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Hallo, ich habe mal eine Frage: wie seht ihr das? Es gibt mehr und mehr Wohnmobile die mit Anhänger auf die Plätze fahren. Oft hat man wegen Gewichtsproblemen seine Fahrräder, die Sitzmöbel oder Motorroller und vieles mehr, manchmal aber eben auch Autos geladen. Auf dem Stellplatz wird dann munter der Anhänger so gestellt das man sich vor fremden Blicken schützt, vielleicht auch einen Windfang hat vor dem man dann die Möbel aufbauen und die Markise ausrollen kann. Bei Fahrzeuge auf Anhängern werden dies dann auch noch als weitere "Burgmauern" zweckentfremdet aufgebaut (Motto: My home is my castle). Reden wir jetzt einmal nicht von einem CP oder PP auf dem WoMo stehen dürfen sondern um einen privat finanzierten Stellplatz in einem Ballungsraum. Wie sollte sich ein Platzbesitzer verhalten damit er auf der einen Seite nicht als unfreundlich abgestempelt wird, auf der anderen Seite aber auch seine wirschaftlichen Interessen verfolgt sieht? Seht ihr ein generelles Entgelt für Anhänger dann als berechtigt? Sollte dann ein Entgelt genommen werden wenn mehr als der eingeteilte Stellplatz benutzt wird? Leider habe ich es schon oft erlebt, das sich solche Wohnmobilisten recht unverschämt breit machen und oft treten sie dann auch nicht alleine sondern mit einem zweiten Fahrzeug zusammen auf um den "Festungscharakter" ihrer Wagenburg noch zu unterstreichen. Feuer frei, eure Meinung interessiert mich Ralf Ich bin da der Meinung, daß ein Wohnmobilstellplatz alleinig für Wohnmobile geschaffen ist. Ein Anhänger kann bis zu 14 Tage im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Müsste er mitunter zuhause auch. Ein Anhänger hat auf dem Stellplatz nichts verloren. Die einzige Ausnahme würde ich bei einem Wohnsattel machen, wenn der Stellplatz für die Länge geeignet ist. :evil: Ich krisch Plack, wenn ich keinen Stellplatz mehr finde, aber Herr Nobelschröder mit seinem Liner zwei Plätze einnimmt und auf dem dritten neben sich den Spochtwagen auf dem Hänger neben sich stehen hat. ja, was soll ein Stellplatzbetreiber machen, wenn er auf 50 Stellplätze nur noch 25 Womos und 25 Hänger bekommt? :D
Wenn man mehr als eigenen parzellierten Platz nutzt, ist ein zusätzliches Entgelt wohl selbstverständlich. spaßig wirds wenn dann auf jedem zweiten Platz ein irgendwie gearteter Anhänger steht, so geht der Sinn eines SP verloren. lechim Hallo Ralf! Ein generelles Entgelt für Anhänger? NEIN! Warum auch? Entgelt wenn mehr als eingeteilte Stellplatz genutzt wird? JA! Warum nicht? Natürlich ist nicht zu erwarten dass von ihnen eingeteilte Stellplätze grade mal 15m2 groß sind! Wer sich trotzdem zu breit machen will, soll auch so großzügig sein und dafür bezahlen! Mit jedem Entgelt-Aufförderung machen sie sich oft unbeliebt, trotzdem das muß sein! Motto „Geiz ist geil“ ist mittlerweile sehr verbreitet, aber das soll sie nicht irritieren. Gordan :hallo:
Ja :ja: Ich finde : es gilt der Preis pro Parzelle ! Geht der Hänger da mit drauf, isses o.k. ohne Zusatzkosten. Geht das Fahrzeug und/oder Hänger nicht auf 1 Parzelle, muß er halt für 2 bezahlen. Problem gelöst ... Im Juni 2013 in Grömitz gesehen: Womo mit Anhänger. Der Anhänger wurde auf eine Restfläche gestellt, auf der nicht mal ein VW-Bus gepasst hätte. Hilfssheriff kam und hat ein Knöllchen geschrieben, weil die Parkflächen nur für Wohnmobile zugelassen und entsprechend beschildert war. Tische, Stühle und Fahrräder wurden ebenfalls beanstandet, soweit diese auf Parkflächen standen. Soweit zum Abstellen von Anhängern auf "öffentlichen" Stellplätzen.
:top: ...ganz meiner Meinung. :wink: Ich habe bisher auf gebührenpflichtigen Plätzen (Park und Stellplätzen) oft für zwei zahlen müssen, es sei denn es wurde nach Länge abgerechnet. Da hab ich dann entsprechen für 12m bezahlt. Hab ich auch Verständis für, wenn ich mehr Platz als andere benötige. Wenn ich allerdings nur einen (abgegrenzten)Stellplatz) benötige, wäre das ungerechtfertigt. Ich kann auch absatteln und das Fahrzeug getrennt oder außerhalb parken, wenn das gewünscht wird. Bin da recht flexibel. Von Burgen bauen, Plätzen reservieren, Stühle oder Tische rausstellen oder Markisen rausziehen halte ich auf Stellplätzen garnichts. Dafür gibt es Campingplätze. Stellplätze sind zum Parken und Übernachten.
wie jetzt, abgekoppelte Wohnwagen auf Wohnmobilstellplätzen? Ob die nun vorher am Kugelkopf oder Königszapfen hingen ist doch egal. :D 1 platz = 1x geld 2 plätze = 2x geld . . . aaber: 1 Womo + 1 hänger dicht gedrängt auf 1 platz = 1x geld 2 womos dicht gedrängt auf 1 platz = 2x geld !!! Ein einfacher, in einen WomoSP umgewandelter Parkplatz ist eben immer noch ein Parkplatz! Eben für Wohnmobile. Da dürfen keine Pkw`s parken und konkludent eben auch keine Anhänger. Sonst bekommt der Pächter dieser öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Bremen "Am Kuhhirten") Probleme mit der Kommune. Und bei privaten SP`s (also auf privaten) Grundstücken müssen halt Geld einsammeln, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Auf den Campingplätzen, die vorgelagerte SPs für Womos anbieten, wird z.B. der Anhänger auf einem kostenpflichtigen Gästeparkplatz geduldet ( z.B. Harlesiel). Und auf von den Gemeinden hier im Norden angebotenen ZentralSPs (etwa Westerstede, Friedeburg, Zetel) kümmert das Niemanden.... :wink: . Aber es gilt nach wie vor die Erkenntnis: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!" Dort, wo es "privat" wird, liest man oft an den Eingängen sogenannte "Platzordnungen". Und fast immer ist für ne Frage ne Tel.-Nr. dabei. Im Grunde kenne ich das Problem hier oben nicht. und wenn da Jemand nen tollen Oldtimer dabei hätte. Na klar, der könnte ihn auch auf meiner Parzelle abstellen... :wink: Felix52 :)
Du mißt aber mit zweierlei Maß .. :? Entweder geht´s nach Platz, oder nach Stück Fahrzeuge .. es geht nach wohnmobilen + besatzung. 1 sp ist vorgesehen für 1 womo + gerödel. ein 2. womo fällt nach meiner definition nicht unter gerödel Käme auf das Womo an ... :D Wenn sich 2 Autos eine Parzelle teilen (können), hätte ich das anders gesehen .. so waren halt meine ersten vorlesungen in kapitalismus.... :D
D.h. alle Womos die einen Anhänger z.B. mit Moped dabei haben, dürfen keine Stellplätze benutzen ? Ich hab sowas zum Glück nicht, aber von der Intention her ist es doch nichts anderes, außer, daß er etwas länger ist ? Ein 5.5m Womo mit einem 2m Hänger braucht weniger Platz als so manches Dickschiff. Oder geht es hier um die krampfhafte Abgrenzung gegen die WOWA Fahrer ? RK Falsch verstanden. Wohnmobile koppeln einfach ihren Hänger im öffentlichen Verkehrsraum an zugelassenen Parkraum ab und nutzen den Wohnmobilstellplatz dann solo. Geht ja ohne Werkzeug und schränkt die Funktion des Wohnmobils auf dem Stellplatz in keinster Weise ein. habalas . Das ist aber sehr umständlich und auch so nicht richtig . Auch ein Anhänger darf im öffentlichen Raum geparkt werden . Wenn also jemand auf den Gedanken käme den Anh. auf den Platz nebenan zu parken,kannst du garnichts machen, außer ein dummes Gesicht . Bei einem Stellpl. mit Bezahlung muss er dann natürlich für den Platz bezahlen . Bei gekennzeichneten Plätzen durch weiße Linien und unbewirtschaftet kannst du die Länge ausnutzen , wenn nicht dann zwei Plätze belegen oder belegen und bezahlen . Aber die Aussage Anhänger hätten dort nichts zu suchen , halte ich für sehr arrogant , auch falsch.. Anhänger sind zum Straßenverkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen zugelassene Fahrzeuge und da fallen auch Stellplätze drunter . Giovanni.
Also folgere ich: Wohnanhänger sind zum Straßenverkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen zugelassene Fahrzeuge und da fallen auch Stellplätze drunter . :D Ja , das stimmt . Wenn du einen Anhänger am Straßenrand abstellst , z. B an einer Parkuhr , mußt du bezahlen und darfst ihn in das weiß umrandete Feld stellen . Nur in der Dunkelheit müsstest du ihn beleuchten , bzw . eine Parkscheibe anbringen , wenn er aber leicht zu entfernen wäre , müsstest du das ebenfalls tun . Wir reden aber immer von offentlichen Stellplätzen , die Parkplätze für z.B. Wohnmobilen sind . Nicht Privatstellplätze die privat bewirtschaftet sind oder gar Campingplätze . Da hat der Eigentümer die möglichkeit andere Platzordnungen vorzuschreiben . Die müssen dann eingehalten werden. Giovanni. Um noch eins drauf zu setzen: Am Rheinufer in Düsseldorf (städtisch) sind Anhänger, auch hinter Wohnmobilen, streng verboten. Allerdings durfte ich, da ein Sattelgespann verkehrsrechtlich eine Einheit bildet, auf den Platz "wenn ich nicht abhänge". ;-) Trotzdem musste ich für PKW plus Wohnmobil zahlen .....? Und an die WoMo-Fahrer, die sich von Wohnwagenfahrern abgrenzen wollen: Glücklicherweise gibt es immer mehr Stellplätze die beides zulassen, wenn die Fahrzeuge dann autark sind. Liegt auch so ein bischen an der Infrastruktur, dass Campingplatzbesitzer Angst haben, dass ihnen das Klientel ausgehen könnte. Mit meinem "Zwitter" verstehe ich mich glücklicherweise mit allen gut und für mich (und viele andere) ist die Abgrenzung die Art der Nutzung und nicht die des Fahrzeuges. Stellplatz ist kein Campingplatz und "Camping machen" darf man auf Campingplätzen mit WoMos, Gespannen, Zelten und auch nur Fahrzeugen. und was bezweckt man mit so einem "Zwitter", will man die Vorteile vom Wohnwagen mit den Vorteilen der Womos vereinen? Für mich ist es kein Zwitter, weil vom Womo hat er eben nichts, ist einfach nur ein Wohnwagen/Wohnanhägsel........für mich. Lancelot , wenn du das auf Strassenverkehr beziehst stimmt das nicht , da musst du für jedes Fahrzeug bezahlen . Zwei müssten zweimal zahlen . Geht aus der Begründung zu § 12 STVO hervor . Wenn der öff . Stellplatz nicht andere Vorschriften hat, müsstest du das auch dort . Fraglich wäre es bei einem Zug angekuppelt , das könnte als Einheit gewertet werden. Käme auf den Versuch an . Sinngemäß gilt das auf jeden Fall auch für den Stellplatz ,zugrundegelegt was ich vorher gesagt habe . Giovanni.
Falsch. :ja: Jou, und alle Wohnwagen- und Anhängerbelasteten sollten Im Übrigen eine Generalstrafe von 20 € zahlen, wenn sie mehr als 5 Minuten quer auf den Stammlaufwegen zum Klo oder zur Bierbude rumeiern, um ihr Gedöns richtig zu parken... :D 20,-€ für 5 Min.? Da müssen Einige Hunderte zahlen! :D Hallo, wir fahren ja ab und zu auch mit Anhänger, wenn ich mehr als ein Parzelle belegen würde hätte ich kein Problem damit extra zu zahlen. Das mit dem Anhänger abstellen an der Strasse würde ich nicht praktizieren, so ein Hängerschloss ist schnell abgeflext und schon ist der Hänger samt Porsche auf und davon. Da fahre ich lieber weiter und suche was passenderes.
So wird es auch idR. gehandhabt :!: Bin dafür -> der auch mal mit Anhänger fährt ;D
Ja, genau das: Zuladung 1000kg, fährt sich wie ein Bus (kein Schlingern aber auch große Kurvenradien) und man hat die Zugmaschine um sich vor Ort bewegen zu können. Ich habe eine Motorradbühne hinten dran (hat auch kein Wohnanhänger) und ein wesentlicher Teile des Sattelanhängers (800kg) wird vom Motorwagen getragen.
Für dich nicht aber für mich (Wenn du ihn dir ansehen würdest: einfach vorn eine Fiat Fahrerkabine mit Motor anschrauben und schon ist's ein Wohnmobil mit Alkoven.) und irgenwie auch für den Gesetzgeber. :) "Laut Verwaltungsvorschrift zu § 30 StVO sind Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) wie Lastkraftwagen zu behandeln." oder (eigene Auslegung) Pickup mit Sattelwohnanhänger ist wie Wohmnmobil zu behandeln. Es gilt auch der nächste Absatz für meinen Wohnsattelzug: "Daraus folgt im Umkehrschluss: Eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger ist nicht mit einem Lastkraftwagen gleichzusetzen. Es gelten jedoch alle Anforderungen der StVO, welche sich auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot." Mein Sattelkraftfahrzeug (genaue Bezeichnung für Sattelzug) darf mit 5.8 t auch sonn- und feiertags fahren. Ein Wohnmobil ist auch nur ein LKW oder Bus der zum Wohnen umfunktioniert wurde. ;-)
Genauso sollte es sein.... :razz: Denn: Wenn der "Triebkopf" anders herum läuft als das Schlafzimmer, isset ein Anhänger.... :D oder n Trailer oderso, was weiß ich.... Und wenn dann noch bei nem "ECHTEN" Womo 500 Ah Batterie und etwa 500 Wp Solar zur Emmisionsreduzierung beitragen (Ich gehöre jetzt auch dazu :ja: ), dann sollten die Sps für solche privilegierten Womos das "Bio"- Siegel mit lebenslanger stellplatzgebührenfreier und privilegierter VIP- Stellplatz Auswahl entsprechend auch als "anhängerfrei" ausgezeichnet werden müssen! Mit absolutem Anhängerverbot auch für Alle Anderen umzu! Aber, Thomas, wir sind ja nur eine Minderheit.... :wink: Und der Bernhard kann auch nen Spaß verstehen.... :wink: Obwohl ich wegen meiner Wohnwagenphobie immer 3 Parzellen Abstand halten würde... :D Ich finde, man sollte die Stellplätze zu wohnmobilfreien Zonen erklären. Dann hätten wir hier auch nicht immer diese Diskussionen.... :D In 5 Minuten hab ich meinen Kleinen aber 5 Mal eingeparkt. :oops: Bekomm ich dann was raus? 330W Solar hab ich auch auf dem Dach und 160 echte Ah in Lithium-Power und bekomm das Umweltsiegel. Ich lass auch gern den anderen den Vortritt bei Stromkasten, außer ich habe meinen umweltfreundlichen und super leisen Elektroroller dabei, mit dem wir umherfahren um das "Wohnmobil" nicht auseinanderbrechen zu müssen ;-) Mit meinen 250l Wasser (dürfen auch bei der Fahrt voll sein) und gleich großem Abwassertank bin ich genau so autark. Einen Generator oder eine Brennstoffzelle brauch ich auch nicht und mein nächstes Projekt ist größere Accus beim Bremsen und bergrunter aufzuladen um auch noch den Roller zu laden. :) Übrigens Felix, wenn ich meinen Aperitif (einen Pineau de Charente) hervorhole können selbst Menschen mit Wohnwagenphobie nicht wiederstehen, mein Mobiles Wohnheim zu betreten und das Glas mit mir zu heben :lol: felix , was haben wir für ein Glück , dass deine Meinung nicht maßgeblich und auch nicht richtig ist , sondern Deiner Voreingenommenheit gegenüber Wohnwagenfahrern entspringt , aber meistens sind solche Menschenwie Du auch mit enormen Fehlern behaftet . Mich würde mal interessieren , ob du nicht auch 20 € zahlen müsstest , weil du auch zu lange brauchst . Festzustellen ist häufig : Dir , wie auch einigen WOMO - Fahrern fehlt eine notwendige Toleranz , denn sonst würden nicht immer solche Nachbarschaftsthemen breitflächig diskutiert werden . Einerseits wird immer betont : WIR haben Zeit . Wir machen den Weg zum Ziel , und dann gibt es ellenlange Debatten über den STELLPLATZ , Nähe , bis zuviel Nähe . Übrigens bleibt auch auf dem Stellplatz der Grundsatz : ES IST PLATZSPAREND ZU PARKEN - gültig . Da ein Stellplatz nichts anderes als ein Parkplatz für Wohnmobile und Wohnwagen ist , gilt die STVO . Evtl. die VERKEHRSORDNUNG der Gemeinde und keine subjektiven Weltanschauungen . Auch deine nicht. Giovanni. auf meinem sp gilt meine subjektive weltanschauung!
und Biggi ihre? ich würd ja vorbeikommen und gucken. Aber der Weg ist so weit Ja ich auch, mit Anhänger :lach: biggi muss aber auch kommen :ja: :thema: Hy Giovanni, lass dich doch nicht provozieren und sie diese kleinen Seitenhiebe gegen die Wohnanhängerfahrer mit Humor. Ich habe auch schon genug Anhängerfahrer gesehen, die partout ihr Gefährt nicht Rückwärts setzen können. Die fallen natürlich auf, wenn sie nach dem 20sten vergeblichen Versuch dann abkuppeln müssen (Gilt auch für WoMofahrer mit Anhänger. Wenn man 1 bis zwei Mal im Jahr sein Gefährt aus der Scheune holt ist man eben nicht geübt. Guck mal wie viele WoMos mit langem Überhang die hinteren Ecken Beschädigt haben ;-) Diejenigen, die sich gegen Reisewohnwagen auf Stellplätzen stellen, haben ja persönlich menschlich nichts gegen dich. Die haben nur Angst, dass irgendwann mal, wenn sie auf einen Stellplatz kommen, "ihr" Platz von einem Gespann besetzt ist. Sozusagen vorbeugend sind die daher gegen Gespanne auf Stellplätzen. Ich habe viele WoMo-Fahrende Kollegen und da sind auch einige wenige dabei, die fürchten, dass es bald eng werden wird, wenn man Gespanne auf Stellplätzen erlaubt, da immer mehr autarke Wohnwagen gekauft werden. Ich wurde bisher erst zwei Mal abgewiesen und drei Mal erst nach Diskussion (evtl. nach Zahlung des doppelten Preises)zugelassen, aber ich fahre auch nie übervolle Stellplätze an und meist nutze ich Stellplätze nur, wenn es keine andere Parkmöglichkeit gibt. Mir reicht im Grunde genommen ein Parkplatz bei dem zwei Fahrzeuge hintereinander stehen können. Ich bin halt bis zu 7 Tagen (Wasser) autark. Apropos Anhänger abhängen und schieben: Geht bei meinem Trailer nicht. Ich muss auch rückwärts fahren können. 3,3t und 800kg Aufliegelast bewegt man nicht ohne Motor :oops: bernier ; es geht doch letztendlich nicht darum , ob man das kann , sondern um die Bezahlung pro Stellplatz . Die Rechtsprechung geht sogar bei zwei Motorrädern davon aus , dass jeder Fahrer bezahlen muss auch wenn beide auf einem Parkplatz mit Parkbewirschaftung stehen . Parkuhr , Parkschein . Für Stellplätze gilt das entsprechend . Nur bei Zügen , noch angekuppelt ,ist es anders bis auch hier ein Grundsatzurteil was anderes ergibt . Giovanni. Ich fahre oft mit Anhänger und habe noch nirgends extra bezahlen müssen,nicht mal in CUX auf der Platte.Wäre ja auch unsinnig,wenn neben mir ein Womo der 10m Klasse steht und nur für einen Platz bezahlt während mein Womo 6,30m plus Anhänger auch nicht länger ist. Arno Nun ja. Wenn der Hänger ohne abhängen auf den Stellplatz passt - warum sollte man doppelt kassieren? Bei einem Dickschiff wird ja auch nicht extra abkassiert nur weil es länger ist. Ein Stellplatz ist eben ein Stellplatz. Kann man ganz easy definieren. Einfach vorne eine weisse Linie hinpinseln. steht er drüber muss er umparken und wenn er erwischt wird halt ein Ticket zahlen. Wenn die sich anfangen da häuslich einzurichten und Wagenburgen bauen ist das ne andere Sache. Mit dem Mehrpreis habe ich bisher nur auf echten CPs erlebt.
Vielleicht deshalb: --> Link Volker :wink: Ab einer bestimmten Groesse ..... ja ..... waere sonst ungerecht . |
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