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Hallo. Ich brauche dringend einen Rat. Wir haben uns im Mai 2013 ein Nagelneues Womo gekauft. Schon bei der Fahrzeugübergabe sind die Abstehenden Fenster und die gebrochene Bodenplatte / Kratzer an den Schränken aufgefallen. Alles wurde vom Händler dokumentiert und sollte ganz schnell behoben werden. Wir waren so dumm und haben dieses Fahrzeug angenommen. Laut Aussage des Händlers dauert die Reparatur nur 3 Tage. Es müssen nur die Teile bestellt werden. Allerdings haben wir erst am 11.11.2013 einen Termin im Hauptwerk Rendsburg erhalten. Wir wollten unser Womo auch selbst hinbringen, da noch eine Vielzahl an weiteren Mängeln aufgetreten waren. Undichte Fenster, schief eingebautes Hubbett, undichte Markiese, Funier löste sich an etlichen Stellen usw. Wir bekamen unser Womo erst am 19.12.2013 !!! per Spedition zurück. Ohne Reparaturschein. Die Bodenplatte war immer noch gebrochen, die Abwassertankisolierung klaffte immer noch weit auseinander und wurde nun mit Kabelbindern und Gummis gehalten. Wir haben es sofort beim Händler reklamiert. Am 17.01.2014 brachten wir es wieder zu unserem Händler. Nun ist es nun schon fast 2 Monate weg. Wir nutzen unser Womo auch als Zweitwagen und sind gezwungen stets eine andere Lösung zu finden. Hier nun meine Frage. Hat jemand Erfahrungen ob uns eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht ? Oder wie wir uns überhaupt verhalten sollen? Dankeschön Stephan Ich empfehle dir den Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt. Der Empfehlung schließe ich mich an ... Zusätzlich würde ich das Fahrzeug unter Terminsetzung beim Händler wegholen und es einem unabhängigen Gutachter zur Beweissicherung vorführen. Du hast nämlich zwei Baustellen: - Mängelfreies Fahrzeug - Nutzung-/Ausfall
Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung und das erste Anwaltsschreiben hätte gleich mit 1200,- € zu Buche geschlagen. Ausgehend vom Streitwert und falls wir die Rückabwicklung des Kaufvertrages angestrebt hätten.
Der kennt sich angeblich speziell im wohnmobilforum sehr gut aus: --> Link Wenn du Recht bekommst, und da gehe ich mal ganz stark von aus, zahlt die Gegenseite deinen Anwalt. Und wenn nicht, wie willst du deine Rechte vernünftig durchsetzen ohne einen Anwalt?
Unabhängig davon : irgendwas wirst Du unternehmen müssen - auch wenn´s (erstmal) Dein Geld kosten sollte .. :(
Wir haben die RS erst jetzt abgeschlossen, die Versicherung greift aber nicht für diesen Fall. Zur Not müssen wir ganz, ganz tief in die Tasche greifen und den Rechtsanwalt, den Gutachter, die Gerichtskosten usw. selber tragen bzw. vorfinanzieren. Bei einem Vergleich würden wir aber auf unseren Kosten sitzen bleiben. In Deutschland bekommt auch nicht immer der Recht, der Recht hat. Leider. Ich sag mal so: Wer nicht kämpft hat schon verloren. Was willst du denn sonst machen? Alles hinnehmen? Hoffen, hier die Antworten zu bekommen, vor denen die Gegenseite sofort einknickt?
Blöderweise ist das so ... gilt aber für die Gegenseite auch :razz: Entweder kriegst Du selbst eine tragbare Lösung mit Deinem Vertragspartner hin, oder Du mußt darum kämpfen und streiten, vor Gericht. Seh nicht, was Du sonst tun könntest ... außer den Schwanz einziehen und Dich mit einer unbefriedigenden Situation abfinden. :bindagegen:
Genau, sonst ist Dein gesamtes Geld weg! Sofort einen "unabhängigen" Sachverständigen mit der Mängelfeststellung beauftragen, dann Anwalt. Selbst erledigen? Magengeschwüre? Gutachten sind vor Gericht "Gold" wert! Und Du lehnst Dich zurück, ein Guter Anwalt erledigt das für Dich! Das Womo ist Deine Wohnung? Anwalt! Ist wie Ersatzfahrzeug während der Garantie, falls nötig. Aber nimm nen guten Fachanwalt, nicht jemanden, der Dir den Himmel verspricht ohne Ahnung zu haben. Rolf Thomas, Ich glaube, du hast wirklich Frust. Was soll dein Beitrag hier bezwecken? Er stört und hilft nicht weiter.
Na das wäre ja was ;-) Aber vielleicht ist es irgendjemanden auch schon so ergangen und er kann einen Tip geben.
Ja kann ich, vor dem Schaden klug sein. Und, hat der Dir nun geholfen? Einen anderen wie die hier schon genannten gibt es nicht. Hallo, die Nutzungsausfallentschädigung ist die Nebensache, viel wichtiger die Mängel zu beheben. Fahre mit dem Fahrzeug zum Hersteller und versuche eine zufriedenstellende Mengelbehebung zu erreichen. Erspart dir vielleicht einige Kosten/Nerven/Ärger. Rolf, das sind genau die Hinweise, die echt weiterhelfen. Formal ist der Händler der Ansprechpartner. Wenn der Kollege Pech hat, ignoriert das Werk ihn und verweist auf den Händler als Gewaehrleistungstraeger. Noch einmal: Ein Anwalt muss her. Hier sind zu viele Leute, die meinen, sie hätten juristische Kenntnisse. Wenn Anwalt dann gleich klarstellen, dass Du den Wagen nicht zurückgeben möchtest. Dann wird als Streitwert der zu zahlende Nutzungsausfall und die Höhe der noch ausstehenden Mängelbeseitigungskosten angesetzt. Wenn der Anwalt will kann er auch mit einem Streitwert von 5.000€ anfangen.....nur muss er halt wollen. Bei 50.000€ Streitwert macht dem Anwalt das ganze auch mehr "Spass"....aber halt nur dem Anwalt. Hi Das ist wirklich Mist, was euch passiert ist. Ich denke, 6 Wochen vom 17.01. bis heute ist eine völlig ausreichende Zeit für einen Händler die Mängel abzustellen. Bevor ich zu deinen Fragen komme, habe ich ein paar :wink: bevor große Kosten verursacht werden. 1. Was sagt den der Händler, was an der Angelegenheit so lange dauert? Kannst du seine Argumentation nachvollziehen und wenn ja, an was liegt es denn? Eine Variante vor einem 1200 € teuren RA Schreiben wäre zum Beispiel, das Du die Händler Argumentation eventuell kurz telefonisch beim Hersteller gegenprüfst? Ich würde da man richtig Staub aufwirblen, bis hin zur Vorstandsbeschwerde etc.. 2. Wie steht der Händler zum Beispiel zu einem, für euch kostenfreien, Mietwagen für die weitere Zeit ? Ich würde schriftlich, erst mal ohne Anwalt, den Händler per Fax eine Frist von 14 Tagen zur Mängelabstellung einräumen. Nicht ohne den dezenten Hinweis das, sollte der Fristablauf aus deiner Sicht fruchtlos verlaufen, du den Rechtsweg beschreiten wirst! Das Ganze nett, höflich aber bestimmt! In den 14 Tagen würde ich des weiteren mich um fachkundigen Rat kümmern. Es gibt im I Net für jedes Fachgebiet den richtigen Juristen. Schau in die einschlägigen Börsen, dort kannst Du dir den RA nach Fachgebiete raussuchen, ein tel. Vorabgespräch zur Klärung der Faktenlage kosten so um die 20 €. Das Ganze 2 x, um menschliche Fehler auszuschliessen und deshalb, damit man sich ein klares Urteil zur weiteren Vorgehensweise bilden kann. Kostenpunkt um die 40 Teuronen - keine 1200 €
Moin, gab es schon einen Präzedenzfall, wo es eine Nutzungsausfallentschädigung für ein Wohnmobil gab ? [quote="FWB Group"]Hi Das ist wirklich Mist, was euch passiert ist. Ich denke, 6 Wochen vom 17.01. bis heute ist eine völlig ausreichende Zeit für einen Händler die Mängel abzustellen. Bevor ich zu deinen Fragen komme, habe ich ein paar :wink: bevor große Kosten verursacht werden. 1. Was sagt den der Händler, was an der Angelegenheit so lange dauert? Kannst du seine Argumentation nachvollziehen und wenn ja, an was liegt es denn? Eine Variante vor einem 1200 € teuren RA Schreiben wäre zum Beispiel, das Du die Händler Argumentation eventuell kurz telefonisch beim Hersteller gegenprüfst? Ich würde da man richtig Staub aufwirblen, bis hin zur Vorstandsbeschwerde etc.. Anscheinend weiß bei Hobby auch niemand so recht was er tun soll, da gab es eine Messe die erst einmal wichtiger war,dann hat der Händler versucht mit dem Hersteller zu klären wer wie zuständig ist, einen Urlaub der entsprechenden Mitarbeiter, im Rendsburger Werk wurde verkürzt gearbeitet ( jedenfalls im November ) usw. 1. Auf dem juristischen Weg steht doch zuerst die Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung. 2. Danach, bei fruchtlosem Ablauf der Frist, das selbstständige Beweisverfahren. Da fallen Kosten an für die du in Vorlage treten musst. Gutachtervorschuss wird vom Gericht festgelegt, evtl noch Vorschuss für deinen RA. 3. Mir ist nicht ganz klar, wie das mit der "gebrochenen Bodenplatte" und den anderen Sachen bei Abholung war. Ist das protokolliert ? Ich würde es mit 1. versuchen. Durch einen Fachanwalt. Und einen Anwalt, der 1200 € für eine Aufforderung mit Fristsetzung verlangt, schnell vergessen. , Horst Es wurde alles protokolliert. Auch noch einmal nachdem die erste Mängelbeseitigung nicht erfolgreich war. Die Liste ist riesig lang geworden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jetzt die Bodenplatte repariert wird. Dazu muß das ganze Womo auseinander genommen werden. Der Aufwand ist enorm und hätte dann eigentlich schon beim ersten Werkstattaufenthalt beseitigt werden können. Statt dessen wurde einfach unter die Bruchstelle ein Brett geklemmt. Eine Frist werden wir nun auf jeden Fall setzen.
Hast auch Du das schriftlich ? hast Du das Womo schon genutzt ? km gefahren ? Ja, wir haben es schriftlich. Gefahren sind wir 7000 km. Wir hatten ja keinen Zeitnahen Termin im Hobby Werk erhalten. Der Sommer stand vor der Tür, 3 Kinder in den Startlöchern für die erste Urlaubsfahrt. Wer wäre da nicht gefahren? Wir hätten die Kiste gar nicht erst annehmen sollen. Aber hinterher ist man immer schlauer. Bedenke, daß eventuell auch die Gegenseite hier mitliest ! Deshalb schreibe ich auch keinen Händlernamen oder ähnliches. Die km stehen auf demTacho und alles andere wurde so von mir auch im Schriftwechsel mit dem Händler und Hobby angegeben.
Dein Hinweis ist auch sehr zielführend. Was soll das? Dein Beitrag stört ungemein. Zitat Stephan70 Anfang! Hi Anscheinend weiß bei Hobby auch niemand so recht was er tun soll, da gab es eine Messe die erst einmal wichtiger war. Zitat Ende Wie kann eine Messe wichtiger sein, als ein Kunde mit Problemen? Die können doch nicht alle zur Messe sein? Mach den beschrieben Weg, immer unter der Prämisse nicht noch mehr sinnlos Geld auszugeben! Wie kann eine Messe wichtiger sein, als ein Kunde mit Problemen? Die können doch nicht alle zur Messe sein? Mach den beschrieben Weg, immer unter der Prämisse nicht noch mehr sinnlos Geld auszugeben![/quote] Die Frist wird gesetzt und ich hoffe wir werden nicht weiter verschaukelt. Das sich eine Firma so eine Werbung leisten kann, verstehe ich auch nicht. hallole, ein Bekannter hatte auch solche Probleme mit seinem neuen Kasten..... letzten Endes gibts n ur eines: Wandlung, d.h. du bekommst ein neues anderes Wohnmobil, nach so langer zeit und erfolglosen Reparaturen, geht dass als einziger Weg. Mein Bekannter hat es so durchgezogen. gg Rainer Wir müssen dem Händler 2x die Chance geben die Mängel zu beheben. Erst danach können wir etwas anderes versuchen. Hat Dein Bekannter das alles gerichtlich regeln müssen? Oder war der Händler so Kulant? Ich glaub, dass Wandlung erst nach dreimaliger erfolgloser Nachbesserung geht. Bin mir nicht ganz sicher, aber ich hatte mich damals schlau gemacht, nachdem bei uns noch im ersten halben Jahr das Wasser kam und zweimal nachgebessert wurde. sind wir jetzt erneut vor der sinnfrage den versierten anwalt einzuschalten ? ja,unbedingt ......denn einerseits sind zwar nachbesserungsmög. dem händler einzuräumen, andererseits verstreicht die zeitspanne mit jeder woche, monat der fortschreitet, wo du anspruch darauf hast. das du dein Womo in den gewährleistungszeitraum zudem nicht nutzen kannst, ganz zu schweigen. deshalb verstehe ich deine zurückhaltung nicht, zügigst kompetenten rat einzufordern. ......... mir stellt sich der vergleich einer schwerst erkrankter person, die sich in angstvoll in foren rum"eiert", weil sie die höhe der op-kosten scheut und dabei volles risiko geht, vor möglicher rettung daran zu sterben .... :idea: Nimm es mir nicht übel, aber verstehen kann ich das nicht. Wenn meine Bodenplatte kaputt wäre und die hätten bei der "fachgerechten Reparatur" lediglich ein Brett drunter geklemmt, dann wäre das mit Sicherheit das Ende der Fahnenstange gewesen, danach Fristsetzung zur letzten Reparatur und dann Wandeln. Leider fehlen Fotos so das ich mich hüten werde zu der gebrochenen Bodenplatte etwas zu sagen. Wenn der Mangel beweisbar ist und der Reparaturversuch so gelaufen wäre und auch ein erneuerter Versuch in gleicher Weise fehlschlägt, würde ich sofort den Kaufvertrag rückabwickeln lassen, durch einen Anwalt. Denn das Vertrauen in eine Reparatur wäre dann für mich weg und das Kunde - Händler Verhältnis zerstört. Er hat den Anspruch zur Wandluing mit hilfe eines Anwalts geltend gemacht, um die richtigen Formulierungen zu verwenden, das war ganz wichtig. gg Rainer
Wir haben vor ein paar Jahren mal einen Kleinwagen gewandelt, der einen eklatante Mängel aufwies. Es ging um stark erhöhten Benzinverbrauch. Der Werkstattleiter begegnete uns immer mit arroganter Überheblichkeit, nach dem 3.Mal hatten wir genug davon. Rechtsschutzversicherung angerufen -die wollten erst nicht so recht, weil ihnen das Risiko zu hoch war, also erst mit denen sich auch herumgerissen-, Anwalt, Gutachten erstellen lassen. Dieses war fast so teuer wie das Autochen, es war 4 Wochen weg. Und der Mangel bestätigte sich! Dann ging es sehr schnell, der Wagen wurde gewandelt, abgezogen wurde eine "Gebühr" für die gefahrenen km und gut war's. Das Ganze dauerte 9 Monate. Der Händler war auch noch beleidigt, als wir das Auto zurückbrachten. Warum wir denn nicht gekommen seien..., aber das waren wir doch. Ohne Anwalt wäre bestimmt alles in die Hose gegangen, allein kennt man sich mit all den Spitzfindigkeiten nicht aus. Das war auch das erste Mal, dass wir die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen haben. Sonst sind wir recht friedliebende Leute. Bei einen neuen Wohnmobil sollte man sich solche Mängel nicht bieten lassen. Wir wünschen viel Erfolg Ich frage mich allerdings wie man ein fahrzeug mit einer gebrochenen Bodenplatte übernehmen kann??? :eek: Ich drücke ihm ganz doll die Daumen das die Freude am Womo bald uneingeschränkt da ist!!
Bei dem Wert, um den es hier letztendlich geht, da würde ich darüber gar nicht lange nachdenken, da muß gekämpft werden. Wenn wirklich ein Fahrzeug mit gebrochener Bodenplatte ausgeliefert wurde, dann ist die Sache klar. Dir sollte bewußt sein, welchen Wertverlust du damit erlitten hast. Wie willst du jemals auf dem Gebrauchtmarkt noch einen akzeptablen Preis erzielen, da du diesen Mangel nicht verschweigen darfst. Es geht nicht nur um den momentanen Nutzwert des Wohnmobils. [quote="rs270550"nünftig durchsetzen ohne einen Anwalt?[/quote] Genau, sonst ist Dein gesamtes Geld weg! Sofort einen "unabhängigen" Sachverständigen mit der Mängelfeststellung beauftragen, dann Anwalt. Selbst erledig,... Rolf[/quote] Dieser muß vor Gericht zugelassen sein, sonst ist das Gutachten nix wert und wird angefochten. Somit unnötige Ausgabe, wenn irgendein unabh. Sachverständiger beauftragt wird!!
Kann so auch angefochten und Gegengutachten gestellt werden! Also 2x Gutachterkosten. Wenn man sich einigt und einem vom Gericht bestellten Gutachter wählt, hat man nur 1x die Kosten. Aber was der sagt ist ist dann aber auch Fakt, ohne wenn und aber. Zum Thema "Zeit": Je länger Du Dich hinhalten läßt und irgendwelche nutzlosen Maßnahmen durchführst/durchführen läßt, läuft Dir nur die Zeit weg!!!! Irgendwann bist Du dann in der "glücklichen" Lage hören zu dürfen: "Sorry, wir sind nicht mehr zuständig weil Garantie abgelaufen". Das Rumbasteln der diversen Beteiligten kann zwar ganz nett sein, aber evtl. nicht für eine ordentliche Mängelrüge brauchbar (und das wissen die genau!!!). Fakt ist, gehe endlich zu einem Fachanwalt und kläre das!!!! Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende und das Geld versenkt und dazu noch welches draufgelegt!!!
Das würde er doch gerne, nur wenn ich hier lese was er schreibt, fehlen ihm dazu schlicht die finanz. Mittel, weil einfach vergessen wurde rechtzeitig eine RS abzuschließen. Was soll man da nun Raten? Und nein ich bin nicht schadenfroh, der TE ist bestimmt nicht der erste oder letzte dem so was im Eifer der Anschaffung schon mal passiert ist, zu eng kalkuliert weil man nicht mit solchen Sachen gerechnet hat. Ich kenne leider auch keinen Anwalt der das auf "Erfolgsbasis" übernimmt. Wie hier schon mehrfach mal geschrieben wurde, man muß sich in solchen Fällen leider auch sein gutes Recht erst mal leisten können. Ein drum herum Reden um das eigentliche Problem bringt ihn aber eben auch nicht weiter. die sinnvollen ratschläge sind mehrfach ausgesprochen, finanz. engpass hin oder her, es ändert nix. die risiken des prozesses sind überschaubar....wenn die tatsachen wie geschildert zutreffen. besser, wie die kiste nach fristablauf unrepariert an der backe haben... ist eigentlich alles gesagt, handeln muß er :roll: |
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