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Womo von 3,8t auf 3,5 zulassen


Janischar am 24 Nov 2013 10:26:27

Hätte mal ne Frage,

Mein Womo ist auf 3,8t zugelassen. Jetzt habe ich gesehen das ich immer nur ein Jähr TÜV Kriege wenn ich es so lasse.
Mein Womo kann man aber auch auf 3,5 t zulassen.
Was muss ich denn machen damit ich es auf 3,5 t zulasse ???

Wir haben ein Knaus 650 Alkoven.

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wolfherm am 24 Nov 2013 10:33:52

Reicht denn dann die Zuladung noch aus? Mit wie vielen Personen fährt ihr und wie viele Sitzplätze sind heute eingetragen?

Bei der Ablastung kann es passieren, dass dann Sitzplätze gestrichen werden.

Gast am 24 Nov 2013 10:39:26

Was muss ich denn machen damit ich es auf 3,5 t zulasse ???

Zur technischen Abnahme Fahren und ein Schreiben vom TÜV etc... anfertigen lassen -> bezahlen und zur Zulassungsstelle und Umtragen lassen ....

Wenn Du jezt nachwiegst und schon leer 3400 kg wiegst hast halt Pech gehabt oder fährst wieder zu schwer ..... kann aber auch anders sein :wink:

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FWB Group am 24 Nov 2013 11:19:32

Hallo
Mach das einfach so, wie der Vorredner geschrieben hat, mit einer Ausnahme.
Nämlich nicht gleich handeln, sondern sich erst einmal über alle eventuell auftretenden Probleme genau Gedanken machen (zu schwer, Streichung von Sitzplätzen etc.) und erst dann, wenn im Kopf alles klar ist, handeln!

Also vor dem Tun fragen und sich schlau machen. Am besten auf 2 Prüfstellen fahren, damit etwaige menschliche Fehler ausgeschlossen werden können.

Gast am 24 Nov 2013 13:09:54

Ich würde erst einmal mit vollen Tanks, wie Wasser und Sprit, sowie mind. einer vollen Gasflasche auf die Waage fahren, dann mußt du noch pro Fahrgast 75Kg und 10 Kg Handgepäck, dazu nochmal pro Meter Wohnmobil 10 Kg zurechnen. siehe auch hier:--> Link

road-king am 24 Nov 2013 14:09:54

Ich hatte meinen Eura auch auf 3,75 T auflasten lassen ..
weil mit der Zeit viel Zeug dazu kam ... 2.te Batterie, Tankvergrössert, Solar, tv, Rollerträger und Roller usw

jetzt ist unser Auto 6 Jahre alt.. muss daher jährlich zum TÜV .. und unser Sohn hat den Fürerschein gemacht .. könnte also bis 3, 5 t fahren ... 2 gute Gründe jetzt auch wieder abzulasten ...

In der Regel fahren wir nur noch zu 2 , da unser Sohn flügge wurde .. das spart einige Kilo .. den auf 150 kg vergrosserten Tank kann man ja nur halb voll machen . und ich überlege , das Ersatzrad zuhause zu lassen . etwas ausmisten sollte auch noch sein . und dann sollten wir gut mit den 3, 5 t hinkommen ...wenn wir den Roller nicht mitnehmen...
...mit Roller fahren wir dann überlastet.. das ist keine Frage . und wenn man dann erwischt wird , dann wird es teuer -- anderer Seits .. technisch ist alles beim gleichen wie bisher .. und in den letzten 12 JAhren wurde ich noch nie angehalten , oder gewogen .. und wenn es mal passiert , dann steige ich aus, fahre den Roller ( sind dann 220 kg weniger :-) ) , und muss eben die Strafe zahlen . wenn das noch nicht reicht , dann kann ich noch 150 kg wasser ablassen .


ich werde das Risiko eingehen

Bergbewohner1 am 24 Nov 2013 15:34:59

Das eingetragene Leergewicht ist für eine Ablastung entscheidend.

Janischar am 24 Nov 2013 21:28:13

Danke für die Tipps. Wir sind 2 Erwachsen und 2 Kinder. Lt. Anleitung wiegt das Fahrzeug Fahrbereit 3.160kg. Demnach hätten wir dann noch 340kg frei. Das müsste passen.

Wo kann ich denn in Hamburg mal das Teil wiegen ????

sternleinzähler am 24 Nov 2013 22:19:16

Janischar hat geschrieben:Demnach hätten wir dann noch 340kg frei. Das müsste passen


Von den 340kg solltest du dann noch das Gewicht
- deiner beiden Kinder
- deiner Gattin
- das was bei dir über 75kg ist
- und das was man eingebaut hat und was nicht in deinem Schein steht (z.B. 2.Gasflasche, Geschirr, Fahrräder, usw.)
abziehen!!!!

Bei meinem Knaus 650 LG blieb dann plötzlich nicht mehr viel "Freigepäck" übrig!
Ich hab aufgelastet und wäre um die 100kg mehr (habe 3750) durchaus froh!!
Könnte schon wieder weiter auflasten :D

hartkatroll am 24 Nov 2013 22:36:32

Wo kann ich denn in Hamburg mal das Teil wiegen ????


Wenn Du im Norden wohnst, dann kannst Du zum TÜV nach Norderstedt fahren. Kostet 10 €.
--> Link

viele
Karsten

BadHunter am 24 Nov 2013 22:44:05

Gewicht einer evtl. angebauten Markiese, Sat-Anlage usw. nicht vergessen, das ist normalerweise auch noch nicht berücksichtigt in den Angaben um Fahrzeug!
Dürfte SEHR knapp werden....
Das angegebene Leergewicht ist bei unserem Fahrzeug auch bei 3.150 Kg, wenn ich allein schon die Anbauten, das Wasser im Wassertank und was hier sonst noch so genannt wurde zusammenrechne, dann fahre ich lieber jedes Jahr zum Tüv als überladen (lt. Papieren) zu fahren... Wir haben auch ein zGG von 3.850 Kg...

trecke am 25 Nov 2013 00:39:04

.

Jeder Schrotthändler hat eine Fahrzeugwaage
Bei uns im Ort 5 Euro (2 Wiegungen - einmal ganz, einmal nur HA)



Jürgen

Tipsel am 25 Nov 2013 02:16:26

Raiffeisen hat sie auch, und beim TÜv gibts auch eine.

brainless am 29 Nov 2013 02:40:53

trecke hat geschrieben:.

Jeder Schrotthändler hat eine Fahrzeugwaage
Bei uns im Ort 5 Euro (2 Wiegungen - einmal ganz, einmal nur HA)



Jürgen




Ja, das stimmt.

......aber meist lassen die nicht mehr vom Platz fahren, was sie einmal gewogen haben,


Volker :wink:

Gast am 29 Nov 2013 09:10:35

Beim Schrotthändler wäre ich vorsichtig: Habe mir schon einmal etwas Schrott in den Reifen gefahren. Anschliessend war ein Neuer fällig.... Mülldeponie geht auch...

dieter2 am 29 Nov 2013 11:25:26

Ich fahre immer zum TÜV

Da kostet es ohne Wiegekarte nichts,Gewicht bekomm ich auf Zuruf,das reicht mir.

Dieter

bluestar11 am 29 Nov 2013 12:50:53

Hallo,

wir fahren auch den 650 LG. Haben beim Kauf auch ablasten lassen auf Grund des neuen Führerscheins. Ging ohne Probleme, Sitzplätze wurden auch nicht gestrichen. Eine Überladung mußt du damit aber in Kauf nehmen, reisefertig mit 3,5 t klappt nie und nimmer.

rolf51 am 29 Nov 2013 15:02:21

Hallo Zusammen,

ich finde wer deutlich über 3,5t fährt sollte auf 3,8t auflasten. Nur eines muss auch diesen Eignern klar sein z.B. bei 3,8t seid ihr überladen! Und zwar Achsmäßig, denn es wird kaum möglich sein, dass die Zuladung genau auf Achslast stimmt.

Bergbewohner1 am 29 Nov 2013 17:41:51

rolf51 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

Und zwar Achsmäßig, denn es wird kaum möglich sein, dass die Zuladung genau auf Achslast stimmt.

Wenn das Fahrzeug auf 3,8 Tonnen aufgelastet war und dann auf 3,5 Tonnen abgelastet wurde, wie so sollte sich dann die Achslasten verändern :?: so ein Quatsch
Bei einer Ablastung bleiben immer die Achslasten bestehen, es wird nur das ges. Gewicht gändert.
In dem Fall vom TE mit seinen ca. 3,1 Tonnen Leergewicht, absolut kein Problem.

rolf51 am 29 Nov 2013 18:14:38

Hallo Waldtroll,

aa..mm, hab ich was von ablasten geschrieben? Ich habe nur ein Hinweis gegeben, die auf 3,8t aufgelastet haben.
Aber für dich gerne meine Gedanken erläutere. Hinterachslast max 2000kg. Vorderachslast 1850kg, wenn das Fahrzeug auf der Waage 3800kg. hätte, wäre ich mir sicher, dass eine Achse überladen hätte.

road-king am 30 Nov 2013 13:05:29

Stimmt .. unsere Vorderachse ist überladen ... aber nur wenn der Roller nicht hinten drauf ist :-)

... das sollten viele mal prüfen , die meinen regulär unterwegs zu sein

AB am 30 Dez 2013 10:06:08

bluestar11 hat geschrieben:Hallo,

wir fahren auch den 650 LG. Haben beim Kauf auch ablasten lassen auf Grund des neuen Führerscheins. Ging ohne Probleme, Sitzplätze wurden auch nicht gestrichen. Eine Überladung mußt du damit aber in Kauf nehmen, reisefertig mit 3,5 t klappt nie und nimmer.



Hallo Bluestar,

ist beim ablasten die Achslast reduziert worden oder sind die Achslasten beibehalten und nur das ges. Gewicht reduziert.
Ich war heute beim Tüv und der Techniker meinte das zum Ablasten die Achslast auch reduziert werden muss.

Andreas

brainless am 30 Dez 2013 11:44:11

Frag den so genannten "Techniker" mal,

ob er den Unterschied zwischen "formellen" und "materiellen" Lastlimits kennt,


Volker ;-)

uwet am 30 Dez 2013 15:14:58

Hi,
am Typschild meines Fahrzeuges stehen die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht.
Die Achslasten addiert ergeben 4,2t, das zul. Gesamtgewicht ist mit 3,5t angegeben. Alles original vom Werk.

Uwe

AB am 30 Dez 2013 16:22:39

uwet hat geschrieben:Hi,
am Typschild meines Fahrzeuges stehen die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht.
Die Achslasten addiert ergeben 4,2t, das zul. Gesamtgewicht ist mit 3,5t angegeben. Alles original vom Werk.

Uwe



Hallo Uwe,

ich bin heute noch mal zur Hauptstelle vom Tüv gefahren, habe jetzt einen Termin zum Ablasten bekommen.
Die Techniker waren kompeten, ich behalte meine Achslast und kriege 3,5t.

Andreas

koding am 30 Dez 2013 21:19:00

...so ist es richtig!
"Ablastung ohne technische Änderung" ist das Stichwort!


!

road-king am 08 Apr 2014 18:57:48

Ich habe jetzt auch wieder auf 3,5 t abgelastet ... mein Sohn ist 18 ... und darf nur so fahren

Ohne Roller und ohne Wasser kann´s hinkommen .. .
in Deutschland fahren wir sicher noch in der 5 % Grenze .. in der Schweiz wirds teuer
das Risiko muss ich jetzt eingehen ... bin aber in 12 Womo jahren noch nie gewogen worden .. zur Not muss der Dickste mit dem Roller weiterfahren ...also Ich :-)

Vorteil .. kein Jährlicher Tüv, Vollgas auf der Autobahn, keine Gobox, Steuer billiger .. überholen bei Lkw überholverbot --- und der kleine(187)darf auch mal ans steuer

thomas56 am 08 Apr 2014 19:07:15

road-king hat geschrieben: in der Schweiz wirds teuer
das Risiko muss ich jetzt eingehen ... bin aber in 12 Womo jahren noch nie gewogen worden

wenn du die Schwerlastabgabe in der Schweiz bezahhlst, bist du für die Zöllner auch uninteressant. Und wer sich den Zettel holt oder nicht, haben die schon genau im Visier!

pipo am 08 Apr 2014 20:44:32

thomas56 hat geschrieben: Und wer sich den Zettel holt oder nicht, haben die schon genau im Visier!

Die haben einen sehr guten Blick dafür. Wir sind jedes mal bei der Einreise angehalten und auf die Schwerlastabgabe hingewiesen worden. Aber, auch wenn ich mit einem 3,49t Womo überladen fahre rettet mich die Schwerlastabgabe nicht vor einer Strafe. IMHO ist der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung maßgebend..

dieter2 am 08 Apr 2014 22:41:21

pipo hat geschrieben:Die haben einen sehr guten Blick dafür. Wir sind jedes mal bei der Einreise angehalten und auf die Schwerlastabgabe hingewiesen worden. Aber, auch wenn ich mit einem 3,49t Womo überladen fahre rettet mich die Schwerlastabgabe nicht vor einer Strafe. IMHO ist der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung maßgebend..


Mit 3,5 to bekommst Du keinen Schwerlastschein, mußt eine Vignete kaufen :)

Dieter

pipo am 09 Apr 2014 08:29:07

dieter2 hat geschrieben:Mit 3,5 to bekommst Du keinen Schwerlastschein, mußt eine Vignete kaufen :)

Mit 3,5t muss ich die Schwerlastabgabe zahlen :wink:

Als ich mein Zettelchen abgeholt habe hat niemand mein tatsächliches zGG kontrolliert.
Name, Kennzeichen, Kreditkarte und schon konnten wir weiterfahren.

Andersherum ist es möglich eine Vignette zu kaufen und an mein 4t zu kleben (selbst schon gehen). Aber wehe ich werde erwischt :lach:

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