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Halbjahreswagen 1, 2


michaelhavanna am 13 Jan 2014 08:31:42

Hallo
Hat jemand Erfahrungen mit dem Kauf eines Halbjahreswagen im Mannheim.
Jetzt bestellen WM geht dann für den Sommer in Vermietung und im Herbst bekomme ich ihn dann.
Könnte mein WM bis dahin fahren und dann in Zahlung geben, wobei jetzt schon der Ankauf Vertrag gemacht wird. Preis ist sensationell.
Danke für eure meinung
Michael

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heiinjoy am 13 Jan 2014 08:50:35

Hallo,

schau Dir mal die Händlerbewertung hier im Forum an.

Grundsätzlich ist gegen einen solchen Deal aber nichts ein zuwenden. Ist von der Preisgestaltung her aber mit einem Mietwagenkauf zu vergleichen. Hierfür gibt es immer erhebliche Nachlässe.



Heiinjoy

frajop am 13 Jan 2014 08:52:21

Moin,
paschal kann man das sicher nicht beantworten. Ich habe meinen Hymer auch aus der Vermietung (1/2 Jahr) und die allerbesten Erfahrungen damit gemacht.
Die Erfahrungen können aber sehr unterschiedlich sein, es kommt ganz auf den Vermieter an, wie die Fahrzeuge gepflegt und gewartet werden. (Wir haben auch schlimme Sachen gesehen!). Dann unbedingt die Garantiefrage klären! Bekommst du 2 Jahre ab Erstzulassung? Oft ist es für Fahrzeuge aus Mietflotten nur 1 Jahr.

Frank

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dieterk am 13 Jan 2014 09:22:35

frajop hat geschrieben:Moin,
paschal kann man das sicher nicht beantworten.Die Erfahrungen können aber sehr unterschiedlich sein, es kommt ganz auf den Vermieter an, wie die Fahrzeuge gepflegt und gewartet werden. Dann unbedingt die Garantiefrage klären! Bekommst du 2 Jahre ab Erstzulassung? Oft ist es für Fahrzeuge aus Mietflotten nur 1 Jahr.

Frank

genauso ist es.
Die Erfahrungen sind recht unterschiedlich. Kommt auch vermutlich darauf an, welche Mieter das Teil zufällig erwischt, d.h. wie die mit dem Mobil umgehen und fahren.
Ich habe auch einen aus Vermietung, war 4,5 Monate alt. Hatte vermutlich Glück, bisher Top zufrieden, wir dieses Jahr drei Jahre alt. Garantie war bei mir vollkommen normal, TÜV allerdings nur ein Jahr, da Vermietmobil. Wurde bei mir aber erneuert beim Kauf.

Dieter

Tipsel am 13 Jan 2014 10:21:52

Unsre Schnecke war auch eine Saison in der Vermietung. Außer einer Beule am Alkoven, die repariert wurde, hatte sie nix. Alles bestens, keine Kinderkrankheiten mehr.

dieter2 am 13 Jan 2014 10:57:59

Unser Vorgängermobil war 16 Monate alt und in der Vermietung, hatte 17 000 km gelaufen.

Wir hatten es dann 7 Jahre, und in den 7 Jahren nicht einmal eine Reparatur, brauchten den Händler nicht einmal hinterher aufsuchen.

Zahnriemen und Ölwechsel, das wars.

Dieter

Palmyra am 13 Jan 2014 11:21:39

Moin

ich moechte keine Mietmobil fahren ..... ich will der Erste im Bett und auf dem Klo sein .... 8) 8) 8)

warte bis zum Herbst dann verkaufen die Haendler auch die Schowroomfahrzeuge mit mind. dem gleichen Nachlass .... :wink: :wink:

kurt2 am 13 Jan 2014 11:22:46

Hallo nach Unterfranken,
auch ich habe ein Mobil, das vor meinem Kauf 3x vermietet war. Ich habe das Mobil jedoch erst nach dem Vermietzeitraum besichtigt und auf Grund des erstklassigen Zustandes gekauft.
So wie ich Deine Zeilen gelesen habe, kaufst Du das WoMo jetzt rechtsverbindlich, also vor der Vermietung und bekommst es nach der Saison geliefert. Richtig?
Wenn das so ist, hätte ich schon leichte Bedenken, denn Du weist ja nicht, wie die Mieter mit dem Teil umgehen. Was ich da damals im Rahmen der Suche alles gesehen habe :cry: . (Nach dem Motto: Why should I be gentle, it`s a Rental).

Es kann aber auch durchaus gutgehen. Ist halt ein bisschen Lotterie.
Ich würde mir auf jeden Fall im Vertrag einen zumindest technisch einwandfreien Übergabezustand zusichern lassen.

Ich hoffe, dass Du die richtige Entscheidung triffst. Überlege auch die Option, die "Palmyra" anspricht.

Tipsel am 13 Jan 2014 11:45:56

Ich denke, der Vertrag sichert ein einwandfreies Fahrzeug zu, denn es ist ja nicht auszuschließen, dass ein Mieter die Karre in den Graben setzt oder Äste und Verkehrsschilder mitnimmt. Sowas kauft ja keiner mehr zu dem vereinbarten Preis.

Julia10 am 13 Jan 2014 11:50:40

Ich fahre auch ein Fahrzeug aus der Vermietung und bin damit gut zufrieden.

Vielleicht mach es Sinn, einen Zusatz im Kaufvertrag zu vereinbaren das man z.B.
kein Unfallfahrzeug abnimmt und alle Schäden (auch Schönheitsfehler) entsprechend repariert werden müssen.

Julia

kurt2 am 13 Jan 2014 11:51:52

Tipsel hat geschrieben:Ich denke, der Vertrag sichert ein einwandfreies Fahrzeug zu, ................


Und genau das würde ich explizit im Vertrag niederlegen.

rkopka am 13 Jan 2014 11:59:08

Tipsel hat geschrieben:Unsre Schnecke war auch eine Saison in der Vermietung. Außer einer Beule am Alkoven, die repariert wurde, hatte sie nix. Alles bestens, keine Kinderkrankheiten mehr.

Ähnliche Erfahrung bei mir. Einige Möbelschlösser waren nicht mehr OK. EInige Schäden innen wurden noch repariert, Tischplatte, Duschabtrennung. Ebenso einige Kratzer außen an den Plastikteilen. Die verbliebenen Kinderkrankheiten waren wirklich nur Kleinigkeiten und sind inzwischen auch hergerichtet.

Mein Händler gibt sogar extra andere Schaummatrazen rein und montiert die farblich passenden dicken Schonbezüge nicht auf die vorderen Sitze. Hinten waren noch Schonbezüge drauf, die ich dann auch übernommen habe. Die Originalmatrazen kommen erst beim Verkauf rein.

RK

klink_bks am 13 Jan 2014 12:50:01

:D Ich habe schon :D

und wuerde auch ausschliesslich Fahrzeuge aus Vermietung kaufen, wenn das Fahrzeug vor mit steht, besichtigt und probegefahren werden kann. Und dann gleich zum mitnehmen.

Da kann ich das Fahrzeug sehen, riechen, testen und bewerten. Und letztendlich dann sagen , passt oder passt nicht. Bei einem Bestellfahrzeug, das dann erst mal in die Vermietung geht, ist das so nicht moeglich, und Abmachungen im Kaufvertrag wie oben vorgeschlagen, sind ja erst mal nur gut um Krach zu kriegen. Also meiner Meinung nach eher nicht.

Schau dir sofort verfuegbare Mietfahrzeuge an, es gibt genuegend davon. Und wenn was an Ausstattung fehlt, laesst du dir das als Verhandlungssache nachruesten.


Achim

Gast am 13 Jan 2014 15:15:38

Palmyra hat geschrieben:Moin

ich moechte keine Mietmobil fahren ..... ich will der Erste im Bett und auf dem Klo sein .... 8) 8) 8)

warte bis zum Herbst dann verkaufen die Haendler auch die Schowroomfahrzeuge mit mind. dem gleichen Nachlass .... :wink: :wink:


100% meine Meinung

haballes am 13 Jan 2014 15:39:18

Ich hatte diese Einstellung. Ich kaufe nur neu, bin Erste usw.
Dadurch, das ich einen kleinen Fuhrpark von 15 Fahrzeugen über viele Jahre betreibe, bin ich auch gebranntes Kind, was den Umgang mit Fremdeigentum betrifft.
Wer alte Beiträge von mir liest, der findet auch noch Reste von damaligen Steinwürfen.

Mein damaliger Carado war niegelnagelneu.

Nun bin ich wegen guter Erfahrungen meinem Dealer immer treu geblieben. War immer auf der Suche nach einem anderen Wohnmobil, welches die erfahrenen Missfälligkeiten ausbügeln sollte.
Und so bin ich in etwa 3 Jahren immer mal wieder in Mietfahrzeuge meines Dealers gekrochen. Vor und nach der Mietsaison.
Und ich muß schreiben, das ich wenigste Gebrauchsspuren entdecken konnte. Meist nur Gebrauchskratzer im Kühlschrank, am Herd und in der Spüle.

Gekauft hab ich dann von ihm einen 2 Jahre alten ehemals hochpreisigen Hymer B. Das Fahrzeug wurde mir perfekt aufbereitet übergeben, lediglich den Innenraumfilter hatte man zu tauschen vergessen, so das ich riechen konnte, daß in dem Fahrzeug mal geraucht wurde. Die Nacharbeiten von acht Kleinigkeiten hätten mich auch bei einem Neufahrzeug mit ziemlicher Sicherheit getroffen.
Auf meinem Tacho standen 10.000km und das hat mir 26 Kiloeuronen und die Zeit gespart, mich um die zahlreichen Zusatzeinbauten zu kümmern. Ich hab das Fahrzeug ausgesucht und eine Woche später abgeholt.

Gerade hab ich es bei einem meiner privaten PKW´s ebenso vollzogen. Ich übernehme ein perfekt aufbereitetes Fahrzeug, es stehen 17.000km auf der Uhr und ich spar 8 Kiloeuronen und die Zeit es zu bestellen.


Unser Wohnmobil hatte beim Abholen nicht unsere persönliche Note und roch nicht nach uns... :mrgreen: , daß hat sich aber nach ein paar Wochen egalisiert.

Wo ich keine gebrauchten Kisten kaufen würde, das sind die Händler, die es nicht für nötig halten, ein Fahrzeug perfekt aufbereitet auf den Hof zu stellen, man riecht es aber beim Betreten des Fahrzeugs sofort.

dieterk am 13 Jan 2014 16:30:14

Palmyra hat geschrieben:Moin

ich moechte keine Mietmobil fahren ..... ich will der Erste im Bett und auf dem Klo sein .... 8) 8) 8)


Klo hab ich nach 4,5 Monaten generalgereinigt, zweimal mit Sakrotan und anschl. noch desinfiziert. Auch den Tank, inkl. Tankfreshener, sah vorher schon sehr gut aus, nachher wie neu.
Bett gabs gleich absprachegemäß beim Händler eine neue Originalmatratze mit neuem Originalüberzug :D

Dieter

topolino666 am 13 Jan 2014 16:48:00

Hallo!

Auch wir waren mit unserm aktuellem Zweitwohnsitz vor der gleichen Frage:

Als klar war dass unser damaliges 2-Personen-Mobil in ein paar Monaten zu eng werden würde :D fingen wir an bei den Händlern rumzuschnüffeln.

Da fiel uns unser Traum-Mobil ins Auge, und es war schnell klar, wir wollen DAS Mobil :!:

Da aber
- unser altes Mobil noch nicht verkauft war
- wir noch über ein halbes Jahr Zeit hatten
- unser ausgesuchtes Mobil im Vermietkalender dick verplant war
- es der Händler deswegen zu diesem Zeitpunkt - ehrlich - ungern hergeben wollte

bot er uns einen Vorvertrag für das Mobil an, ähnlich wie beim TE: klarer möglicher Preis für unser altes Mobil (Privatverkauf war möglich und geplant), Preis fürs Neue, max. Kilometer, Zubehör, Termin, Zustand ......

... und wir haben es NICHT gemacht :eek:

Wir wollten es so wie es war, ohne eine Schramme mehr, ohne einen Kilomter mehr, ohne einer Toilettenbenutzung mehr, ..... also JETZT! :P

Ganz sicher haben wir den Händler in seiner Vermietplanung durcheinandergebracht und ganz sicher hat er uns ein bisschen Schmerzensgeld für sich draufgepackt, aber wir haben das Mobil dann mitgenommen wie es war, haben es daheim zum Alten dazugestellt, das Kleine vernünftig privat verkauft ---- und für uns war´s so gut.

Dass wir mit dem Händler dann doch nicht dicke Freunde geworden sind, lag in erster Linie an seinem jugendlichem Verkäufer, der MIR allzu schnell mit einem flockig erzähltem Märchen über seine Fehler hinweggehen wollte, hat aber hier nichts mit dem Thema zu tun.

Wir würden UNSEREN WEG wieder so gehen!



topolino
Matthias

P.S.: zur Toilette: der Zubehörhandel bietet auch das Erst-Schei***-Set an: --> Link

rkopka am 13 Jan 2014 17:00:11

Was soll das mit dem "erste am Klo" ? Bei der Matraze kann ich es ja vielleicht noch verstehen, aber das Klo sollte sowieso immer wieder mal geputzt werden :D Wird das getauscht, wenn mal ein Bekannter dringend mußte ? Wird das im Wohnhaus auch getauscht, wenn ihr neu einzieht ? Geht ihr nie in einem Gasthaus aufs Klo ? Das war bei meinen gebrauchten Womos eigentlich nie auch nur irgendein Argument.
Nebenbei kommt bei den meisten Tests heraus, daß in einer Wohnung die Küchenspüle und die Putzschwämme meist um ein vielfaches unhygienischer sind als das Klo !

RK

michaelhavanna am 13 Jan 2014 17:49:47

Hallo vielen dank für die vielen Meinungen
Natürlich hat der Händler versichert das es aufbereitet und evtl.Schäden behoben werden, aber dank euch werde ich es auch vertraglich festhalten, ein bisschen Glück braucht man dabei, aber nur so kann ich mir den Traum erfüllen.
Michael :lol:

Gast am 13 Jan 2014 18:12:46

Unser erstes "großes" Wohnmobil sollte aufgrund des damaligen finanziellen Rahmens ein gebrauchtes, evtl. auch aus Vermitung sein. Was wir damals bei den umliegenden Händlern in unser Preisvorstellung auf dem Hof sahen, war alles andere als ermutigend. Die Mitkisten waren verwohnt, verschrammt und befanden sich tlw. in einem jämmerlichen Zustand. Die aus Privatbesitz waren nicht besser, kamen aber häufig aus Raucher- oder Tierbesitzerfamilien mit entsprechenden Vorschädigungen. So landeten wir damals bei einem Discountermobil als Neufahrzeug zu einem vergleichbaren Preis wie bei einem mehrjährigen Mobil der "gehobenen" Klasse. Wir haben es nie bereut, obwohl ich manches Jahr auch im Urlaub ein paar kleine Bastelaufgaben, speziell an der Elektrik, vorzunehmen hatte. Aber wozu hat man das denn auch gelernt ;-) ?

Nun wird es ein perfekt gepflegtes gebrauchtes Mobil aus Privatbesitz, aber von einem Händler mit Garantie und zum halben Neupreis. Ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber dafür gibt es keine Kinderkrankheiten mehr. Klos kann man putzen!. Matratzen sollte man sowieso alle paar Jahre tauschen. Das kostet auch nicht die Welt.

Aber eigentlich ging es ja um Halbjahreswagen. Da habe ich leider keine Erfahrung.

kurt2 am 13 Jan 2014 19:04:20

Hallo Mich,
noch eines:
Du schreibst ja nicht, welche Marke Du kaufen möchtest. Kläre mal mit dem Werk ab, ob die Dichtheitsgarantie bei einem bereits in der Vermietung gelaufenen Fz den gleichen Zeitraum umfaßt, wie bei einem Neuwagen. (Positives Antwortschreiben aufheben!!)

lato am 13 Jan 2014 22:07:57

Habe auch einen Carado T 448 aus der Vermietung gekauft, war auch erst skeptisch. Hatte einen Vorvertrag gemacht, mit der Klausel, bei nicht zufriedenem Zustand kann ich vom Vorvertrag zurücktreten. Hatte den Wagen vorher nicht angesehen. Konnte den Wagen erst einenTag später abholen, wie vereinbart, da in der Küchenplatte eine kleine Delle von der Hubbettleiter war. Der Vermieter wollte diese Delle noch ausbessern, da er seine Fahrzeuge so nicht übergibt, war seine Ausage.
NBach der B esichtigung des Fahrzeugs waren wir überrascht, füllten uns als hätten wir ein Neufahrzeug gekauft.
Fazit, für ein 5 Monate altes Fahrzeug, mit 20.000 Km, laut Liste 11.000€ gespart. Habe auch nach einem Jahr und 5.000 gefahrende Kilometer keine Mängel oder Schäden festgestellt.
Bei so einem Händler würde ich immer wieder einen neuen gebrauchten kaufen.



Volker

dieterk am 14 Jan 2014 00:16:08

kurt2 hat geschrieben:Hallo Mich,
Kläre mal mit dem Werk ab, ob die Dichtheitsgarantie bei einem bereits in der Vermietung gelaufenen Fz den gleichen Zeitraum umfaßt, wie bei einem Neuwagen. (Positives Antwortschreiben aufheben!!)


Hat das einen speziellen Grund warum Du nachfragst? Hier geistern immer wieder Meinungen rum, die kund tun, dass ein Mietmobil weniger Garantie hat, jetzt auch noch weniger Dichtigkeitsgarantie.
Wo kommt das her? Hast Du das erlebt, oder von jemandem gehört, der einen kennt, der einen kennt, der so was erzählt hat.....?

Mein Womo ist aus Vermietung, EZ 04.2011. Aus der Rechnung steht: Werksgarantie bis 04.2013, Dichtigkeitsgarantie 5 Jahre, bei jährlicher Kontrolle.
Warum soll die Garantie da anders sein?

Bitte klär mich mal einer auf.

pipo am 14 Jan 2014 08:38:23

dieterk hat geschrieben:Warum soll die Garantie da anders sein?

Weil es Händler gibt die sich gerne aus der Verantwortung stehlen :ja:

Uns wurde vor längerer Zeit ebenfalls der Deal angeboten: Neufahrzeug auf unsere Wünsche konfigurieren, ein Jahr in die Vermietung geben und dann zu einem erheblichen Preisnachlass kaufen. Kurz bevor wir den Vertrag unterschrieben haben sind wir anderweitig fündig geworden.
Hab kein Problem damit mit "Gebrauchten" :mrgreen:

kurt2 am 14 Jan 2014 12:45:42

Hallo Dieter,
--> Link

die Sache mal hier im Groben, aber einfach erklärt:
Du mußt nur (aber zwingend) 2 Rechtsinstitute voneinander unterscheiden.
Das Eine ist die, dem Käufer durch Gesetztes zustehende Sachmängelhaftung des Verkäufers und das Andere die freiwillige Garantie z.B. eines Herstellers.

Zu Deiner Frage der Garantie:
Jede Garantieerklärung ist freiwillig, aber in der Regel rechtswirksam (solange sie nicht gegen die guten Sitten verstößt u.s.w.). So kann jeder Hersteller andere Garantien geben und diese auch mit verschiedenen Laufzeiten und vor allem auch an verschiedene Bedingungen knüpfen.
Beispiele:
Ein WoMo-Hersteller kann eine 6-jährige Dichtheitsgarantie geben, diese aber daran knüpfen, dass das WoMo nicht als Vermietfahrzeug gefahren ist, eine jährliche Dichtheitsprüfung bei einem Vertragshändler durchzuführen ist, sowie eine evtl. erforderliche Reparaturen bei einem Vertragshändler durchgeführt werden muss.
Ein anderer Hersteller gibt 10 J. Dichtheitsgarantie knüpft diese lediglich an eine 2-jährige Dichtheitsprüfung.

Die Garantievoraussetzungen sind individuell und werden vom Garantiegeber festgelegt.

Deshalb habe ich den TE geraten, sich mal zu erkundigen, ob der Hersteller seines Kaufobjektes die Dichtheitsgarantie bei Vor-Vermietung ausschließt, verkürzt etc.

Es ist immer besser, vorher zu wissen auf was man sich einlässt, als (im Erlebensfall) nachher die rote Laterne zu halten.

wolfgang53 am 14 Jan 2014 19:27:34

Hallo
Ich habe auf diese Art 2x ein Womo dort erworben.Ist allerdings schon einige Jahre her.Hatte keine Probleme und war super zufrieden.
Wolfgang 53

dieterk am 14 Jan 2014 19:43:02

kurt2 hat geschrieben:Hallo Dieter,
Zu Deiner Frage der Garantie:
Ein WoMo-Hersteller kann eine 6-jährige Dichtheitsgarantie geben, diese aber daran knüpfen, dass das WoMo nicht als Vermietfahrzeug gefahren ist, eine jährliche Dichtheitsprüfung bei einem Vertragshändler durchzuführen ist...,

Hallo Kurt,
war ja nicht böse gemeint, ich kenn den Unterschied schon, aber die zweijährige Gewährleistung ist doch gesetzlich, oder nicht? Und dass z.B.die Dichtigkeitsgarantie eine freiwillige des Herstellers ist, mit der Auflage der jährlichen Prüfung, ist mir auch klar.
Aber die Frage ist: gibt es hier jemanden im Forum, der einen Wagen als Mietmobil gekauft hat, dass vom Händler/Hersteller in der Garantie beschnitten wurde weils vorher ein Vermietmobil war?
Meins jedenfalls nicht.


Dieter

brainless am 14 Jan 2014 20:39:22

dieterk hat geschrieben:.......war ja nicht böse gemeint, ich kenn den Unterschied schon, aber die zweijährige Gewährleistung ist doch gesetzlich, oder nicht?




Nein,

ist sie nicht.
In deinem Fall wirst Du ein "gebrauchtes Fahrzeug" erwerben. Der Kauf wird ja erst vollzogen, wenn das Mobil seine Zeit in der gewerblichen Vermietung hinter sich hat.
Der Händler kann dann seine Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auf eine Dauer von 12 Monaten beschränken.
Da der Vertrag aber von beiden Parteien gegengezeichnet werden muß, müßtest Du diesem Verlangen des Händlers zustimmen.
Beim Verkauf eines neuen Verbrauchsgutes muß der Händler für die Dauer von 24 Monaten für auftretende Mängel an der Sache haften, soweit sie beim Übergabezeitpunkt ("Gefahrübergang") bereits vorhanden waren.

Ob eine evtl. Garantie berührt wird, müßtest Du direkt mit dem Garantiegeber, am besten schriftlich, klären.

Viel Erfolg,


Volker

tammy99 am 14 Jan 2014 21:04:34

Unsere Garantie wurde von Eura auf 1 Jahr beschnitten.

LG
Fred

BadHunter am 15 Jan 2014 07:55:57

Palmyra hat geschrieben:Moin

ich moechte keine Mietmobil fahren ..... ich will der Erste im Bett und auf dem Klo sein .... 8) 8) 8)



Ogottogottogott, unser Wohnmobil war schon 11 Jahre alt und aus dritter Hand als wir es gekauft haben, vor 7 Jahren, und wir leben immernoch... ;)

pipo am 15 Jan 2014 08:41:56

Öhhh die Sachlage ist doch klar:
Neues Fahrzeug = 2 Jahre Gewährleistung
Gebrauchtes Fahrzeug = 1 Jahr Gebrauchtwagengewährleistung

Dafür habe ich aber beim Gebrauchtfahrzeug doch einiges an Geld gespart :ja:

brainless am 15 Jan 2014 12:01:43

Nöö pipo,

normal hat auch das Gebrauchtfahrzeug eine "Gewährleistungspflicht" für 24 Monate, der Verkäufer kann sie allerdings im Vertrag auf 12 Monate Dauer reduzieren.
Falls er sie im Vertrag komplett ausschliessen sollte, ist dieser Vertragspassus hinfällig und die gesetzliche Gewährleistungspflicht über 24 Monate gilt dann,


Volker ;-)

frajop am 15 Jan 2014 12:27:21

pipo hat geschrieben:Öhhh die Sachlage ist doch klar:
Neues Fahrzeug = 2 Jahre Gewährleistung
Gebrauchtes Fahrzeug = 1 Jahr Gebrauchtwagengewährleistung


Ich habe bei Hymer ein Mietfahrzeug 9 Monate nach Erstzulassung übernommen.
Garantie hatte ich 24 Monate ab Erstzulassung, also mehr als 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.

Die Herstellergarantie von 2 Jahren ab Erstzulassung erlischt doch nicht mit dem Verkauf :!:


Frank

tober am 15 Jan 2014 12:54:13

frajop hat geschrieben:
Ich habe bei Hymer ein Mietfahrzeug 9 Monate nach Erstzulassung übernommen.
Garantie hatte ich 24 Monate ab Erstzulassung, also mehr als 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.

Die Herstellergarantie von 2 Jahren ab Erstzulassung erlischt doch nicht mit dem Verkauf :!:


Frank


Nicht wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander bringen. Ich hatte schon Produkte,auch Auto, wo die Werksgarantie nur für den Erstkäufer war. Dafür kann der Hersteller ja "eigene Garantiebestimmungen " aufstellen. Und wenn der nach 6 monaten verkauft kann es evt. für den Zweitkäufer keine Werksgarantie mehr geben.

kurt2 am 15 Jan 2014 12:59:52

frajop hat geschrieben:Ich habe bei Hymer ein Mietfahrzeug 9 Monate nach Erstzulassung übernommen.
Garantie hatte ich 24 Monate ab Erstzulassung, also mehr als 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.

Die Herstellergarantie von 2 Jahren ab Erstzulassung erlischt doch nicht mit dem Verkauf :!:

Frank


Hallo,
das hat pipo auch nicht geschrieben.

Gibt es bei Hymer überhaupt eine Herstellergarantie von 2 Jahren? (außerhalb der Dichtheitsgarantie von 6 Jahren)?

frajop am 15 Jan 2014 13:58:17

Ich glaube nicht, dass ich etwas durcheinander bringe. In meinem Unterlagen steht 'Garantiebedingungen' und ja, es waren 2 Jahre ab Erstzulassung für meinen Hymer.

Frank

tober am 15 Jan 2014 15:57:45

frajop hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass ich etwas durcheinander bringe. In meinem Unterlagen steht 'Garantiebedingungen' und ja, es waren 2 Jahre ab Erstzulassung für meinen Hymer.

Frank


Das ist richtig. Aber genau hier kann man keine allgemeine regelung sehen/erwarten. Denn genau diese Garantiebedienungen kann jeder Hersteller anders regeln. Hier gibt es (fast) keine gesetzliche regelung. Deshalb muss immer vorher nachgesehen werden wie das beim Kauf von Mietfahrzeugen ist. Hier kann jeder Hersteller sein eigenes Süppchen kochen ;D

frajop am 15 Jan 2014 16:15:16

Auch richtig tober, deshalb habe ich ja bereits bei meiner ersten Antwort (ganz am Anfang des threads) darauf hingewiesen das zu prüfen.

Frank

tober am 15 Jan 2014 17:54:43

Die antwort war ja bereits am 13. geschrieben. Da habe ich das schon wieder vergessen :oops: :oops: :oops: :cry: :cry: :cry:

mamawy am 15 Jan 2014 21:17:49

Guten Abend allseits

Wir haben im Dezember einen solchen Kaufvertrag für einen Halbjahreswagen bei einem Händler in der Schweiz abgeschlossen. Es handelt sich um einen Knaus Sun TI 700 LEG Mod. 2014, unser absolutes Traummobil.
Das Mobil geht ab ca. April bis Mitte Oktober in die Vermietung. Danach werden noch einige Extras für uns eingebaut und wir übernehmen das Fahrzeug dann in der ersten Novemberwoche.
Die ganzen Einzelheiten sind im Vertrag sauber geregelt, u.a. auch die Garantie. Die 2-jährige Werksgarantie und die 5-jährige Dichtigkeitsgarantie beginnen mit der 1. Inverkehrssetzung zu laufen und bleiben ganz normal in Kraft. Es ist genauso als wenn wir das Mobil mit 0 km übernehmen würden. Im Falle eines schweren Unfalls hätten wir Anspruch auf ein Neufahrzeug, auch dies ist vertraglich so geregelt.

Wir konnten durch diese Art des Kaufs einiges an Schweizer Franken einsparen. Da das Fahrzeug lediglich über 2 Einzelbetten verfügt wird das Womo sicherlich nicht zu sehr verwohnt werden :). Im Übrigen darf man in diesen Mietfahrzeugen auch nicht rauchen! Sollten Hunde mitfahren stört uns das nicht, da wir selber einen vierbeinigen Kumpel haben.

Über unsere Erfahrungen bei der Übernahme des Womo's werden wir im November gerne wieder hier berichten.

Liebe aus der Schweiz

Maria und Manfred

brainless am 15 Jan 2014 21:32:45

Glückwunsch zu eurer Wahl!

Habt ihr die Zusage wegen Werksgarantie und Dichtigkeitsgarantie von eurem Händler/Verkäufer oder vom Garantiegeber, also
von Knaus und von Fiat?

Viel Spass mit dem Mobil,


Volker ;-)

mamawy am 15 Jan 2014 22:54:50

Guten Abend Volker

Diese Zusage haben wir vertraglich von unserem Händler bekommen. Da er offizieller Knaus Vertreter ist und die ganzen Gewährleistungsarbeiten sowie auch die Dichtigkeitsprüfungen in seiner Werkstatt macht werden wir sicher keine Probleme haben.

Wir freuen uns schon sehr auf unser Womo und denken, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben.



Maria

thomas56 am 15 Jan 2014 23:13:15

mamawy hat geschrieben:Die ganzen Einzelheiten sind im Vertrag sauber geregelt, u.a. auch die Garantie. Die 2-jährige Werksgarantie und die 5-jährige Dichtigkeitsgarantie beginnen mit der 1. Inverkehrssetzung zu laufen und bleiben ganz normal in Kraft. Es ist genauso als wenn wir das Mobil mit 0 km übernehmen würden.

Wenn die 1. Anmeldung die Garantie ablaufen lässt, wie wird dann bei der Umschreibung der Zähler auf Null gesetzt? :gruebel:

mamawy am 15 Jan 2014 23:32:19

at thomas

Die Erstinverkehrssetzung lässt die Garantiefrist nicht ab- sondern anlaufen. Und bei der Übernahme nach der Vermietung läuft die Garantiefrist einfach weiter.

Deshalb macht es eigentlich keinen Unterschied ob wir das Mobil mit 0 km oder mit 10T oder mehr km übernehmen. Das wollte ich mit meinem obigen Beitrag sagen. Hoffe, mich jetzt verständlicher ausgedrückt zu haben! :wink:

Guts Nächtle allseits!

Maria

thomas56 am 16 Jan 2014 00:52:03

ich sag da nichts mehr zu! :D

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