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Navi beschlagnahmt 1, 2, 3


Narbe am 13 Sep 2013 21:37:08

Habe ein TomTom und werde von TomTom per E Mail auch immer angeschrieben dass es überarbeitete Software gibt, unter Anderem haben die dieses Jahr mindestens 4 x schon diesen Radarwarner angepriesen, der soll dann auch noch mit Euronen erkauft werden.
Habe den Scheiß jedes mal weggedrückt da ich weiß, daß die Dinger verboten sind und meine Denke ist die, wenn man sich an Verkehrsregeln hält braucht man sich über solche Dinge keine Gedanken machen.
Sollte ich trotzdem mal abgelichtet werden weil ich zu schnell war und was übersehen habe, dann unterstütze ich halt die Staatskasse. Ich fahre jetzt 45 Jahre Auto & Motorrad und habe bis jetzt 3 x eine staatliche Unterstützung leisten müssen, natürlich gehört auch ein quäntchen Glück dazu.

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bennykater am 13 Sep 2013 21:52:09

Ich finde es bemerkenswert, dass mal wieder nicht richtig unterschieden wird.

Soweit ich es gelesen habe, sind die Geräte, die zur Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen bestimmt sind, in Deutschland verboten (bzw. deren Betrieb). Navi´s sind zum Navigieren bestimmt; die Blitzerwarner sind ein Abfallprodukt, bzw, dort abschaltbar. Daher bekäme kein Polizist von mir das Navi, er müsste es sich schon gewaltsam nehmen, denn freiwillig herausgeben würde ich es niemals, auch das Handy nicht!!

Desweiteren ist äusserst bemerkenswert, dass auch auf diesem Gebiet die Schweizer ihre Geldgeilheit wieder europaweit auf die Spitze treiben, sie haben äusserst hohe Geldbußen, es droht sogar Freiheitsstrafe, und selbst Navis werden eingezogen! Das sagt mir viel über die Schweizer, und wie schon in dem geschlossenen Fred erwähnt, ist es ratsam, um dieses gierige Land einen weiten Bogen zu machen.

Und überhaupt ist es doch irgendwie unglaublich, dass es in einem vereinten Europa überhaupt möglich ist, derart unterschiedliche Rechtsnormen im öffentlichen Straßenverkehr zu haben! Die Führerscheine wurden doch auch (zu unseren Ungunsten, na klar..) vereinheitlicht. Wie kann es denn sein, dass es ansonsten derartige Abweichungen gibt? Die Schweiz müsste man diesbezüglich mal an die europäische Kandarre nehmen!

So, lieber Mod, schwing die Peitsche, hau rein und mach zu!

Gast am 13 Sep 2013 22:19:35

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und deshalb auch nicht an die Gesetzgebung der EU gebunden.Das die Schweiz gierig sein soll kann ich nicht beurteilen,ich bin aber schon öfters dort gewesen und habe nie Probleme gehabt.

Arno

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OttoWalke am 13 Sep 2013 22:31:40

Ihr habt die verkehrten Navi,
unsere haben nen Fingerabdrucksensor, wenn ichs weg geben "müsste" wirds ausgeschaltet und Feierabend mit Nachsehen.
Wäre ja auch noch schöner wenn der meine persönlichen Sachen (tel.Buch Terminplaner usw da drauf durchforsten wollte.
Wenn Warner installiert ist und natürlich ist er das, so auch einer der vor Schulen Kindergärten Krankenhäuser usw warnt,
so hat dieser einen Panikknopf, ein mal drauf Drücken und das Ding ist komplett deinstalliert.

Ist der zu neugierige V........ wieder abgetreten, kommt ne SD ins Laufwerk mit dem Install Ordner,
und es wird beim Hochfahren alles wieder in ein paar Sekunden hergestellt.

Wie soll das eigentlich bei nem Festeinbau laufen, Fahrzeug beschlagnahmen? :roll:
Ich habe bei einigen dieser Schw...... auch jedes mal einen Anfangsverdacht wenn man die sieht,
oder hier ließt.
Frei nach dem Motto, für was sinnvolles in Sachen Tätigkeit war zu wenig Masse zwischen den Ohren. :ja:


Zum anderen,
ist dass wohl hier ein noch größerer Schmarren wie die "Gasgeschichten",
ein Bekannter eines Freundes dessen Schwiegermutter Nachbarn usw usw.

G OW

Gast am 13 Sep 2013 22:38:23

toll ist es aber, wenn hier im Forum, cops uns weiter verunsichern wollen:
fakt ist aber dass z.b. smartphones ohne richterlichen beschluß eine rote karte für cops sind und selbst Diebe und autoschieber aus diesem grund davon gekommen sind. der cop hat nur eine Chance bei schwerwiegenden delikten. mein Anwalt hat mir mal erklärt, solch ein cop-verhalten, Sicherstellung/auslesen Daten/unbefugtes einschalten etc ist so etwas wie weihnacht für jeden anwalt :D
wir leben in einem Rechtsstaat mittels gutachten kann jederzeit festgestellt werden, wann zb ein navi genutzt wurde, wenn der cop keinen begründeten anfangsverdacht plausibel machen kann bzw gelogen hat wird's teuer für ihn, dafür sorgen findige anwälte, Dienstaufsichtsbeschwerden etc.
wir müssen wirklich genau zwischen navi, Smartphone und klass radarwarner differenzieren, hab ich vorhin auch durcheinander gebracht
gebe gerne zu, dass ich kein musterbürger mit obrigkeitsgehorsamsgen bin und oftmals die Erfahrung gemacht habe dass die Obrigkeit den schwanz einzieht, wenn man sie frägt " wo steht das" bzw wenn sie hört "ich lass das anwaltlich klären"
lg
olly

brawo1 am 13 Sep 2013 23:30:22

dodo66 hat geschrieben:fakt ist aber dass z.b. smartphones ohne richterlichen beschluß eine rote karte für cops sind und selbst Diebe und autoschieber aus diesem grund davon gekommen sind. der cop hat nur eine Chance bei schwerwiegenden delikten.


Hallo olly,

Fakt ist aber auch, dass du keine Ahnung hast und du dich mal nach einem neuen Anwalt umsehen solltest, denn Fakt ist auch, dass jeder Polizeibeamte alles, aber auch wirklich alles sicherstellen darf, sofern der Verdacht besteht, dass mit diesem sicherzustellenden Gegenstand eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat begangen wurde. Selbstverständlich darfst du Einspruch gegen diese Sicherstellung einlegen, dann wird aber der Polizeibeamte diesen Gegenstand in aller Regel beschlagnahmen und innerhalb einer bestimmten Frist muss nun ein Richter über diese Maßnahme entscheiden.

Wen es interessiert, kann sich hier weiter kundig machen --> Link und dann feststellen müssen, dass ein Polizeibeamter sehr wohl ein Navigationsgerät, aber auch ein Smartphone sicherstellen darf, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass mit diesem Gerät eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

wolfherm am 13 Sep 2013 23:42:33

So viel Unterhaltung habe ich ja schon lange nicht mehr gehabt. Viele Rechtskundige sind hier versammelt. Aber auch jede Menge Rambos, die es der Ordnungsmacht mal wieder so richtig zeigen wuerden, wenn sie es denn koennten. Finde ich echt gut. Hoffentlich halten die das auch bei,wenn es mal wirklich ernst wird. :D :D

Gast am 14 Sep 2013 00:03:17

Naja, ich würde mal sagen ihr habt beide nicht recht. Eine Beschlagnahmung darf nur mit begründetem Anfangsverdachtg erfolgen.
"Darf nun die Polizei einfach Ihr Smartphone herausverlangen?
Nein. Es muss ein sog. “Anfangsverdacht” bestehen, ..... Wenn allerdings tatsächlich ein Anfangsverdacht dargelegt wird, weil Sie beispielsweise immer noch die laufende Radarwarner App gut sichtbar aktiviert haben, dann darf die Polizei auf Herausgabe bzw. Entfernung des App bestehen."
Quelle: --> Link

Gast am 14 Sep 2013 00:14:01

Leider kann ich nicht editieren und schiebe deshalb nach: Ein "Verdacht" reicht nicht, es muss ein "begründeter Anfangsverdacht" sein. Das ist juristisch ein extremer Unterschied.

brawo1 am 14 Sep 2013 00:18:28

raidy hat geschrieben:Naja, ich würde mal sagen ihr habt beide nicht recht. Eine Beschlagnahmung darf nur mit begründetem Anfangsverdachtg erfolgen.


Bitte genau lesen, genau das habe ich behauptet:

dass ein Polizeibeamter sehr wohl ein Navigationsgerät, aber auch ein Smartphone sicherstellen darf, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass mit diesem Gerät eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit begangen wurde.


Wenn also der Polizeibeamte den begründeten Verdacht hat, wird sichergestellt, wird Einspruch eingelegt, kommt es in aller Regel zur Beschlagnahme mit der Folge, dass hierüber ein Richter entscheiden muss.

Gast am 14 Sep 2013 00:19:54

Franscesco hat geschrieben:Über das weitere Prozedere werde ich mich aus Gründen der Dienstverschwiegenheit selbstverständlich nicht auslassen.


Das weitere Prozedere einer Sicherstellung kann man ganz einfach bei Wikipedia und in der StPO nachlesen.

Gast am 14 Sep 2013 00:25:02

Wolf, du hast recht. Ich habe oben nur "alles sicherstellen darf, sofern der Verdacht besteht, dass " gelesen, aber im unteren Teil steht ja "begründeter Verdacht".
Naja, Jura ist halt was ganz, ganz genaues.

Sina1 am 14 Sep 2013 05:25:14

Dann fragen wir doch gleich mal die Experten.... ich fahre Taxi und bekomme über den digitalen Taxifunk die Blitzer, die von den anderen Kollegen gemeldet werden. Kann mir die Rennleitung nun nur das fest eingebaute Funkgerät oder das ganze Taxi wegnehmen?

LG

womooli am 14 Sep 2013 06:36:47

Sina1 hat geschrieben:Dann fragen wir doch gleich mal die Experten.... ich fahre Taxi und bekomme über den digitalen Taxifunk die Blitzer, die von den anderen Kollegen gemeldet werden. Kann mir die Rennleitung nun nur das fest eingebaute Funkgerät oder das ganze Taxi wegnehmen?

LG


Hmmm dann müste ja auch fast jeder Radiosender dicht gemacht werden. :D

silent1 am 14 Sep 2013 07:56:25

Hier wäre doch mal interessant zu Wissen wer - mußte sein Navi/Handy tatsächlich schon mal abgeben.
Da kommt vermutlich ähnliches bei raus wie bei der Frage - wer musste schon mal für eine fehlende Umweltplakette bezahlen.
Wie heißt es so schön, "bange machen gillt nicht". :)

Viele ,
Ralf

diebasi am 14 Sep 2013 09:49:20

OttoWalke hat geschrieben:

Zum anderen,
ist dass wohl hier ein noch größerer Schmarren wie die "Gasgeschichten",
ein Bekannter eines Freundes dessen Schwiegermutter Nachbarn usw usw.

G OW


Lies doch mal den Bericht.

Quelle ACE Lenkrad Heft 9/15 September 2013

Glaube nicht das die Rechtsanwälte des ACE irgend einen Blödsinn verbreiten um das Sommerloch zu überbrücken.

Gast am 14 Sep 2013 09:52:15

Hallo,
momentan passt die Diskussionsrichtung besser in ein Juristen Forum. Und dort wird es sicherlich auch unterschiedliche AufIfassungen geben, solange kein belastbares Urteil besteht.

PS
Der ThreadE hat doch sicher eine Bescheinigung über die Sicherstellung erhalten.
Ich würde sehr gerne dieses Papier (natürlich mit geschwärzten Personalien) sehen.
Vielleicht will der TE nur eine Diskussion anstoßen :) und freut sich über seinen Erfolg.
Wenn ich Unrecht habe, dann Schande über mein Haupt.
Man möge es mir dann nachsehen. Jahrzehntelange Tätigkeit in dieser Branche (inzwischen Ruhestand) macht manchmal misstrauisch.

Ich finde das geschilderte Verhalten des PB äußerst befremdlich und erstaunlich.

Ich selber hätte das Navi nicht übergeben und entspannt alles weitere abgewartet.

Schönes Wochenende

Helmut

franz_99 am 14 Sep 2013 10:11:29

OttoWalke hat geschrieben::


Zum anderen,
ist dass wohl hier ein noch größerer Schmarren wie die "Gasgeschichten",
ein Bekannter eines Freundes dessen Schwiegermutter Nachbarn usw usw.

G OW

:daumen2:

thomas56 am 14 Sep 2013 10:26:30

die Ordnungshüter belegen jetzt alle einen Mechatronickurs, damit sie auch die festeingebauten Navis beschlagnahmen können.

von dem, der seit Jahren mit 2 Navis fährt. :lol:

Gast am 14 Sep 2013 10:50:32

Gestern hat ein Polizist meine Frau beschlagnahmt, da sie mich auf einen Radar hingewiesen hat. Sie war "in betriebsbereiten Zustand" und "technisch geeignet vor Radargeräten zu warnen" . Wie bekomme ich sie wieder? Wird sie jetzt vernichtet? :( :ironie:

Ostwestfale am 14 Sep 2013 10:55:20

Im Firmenwagen ist das portable, mitgelieferte Navi (Garmin, nicht besonders gut) eine Variante ohne Blitzerwarner. Ich darf auch keine aufspielen -steht in den Nutzungsvereinbarungen zum Firmenwagen weil in einigen Ländern auch die Fahrzeuge eingezogen werden können.

Auf 500.000 km bin ich auf so etwas noch nie kontrolliert worden.

Bei den alten Radarwarnern handelte es sich auch um den unerlaubten Betrieb nicht zugelassener Empfangsanlagen und theoretisch wäre bei schlechtem Aufbau auch ein stören des Radars möglich gewesen.

brawo1 am 14 Sep 2013 10:57:16

ischu hat geschrieben:Hallo,
momentan passt die Diskussionsrichtung besser in ein Juristen Forum. Und dort wird es sicherlich auch unterschiedliche AufIfassungen geben, solange kein belastbares Urteil besteht.


Hallo Helmut,

aufgrund deines Postings gehe ich mal davon aus, dass du in deinem früheren Leben Polizeibeamter warst und dich mit Sicherstellungen und Beschlagnahmen auskennst. Deshalb dürfte dir ja auch klar sein, dass wenn ein begründeter Verdacht bestand, der Polizeibeamte das Navi auch sicherstellen bzw. beschlagnahmen durfte. Es ist jetzt müßig, darüber zu spekulieren, ob ein begründeter Verdacht vorgelegen hat, denn das kann jeder anders sehen und begründen. Aber allein die Tatsache, dass in vielen Navigationsgeräten diese Blitzer-Funktionen vorhanden sind, kann dem Polizeibeamten als begründeter Anfangsverdacht schon gereicht haben. Dass jetzt natürlich Rechtsanwälte völlig anderer Meinung sind ist doch klar, denn damit verdienen sie schließlich ihr Brot, aber das heißt noch lange nicht, dass der Polizeibeamte rechtswidrig gehandelt hat. Und wenn ein Polizeibeamter nur aufgrund gegenteiliger Meinungen von Rechtsanwälten seine Entscheidungen treffen würde, dann wären wir in Deutschland arm dran. Ich erwarte von einem Polizeibeamten, dass er Rückgrat zeigt, wenn er A sagt muss in den meisten Fällen B folgen.

Ich bin jetzt gespannt, wie die Sache ausgehen wird und hoffe, dass der TE weiter berichten wird. Sicher bin ich mir allderdings darin, dass dem Polizeibeamten nicht das Geringste passieren wird, denn ihm einen Rechtsverstoß oder eine Dienstpflichtverletzung nachzuweisen, ist in meinen Augen unmöglich.

wolfherm am 14 Sep 2013 11:02:21

Wenn ich den ersten Beitrag richtig interpretiere, sind das Zitate aus einer Zeitschrift. Das hat der TE nicht selbst erlebt.

Gast am 14 Sep 2013 11:09:30

Hatte ich auch so verstanden, aus Zeitschrift kopierte Geschichte.

OttoWalke am 14 Sep 2013 11:11:47

thomas56 hat geschrieben: von dem, der seit Jahren mit 2 Navis fährt. :lol:


"Alter Angeber" :mrgreen:
aber selbst bei Dir hat das noch zu keinem "Anfangsverdacht" ausgereicht , oder? :lach:

G OW

Lies doch mal den Bericht.

Quelle ACE Lenkrad Heft 9/15 September 2013

Glaube nicht das die Rechtsanwälte des ACE irgend einen Blödsinn verbreiten um das Sommerloch zu überbrücken.


Wozu,
was ich von rein kommerziellen Clubs und (deren) Rechtsverdrehern halte,
verkneife ich mir hier lieber.

diebasi am 14 Sep 2013 11:15:24

wolfherm hat geschrieben:Wenn ich den ersten Beitrag richtig interpretiere, sind das Zitate aus einer Zeitschrift. Das hat der TE nicht selbst erlebt.


:lol: :lol:

OttoWalke am 14 Sep 2013 11:20:26

raidy hat geschrieben:Gestern hat ein Polizist meine Frau beschlagnahmt, da sie mich auf einen Radar hingewiesen hat. Sie war "in betriebsbereiten Zustand" und "technisch geeignet vor Radargeräten zu warnen" . Wie bekomme ich sie wieder? Wird sie jetzt vernichtet? :( :ironie:


Zwei Möglichkeiten,
nach ner Gehirnwäsche (Reset) gibts das "alte" Modell zurück,
oder du musst Dir was junges "unverdorbenes" beschaffen.

Aber Deine Idee ist nicht schlecht, sollte es wirklich mal einer auf "meine Navi" abgesehen haben,
schicke ich ihm auch die Holde raus. :kuller:


G OW

brawo1 am 14 Sep 2013 11:27:22

diebasi hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Wenn ich den ersten Beitrag richtig interpretiere, sind das Zitate aus einer Zeitschrift. Das hat der TE nicht selbst erlebt.


:lol: :lol:


Schade, nicht richtig verstanden, Pech für mich und Glück für diebasi, hätte gerne den Ausgang erfahren, damit wird es wohl nichts.

Ostwestfale am 14 Sep 2013 11:33:05

brawo1 hat geschrieben: Aber allein die Tatsache, dass in vielen Navigationsgeräten diese Blitzer-Funktionen vorhanden sind, kann dem Polizeibeamten als begründeter Anfangsverdacht schon gereicht haben.



Nein, das ist ein Generalverdacht. Den Unterschied wollen zwar einige Herren der Exekutive auch nicht immer so genau nehmen und müssen tatsächlich per Dienstaufsichtsbescheerde und Gerichtsverfahren auf den Boden der Gesetze zurück geholt werden.

Bon Voyage

brawo1 am 14 Sep 2013 12:32:49

Ostwestfale hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben: Aber allein die Tatsache, dass in vielen Navigationsgeräten diese Blitzer-Funktionen vorhanden sind, kann dem Polizeibeamten als begründeter Anfangsverdacht schon gereicht haben.



Nein, das ist ein Generalverdacht. Den Unterschied wollen zwar einige Herren der Exekutive auch nicht immer so genau nehmen und müssen tatsächlich per Dienstaufsichtsbescheerde und Gerichtsverfahren auf den Boden der Gesetze zurück geholt werden.

Bon Voyage


Dann mal viel Erfolg, sollte es bei dir mal beim gleichen Sachverhalt dazu kommen.

a.w.meincke am 14 Sep 2013 12:35:57

---Als ich an der roten Ampel stand, klopfte ein Polizist an meine Scheibe und fragte, ob er mal einen Blick auf mein Navi haben könnte. Ich wusste nicht, ...- gab es ihm. Er nahm es dann an sich und ging zu seinem Auto. Er kam dann nach ein paar Minuten ohne mein Navi zurück und meinte, das Gerät sei beschlagnahmt und werde vernichtet, außerdem erhalte ich einen Bußgeldbescheid und Punkte---
Ich habe nicht verfolgt, ob der Urheber des Beitrags sich noch mal zu Wort gemeldet hat, oder ob er sich still "ins Fäustchen lacht".
Ich kann mir nicht vorstellen, daß so ein Plausch mit Ansprache, Geräteübergabe,hin und her laufen, Gerätekontrolle und anschließender Ansprache wirklich an einer auf rot stehenden Ampel passieren kann und halte den Beitrag deshalb für Spam !

diebasi am 14 Sep 2013 12:43:54


Gast am 14 Sep 2013 18:28:35

steht doch schon die antwort drin "überzogen" unverhältnismäsig" "kein reines radarwarngerät", außerdem dünkt mich, dass der antwortgeber bei smartphones, die letzten richtersprüche der gerichte zum Fernmeldegeheimnis versäumte von wegen schwerwiegende Straftat und so, tja ein richtiger stinkefinger für die Obrigkeit (mittlerweile salonfähig seit peer)
lg
olly

Gast am 14 Sep 2013 18:34:46

hallo brawo/wolf
ich bin mir ganz sicher, dass mein Anwalt mehr Ahnung vom recht hat, als irgendein cop, aber du kannst es ganz einfach nachgoogeln, falls du mir das zb mit den smartphones nicht glaubst, da haben die cops vor gericht kräftig auf die klötze bekommen :D
lg
olly

wolfherm am 14 Sep 2013 18:56:25

Was ist ein cop?

franz_99 am 14 Sep 2013 18:57:34

Einer von der Trachtentruppe :lach:

Gast am 14 Sep 2013 18:59:12

wolfherm hat geschrieben:Was ist ein cop?


Constable in patrol = Polizist

BurnerWil am 14 Sep 2013 18:59:40

Ahnung von Recht haben viele Menschen. Manche denken sogar mehr als Ahnung zu haben. Es ist aber dennoch so das Recht, Gesetz, und Recht haben und Recht bekommen nicht von Texten abhängig ist sondern handelnden Personen. Beginnt bei dem Polizisten und endet beim obersten deutschen Richter (oder doch beim Gesetzgeber?). Es wird also immer viele Meinungen geben und "Recht" haben wahrscheinlich alle aus ihrem Blickwinkel. Also ziemlich müßige Diskussion :D

wolfherm am 14 Sep 2013 19:00:29

Ach so. Vielen Dank. Heißen die denn jetzt in Deutschland auch so?

brawo1 am 14 Sep 2013 19:51:25

dodo66 hat geschrieben:hallo brawo/wolf
ich bin mir ganz sicher, dass mein Anwalt mehr Ahnung vom recht hat, als irgendein cop, aber du kannst es ganz einfach nachgoogeln, falls du mir das zb mit den smartphones nicht glaubst, da haben die cops vor gericht kräftig auf die klötze bekommen :D
lg
olly


Hallo olly,

dass dein Anwalt sich mit den Gesetzen besser auskennt als ein Polizeibeamter, nehme ich dir gerne ab, schließlich hat er ja auch einige Semester studiert, heißt aber noch lange nicht, dass das, was er glaubt und sagt auch richtig ist. Denn wenn das der Fall wäre, dann würden die meisten von der Polizei Angezeigten nicht verurteilt werden, aber das Gegenteil ist der Fall, die meisten vor Gerichten stattfindenden Verhandlungen enden, davon bin ich überzeugt, mit einem Schuldspruch, obwohl der Anwalt anderer Meinung ist.

Ich wüsste jetzt nicht, wonach ich bzgl. Smartphones googlen sollte? Könntest ja mal einen Link setzen! Fakt ist auf jeden Fall, und da wiederhole ich mich, dass ein Polizeibeamter bei begründetem Verdacht jeden Gegenstand, auch ein Smartphone sicherstellen, bzw. beschlagnahmen darf, sofern davon ausgegangen werden kann, dass mit diesem Gegenstand, sprich in diesem Fall Smartphone, eine Straftat begangen wurde.

Solltest du aber dieses Urteil --> Link des Bundesverfassungsgerichts meinen, so sei dir gesagt, dass sich dieses Urteil auf einen ganz speziellen Fall bezieht und nichts mit dem in diesem Thread sichergestellten Navigationsgerät zu tun hat.

franz_99 am 14 Sep 2013 19:58:17

Ich glaube bravo ist von der Trachtentruppe :ja:

Gast am 14 Sep 2013 20:22:09

aldebaran hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Was ist ein cop?


Constable in patrol = Polizist


Danke für die Antwort ! :)
Habe ich mich auch schon oft gefragt. :sky:

Gast am 14 Sep 2013 20:26:04

franz_99 hat geschrieben:Ich glaube bravo ist von der Trachtentruppe :ja:


Und wenn? Dann ist er der, der bei Dir vorbeifährt wenn Du wegen einem Einbrecher im Haus die 110 rufst. Der, der die Unfallstelle vor Dir auf der Autobahn sichert damit Du nicht reindonnerst. Der, der den Betrunkenen von der Bahn holt, hoffentlich bevor er jemanden ummäht. Oder der, der zu der Wohnung der Omi gerufen wird, die seit Monaten keiner mehr gesehen hat und bei der es jetzt so komisch müffelt. Oder der, der sich bei der Schlägerei im Fußballstadion dazwischenstellen darf und sich anspucken lassen muss.

Naja, eigentlich habe ich für mich schon Gründe warum ich froh bin dass den Job andere machen.

Gast am 14 Sep 2013 21:02:26

hallo bravo/wolf ein aus deinem link
zitat:
Außer, und jetzt kommt die Einschränkung, wenn eine Straftat verhindert oder aufgeklärt werden soll. Das Grundgesetz formuliert das so: "Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."
Das bedeutet im Klartext: Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis sind möglich, müssen aber richterlich angeordnet werden. Ein Polizist darf also beispielsweise nicht im Rahmen einer Personenkontrolle das Handy einziehen, geschweige denn einen Blick hinein werfen. Dafür müsste er den richterlichen Notdienst anrufen, der ihm bei begründetem Tatverdacht grünes Licht für die Kontrolle gibt. Es muss sich also niemand in die Karten schauen lassen, solange kein Richter das beschlossen hat.

selbiges ist ja nicht so schwer zu verstehen
es handelt sich um ein Grundsatzurteil, das auch für unsere übereifrigen und manchmal auch überflüssigen Mitglieder der trachtentruppe gilt.
selbiger der sich daran nicht hält würde von mir mit klagen und Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen, in einem anderen fall hab ich vor 20jh einen übereifrigen juristisch zurechtstutzen lassen, hat ihn den eigentlich schon genehmigten aufstiegslehrgang zum gehobenen dienst gekostet, ist dann erst 2jh später zum zug gekommen, er hat eben daraus lernen müssen dass D ein Rechtsstaat ist und nicht ein Staat, bei dem die cops in alter burschenherrlichkeit, rechtsfrei wie schimanski die bürger beherrschen können
gebe zu iss mir seinerzeit runtergegangen wie öl
lg
olly

brawo1 am 14 Sep 2013 21:51:02

Hallo olly,

versteh doch bitte, es geht hier nicht um das Fernmeldegeheimnis, sondern um ein Smartphone oder ein Navigationsgerät, mit dem vermutlich eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat begangen wurde. Es geht nur um das Gerät und nicht, was evtl. noch alles drauf ist, das interessiert den Polizeibeamten überhaupt nicht und das darf er selbsterständlich nicht verwerten.
Nachdem das Gerät sichergestellt, bzw. beschlagnahmt wurde, wird jeder Richter, wenn der Nachweis geführt werden kann, dass mit dem Gerät eine Owi oder Straftat begangen wurde, eine Beschlagnahmeanordnung erlassen, davon bin ich überzeugt.

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