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Maut für Klein-LKW ab 3,5 Tonnen?


didi21 am 04 Okt 2013 10:27:40

Hallo zusammen,

ich habe gestern gelesen, dass die Verkehrsministerkonfernz darüber nachdenkt, eine Autobahnmaut für Klein-LKW über 3,5 To. einzuführen.
Da stellt sich mir die Frage, ob unser WoMo. mit 4.2 To. auch in diese Kategorie fällt. Wenn das der Fall wäre, wäre das eine mittlere Katastrophe und ein Grund das Teil ablasten zu lassen oder umzusteigen auf ein Mobil unter 3,5 To.
Bei dem Verkauf des jetzigen Mobils müste dann ggf. mit einem enormen Preisverfall gerechnet werden.

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mv4 am 04 Okt 2013 10:30:49

das wird früher oder später sowieso kommen...wenn jetzt die PKW Maut beschlossen werde sollte trifft das auch LKW unter 3,5 t ...und wer dann noch daran glaubt das im Gegenzug dafür die KFZ Steuer wegfällt... :D ...ist leider so.

klausevert am 04 Okt 2013 10:33:07

Bei den heutigen Politikern, egal welcher Kulör, muss man mit ALLEM rechnen.

Ob irgend eine Entscheidung Sinn macht oder nicht, ob es irgendwen stark benachteiligt oder nicht, es ist ihnen egal, sobald sie gewählt wurden

:polit:

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brawo1 am 04 Okt 2013 10:49:07

didi21 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe gestern gelesen, dass die Verkehrsministerkonfernz darüber nachdenkt, eine Autobahnmaut für Klein-LKW über 3,5 To. einzuführen.


Ein Klein-Lkw ist kein Wohnmobil, diese fallen in die Kategorie "Pkw". Aber davon abgesehen, bin ich auch davon überzeugt, dass demnächst eine generelle Maut in Deutschland eingeführt wird und somit auch uns Womo-Fahrer treffen wird.

kintzi am 04 Okt 2013 10:53:51

Bundes- u. Landstrassen verstopfen!!

didi21 am 04 Okt 2013 11:00:54

brawo1 hat geschrieben:
didi21 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe gestern gelesen, dass die Verkehrsministerkonfernz darüber nachdenkt, eine Autobahnmaut für Klein-LKW über 3,5 To. einzuführen.


Ein Klein-Lkw ist kein Wohnmobil, diese fallen in die Kategorie "Pkw".


wo steht das?
Du stellst hier immer wieder Behauptungen auf, ohne einen Nachweis anzuführen.
Wenn deine Behauptung stimmen sollte, dürfte ich mit meinem Mobil auch im Überholverbot für LKW überholen usw usw.

tober am 04 Okt 2013 13:25:03

Also LKW Maut (in D) hat mit Wohnmobilen gar nichts zu tun. Unabhänig vom gewicht.Nur wenn LKW in den Papieren steht bist du lkw-Mautpflichtig. Fragt mal Womofahrer jenseits der 12t ob die LKW-Maut zahlen müssen. Neeeeeeeeeeee. Eine- wahrscheinlich-generelle Mautpflicht ist natürlich was ganz anderes !

wolfherm am 04 Okt 2013 13:32:26

Außerdem wurden auf diese Konferenz auch Bedenken laut: Der arme Malermeister würde ja davon u. U. auch betroffen sein und deswegen werde man weiter nachdenken muessen........


Ich würde mir Sorgen machen, wenn es beschlossen ist und nicht jedes Mal, wenn irgendwer wieder eine neue Sau durchs Dorf treibt.......

pedro am 04 Okt 2013 14:58:03

]
didi21 hat geschrieben:Hallo zusammen,



wo steht das?
Du stellst hier immer wieder Behauptungen auf, ohne einen Nachweis anzuführen.
Wenn deine Behauptung stimmen sollte, dürfte ich mit meinem Mobil auch im Überholverbot für LKW überholen usw usw.[
/quote]
[/quote]


Hallo didi 21,

es gibt ein Überholverbot für FZ mit einem zul.GG über 3,5 to Das entsprechende Schild ( StVO Zeichen 277 )zeigt links ein rotes LKW Symbol und rechts ein schwarzes PKW Symbol. Da gehört halt dann dein Womo über 3,5T auch dazu
andere Angaben werden durch Zusatzschilder angegeben

gruß pedro

pedro

brawo1 am 04 Okt 2013 17:28:20

didi21 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
didi21 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe gestern gelesen, dass die Verkehrsministerkonfernz darüber nachdenkt, eine Autobahnmaut für Klein-LKW über 3,5 To. einzuführen.


Ein Klein-Lkw ist kein Wohnmobil, diese fallen in die Kategorie "Pkw".


wo steht das?
Du stellst hier immer wieder Behauptungen auf, ohne einen Nachweis anzuführen.

Manche Sachen sind so selbstverständlich, da ist es bestimmt nicht notwendig, irgendeinen Nachweis zu führen. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde dieses Thema auch hier schon ausgiebig diskutiert. Außerdem besteht doch auch die Möglichkeit, sich mal selbst im Internet kundig zu machen, anstatt unterschwellig anzudeuten, dass ich falsche Aussagen mache. Und glaub mir, wenn falsche Behauptungen aufgestellt werden, so wird man hier, und das ist auch richtig, schon darauf hingewiesen.

Aber hier --> Link kannst du selbst nachlesen, was es für Fahrzeugklassen gibt und dass ein Wohnmobil in die gleiche Klasse fällt wie ein Pkw, nämlich in die Klasse M und Lkw in die Klasse N.
Wenn deine Behauptung stimmen sollte, dürfte ich mit meinem Mobil auch im Überholverbot für LKW überholen usw usw.

Bestimmt nicht. Mir ist zwar nicht bekannt, was du für ein Womo fährst, aber mit Sicherheit ist es ein Kraftfahrzeug und mit einem Kraftfahrzeug darfst du bei Zeichen 276 grundsätzlich nicht überholen und bei Zeichen 277, wenn dein Womo ein zGG von mehr als 3,5 t hat, ebenfalls nicht. Kann man in der StVO nachlesen.

reisemobil.online.cx am 04 Okt 2013 17:46:30

Ja aber in die Klasse M fallen doch auch Busse, oder? Eine Maut für Fernbusse wird doch ebenfalls diskutiert. Aber Klein-Laster von 3,5 Tonnen will man eventuell nicht ins Mautsystem einbeziehen, weil es sehr viele kleine Handwerksbetriebe treffen würde. Da wollen wir mal abwarten was für einen Einfluss unsere Lobbyisten haben?

Michael

didi21 am 04 Okt 2013 18:07:33

Niemand hat behauptet das du falsche Aussagen machst. Aber ich bin doch nicht verpflichtet alle deine Aussagen
als Fakt hinzunehmen.
Auch macht es wenig Sinn hier nur mit Nr. für Verkehrszeichen zu argumentieren. Ich mag es nicht allen Fachbegriffen hinterher Googlen! zu nmüssen!

wolfherm am 04 Okt 2013 18:21:42

didi21 hat geschrieben:Niemand hat behauptet das du falsche Aussagen machst. Aber ich bin doch nicht verpflichtet alle deine Aussagen
als Fakt hinzunehmen.

Auch macht es wenig Sinn hier nur mit Nr. für Verkehrszeichen zu argumentieren. Ich mag es nicht allen Fachbegriffen hinterher Googlen! zu nmüssen!



Dann beweise das Gegenteil. Aber hier unterschwellig eine Lüge zu unterstellen......

brawo1 am 04 Okt 2013 18:36:09

didi21 hat geschrieben:Niemand hat behauptet das du falsche Aussagen machst. Aber ich bin doch nicht verpflichtet alle deine Aussagen
als Fakt hinzunehmen.]


Nein, musst du auch nicht, aber dann teile mit, dass ich nicht richtig liege und beweise es, das wäre fair.

Auch macht es wenig Sinn hier nur mit Nr. für Verkehrszeichen zu argumentieren. Ich mag es nicht allen Fachbegriffen hinterher Googlen! zu nmüssen!


Ja was bist denn du für einer. Womit soll man denn sonst argumentieren? Es handelt sich hier nicht um Fachbegriffe, sondern um Sachen, die auch du bei deiner Fahrschulprüfung wissen musstest.
Sollen dir andere die Arbeit abnehmen, nur weil du etwas nicht weißt und zu bequem bist, dich entsprechend zu informieren? Eine solche Aussage ist mir bisher noch nicht untergekommen. Du brauchst doch nur bei Google "Zeichen 276" oder "Zeichen 277" einzugeben, dann wirst du erschlagen mit Informationen.

giorgiobastanz am 04 Okt 2013 18:45:45

reisemobil.online.cx hat geschrieben:Ja aber in die Klasse M fallen doch auch Busse, oder? Eine Maut für Fernbusse wird doch ebenfalls diskutiert. Aber Klein-Laster von 3,5 Tonnen will man eventuell nicht ins Mautsystem einbeziehen, weil es sehr viele kleine Handwerksbetriebe treffen würde. Da wollen wir mal abwarten was für einen Einfluss unsere Lobbyisten haben?

Michael

Schau einmal was M1 Kraftfahrzeuge sind :
Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
Busse sind noch einmal unterteilt in M2 unter 5 t und M3 Busse über 5 t , beide über acht Sitzplätze ohne Fahrer .

Da müßtest du wohl zurückrudern .
Giovanni

reisemobil.online.cx am 04 Okt 2013 19:01:37

giorgiobastanz hat geschrieben:Da müßtest du wohl zurückrudern .

Hallo Giovanni,
wieso zurückrudern, oben war nur von Klasse M die Rede. Wenn die neue Maut wirklich so fein unterteilt wird, soll es mir, mit einem Fahrzeug über 4t, nur Recht sein.

Michael

tober am 04 Okt 2013 19:38:15

Toll was alles in eine simple frage -Maut für Klein-LKW ab 3,5 Tonnen?- reininterpretiert wird :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

Der fragesteller hat meiner meinung nach etwas verwechselt/übersehen: Es ist - bis jetzt- eine LKW-Maut und betrifft unabhängig des gewichts NUR LKW.
Und dann kommt man mit überholverbot und sonstigen :roll: :roll: :roll:

[img]Ich%20schätze%20es%20wird%20für%20Womofahrer%20flexible%20(maut)Tarife%20geben.%20Je%20nach%20Anzahl%20der%20Mitreisenden,%20Haustiere%20kosten%20extra,%20Wassertank%20voll%20usw.[/img]


Ich sach mal so - irgendwie habt ihr euch verrannt und seit von der tatsächlichen frage des TE abgekommen. Er hat angst eine LKW-Maut ab 3,5t könnte auch Womos betreffen. NEIN NEIN NEIN

BernhardK am 04 Okt 2013 21:04:38

tober hat geschrieben:Ich sach mal so - irgendwie habt ihr euch verrannt und seit von der tatsächlichen frage des TE abgekommen. Er hat angst eine LKW-Maut ab 3,5t könnte auch Womos betreffen. NEIN NEIN NEIN


Dem stimme ich zu.

Die Maut für LKW, egal ab welchem Gewicht kann nicht mit dem Überholverbot verglichen werden.
Das Überholverbotszeichen mit dem LKW-Symbol ist allerdings auch irreführend. Denn ein LKW-Überholverbot
gibt es eigentlich gar nicht, denn es ist gewichtsbezogen. Da ein WoMo ein sonstiges Kfz. ist, darf es bei dem
Zeichen nicht überholen, wenn es ein zGG mehr als 3,5 t hat, Ausnahmen stehen im Gesetzestext.
Bei der Maut wird von LKW gesprochen, da ist es klar, ein WoMo ist kein LKW. Somit sollte man sich keine
Gedanken machen, ob man unter die LKW-Maut fällt.

brawo1 am 04 Okt 2013 21:15:44

tober hat geschrieben:Toll was alles in eine simple frage -Maut für Klein-LKW ab 3,5 Tonnen?- reininterpretiert wird :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

Und dann kommt man mit überholverbot und sonstigen :roll: :roll: :roll:

Ich sach mal so - irgendwie habt ihr euch verrannt und seit von der tatsächlichen frage des TE abgekommen.


Entschuldige, da wurde nichts reininterpretiert und niemand hat sich verrannt, der TE persönlich fing mit dem Überholverbot an und darauf wurde geantwortet.

kintzi am 05 Okt 2013 09:39:49

Regelung ist doch Binsenweisheit --> Zweifler nochmals zur Fahrschule.
Was aber noch gesagt werden muß: D behandelt Womos 3,51-7,49 VO-rechtlich mit ein paar Ausnahmen als LKW .
Österreich nicht, s. Brenner-Bundesstrasse: f. LKW > 3,5t gesperrt, f. Womos bis 7,5t nicht. Gr.R

didi21 am 05 Okt 2013 11:55:01

brawo1 hat geschrieben:
didi21 hat geschrieben:Niemand hat behauptet das du falsche Aussagen machst. Aber ich bin doch nicht verpflichtet alle deine Aussagen
als Fakt hinzunehmen.]



Auch macht es wenig Sinn hier nur mit Nr. für Verkehrszeichen zu argumentieren. Ich mag es nicht allen Fachbegriffen hinterher Googlen! zu nmüssen!


Ja was bist denn du für einer.

Aus Gründen der Forumsdisziplin werden deine oberlehrerhaften Einlassungen jetzt und in Zukunft, von mir unkommentiert bleiben!

brawo1 am 05 Okt 2013 12:49:57

didi21 hat geschrieben:
brawo1 hat geschrieben:
didi21 hat geschrieben:Niemand hat behauptet das du falsche Aussagen machst. Aber ich bin doch nicht verpflichtet alle deine Aussagen
als Fakt hinzunehmen.]



Auch macht es wenig Sinn hier nur mit Nr. für Verkehrszeichen zu argumentieren. Ich mag es nicht allen Fachbegriffen hinterher Googlen! zu nmüssen!


Ja was bist denn du für einer.

Aus Gründen der Forumsdisziplin werden deine oberlehrerhaften Einlassungen jetzt und in Zukunft, von mir unkommentiert bleiben!


Sehr gut, dann habe ich endlich Ruhe vor deinen unqualifizierten Postings.

giorgiobastanz am 05 Okt 2013 14:10:54

reisemobil.online.cx hat geschrieben:
giorgiobastanz hat geschrieben:Da müßtest du wohl zurückrudern .

Hallo Giovanni,
wieso zurückrudern, oben war nur von Klasse M die Rede. Wenn die neue Maut wirklich so fein unterteilt wird, soll es mir, mit einem Fahrzeug über 4t, nur Recht sein.

Michael

Nein mein Freund , sieh mal hier :
Du hast geschrieben , auch Busse .
Die gehören aber zu M2 oder M3 , denn bis acht Sitzplätze kannst du doch nicht meinen . Bevor du dich auf sowas versteifst,wäre es besser mal zu
googlen. So wie jetzt noch N1 bis 3,5 t zul.Gesm .festgelegt ist ,waren die ersten Entwürfe auch bei M1 auf 8 Sitze ausser Fahrer und 3,5 t geschränkt .
Das hat man aber geändert . Jetzt ist nur noch die Sitzzahl ausschlaggebend .
Wenn solche Sachen gelesen werden, setzen die sich fest obwohl sie eindeutig falsch sind .
Giovanni.

Narbe am 05 Okt 2013 14:27:30

Jetzt muß ich doch auch mal meinen Kommentar abgeben nachdem ich alle Postings gelesen habe.

1.) Zur Maut: Wartet doch mal ab was da ausbaldovert wird und macht den Gaul nicht scheu.
2.) Das Forum ist doch nicht da um seine schlechte Laune darin kund zu tun.
3.) Es scheint da ein paar wenige Foristen zu geben die stehen einfach quer im Stall, das finde ich schade.
:ton:

Jagstcamp-Widdern am 07 Okt 2013 09:25:56

KEINE ANGST!!!

ich garantiere euch, dasz weder womos < 3,5t noch womos >3,5 t bei der maut vergessen werden :!: :D

BernhardK am 07 Okt 2013 14:52:45

katze-bruno hat geschrieben:KEINE ANGST!!!


Angst und Geld ist das, was wir nicht haben.

giorgiobastanz am 07 Okt 2013 15:24:13

kintzi hat geschrieben:Regelung ist doch Binsenweisheit --> Zweifler nochmals zur Fahrschule.
Was aber noch gesagt werden muß: D behandelt Womos 3,51-7,49 VO-rechtlich mit ein paar Ausnahmen als LKW .
Österreich nicht, s. Brenner-Bundesstrasse: f. LKW > 3,5t gesperrt, f. Womos bis 7,5t nicht. Gr.R


Kintzi, es wird Zeit , dass du auch noch einmal zur Fahrschule gehst .
Schau mal wasdu wahrscheinlich nicht verstanden hast aber lauthals vetrittst :
1. Es steht in der ganzen Verordung nirgens eine Zahl 3,49 t -7,49 t .
Es heißt immer 3,5t oder 7,5 t . Also alles was ein Kilo über das benannte geht ist gemeint und kein vorrauseilender Gehorsam ist gefragt.
2. WOMO von 3,5t -7,5 t gehören auch zu M 1 und sind demnach KEINE LKW . Kfz zurGüterbeförderung stehen unter N in der Klassifizierung
Hier noch einmal die Definition M 1 (EU -Richlinie
Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
Verstehst du es nun ?
Es wird ein WOMO niemals zu einem LKW .

Da aber ein Womo über 3,5 t zul.Gesm. ein Kraftfahrzeug ist betrifft diese das Überholverbot (STVO 277 )
Nun will ich noch einmal versuchen zu erklären warum man das für einige Kraftfahrer etwas komplziert so ausgedrückt hat .
Früher hieß das Zeichen STVO 277 tatsächlich -Überholverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zul . Gesgw. .
Das war einigermaßen klar , hatte nur den Nachteil alle außer LKW ( Eintrag in der Zulassung ) durften überholen .
Das führte zu dem Kuriosum , ein LKW durfte nicht überholen , aber ein Betonmischer mit über 7,5 t durfte es , denn in seinem KFZ -Schein stand
-SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINE -.
Diese Ungeleichbehandlung musste geklärt werden .
Deshalb jetzt :
Überholverbot für KRAFTFAHRZEUGE über 3,5 t zul. Gesm. einschl. ihrer Anhänger , ausgenommen PKW und Busse.
Das schreibe ich nicht , um dieses Thema zu verlängern , sondern eine Falschinformation der Blogger durch dich zu verhindern.
Giovanni.

kintzi am 07 Okt 2013 19:00:34

Hör mal, Deine Argumente sind zum größten Teil richtig. Natürlich offiziell 3,5 t, war aber längere Zeit bei Womos unklar, deshalb gabs bei manchen in den letzten Jahren 3,4t , auch 3,49 to eingetragen. Eintrag 3,5 ist inzwischen auch klar.
Kfz > 7,49t , also 7,5 u. mehr erfordern früheren 2er, jetzt C, daher die 7,49 to.
Womos sind nat. M1 u. zur Personenbeförderung mit allen Bestimmungen f. die Klasse, PKW-Fahrerlaubnis vor 1999 (3er) berechtigt zur Führung bis 7,49t. auch mit Hänger, danach muss zum B zusätzlich C1 gemacht werden, wenn mit Hänger noch C1E.Alte 3er vor `99 wurden problemlos (in D) in C1u. C1E umgeschrieben.
Was ich sagen wollte, ist, dass Fhrzg M1> 3,5t verkehrsordnungsmässig zum grössten Teil wie LKW behandelt werden: fängt doch beim TÜV an, früher durchweg jährlich, danach Erleichterung ab 06 in den ersten 6 J 2-j., dann 1j.),weiter
AB 100 km/h,aber bei Überholverb. f LKW > 3,5 muss ich in deren Reihe bleiben, also effektiv LKW-Geschw., off. 80 , prakt 92 , am Berg auch langsamer. Bei Hängerbetrieb an Sonn/Feiertag auch Erleichterung, ansonsten Geschw. wie LKW. Parken im Ort wie LKW mit Standlicht oder Tafel u. so weiter. Auf AB-Parkplätzen müssen wir zu den LKWs , unter 3,5t jetzt glaube ich auch(LKW-Fahrer gucken immer böse), weil oft überfüllt. u. anderes.

In Austria GO-Box Gebühren fakt. wie LKW, ebenso CZ, Schwerverkehrsabgabe in CH usw.

Will generell damit nur sagen: Regeln f. M1 >3,5t generell näher an LKW, < 3,5 t näher an PKW.

Gr. R

giorgiobastanz am 08 Okt 2013 14:42:31

Will generell damit nur sagen: Regeln f. M1 >3,5t generell näher an LKW, < 3,5 t näher an PKW.

Gr. R[/quote]
Kintzi , du machst die Leser total wuschig , deshalb melde ich mich .
Es hat sich an der Angabe 3,5t nie etwas geändert , weil 3,5 t auch soviel sind und nicht weniger .
Du willst mit vielen Worten den Unsinn den du denkst bemänteln , das geht aber nicht .
Und es ist genau das Fatale an diesem Forum , wer etwas sagen will , der springt von einem Punkt zum anderen .
Wir sind bei dem Verkehrszeichen 277 und da gilt -KFZ über 3,5 t , nicht 3,49 auch nicht 3,4 t sondern schlicht bis 3,5t erlaubt ,3501 Kg
nicht erlaubt . Das gilt übrigens bei allen Gewichtsangaben .
Bei der Maut gilt sie für LKW , wer kein LKW in seinen Zulassungen zu stehen hat , für den gilt es nich auch wenn er mit Anhänger fährt.
In diese Problematik die FE -Richtlinie zu bringen ist auch Unsinn , jedenfalls hast du es vielleicht auch nicht verstanden :
Man darf mit dem früheren Klasse 3 oder umgeschrieben auf C1E , bis 7,5 zulässigem Gesamtgewicht plus Anhänger fahren , bis 12 t Zuggewicht .
Sofern die Anhängelast es hergibt. Nirgens , steht etwas von 7,49 t .
Diese Angaben wursteln immer mal wieder durch die Gegend sind aber falsch .
Vielleicht solltest du dir mal einen kundigen Fahrlehrer suchen , der dir das nochmal erklärt , denn gerade für ältere Kraftfahrer ist das nicht so einfach.
Giovanni
Ich hatte deinen Beitrag als Zitat kopiert , musste es aber löschen , weil es zuviel wurde .

kintzi am 08 Okt 2013 21:07:39

Dann google mal "Wohnmobil 7,49 t" und schau mal, was angeboten wird, u.a. Morelo Palace 92 G 7,49 t. u. einige weitere. Kannst Du mir dies erklären? Gibt auch massenweise LKW mit 7,49 t. Warum? Auch gibt`s Fhrzg (LKW) bei DB mit 3,49t,??Vermeidung der Fahrtenschreiberpflicht??
Irgendwelche Mautgrenzen in Österreich u. Schweiz??. Gr. R

dieter2 am 08 Okt 2013 22:57:18

kintzi hat geschrieben:Dann google mal "Wohnmobil 7,49 t" und schau mal, was angeboten wird, u.a. Morelo Palace 92 G 7,49 t. u. einige weitere. Kannst Du mir dies erklären? Gibt auch massenweise LKW mit 7,49 t. Warum? Auch gibt`s Fhrzg (LKW) bei DB mit 3,49t,??Vermeidung der Fahrtenschreiberpflicht??
Irgendwelche Mautgrenzen in Österreich u. Schweiz??. Gr. R


Und wenn tausend Autos mit 3,49 to oder 7,49 to verkauft werden ändert das doch nichts am Gesetzestext :wink:

Dieter

kintzi am 09 Okt 2013 08:26:15

Erkenne ich ja mittlerweile an!
Was hat es denn mit den krummen Zahlen auf sich? Das ist jetzt meine Frage. Gr. R

Jagstcamp-Widdern am 09 Okt 2013 09:08:40

7,5t darf man mit dem alten dreier nicht fahren, nur < 7,5t, daher kommen auch die 7,49 !!!
der neue führerschein ist aber nur erforderlich bei >3,5 t!
es gibt schon unterschiede....

thomas56 am 09 Okt 2013 09:16:27

nein, die Grenzen sind 3,50t, oder 7,50t!

Acki am 09 Okt 2013 13:08:43

Vielleicht schreiben die Hersteller genau deswegen 7.49, damit die "Tüpflischiesser" nicht darüber entscheiden müssen, ob 7.50 noch darunter oder darüber zu zählen ist... :nixweiss:

giorgiobastanz am 09 Okt 2013 13:57:10

Kintzi und Acki , für die Hersteller ist der Gesetzgeber doch nicht verantwortlich . Aber natürlich lassen die sich auch eine Karenz frei , die aber mit dem Verordnungstext nichts zu tun hat . Wenn man genau nachmessen würde , je nach Umgebungswärme würden auch Werte herauskommen die so nicht aufgeschrieben waren.
Je nach Feuchtigkeitsgehalt der Luft ist ein Womo im Leergewicht auch mal leichter und mal schwerer . Das sind schon mal 20 -30 kg .
Weil auch bei der Zusammenstellung eines Zuges durch die Stützlast im Grenzfall das tasächliche Gewicht des ziehenden Fahrzeuges sich um die Stützlast erhöhen kann , ist in der Zulassung auch z.B im Anhängerbetrieb +100 kg als zul. Gesamtgewicht angeben .Alles Dinge die nicht so einfach für den normalen Autofahrer zu durchschauen sind . Aber das würde alles zu weit gehen .
Mir ist bekannt, das auch Fahrlehrer manchmal einen Schritt zu weit gehen , indem sie über 7,49 t und
3,49t parlieren , aber es ist trotzdem falsch.
Giovanni.

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