:wink: Schaut mal in das Album von "aua2013".
Da seht ihr die Ladung und den Schaden.
aua2013 hat im zweiten Beitrag kundgetan, nach der Schadensmeldung an den Vermieter von diesem informiert worden zu sein, das 50 KG zulässig sind.
Wenn in dem Mietvertrag nichts zu den Gewichten auftaucht, oder zum Radträger keine Bedienungsanleitung beilag, oder kein warnender Aufkleber mit der Maximalbelastung angebracht war, dann trifft aua2013 keine Schuld. Ein Mieter, es kann jemand sein, der noch nie ein Wohnmobil in den Händen hatte, sieht einen Fahrradträger und belädt ihn mit Fahrrädern. So hat den Zweck genutzt. Hätte er einen Kartoffelsack hinten drauf gebunden, hätte er den Zweck mißbraucht und die Sache wäre streitig.
Ist die Gesamtlast, die man auf dem Bild sieht, 49,99KG schwer oder darunter, dann kann aua2013 nix dafür. Wiegt der Kram 50,01KG hat aua2013 ein Problem, wenn es ihm in irgendeiner Weise vermittelt wurde, nur 50KG zu belasten. Dazu reicht im Mietvertrag die Klausel, sich mit den Bedienungsanleitungen vertraut zu machen.


