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Wir brauchen mal Euren Rat


Gast am 05 Jan 2006 21:37:09

Hallo Womofreunde,

wir brauchen mal Euren Rat.

Heute haben wir ein Schreiben vom Finanzamt erhalten:

"Sehr geehrter Herr XXX,

ihr Fahrzeug ist verkehrsrechtlich als Lastkraftwagen eingestuft worden. Nach ständiger Rechtsprechung können die Finanzämter eigenständig prüfen, ob die verkehrsrechtliche Zuordnung auch steuerrechtlich zu übernehmen ist.
Um festzustellen on Ihr Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Lastkraftwagen (LKW) oder als Personenkraftwagen (PKW) zu behandeln ist bitte ich, das Fahrzeug, nach telefonischer Rücksprache, beim Finanzamt XXX vorzuführen und den Fahrzeugbrief vorzulegen. Sollte ich innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Ihr Fahrzeug steuerlich als PKW zu beurteilen ist. Die Steuer wird sodann entsprechend festgesetzt."

Das Womo ist ein Dethleffs 6771-2 mit 4,1 Tonnen
Erstzulassung 22.12.2005

Was sollen wir nun tun?
PKW?, LKW?
Was ist steuerlich besser?

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qwei am 05 Jan 2006 21:49:10

Ist egal ob du mehr Steuer oder versicherung bezahlst LKW da hat dich die versicherung am ...... Im moment würd ich aber sagen soKFZ Womo ist noch das beste.

:D

Specht am 05 Jan 2006 22:14:08

Hallo Kater Mikesch,

lass dich vorerst nicht beirren, dein Womo ist weder ein PKW noch ein LKW sondern ein SoKFZ Wohnmobil. Basta!

Denn auch bei der kommenden Wohnmobilsteuer werden wir nicht nach dem vollen PKW-Tarif besteuert, sondern mit einem gewichtsabhängigen prozentualen Abschlag entlastet *gelächter, schallendes*
Und demnach müsste es nach wie vor die Zulassung als SoKFZ Wohnmobil geben.
Es handelt sich um ein Wohnmobil im Sinne des KFZSteuerGesetz §2 Abs. 2a Nr. 4 (Angabe ohne Gewähr, in der Hoffnung, dass unsere Zeitung nicht lügt...)

von Gabi und Volker

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Gast am 05 Jan 2006 22:40:03

Gemäß der "Richtlinie 2001/116/EG der (EU-)Kommission: Typenbeschreibung" ist ein Wohnmobil ein "PKW mit besonderer Zweckbestimmung":

5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
— Tisch und Sitzgelegenheiten
— Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
— Kochgelegenheit und
— Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernar sein kann.

siehe hier:--> Link

rs270550 am 06 Jan 2006 10:53:31

Hallo Cruiser,
das Finanzamt übernimmt normalerweise die Daten, die unter 1. Im KFZ-Brief eingetragen sind. Wenn dort LKW steht, was "Kater" mal prüfen und uns mitteilen sollte, so wird das Fahrzeug auch als LKW versteuert. Bestehen nun aber Bedenken seitens des FA, so darf das überprüft und geändert werden.
Sobald Kater uns die daten mitgeteilt hat, können wir ja weiter die Sache besprechen.
,
Rolf

Gast am 06 Jan 2006 12:32:27

rs270550 hat geschrieben:Hallo Cruiser,
das Finanzamt übernimmt normalerweise die Daten, die unter 1. Im KFZ-Brief eingetragen sind. Wenn dort LKW steht, was "Kater" mal prüfen und uns mitteilen sollte, so wird das Fahrzeug auch als LKW versteuert. Bestehen nun aber Bedenken seitens des FA, so darf das überprüft und geändert werden.
Sobald Kater uns die daten mitgeteilt hat, können wir ja weiter die Sache besprechen.
,
Rolf


Hi Rolf,

der KFZ-Brief ist der Neue (EU Zulassungsbescheinigung)

Dortsteht u. a.
(5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus:
Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl. M1 Wohnmobil

D.2 Typ: EG/DF 002, Variante: FA3B1C, Version: DFI5445

Vielleicht liegt das Problem am Gewicht (4,1 Tonnen)?



Kater Mikesch

Pijpop am 06 Jan 2006 12:34:17

@ Kater Mikesch

Schau mal in Deine KFZ Papiere - anscheinend ist bei der Zulassung was
falsch gelaufen.
Bei LKW Zulassungen mit geringer Differenz zwischen Leergewicht und
Gesamtgewicht gehen meistens solche Schreiben an den Halter.

Egal - vorführen wirst Du es müssen - denn, so die Rechtslage, das
FA entscheidet als was Dein Fahrzeug versteuert wird.

Pijpop

agu am 06 Jan 2006 12:38:14

@ Kater Mikech

Code: --> Link
Vielleicht liegt das Problem am Gewicht (4,1 Tonnen)?



Glaub ich nicht.

Bei unserem WoMo EZ: 5/05 steht ebenfalls

Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus:
Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl. M1 Wohnmobil


Es hat ein z.Ges.gew. von 6 Tonnen und es gibt (jedenfalls z.Zeit) kein Problem mit dem FA.

Pijpop am 06 Jan 2006 12:40:39

Nachtrag - hab erst jetzt Dein Posting bezüglich der Zulassungsart gelesen.

Dann ist die Sache einfach - schick ein Kopie des Fahrzeugscheines an
den Sachbearbeiter und frage Ihn wo Er denn was von LKW gelesen hat.

Was ich dem noch schreiben würde - spar ich mir jetzt................... !


Pijpop

Gast am 06 Jan 2006 17:01:24

Kater Mikesch hat geschrieben:
Dortsteht u. a.
(5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus:
Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl. M1 Wohnmobil




das entspricht doch der schon erwähnten EU-Richtlinie: PKW mit Sonderausstattung Wohnmobil!!

Gast am 06 Jan 2006 17:09:31

Kater Mikesch hat geschrieben:
Dortsteht u. a.
(5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus:
Fz. z. Pers.bef. b. 8 Spl. M1 Wohnmobil




das entspricht doch der schon erwähnten EU-Richtlinie: PKW mit Sonderausstattung Wohnmobil!!

Nachzulesen hier auf Seite 39 Punkt 1, Seite 41 Punkt 5.1, seite 47 Punkt 5:--> Link

rs270550 am 06 Jan 2006 18:07:20

Hallo Kater,
rufe einfach mal beim FA an und lasse Dir einen Termin geben. Irgendwie haben die dort etwas verkehrt gemacht aber das dürfen die! Achte aber darauf, daß das Womo nun nicht als "normaler" PKW sondern eben als Womo (M1) besteuert wird.
,
Rolf

Gast am 06 Jan 2006 20:54:55

An Alle,

erstmal vielen Dank für die Infos, habe am Montag einen Termin beim FA.

Danke

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