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Rückwandbruch durch Radträger 1, 2


aua2013 am 09 Sep 2013 23:21:45

Hallo zusammen
Wir waren die letzten Wochen mit einem 3 Monate altem Mietwomo in Nordfrankreich unterwegs, (Italienischer Hersteller)
Da hinten auch ein Fahrradtrager montiert war nahmen wir natürlich auch 4 Fahrräder mit.
Ich mußte mit entsetzen nach einer Woche Abends auf dem Campingplatz feststellen das ca. 20 cm über der oberen Fahrradhalterung über die komplette Breite des Womos ein Riss durchs GFK ging.
Beim Anruf mit unseren Womo Vermieter sagte dieser mir das so etwas nur kommen könnte wenn man zu schnell über Bodenwellen fährt ?!?!
Naturlich hat es in Nordfrankreich in jeden kleinen Ort Bodenwellen wegen der Geschwindigkeit.
Passiert es oft das eine Rückwand dann bricht, oder könnte es sich auch um einen Konstruktionsfehler / Materialfehler des Womos handeln.
Hat da jemand erfahrung oder schon mal ähnliche probleme gehabt ?

Viele Aua

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Beduin am 10 Sep 2013 05:44:40

Das sie komplett bricht bzw Risse bekommt ist mir noch nicht unter gekommen :?
Aber die Radträger sind in der Regel für 50 Kilo ausgelegt und die Rückwände sensibel. Musst dir/euch mal vorstellen was für Kräfte das entstehen wenn die Räder wegen einer Bodenwelle ins schwingen kommen.
Grundregel immer beim beladen, das schwerste nach innen. Die Räder dann am besten noch abspannen, zB an der Dachreeling das nicht so viel schwingt. So eng zusammen stellen wie es geht.
Oft werden die Träger an den Halterungen undicht.

kirsche.ndh am 10 Sep 2013 08:45:49

Mir schwant hier bald eine Mietkautionsdiskussion.

(Ohne jemanden zunahe treten zu wollen aber als Handwerker muß ich täglich erleben, dass Eigentümer anders mit ihren Sachen umgehen wie Mieter.)

Hat aber mit dieser Sache nicht unbedingt was zu tun.
Noch weiss keiner vieviel die Fahrräder gewogen haben oder ob der Halter ordnugsgemäß angebaut war.

Sieht jedenfalls nach Ärger aus.

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kitally am 10 Sep 2013 08:48:38

Ich hab bei meinem Fahrradträger ja auch schonmal drüber nachgedacht, ob das so reicht
mit dem Gewicht.
Wenn ich den Fall hier sehe, kommen meine Bedenken wieder hoch.
Denn die Belastung, das hab ich im Urlaub gesehen, muß schon ordentlich hoch sein.

viking92 am 10 Sep 2013 09:15:52

:eek:
Naaa....4 Bikes werden schon die 50 kg Marke sprengen.
Von solch einem Schaden höre ich jedoch auch das erste mal.

Hat der Vermieter Euch vorab über die max. Last informiert, bzw. anderweitige Infos gegeben?
Wenn das Dingens 4 Schienen hat, würde ich als "unbedarfter" Mieter auch davon ausgehen, das man 4 Bikes damit transportieren kann.

Drücke Euch auf alle Fälle die Daumen :wink:

Rumbuddel am 10 Sep 2013 09:18:48

Unser 4er-Radträger ist für 60 Kg ausgelegt. Da kommen wir mit 4 Rädern (Alu) nicht dran.

Labrador am 10 Sep 2013 09:23:04

Hallo,
das durch den Fahrradträger hinten die komplette Wand gerissen ist habe ich auch noch nicht gehört. Öfter mal hört man, dass durch die Belastung des Fahrradträgers (im Alter) die Wand undicht wird.

mueckenstuermer am 10 Sep 2013 09:24:13

Ich weiß von Fällen, wo es Probleme gab. zB "wanderde Rückwand", die sich von Seitenwänden löste usw..

1. Der Heckträger muss ordnungsgemäß montiert werden; Sachverständigenfrage.
2. Die Heckwand muss für 4 Räder plus Träger ausgelegt sein; was meistens nicht der Fall sein drüfte. 4 Räder plus Träger dürften leicht bis zu 80 kg erreichen.
3. In der Bednienungsanleitung und oder bei der Einweisung sollte vom Vermieter ein Hinweis erfolgen, was man auf den Träger draufpacken darf. Sind 4 Räderschienen vorhanden, kann man daraus schließen, dass man 4 normale Räder transportieren kann; bei eBikes hätte ich Bedenken, denn die wiegen mit Grundträger wahrscheinlich deutlich über 100 kg.

Um in die Haftung zu kommen, muss dem Mieter Verschulden nachgewiesen werden, also die Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Das könnte hier nur dann der Fall sein, wenn man gegen eine Vorgabe zur Belastung des Trägers verstoßen hat. Sonst ist es und bleibt es ein Schaden, den der Vermieter zu verantworten hat und dem Mieter nicht in Rechng stellen kann.

Der blödsinnige Hinweis, man sei zu schnell über Bodenwellen gefahren, ist sicher die Ausrede 08-15, um sich selbst zu entlasten. Nicht kirre machen lassen. Ohne Verschulden keine Haftung. Verschulden heißt: vormeidbar und verhersehbar. Eigentlich gut zu entscheiden.

Hätte der Mieter den Schaden vermeiden und vorhersehen können oder nicht. Wenn nicht, keine Haftung.

janamarcel6878 am 10 Sep 2013 09:31:00

Bei unserem sind die Halterungen für den träger bis durch geschraubt, aber in der Werkstatt sagte man uns, dass sie oft genug sehen, das dieser nicht innen verankert ist sondern einfach nur in die Wand geschraubt. Würde sehr oft vorkommen. Unser ist allerdings auch nur für 2 Räder.

viking92 am 10 Sep 2013 09:38:54

mueckenstuermer hat geschrieben:3. In der Bednienungsanleitung und oder bei der Einweisung sollte vom Vermieter ein Hinweis erfolgen, was man auf den Träger draufpacken darf. .

Moin Mücke :wink:

....sag mal, wenn auf dem Träger ein Aufkleber, Typenschild o.ä. vorhanden ist, mit Angabe der max. Last....dann müsste sich der Mieter den Schuh anziehen, oder?

Danke


klink_bks am 10 Sep 2013 09:48:02

:D Ich glaube auch :D

dass da einer bei der Montage des Traegers ganz gewaltigen Mist gebaut hat.


Achim

rainer2 am 10 Sep 2013 09:59:35

ich gehe davon aus das vier Räder auf jeden Fall zu schwer sind. Bei den meisten Träger ist auch die max Belastung aufgeklebt. Bin auch gerade am überlegen wie ich das in Zukunft machen soll, weil wir uns zwei Ebikes zulegen wollen und der Träger max 55kg verträgt?

mueckenstuermer am 10 Sep 2013 10:41:44

rainer2 hat geschrieben:ich gehe davon aus das vier Räder auf jeden Fall zu schwer sind. Bei den meisten Träger ist auch die max Belastung aufgeklebt. Bin auch gerade am überlegen wie ich das in Zukunft machen soll, weil wir uns zwei Ebikes zulegen wollen und der Träger max 55kg verträgt?



Akkus raus, dann sollte gehen. Moderne Räder sind nicht mehr so grottenschwer. Mein Bulls Lavida plus wiegt ca. 24 kg mit Akku, das bulls six50 meiner Frau sogar deutlich unter 20 kg. Ohne Akkus sind sie dann kaum schwerer als normale Drahtesel.

mueckenstuermer am 10 Sep 2013 10:42:21

viking92 hat geschrieben:[
....sag mal, wenn auf dem Träger ein Aufkleber, Typenschild o.ä. vorhanden ist, mit Angabe der max. Last....dann müsste sich der Mieter den Schuh anziehen, oder?




Logo!

thomas56 am 10 Sep 2013 10:55:24

ich vermute, dass die inneren Konterplatten fehlen oder zu klein dimensioniert sind, also Montagefehler. Für die Beweissicherung würde ich Fotos von der Befestigung innen und aussen machen.

gordan am 10 Sep 2013 12:03:51

kirsche.ndh hat geschrieben:(Ohne jemanden zunahe treten zu wollen........ muß ich täglich erleben, dass Eigentümer anders mit ihren Sachen umgehen wie Mieter.)


Ich kann nur zustimmen!
Es kann sich manchmal um Unwissenheit handeln und keine böse Absicht, aber es ist meistens so.
Bin fest davon überzeugt, bei eigenen Womo wäre das nicht passiert. Da ist man viel vorsichtiger.

Gordan :hallo:

mueckenstuermer am 10 Sep 2013 12:18:40

thomas56 hat geschrieben:ich vermute, dass die inneren Konterplatten fehlen oder zu klein dimensioniert sind, also Montagefehler. Für die Beweissicherung würde ich Fotos von der Befestigung innen und aussen machen.



In einem meiner letzten Fälle fehlten auch die Distanzhülsen, die im inneren des Sandwiches einzufügen sind, anderenfalls die Schrauben und Gegenmuttern die Wand zusammen ziehen können. Unter Umständen mag das auch zum Schaden beitragen. Alles nichts, was den Mieter zu interessieren hat.

(in dem besagten Fall hing am Neufharzeug auch noch der Heckträger schief. Der Verkäufer machte einen neuen dran, verschloss die alten Löcher, lackierte mieserabel über und stellte das Neufahrzeug dann zur Abholung wieder bereit. So viel zu diesem anderen Fall...., was man so täglich erlebt.)

Bergbewohner1 am 10 Sep 2013 20:16:38

Beim Karmann Missouri H hab ich schon beim VW Händler einen stehen sehen, da war auch die kompl.Heckwand unterm Heckfenster durchgerissen. Wie schon geschrieben wurde, auf jedem ordentlichen Fahrradträger steht die max. Belastung drauf. Auch mit 4 Alurädern kann man die zuläss. max Belastung überschreiten, es sind nicht alle Alu Räder leichter, nur von guten Herstellern und keinen billig Herstellern. Mit einem verkehrstauglichen Rad (4 Stück) kommt man weit über 15 Kg. Wenn der Vermieter die Fahrräder wiegt, könnte die Kaution weg sein, es sei denn du besorgst dir schnell leichtere.

Rumbuddel am 10 Sep 2013 20:26:57

Ach menno ....

Mein Winora Trekkingrad kommt auf 12Kg. Das Winora von meiner Tochter auf 11Kg. Das Velo de Ville von meiner Frau auf 10Kg und das Yazoo von meiner anderen Tochter auch auf 10Kg. Drei 28er und ein 26er und alle Verkehrssicher, mit Gepäckträger, Ständer ...

Der Omnistore Träger ist bis 60Kg belastbar und wiegt selber so max 7 Kg.
Macht also Summasumarum 50Kg insgesamt.

endurofahrer am 10 Sep 2013 20:43:43

hallo zusammen,
ich bin froh, dass an meinem 708G kein radlträger vorhanden ist. meine Garage ist ja groß genug.
beim verkauf meines letzten womos an einen Händler sagte der mir, dass er froh ist, keinen radlträger an
der Rückwand zu sehen. gibt sehr oft Probleme, und er muss es ja wissen !!!

lg vom
schorsch

Gast am 10 Sep 2013 21:08:18

Hallo Aha 2013 - hast ja den richtigen Namen gewählt :D

Ja habe ich schon gehört, dass Radträger bei schwerer Beladung, viel Luftdruck hinten auf den Reifen und Bodenwellen Schäden an der Rückwand verursachen / entstehen.

Wie die Sache Mieter/Vermieter ausgeht kann ich Dir nicht sagen. Ich tippe auf Gutachter und Rechtsstreit oder alternativ Einigung also Vergleich.

Wir haben unsere Pedelecs in der Garage: ( hier unaufgeräumt wie oft ) :D


haballes am 10 Sep 2013 22:09:35

O.T
:eek: Was fährst du da für eine ungesicherte Chemikalie durch Europa?
Da in dem Eimer! Ich meine darauf einen Gefahrenhinweis zu erkennen.
Der Frischwasserschlauch in gefährlicher Nähe. :(

wolfherm am 10 Sep 2013 22:12:32

Ja, und überhaupt, was passiert mit diesem Geroedel bei einer Vollbremsung? Nicht, das es bis in den Innenraum durchschlägt. Was sagt dann die Versicherung und BAG?

Oder die Rückwand bricht bei Bergauffahrt?

Randyandy01 am 10 Sep 2013 22:25:13

Immer diese Frotzeleien.... :D

Die Versicherung wird´s wenig jucken ... die BAG schon gar nicht, weil die ist zuständig für gewerblichen Güterkraftverkehr nur mal so zur Info.....

Allerdings die Herren nun in Blau könnte das Intressieren, von wegen mangelnde Ladungsicherung da könnte man sich gefährlich einen einhandeln.......

aua2013 am 10 Sep 2013 22:27:53

Hallo zusammen danke für die vielen Kommentare

wir hatten 3 Mountainbikes und 1 BMX Rad dabei vom Vermieter hatte ich vorher keine Info wieviel kg ich laden kann am Träger fand ich auch nichts er sagte mir jetzt das die ladekapazität 50 kg sind.
Ich müßte man nachwiegen aber ich glaube nicht das es über 50 kg sind.
Als doch etwas unbedarfter Mieter ( 3x ) müßte man einen doch über das Risiko informieren das so was passieren könnte oder?
Laut meinem Vermieter bin ich wohl der 2te in 20 Jahren dem das passiert ist.
Der Riss ist auch ca. 20cm über der oberen Radhalterung entstanden so wie es aussieht an einer Querlatte/Unterkonstruktion.
Was mich eigendlich darauf schließen lies das es ein Konstruktionsfehler ist. der Träger wurde aber Wohl schon vom Werk montiert ( Elnagh )

Laut Vermieter habe dir Variante das die Kautzion futsch ist oder wir schalten einen Gutachter ein für die kosten ich dann wohl auf jedenfall auch aufkommen soll.

PS. Dich auch selbständiger Handwerker bin passe ich auf geliehenes Material auf wie wenn es mein eigenes Wäre, vorallen wenn das Womo gerade mal 3500km hat.

gruß Rainer

Ich würde gerne noch ein Bild einstellen bekomms aber nicht auf die reihe.

wolfherm am 10 Sep 2013 22:28:41

Na, mit dem Eimer sieht das schon gewerblich aus...... :D

haballes am 10 Sep 2013 22:35:38

Der Radträger von meinem Carado hatte Platz für vier Räder.
Im Morgenlicht konnte man die Holzlatte erkennen, wo er reingedreht war.

Ich hatte ihn nach der Überführung direkt abgebaut und zur Verkaufsübergabe wieder drangebaut.

Fahrräder hätte ich da nicht drauf gestellt. Er sollte 60kg tragen, unsere Pedelecs wiegen zusammen 58kg.

In der Heckgarage waren sie besser unter.

Diese Radträger halte ich nicht für besonders sicher. Mit zwei kleinen Rädern mag es gehen. Aber mit vier Rädern über einen Bahnübergang zu kommen, das würde ich mich auch kaum trauen. Moralisch trifft dich keine Schuld. Rechtlich wird man sehen. Ich wünsche dir Absolution.

Gast am 10 Sep 2013 22:48:05

Recht haben - Recht kriegen......

Ich drück Dir auch die Daumen

An doe OffTopickschreiber.....ist ein leerer Eimer für alles mögliche Ihr Lästerbolzen. :D

wolfherm am 10 Sep 2013 22:49:18

Entsorgung?

Rumbuddel am 10 Sep 2013 22:58:42

ät Aua2013

Wenn Du rechtsschtutzversichert bist, wende Dich mal an den User Mückenstürmer (oder auch wenn nicht), er hat doch hier schon sehr hilfreiches gepostet, oder?
So einfach würde ich es dem Händler nicht machen!

Rumbuddel am 10 Sep 2013 23:04:46

Tausende von Womos fahren mir Fahrradträger durch die Gegend. Bei sachgerechter Montage sehe ich da überhaupt kein Problem. (Auch aus eigener Erfahrung)

Im übrigen liegt hier natürlich ein Konstruktionsfehler vor, den der TE nicht zu verantworten hat.

Zitat:
"Der Riss ist auch ca. 20cm über der oberen Radhalterung entstanden so wie es aussieht an einer Querlatte/Unterkonstruktion.
Was mich eigendlich darauf schließen lies das es ein Konstruktionsfehler ist. der Träger wurde aber Wohl schon vom Werk montiert ( Elnagh )"

Dadurch wirkt der Zug auf die Rückwand wie ein Hebel an dem Konstruktionsholz. Einfachste Physik ...

turbokurtla am 11 Sep 2013 07:21:35

Rumbuddel hat geschrieben:Mein Winora Trekkingrad kommt auf 12Kg. Das Winora von meiner Tochter auf 11Kg. Das Velo de Ville von meiner Frau auf 10Kg und das Yazoo von meiner anderen Tochter auch auf 10Kg. Drei 28er und ein 26er und alle Verkehrssicher, mit Gepäckträger, Ständer ...

Nix für ungut mein Lieber,
doch diese Gewichtsangaben glaub ich nicht wirklich. :eek:
Mein Carbon MTB wiegt ohne Zubehör 10 kg, und das ist preislich in der Oberklasse.

Tag
Normale Räder kann man mit 15-18 kg einstufen. Hat man da einige hinten drauf überschreitet man sehr schnell die 50 kg.
Doch diese 50 kg sind noch lang nicht alles, man bedenke die Hebelwirkung durch die Ausladung und die dann wirkenden Kräfte beim Durchfahren von Schlaglöchern.
Kurt

mueckenstuermer am 11 Sep 2013 07:39:42

aua2013 hat geschrieben:
Laut Vermieter habe dir Variante das die Kautzion futsch ist oder wir schalten einen Gutachter ein für die kosten ich dann wohl auf jedenfall auch aufkommen soll.


Der Vermieter muss nachweisen, dass er einen Schadenersatzanspruch hat. Dazu muss er Verschulden nachweisen.
Also: Fordere die Kaution zurück. Dann ist der Vermieter in der Beweispflicht. Dann hat er auch den Gutachter zu bezahlen.

Wird Dein Verschulden nachgewiesen, zahlst Du später natürlich alles.

matthiast4 am 11 Sep 2013 08:14:38

turbokurtla hat geschrieben:...cut...
Doch diese 50 kg sind noch lang nicht alles, man bedenke die Hebelwirkung durch die Ausladung und die dann wirkenden Kräfte beim Durchfahren von Schlaglöchern.
Kurt


Nun ist aber nicht der Fahrer oder Mieter gefordert, hier die dynamischen Lasten zu berechnen sondern der Hersteller gibt an, was da dran kann und hat doch gefälligst seinerseits das ganze nicht nur statisch sondern auch dynamisch zu berücksichtigen.
Was bin ich froh, dass ich einlaminierte Aluschienen habe. Hoffe nur bei den Papp-Teilen reißt nicht mal vor mir ein Träger raus, ist ja kriminell was scheinbar so rumfährt

Bergbewohner1 am 11 Sep 2013 20:39:02

Leider wird es so ausgehen, der Vermieter gibt die Kaution nicht raus und dann kannste Klagen, wer dann daran verdient wirst du merken, alle nur nicht du.
Übrigends muß ich Kurt mit den Gewichten recht geben, mein leichtestes Rad ist ein Minora, es wiegt aber auch fast 16 kg, ohne STVO Ausstattung.

mueckenstuermer am 11 Sep 2013 20:51:07

Waldtroll hat geschrieben:Leider wird es so ausgehen, der Vermieter gibt die Kaution nicht raus und dann kannste Klagen, wer dann daran verdient wirst du merken, alle nur nicht du.
Übrigends muß ich Kurt mit den Gewichten recht geben, mein leichtestes Rad ist ein Minora, es wiegt aber auch fast 16 kg, ohne STVO Ausstattung.



Und er kann froh sein, wenn sich jemand überhaupt darum kümmert. Bei dem Streiwert wird es mindestens für ein neues Wohnmobil reichen ...... Im Maßstab 1:87.

Wirklich: Es ist besser, sich dauernd verarschen zu lassen, als sein Recht zu suchen! Wie hieß das noch im Volkesmund :gruebel:

Ich hab's: Dumm zahlt.

franz_99 am 11 Sep 2013 20:51:43

Mein Gudereit SX wiegt 12,9kg mit 61ziger Rahmen

thomas56 am 11 Sep 2013 21:34:37

wie hoch müsste der Streitwert sein, damit er für Bragojäger interessant wird? :D
Ein guter Gutachter kitzelt aus dem Schaden schon min. 10.000 raus. Denke ich so als Laie.

Gast am 11 Sep 2013 22:11:35

rainer2 hat geschrieben:ich gehe davon aus das vier Räder auf jeden Fall zu schwer sind. Bei den meisten Träger ist auch die max Belastung aufgeklebt. Bin auch gerade am überlegen wie ich das in Zukunft machen soll, weil wir uns zwei Ebikes zulegen wollen und der Träger max 55kg verträgt?

Ein e-bike wiegt im Regelfall 22-27kg inkl. Akku, also max. 19-24kg ohne Akku. Somit reicht ein 55kg Träger eigentlich immer für zwei e-bikes.
Bei mir sind sie in der Heckgarage, das vermeidet gleich mehrere Probleme.

Gast am 12 Sep 2013 00:11:25

thomas56 hat geschrieben:Ein guter Gutachter kitzelt aus dem Schaden schon min. 10.000 raus. Denke ich so als Laie.
Damit muss der Mieter rechnen, klares ja.

Neue Rückwand, Wertminderung, Ausfall des Fahrzeugs etc. = > 10.000 €

Wenn nichts auf einen Mangel bzw. mangelhafte Befestigung hindeutet, wird der Sachverständige eine Überladung und(oder zu schnelles Überfahren von Bodenwellen vermuten.


Der Vermieter muss nichts beweisen, sondern nur glaubhaft machen, dann kommt das Urteil: Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass eine Überladung in Verbindung mit zu schnell überfahrenen Bodenwellen den Schaden verursacht hat...^

aua2013 hat geschrieben:Laut Vermieter habe dir Variante das die Kautzion futsch ist oder wir schalten einen Gutachter ein für die kosten ich dann wohl auf jedenfall auch aufkommen soll.


Ohne Fotos kann man nichts sagen, aber ich würde dem TE raten einen Vergleich anzustreben bzw. wenn er lediglich seine Kaution verliert, ist er gut davon gekommen.

Meine Meinung.

Rumbuddel am 12 Sep 2013 00:37:03

So einfach ist es dann auch nicht ... dann muss der Gutachter erstmal einen Vorschaden ausschließen - der möglicherweise diesen Schaden bedingt hat - und wie soll er das?
Ich denke nicht, dass es so einfach ist dem Mieter unsachgemäße Benutzung nachzuweisen.
Aber vor Gericht und auf hoher See ...

Gast am 12 Sep 2013 06:28:35

Hast Du schon jemals mit einem Gutachter oder Gericht zu tun gehabt ?

Da wird ein Gutachter bestellt, der sieht sich den Schaden an. Ist er der Ansicht das kein Vorschaden erkennbar ist und das der Heckträger korrekt befestigt ist und er zu der Überzeugung gelangt, dass dieser hätte eine maximal zugelassene Last Schadensfrei unter normalen Umständen tragen müssen, ist das Urteil doch klar.

Wenn ich Vorschläge lese, jetzt leichtere Räder drauf zu tun usw. kann ich nur lächeln.

Jeder von uns weiß, dass natürlich beim nächsten Konstruktionsholz Risse entstehen ( wo denn auch sonst ) wenn die dynamische Kraft durch Überladung und / oder zu schnell überfahrene Bahnschienen / Bodenwellen zu gross ist.

Statisch gesehen kann ich den Träger wahrscheinlich um 400 % Überladen ohne das es zu Schäden an der Rückwand kommt.

Unstrittig ist es Richtig, dass der Mieter nur für Schäden haftet, für die er verantwortlich ist. Aber es müssen sich keine 12 Nonnen finden die das gesehen haben, sondern wenn der Gutachter zu der Überzeugung kommt, dass der Schaden durch Überlastung und/oder zu schnellem fahren über Bodenwellen entstanden ist wird ein entsprechendes Urteil gefällt. Da es kein Unfall ist, wird die Kasko oder Haftpflicht nicht bezahlen ( auch die Haftpflicht des TE nicht )

Gast am 12 Sep 2013 06:40:01

Fortsetzung:

Da ich keine Fotos sehe, kann ich zur Wahrscheinlichkeit des Gutachterentscheid nichts aber auch gar nichts sagen. Aber man sollte dem TE Bewusst machen, dass bei einem brandneuen WOMO mit jetzt defekter Rückwand der Schaden bei etwa 10.000 € liegt. Sollte es nicht eine separate Mietversicherung geben ( ich kenne seinen Mietvertrag auch nicht ) könnte diese Summe zu seinen Lasten entschieden werden.

Hier sollte der TE sich Gedanken machen, ob er sich etwas vorzuwerfen hat. Dies wird sicher nur der TE wissen, auch ein nicht Überladener Heckträger ( aber voll beladener ) kann aus meiner Sicht bei einer zu schnellen Fahrt über eine sehr starke Bodenwelle einen Schaden verursachen.

Der Fahrzeugmieter hat dies durch eine geeignete Fahrweise zu vermeiden. Ich erinnere mich daran, dass ich in Frankreich nachts eine Vollbremsung ausgeführt habe, als ein hoher Fussgängerüberweg ( so hoch wie ein Bordstein aber natürlich angeschrägt ) unbeleuchtet und ohne Vorwarnung ( oder ich habe diese übersehen ) im Scheinwerferlicht auftauchte. So ein Teil mit 50 km/h anzufahren bedeutet aus meiner Sicht einen Schaden am Fahrzeug. Selbstverständlich unterstelle ich dem TE nicht, versehentlich so etwas zu schnell überfahren zu haben.

Rumbuddel hat geschrieben:Ich denke nicht, dass es so einfach ist dem Mieter unsachgemäße Benutzung nachzuweisen.
Ein Gutachter sieht sich den Schaden an und entscheidet - und fertig ist die Sache. Der Richter nickt oder schüttelt den Kopf entsprechend dem Gutachten.

Wie stellst Du Dir konkret die Abwicklung alternativ vor ?

Gast am 12 Sep 2013 07:27:31

UlrichS hat geschrieben:Hier sollte der TE sich Gedanken machen, ob er sich etwas vorzuwerfen hat. Dies wird sicher nur der TE wissen, auch ein nicht Überladener Heckträger
( aber voll beladener ) kann aus meiner Sicht bei einer zu schnellen Fahrt über eine sehr starke Bodenwelle einen Schaden verursachen.

Nun, er hat ja geschrieben, dass der Träger mit 3 MTB und 1 BMX beladen war. Und wenn es ein
4er-Träger ist, dann hat er das auszuhalten, ohne wenn und aber. Auch wenn man mal etwas forsch
über eine Bodenwelle fährt... das läuft bei mir unter "normalem Gebrauch". Wenn die Rückwand
das nicht aushält, dann ist es sicher nicht das Problem des Mieters. Der Vermieter sollte sich vorher
Gedanken machen, dass ein 4er-Träger höhere Anforderungen an die Rückwand stellt und diese Träger
bei "gewissen" Fahrzeugen gar nicht anbieten.

wolfherm am 12 Sep 2013 07:39:42

Kaum geht es auf Weihnachten zu und schon haben wir wieder Spekulatius.......wie bei der Diskussion um den geplatzten Reifen auf der Autobahn.

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