aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Halbjahreswagen 1, 2


michaelhavanna am 16 Jan 2014 15:51:04

Hallo Maria
Glückwunsch zu eurem Traum, bei uns läuft es ganz genauso, habe mich jetzt durchgerungen und unseren Traum Bürstner Nexxo 690 fivty five :lol: bestellt, bekommen ihn auch Anfang November, kann aber solange unseren Alten fahren den sie dann in Zahlung nehmen (Ankaufschein ist bereits unterschrieben)
Michael

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

karlheinz1 am 28 Jan 2014 18:59:35

Hallo Michael

bin im Prinzip neu hier, bzw. erster Beitrag... auch wir habens gemacht, ist "nur" ein best of 01, aber aus dem T5 raus ist das eine schöne Verbesserung. Bin gespannt wie das Fahrzeug im Herbst aussieht, ist ja schon irgendwie eine kleine Überraschung. Händler macht bis jetzt ganz guten Eindruck, Fahrzeuge auch, zum Schwur kommt es ja wenn etwas nicht passt. Werde berichten


Karlheinz

pera9442 am 28 Jan 2014 21:48:32

frajop hat geschrieben:
Ich habe bei Hymer ein Mietfahrzeug 9 Monate nach Erstzulassung übernommen.
Garantie hatte ich 24 Monate ab Erstzulassung, also mehr als 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Die Herstellergarantie von 2 Jahren ab Erstzulassung erlischt doch nicht mit dem Verkauf :!:

Frank

Nicht wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander bringen. Ich hatte schon Produkte,auch Auto, wo die Werksgarantie nur für den Erstkäufer war. Dafür kann der Hersteller ja "eigene Garantiebestimmungen " aufstellen. Und wenn der nach 6 monaten verkauft kann es evt. für den Zweitkäufer keine Werksgarantie mehr geben.


Hallo tober,

beides schließt sich nicht aus.

Ein Herrsteller, in diesem Fall Hymer, kann auch für die normale, gestzliche Gewährleistungszeit (eben diese 2 Jahre) seine Garantie aussprechen.
Das greift dann z. B. nach 6 Monaten, wenn eigentlich die "Beweislastumkehr" in Kraft treten würde (und der Kunde beweisen müsste, dass der Mangel schon bei Fahrzeugübernahme bestanden hat).
Hier dokumentiert der Hersteller, dass sich der Kunde damit nicht auseinandersetzen muss, weil er, der Hersteller, für alle Sachmängel in diesen 2 Jahren gerade steht.
Und das macht Hymer ohne weitere Auflagen (außer der Dichtheitsgeschichte halt).
Ist ein interessantes Thema.

Peter

Anzeige vom Forum


brainless am 28 Jan 2014 22:50:21

Fast richtig Peter,

die "Beweislastumkehr" gilt aber nur in den ersten sechs Monaten, danach liegt die Beweislast beim Anspruchsteller, dem Käufer.
Früher, vor der Schuldrechtsreform, lag die Beweislast ab dem 1. Tag beim Anspruchsteller,


Volker ;-)

pera9442 am 29 Jan 2014 13:08:25

Hallo Volker,

nicht ganz richtig :eek:

In den ERSTEN 6 Monaten geht die Rechtssprechung davon aus, dass das Produkt (bei einem Funktionsmangel/Sachmangel) schon zum Zeitpunkt der ÜBERGABE diesen Sachmangel hatte und der VERKÄUFER dafür gerade stehen muss.

(Will er die Gewährleistung "abwimmeln", müsste korrekterweise hier der Verkäufer beweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einwandfrei war, was sich bei einem berechtigten Mangel praktisch nur schwer belegen lässt. Aber es gibt viele, die lassen´s darauf ankommen).

NACH diesen 6 Monaten muss dann der KÄUFER bei einem Mangel beweisen, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe / des Kaufs bestanden hat.

Und diesen Zeitpunkt nennt man Beweislastumkehr.

Hymer sagt halt mit seiner Garantie, dass sich der Kunde um sowas dann nicht kümmern muss und er innerhalb der 2 Jahresgarantie jederzeit seine Mängel melden kann. Ohne dass er beweisen muss, ob der zum Zeitpunkt der Übergabe schon bestanden hat.
Find ich übrigens ganz gut.


Peter

brainless am 29 Jan 2014 14:49:22

Peter,

Du hast nicht Recht - aber wenn Du mir nicht glaubst, frag einen Rechtsanwalt,


Volker :roll:

kurt2 am 29 Jan 2014 17:51:06

pera9442 hat geschrieben:....In den ERSTEN 6 Monaten geht die Rechtssprechung davon aus, dass das Produkt schon zum Zeitpunkt der ÜBERGABE diesen Sachmangel hatte ...
NACH diesen 6 Monaten muss dann der KÄUFER bei einem Mangel beweisen, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat.
Und diesen Zeitpunkt nennt man Beweislastumkehr.

Peter


Hallo Peter,
nein, so ist es nicht (vgl. Volker). Du gehst von umgekehrten Voraussetzungen aus.
Einfach erklärt:
Der grundsätzliche Regelfall ist, dass der Kunde im Rahmen der Sachmängelhaftung den Mangel der Sache nachweisen muß. Die Verjährung tritt außer in den Fälle des § 438 (1) Nr 1 u. 2 BGB nach 2 Jahren ein (hier Nr 3).

Verbraucherfreundlich hat der Gesetzgeber jedoch (zusätzlich) bestimmt, wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb der Sache ein Sachmangel ergibt, so wird vermutet, dass die Sache bereits von Anfang an mangelhaft war. (§ 476 BGB).
Genau diesen Zeitraum bezeichnet man als Beweislastumkehr. (also nicht den Zeitpunkt nach den 6 Monaten, sondern dem Zeitraum der ersten 6 Monate).

Nach diesen 6 Monaten kehrt sich die Beweislastumkehr faktisch wieder in den Regelfall der Beweislast für den Verbraucher um, in dem der Käufer den Mangel der gekauften Sache nachweisen muß!

Alles schön nachzulesen in §§437ff und §476 BGB.

pera9442 am 29 Jan 2014 20:18:39

Hallo,

ist eigentlich offTopic.

Aber ich kenn es so:
§ 476 BGB besagt, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war.
Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war. Gäbe es diese Norm nicht, müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, da er sich auf diese Tatsache als Anspruchsvoraussetzung beruft.
Nachzulesen bei dejure.

Wahrscheinlich hab ich mich in den ersten Antworten aber auch falsch ausgedrückt. Asche auf mein Haupt...


Peter

brainless am 30 Jan 2014 13:22:33

Mal ganz "unjuristisch" ausgedrückt:

Wer meint, einen Anspruch (auf Reparatur, auf Ersatz, auf Wiedergutmachung, etc. etc.) zu haben gegenüber jemand anderem, muß diesen Anspruch begründen - also beweisen, daß sein Anspruch zu Recht besteht.
In der Schuldrechtsreform (November 2001) wurde nun geregelt, daß zukünftig während der ersten sechs Monate nach Kauf / Übernahme eines Verbrauchsgutes der Käufer (Anspruchsteller) seinen Anspruch nicht beweisen muß, weil die Annahme gilt, daß der Mangel bereits bei Übergabe des Verbrauchsgutes vorlag.
Die normale Beweislast (des Anspruchstellers) sollte dann erst nach Ablauf des sechsten Monats gelten. Dann muß er beweisen, daß der von ihm gerügte Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Deshalb heißt diese Regelung in den ersten sechs Monaten die so genannte "Beweislastumkehr",


Volker ;-)

mnk1200 am 07 Sep 2014 20:38:03

Servus miteinander! Auch wir haben vor, unser nächstes RM nach unseren Wünschen zu konfigurieren, in die Vermietung durch den Händler zu geben und mit ca. 8tkm im Anschluss an die Saison 2015 zu übernehmen. Das wäre bereits das 3te Fahrzeug, welches wir als ehemaligen Mieter dann erwerben würden. Mit den beiden Vorgängern waren wir super zufrieden.
Mich würde mal interessieren, welchen Preisnachlaß in % die Händler bei der o.b. Variante so einräumen/ eingeräumt haben. Über Feedback (vielleicht auch mit Markenangabe) würde ich mich sehr freuen.

rkopka am 07 Sep 2014 21:18:33

mnk1200 hat geschrieben:...in die Vermietung durch den Händler zu geben und mit ca. 8tkm im Anschluss an die Saison 2015 zu übernehmen.

Sind die km Bestandteil des Vertrags ? Ich hab meinen nach einer Saison (Mai bis Oktober) gekauft aber mit 27tkm.

Bei ~5Monaten Vermietung sind das ca. 20 Wochen. Bei 8tkm kommen nur 400km pro Woche zusammen. Das ist kaum realistisch. Da müßte jeder Kunde nur 400km ans Urlaubsziel fahren und dort dann 2 Wochen nur stehen. Und ich gehe davon aus, daß der Wagen ziemlich durchgehend vermietet sein wird. Schon ein Norwegen Trip kann diese Strecke brauchen. Wir hatten ca. 5tkm für den südlichen Teil.

RK

mnk1200 am 07 Sep 2014 21:25:57

Die kM Angabe soll Bestandteil des Vertrags sein. Allerdings kommt es mir auf +/- 1000 nicht an. Wieviel Preisnachlaß hat dir der Händler zugestanden?

rkopka am 07 Sep 2014 21:46:38

mnk1200 hat geschrieben:Die kM Angabe soll Bestandteil des Vertrags sein. Allerdings kommt es mir auf +/- 1000 nicht an. Wieviel Preisnachlaß hat dir der Händler zugestanden?

Ich habe ihn einfach als gebrauchten nach der Saison gekauft (keine vorige Vereinbarung). Den damaligen Listenpreis weiß ich nicht mehr so genau (ich finde nur dt. Listen). Außerdem ist mir nicht ganz klar, was der angegebene Listenpreis genau enthält. Aber es dürften etwa -€9000 und Markise/Fahrradträger gewesen sein.

RK

michaelhavanna am 10 Okt 2014 13:46:44

Um das oben zu beantworten, 20 - 25000 km können auf dem Tacho sein, vertraglich festgeschrieben das der Wagen ohne irgendwelche Beulen oder kratzer übergeben wird. (Die haben ja Vollkasko)
Nachlass liegt bei 20 Prozent
Nachdem ich dieses Thema vor unserem Kauf aufgemacht habe, und die Zeit so schnell verging, ist es in 10 Tagen soweit.
Inzwischen auch unser altes verkauft, waren noch 4 Wochen im Urlaub damit, läuft alles perfekt. :lol:

michaelhavanna am 06 Nov 2014 08:33:16

So nun ist er da, km 25000, top zustand, bei der ersten Ausfahrt keine Mängel erkannt.
Ein kleiner Steinschlag.

:lol:

karlheinz1 am 09 Nov 2014 16:25:34

Hallo Michael und Ursula

freut mich dass alles zu eurer Zufriedeneit gelaufen ist....

wie war denn die Übergabe? Zeitlich / inhaltlich?


Karlheinz

michaelhavanna am 10 Nov 2014 15:01:24

karlheinz1 hat geschrieben:Hallo Michael und Ursula

freut mich dass alles zu eurer Zufriedeneit gelaufen ist....

wie war denn die Übergabe? Zeitlich / inhaltlich?


Karlheinz

Hallo Karlheinz
Übergabe war in einer guten Stunde erledigt, Kaffee und Smalltalk, inhaltlich was man halt alles an einem WM erklärt bekommt, (bin ja kein Neuling auf dem Gebiet)
Nach unserer 2. Ausfahrt keine Mängel, Fiat läuft gut, hoch zufrieden, bis jetzt kann ich diesen Weg nur weiter empfehlen :lol:

hoffison am 10 Nov 2014 17:14:58

Hallo Michael,

allzeit gute Fahrt.
Habt ihr bei RC Mannheim gekauft?
Wie waren da die Erfahrungen?

Hoffison

michaelhavanna am 11 Nov 2014 15:05:38

hoffison hat geschrieben:Hallo Michael,

allzeit gute Fahrt.
Habt ihr bei RC Mannheim gekauft?
Wie waren da die Erfahrungen?

Hoffison


Ja haben wir, bis jetzt alles top gelaufen, hoffentlich brauche ich sie nicht bei einem Garantiefall. :mrgreen:

karlheinz1 am 16 Nov 2014 10:37:53

Hallo zusammen

auch wir haben nun unsere kleine "Chausson-Box" übernommen, alles ist gut gelaufen und wir sind zufrieden. Denke mit RC macht man nichts falsch.


Karlheinz

mnk1200 am 15 Jan 2015 10:54:23

Hallo zusammen, ist zwar schon etwas her, aber unsere Erfahrungen mit RC waren nicht so toll. Wir hatten uns seiner Zeit für eine Bürstner Levanto Bretterbude entschieden :-(. Beim Verkaufs-/ Besichtigungsgespräch lief alles zu unserer Zufriedenheit. Eine Mängelliste wurde erstellt und wir erhielten die Zusicherung, dass besagte Mängel bei Abholung abgestellt sein werden und das Fahrzeug "sauber und innen gereinigt" übergeben wird. Die Ernüchterung folgte als wir das Mobil abholen wollten. Bis auf dilletantische Spot- Lackierungen an Tür rechts und Heckwand war nichts gemacht. So folgte ein doch lehrreiches Gespräch mit der Geschäftsführung, auf das ich nicht weiter eingehen möchte.
Auch die folgenden Womi´s kauften wir als Halbjahresfahrzeuge, allerdings von einer anderen Marke, bei einem anderen Händler. Hier lief absolut alles zu unserer Zufriedenheit.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Dichtheit Hobby AK 770 EMC
Ich suche Carry Bike Lift 77
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt