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Einbehalt Kaution und Selbstbehaltsausschlussversicherung


sissin am 26 Nov 2013 16:45:25

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meinem WoMo-Vermieter, für das ich bislang noch keine Antwort gefunden habe. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

Wir haben im Juli/August dieses Jahres für 3 Wochen ein Wohnmobil gemietet. Es war unser erster (aber nicht letzter!) Wohnmobilurlaub. Da die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung des Vermieters pro Schadenfall € 1.500,00 beträgt, musste ich in entsprechender Höhe eine Kaution zahlen. Gleichzeitig wurde mir der Abschluss einer Selbstbehaltsausschlussversicherung empfohlen, was ich auch getan habe.

Nun hatten wir leider 2 Kaskoschäden. Zum einen bin ich beim Einparken aufgesessen, hierbei wurde an der Unterseite des Fahrzeugs ein Blech verbogen (danach habe ich nur noch meinen Mann einparken lassen :) ). Zum anderen hatten wir einen Steinschlag an der Frontscheibe.

Bei der Übergabe habe ich mich deshalb damit einverstanden erklärt, dass die Kaution einbehalten wird. Ich habe mir dann Anfang Oktober erlaubt, nachzufragen, wann die Kaution abgerechnet wird. Zunächst hieß es nur, nun ja, die Schäden sind ja voraussichtlich sowieso höher als € 1.500,00. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich versichert bin. Aber Leistungen der Versicherung erhalte ich nur, wenn ich denen die Höhe der Schäden auch nachweise - d.h. ich brauche entsprechende Kostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen. Man hat mir dann erklärt, dass ich entsprechende Unterlagen bis Ende Oktober erhalte. Bis heute habe ich aber noch nichts gehört.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Schäden bislang gar nicht repariert wurden obwohl die Saison längst vorbei ist. Ich habe die Vermietung jetzt nochmal per e-mail angeschrieben, aber bislang keine Antwort erhalten.

Langsam schwillt mir der Kamm! Ich sehe es ein, dass ich für verursachte Schäden aufkomme, ich sehe es aber nicht ein, dass meine Kaution nicht zweckentsprechend verwendet wird.

Hat jemand Erfahrungswerte zu dieser Situation und kann mir Tipps geben?

Vielen Dank im Voraus,
Sissin

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Gast am 26 Nov 2013 17:09:14

Leider ist das eher normal, dass es Probleme mit der Rückzahlung der Kaution gibt.

Aus diesem Grunde leihen wir keine Leihfahrzeuge mehr aus, da wir auch nur Ärger bei der Abgabe hatten.

Bei der Übernahme alles klar alles bestens alles kein Problem.

Bei der Rückgabe rollen die eine Bühne dran und gehen mit der Lupe alles durch ...... :eek:

Ich würde dem Verleiher eine Frist zur Abwicklung und Rückzahlung der Kaution setzen - schriftlich - drei Wochen sind ok.

Hast Du die Selbstbehaltausschlussversicherung über den Verleiher abgeschlossen ?

sissin am 26 Nov 2013 17:45:57

Hallo Ulrich,

vielen Dank für dein feedback. Die Versicherung habe ich nicht über den Vermieter abgeschlossen, sondern mir selbst eine gesucht (Hanse Merkur). Spielt das aus deiner Sicht eine Rolle?

Frist habe ich schon gesetzt, allerdings keine 3 Wochen, sondern nur eine Woche. Ich will ja nur einen Kostenvoranschlag, dafür sollte eine Woche ja wohl reichen, zumal jetzt seit der Rückgabe schon mehr als 3 Monate vergangen sind, er also genug Zeit hatte, den Schaden zu beheben.

Ich werde dort auch sicher kein WoMo mehr mieten, zumal wir mit dem WoMo auch nicht sehr zufrieden waren. Aber das nur am Rande.

Sissin

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haballes am 26 Nov 2013 18:01:00

UlrichS hat geschrieben:Hast Du die Selbstbehaltausschlussversicherung über den Verleiher abgeschlossen ?


:idea: Das ist gut für Zukünftige.


Viele Vermieter, nicht nur von Wohnmobilen, schließen intern nur eine Pflichtversicherung ab, denn die Klausel "Selbstfahrvermietfahrzeug" kostet richtig, da sie für die Versicherer erhebliches Risiko bildet.

Die Flotte wird vermietet und die Kaution bei Schäden einbehalten. Am Ende der Saison wird dann in der hauseigenen Werkstatt geschraubt, nur die nötigsten Sachen werden gemacht und die Fahrzeuge dann irgendwann veräußert.
Ist halt so ein bißchen Roulette spielen für die Vermieter. Zum Beispiel so eine Scheibe kann dem späteren Käufer ja auch schon bei der Abholfahrt kaputtgegangen sein und für ihn ist es nur ein Kaskoschaden. Der Händler übernimmt aber großzügig die Kosten der Selbstbeteiligung, versaut aber so seine Renta nicht bei seiner Versicherung.
Tja..und ein krummgefahrenes Unterblech. Sieht man es? Man selber hat es mitbekommen und meldet es, der nächste achtet gar nicht mehr darauf.


Früher zählten SF Klassen, heute ist die Quote bei Versicherungen das A & O. Und die bricht so manchem Fuhrpark das Genick.

Ich betreibe selber einen mittelgroßen Fuhrpark(nicht Wohnmobil)und habe am Ende der Laufzeit auch immer viele "Blender" da stehen, was bei Nutzfahrzeugen normal ist. Ich rechne aber auch jeden Unfall aufs Maximum ab, um wirtschaftlich mithalten zu können.

Könnte euer Vermieter vielleicht auch versucht haben, da zu sparen? ;D

Gast am 26 Nov 2013 19:15:57

Das war auch mein Gedanke. Da hilft nur dem Vermieter einen Brief zu schreiben und höflich aber bestimmt nochmals zu bitten die Kaution abzurechen und festzuhalten, dass man dafür eine Frist bis zum XXX ( drei Wochen später ) setzt.

Außerdem bittet man darum, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, die Gründe vor Fristablauf kurz darzulegen.

Danach Anwalt und Mahnbescheid schreiben lassen.

Wohnmobile OWL am 26 Nov 2013 22:38:58

Schau mal was im Mietvertrag steht die SB bei Teilkasko das ist für die Scheibe zuständig. Das mit dem Blech ist die Vollkasko. Das sind 2 Schäden und bei den meisten Vermieter haftet man pro Schadensfall.

Wenn du Pech hast und der Schäden am Blech so um 900 € sind und Scheibe ca 550 € kommen 2 mal Verbringung dazu können pro ca 90€ sein. Kann es sein das du noch nachzahlen darfs aber die MvSt muss er abziehen. Und ob er es repetiert oder nich spiet keine rolle ob Rechnung oder Kostenvoranschlag ist dem Vermieter überlasen. Wenn du die Rechnung bekommst einfach bei HM einreichen und du bekommst deine 1500€ wieder geht eigentlich recht schnell bei denen. Und sei froh das du kein innen schaden gemacht hast das zahlt HM nicht.

Gast am 27 Nov 2013 02:33:17

tambi hat geschrieben:Schau mal was im Mietvertrag steht die SB bei Teilkasko das ist für die Scheibe zuständig. Das mit dem Blech ist die Vollkasko. Das sind 2 Schäden und bei den meisten Vermieter haftet man pro Schadensfall.
Ob der Vermieter eine Teilkasko hat und wenn ja welche SB ist reine Spekulation. Das Blech könnte über eine Vollkasko abgewickelt werden aber die SB beträgt ja 1500 € wenn ich das richtig verstanden habe außerdem entsteht auch ein Rückstufungsschaden.

Der Vermieter wurde ja schon aufgefordert, eine Abrechnung vorzulegen. Es wurde nicht die Rückgabe der Kaution verlangt sondern lediglich eine Abrechnung.

Tatsächlich kann der Schaden auch höher sei, dass muss man abwarten.

sissin am 27 Nov 2013 11:09:10

Das ist genau meine Vermutung - dass der Schaden gar nicht oder günstig bzw. provisorisch repariert wurde. Dann gibt es natürlich keine Rechnung. Da ich selbst Anwältin bin, kenne ich das nur zu gut von Unfallsachen - die Leute bekommen auf Kostenvoranschlag- oder Gutachtenbasis den Betrag für eine ordnungsgemäße Reparatur, schrauben aber nur selbst dran rum. Das ist aber rechtens, denn es ist die Entscheidung des Geschädigten, ob er den Schaden ordentlich behebt oder nicht. Mir würde es ja wie gesagt reichen, wenn ich einen Kostenvoranschlag bekäme, damit ich mit der Versicherung abrechnen kann.

Bislang habe ich nur als Privatperson mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen; sollte ich bis nächste Woche nichts gehört haben, muss ich mich eben selbst vertreten und einen Brief auf unserem Kanzleibriefbogen schicken. Das wirkt hoffentlich. Ich werde berichten.

Übrigens bin ich nach reiflicher Überlegung der Meinung, dass er mir für den Steinschlag gar nichts einbehalten darf! Denn diesen habe ich absolut nicht verschuldet und kein Verschulden bedeutet keine Haftung gegenüber dem Vermieter! Der Stein wurde auf einer schwedischen Landstraße von einem entgegen kommenden Fahrzeug hochgeschleudert, keine Chance für mich, das abzuwenden.

Das mit dem Blech sieht man schon. Mein Mann meinte noch, das könnte man ganz einfach selbst grade biegen, das würde keiner merken. Wir haben uns dann jedoch ganz korrekt und ehrlich verhalten und den Schaden brav gemeldet :roll: . Aber das spricht auch für die These, dass der Vermieter genau so repariert hat und es weder Rechnung noch Kostenvoranschlag gibt.

Was mich noch interessieren würde (für den nächsten WoMo-Urlaub): wie ist das mit Innenschäden bei der HM? Es war mir gar nicht bewusst, dass es so einen Ausschluss gibt. Gibt es eine Versicherung, die das abdeckt? Denn gerade unsere Kiddies passen manchmal nicht auf, und dann ist schnell mal sowas passiert.

Vielen Dank erstmal an alle Antworter. Ich werde berichten, wie das ganze ausgegangen ist.

LG, Sissin

Wohnmobile OWL am 28 Nov 2013 08:09:06

Für innen Schäden kann man seine Haftpflicht in an Spruch nehmen, aber Vorsicht einige schlisen Miet Fahrzeuge aus. Wenn du noch mal was Mietes nimm unbedingt die USP Versicherung von der RMV. Die haftet bis 1000 oder 1500€ auch bei innen Schäden. Und die Zahlen super schnell. Wenn wir montags ein Schaden einreichen per post ist Mittwoch oder Donnerstag das Geld auf den Konto. Aber die 250 sind bei Kasko Schäden weg bei Haftpflicht wieder schauen ob sie zahlen.

brainless am 29 Nov 2013 00:58:04

Guten Abend Frau RAin,

da aus den bisherigen Posts einiges für mich nicht zu ersehen ist, folgende Fragen und Statements:

- Sie haben den eingetretenen Kaskoschaden durch Selbstverschulden (Parkrempler) schon Ihrer Versicherungsgesellschaft gemeldet?
- Sie wissen doch sicherlich, daß ein Glasbruch durch Steinschlag nicht von Ihnen schuldhaft verursacht wurde. Ergo kann auch -hierfür- kein Selbstbehalt im Rahmen Ihrer Kautionszahlung geltend gemacht werden. Dieses Risiko liegt im Bereich des Fahrzeugvermieters, ersatzweise der von ihm abgeschlossenen Teilkaskoversicherung.
- Sie sollten Ihre Geduld in diesem Falle nicht überstrapazieren und dem zumindest recht dunkelgrauen Schaf eines Wohnmobilvermieters unmißverständlich die rechtlichen Hürden zeigen, von denen er bei seinem halbseidenen Verhalten gestoppt werden wird.

Es scheint sich hier um oft geübte Routine eines Leuteverdummers zu handeln - schade um all die Kunden, die aus Nichtwissen haben bezahlen müssen,


Volker :wink:

haballes am 29 Nov 2013 02:14:53

:wink: Man(n) und Frau duzen sich in Foren.

Liest sich komisch..... ;D

brainless am 29 Nov 2013 02:18:14

Ich hab so einen Respekt vor Juristen...................


Volker :wink:

sissin am 04 Dez 2013 12:58:52

Hallo Volker,

also ich bleib mal beim Du...solange wir uns nicht vor Gericht sehen, brauchst du keinen Respekt vor mir haben :). Bin ansonsten ganz umgänglich und gehe auch nicht zum Lachen in den Keller.

Ich hätte schon früher geantwortet, hatte aber wie immer vor Weihnachten ziemlich viel Stress. Deshalb bin ich auch nicht dazu gekommen, mein eigenes Problem mit dem Vermieter weiter zu verfolgen. Das habe ich mir aber für morgen fest vorgenommen.

Denkst du, es ist ein Problem, dass ich den Schaden bislang der Versicherung nicht gemeldet habe? Machte für mich bisher irgendwie keinen Sinn, da ich ja gar nicht weiß, wie hoch der Schaden ist.

Ich werde jetzt so vorgehen, dass ich mit Anwaltsschreiben Frist zur Vorlage eines Kostenvoranschlags setze. Gleichzeitig kündige ich an, dass ich bei Nichteinhaltung der Frist davon ausgehe, dass die Höhe des Schadens nicht nachgewiesen ist und ich dann die Kaution insgesamt zurück fordere.

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass ich vor Gericht muss. Dann darf er gern Respekt haben.

Ich werde berichten.

LG, Sissin

Tipsel am 04 Dez 2013 13:26:35

Muss man nicht jeden Schaden sofort bei seiner Versicherung melden, unabhängig davon, ob das Ausmaß schon beziffert werden kann?

brainless am 04 Dez 2013 13:43:49

Hallo Sissin,

okay, dann vergess ich meinen Respekt mal. :D

Du solltest unverzüglich deiner Versicherung den eventuellen Anspruch mitteilen - alleine schon wegen des Supports von dort. 8)
Teil ihnen auch all deine Bedenken bezüglich der Forderungen des Vermieters mit. Mach's ruhig etwas dramatisch, Advkaten können das doch, oder?!
Jede Versicherung ist primär daran interessiert Ansprüche abzuwehren. In deinem Fall ist der kausale Anspruchsteller der Womovermieter. Können seine Ansprüche verweigert werden, muß die Versicherung nicht leisten.
Deine Versicherung ist mindestens in gleichem Maße wie auch Du bereit, die Anspruchsgründe und den Anspruchsumfang erst einmal abzulehnen.
Der Anspruchsteller ist beweispflichtig hinsichtlich Grund und Umfang - laß ihn beweisen.
Sicher dir die Unterstützung deiner Versicherung,


Volker :wink:

sissin am 04 Dez 2013 13:54:46

Hallo Volker,

dann werde ich das mal meiner Versicherung melden. So habe ich das noch gar nicht gesehen, dass ich von dort evtl. auch unterstützt werde.

Gleichzeitig mache ich natürlich selbst Druck beim Vermieter. Ich kann ganz grantig werden, wenn ich das Gefühl habe, ich werde für dumm verkauft :evil: .

LG, Sissin

buccaneer am 04 Dez 2013 14:08:14

Moin Sissin,
deine (Obliegenheits)pflichten stehen in den Versicherungsbedingungen deiner Kautionsversicherung.
Ich gehe mal davon aus, dass du den Versicherungsvertrag geschlossen hast.
Ob repariert wird oder nicht ist meines Erachtens unerheblich, da du für die Zahlung der SB verpflichtet bist.
Möglicherweise kann eine Abtretung der Versicherungsleistung dir in Richtung Rückzahlung der Kaution helfen.
.... verbindliche Aussagen kann nur eine zur Rechtsberatung autorisierte Person geben, aber das weisst du als RA ja bestens
wünsche dir viel Erfolg

schmerzfrei am 04 Dez 2013 17:37:30

brainless hat geschrieben:Ich hab so einen Respekt vor Juristen...................


Volker :wink:


ich schon lange nicht mehr, überwiegend winkeladvokaten....

Tipsel am 04 Dez 2013 18:06:25

:thema:

wibbing am 04 Dez 2013 19:11:34

Hallo,

Aus diesem Grund habe ich eine Kreditkarte, die eine Mietwagenvolldeckung beinhaltet
( wenn man den Mietwagen und die Kaution mit der Karte bezahlt )
Wenn der Fall eintritt, melde ich das der Kreditkartenfirma und bekomme die Kaution sofort zurückgebucht. Die Kreditkartenfirma setzt sich dann mit dem Vermieter auseinander.

Bisher hat der Hinweis auf eine solche Versicherung genügt, wenn ein Vermieter etwas zu mäkeln hatte. Sie wissen genau, dass sie auf eine Warnkartei kommen, wenn sie Schindluder treiben und dann die Berechtigung verlieren können, Kreditkarten zu akzeptieren ( und das wäre für einen Vermieter tödlich ).

Aber aufpassen: Viele haben keine Mietwohnmobile mit drin.

Die Karte von der Targobank ( darf ich das hier nennen ? ) hat das.

m.f.g.
Lothar

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