tobi02 hat geschrieben:Hat man die Dinger in Österreich nicht inzwischen verboten? Mir war so... :?:
Ja!
Es gibt Länder, wo sie verboten sind (A) und einige, in denen ein Bedenken betreffend Datenschutz besteht (z.B. auch CH).
Ja! Es gibt Länder, wo sie verboten sind (A) und einige, in denen ein Bedenken betreffend Datenschutz besteht (z.B. auch CH). [/quote] na ja, wenn du mit dieser Qualität zufrieden bist, ist ja für dich alles o.k.
Es geht doch nicht darum, ob ich mit der Qualität des Videos zufrieden bin, entscheidend ist doch beim Einsatz einer Dashcam, ob das Video im Falle eines Falles einen Nachweis über einen Vorgang demonstrieren kann. Und wie schon geschrieben, das hochgeladene Video ist ein komprimiertes und kann niemals die Qualität haben wie das Original. Aber lassen wir das, du bist halt gegen den Einsatz einer Dashcam, aus welchen Gründen auch immer, denn der von dir angeführte Qualitätsgrund ist für mich nur vorgeschoben. also ich finde eine Dash-Cam sinnvoll und ob die Qualität der Aufnahme im Falle eines Falles ausreicht, entscheidet der Richter. nur ein Beispiel: wenn du auf der AB eine Vollbremsung hinlegen musst, weil vor dir einer ein-schert bremst um dann nach rechts die Abfahrt grad noch zu bekommen...und du ihn dabei hinten berührst...wirst du froh sein eine Cam zu haben. Denn dein Unfallgegner wird die Sache anders darstellen.
Man braucht nicht unbedingt ein neues Navigationsgerät, denn für Besitzer von Smartphones gibt es schon Dashcam-Apps, hier z.B. für Android die AutoGuard Blackbox --> Link
eigentlich wäre das eine tolle Endnutzung meines alten Smartphones, aber ständig an der Aufladung, dann die richtige Befestigung, die auch wirklich hält mit Blick auf Straße usw, das ist mir wahrscheinlich doch zu lästig. Speicherkarte müsste auch noch neu gekauft werden. Aber dennoch: toller Tipp! Moinsen,
nein, alleine die Aufnahme, egal ob veröffentlicht oder nicht, gilt als unerlaubte Datenverarbeitung nach EU-Recht, sofern Personen erkennbar sind, denke, bei Kennzeichen erst recht. Der Zweck des Filmens oder Fotografierens ist aber entscheidend: Das dauernde Filmen des öffentlichen Raums ist gegenwärtig, argumentiert wird mit dem Datenschutz, nicht erlaubt, jedoch das Filmen zur Dokumentation einer Tour schon. Es darf dann sogar auch veröffentlicht werden, wenn denn die Vorschriften den KunstUrhG eingehalten werden. Sonst dürfte ja auch nicht nicht mehr vom Straßenrand aus fotografiert oder gefilmt werden, bzw. jede Fotografie oder Filmerei in der Öffentlichkeit hätte ein Ende. Wer glaubt, lieber ein Bußgeld in Kauf zu nehmen, dafür aber Beweismaterial zu haben, liegt ebenso falsch. Im schlimmsten Fall zahlt er ein Bußgeld, das Beweismittel wird nicht anerkannt und der böse Bube geht trotzdem mit einem Grinsen aus dem Gerichtssaal. Das Gericht entscheidet, ob ein Beweismittel anerkannt wird oder nicht, im Moment eher nicht, nur in Ausnahmefällen. Auf Grund diesem und auch anderer DashCam-Freds und weil ich mit nem GoPro-Derivat auf Moped-Touren jene dokumentiere und in meine Urlaubsvideos einbaue, habe ich mich mal ausgiebig mit der Thematik beschäftigt. Weil das hier den Rahmen sprengen würde, hier ein Link zu meinem geistigen Erguss auf meiner HP. Viel Meinung, klar, aber auch viele Fundstellen zu Urteilen mit Links, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann: --> Link LG vom Mikesch Ich habe seit knapp zwei Jahren meine Fahrzeuge mit einer Blackvue Cam ausgerüstet. Das schöne an diesen Geräten ist, dass sie recht dezent und nur bei genauem hinsehen zu sehen sind. Dass sie keinen Monitor verbaut haben, sehe ich absolut als Vorteil. Das, was das Gerät gerade aufzeichnet, sehe ich selbst eh aus der Windschutzscheibe. In dieser Zeit hat die Cam bereits zwei Schäden, die beim parken entstanden sind, aufgeklärt. Die Rechtmäßigkeit der Aufnahme wurde in keinem der beiden Fälle in Frage gestellt, allerdings kam es, aufgrund der jeweiligen EIndeutigkeit, auch nicht zu einer Verhandlung. Die Bildqualität der kleinen Cam kann Prinzipbedingt nicht an eine 5D MarkX oder an meine EX1R heranreichen. Sie ist aber durchaus akzeptabel. Deshalb habe ich jetzt im neuen Wohnmobil auch das aktuelle Gerät, eine Amazon Link, verbaut, um die Fahrten damit zu dokumentieren. Bei besonders schönen Strecken entnehme ich dann abends die Karte und sichere sie auf dem Notebook.
Spontan würd ich sagen - uiiih, teuer. Dann kommt die Frage: Was zeichnet bei Dir die zweite Kamera auf? Ob die Kinder im WoMo artig sind??
Eine Dashcam hängt während Stunden, Tagen, Wochen und Monaten an der Frontscheibe und wird von der Sonne regelrecht gebraten. Das hält auf die Dauer kein Smartphone aus.
Die Dashcam kommt bei mir erst zu Beginn einer Fahrt an die Frontscheibe, ist die Fahrt zu Ende, wird auch die Dashcam entfernt. So würde ich es auch mit einem Smartphone machen und ich denke, auch alle anderen.
Mein Smartphone lasse ich nicht stundenlang an der Sonne schmoren.
Ich schon, aber eher selten, aber nicht nur das Smartphone, auch das 10 Zoll-Tablet, welches i.d.R. im Wohnmobil als Navigationsgerät herhalten muss und es hat ihm noch nicht geschadet. Es kommt allerdings während des Ladens bei starker Sonneneinstrahlung vor, dass das Laden wegen Überhitzung vom System abgeschaltet wird, aber dann ist der Akku so voll, dass ich den Rest des Tages mit dem Tablet noch navigieren kann. Aber das Tolle an Smartphones und Tablets ist ja gerade, dass ich diese Geräte zu verschwiedenen Zwecken nutzen kann, u.a. auch als Dashcam einsetzbar, nur zum Telefonieren brauche ich Smartphones und Tablets nicht. und womit telefonierst du,wenn nicht mit einem Smartphone, geht du in die Telefonzelle? Aber lassen wir das, du bist halt gegen den Einsatz einer Dashcam, aus welchen Gründen auch immer, denn der von dir angeführte Qualitätsgrund ist für mich nur vorgeschoben.[/quote] Offensichtlich fällt es dir sehr schwer eine andere Meinung zu tolerieren! :roll: Bei mir zuhause ist eingebrochen worden. Die Dashcam im Auto wurde durch die Funktion Motion Detektion gestartet und hat den Dieb mit guter Qualität auf Video aufgezeichnet. Ich habe meine Sachen wieder und die Polizei war sehr froh so ein gutes Material zur Auswertung vorhanden war. Mir war der Sinn nie so richtig klar. Ohne das Teil hätte ich mehrere Tausend EUR Schaden davon getragen. Glück gehabt. So langsam erkennt auch die Gerichtsobrigkeit, dass Dashcams keine Spielerei darstellen. Hallo, auch für den Fall gut! Keiner kann sich rausreden, ob so oder so. |
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