das habe ich heute gefunden und gedacht, für uns auch intressant zu wissen. :)
Hallo Campers!
In den nächsten Tagen wird voraussichtlich die Straßenverkehrsordnung in § 2 dahingehend geändert, dass es zukünftig heißt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine "geeignete Bereifung" und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."
Der gemeinhin in den Medien zu lesende Hinweis, Winterreifen seien nunmehr vorgeschrieben, ergibt sich also nur sehr verklausuliert aus dem zukünftigen Gesetzestext. Von "Winterreifen" steht in dem Entwurf nämlich nichts.
Kernproblem ist aber, was ist ein Winterreifen bzw. ein für die Witterung "geeigneter Reifen"? Die Kennung M+S gibt keine Gewähr dafür, dass es sich um einen für winterliche Straßenverhältnisse geeigneten Reifen handelt. M+S ist weder gesetzlich geschützt, noch in irgendeiner Art und Weise konkret definiert. Viele Geländewagen haben Reifen mit M+S Profil, ohne dass diese Reifen besonders wintertauglich sind.
Anders ist es mit dem Schneeflockensymbol, welches auf wintertauglichen Reifen zu finden ist. Das Schneeflockensymbol ist rechtlich geschützt und orientiert sich an einem Referenzreifen, dessen Werte erreicht oder überschritten werden müssen, damit der Reifen als geeigneter Winterreifen gilt und dann auch das Schneeflockensymbol tragen darf.
Wer also zukünftig sicher gehen will, fährt Winterreifen nicht nur mit M+S-Kennung, sondern mit dem Schneeflockensymbol.
Problematischer als ein "kleines" Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen diese zukünftige Verpflichtung wiegt das Risiko, dass die Kaskoversicherer mit Sicherheit von "grober Fahrlässigkeit" ausgehen werden, wenn keine Winterreifen aufgezogen sind und dies mit ursächlich für den Unfall war. Dann ist der Kaskoschutz weg. Teures Vergnügen.
Theoretisch kann hinsichtlich des Fremdschadens, den man anrichtet, auch die eigene Haftpflichtversicherung Regress nehmen, weil man grob fahrlässig eine "Risikoerhöhung" vorgenommen hat. Dann darf man also den angerichteten Fremdschaden auch noch selber zahlen, was durchaus ruinös sein könnte. Da wird es in den nächsten Jahren also viel Streitstoff geben.
Selbst der Staatsanwalt wird gelegentlich grüßen: Wer ohne geeignete Reifen zukünftig fährt, dabei Leib und Leben anderer verletzt, handelt womöglich mit bedingtem Vorsatz, fahrlässig sowieso. Bedingt vorsätzlich handelt derjenige, der sich sagt, naja, es wird schon nichts passieren, wenn doch, nehme ich das halt in Kauf. Sowohl bei ahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung als auch erst recht bei bedingt vorsätzlicher Begehung winken empfindliche Strafen bis hin zu Freieheitsstrafen und Führerscheinentzug.
Ausserdem fuhr auch bisher kein vernünftiger Autofahrer ohne diese Reifen in der kalte Witterung. Spargesichtspunkte lasse ich nicht gelten, weil es ziemlich egal ist, ob ich das Profil eines Sommerreifens oder eines Winterreifens abnutze. Wenn man Fahrzeuge nicht gerade jährlich wechselt kostet die Umrüstung im Winter auf entsprechende Reifen also höchsten die Montage und zusätzliche Felgen, mehr aber nicht.
Allzeit gute Fahrt wünscht
rantanplan
Mit freundlichen n von Ulrich Daehn, Bad Hersfeld
und von Ina, die seit heute Winterreifen mit Schneeflocken hat :D

