|
Hallo Leute, mich würde mal interessieren ob die Verkaufspraxis die uns passiert ist, bei Womo-Händlern üblich ist. Wir haben im Internet einen Händler aus N. gefunden der ein Womo – das uns gefiel und preislich auch im Budget war – inseriert hatte. Wir sind dann die 200km hingefahren und haben uns das Ding angeschaut und mit dem Verkäufer gesprochen. Das Womo war innen sehr gepflegt und hatte nur kleine Mängel wie lockere Scharniere – nicht gehende Lampen und ähnliches. Außen allerdings war der Gaskasten vermorscht und an der Seite ein Schaden. Die Radläufe hatten Rostspuren und die Reifen 16 Jahre alt. Gut ok – das wollten wir selber reparieren. Im Vertrag stand dann Wasserschaden am Aufbau (wir dachten an den Gaskasten) und keinerlei Gewährleistung. Zuhause dann den Gaskasten repariert und innen komplett die Kleinigkeiten in Ordnung gebracht und auf Hochglanz geputzt. Und jetzt kommt es – wir haben den Teppich rausgemacht und darunter war im kompletten Heckbereich (unter Küche und Bad) alles klitschenass. Ein ansässiger Händler hat uns bestätigt „wirtschaftlicher Totalschaden“ – jahrelanger Wassereintritt und keine Tragfähigkeit mehr – Heckbereich bis zur Hinterachse – er hatte auch einen Unfall oder Streifschaden. Wir wieder zum Händler und angeboten wir kaufen einen anderen Wagen und legen die Differenz von 2000€ drauf – nein er wollte 4000€ und sonst gar nix. Es steht ja im Vertrag – Wasserschaden am Aufbau und keine Gewährleistung. Nun sitzen wir auf unserem wirtschaftlichen Totalschaden, Was soll uns das jetzt sagen ? gelinkt ? spätestens bei Unterschrift, wo dann steht Wasserschaden, hätten alle Alarmleuchten angehen müssen.... pack die 4000 € drauf und hake es als schmerzhaftes Lehrgeld ab.... Guten Abend, Mal als Erstes eine miese Geschichte, wirklich :!: Aber wie naiv muß man sein bei Vertragssabschluss im Text lesend Wasserschaden im Aufbau die Kiste ohne gründliche Überprüfung zu kaufen. Sorry aber in meinen Augen Eigenverschulden. Vom Händler oder Verkäufer Clever gelöst. Ich wiederhole mich Schade um das Geld aber Optik ist nicht alles. Trotzdem viel Glück beim Reklamieren obwohl ja eine arglistige Täuschung nicht direkt vorliegt. Ralph Frage Wohnmobilparadies Nürnberg ? Hallo, die Überschrift ist falsch, sie müßte so heißen: Ich habe mich selbst gelinkt Du wolltest besonders billig ein Womo und hast dabei alles falsch gemacht!!! !6 J. alte Reifen, schon Feuchtigkeit und den Vertrag nicht gelesen, wieso ist der Händler dran schuld? Der Händler hat alles richtig gemacht und auf einen naiven Käufer gewartet. bussi Wäre noch interessant zu erfahren, welcher Händler solch Geschäftsgebaren an den Tag legt - so daß andere zukünftig gewarnt sind. Der Händler hat doch klar und deutlich versichert, dass ein Wasserschaden besteht und die Gewährleistung ausgeschlossen. Es ist zwar traurig, dass es so gelaufen ist, aber ich seh da grad keinen Fehler des Händlers. Wieso sollte man vor ihm warnen? Nun ja, das ist ja wirklich ekelig gelaufen. Ich denke mal es lag wieder mal nur an einem Satz, zu welchem vielleicht jeder eine andere Auffassung haben wird. Nämlich "Wasserschaden im Aufbau" Hä,,, was für ein Wasserschaden?? Na den Im Gaskasten. Von 10 Kunden sind 9 beruhigt und der Fall ist erst einmal erledigt. Für den Händler gilt, wenig darüber gesagt, aber auch nichts verschwiegen. Was ist denn das schon wieder für ein Geschäftsgebaren? Das geht mal überhaupt nicht. Und die, die jetzt mal wieder "selber schuld" und "zu doof um einen Vertrag zu lesen" posten, denen wünsche ich beim nächsten Preisausschreiben ein untergejubeltes, lebenslanges Toilettenpapier-Abo mit dem eigenen Gesicht drauf! Warum müssen hier die Kleingartenjuristen gleich auf jemandem rumhacken, der vielleicht im guten Vertrauen ein Moment lang unvorsichtig war?
:lol: äät urmel, es hilft ihm aber nicht wirklich weiter, wenn jetzt alle die Mitleidtour zum Fenster raus hängen. Er hat doch jetzt das Forum gefunden, warum nicht vorher? Glaubt er etwa, wir können es für ihn richten? Tach hat er auch nicht mal gesagt. Also, was soll es. Auf : "He Alter, lass mal nen Tipp rüberwachsen, eh"! würde ich auch nicht vornehm antworten. Aber um seine erste Frage zu beantworten , würde ich sagen, der Händler, Ja! Albert Was ist denn das schon wieder für ein Geschäftsgebaren? Das geht mal überhaupt nicht. Und die, die jetzt mal wieder "selber schuld" und "zu doof um einen Vertrag zu lesen" posten, denen wünsche ich beim nächsten Preisausschreiben ein untergejubeltes, lebenslanges Toilettenpapier-Abo mit dem eigenen Gesicht drauf! Warum müssen hier die Kleingartenjuristen gleich auf jemandem rumhacken, der vielleicht im guten Vertrauen ein Moment lang unvorsichtig war?[/quote] Hallo, was eine sehr merkwürdige Antwort. Er hat hier um Rat gefragt und niemand hat auf ihn rumgehackt! Sollen wir im weiterhin Honig um sein Problem schmieren? Sollen wir in aufhetzen einen Rechtsanwalt zu nehmen? Ich kenne keinen Händler/Privatmann der alles beim Kauf des Womos verrät. Vorher TÜV nehmen und schon sieht alles besser aus. bussi [quote="a.miertsch"]äät urmel, es hilft ihm aber nicht wirklich weiter, wenn jetzt alle die Mitleidtour zum Fenster raus hängen. Er hat doch jetzt das Forum gefunden, warum nicht vorher? Glaubt er etwa, wir können es für ihn richten? Tach hat er auch nicht mal gesagt. Also, was soll es. Auf : "He Alter, lass mal nen Tipp rüberwachsen, eh"! würde ich auch nicht vornehm antworten. Aber um seine erste Frage zu beantworten , würde ich sagen, der Händler, Ja! Ausnahmsweise Ja
genau, den, den 1,97m lngen Lulatsch im grauen Kittel mit 27 Kugelschreibern in der Brusttasche vom TÜV-Rheinland der nichts besseres zu tun hat, als nach Mängeln unter der Auslegeware zu schauen. Optik ist nicht alles und tatsächlich ist für unerfahrenen Käufer einiges schief gelaufen, aber ehrlich, wieviel „Wohnmobil“ darf man erwarten für 4.000.-Euro. Alles hat seinen Preis, Schnippchen auch! Gordan :hallo:
Macht Er nicht, Er schaut nur nach dem Basisfahrzeug.
Macht er schon - WENN er den Auftrag dazu hat (und dafür bezahlt wird) :) na, er hat schon HALLO gesagt!!!!!!! Und wenn man vom Händler ein Mobil verkauft bekommt, dass ein "wirtschaftlicher Totalschaden" ist und der das als Wasserschaden verkauft, dann ist das schon eine Schweinerei, Blauäugigkeit hin oder her. Willkommen im Forum. Ein Händler kann die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen. Dieser Teil der Vereinbarung ist unwirksam. Wurde auf einen Wasserschaden am Gaskasten hingewiesen, besteht insoweit keine Gewährleistung, weil keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegt. Danach ist die Sache insoweit nicht mit einem Fehler behaftet, der von der zu liefernden Beschaffenheit abweicht. Logisch, oder?! Stellt der Käufer dann aber fest, dass der ganze Unterboden verfault ist, was ja so nicht vereinbart war, ist das Fzg zum vertraglichen Gebrauch nicht geeignet und somit mangelhaft. Da der pauschale Ausschluß der Gewährleistung unwirksam ist, siehe oben, hat der Käufer die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung. Lehnt der Verkäufer ab, was hier anzunehmen sein dürfte (Totalschaden), kann der Käufer zurücktreten. Alles wieder nur Mutmaßungen hier. Keiner weiß doch überhaupt genau um was für ein Fahrzeug in welchen Zustand es sich hier überhaupt handelt. Wenn die Reifen 16 Jahre alt sind ist es das Fahrzeug bestimmt auch ? Aber hier wird wieder mal für ein Trinkgeld Neuwagenqualität verlangt. Schade um die Zeit hier zu schreiben.
man kann über einige Kommentare nur den Kopf schütteln. Manche machen sich hier wegen € 3,00 Stellplatzgebühren in die Hose, andere fragen vor der Urlaubsreise die Toilettenpapierpreise ab und füllen mit diesen Diskussionen unendlich viele Seiten, finden es aber legitim und normal, dass man um € 4.000 einen nicht brauchbaren Gegenstand kauft. Wo leben wir eigentlich?? De TE hat doch nur angemerkt, dass da etwas nicht stimmt und ob die Vorgehensweise üblich sei. In der Tat, war auch mir klar, dass ein Händler einer Privatperson nicht irgendeinen Schrott verkaufen kann und sämtliche Gewärleistungsansprüche ausschließt. Dann hätte er m.M nach die Kiste als Exportfahrzeug verkaufen müssen. Dieses hat ja auch Mückenstürmer klar erläutert. Urmel mal richtig lesen, auch zwischen den Zeilen, er hatte da wohl noch ein anders Womo in aussicht das 2000 € mehr gekostet hätte. Der Händler will es ihm aber nur bei Rücknahme des nun gekauften und 4000€ aufpreis verkaufen daher die 4000 € ... Der Preis von dem Womo steht nirgentwo.... so und wenn der Händler ihm das Ding noch mit nem Vertrag unter Selbständigen oder im Export verkauft hat wat dann ? Die blauäugigkeit de Käufers möchte ich auch manchmal haben grins Es ist doch mal so jeder der beteiligten hat seinen Vorteil gesehen, nur jemand konnte seinen angeblichen Vorteil nicht einschätzen und nun PP = persönliches Pech... Allerdings könnte ich mir evtl. auch vorstellen, das hier ein Forentroll am Werk ist....
Ich habe nur die € 4.000 wiedergegeben, die hier an anderer Stelle unterstellt wurden. (Da wussten einige schon wieder mehr) :razz: Keine Ahnung, vielleicht hat er ja auch 10.000 bezahlt? Aber darum gehts doch gar nicht. Es geht doch um die Art und Weise. Ob Troll oder Nicht-Troll, solche Dinge passieren leider täglich in allen Bereichen und im unterschiedlichsten Preissegement. Meistens sind es die, die sich aber darüber dann aufregen, dass der Cheeseburger auf dem Bild viel besser aussieht als in der Verpackung. Gewährleistung als Händler gegenüber einer Privatperson komplett auszuschließen ist nicht möglich. Die bereits bei Kauf bekannten und unterschriebenen Mängel fallen nicht unters Gewährleistungsrecht. Wasserschaden Aufbau ist natürlich dehnbar und wurde von Euch leider unterschrieben, allerdings ist ja nachweisbar, dass das Ausmaß für den Laien nicht ersichtlich war. Helfen wird da nur ein Anwalt können, wenn Ihr keine Rechtschutz habt, würde ich mich nach den Kosten erkundigen, wobei der Streitwert ja nicht sooo hoch ist. Ich würde auf alle Fälle Auskunft bei einem Anwalt einholen. Die Erstberatung wäre es mir Wert. Was mich wundert, dass das Womo in den letzten paar Jahren überhaupt noch TÜV bekommen hat mit den Reifen.
Du unterstellst, dass diese Reifen bei der TÜV Prüfung drauf waren. Diese Vermutung ist fernliegend. Allerdings: TÜVPrüfungen besagen nicht viel. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn die Fragestellung lautete: “mich würde mal interessieren ob die Verkaufspraxis die uns passiert ist, bei Womo-Händlern üblich ist“. Dann folgte die Schilderung des Sachverhaltes. Mehr nicht! Fazit: Notburga hat einen riesengroßen Fehler gemacht, das wird Ihm nicht noch einmal passieren! Und er hat hier in diesem Forum gleich einige oberlehrhafte und schadenfrohe Womo-„Kollegen?“ getroffen, deren Bemerkungen charakterliche Rückschlüsse zulassen, die mit dem besagten Womo-Händler gar nicht so weit auseinander liegen dürften. Einfach beschämend! Könnt ihr eigentlich alle nicht lesen (oder verstehen) was Mückenstürmer schreibt? Oder seit ihr selbst Juristen oder gar Richter die es besser wissen? Ich wundere mich mal wieder das trotz eindeutiger und sachlich richtiger Kommentare seitens Mückenstürmer hier immer noch einige Kollegen glauben das Recht und die Rechtspraxis sähe ganz anders aus. Mit dieser Einstellung geht man dann, einen halbwilden Anwalt im Gefolge, vor Gericht so richtig schön unter. Bon Voyage
Der TE schreibt, ich zitiere: Im Vertrag stand dann Wasserschaden am Aufbau (wir dachten an den Gaskasten) und keinerlei Gewährleistung. Der TE dachte, es wäre der Gaskasten, geschrieben ist aber vom Aufbau, das ist ein sehr dehnbarer Begriff. Da braucht er einen verdammt guten Anwalt
Meinst du, der Händler hat Sie dem Bauern von der Silageabdeckung geklaut? :D Sowas hat doch keiner mehr rumliegen, selbst der Schrotthändler nicht. Wenn ein Händler ein Auto mit 16jährigen Reifen verkauft, kann es sich doch niemals um ein fahrbereites Fahrzeug handeln. Gleichzeitig wird Nässe im Aufbau bescheinigt und Gewährleistung ist ausgeschlossen. Bei mir würden alle Glocken läuten und Warnlampen blinken. Genauer kann doch ein Händler nicht beschreiben, was er da für einen faulen Apfel im Angebot hat. Es würde mich interessieren, ob man sowas als Fahrzeug/Auto oder als Womo verkaufen darf? Das Auto an sich ist fahrbereit. Motor schnurrt, Reifen wären allerdings problematisch... Der Rest ist egal, denn er verkauft vielleicht laut Vertrag einen Ducato mit Nässe im Aufbau, und kein Womo. Wir wissens ja nicht. Wir haben den Vertrag nicht gesehen, und der Gaskasten war offensichtlich, aber stand wohl nicht als Problem im Kaufvertrag, sondern "Aufbau", und Aufbau ist für mich alles über dem Basisfahrzeug. Alles Spekulatius. Wer legt fest, was ein Totalschaden ist, und ob der Triebkopf an sich doch schon den Preis rechtfertigt? Ein befreundeter Händler oder ne Werkstatt? Ich denke eher, dass da ein Sachverständiger sein Urteil erst mal abgeben muss. Muss oder darf der Händler solche Fahrzeuge als "zum Ausschlachten" anbieten, wenn er sie nicht abschieben will, oder darf er sie mit Umschreibung der Mängel anbieten? Ist er verpflichtet alle Mängel zu zeigen, wenn er sie kennt? Sind unterm Teppich deeutlich sichtbare Mängel verdeckte, versteckte oder nicht sichtbare oder nicht erkennbare also nicht bekannte Mängel? Fragen über Fragen.... ... sag ich jetzt mal so unbedarft als Christel, nicht als Mod :wink: Herzlich willkommen im Forum. Ich weiss ja nicht ob Du dir jetzt alle Antworten angetan hast, aber leider steht in jeder Antwort die Wahrheit: Du hast Dich selber verarscht. Oder ist der Wasserschaden im Gaskasten ganz genau beschrieben? Falls nein hoffe ich das Du ein begnadeter Handwerker bist. Hier wurden schon aus den größten Torfkisten schönste Wohnmobile gezaubert :!:
Muß dir komplett Recht geben. GIbt hier wieder jede Menge Oberlehrer und Besserwisser die ja immer alles richtig machen. Klar hätte er vorher hier reinschauen können, er hätte auch einen Gutachter nehmen können, alles war. Hätte, hätte, Fahrradkette... Der TE war halt etwas gutgläubig, sowas soll ja doch noch vorkommen, beim Womo-Kauf wohl der größte Fehler, schade, daß es mittlerweile soweit gekommen ist. Ich kann dem TE nur raten, sich anwaltliche Hilfe zu nehmen, anders gehts wohl nicht. D.
Das ist sicher richtig. Gibts es da aber eine juristische oder offizielle TÜV Grenze ? Beim Profil ist es klar aber beim Alter ? RK Hallo Notburga, mal ne Frage wie bist Du auf das Forum gekommen, erst durch den Womo kauf? Hättest Du früher bei uns teilgenommen,würde vieleicht einiges anders aussehen, schade. Ich wundere mich immer wieder, dass wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, erst dann an uns gedacht wird.
Nicht jeder ist schon so auf das Internet für alle Zwecke eingestellt. Ich hab auch noch einiges, wo ich erstmal nur im Laden schaue, bis ich dann (meist weil ich nichts finde), doch das Internet bemühe. Und genug - nicht nur ältere - Personen nutzen das Internet gar nicht oder haben nicht die Fähigkeiten die Unmengen an Infos zu filtern und auszuwerten. Alle die hier schreiben haben da ja sicher schon einen recht hohen Internetlevel, sonst wären sie gar nicht da. Andere machen den Schritt halt erst, wenn es nötig oder zu spät ist. RK
Gibt es scheinbar nicht, zumindest nicht bei Wohnmobilen und PKW´s. Anhänger die über eine Tempo 100 Zulassung verfügen müssen alle 6 Jahre neue Reifen haben. Der Monitor im Sichtfeld nervt? --> Link Schluss mit dem Kabelsalat...
Hier steht was dazu: --> Link 16 Jahre alte Reifen erscheinen mir sehr unwahrscheinlich. :?
Na, vorher wäre es nötiger gewesen. Aber einen Beitrag und dann nix mehr von sich hören lassen ist auch merkwürdig. Ich nehme jetzt das Wort "Troll" nicht in den Mund. :D So wenige Fakten und so viele Ratschläge...und beim neu angemeldeten Threadersteller steht bei "Anzahl der Beiträge" immer noch eine 1. :? :roll: wer ist eigentlich der verkäufer? der händler oder steht im kaufvertrag "verkauf im kundenauftrag" oder so ähnlich? Hallo! Da verkauft ein Händler einen wirtschaftlichen Totalschaden, mit dem Hinweis Wasserschaden! ( bei Wasserschäden wäre der Klageweg schon offen). Zur Sicherheit wird der Hinweis Wasserschaden ( für einen Laien, erstes WM-Kauf, zunächst nicht so schlimm, sein Vertrauen in den Verkäufer noch vorhanden) in den KV lapidar, heruntergespielt, aufgenommen. Dann reibt sich der angebliche Händler die Hände,unter dem Motto früherer Viehhändler, jeden Tag steht ein dummer auf, ich habe einen gefunden. Was für ein Geschäftsgebaren! Für mich ist dieser Verkauf arglistige Täuschung! Der Händler hat den Schaden gekannt und arglistig herunter gespielt. Es wäre seine Aufgabe gewesen, auf den schweren Wasserschaden und damit Totalschaden hinzuweisen! Nicht lapidar herunter gespielt, Wasserschaden. Was für ein Verkäufer dieser Händler ist, zeigt, das er an der Rücknahme auch noch verdienen will, obwohl keine Unkosten für ihn entstanden sind. Noch einmal: Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist kein Wasserschaden, für einen Fachhändler schon gar nicht! Einen Totalschaden nimmt man aber so schnell nicht wieder zurück! Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, dann zum Anwalt und sich beraten lassen! Viel Glück! wünscht und tschüss ingemaus Ach Leute, drei Seiten Mutmaßungen. Keiner kennt das Fahrzeug, keiner kennt den Kaufvertrag und keiner kennt den "anderen Händler, der von wirtschaftlichem Totalschaden" spricht. Wer auf dieser Basis urteilt ist auch nicht anders als der naive Käufer. Ein bisschen Text ein bischen Bla-Bla und schon sind die Fakten komplett! Sorry, das musste raus, Andreas Es wäre mal an der Zeit das der Themenstarter etwas mehr Input gibt um etwas mehr zu erfahren. :?: Das wäre ganz hilfreich!!! Ralf [quote="andwein"]Ach Leute, drei Seiten Mutmaßungen. Keiner kennt das Fahrzeug, keiner kennt den Kaufvertrag und keiner kennt den "anderen Händler, der von wirtschaftlichem Totalschaden" spricht. Wer auf dieser Basis urteilt ist auch nicht anders als der naive Käufer. Ein bisschen Text ein bischen Bla-Bla und schon sind die Fakten komplett! Sorry, das musste raus, Andreas[/quot :ja: Notburga , nun lass dich mal von den Unken und Schwätzern nicht irre machen ,die dir noch die ganze Schuld und unterschwellig auch noch Schadefreude zeigen , weil sie vermutlich im Leben noch nie auf ein dummes Geschäft reingefallen sind . Wer das verneint ,hat wahrscheinlich immer im Glaskasten gesessen . Aber du hast zurecht hier gefragt , deshalb eine Antwort : Es gibt hier im Forum einen kompetenten Selbstbauer , er schreibt unter -Turbokurtla - und scheint eine Menge Ahnung zu haben . Du hast von wirtschaftlichem Schaden geschrieben , damit ist doch nicht gesagt , dass dieses Fz . garkeinen Wert mehr hat . Wenn du die gedachten 2-4 T reinsteckst ,kann es doch wieder ein ganz brauchbares WOMO werden . Evtl . kannst du eine Menge machen , denn das Fahrgestell ist doch evtl. i.O. Versuch mal an den heranzukommen . Als Gegenprobe einen Fachmann bei einem Händler fragen . Giovanni. Übrigens das Wort Schwätzer nehme ich für fast alle Poster zurück , bis auf einen , der sich besonders aus dem Fenster lehnte . Aber das habt ihr selber gemerkt , wer damit gemeint sein könnte . Giovanni . Giovanni, grins, Ich habe mir das mal vorgestellt, wenn mir das passiert wäre: ich bestimmt geflucht, aber dann hätte ich mir das mal selber angesehen. Erst von unten. Um das Ausmaß festzustellen. Dann von innen die Möbel abrücken und auch hier genau hinsehen. Vielleicht sind die Wände noch trocken. Mit ein paar Bildern und dem eigenen Augenschein könnten einige User bestimmt helfen. |
Anzeige
|