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Wenn ich mir für mein Wohnmobil neue Saisonkennzeichen machen lasse,muß ich für den Motorradträger auch die mit der 03-10 Einschränkung auch für den Träger machen lassen oder kann ich das alte Kennzeichen ohne Einschränkung weiter benutzen?
Geschockt war ich auch über die hohen Gebühren,weils einen neuen Brief/Kfz-Schein gibt.Wurde wohl vor 2 Monaten geändert.Jede Um/Neuzulassung muß ein neuer Brief erstellt werden.Aber nur einmal auf das neue System.Steht auch kein Vorbesitzereintrag mehr drin. Aus welchem Grund hast du derzeit eines am Motorradträger. Vorgeschreiben oder freiwillig. Wenn vorgeschreiben gehe ich davon aus, dass du auch das 3. Kennzeichen wechseln musst.
Stephan Das Kennzeichen am Träger ist Vorschrift.Nur,der Träger verdeckt ja das andere Kennzeichen,wenn er beladen ist. Eben, also auch 3. Kennzeichen als Saisonkennzeichen. Nur so ist zu erkennen, ob dein Fahrzeug "angemeldet ist" oder nicht. Sprich "Saisonkennzeichen 03-10; im Februar mit beladenem Motorradträger auf der Straße unterwegs und niemand könnte dies von hinten erkennen, wenn du am Motorradträger kein Saisonkennzeichen anbringst. War ja nur so eine Überlegung weitere 18€ zu sparen.
Weil ja am Träger auch keine Siegel und Plaketten angebracht sind. :( Hallo Olaf,
wenn RICHTIG sparen willst, so gehe mal auf Gesetze, Urteile... Und mache mit!!! , Rolf @ Rolf,
ich lese jeden Tag mit :D und deswegen mach ich das ja auch erstmalig mit den Saisonkennzeichen. :wink: Wenn das nämlich alle machen würden,bekämen die in Berlin auch nur die Hälfte. Das wird wohl auch schlecht gehen, da nicht jeder die Möglichkeit hat sein Womo auf Privatgelände abzustellen. Mit Saisonkennzeichen darfst Du nämlich nicht mehr auf Öffentlichem Gelände bzw. Verkehrsraum stehen! So,versicherungstechnisch bin ich jetzt auch weiter.
Meine Sorge war der Versicherungszustand in der Ruhephase. Habe grade meinen Vertrag bei der RMV geändert,der Kaskoschutz bleibt in der Zeit beitragsfrei dabei.Also brauche ich nur 7 Monate Beitrag zahlen.SObald ich die Doppelkarte habe wird umgestellt auf Saisonkennzeichen. Und auf dem Grundstück steht es ja geschützt. Also unabhängig vom Versicherungsschutz usw. ist ein Saisonkennzeichen nicht jedermanns Sache. Denn dann darf ich nämlich auch nur in der angemeldeten Zeit fahren, aber ich will ganzjährigdas Wohnmobil nutzen.
Eddy
Ich auch :daumen2: Seit ca. 1995 hatten wir unsere Wohnmobile durchgehend angemeldet. Benutzt haben wir es ab Spätherbst bis zum Frühling nie. Ich glaube nicht, dass sich das plötzlich ändert. Also habe ich unseres jetzt auf Saisonkennzeichen umgestellt. Mal ein Vorschlag,
mach doch das Sessions-Kennzeichen an den Motorradträger und decke das andere am Fahrzeug im unbeladenen Zustand einfach ab ? Oder hängst du häufig den Motorradträger ab ? Jörg Hallo Olaf ,
auch wir sind am überlegen , ob wir in Zukunft auf Saison-Kennzeichen gehen werden . Hängt von der Erhöhung der Kfz-Steuer ab . Ich warte jetzt erst einmal ab , rechne alles durch und entscheide mich danach , was wir machen werden . Unser Fahrzeug steht ansonsten auch auf Privatgrundstück . :tanz::tanz::tanz: Wir sind wenn es geht jedes zweite Wochenende unterwegs, immer ca. 150 bis 200 Km im Umkreis. Oder mal verlängertes Wochenende wie zum Jahreswechsel. @ Osa
hab vorhin mal bei der Dekra angerufen.Da der Sawikoträger keine Schraubverbindung mit dem Wohnmobil hat sondern jederzeit wieder demontierbar ist darf ich an den Träger das Alte ohne Beschränkung weiter fahren. Der Träger muß ja auch nicht in die Papiere eingetragen werden,im ABE steht nur"sobald das Hauptkennzeichen verdeckt ist muß ein weiteres angebracht werden". Zu der Benutzung des Wohnmobils hab ich vergessen was zu schreiben,mein Nutzungszeitraum ist meistens auf die Schul-Ferien beschrängt und zur Winterzeit haben wir es erst 2 Mal benutzt(Winterberg/Bödefeld zum rodeln)
Da mir der Nutzen-Kostenfaktor einfach zu hoch erscheint nach den geplanten Steuerhöhungen,haben wir uns das überlegt.Obwohl ich grade gestern erst den Steuerbescheid über 185€ für 2006 bekommen habe.Aber die vom Fz-Amt dürfen die Erhöhungen ja Nachfordern!Und wenn ich zusammenrechne 238€ Versicherungsprämie + geschätzte 350€ Steuern für das halbe Jahr gespart kann ich mir dann sogar ein Kurzkennzeichen holen wenn ichs brauche.Steht ja auf dem Grundstück. Hallo Olaf,
dass kann ich ja bald gar nicht glauben. Gibt es in Deutschland wirklich mal eine denkbar einfache und für den Bürger vorteilhafte Lösung :eek: Ich bin begeistert. Danke für die Info. Ich hätte, wenn ich auch auf Session-Kennzeichen gebe, dass gleiche Problem. Danke ! Jörg
Vorsicht mein Vericherungsvertreter meinte das dasjenige Kennzeichen an das Auto muss! an dem die Stempel drauf sind. Wir hatten einige Zeit das "richtige" Kennzeichen mit den Stempeln an der Bühne und das nachgemachte am Wagen. Wenn die Versicherung recht "niggelig" ist, muss sie im Fall das........... nicht bezahlen Hier ist immer nur von Saisonkennzeichen die Rede. Habt ihr noch nicht daran gedacht, das Wohnmobil einfach abzumelden, wenn ihr es nicht mehr braucht ? Ich mache das seit Jahren so.
Abmeldung kostet ca. 6 Euro, Anmeldung ca. 11 Euro, macht 17 Euro. In manchen Jahren konnte ich erst im Mai erstmalig losfahren, dann habe ich schon für März und April Steuern und Versicherung gespart. Einmal habe ich schon Ende August abgemeldet, weil ich im September und Oktober renovieren musste. Also wieder zwei Monate gespart. Im folgenden Jahr habe ich dann erst im November abgemeldet. Ich halte wenig vom Saisonkennzeichen. Ich bleibe flexibel und spare noch zusätzlich bei Steuern und Versicherung. Lupo3 Mal meine Gedanken zu dem Thema:
Wäre man mit einer vorrübergehenden Stilllegung im Herbst und einer Wiederzulassung im Frühjahr nicht flexibler??? z.B.: Saisonkennzeichen geht ja in der Regel 03-10 Ist der Herbst besch....eiden könnte man schon in 09 abmelden und wenns einen schönen "Spätspätherbst" gibt auch noch in 11 eine Runde drehen. Und entsprechend im Frühjahr auch mal früher oder später anmelden. Man wäre flexibler und könnte evtl. noch mehr sparen. Ob vorrübergehend stillgelegt oder Saisonkennzeichen macht ja für die Standzeit keinen Unterschied, lediglich die Lauferei zum Ab-bzw. Anmelden. Oder habe ich was übersehen??? P.S.: bei vorrübergehend Stillgelegt ruht die Versicherung auch und wenn was passiert (Öl läuft aus) kommt sie dafür auf. ....lupo3 war schneller... :oops:
...aber ich ausführlicher und deshalb langsamer... :D Nur das große Problem ist dann der Versicherungsschutz!!!
Beim Abmelden kannst du nicht auf die ruhende Teilkasko im Notfall zurückgreifen.Mit Saisonkennzeichen aber schon. :( :wink: Ich habe leider (oder zum Glück 8) im Moment keinen Zugriff zu meinen Versicherungsunterlagen, glaube aber, dass bei vorübergehender Abmeldung auch die Teilkasko nur ruht, ebenso wie die Haftpflicht. Vielleicht kann bernie01 da mehr zu sagen ?
Auch wenn das nicht stimmen sollte, ich spare so viel Ausgaben für Versicherung und Steuern, und das Wichtigste ist die Flexibilität. Was ist denn, wenn mich Weihnachten jemand überredet, im Januar mit ihm nach Sizilien oder Spanien zu fahren ? Dann melde ich einfach für 11 Euro das Womo wieder an. Mit Saisonkennzeichen ist das ein Riesenaufwand. Lupo3 Hallo zusammen,
uns wurde vor Jahren bei einem Einbruch ein abgemeldeter BMW aus der Garage geklaut. Damals gab es trotzdem Geld von der Versicherung. Laut unserem Versicherungsvertreter ist ein Auto noch 1 Jahr Kasko versichert, außer man lässt sich einen bestimmten Betrag auszahlen. Uns wurde nur nie ein Betrag den man sich auszahlen lassen kann angeboten. Ein Glück, wie sich im Nachhinein rausstellte. Allerdings ist die Sache schon ein paar Jahre her, ob das heute noch so ist kann ich nicht sagen. Wenn das (aufgrund der Steuererhoehung) "Mode" wird, sein Womo nur nach Bedarf fuer den Verkehr zuzulassen, es aber ansonsten abgemeldet abseits des oeffentlichen Verkehrsraums (womoeglich sogar noch geschuetzt und / oder gesichert) stehen zu haben ....dann duerfte es doch nur noch eine Frage der Zeit sein, bis das erste Versicherungsunternehmen clever genug ist, auch eine eingeschraenkte "Standzeitversicherung" anzubieten, oder nicht?
Minimales Risiko ...grosse Nachfrage ...muesste ja mit dem :evil: zugehen, wenn nicht ... @ Eileen
bisher ist es Wohl Stand der Dinge,das die Versicherung bei Saisonkennzeichen unbezahlt die Kasko weiterlaufen läßt.Wie der Fall bei Komplettabmeldung ist,kenne ich mich nicht aus.Ist wohl abhängig von Versicherung zu Versicherung.Auf jeden Fall muß die Option schriftlich bestätigt werden,daß das Fahrzeug sicher untergestellt ist im Ruhenden Zustand. Es ist wohl ein Unterschied zwischen komplett Abmeldung und vorrübergehender Abmeldung. Ich hatte vor ein paar Wochen den 3.Wagen (Fiat126 :oops: ) vorrübergehend abgemeldet und auf den Scheck von der Versicherung gewartet, der kam nicht. Bei einem Anruf bei der Versicherung, wurde mir erklärt, daß der Vertrag ruht und das Fahrzeug trotzdem noch versichert wäre z.B. wenn Öl ausläuft usw. wie tomott schon sagte. Das Guthaben wird Also besteht für mich kein Unterschied zwischen vorrübergehend abgemeldet und Saisonkennzeichen. Und was änderts für die Versicherung??? Wenn einer Womo klauen will, ist es ihm egal, ob es angemeldet ist oder nicht. Auf jeden Fall muß es weg vom öffentlichen Verkehrsraum. Ich hätte da mal ein Frage zum An- und Abmelden.
Es ist zumindest bei uns hier so, dass das Finanzamt eine Abbuchungserlaubnis verlangt beim Anmelden, die Steuer wird ja dann für ein ganzes Jahr abgebucht, sicher bekomme ich den Rest ja beim Abmelden wieder, aber ich muss dann doch erstmal für ein Jahr bezahlen, oder wie läuft das? Oder kann man beim Anmelden gleich sagen, dass das Mobil z.B. 4 Wochen später wieder Abgemeldet wird? Bei der Zulassung ist es bei uns in Duisburg so,ohne Bankeinzugsermächtigung kannst du dein KFZ nicht zulassen!
Das Geld wird komplett fürs ganze Jahr abgebucht.Wenn du nach 4 Wochen es wieder abmeldest bekommst du es abgerechnet zurück(fragt sich aber wie schnell). Bei meinem Saisonkennzeichen wird mir nur für die angemeldete Zeit berechnet.
Dann würde ich das KFZ zulassen und sobald ich alles in der Hand habe, persönlich und direkt im Anschluß, das Schreiben mit dem Entzug der Einzugsermächtigung abgeben. Denn da können die nichts gegen machen. @ Mike
du bist ja wirklich ein ganz ausgebuffter :D :D :D :D Kennst dich ja mit allen Finanzamtspielereien aus :wink: auf die Idee ist glaube ich noch keiner gekommen. :D Naja, anscheinend kommen die damit gut durch, würde ich sagen, sonst hätten die schon reagiert und diesen Bockmist abgestellt. ISt ja wohl doppelte Arbeit!
Bei mir haben Telekom und Finanzamt keine Einzugsermächtigung, und ich weiß auch warum!!! Hallo,
so ist es auch in Rheinland Pfalz. Bei unserer Zulassungsstelle muss man per EC-Karte beweissen, dass das Konto auch besteht. :oops: Es sollen damit die hohen Kfz-Steuerschulden gedrückt werden, so stand es in der Zeitung. |
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