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Schadensbegutachtung nach Wohnmobilbeschuss


Chandrayaan am 01 Dez 2005 21:22:42

Hallo,
nachdem wir in Dänemark nachts beschossen wurden ( --> Link ) haben wir den Schaden unserem Versicherungsvertreter gemeldet.

Zuerst wurden wir zum Hymerhändler beim Freistaat in Sulzemoos geschickt. Die sollten einen Kostenvoranschlag erstellen.
Als Schaden befindet sich am Fahrzeug der Durchschuss eines linken Fensters und der Durchschuss linken und rechten Rollos im Fahrzeug und "ankratzen" des gegenüberliegenden Fensters und ein Einschuss neben dem linken Fenster.
Der Hymerhändler meinte, dass die Aussenhaut nicht repariert werden kann und somit getauscht werden muss...

=> Reparaturkosten insgesammt: knapp 6000 Euro!

Damit war nun wohl die Versicherung überhaupt nicht einverstanden und hat einen Gutachter geschickt.

Dieser war heute da.

Er hat den Schaden aufgenommen aber er behauptet nun, dass der Schaden am rechten Fenster aus "ballistischen" Gründen nicht vom Beschuss kommen kann, da der Schaden höher liegt als die "Einschschussstelle". Auch würde der "Schusskanal" welcher durch die beiden Löcher (doppelt "Glas") in der nicht stimmig sein.
Er meinte Sinngemäss: Oft bemerkt ein Mensch einen Schaden erst, wenn ein anderer Schaden aufgetreten ist...

==> :evil: Ich fühle mich von dem Gutachter ziemlich ver****t!

Ich habe ihn mitgeteilt, dass es sich nicht um einen "Vorfindeschaden" handelt, sondern dass wir zum Tatzeitpunkt im Wohnmobil waren und "live" miterlebt haben.

==> Der Gutachter meinte ich könnte ja mal meinen Versicherungvertrag lesen. Da steht mir unter §14 (oder so) zu, selbst ein "Gegengutachten" erstellen zu lassen und dann zu streiten...

Als ich dem Gutachter den Kostenvoranschlag von Hymer zeigte, meinte er (sinngemäß)"Die spinnen ja ... den kenne ich schon, der diesen Kostenvoranschlag erstellt habe... mit dem habe ich immer Ärger...Das kann so nicht weitergehen, dass die Versicherungsprämien für Womos so steigen...Wegen dem kleinen Einschuss gleich die Seitenwand tauschen").

Ich komme mir vor, wie wenn ich bei einem Verischerungbetrug ertappt worden wäre! Mir geht es nicht darum die 6000 Euro zu bekommen. Allerdings möchte ich den Schaden am Fahrzeug vernünftig ersetzt bekommen!

Ist es denn möglich die ALU-Aussenhaut eines Wohnmobils venünftig zu reparieren?

Mal sehen wie das Gutachten nun aussehen wird. Aber wie würdet Ihr euch verhalten? Würdet ihr Euch das gefallen lassen?

Viele ,
Martin

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Gast am 01 Dez 2005 22:07:59

Hallo.
das ist ja ein starkes Stück. Das problem für die VS wird sein, das Dein Hymer schon so alt ist. Da überschreiten die EUR 6000 ja schon fast edn zeitwert nach der uminösen Schwacke Liste für Womos, nach der sich die Versicherungen gerne im Schadensfall richten ( Obwohl die Schwacke für Womos für den Ars... ist )
Die frage ist nun, ob es einer mit Riffelblech oder Glattwand ist. Sicher kann man das sachgemäß reparieren. Da sehe ich weniger das Problem drin. Für Riffelblech gibt es ein extra Verfahren, mit dem sogar die Wabenstruktur nachgebildet wird. Dafür wird ein Abdruck erzeugt und dann mittels Vakuum und Spezialharz wieder aufgebracht.
Genaues dazu findest Du hier --> Link
Ich könnte mir vorstellen, das es auch für Deinen Fall so gemacht werden könnte.
Hoffe, das dies Dir ein bissel hilfreich ist.

Chandrayaan am 01 Dez 2005 22:22:25

Hallo Michael,
danke für den Link. Der ist sehr informativ!

Unser Womo hat so eine "geriffelte" Wand. Somit wird es wohl um das beschriebene Reparaturverfahren gehen.

Ich habe auch kein Problem damit, wenn die Seite "nur" repariert wird.

Dass aber der "Durchschuss" anders stattgefunden haben soll als wir ihn selbst erlebt haben, macht mich rasend!


Servus,
Martin

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NaviGer am 01 Dez 2005 22:37:32

Hallo mklabl,
der Gutachter hat über den Schusskanal gar nicht zu urteilen, er ist ein Gutachter für Kraftfahrzeuge und nicht für Ballistik.
Das einzige, was er betreffend des Schusskanals machen kann, ist das Vermessen der Löcher, bzw. das fachgerechte Fotografieren der Löcher.
Rufe Deine Versicherung an, die sollen Dir einen Ballistiker schicken.

Chandrayaan am 01 Dez 2005 22:46:54

Hallo Gerhard,
ich habe dem Gutachter auch gesagt, dass wenn seiner Meinung der Schusskanal nicht passt soll die Versicherung halt einen "Ballistiker" mit hinzuziehen.
Darauf er: Bei seinem Studium war Ballistik mit dabei. Er kennt sich da schon aus...
Servus,
Martin

Plaggehu am 01 Dez 2005 22:48:40

Hallo mklabl,

lass Dich von der Versicherung nicht beeinflussen !

Da Du ja (wenn ich mich recht erinnere) Deinen Schaden ordnungsgemäß bei der Polizei gemeldet und dieses sicher dokumentiert bekommen hast, hast Du selbstverständlich Anspruch auf eine einwandfreie Reparatur.

Dass Versicherungen sich vor Zahlungen drücken, ist nichts neues. Wenn Du aber der Meinung bist, dass der Versicherungsgutachter nicht objektiv genug ist, nimm Dir einen eigenen Gutachter, der die Versicherung bezahlen muß.

Ich würde aber zunächst eindeutig Deine Bereitschaft zu der kostengünstigeren Reparatur signalisieren. Vielleicht kann Dir ja die Versicherung eine Reparaturwerkstatt nennen, die die Reparatur nach KTI durchführt.

Wenn sich die Versicherung weiter quer stellt, scheue Dich nicht, notfalls einen Anwalt zur Durchsetzung Deiner Interessen zu nehmen bzw. zumindest damit zu drohen.

Interessant wäre zu wissen, um welche Versicherung es sich handelt.

Uli

conga am 02 Dez 2005 10:06:56

Hallo Martin,

lass Dich nicht verar...... schon lange nicht von Versicherungen!
Warum bist Du denn versichert, genau um im Schadensfall den Schaden erstattet zu kriegen! Und nicht um zu sagen: "Wenn es Euch zu teuer ist, dann machen wir es anders"!
Ich hatte vor 2 Wochen einen unveschuldeten Unfall mit sehr anständigen Unfallverursachern. Aber meine Werkstatt hat mir dringendst geraten, den Schriftwechsel zur Schadensregulierung mit der "gegnerischen" Versicherung nicht selbst zu machen, sondern einem Rechtsanwalt zu übergeben. Die Versicherung hat schon beim Leihwagen angefangen zu mäkeln, obwohl ich 3 Klassen unter meinem Fahrzeug geblieben bin. Dann habe ich gemacht wie mir geraten und höre jetzt nichts mehr! Das schont unglaublich die Nerven!! Und wenn ich sehe, was allein der Lackierer bekommen hat, tragen die Rechtsanwaltkosten bestimmt nicht zur Erhöhung der Versicherungsprämien bei.
Dahinter steckt, dass die Versicherungen im Augenblick mal wieder gewaltig "an der Schraubzwinge drehen". Viele zahlen "grundsätzlich" erstmal einen Teil des Schadens nicht; als Privatmann bist Du dann meist zufrieden, wieder ein repariertes Auto zu haben und gibst nach. Mein Rechtsanwalt hat ausgerechnet, dass allein durch den Rückhalt weniger Euro bei jedem Schadensfall die Versicherungen ein Milliarden-Plus machen (ich habe mich nicht verschrieben!).
Du bist nicht verpflichtet, den Versicherungsgutachter zu nehmen, Du hättest lieber gleich einen eigenen geholt, den muss die Versicherung bezahlen! Ich weiß nicht, wie das nun im Nachhinein ist, aber ich denke in Deinem Fall lohnt sich das immer.
Du solltest genau nachlesen, ob Deine Versicherung nur die Reparatur (=Flicken) zahlen oder den Originalwert herstellen muss (=Austauschen der Wand).
Ich würde mich an Deiner Stelle unbedingt bei einem passenden Rechtsanwalt erkundigen, was es kostet, wenn er in diesem Fall den Schriftwechsel (ich rede nicht von Gerichtsverfahren, dazu wird es nicht kommen) für Dich übernimmt. Du hast ja keinen Verursacher an der Hand, der die Rechtsanwaltkosten für Dich tragen muss. Aber wenn Du eine Rechtsschutz hast, sollte diese das übernehmen.
Vergiss nicht, Du hattest ein intaktes Wohnmobil und dass muss es wieder werden!
Viel Glück
Conga

NaviGer am 02 Dez 2005 11:35:09

Hallo mklabl,
Darauf er: Bei seinem Studium war Ballistik mit dabei. Er kennt sich da schon aus...

Das war bei meinem Studium (Elektrotechnik) auch dabei. Ich wäre jedoch nicht so vermessen, zu behaupten, daß ich so etwas begutachten könnte.
Langsam verstehe ich Deinen Ärger über den Gutachter, so ein selbstherrliches Auftreten.

Oloeschi am 02 Dez 2005 11:42:08

Schau mal oben bei den Downloads nach.Da steht eine Liste mit Gutachtern,die sich speziell auf Caravan und Wohnmobile gerichtet haben,drin.

Gast am 02 Dez 2005 11:47:42

Hallo Martin,

ich möchte nun nicht gleich über einige Äußerungen hier herfallen, sondern Dir erst einmal ein paar Ratschläge an die Hand geben. Das die Werkstatt natürlich versucht möglichst hoch zu kalkulieren dürfte hier niemanden verwundern. Das die Versicherung (wie Du auch) gesetzlich eine Schadenminderungspflicht hat, auch nicht. Dazu kommt das Fahrtzeugalter und die Kosten/Nutzenabwägung.

Zweifelsfrei wird hier die VK den materiellen Schaden zahlen müssen. Die Frage ist wie hoch ist dieser? Das der VS das durchschossene Rahmenfenster, das Rollo ersetzt ist zweifelsfrei. Das "angekratzte" Innenfenster der Gegenseite... da kann es zu Unterschiedlichen Meinungen kommen. Ist es nur angekratzt, dann wird (auch in Berücksichtigung des KFZ-Alters) eine Polierung, soweit diese rückstandslos das Schadenbild behebt, in Frage kommen. Gleiches gilt für die beschädigte Außenwand. Hier muss eine fachgerechte Instandsetzung, ohne Austausch der Wand, erfolgen. Der Schusskanal kann und wird bei Glasschäden (nicht soooo unüblich) einfach durch "Stäbchentest" bzw. Lasertest ermittelt - ein einfaches Verfahren und deutlich billiger als ein Ballistikgutachten.

Martin, ich würde Dir dringend anraten die Versicherung, Namens des Vorstandsvorsitzenden bzw. soweit bekannt Schadensvorstand anzuschreiben und den Sachverhalt zu schildern. Hier solltest Du dich "massiv" gegen das Auftreten des "Gutachters" verwehren, ebenso gegen den indirekten Vorwurf der betrügerischen bzw. bereichernden Absichten deinerseits.

Zum Rest:

Plaggehu hat geschrieben:Dass Versicherungen sich vor Zahlungen drücken, ist nichts neues. Wenn Du aber der Meinung bist, dass der Versicherungsgutachter nicht objektiv genug ist, nimm Dir einen eigenen Gutachter, der die Versicherung bezahlen muss.


Es handelt sich um einen VK, ohne Haftungsgegner, das eigene Gutachten müsste aus eigener Tasche gezahlt werden und erst wenn vor einem Gericht dem Eigengutachten zu 100% statt gegeben wird übernimmt die Kosten das VU.

conga7 hat geschrieben: Mein Rechtsanwalt hat ausgerechnet, dass allein durch den Rückhalt weniger Euro bei jedem Schadensfall die Versicherungen ein Milliarden-Plus machen (ich habe mich nicht verschrieben!).


:kuller: Her mit dem Kerl! und ich kann die ganze Buchhaltungsabteilung entlassen 8) Ist natürlich Quatsch. Geld wird heute nicht mehr in der Schadenversicherung verdient, verdient wird bei UV, LV, Geldanlagen. In der Schadenversicherung wird dem VU gesetzlich Vorgaben gemacht. Tarife müssen offen kalkuliert und genehmigt werden. Da wird von Kostenquoten, Deckungsbeiträgen, Vertriebskosten bis hin zu Rückstellungen alles im Promille/Prozentbereich vorgeschrieben.

Würde es anders sein, so wären die Versicherungsnehmer wohl alle bei den großen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit - denn da müssten Sie ja die Masse ihrer (unverbrauchten) Gelder, Satzungsgemäß zurück erhalten......

conga7 hat geschrieben:Du bist nicht verpflichtet, den Versicherungsgutachter zu nehmen, Du hättest lieber gleich einen eigenen geholt, den muss die Versicherung bezahlen!


Ist ein Vollkaskoschaden, da erteilt das VU den Gutachter, kann kulanterweise aber einen vom VN vorgeschlagenen akzeptieren.

conga7 hat geschrieben:Du solltest genau nachlesen, ob Deine Versicherung nur die Reparatur (=Flicken) zahlen oder den Originalwert herstellen muss (=Austauschen der Wand).


Stichworte: Alt für Neu, Verhältnismäßigkeit = Neues KFZ / Neuteile ; altes KFZ / Rep. oder Neuteile z.t. mit Abschlag alt für neu....

Gast am 02 Dez 2005 18:53:15

Dakota, Du hast keine Ahnung und davon reichlich....
Deiner Argumentation nach müßten alle VU die gleiche Prämie haben.
Natürlich wird in der Schadensversicherung Geld verdient.

Gast am 02 Dez 2005 19:11:39

rheuma kay hat geschrieben:Dakota, Du hast keine Ahnung und davon reichlich....
Deiner Argumentation nach müßten alle VU die gleiche Prämie haben.
Natürlich wird in der Schadensversicherung Geld verdient.


Tcha, da ist es wieder das gesunde Halbwissen mancher Schlauberger :?

Kalkulationen einzelner VU hängen von mehreren Faktoren ab. Da wären zum Beispiel: Eigener Vertrieb, eigengröße der Versicherungnettoprämien für Rückversicherung, eigene Schadenabwicklung, Personalkosten etc. DAS ist bei jedem VU unterschiedlich, so müssen Tarife, Prämien und Rückstellungen unterschiedlich bewertet werden. Natürlich werden in einzelnen Schadenversicherungssegmenten Gewinne gemacht, diese sind vom BAV sogar "abgesgnet" und dürfen bis zu 5,15% der Nettoprämie (Bestnad/Neu/Ersatz) ausmachen. Früher, bis 2000, durften zusätzlich "stille" Reserven von 1% des Spartenbeitrages rückgebucht werden. Das ist mit Reform des Steurechts entfallen.

Gast am 02 Dez 2005 19:53:29

In Deinem Beitrag hast Du Dich anders ausgedrückt..
Seit wann hat eigentlich der "Bayrische Apothekerverband (BAV)" oder das "Bundesamt für Verker(BAV)" oder meinst Du am Ende die "Betriebliche Altersvorsorge (auch BAV) damit zu Tun?
Als Schlauberger mit Halbwissen weiß ich wenigstens daß das BAfin dafür zuständig ist.
Will ja nicht unbedingt klugscheissen, aber Deine Antwort fordert daß geradezu heraus.

Gast am 02 Dez 2005 20:14:28

Hey Frank,

wieder Halbwissen :wink:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) ist eine Allfinanz-Aufsichtsbehörde. Darin ist die BAV eingegliedert worden. Dennoch sprechen wir noch immer vom BAV. Intern geregelt heißt allerdings "VA".


BaFin wird in der Vers.-brache nicht verwendet, da hinter der Allfinanzaufsicht ebenfalls die Bereiche "BA" (Bankenaufsicht) sowie "WA" (Wertpapiere/Asset-Management) sowie angegliederte stehen.

und, @Frank: die 5% sind doch auch nur in Versicherungssparten wie Glasvers. etc. zu "machen". Hausrat & Gebäude ist doch seit Jahren rückläufig, da sind die Wetterkapriolen ja nicht ganz unschuldig ;-) Wenn wir in den Sparten noch auf größer 1% kommen sind wir happy. Und in der KFZ? Da liegt der großteil der VU +/-0 (Glücklich wenn eine schwarze Null erscheint), besonders auf den Fachtagungen zu dem Thema über den GDV, wenn wir "mal über den Tellerrand" sehen können - streuben sich einem manchmal die Haare, da werden Kalkulationen vorgelegt :oops: . KFZ ist halt, besonders im Vertriebsbereich immer noch ein Einstiegsprodukt, das man dem Werber nicht aus der Hand nimmt :wink:

Gast am 02 Dez 2005 20:22:51

Ich habe keine Lust einen Kleinkrieg mit dir über Versicherungen zu führen, darum laß ichs jetzt sein...
Wir können ja in Dresden über das "große Thema" weiterdiskutieren und ich erzähl dir vielleicht etwas aus meiner Biografie..
Frank

[Admin] am 02 Dez 2005 20:42:21

[mod="Dirk"]und bis dahin überlegt ihr euch vielleicht einen etwas weniger persöhnlichen Diskussionsstil....[/mod]

Gast am 02 Dez 2005 20:50:48

@dirk: sind gerade dabei :D

Gast am 02 Dez 2005 21:09:28

haben immernoch einen persönlichen Diskussionstil...aber mittlerweile freundschaftlich..

Gast am 02 Dez 2005 21:16:23

.....ER hat mich sogar geknutscht :D :D

[Admin] am 02 Dez 2005 21:34:39

naja, ........wer´s mag

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