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F1 und F2-Gewicht


agiliner600 am 22 Nov 2013 19:48:34

Wer nutzt für sein WoMoBi unterschiedliche Gewichte bei F1 und F2 im Fahrzeugschein und kann mir etwas dazu sagen!?

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Lancelot am 22 Nov 2013 20:57:19

Da kannst Du nix "nutzen" .. die sind vom Fahrzeughersteller vorgegeben ..

--> Link

giorgiobastanz am 23 Nov 2013 17:55:59

Lancelot hat recht , wenn du dein Fahrzeug in D zugelassen hast ,gilt die F2 und du hast keine Wahlmöglichkeit . Diesen Wert musst du einhalten . Den darfst du im Grenzfall , wenn deine Frage diese Ursache hat , nur um max 100 kg überschreiten wenn du mit Anhänger fährst und die das ziehende Fahrzeug belastende Stützlast dazu kommt. Dafür steht dann unten: F1/F2 U 7.2/8.2: +100 B Anhängerbetrieb .
Giovanni.

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BS-Loewe am 24 Nov 2013 00:47:57

Bei meinem MB Sprinter stand bei der Zulassung in F1 unf F2 jeweils 3500 kg.
Nach Einbau einer Luftfederung an der Hinterachse bei Goldschmitt wurde bei F1 3800 kg eingetragen.
Er war damit weiterhin mit 3500 kg zul. Ges.Gewicht zugelaseen.
Positiven Einfluss hat der Eintrag höchstens bei einem Unfall für die Versicherung wenn das Womo mit über 3500 kg "überladen" ist.
Ich könnte das Womo jetzt aber jederzeit auf 3800 kg zulassen.
LG Uwe

giorgiobastanz am 24 Nov 2013 16:05:45

BS , das stimmt , mit der LF hast du die Option auf F 2 = 3850 kg , aber du hast davon keinen Gebrauch gemacht . Giovanni.

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