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Anzahlung bei Fahrzeugbestellung. 1, 2


Gast am 08 Sep 2013 18:28:44

Hallo Womogemeinde, ein Freund hat sich auf der Messe ein neues Wohnmobil bestellt.

Ist eine Anzahlung bei Auftragsbestätigung von ca 10% heute normal ? Ich hatte schon vier neue Fahrzeuge und habe aber noch nie eine Anzahlung geleistet. Die Fahrzeuge wurden von mir immer bei Abholung bezahlt.Was ist wenn der Händler ( heute nicht selten ) in die Insolvenz geht. :gruebel:

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DirksBiMo am 08 Sep 2013 18:32:29

Was ist wenn der Händler ( heute nicht selten ) in die Insolvenz geht.


Dann ist die Kohle in der Insolvenzmasse und wenn man Glück :wink: hat bekommt man "eine Menge" Post vom Insolvenzverwalter und wenn man dann noch mehr Glück hat bekommt man sogar noch ein wenig von seiner Kohle zurück ....immer dann wenn alle der Quote zugestimmt haben und wenn überhaupt noch was da ist 8)



Dirk

berniebo am 08 Sep 2013 18:34:35

Es ist nicht ungewöhnlich, eine Anzahlung zu verlangen. Ich würde sie allerdings nur leisten gegen eine Bankbürgschaft. Dann sind beide auf der sicheren Seite.

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Gast am 08 Sep 2013 18:37:00

Hallo shorty,

ob es heute normal ist, weiß ich nicht. Ich habe meinen letzten Neuwagen vor 16 Jahren gekauft, ohne Anzahlung. Davor wollte ich einen Cicada Spirit haben, noch beim ursprünglichen "Erfinder" des Mobils, also nicht Schwabenmobil. Der hat 10.000DM Anzahlung verlangt und war sechs Wochen später tatsächlich insolvent. Meine Kohle habe ich aber mit Anwalt zurück bekommen. Würde ich nach dieser Erfahrung ungern nochmal machen.
Aber da auch der sehr kleine Ausbauer meines dann erfolgreich gelieferten Mobils (--> Link) keine Anzahlung verlangt hat, nehme ich mal an, dass es oft auch ohne geht.


CarbonUnit

mueckenstuermer am 08 Sep 2013 18:43:22

Nur gegen Bürgschaft des Händlers.

Durchschnittliche Quote bei Insolvenz: 100 € : 4,50 €, also fast Totalschaden.

Frag doch im Gegenzug gleich nach einer 5 prozentigen Gewährleistungsbürgschaft des Händlers, wie beim Bau üblich. Ich sehe weder vom Thema, den Preisen noch der Problematik wesentliche Unterschiede.

Gast am 08 Sep 2013 18:48:10

mueckenstuermer hat geschrieben:Durchschnittliche Quote bei Insolvenz: 100 € : 4,50 €, also fast Totalschaden.

Puh, da hab ich damals wohl echt Schwein gehabt, ich hab tatsächlich ALLES wieder gekriegt.

Wohnmobile OWL am 08 Sep 2013 18:59:40

Unser Händler nimmt bei privaten immer 1000,- Anzahlung kann ich auch verstehen ihr glaubt nicht was für Spinner rumlaufen und meinen sich ein Womo zu leisten da sind 1000€ nicht viel aber soviel die Spinner ein wenig von der Unterschrift zu überdenken. Meist tauchen sie nach einer Bedenkzeit nicht wieder auf. Wenn man schon länger Kunde bei unsren Händler ist wilder auch keine Anzahlung. Haben auf der Messe eine Carado T449.

wolfherm am 08 Sep 2013 19:01:08

Eine Anzahlung ist eigentlich nur bei Sonderbauten üblich. Und da bekommt man in der Regel z.b. das Basisfahrzeug als Pfand übereignet, ich glaube, bei einem der User hier war das so.

Bei einem Modell von der Stange ist das eigentlich unüblich. Was hätte der Verkäufer gemacht, wenn er keine Anzahlung bekommen hätte? Er hätte dann trotzdem den Vertrag gemacht und bei Lieferung kassiert.

Die versuchen es halt und oft klappt es ja auch.

felix52 am 08 Sep 2013 19:04:35

Ich habe es bei der Cash-Bezahlung meines letzten Womos vor einigen Jahren anders herum gemacht:
Habe meinerseits mit der Bedingung fristgemäßer Auslieferung und Umrüstung sowie von mir unterschriebener
einwandfreier Übernahme meinerseits eine Bankbürgschaft gewährt. Es hat Alles Diesbezügliche bei dem hier bekannten Händler
aus Hage super geklappt Jetzt ja insolvent unter seinem damaligen Namen.
Ein knappes Jahr vorher bei einem anstatt in Mai ( unverbdl. Lieferfrist ) erst Anfang Oktober ausgeliefertem Cabrio "umzu"
ebenfalls. Ich verweigerte die Annahme und 2 Jahre später erhielt ich die Anzahlung (Inzahlungnahme eines Pkw) mit 14,75 % Verzinsung p.a. zurück.
Ein seriöser Händler sollte in meinen Augen nie eine Anzahlung ( auch bei Kreditverträgen ) verlangen. Bei Finanzierungsgeschäften mit seiner "Hausbank" erhält er sie ja auch nicht. Und wenn die ihm nicht so weit vertraut...... :eek: .

Felix52 :)

Gast am 08 Sep 2013 19:22:30

Ich werde den Händler morgen erst einmal abfragen. Bei schlechter Boni werde ich meinem Kumpel wohl Pulsen müssen. 8)

felix52 am 08 Sep 2013 19:37:45

Shorty,
wenn der Freund auf der Messe gekauft hat, ist das Risiko wohl eher gering. Der Messeveranstalter erwartet auch " sehr teures Cash" und
da tummeln sich demzufolge kaum " Existenzbedrohte". :wink:
Ausserdem gilt wohl, dass eine Anzahlung nur dann in die Insolvenzmasse fällt, wenn diese noch nicht angemeldet und veröffentlicht war.
:ja:

manfredsc am 08 Sep 2013 20:08:18

Aus Händlersicht kann ich sagen, ihr glaubt garnicht, was für Spinner rumlaufen. Bei mir wurden in einem Jahr zwei Autos gekauft, mit allen Verträgen/Unterschriften, sogar mit Zulassungsauftrag zugelassen und dann nicht abgeholt. Beide konnten sich an eine Bestellung nicht erinnern. Natürlich bleibt der Klageweg. Aber "Recht haben" und "Geld bekommen" sind zwei verschiedene Sachen. Ich kann nur sagen: aus Schaden wird man klug.

Lancelot am 08 Sep 2013 20:08:41

shorty hat geschrieben:Was ist wenn der Händler ( heute nicht selten ) in die Insolvenz geht. :gruebel:


Das Thema ist komplex : --> Link

Ich würde bei einer (namhaften) Anzahlung auch eine Ausfall-/Gewährleistungsbürgschaft verlangen :)

pipo am 09 Sep 2013 08:21:38

Eine Anzahlung ist heutzutage bei hochwertigen Gebrauchsgütern vollkommen normal.
Aber wie hier schon beschrieben würde ich persönlich Beträge ab 5000€ nur gegen eine Bankbürgschaft absichern lassen.

Wer sich als Händler dagegen sträubt soll halt seine Waren jemanden anderen andrehen.. :roll:

dieter2 am 09 Sep 2013 10:51:04

Anzahlung,warum,wofür ?

Unser Händler hat bei der Bestellung unseres Womos das Wort Anzahlung noch nicht mal erwähnt.

Würde auch nie eine leisten.

Dieter

haballes am 09 Sep 2013 11:22:35

Durch die verbindliche Bestellung geht man einen Vertrag ein.
Liefert der Dealer die bestellte Ware aus, ist man angehalten zu zahlen.
Verweigern kann man nur die Abnahme eines Produktes, was nicht völlig mit der Bestellung übereinstimmt.

Nehme ich ein verbindlich bestelltes ordentlich bereitgestelltes Produkt nicht ab, trifft mich Schadensersatz gegenüber dem Händler.

Von daher braucht er keine Anzahlung, sein Geld ist ihm sicher.


Ich wär mit Anzahlungen sehr vorsichtig. Meinen Carado habe ich sogar noch mit Bargeld gekauft, weil mal was ungutes über den Dealer im Netz stand.
Beim zweiten Deal mit ihm jetzt hab ich termingerecht zum Tag der Abholung überwiesen.

mueckenstuermer am 09 Sep 2013 11:43:57

ät haballes

"Durch die verbindliche Bestellung geht man einen Vertrag ein."

Diese Aussage ist falsch. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Verkäufers zustande. Verlangt er vorher eine Anzahlung und erhebt dies zur Bedingung und lehnt dies der Besteller dann ab, kommt gar kein Kaufvertrag zustande.

"Nehme ich ein verbindlich bestelltes ordentlich bereitgestelltes Produkt nicht ab, trifft mich Schadensersatz gegenüber dem Händler.

Von daher braucht er keine Anzahlung, sein Geld ist ihm sicher."

Der erste Teil der Aussage stimmt. Meistens sind in AGB´s 15 % vereinbart. Was zulässig ist.

Im zweiten Teil liegt aber der Denkfehler, dass doch durch die Nichtabnahme nur der Anspruch auf Schadensersatz entsteht. Damit liegt noch lange keine Zahlung (Erfüllung) vor. Um dieses Ausfallrisiko abzudecken, empfiehlt sich doch die Anzahlung oder eine Zahlungsbürgschaft aus der Sicht des Verkäufers. Hat der Käufer nix drauf, sondern bestellt aus Jux und Dollerei, weil es z. B. ein Angeber ist, bleibt der Händler auf dem Fahrzeug sitzen und bekommt die 15 %, die ihm der Käufer zwar rechtlich schuldet, auch nicht.

Ich meine:

Aus der Sicht des Verkäufers macht eine Anzahlung von 15 % sehr viel Sinn!! Ein solches Begehren ist nachvollziehbar und begründet.

Aus der Sicht des Käufers würde ich diese Anzahlung aber nur leisten, wenn der Verkäufer als Gegenleistung für sein Sicherungsinteresse die Rückzahlungsbürgschaft bringt. Oder der Käufer überreicht in Absprache mit dem Verkäufer eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank oder leistet selbst eine Erfüllungsbürgschaft. Die Kosten muss der Verkäufer übernehmen, da alles andere unfair wäre. Es geht um sein finanzielles Erfüllungsinteresse.

Wenn der Verkäufer so etwas verlangt, würde ich als Käufer eine Gewährleistungsbürgschaft über mindestens 5 % der Kaufsumme verlangen. Dann hat jeder die Ernsthaftigkeit und Liquidität des anderen ausreichend abgeklopft.

Lancelot am 09 Sep 2013 11:57:07

mueckenstuermer hat geschrieben:Dann hat jeder die Ernsthaftigkeit und Liquidität des anderen ausreichend abgeklopft.


Und falls eine Partei das Begehren der anderen ablehnt .. muß sich

- der Verkäufer fragen, ob das der richtige Kunde ist
- der Käufer fragen, ob das der richtige Lieferant ist

thomas56 am 09 Sep 2013 12:00:45

mueckenstuermer hat geschrieben:
Der erste Teil der Aussage stimmt. Meistens sind in AGB´s 15 % vereinbart. Was zulässig ist.


selbst wenn täglich einer bei der 10.000,-€ Hütte abspringt lässt sich davon gut leben! :D

Gast am 09 Sep 2013 12:14:11

mueckenstuermer hat geschrieben:Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Verkäufers zustande.


Hallo mueckenstuermer,

wie ist das eigentlich, wenn ich ein Fahrzeug bei einem Händler kaufe, der gleichzeitig als Vermittler einer Bank die Finanzierung vermittelt, wenn die Bank dann die Finanzierung ablehnt. Ich unterzeichne also verbindlich die Fahrzeugbestellung und den Kreditantrag und die Bank lehnt dann den Kreditantrag ab.

Könnte der Händler dann trotz abgelehnter Finanzierung den Kaufvertrag annehmen, so daß der Käufer abnehmen müßte, bzw. schadensersatzpflichtig würde? Falls ja, wie kann man so etwas verhindern?

Gast am 09 Sep 2013 12:26:39

In diesem Fall reicht der Zusatz im Kaufvertrag, dass der Kauf abhängig ist von der Kreditgewährung.

:oops: Habe ich aber auch nur gelesen im www. :oops:

mueckenstuermer am 09 Sep 2013 12:35:26

aldebaran hat geschrieben:wie ist das eigentlich, wenn ich ein Fahrzeug bei einem Händler kaufe, der gleichzeitig als Vermittler einer Bank die Finanzierung vermittelt, wenn die Bank dann die Finanzierung ablehnt.

Könnte der Händler dann trotz abgelehnter Finanzierung den Kaufvertrag annehmen, so daß der Käufer abnehmen müßte, bzw. schadensersatzpflichtig würde?



Nein! Die Verträge stehen in unauflöslichem Zusammenhang. Die Unwirksamkeit des einen hat .... klar.

Selbst wenn die Finanzierung zugesagt wird, kann man in diesen Fällen beide Verträge noch binnen 2 Wochen schriftlich widerrufen. Auch dann ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen (war "schwebend unwirksam"). Wurde nicht ordentlich und schriftlich belehrt, kann man immer widerrufen. Auch noch nach Ablauf der Frist.

Gast am 09 Sep 2013 13:17:49

Vielen Dank für die Erklärung. :)

shone1509 am 09 Sep 2013 13:42:17

Hi zusammen,
also aus meiner Sicht als Händler (nix mit Womo´s oder ähnlichen) , ich könnte Bücher schreiben was schon alles bestellt wurde und dann auf einmal nicht mehr gewollt war, sowohl von Privat als auch Gewerblichen "Kunden".
Die Kosten für Bürokratischen Aufwand, sowohl beim Händler als auch Hersteller(Bestellung bearbeiten, Ware rauschicken, Speditionskosten, Rücklieferung, Wiedereinlagerung etc.) sind schon nicht ohne.
Das wie Mückenstürner schreibt dann im Gegenzug auch entsprechend Sicherheit geleistet wird ist ja wohl eine Frage des Anstandes.
shone

Gast am 09 Sep 2013 14:49:44

Es wird immer "normaler". Deshalb solltest du
A) Eine Schufa-Auskunft einholen, bevor du die Anzahlung leistest.
B )Oder zumindest kritisch prüfen, ob es ein alteingesessener Händler mit gutem Ruf ist.
C) Auf Gott vertrauen.
....oder eben die Bürgschaft.

Ein bisschen kann die die Händler verstehen, kaufen doch immer mehr Menschen teure Güter und können sie nachher nicht bezahlen, weil die Bank den Kredit nicht gegeben hat.

geronimo6867 am 09 Sep 2013 15:36:31

Also.... auch ich habe auf der Messe ein neues Fahrzeug (Bürstner Elegance 890) bestellt. Eine Anzahlung wurde nicht gefordert.


pipo am 09 Sep 2013 18:15:48

shone1509 hat geschrieben:..ist ja wohl eine Frage des Anstandes.

Welche Sicherheit leistet der Händler? Und ist dieser denn ebenso "Anständig" wie der Kunde?

raidy hat geschrieben:kaufen doch immer mehr Menschen teure Güter und können sie nachher nicht bezahlen, weil die Bank den Kredit nicht gegeben hat.

Schon eine scheiß Vorrausetzung :ja:
Andererseits funktioniert nur so unser Warenwirtschaftskreislauf.

shone1509 am 09 Sep 2013 20:14:28

ät pipo: hatte ich vielleicht unklar formuliert, aber ich meinte mit "Anstand" den Anstand des Händlers auf eine geleistete Anzahlung des Kunden auch eine entsprechende Sicherheit zu bringen.
shone

Gogolo am 09 Sep 2013 20:33:04

Also ich habe bei der Bestellung des Gogolobils (Individalbau) auch eine 2/3-Anzahlung geleistet und dafür vom Hersteller ein fertiges, nagelneues (anderes) Wohnmobil zu Sicherungszwecken übereignet erhalten. Hat problemlos geklappt. Das Geld für eine Bankbürgschaft haben wir uns gespart.


Habe die Ehre

Gogolo

mueckenstuermer am 09 Sep 2013 20:35:51

Gogolo hat geschrieben:Also ich habe bei der Bestellung des Gogolobils (Individalbau) auch eine 2/3-Anzahlung geleistet und dafür vom Hersteller ein fertiges, nagelneues (anderes) Wohnmobil zu Sicherungszwecken übereignet erhalten. Das Geld für eine Bankbürgschaft haben wir uns gespart.

Gogolo


Dazu müßte der Händler Eigentum an einem anderen Womobil haben. Das dürfte nicht überall so sein ...

Gogolo am 09 Sep 2013 20:47:45

Ich habe nicht bei einem "Händler" bestellt - sondern beim Hersteller (Bimobil in Oberpframmern bei München) direkt und die Verhandlungen habe ich mit dem Eigentümer der Firma geführt.


Habe die Ehre

Gogolo

Gast am 26 Nov 2013 23:01:33

Hallo,

bei mir entsteht eine ganz neue Situation:
Ich kaufe ein WOMO bei einem 300 Km entfernten Händler,
was erst noch gebaut wird und gebe unser WOMO in Zahlung.
So weit, so gut.
Nun möchte der Händler unser WOMO jetzt schon haben, um es bei sich auszustellen,
was ich gut verstehen kann.
Wie kann ich mich absichern, falls dem WOMO etwas passiert oder der Händler
insolvent werden sollte?

dieter2 am 26 Nov 2013 23:16:12

Freetec 598 hat geschrieben:Nun möchte der Händler unser WOMO jetzt schon haben, um es bei sich auszustellen,
was ich gut verstehen kann.
Wie kann ich mich absichern, falls dem WOMO etwas passiert oder der Händler
insolvent werden sollte?


Das kann verzwickt werden.

Wir haben unser Womo auch in Zahlung gegeben.
Der Händler hat es begutachtet und den festen Ankaufpreis in den Kaufvertrag vom Neuen mit reingeschrieben.
Aber eine Klausel hatten wir noch drinn,das Womo bleibt bei uns bis das neue Womo kommt und wir
können es auch noch selber benutzen und auch verkaufen wenn wir einen Käufer finden.
Wir hatten zwei Preise im Vertrag,ein Komplettpreis und ein Preis mit Womo,je nachdem wie es kommt.

Wir haben es dann auch selber verkaufen können,,der Privatverkauf brachte immerhin 3500 € mehr als die Inzahlungsnahme.

Dieter

wolfherm am 26 Nov 2013 23:20:19

Es ist ja noch dein Mobil. Rechtmäßig kann er es nicht veraeussern. Was allerdings passiert, wenn er es doch macht, das Geld einstreicht und dann insolvent wird....keine Ahnung. Frag mal einen Experten.

Gast am 26 Nov 2013 23:37:33

wolfherm hat geschrieben:Es ist ja noch dein Mobil. Rechtmäßig kann er es nicht veraeussern. Was allerdings passiert, wenn er es doch macht, das Geld einstreicht und dann insolvent wird....keine Ahnung. Frag mal einen Experten.


Ich hoffe, der meldet sich hier und gibt auch mir einen guten Tip...... :D
Weiter oben hat er es ja schon getan........ :D
Was ist, wenn er oder ich es auf dem Weg zu Ihm z.B. durch Unfall zerstöre oder beschädige ?
Den Brief werde ich auf jeden Fall nicht aus der Hand geben, wenn doch,
weil ein Kunde bei ihm mit Kauf droht :D werde ich ihn um
eine Bankbürgschaft in Höhe des Inzahlungnahmebetrages bitten.

wolfherm am 26 Nov 2013 23:40:01

Na ja, wenn du ihn zerstörst, ist es dein Problem. Zerlegt er ihn, wird er Ersatz leisten müssen. Meiner ganz bescheidenen Meinung nach als User.

Gast am 26 Nov 2013 23:40:25

Privat will es niemand haben, in mobile.de schon fast 1200 Klicks in 6 Wochen....... :eek:
Der Händler bietet mir fast den Preis, den wir möchten.
Bei Ihm auf dem Hof wird es bestimmt schnell weg sein.

wubro am 27 Nov 2013 09:40:02

Freetec 598 hat geschrieben:Hallo,
bei mir entsteht eine ganz neue Situation:
Ich kaufe ein WOMO bei einem 300 Km entfernten Händler,
was erst noch gebaut wird und gebe unser WOMO in Zahlung.
So weit, so gut.
Nun möchte der Händler unser WOMO jetzt schon haben, um es bei sich auszustellen,
was ich gut verstehen kann.


Bei mir war's ähnlich (bis auf die Entfernung): auf der Messe in D'dorf bestellt und im Oktober mein "Alt"-Fahrzeug für die Hausmesse übergeben (ohne Papiere). Dort ging das Womo rasch an einen neuen Eigner über - also Papiere überreicht und im Gegenzug den vereinbarten Preis abzgl. einer Anzahlung erhalten. Da die Anzahlung moderat ausfiel, verzichtete ich auf eine Bankbürgschaft, wohl auch deshalb, weil es sich um einen alteingesessenen Händler handelte. Liefertermin des neuen Fahrzeugs: diese Woche - dann noch die nachträglichen Einbauten - und dann geht's wieder los.

MfG

Bernd

Gast am 27 Nov 2013 09:59:37

Hallo Bernd,

dann gratuliere ich ganz herzlich zum neuen WOMO,
wünsche Dir schöne Reisen damit
und kommt immer heil und gesund zurück ! :)

wubro am 27 Nov 2013 10:59:50

Tach Peter,

vielen Dank für die Wünsche - die nächsten Tage werden sich wieder ziehen wie Kaugummi - bis der erlösende Anruf kommt...

MfG

Bernd

ganderker am 27 Nov 2013 11:18:55

hallo,
der Fredersteller ist auch schon wieder GAST, das häuft sich in letzter Zeit (oder es ist immer derselbe :D ).
Wollte noch was zum besten geben:
ein Möbelhaus wollte partout eine Anzahlung bei der Bestellung. Ich sagte, das habe ich noch nie gemacht und werde ich nie tun, nicht einmal er wisse als Verkäufer, ob sein Chef schon die Insolvenz vorbereitet :D
Wir waren beide stur. Er sagte, die Kosten für eine Bankbürgschaft seien sehr hoch, das müsse er auf den Preis aufschlagen.....


kurz und gut: wir einigten uns für diese 4-6 Wochen Hängepartie bis zur Lieferung auf folgendes: ich gab ihm eine Lastschrift in gewünschter Höhe. Bei Insolvenz hätte ich sie wiederrufen können bis zu 6 Wochen. Ich weiß nicht, ob das heute auch noch so zutrifft, das war vor 8 Jahren.

Nur mal so. Ihr wisst ja, ich bin gegen schwarzweiß-Denken, es gibt immer einen anderen Weg.

travelfan am 27 Nov 2013 12:18:31

Ich würde nichts anzahlen!
Kann ja auch die Herstellerfirma pleite gehen und das Fahrzeug wird nie ausgeliefert, oder das Fahrzeug kommt anders als bestellt z. B. mit falschem Polsterstoff.
Wenn der Händler sicher gehen will, dass der Kunde später zahlt, kann der Kunde eine Bankbürgschaft hinterlegen,
aber echtes Geld anzahlen für eine Ware die nur bestellt wird, würde ich heutzutage nicht mehr machen,
auch keine Vorausszahlung vor Abholung, nur wenn tatsächlich der Fahrzeugbrief vorliegt.

Gast am 27 Nov 2013 16:01:46

et travelfan

Danke !

felix52 am 27 Nov 2013 16:18:55

Ich habe weder etwas in Zahlung gegeben, noch eine Bankbürgschaft hinterlegt.
Einfach nach dem Motto: Ein seriöser Fachhändler ist eben seriös. Im Gegenzug habe ich eine Schufa-Auskunft
eingeholt! Nachdem das Womo ausgeliefert war und der Händler sogar für exakt 10 T €. zu meiner Zufriedenheit
umgerüstet hatte, habe ich bezahlt nach Prüfung.

Ab ner bestimmten Summe sollte man es so machen, wenn man hart für seine Kohle malocht hat.
Alles Andere ist kaufmännisch unseriös.
Mein Händler in Hage ist übrigens danach in die Insolvenz gegangen. Viele haben geweint. Ich nicht!

Mein Womo wurde gegen Bares so geliefert und es war gut so. :wink:

Allerdings muss ich gestehen, dass bei anderen Käufen mit anderen Händlern, als ich noch gutgläubig war, einige Euros
auf der Strecke geblieben sind. :(

Erfahrung!

a.miertsch am 27 Nov 2013 17:31:36

Solange es sich um einen Standardartikel handelt gibt es doch keinen Grund für eine Anzahlungsforderung. Es gibt eine Verbindliche Bestellung und gut ist es. Dazu gibt es aber auch noch den Begriff "Unternehmerrisiko". Wie komme ich, als ehrlicher Käufer dazu, dem Verkäufer einen zinslosen Kredit über eine unbestimmte Zeit zu gewähren. Denn auf einen genauen Termin lassen die Händler sich ja nicht festnageln, natürlich aus bekannten Gründen, die Hersteller machen es auch nicht.
Also entweder er macht mit mir den Vertrag, oder er lässt es.
Eine Sonderanfertigung oder-Ausstattung ist ja etwas diffiziler, da ist aber meistens eine Vorgeschichte vorhanden.

Albert

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