brawo1 am 14 Sep 2013 22:02:09 dodo66 hat geschrieben:Ein Polizist darf also beispielsweise nicht im Rahmen einer Personenkontrolle das Handy einziehen, geschweige denn einen Blick hinein werfen. Dafür müsste er den richterlichen Notdienst anrufen, der ihm bei begründetem Tatverdacht grünes Licht für die Kontrolle gibt.
Habe ich vergessen drauf zu antworten. Lies dir nochmals das Eingangsposting durch, dem ist nicht zu entnehmen, dass es sich um eine Personenkontrolle handelte und dann das Handy einbehalten wurde. Du sprichst hier einen ganz anderen Sachverhalt an.
Gast am 14 Sep 2013 22:05:45 eine owig interessiert beim fernmeldegesetz niemanden nur eine SCHWERWIEGENDE Straftat, in unserem fall hat der cop das navi ausgelesen --> siehe beitrag, allein über diese Begründung erfolgte die Sicherstellung, ohne beleidigend seien zu wollen, der cop hat sich noch ungeschickter angestellt aks der tröteröffner, denn die Sicherstellung ohne richter mit der begründung ein absolutes no go! allein dies würde meinem Anwalt langen um den cops den tag zu vergälen der allerletzte cop muß aber auch verstehen, dass eine owig keine Straftat ist und in dem fall das Fernmeldegeheimnis heilig ist. und wie will er ohne das gerät auszulesen die naviapp nachweisen :D , tja wie so oft dumm gelaufen für die trachtentruppe. kein richter wird bei der Rechtslage, denn bvg-urteile sind Grundsatzurteile, eine solche Genehmigung erteilen lg olly
Gast am 14 Sep 2013 22:16:08 wiedermal alzheimer du irrst wolf keine Personenkontrolle sondern richterlich angeordnete Hausdurchsuchung und wie gesagt es interessieren nur ERHEBLICHE Straftaten beim fernmeldegesetz, owigs interessieren kein schwein zitat Betroffen vom Fernmeldegeheimnis sind sämtliche Daten, die auf der Handy-Hardware gespeichert sind. Das schliesst auch die Sim-Karte ein. Da das Grundgesetz die allgemeine Rechtsgrundlage in Deutschland festlegt, darf das Fernmeldegeheimnis auch nicht gebrochen werden.Ausgangspunkt für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war eine Verfassungsklage eines Handy-Besitzers. Die Polizei hatte seine Wohnung durchsucht, weil er verdächtig war, einer Autoschieber-Bande anzugehören. Nachdem die Durchsuchung abgeschlossen war, fanden die Beamten ein in der Nähe geparktes, als gestohlen gemeldetes Auto. Sie besuchten den Verdächtigen wieder und kassierten bei der Gelegenheit sein Handy ein. Die Ermittler verstießen damit gegen geltendes Recht. ...................
Denn die Beschlagnahme und Auswertung von Telekommunikations-Datenträgern sind laut Paragraph 100g und 100h nur dann erlaubt, wenn erhebliche Straftaten vorliegen. Autoschieberei zählt definitiv nicht dazu. Und selbst wenn: Auch dann hätten die Ermittler sich vorher einen richterlichen Beschluss holen müssen. So bleibt der vermutliche Autoschieber wahrscheinlich aufgrund von Ermittlungsfehlern auf freiem Fuß.
in so fern langt es allemal für eine nette dienstaufsichtbeschwerde wenn ein wild gewordener verkehrsschimanski ein Handy krallen will und somit Grundrechte verletzt auch anzeigen werden in solch einem fall gerne genommen :D lg olly
wolfherm am 14 Sep 2013 22:51:32 Bla, blabla, blablabalaabla.....wie ging das Lied noch einmal?
Olly,
Dein Geschreibsel ist nicht nur optisch eine Zumutung....
frajop am 14 Sep 2013 23:05:58 wolfherm hat geschrieben:Olly, Dein Geschreibsel ist nicht nur optisch eine Zumutung....
Bravo! So denke ich auch, ich hab mich nur nicht getraut das so deutlich zu sagen.... Frank
Tipsel am 14 Sep 2013 23:08:05 Ich trau mich mal vorsorglich dran zu erinnern, sachlich zu bleiben :wink:
BurnerWil am 14 Sep 2013 23:10:09 Mir scheint irgendwie die Luft aus dem Thema zu sein (bzw. Sie wird nur noch mehrfach gewendet) und schließe mich wolfherm an :D
brawo1 am 15 Sep 2013 00:30:00 Olly, ich werfe das Handtuch! Das ist aber keine Kapitulation :mrgreen: , sondern die Einsicht, dass wenn jemand etwas nicht verstehen will, jedes weitere Wort sinnlos ist. Also, nichts für ungut und einen schönen Sonntag!
Gast am 15 Sep 2013 11:07:11 brawo1 hat geschrieben:Olly, ich werfe das Handtuch!
Respekt! Ich wünsche auch Dir einen schönen Sonntag.
Gast am 15 Sep 2013 12:07:52 es geht mir um wahrung der Grundrechte, jeder cop hat diese zu respektieren, auch wenns manch einem dieser hilfsschimanskis nicht passt, das Fernmeldegeheimnis ist eines dieser Grundrechte und eine 08/15-owig ist nun mal keine sachwerwiegende Straftat, die eine Aushebelung rechtfertigt.
wenn die herren der trachtentruppe vom bürger verlangen sich an Gesetze zu halten, so müssen sich eben diese ebenfalls an Gesetze halten, denn kein cop steht über dem gesetz. die uniform gibt keinem das recht bürger zu drangsalieren und wenn es ein cop versucht, gehört ihm juristisch in hintern getreten, dass er künftig davon ablässt (ist ja glücklicherweise schon oft genug passiert) lg olly
frajop am 15 Sep 2013 12:46:20 Deine abwertende und abfällige Bezeichnung der genannten Berufsgruppe finde ich unmöglich. Was würdest du sagen, wenn ma sich ähnlich abfällig über deinen Beruftsstand (Fachingenieur) äußert? Mißfallen kann man auch mitteilen ohne beleidigend zu werden.
Franscesco am 15 Sep 2013 12:51:38 Ihr Schreiben disqualifiziert sie als ernstzunehmenden Diskussionspartner.Wer Polizisten als (Zitat) "cop - hilfsschimanskis- herren der trachtentruppe" bezeichnet und gleichzeitig auf seine Grundrechte beharrt vergißt das zum Grundrecht auch die Menschenwürde gehört. Aber ich möchte ihnen versichern trotz ihrer negativen Einstellung zur Exekutive im Notfall ! ihnen zur zur Seite zu stehen.Und das Ohne Ansehen der Person.
Gast am 15 Sep 2013 13:02:23 Hallo dodo66,
der alte Spruch: "Ich bin nichts, ich kann nichts, aber gib mir eine Uniform!" war auch schon zur Zeit, als alles gegen die Bundeswehr war, eindeutig falsch.
Ich hoffe einmal für Dich, dass Du, bei der jeweiligen Wortwahl für die Polizisten = Cop, Mitglied der Trachtentruppe usw., nicht mal einem übelgelaunten Mitglied der Polizei gegenüberstehst, der als erstes, in "Putativnotwehr", Deinen Widerstand bricht. Danach entschuldigt er sich dann förmlich bei Dir, weil er die Situation der Eigengefährdung falsch einschätzte.
Es ist mir inzwischen ziemlich gleich, wer denn jetzt mit seiner Rechtsaufassung hier auf dem rechten Weg ist.
Ich halte die aufgezeigte Geschichte des TE für nicht realistisch. Ob der Herr Polizist das nun darf oder nicht, darüber würd ich mit ihm sicher nicht streiten. Aber mein Gerät, ein 7" China-Navi, würd ich im ausgeschaltetem Zustand, nur in der Halterung befindlich, niemandem geben. Wenn ich dann auf der Wache das Gerät abgeben sollte, dürfte nur in meinem Beisein und meiner Kontrollmöglichkeit der getätigten Manipulationen eine Kontrolle der Einstellungen vorgenommen werden, alles andere ist für mich nicht überprüfbar und nachvollziehbar. Da könnte ja jeder Hinz und Kuntz eine Einstellung verändern und dann behaupten, die Funktion "X" wäre widerrechtlich benutzt worden.
Na ja, so schnell schaut schon kein Polizist an einer roten Ampel in mein Fahrzeug.
Gast am 15 Sep 2013 13:31:30 Bezeichnungen wie cop, trachtentruppe sind als allg bezeichnung de jure ok, anders wäre eine Bezeichnung wie ideotenhaufen oder sonst etwas beleidigendes und unberechtigte/überzogene "Putativnotwehr" hat schon so manchem haus/Hof/karriere gekostet jeder der diesen Job hat / ergreift weiß um diese Bezeichnungen und muß damit leben. solche Bezeichnungen gibt's umgangssprachlich für viele berufsgruppen. bei uns regional ist z.b. der Lehrer, der sog. haagseicher (hochdeutsch=heckenpinkler) oder allg die unterschiedlichsten Bezeichnungen für andere berufsgruppen die z.t. wesentl despektierlicher sind z.b. für (berufs)Politiker, oder für uns bauigel usw es ist niemand für mich alleinig aus dem grund eine Respektsperson, nur weil er eine uniform trägt. er übt einen Job aus, für den er in Anbetracht seiner Ausbildung gut bezahlt wird. viele der Uniformträger erwarten dies aber und sind der Meinung sie stehen über dem rest des volkes
ich habe prinzipiell nix gegen die Polizei (mit ausnahme der hilfssheriffs vom ordungsamt nennen sich bei uns neuerdings ordungspolizei). ich bin jedoch der Meinung, dass in letzter zeit einerseits der Normalbürger über gebühr gemaßregelt wird und andererseits man seitens der Polizei in großstädten wie MA, DO etc rechtsfreie räume, wie bei uns zb "im sog. zigeunerviertel in MA" akzeptiert, weil man sich dort anscheinend nicht reintraut. ähnliches furchtloses voranschreiten , wie beim heldenhaften kampf an der navifront, zb. bei der Bekämpfung von einbrüchen an den tag gelegt wäre sicherlich besser investierte zeit lg olly
rolfwam am 15 Sep 2013 13:35:28
Franscesco am 15 Sep 2013 13:45:12 ich habe prinzipiell nix gegen die Polizei (mit ausnahme der hilfssheriffs vom ordungsamt nennen sich bei uns neuerdings ordungspolizei). ich bin jedoch der Meinung, dass in letzter zeit einerseits der Normalbürger über gebühr gemaßregelt wird und andererseits man seitens der Polizei in großstädten wie MA, DO etc rechtsfreie räume, wie bei uns zb "im sog. zigeunerviertel in MA" akzeptiert, weil man sich dort anscheinend nicht reintraut. ähnliches furchtloses voranschreiten , wie beim heldenhaften kampf an der navifront, zb. bei der Bekämpfung von einbrüchen an den tag gelegt wäre sicherlich besser investierte zeit lg olly[/quote]
:polit:
Ich wiederhole mich ungerne
Ihr Schreiben disqualifiziert sie als ernstzunehmenden Diskussionspartner
OttoWalke am 15 Sep 2013 14:59:44 Franscesco hat geschrieben:Aber ich möchte ihnen versichern trotz ihrer negativen Einstellung zur Exekutive im Notfall ! ihnen zur zur Seite zu stehen.
Ja ja, schöne heile Welt, in real erlebt der Bürger aber immer öfter das blanke Gegenteil. Man muß auch nicht unbedingt selber mal Betroffener sein, um den Unterschied zwischen real und möchte gern Image in der Öffentlichkeit zu sehen. Wer mal nur ne Weile den Polizeifunk abhört, kommt aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus, kein Wunder das das für den gesetztestreuen und gutgläubigen Michel ja strengstens verboten ist. Das das nur zu einem geringen Teil an den Beamten selber liegt, muss man ihnen allerdings zu Gute halten. Da die Normen ihres Handelns ja nicht von ihnen festgesetzt werden, und die meisten sich selber bessere wünschen. G OW Mitglied der Polizei gegenüberstehst, der als erstes, in "Putativnotwehr", Deinen Widerstand bricht.
Nicht böse gemeint aber, zu viele Krimis geschaut, oder schon mal selber Kontakt mit nem SEK oder MEK gehabt. :mrgreen: Die haben allerdings aber auch absolut nichts mit den hier betitelten Personengruppen zu tun. Die können auch mutiger sein, sind immer deutlich in der Überzahl besser ausgebildet und ausgerüstet. Die haben aber auch besseres zu tun als das Staatssäckel durch OWK-Einahmen füllen zu müssen. :wink: Zu den restlichen Bereichen der Berufsgruppe, einfach mal die --> Link PKS lesen. Wie gesagt, von der hier genannten OWK-Truppe, siehste schlagartig nichts mehr, wenn es auch nur etwas größeren "Widerstand" oder auch nur den Verdacht dazu gibt. Außer sie treten bei GKs mal im Dutzend oder deutlich darüber auf. :lach: G OW
deedee am 15 Sep 2013 15:20:27 [quote="dodo66"]Bezeichnungen wie cop, trachtentruppe sind als allg bezeichnung de jure ok, anders wäre eine Bezeichnung wie ideotenhaufen oder sonst etwas beleidigendes und unberechtigte/überzogene "Putativnotwehr" hat schon so manchem haus/Hof/karriere gekostet jeder der diesen Job hat / ergreift weiß um diese Bezeichnungen und muß damit leben. Mag sein, dass das laut DeJure noch o.k. wäre, aber es sagt Einiges über den Charakter des Äußernden aus. Aber hier wird das Thema doch gar nicht mehr behandelt .... Und abgesehen davon ist die sog. 'Autoschieberei' (heißt im Fachchinesisch schon mal ganz anders) sehr wohl eine 'bedeutende' Straftat .... nur mal so zur Anmerkung.
Gast am 15 Sep 2013 15:33:12 Da stehen so schwarz vermummte Typen ums WoMo rum, SEK steht auf dem Rücken... Jetzt nimmt einer die Flüstertüte, ich soll mit hoch erhobenem Navi rauskommen. Helft mir, was soll ich tun?
Tipsel am 15 Sep 2013 15:37:19 Das hat nun alles nix mehr mit dem Ursprungsthema zu tun, und bevor es sich hochschaukelt mach ich mal zu.
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