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Vielleicht sollte man ihm einfach mal ganz klar vor Augen halten wenn du nichts machst, einen auf Vogel Strauss, verbrennst noch mehr Geld wie wenn du zum Anwalt gehst! Klar kostet jetzt erst mal was, aber was willst den mit dem kaputten Womo machen? weiterfahren, bringt keine Freude u evtl auch Risiko, verkaufen, das nimmt die so keiner für einen angemessenen Preis!
Hallo, dein Hinweis hilft ihm auch nicht, oder?
Hallo Stephan, wenn ich Deinen Eingangsfred richtig verstanden habe, suchst Du einen Königsweg, der Dir juristisch einwandfrei Deine Rechte zum einen hinsichtlich einer Nutzungsausfall-/Wegstreckenentschädigung und zum anderen hinsichtlich der Sachmängelhaftung/Nacherfüllung gegenüber dem Verkäufers aufzeigt. Weil es hier um sehr viel Geld geht, Du offenbar den richtigen Weg (den Du aber zur Wahrung Deiner Rechte unbedingt gehen mußt) nicht kennst, rate ich Dir unbedingt, zu einer "Erstberatung" bei einem auf dem Gebiet der Sachmängelhaftung/des Gewährleistungsrechtes versierten Anwalts. Die Erstberatung ist auch nicht zu teuer, ist verhandelbar und per Gesetz auf 190 Euro plus MwSt. gedeckelt. --> Link Im Rahmen dieser Erstberatung wird Dir ein guten Anwalt auch den richtigen (Verfahrens-)Weg, die verschiedenen Möglichkeiten der Nacherfüllung, die zu beachtenden Fristen und das Recht der Wegkostenentschädigung erläutern. Ein in v.g. Zusammenhang auf Wohnmobile spezialisierter RA (U. Dähn) ist hier im Forum mit dem Nick "Mückenstürmer" aktiv. Zum Einlesen in die Materie ein Link zu dessen Beratungsseite: --> Link Ich denke, dass in Deinem Fall eine Rechtsberatung unumgänglich ist und auch lohnt. stephan 70, du fragst nach Ausfallsentschädigung und hast eigentlich einen viel gößeren Batzen an Nachbesserungen am Halse , willst du die nicht erstmal ins Auge fassen ? So wie das aussieht würde ich die weiche Welle reiten und keinesfalls sofort mit Rechtsmitteln versuchen . Wenn der Verkäufer ausgebufft ist, läßt der dich an deinem Womo verhungern und du bezahlst doch . Er muss zwar die Nachbesserungen erfüllen , aber ich würde dem Hersteller mal ein Informationsschreiben zukommen lassen , mit der direkten Frage : Ob seine Produkte so Zufriedendenheit bei der Kundschaft hervorbringen würden ? Der Verkäufer wird sich bei diesem Umfang von Fehlern vielleicht noch garnicht mit dem Aufbauhersteller auseinandergesetzt haben . Vielleicht hast du auf dieser Schiene mehr Glück und Verständnis . Die Forumsteilnehmer schwimmen häufig , da es nicht um ihr Geld geht auf der harten Welle . Die ist aber für dich zu teuer und und wahrscheinlich überhaupt nicht zielführend . Wenn du Pech hast wird das genau solche -Unendliche Geschichte - wie die von UlrichS mit dem undichten Motorblock . Daran erinnert sich fast jeder User . Ich wünsche dir viel Glück . Giovanni. stephan , magst du denn mal sagen welches WOmO du dir gekauft hast ? Bedenke , wirklich kluge Leute vermeiden einen Rechtsstreit solange bis es unbedingt notwendig ist . Heute ist er immer sehr, sehr teuer und du weisst : Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ! Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind , ist der Gang zum RA das Mittel der letzten Wahl . Selbst mit einer RSV bist du evtl. nicht aus dem Schneider und zu oft darfst du dir nichts erlauben , das sagen dir die Befürworter eines Rechtsstreites natürlich nie . Giovanni.
Auch eine Variante ... aber der TE wird dort seit Mai 2013 VERARSCHT nach Strich und Faden :!: Von "sofort mit Rechtsmitteln" kann da wohl keine Rede sein :roll: Und wenn die "weiche Welle" bisher nix genutzt hat ... :nixweiss:
...damit wäre ich NIE vom Hof gefahren...
Zumindest weiß er, wer für die Gewährleistung zustaendig ist. irgendwie beschleicht mich ein merkwürdiges gefühl zum fest der narretei.....wenn ich mir den anfang der story erneut einlese 8) :roll: :ja: wem zweifeln nicht legitim->gelber button :lach:
ja, gibt es aber nur wenn das Womo das einzige Fahrzeug ist. Da stephan70 noch ein 2. Fahrzeug besitzt, wird er sich schwertun ein BGH-Urteil auszuhebeln, bei dem in so einem Fall die Entschädigung verweigert wurde. ("Eine abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung komme daher nur in Betracht, wenn ein Wohnmobil mangels eines weiteren Fahrzeugs atypisch wie ein Pkw genutzt werde") grüße klaus
ich meinte das gibt es generell nicht! Ich meine wohl das ich das schon gelesen habe, finde es aber nicht mehr :( und es ward auch keine klare Regelung zu erkennen. Mal so, mal so Lancelot , er hat das WOMO erst Ende 2013 zur Nachbesserung gegeben . Wieso dann schon Rechtsmittel ? N.m M kann er nur mit Übereinkommen bei dem Händler landen . Er sagt nicht welche Fa. , wieveil km gefahren , wie weit zum Händler . Ein Besuch beim Händler und eine persönliche Unterredung helfen meistens mehr als Drohgebärden . Das sagen verantwortungsvolle RA jedenfalls und denen glaube ich eher . Wenn man mal voraussetzt , dass der Händler auch einen RA einsetzen kann , wird das möglicherweise wirklich eine von diesen unendlichen Geschichten . Da ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht ist da nix mit Ausfallsentschädigung . Die Versicherungen halten die Taschen dicht und die Rechtslage ist eindeutig .
Da hat er einen Termin zur Nachbesserung gekriegt ... seit Mai ! So lese ich´s ! Hallo, da hast Du schon recht , Wolfgang. Das Verhalten des Händlers ist völlig indiskutabel. Auch ohne Jurist zu sein erkennt man schnell, dass hier doch das ganz normale Kaufrecht nach dem BGB greift, überall im Internet auf zahllosen Seiten nachzulesen. Der Händler hat bei defekter Ware drei Nachbesserungsversuche in angemessener Zeit. Man muss natürlich auch eine Frist zur Nachbesserung setzen. Klappen die Nachbesserungen nicht, oder schafft es der Händler nicht in der gesetzten angemessenen Frist kann der Käufer den Kaufvertrag wandeln, also den Kram zurückgeben. Auch eine Kaufpreisminderung ist möglich, das Wahlrecht liegt aber immer beim Käufer. Wenn der Händler sich nicht an die Regeln hält hilft nur ein Anwalt, dann muss man eben per Gericht sein Recht einklagen. Manch Händler wartet ab, ob der Kunde auch tatsächlich aktiv wird, er kann ja dann immer noch reagieren und so die Klage abwenden. Soweit ich hier gelesen habe bestreitet ja der Händler gar nicht die Mängel, ein Gutachter pp. ist also eigentlich überflüssig denn hier geht es ja nur um die Fristen und / oder Rückabwickelung des Vertrages. Eigentlich eine simple Sache, man muss nur handeln und sich nicht hinhalten lassen. Eine Fristsetzung kostet doch nur ein Brief mit 60 Cent Porto. :eek: Wenn der gutmütige Käufer hier stillhält ist bald die gesetzliche Gewährleistung komplett futsch und die Händler muss keine weiteren Mängel mehr beheben die sonst vielleicht bei weiterer Nutzung noch aufgetaucht wären. :( Hallo bowo! Das mit dem Recht der dreimaligen Reparaturversuchen, stimmt auch nur mehr als bedingt! Die Höhe der Schäden ist dabei ausschlaggebend! Eine Tür wechseln, Fenster wechseln, Küli defekt usw., ist OK. Wenn allerdings Gewichtsangaben nicht eingehalten werden können, Wohnmobil regnet es rein, also schwerere Fälle, mit größerem Aufwand, kann eine sofortige Wandlung verlangt werden. Siehe diverse Hinweise im Forum von Mückenstürmer! Und tschüss ingemaus Lancelot : Ja, so lese ich es auch , aber vorher , vor der 2 maligen Nachbesserung wird aus einer Verfolgung seines vermeintlichen Anspruchs garnichts , sagte der BGH . Er hat doch noch garkeinen Anspruch . Dem Händler muss grundsätzlich die Nachbesserung eingeräumt werden . Also kann er warten bis 2 mal nachgebessert wurde . Denkst du der Händler läßt sich nicht beraten oder hat das nicht schon mehrmals durchgezogen ? Wer sowas macht , weiss wie es geht . Dem Womo - Eigner sind jedenfalls leider erstmal die Hände gebunden . Giovanni.
Und gerade darum - um "Waffengleichheit/Wissen/Erfahrung" herzustellen - ist der TE gut beraten, sich einen fachanwaltlichen Rat zu holen und NOTFALLS diesen auch mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen. Anders geht´s nicht ... oder Du wirst verblödelt, monatelang .. siehe diesen Fall :!:
Genau ! Das ist das wichtige, Zur Reparatur auffordern - schriftlich - nicht per Brief schicken sondern per Einschreiben oder per Paket :D Wir verschicken unsere Briefe nur noch per Paket, kostet weniger und ist bis 500 € versichert und nicht per Einschreiben, kostet das doppelte eines Paketes und ist nur mit 10 € versichert. :!: Frist setzen, wenn Reparatur erfolglos, gleiches Spiel, ist Ärgerlich geht aber nicht anders. Drei mal spielen wir das ganze durch und das schlimme ist, kommt eine neuer Schaden - gleiches Spiel. Erst wenn drei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, kann man jemanden anderen beauftragen oder vielleicht unter Umständen den Kaufvertrag rückabwickeln. Auch hier gibt es höchstrichterliche Urteile das nicht "kleinere" Mängel zu einer Rückabwicklung führen. Das muss dem TE überlassen werden, wie Stand der Dinge ist und ob er Anwaltlichen Rat benötigt. Vielleicht ein blödes Beispiel ( oder auch nicht blöde ) meine Fall mangelhafte Fenster nach Einbruch ( --> Link ) Wir hatten den Schaden Mitte 2013, Schreiben hin und her, erst hieß es vom Händler nein habe alles richtig geliefert und eingebaut, dann nee verklagen lass ich mich nicht bitte vorbeikommen und Fenster zeigen. Wir zähneknirschend von Malaga nach Sevilla gefahren und die Fenster vorgeführt. Händler guckt sich alles an und sagt, ja da haben wir falsche Fenster eingebaut. Ich muss gucken was ich da machen. Wir haben ihn zur Reparatur aufgefordert, angemessene Frist gewartet ( 4 Wochen ) dann Frist gesetzt 2 Wochen. Ich hoffe er läßt die Frist verstreichen, denn dann schlage ich zu. Wenn er sagt, kommen sie vorbei ich hüpfe noch eine Runde um`s Wohnmobil ... dann muss ich da noch mal hinfahren. :( :? Ansonsten Klage. So ist das Leben. wo ist eigentlich der betroffene ? Noch ein paar Zusatzbemerkungen: a) Expertise und Anwalt dringend empfohlen b) hast du direkt mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen und das geschildert, was meine die? c) Könnte da auch noch der Konsumentenschutz was ausrichten? (weiss nicht wie das funktioniert in D) Alles Gute und vor allem ein positives Ende! , Dani ätt UlrichS: Wieso fühlst gerade Du dich berufen, hier Ratschläge zu geben für den Fall der Übernahme eines defekten Neufahrzeuges?? Wenn ich da nur an Deinen Mängelriesen Hümmer denke und deine so genannten Aktionen damals............. Volker :roll: am 5.3. stellte ich provokant die Frage ob der TE überhaupt weiterhin interessiert ist ? und nun .............nix is... leider kein einzelfall, muß ich mich daran gewöhnen ? .............oder bin ich etwas dünnhäutig, wenn ganz frische neue mitglieder im forum (für mich zweifelhafte ) komplexe probleme auftischen, die meute balgt sich um das thema......und der initiator geht verschollen .... ohne ergebnis versandet dann das thema :motz: |
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