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Navi beschlagnahmt 1, 2, 3


diebasi am 13 Sep 2013 13:33:10

Darf das Navi einfach so beschlagnahmt werden?
Ich hatte neulich eine Begegnung der dritten Art. Als ich an der roten Ampel stand, klopfte ein Polizist an meine Scheibe und fragte, ob er mal einen Blick auf mein Navi haben könnte. Ich wusste nicht, was die Frage sollte, zumal es gar nicht an war, und gab es ihm. Er nahm es dann an sich und ging zu seinem Auto. Er kam dann nach ein paar Minuten ohne mein Navi zurück und meinte, das Gerät sei beschlagnahmt und werde vernichtet, außerdem erhalte ich einen Bußgeldbescheid und Punkte. Als ich fragte weshalb, entgegnete er mir, ich hätte einen Radarwarner auf meinem Navi aktiviert. Das kann doch nicht sein, das Gerät war neu. Dürfen die das?
Franz L., München

Antwort

Yasmin Dome
Anwältin beim ACE Stuttgart

Es ist in der Tat richtig, dass Radarwarngeräte nicht mitgeführt werden dürfen. § 23 Absatz 1b StVO verbietet sowohl den Betrieb als auch Geräte, die zum Betrieb geeignet sind. Das heißt, das Navigationsgerät muss nicht einmal angeschaltet sein. Jede Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und vier Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Nahezu alle Geräte verfügen über die sogenannte „Radarwarnung“. Vor Mitnahme oder gar Verwendung in Ihrem Fahrzeug sollten Sie daher unbedingt diese Funktion deaktivieren. Wie das geht, ist der Bedienungsanleitung zu entnehmen, oder Sie wenden sich an den Verkäufer oder Hersteller. Da Sie jedoch kein reines Warngerät bei sich führten, erscheint die Beschlagnahme und Zerstörung eines neuen Navigationsgerätes unverhältnismäßig. Auch bei Smartphones, welche über entsprechende Apps verfügen, ist diese Maßnahme überzogen und aus unserer Sicht rechtlich zu beanstanden.
:mrgreen: :mrgreen:

Quelle ACE Lenkrad Heft 9 / 15 September 2013

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Gast am 13 Sep 2013 13:51:27

Hallo,

mein TomTom warnt vor festinstallierten Blitzern. Und im Radio sagen sie die Dinger doch auch dauernd an, eben auch bewegliche Blitzer. Muss ich das dann ausmachen? Oder schwören, nicht zugehört zu haben, als die Meldung kam?
Dann kann ja schon Radio hören mit vier Punkten geahndet werden.
Möge sich jemand äußern, der wirklich Ahnung hat, ein Polizist zum Beispiel.


CarbonUnit

ganderker am 13 Sep 2013 13:55:31

hallo,
bin kein Fachmann, das vorweg. Aber im TV kam kürzlich ein Bericht, ich glaube WISO letzten Montag, dass Radarwarner usw sehr wohl vom Beifahrer benutzt werden dürfen, nicht jedoch vom Fahrer, bei genauer Auslegung der StVO :)
Hat man also einen Beifahrer, wäre dies ein evtl. (!) Ausweg.
Nur mal so kurz erwähnt.

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rkopka am 13 Sep 2013 13:58:22

Was soll das Deaktivieren mit einem Haken in der Config daran ändern. Das kann sowohl der Fahrer als auch der Polizist jederzeit machen !? Demnach könnte man praktisch kein Navi mehr benutzen. Ich wüßte derzeit keine Möglichkeit, das bei meinem Garmin ohne tiefere Systemkenntnisse abzuschalten.
Handy andersherum: dann lösche ich schnell die Navi und installiere sie gleich wieder.

RK

Hendy07 am 13 Sep 2013 13:59:21

diebasi hat geschrieben: klopfte ein Polizist an meine Scheibe und fragte, ob er mal einen Blick auf mein Navi haben könnte. Ich wusste nicht, was die Frage sollte, zumal es gar nicht an war, und gab es ihm


ich hätte gleich NEIN gesagt :abgelehnt:

ganderker am 13 Sep 2013 14:03:29

Hendy07 hat geschrieben:
diebasi hat geschrieben: klopfte ein Polizist an meine Scheibe und fragte, ob er mal einen Blick auf mein Navi haben könnte. Ich wusste nicht, was die Frage sollte, zumal es gar nicht an war, und gab es ihm


ich hätte gleich NEIN gesagt :abgelehnt:


DAS ist doch eigentlich die entscheidende Frage, darf der Polizist bei verneinen auf bloßen Verdacht das aushändigen verlangen? Das dürfte spannend werden, wenn ich mich an entspr. ähnliche Threads der Vergangenheit erinnere.

viking92 am 13 Sep 2013 14:03:57

Ich hab ja tausende "Sehenswürdigkeiten" auf meinem NAVI drauf....warum ausgerechnet immer dort Blitzer stehen...keine Ahnung :D

Benennt die *.ovi um & gebt ihnen ein anderes Symbol. :wink:

Obs rechtl. wirksam ist...keine Ahnung. Nur wer darf mir vorschreiben, was für mich "sehenswert" ist? :)

ganderker am 13 Sep 2013 14:11:53

ganderker hat geschrieben:hallo,
bin kein Fachmann, das vorweg. Aber im TV kam kürzlich ein Bericht, ich glaube WISO letzten Montag, dass Radarwarner usw sehr wohl vom Beifahrer benutzt werden dürfen, nicht jedoch vom Fahrer, bei genauer Auslegung der StVO :)
Hat man also einen Beifahrer, wäre dies ein evtl. (!) Ausweg.
Nur mal so kurz erwähnt.



hab nachgeschaut, hier dieser Wisobericht noch ein paar Tage in der mediathek:
--> Link

Darin heißt es, dass reine Radarwarner tatsächlich verboten sind. Aber Handy-Apps des Beifahrers, dagegen kann man nicht einschreiten. Im Bericht heißt es übrigens, es sei kein Fall bekannt, dass ein Navi eingezogen wurde wegen Radarwarn-poi´s.

frajop am 13 Sep 2013 14:13:04

In D ist es in der Tat so, dass Handel und Besitz erlaubt ist, aber nicht das Mitführen und Betreiben (siehe Bussgeldkatalog)
In der Schweiz ist auch schon der Besitz strafbar.

Dummerweise sind die Warner bei den Navis bei Inbetriebnahme in der Regel installiert UND aktiviert.
Bei meinem Navi kann ich die Funktion abschalten aber auch komplett deinstallieren. Das habe ich auch gemacht.

Frank

Gast am 13 Sep 2013 14:15:53

tja dumm gelaufen, hätte mich ein cop die gefragt, hätte ich ihn um die richterliche verfügung gebeten, ansonsten hätte in die röhre geschaut.
selbiges iost meines wissens der erste fall in D
lg
olly

frajop am 13 Sep 2013 14:16:16

Ergänzung für alle die es genau wissen wollen:
--> Link


Frank

viking92 am 13 Sep 2013 14:16:22

TOMTOM hat es bei seinem vorinstallierten Radarwarner elegant gelöst.
Sobald man die FR-Grenze überschreitet, wird man vor "Gefahrenstellen" gewarnt. :wink:

frajop am 13 Sep 2013 14:26:05

dodo66 hat geschrieben:tja dumm gelaufen, hätte mich ein cop die gefragt, hätte ich ihn um die richterliche verfügung gebeten, ansonsten hätte in die röhre geschaut.
selbiges iost meines wissens der erste fall in D
lg
olly

Dann würde ich dir die Lektüre dieses Artikels empfehlen. Die Polizei darf es und macht es auch!
--> Link


Frank

ganderker am 13 Sep 2013 14:29:45

frajop hat geschrieben:Ergänzung für alle die es genau wissen wollen:
--> Link


Frank


das betrifft die reinen Radarwarner, das ist eigentlich eine Technik, die durch die Apps der Smarphones schon überholt ist, letztere darf der Beifahrer verwenden und dann den Fahrer warnen :)

Navis, die nur vor festeingebauten Radargeräten, also dem Ort (unabhängig, ob ein Radargerät eingeschaltet ist) sind etwas anderes, meine ich.

Das sind also drei unterschiedliche Baustellen.

viking92 am 13 Sep 2013 14:30:22

Ist mal wieder etwas unklar formuliert das alles...lt. 23 StVO: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder......."

Was wenn's die Mutti auf'n Beifahrersitz in Betrieb hat? :)

ganderker am 13 Sep 2013 14:32:16

viking92 hat geschrieben:Ist mal wieder etwas unklar formuliert das alles...lt. 23 StVO: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder......."

Was wenn's die Mutti auf'n Beifahrersitz in Betrieb hat? :)



sag ich doch schon Stunden, äh, Minuten :D :D :D

Gast am 13 Sep 2013 14:34:51

:ironie: AN
Was ist, wenn ich die Radarfalle rechtzeitig sehe und bremse? Dann ist das doch Strafvereitelung? Außerdem vereitele ich eventuell die Bestrafung des Hintermannes, der auch zu schnell war?
:ironie: AUS
Wenn Sinn und Zweck einer Radarfalle die Senkung der Geschwindigkeit ist, dann wird das Ziel doch erreicht, wenn man vor dem Blitzer bremst. Sonst hat es vielleicht doch einen anderen Zweck. Welchen bloß?
Wenn der Mann von der Rennleitung fragt, ob er mein Navi haben kann, dann werde ich fragen, was passiert, wenn ich Nein sage. Vielleicht werde ich dann ja vorläufig festgenommen? Aber wir sind ja hier nicht in der DaDaEr.
frajop hat geschrieben:Dann würde ich dir die Lektüre dieses Artikels empfehlen. Die Polizei darf es und macht es auch!
--> Link

Aber da steht nur was von Radarwarngeräten, nicht von Navis mit Radarwarnfunktion. Wobei es ja auch Radarwarner gibt, die die Messstrahlen mobiler Geräte erkennen und davor warnen. Ein Navi kennt die Position von mehr oder weniger fest installierten Blitzern. Die kennen Alle aus der Region nach einer Woche auch.
Ich werde die Funktion jedenfalls nicht in vorrauseilendem Gehorsam löschen. Ihr lest mich dann wieder aus dem Knast.
Hab auch keine Mutti auf dem Beifahrersitz, die damit spielen könnte.


CarbonUnit

surfbusalex am 13 Sep 2013 14:38:39

Nie im Leben würde ich mein Smartphone abgeben. Viel zu privat.... Demnächst isses ja auch noch per Fingerabdruck verriegelt :D

Kann mir in der Tat nicht vorstellen, das die Polizei berechtigt ist ein Smartphone einzuziehen. Bei Navis alla TomTom etc. mag das anders sein.

Gast am 13 Sep 2013 15:20:18

Das hört sich ja nach einer richtigen "Räuberpistole" an.

Ich konstruiere jetzt mal so einen Fall, der ja auch so stattfinden könnte:

Ich stehe an der Ampel, mein fest installiertes Navigationsgreät besitzt sowohl die POIs der fest installierten Radaranlagen, der Rotlichtampeln usw., aber, es ist ausgeschaltet. Dann kommt der Polizist. Ich glaub kaum, dass er mich zur Herausgabe meines Navi auffordern würde. Ich denke eher, dass er weder dazu berechtigt ist, noch sich die Herausgabe eines ortsveränderlichen Navi durch forsches Auftreten erzwingen darf.

Den Hinweis darauf, dass man von dem freundlichen Polizisten gern den richterlichen Beschluss für seine Handlungsweise sehen möchte, find ich gut, aber wer traut sich das? Aber, da der "Freund und Helfer" ja nach der Überlassung des Gerätes gefragt hat, müsste man nach meiner Ansicht durchaus mit "Nein" antworten dürfen.

Wenn schon ein ungesetzllches Verhalten bei der Nutzung des Navi durch dieExecutive unterstellt wird, kann man sich als Mann auch gleich vom selben Schupo wegen Vergewaltigung verhaften lassen. Man hat zwar nichts deratiges getan, hätte aber die Vorrichtung dafür. :D
Wäre zumindest eine nicht von der Hand zu weisende Argumentation.

haasi am 13 Sep 2013 15:36:59

Hallo

es ist immer von einem richterlichen Beschluss die Rede...den braucht die Polizei nicht.

Jedoch braucht die Polizei einen Anfangsverdacht, d. h. das Navi muss an sein und die Kontrolle erfolgt blöderweise genau vor einer Blitze, so dass das Symbol auf dem Navi zu sehen ist.

Alles andere ist rechtlich nicht haltbar. Es gibt im deutschen Gesetz keinen Paragraphen, der die Polizei ohne Grund berechtigt, ein Navi einzusehen.

trebla am 13 Sep 2013 15:48:09

[quote="diebasi"]• Navi beschlagnahmt


Darf das Navi einfach so beschlagnahmt werden?
Ich hatte neulich eine Begegnung der dritten Art. Als ich an der roten Ampel stand, klopfte ein Polizist an meine Scheibe und fragte, ob er mal einen Blick auf mein Navi haben könnte. Ich wusste nicht, was die Frage sollte, zumal es gar nicht an war, und gab es ihm. Er nahm es dann an sich und ging zu seinem Auto. Er kam dann nach ein paar Minuten ohne mein Navi zurück und meinte, das Gerät sei beschlagnahmt und werde vernichtet, außerdem erhalte ich einen Bußgeldbescheid und Punkte. Als ich fragte weshalb, entgegnete er mir, ich hätte einen Radarwarner auf meinem Navi aktiviert. Das kann doch nicht sein, das Gerät war neu. Dürfen die das?
Franz L., München


Kann ich nicht glauben!
So dumm kann man nicht sein und das Gerät rausgeben :roll:

Gast am 13 Sep 2013 17:44:54

also leute wir lernen wieder einmal die cops abzulinken:
navis in die tonne, stattdessen Smartphone verwenden und die cops können zu 100% in der nase bohren, selbiges ist höchst richterlich geschützt :D
jeder cop, der sich am Smartphone vergreift ohne richterliche verfügung, hätte zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde am hals
zum navi: der cop müßte einen begründeten anfangsverdacht fürs navi haben, er müßte z.b. nachweisen, dass er deine blitzerwarnung wahrgenommen hat iss aber schwer.
hätte ihm dennoch das navi nicht gegeben und stattdessen sofort meinen Anwalt angerufen
aber bei einem beschlagnahmten navi in D? ist es etwa ein gag der cops, die dank der navis umsatzeinbrüche haben?
lg
olly

Gast am 13 Sep 2013 17:57:25

alzheimer lässt grüßen, die o.g. Rechtslage der sicherstellungsbefürworter betrifft nur reine radarwarner nicht navis, die eine ganz anderen zweck theoretisch haben.
daher versucht der cop das ausgeschaltete navi zu cashen oder kann seinen verdacht nicht plausibel machen statt Handy eine nette Beschwerde/anzeige über deinen anwalt
lg
olly

Franscesco am 13 Sep 2013 18:10:10

Ist schon sehr interessant ,hier zu lesen wie Volkes Stimme uns ablinken will !

a.w.meincke am 13 Sep 2013 18:36:00

Im allgemeinen, wenn freundlich vorgetragen, ist man doch kooperativ, zumal wenn man sich keiner Schuld bewußt ist. Ich hätte den Ordnungshüter deshalb in der Situation auch "einen Blick" auf meinen Navi werfen lassen.
Genauso, wie ich morgens um ca 8 Uhr in Schweden der Aufforderung "in die Tüte zu blasen" freundlich nachgekommen bin.
Denn im Allgemeinen gehe ich doch davon aus, daß die "Maßnahmen" der Ordnungshüter nicht ihrer Willkür unterliegen, sondern einem "höheren (mir eventuell aber unbekannten) Zweck" dienen.
Wenn ein Gerät "verbotene Anwendungsmöglichkeiten" enthält, dürfte es doch eigentlich garnicht auf dem Markt sein. Andererseits kann doch ein Brotmesser nicht deshalb schon beschlagnahmt werden, weil man damit auch töten könnte. M.E. muß die mißbräuchliche Benutzung dazu erst einmal nachgewiesen werden, z.B. das Brotmesser steckt in der Leiche meiner Frau... :eek:
Ich weiß deshalb nicht, ob hier alle Umstände schon "offengelegt" wurden.

ottomar am 13 Sep 2013 18:37:47

Hallo Francesco,

darf ich Deiner Einlassung entnehmen, dass Du Polizeibeamter bist?

Falls dies zuträfe, bitte ich Dich, der versammelten Gemeinde sachkundig zu erklären, wie denn nun die Rechtslage ist.

Ggf. vielen Dank!

Gast am 13 Sep 2013 18:46:53

Franscesco hat geschrieben:Ist schon sehr interessant ,hier zu lesen wie Volkes Stimme uns ablinken will !

Daraus schließe ich, dass du zu den "Cops" gehörst. Ich persönlich will niemand ablinken, mir geht's um Rechtssicherheit. Die müsste ja in der Bundesrepublik Deutschland im 21. Jahrhundert, nach der Überwindung des Kaiserreichs und zweier Diktaturen auf deutschem Boden möglich sein. Oops :polit: ...

Wenn also dein Kollege fragt, ob er mein Navi haben kann, dann lässt diese Frage ja zumindest sprachlich die Option Nein zu sagen. Habe ich die auch rechtlich?
Was passiert, wenn ich Nein sage? Muss ich dann mit zur Wache oder gibts eine Anzeige (wegen was)?
Komme ich eventuell in Beugehaft oder läßt die Staatsgewalt mich danach meiner Wege ziehen?

Wer täglich die selbe Strecke fährt, kennt dort doch nach drei Tagen auch alle fest installierten Blitzer. Was macht man mit dem? Wenn der vor dem Ding bremst und ich fahre hinter ihm und bremse auch, hat der doch meine Bestrafung vereitelt. Ok, das müsst ihr jetzt nicht ernst nehmen.
Aber hier ist soviel Halbwissen. Jetzt meldet sich mal jemand von der Rennleitung, der sollte es doch wissen.


CarbonUnit

Gast am 13 Sep 2013 19:19:02

Ich find's lustig, wie auf Seite 2 eines Threads halbwissend diskutiert wird wenn grade mal 10 Posts weiter oben der Wortlaut der Paragraphen zitiert ist:

(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


Auf jeden Fall eindeutig: Egal ob das Gerät eingeschaltet ist, ob es Mutti oder Papi in der Hand hat, ist nicht erlaubt. Natürlich kann man NEIN sagen, dass der Polizist danach fragt ist ein stückweit rhetorisch gefragt. Man kann auch die Frage nach dem Alkoholtest verneinen. Dann fährt man halt mit zur Zentrale und darf Blut spenden. Und das kann auch mit Gewalt durchgesetzt werden.

Ich kann prima ohne Blitzerwarner leben. Ich hatte mal einen Bekannten, der hatte auf seinem Handy eine POI installiert, die vor besonders wichtigen und sensiblen Stellen gewarnt hatte: Vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr. Die POI würde unserer Verkehrsstatistik viel besser stehen als Blitzerwarner.

Gast am 13 Sep 2013 19:42:57

Wo soll das eigentlich passiert sein? In einigen europäischen Ländern sind POI-Warner ja erlaubt.

In Deutschland ist das ganze Thema eine rechtliche Grauzone. Ich bezweifle auch, das ein Polizist vor Ort sagt, das Gerät würde vernichtet werden. Das kann er weder entscheiden noch veranlassen.

Gibt es irgendeinen dokumentierten Fall, wo in Deutschland so etwas passiert ist?

Mich erinnert das sehr an Sommerlöcher oder saure Gurken.

Hier mal ein paar Fakten: --> Link

Franscesco am 13 Sep 2013 19:43:15

Carbounit :D


Habe ich den Anfangsverdacht einer Ordungswidrigkeit, so kann ich das Navigationsgerät / Mobiltelephon zu Beweiszwecken sicherstellen / beschlagnahmen.
Wie sich dieser Anfangsverdacht begründet, hängt vom Einzelfall ab. Über das weitere Prozedere werde ich mich aus Gründen der Dienstverschwiegenheit selbstverständlich nicht auslassen.


Einen schönen Abend noch

Franscesco

rolfwam am 13 Sep 2013 19:53:11

Anfangsverdacht einer Straftat bei usgeschaltetem Navi? Ja nee is klar... :lol:

ganderker am 13 Sep 2013 19:54:02

dodo66 hat geschrieben:.
stattdessen sofort meinen Anwalt angerufen



lol, DAS ist der Unterschied zwischen uns beiden, ich hab so wenig Konflikte, dass ich nicht mal einen RA benennen könnte, müsste im Branchenbuch suchen :D :D

Franscesco am 13 Sep 2013 19:57:31

rolfwam hat geschrieben:Anfangsverdacht einer Straftat bei usgeschaltetem Navi? Ja nee is klar... :lol:



Habe ich den Anfangsverdacht einer Ordungswidrigkeit, so kann ich das Navigationsgerät / Mobiltelephon zu Beweiszwecken sicherstellen / beschlagnahmen.

rolfwam am 13 Sep 2013 19:59:49

Ja, und dann? :D

Gast am 13 Sep 2013 20:01:42

aldebaran hat geschrieben:In Deutschland ist das ganze Thema eine rechtliche Grauzone.


Nö, meines Erachtens eindeutig formuliert:
(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

(Quelle: §23 STVO)

247 Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt
StVO § 23 Abs. 1b, § 49 Abs. 1 Nr. 22 75 €

(Quelle Bußgeldkatalog, Ziffer 247)

aldebaran hat geschrieben:Ich bezweifle auch, das ein Polizist vor Ort sagt, das Gerät würde vernichtet werden. Das kann er weder entscheiden noch veranlassen.

Das bezweifle ich auch, das ist so rechtlich kaum gedeckt. Den Alleingang würde der Polizist bereuen :) . Beschlagnahme für Beweissicherung ist bei Anfangsverdacht aber kein Thema.

Man kann sich über "Anfangsverdacht" lustig machen, aber das Wort ist so schwammig dass es nur einer Seite nutzt. Man darf nicht im Ernst denken, zwei Polizisten im Einsatz hätten Probleme, einen Anfangsverdacht zu konstruieren. Einen Anfangsverdacht als Betroffener zu widerlegen dürfte ein wenigen Fällen erfolgreich sein.

diehilde am 13 Sep 2013 20:07:31

diebasi hat geschrieben: Dürfen die das?

Hallo in die Runde. Ich habe mit einem Bekannten gesprochen. Dieser ist Polizist. Die Antwort lautet :Die Polizei darf das. Es ist in Deutschland verboten Radarwarner jeglicher Art zu betreiben. Die erwähnten Radiodurchsagen bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Ob das Gerät zerstört oder wieder freigegeben wird hängt von der Staatsanwaltschaft bzw. Richter ab.
Schöne
Richard

ottomar am 13 Sep 2013 20:08:45

Franscesco hat geschrieben: Anfangsverdacht ... Anfangsverdacht begründet ... weitere Prozedere werde ich mich aus Gründen der Dienstverschwiegenheit selbstverständlich nicht auslassen.

Einen schönen Abend noch


Au weh! Nun habe ich doch auf Aufklärung gehofft ...

"Anfangsverdacht" - Wodurch wird ein solcher Verdacht erregt? Fahrer hält sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen? Rätselhaft.

"Anfangsverdacht begründet" - Wie soll denn dieser begründet werden? Fahrer führt ein Navi mit sich? Noch rätselhafter.

"Dienstverschwiegenheit" über das weitere Procedere - Wir sollen nicht wissen, was hinter den verschlossenen Türen der Wache geschieht? O du rätselhafter Rechtsstaat.

Was bleibt? Gute Nacht!

diehilde am 13 Sep 2013 20:09:20

Das Smilie in meiner Antwort ist keine Absicht!! Weis nicht wie das da hin gekommen ist ! :nixweiss:

Franscesco am 13 Sep 2013 20:12:57

ottomar

Einmal im Jahr haben wir "Tag der offenen Tür" :mrgreen:

ottomar am 13 Sep 2013 20:16:57

Franscesco,

Du reagierst leider wie erwartet. Werde mir deshalb jetzt die Wacken Highlights auf N3 ansehen. Das bringt mehr ...

Gast am 13 Sep 2013 20:20:14

ottomar hat geschrieben:"Anfangsverdacht" - Wodurch wird ein solcher Verdacht erregt? Fahrer hält sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen? Rätselhaft.

"Anfangsverdacht begründet" - Wie soll denn dieser begründet werden? Fahrer führt ein Navi mit sich? Noch rätselhafter.


Ein Streifenpolizist tut doch nichts anderes als alles was er sieht nach 'Anfangsverdacht' oder 'ganz normal' zu sortieren und auf Anfangsverdacht reagieren wenn er es für nötig hält (und Lust hat :) ) Das ist sein daily business.

Wenn ich den Anfangsverdacht konstruieren müsste könnte das ein hektisches Ausschalten des Navis sein, Aufblinken des Navis vor dem Blitzer. Diese Aussage könnte dem Polizisten keiner widerlegen.

Ostwestfale am 13 Sep 2013 20:22:56

Holt euch nen kleinen Waffenschein und legt ne geladene Schreckschußpistole auf den Beifahrersitz.

Da ist der Anfangsverdacht des Verstosses gegen das Waffengesetz doch viel schwerwiegender als das Thema Radarwarner. Das wird dann drei Monate die Anwälte beschäftigen und zu deinen Gunsten ausgehen.
Aber die POI's wird keiner mehr kontrollieren.

Bon Voyage

a.w.meincke am 13 Sep 2013 20:47:09

Ist doch klar jetzt, was man zu tun hat.
Siehst Du einen Ordnungshüter, so gib ordentlich Gas. Wenn Du dann in die Radarfalle getappt bist, hast Du den behördlichen "Beweis", daß Du den entsprechenden POI nicht in Benutzung hattest... :D

Gast am 13 Sep 2013 20:48:57

a.w.meincke hat geschrieben:Ist doch klar jetzt, was man zu tun hat.
Siehst Du einen Ordnungshüter, so gib ordentlich Gas. Wenn Du dann in die Radarfalle getappt bist, hast Du den behördlichen "Beweis", daß Du den entsprechenden POI nicht in Benutzung hattest... :D

Sach ich doch. Alles andere ist Strafvereitelung :D :D :D

dieter2 am 13 Sep 2013 21:21:27

Mann kann auch ein sauberes Navi an der Scheibe kleben haben.

Das Navi mit den Radarwarner liegt im Handschuhfach mit Außenantenne und bläst Attacke :D

Dieter

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