|
Wer nutzt für sein WoMoBi unterschiedliche Gewichte bei F1 und F2 im Fahrzeugschein und kann mir etwas dazu sagen!? Lancelot hat recht , wenn du dein Fahrzeug in D zugelassen hast ,gilt die F2 und du hast keine Wahlmöglichkeit . Diesen Wert musst du einhalten . Den darfst du im Grenzfall , wenn deine Frage diese Ursache hat , nur um max 100 kg überschreiten wenn du mit Anhänger fährst und die das ziehende Fahrzeug belastende Stützlast dazu kommt. Dafür steht dann unten: F1/F2 U 7.2/8.2: +100 B Anhängerbetrieb . Giovanni. Bei meinem MB Sprinter stand bei der Zulassung in F1 unf F2 jeweils 3500 kg. Nach Einbau einer Luftfederung an der Hinterachse bei Goldschmitt wurde bei F1 3800 kg eingetragen. Er war damit weiterhin mit 3500 kg zul. Ges.Gewicht zugelaseen. Positiven Einfluss hat der Eintrag höchstens bei einem Unfall für die Versicherung wenn das Womo mit über 3500 kg "überladen" ist. Ich könnte das Womo jetzt aber jederzeit auf 3800 kg zulassen. LG Uwe BS , das stimmt , mit der LF hast du die Option auf F 2 = 3850 kg , aber du hast davon keinen Gebrauch gemacht . Giovanni. |
Anzeige
|