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Beschädigter Rückspiegel


ak-competition am 20 Okt 2013 02:17:28

moin moin,

heute musste ich durch eine enge Straße und habe dabei an einem parkendem Auto den Rückspiegel beschädigt.

Einfacher Fall: Ich bin gefahren, das Heck des Womos ist beim Zirkeln leicht ausgeschwenkt und hat den Rückspiegel eines parkenden Autos angekratzt - ich bin schuld. Fertig.
Allerdings stand das beschädigte KFZ (im Bild auf der rechten Seite) im absoluten Halteverbot und hat den Verkehr behindert. Ich bin durch die Einbahnstraße kaum durch gekommen. Gibt es in einem solchen Fall eine Art "Mitschuld" oder hätte ich einfach nicht versuchen dürfen durch die verengte Stelle zu kommen und den nachfolgenden Verkehr eben Hupen lassen müssen?

Ich habe mit dem Geschädigten die Telefonnummern ausgetauscht, er hat sich aber noch nicht gemeldet.


Hattet ihr schon ähnliche Fälle?

Viele
Oliver


9567

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topolino666 am 20 Okt 2013 07:52:50

Hallo Oliver!

Ich hatte vor vielen Jahren mal zu 99 % den gleichen Fall:

Ich habe mit dem PKW beim ausparken aus einem normalen Parkplatz einen auf der gegenüberliegenden Strassenseite ebenfalls im absoluten Halteverbot parkenden PKW angefahren und habe den Seitenspiegel abgefahren.

Da ich mich ebenfalls "nicht schuld" gefühlt habe, habe ich gar die Polizei geholt.

Die hat dem Falschparker ein Ticket für (gefühlt) 15 Mark wegen Falschparken, mir aber eines über 50 wegen Anfahren eines anderen PKWs verpasst.

Nach einer weiteren Nachfrage bei den Versicherungen bzw. einem kurzen (ADAC-)anwaltlichen Beratungsgespräch war klar, ich hatte 100 % Schuld, da ein stehendes Fahrzeug niemals "Schuld" an einem Unfall haben kann, auch wenn klar ist, der hätte da nicht stehen dürfen.

Ich habe mich mit dem Geschädigten ausserversicherungös auf einen grösseren Schein geeinigt und die Kiste ist dann noch ein paar Jahre mit dickem Klebeband um den Spiegel gefahren! 8)

ICH ziehe seitdem insofern den kürzeren dass wenn es sehr eng wird o.ä. ich so schnell wie möglich stehen bleibe wenn der Andere sich unbedingt durchquetschen will, soll ER das tun.
(Nein, ich steige nicht auf der engen Bundesstraße bei 100 in die Eisen, auch fahre ich natürlich normal zur Seite, und wir versuchen irgendwo in einer engen Stadt aneinander vorbei zu kommen, aber wenn es nicht gehen kann bin ich nicht der Verursacher! :( )

:arrow: versuchen mit dem Geschädigten sich zu einigen und es als Lehrgeld abbuchen! :!:



topolino
Matthias

haballes am 20 Okt 2013 09:12:02

:( Autos werden immer breiter, der Parkraum immer weniger.
Aber es hilft nichts, wenn man ein stehendes Gefährt anfährt hat man für diese "Tat" die Schuld.

Ist bei uns häufig so, das sogar an den Bauminseln geparkt wird, die zwischen den Parkinseln stehen.
Manchmal braucht man da echt Glück. So bekommt man aber mal als "Normalo" mit, wie es den alltagsgeplagten Nahverkehrslastwagenfahrern so geht, die meist sich noch mit breiteren und mit längerem Radstand geplagtem Laster durch unsere Städte quälen müssen.

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Gast am 20 Okt 2013 10:30:00

ak-competition hat geschrieben:Hattet ihr schon ähnliche Fälle?
Ja, ich hatte unseren "Fürchtenix" als er noch ganz neu war mit den rechten Rädern auf den Bordstein gestellt. Zeichen 315 erlaubt halb auf dem Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken, na ja "Fürchtenix" ist da etwas aber wirklich nur etwas zu schwer ...... ( 4,25 t )

Dann kam der "Bums" ein LKW ist mit dem rechten Spiegel gegen unser WOMO gefahren: --> Link

Da wir die Polizei rufen mussten, da der LKW Fahrer Stress machte, bekam ich ein Bussgeld ich glaube 10 - 30 € fürs falsche Parken. Der LKW Fahrer etwa 50 € für das dagegen fahren.

Vor Gericht wurde dann festgestellt, dass zwar das Wohnmobil viel breiter als ein PKW ist und deshalb weiter in die Strasse ragt, dies jedoch kein Grund sei dagegen zu fahren. Der fließende Verkehr habe einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten = d.h. wir blieben ohne Teilhaftung.

Im Halteverbot sieht das ganz anders aus:

Dies kann aber wenn wirklich kein Platz zum ausweichen ist, ganz anders aussehen: Das z.B. Amtsgericht Würzburg 4.01.2011, 18 C 1215/10 stellte eine Teilhaftung des Unfallverursachers in Höhe von 75 Prozent und auf Seiten des falsch Parkenden in Höhe von 25 Prozent fest.

Der Beklagte hätte gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht aus § 1 StVO verstoßen, da er bei gehöriger Aufmerksamkeit die Kollision hätte vermeiden können.

Das falsche Abstellen des beschädigten Fahrzeugs im absoluten Halteverbot trete jedoch nicht hinter dem Verschulden des Ausparkenden zurück, die Betriebsgefahr des geparkten Autos wird aber durch das Falschparken wesentlich erhöht, was zur Teilhaftung des Falschparkers führt.

Auch kleine Wohnmobile dürfen auf der Strasse parken:

Gast am 20 Okt 2013 10:34:29

haballes hat geschrieben:Aber es hilft nichts, wenn man ein stehendes Gefährt anfährt hat man für diese "Tat" die Schuld.
Ja aber.....

Den Falschparker im Halteverbot trifft auf jeden Fall eine gewisse Mitschuld, dass ist es ja was der TE wissen wollte.

Und wer das schon hatte und die Rechtlage kennt

Knuffel am 20 Okt 2013 10:37:23

Selbst Schuld - so ist es leider.. Leider können die "Parkrowdys" alles machen und haben nie Schuld.. Bei uns war mal die Ausfahrt knapp ein viertel zu geparkt, die gerufenen Polizist hat dem dann eine Knolle dran getan, aber weder abgeschleppt noch sonst was. Er bot mir dann an mich aus der Einfahrt zu lotsen, aber wenn ich das andere Fzg. beschädigen würde, wäre ich alleine Schuld. Ich finde als anständiger Bürger zieht man immer den kürzeren - man sollte einfach mal so rücksichtslos wie die anderen sein - passiert einem ja doch eh nix..

Gast am 20 Okt 2013 10:47:42

Knuffel hat geschrieben:.. die gerufenen Polizist hat dem dann eine Knolle dran getan....Er bot mir dann an mich aus der Einfahrt zu lotsen, aber wenn ich das andere Fzg. beschädigen würde, wäre ich alleine Schuld.
Ja so ist das auch korrekt.

Wenn der geparkte nicht Verkehrsbehindert steht und Dein geparktes Fahrzeug zählt jetzt nicht, darf er nicht abschleppen. ( Ausnahmen Feuerwehreinfahrt etc. )

Auch musst Du ja nicht unbedingt raus sondern kannst mit einem Taxi fahren und dem Falschparker stellst Du dann alles in Rechnung - das geht auch.

Knuffel am 20 Okt 2013 11:29:02

UlrichS hat geschrieben: Ja so ist das auch korrekt.

Wenn der geparkte nicht Verkehrsbehindert steht und Dein geparktes Fahrzeug zählt jetzt nicht, darf er nicht abschleppen. ( Ausnahmen Feuerwehreinfahrt etc. )

Auch musst Du ja nicht unbedingt raus sondern kannst mit einem Taxi fahren und dem Falschparker stellst Du dann alles in Rechnung - das geht auch.

Ich weiss - aber etwas anderes wäre mir lieber ;)
Und wie ist das wenn man z.B. in Urlaub fahren will? Ein Leihwagen für 3 Wochen würde man doch kaum ersetzt bekommen, ausserdem den ganzen Ärger und die Arbeit die man dann hat.. Und ob der andere letztendlich bezahlt..

Gast am 20 Okt 2013 11:53:15

So ist es, bei uns parken auch dauernd "Hirsel" vor unserer Einfahrt, denn neben unserem Haus ist eine Sparkasse mit Geldautomat. Da machst Du nix.

Andererseits wer von uns ist ohne Schuld ?

haballes am 20 Okt 2013 12:17:37

:schlaumeier: Mit "Hirsel" ist wahrscheinlich "Hirsl" gemeint, die im österreichischen Dialekt gültige Bezeichnung für eine Kreatur, die den vermuteten IQ unter 20 besitzt. Ich lass es stehen, wenn es bei solch allgemeinen Bezeichnungen bleibt. :wink:

Ich war erst gestern solch einer, der seiner alten Mutter die Bordsteinkante als Stufe gönnen wollte, obwohl auf der anderen Seite Autos parkten und die vorbeifahrenden Kinderbeförderungsmodegeländewagen stark verzögern mussten und deren Insassen durch das nervende Geräusch der Parksensoren belästigt wurden.

Rechtlich in etwa:

Zitat Hentschel


Im allgemeinen geht die Rechtsprechung hierfür von 50 cm (je 25 cm auf jeder Seite) aus. Aus der Addition der höchstzulässigen Fahrzeugbreite und dem erforderlichen Sicherheitsabstand würde sich eine erforderliche Mindestbreite für den Fahrverkehr von 3,05 m ergeben.

So führt Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, in Rd.-Nr. 22 zu § 12 StVO aus:
"Eng ist eine StrStelle idR, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fz höchstzulässiger Breite (§ 32 I Nr. 1 StVZO) zuzüglich 50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde, Bay NJW 60 1484, Dü NZV 90 201, VRS 98 299, Ha NZV 95 402, VG Mü NZV 91 88, VG Berlin NZV 98 224, ohne dass es dann auf die wirkliche Breite des behinderten Fz ankommt, BGH VR 98 299."

Zitatende.

wolfherm am 20 Okt 2013 12:34:53

Sven,

das sehe ich genau so. Richtig.

willi_chic am 20 Okt 2013 13:53:50

Vor Jahren hat mich (im Auto) ein Radler angefahren:
- Auto stand unbestritten
- Radler fuhr auf der falschen Straßenseite

Radler schlug Salto über die Motorhaube, unverletzt, Vorderrad kaputt
Auto Kotflügel + Motorhaube zerdrückt

Natürlich wollte ich von dessen Haftpflicht Geld sehen, angeboten wurden 20%, mit RA auf 60% geeinigt
weil "Auch von einem stehenden Auto geht eine erhebliche Betriebsgefahr aus"

klaus

Gast am 20 Okt 2013 14:23:47

willi_chic hat geschrieben:Auch von einem stehenden Auto geht eine erhebliche Betriebsgefahr aus
Von dem oben auf der rechten Seite stehenden Fahrzeug auf jeden Fall.

Ich würde hier auch 25 - 40 % Teilhaftung beim Falschparker sehen.

Ich würde mich mit dem auch gar nicht rumstreiten, soll der sich an die Kfz Haftpflicht wenden und mit dieser abwickeln. Der Haftpflicht würde ich das Foto schicken und schreiben das da unter 3m Platz waren und Halteverbot und ich von einer Teilhaftung des Falschparkers von 40 % ausgehe.

Am Jahresende dann den "Rabattretter" nutzen.

Acki am 20 Okt 2013 15:57:24

Wenn der Falschparker nicht anwesend ist und mir das Missgeschick des TE passieren würde, würde ich mir - nach oben gelesenen Erläuterungen - überlegen, mein Wenig an krimineller Energie zusammenzufassen und einfach weiter zu fahren ... :oops:

ottomar am 20 Okt 2013 16:10:58

Acki,

au weh, das ist ein Aufruf zur Fahrerflucht!

Das machen nur die ganz bösen Buben! 8)

Acki am 20 Okt 2013 16:15:33

ottomar hat geschrieben:Acki,

au weh, das ist ein Aufruf zur Fahrerflucht!

Das machen nur die ganz bösen Buben! 8)

Kein Aufruf - nur ein Gedanken für mich persönlich ... :oops:

wolfherm am 20 Okt 2013 16:23:00

Aaaacki, wenn das die bestimmte Leute lesen.......dann wird's hier aufregend. :D

ottomar am 20 Okt 2013 16:26:01

Ich höre schon die Tastatur klappern, man ist eben nie sicher, noch nicht einmal hier.

Acki am 20 Okt 2013 16:28:39

wolfherm hat geschrieben:Aaaacki, wenn das die bestimmte Leute lesen.......dann wird's hier aufregend. :D

So ein Forum soll doch auch zur Unterhaltung Unbeteiligter etwas bieten ... :wink:

wolfherm am 20 Okt 2013 16:29:46

Acki hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Aaaacki, wenn das die bestimmte Leute lesen.......dann wird's hier aufregend. :D

So ein Forum soll doch auch zur Unterhaltung Unbeteiligter etwas bieten ... :wink:



Stimmt. Also weiter.... :D

brainless am 20 Okt 2013 18:02:29

Acki hat geschrieben:Wenn der Falschparker nicht anwesend ist und mir das Missgeschick des TE passieren würde, würde ich mir - nach oben gelesenen Erläuterungen - überlegen, mein Wenig an krimineller Energie zusammenzufassen und einfach weiter zu fahren ... :oops:



Wer sowas nur denkt,

der macht auch Gasüberfälle und raubt Wohnmobile mit Abschleppwagen, 8)


Volker :wink:

Acki am 20 Okt 2013 18:47:42

Und das sagt einer, der offenbar KN-Verbots-Strafe absitzt ... :D

brainless am 20 Okt 2013 18:55:06

Ich weiß, wo dein Haus wohnt,


Volker :wink:

ak-competition am 20 Okt 2013 22:51:28

n´abend,

danke schon mal für eure Antworten. Der Falschparker/Geschädigte hat sich noch nicht gemeldet. Er war erst mal sehr entspannt, mal sehen ob er doch noch Kohle machen will oder es auf sich beruhen lässt.


Bis denne

Oliver

coseb am 21 Okt 2013 15:00:11

Hallo Miteinander

Ganz Aktuell, Meine Lg letzte Woche befährt eine Stasse wo sich auf Ihrer Fb Seite Parkbuchten befinden welche jedoch in die Strasse hinein gebaut wurden ,( künstl geschwingigkeits senkung ) das entgenkommende Kfz eine alte Karre Sie mit mit fasst neuem Megan beide Spiegel berühren sich ( erster Unfall nach 35 Jahren ) und klappen weg, ein ca 45 Jähriger Mann springt kolerich aus dem Auto und tobt. Meine Lg ruft die Rennleitung , sie bekommt ein Ticket 30 € , beide Spiegel unbeschädigt mit Digikam festgehalten,
und nun bingt der A........h einen Kosten Voranschlagt über 380 € die Meschanik würde nicht mehr richtig funktionieren. Wir haben´s ausprobiert ich mim 230 cm Womo und Sie mim Megan es geht eng aber es geht. Die Vers Zahlt ich kann es nicht Verstehen , das schreit mal wieder nach Betrug.

Und trotz alledem die Weinverkostung in Brem an der Mosel am W ende war gut..

Rudolf

Gast am 21 Okt 2013 15:30:27

Sach mal

Klemmt deine Tastertur ?
Was ist Lg ?
Fb Seite ?

LongJohn

wolfherm am 21 Okt 2013 15:31:11

LongJohn hat geschrieben:Sach mal

Klemmt deine Tastertur ?
Was ist Lg ?
Fb Seite ?

LongJohn



Das ist die nationale Abkürzung für Lebensgefährtin...

Franscesco am 21 Okt 2013 16:12:40

LongJohn hat geschrieben:Sach mal

Klemmt deine Tastertur ?
Was ist Lg ?
Fb Seite ?

LongJohn


Da klemmt nicht nur die Tastatur :mrgreen:

Acki am 21 Okt 2013 17:47:24

O.k., LG = LebensGefährtin.
Aber FB? - Fi...Braut? :oops:
Oder was??

wolfherm am 21 Okt 2013 18:03:37

Fahrbahnseite......

Acki am 21 Okt 2013 18:09:01

wolfherm hat geschrieben:Fahrbahnseite......

Danke und sorry ... :D

wolfherm am 21 Okt 2013 18:11:27

Acki hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Fahrbahnseite......

Danke und sorry ... :D



Macht ja nix. Ich finde diese Abkürzungen ohne Sinn auch etwas verwirrend. :D

ottomar am 21 Okt 2013 18:21:35

Kommt doch mal b. zum Th. zurück!

Es geht h. um Rsp., nicht um Eure Befdlktn.!

wolfherm am 21 Okt 2013 18:23:50

ottomar hat geschrieben:Kommt doch mal b. zum Th. zurück!

Es geht h. um Rsp., nicht um Eure Befdlktn.!


Rsp?? Alles andere konnte ich übersetzen... :D

ottomar am 21 Okt 2013 18:34:50

Na, Rsp. halt. Rsp.! Rsp.!!!

wolfherm am 21 Okt 2013 18:37:05

ottomar hat geschrieben:Na, Rsp. halt. Rsp.! Rsp.!!!



Äh, Rückspiegel. Das ist ja fast wie ein Kr.wt.rts.

ottomar am 21 Okt 2013 18:42:42

Gesprochen klingt das etwa so:

--> Link

coseb am 21 Okt 2013 20:55:27

Asche auf mein Haupt......

Ich werd mir Mühe geben keine Kürzel mehr zu Verwenden .

Gr R / Rudolf

ottomar am 21 Okt 2013 20:58:13

O.K.

wohmoh am 31 Okt 2013 12:48:24

ak-competition hat geschrieben:
... mal sehen ob er doch noch Kohle machen will ...



Vielleicht findet sich ja da, wo der abgefallene Spiegel gegen die Tür gefallen ist, noch zusätzlich ein kleines Kratzerchen an der Tür . . . :mrgreen:

Auch wenn er den Spiegel nur zu Selbstkosten ersetzen will, kann es dank Heizung und elektrischer Verstellung schon einigermassen teuer werden ...
Ich habe mal bei OPEL 560€ für einen einzigen Spiegel auf den Tresen gelegt ...

Viel Glück !

jerek am 20 Nov 2013 14:55:23

ottomar hat geschrieben:Kommt doch mal b. zum Th. zurück!

Es geht h. um Rsp., nicht um Eure Befdlktn.!

Offtopic Frage: Warum gibts hier eigentlich keine Möglichkeit besonders gelungene Beiträge positiv zu bewerten?
Der zitierte hier hätte es mehr als verdient :D

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