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Hallo zusammen, ich bin grundsätzlich von neuen technischen Dingern meistens begeistert. Habe auch vieles in meinem Womo eingebaut. Aber mal ehrlich; ist jemand von seiner Dash-Cam begeistert? Ich habe eine ziemlich teure gekauft, mit Full-HD-Video Qualität. Die Videos sehen eigentlich ganz ansprechend aus 1. ich muss die Scheibe jeden Morgen blitzeblank scheuern, sonst habe ich jede Menge zerquetsche Mücken auf dem Video. 2. bei Gegenlicht sieht man das halbe Armaturenbrett gespiegelt in der Scheibe und auf dem Video. Auf der Autobahn mit 100kmh: 3. die Qualität des Videos um daraus Fotos zu machen, reicht ganz und gar nicht aus, für Fotos also nicht brauchbar (war der Hauptzweck). Autonummern sind bei 100km/h keine einzige zu erkennen.
Bei einem Unfall kann ich vielleicht ein spektakuläres Video auf YouTube laden, aber nützt mir das was?
Beispielbild: unten rechts war ein grosses Reh neben der Autobahn, aber auf dem Video nur sehr undeutlich zu erkennen.
Für Landschaftsaufnahmen als Video einigermassen tauglich bei sauberer Scheibe und guten Licht. Für Fotos nicht brauchbar.
Jou, so ist es. Auch bei mir. :( Aber suche mal die Übersetzung von "Dash". Und dann noch nach "fokussieren". Das ist nun mal so. Cam nach rechts und Du hättest das Reh drauf gehabt.... :ja:
Und die Mücken? Fährst wohl zu schnell... :wink: oder hast zu teuer eingekauft. :)
Gast am 26 Apr 2014 22:22:39
Aus meiner kann man auch nur Unfallfilme und Unfallfotos machen. Wenn Du Einzelbilder aus dem Film ziehst kann man die Kennzeichen erkennen.
Spätestens die Polizei in Verbindung mit dem Fahrzeug ( Typ und Farbe ) kann das.
Für Filme und Fotos leider nicht verwendbar, die Qualität ist nicht gut genug.
Vielleicht bin ich zu verwöhnt, aber die Fotos meiner Homepage sind zu > 90 % mit meiner 5D Mark II --> Link gemacht.
Welche Schnappschusskamera ich sonst auch verwende ( oft ein Galaxy S4 Mobiltelefon ) man sieht das die kleine Linse und der kleine AufnahmeChip nicht viel taugt.
Gerade wenn man vergrößert / Ausschneidet merkt man das extrem.
Anzeige vom Forum
brawo1 am 26 Apr 2014 22:30:08
Bin nicht ganz eurer Meinung, denn ich kann durchaus Fotos über die Dashcam herstellen. Natürlich ist bei höherer Geschwindigkeit das Bild nicht so gestochen scharf wie gewohnt, aber aus meiner Sicht ausreichend. Wenn das Bild manchmal nicht scharf genug ist, wird es verkleinert auf 640x480 Pixel und die Schärfe nachgestellt und schon bin ich zufrieden. Und die Nummernschilder kann ich sehr wohl erkennen, auch bei schneller Fahrt, allerdings nur mit einem Filmbearbeitungsprogramm.
ellapinella am 27 Apr 2014 05:53:51
Hi
ich habe fünf Dash-Cams getestet und alle wieder zurückgeschickt. Keine entsprach meinem qualitätsbewußten Ansprüchen was die Filmqualität entsprach, daher meiner Meinung nach sind sie auch einfach zu teuer, weil sie in Mode kommen.
Dafür habe ich eine APP runtergeladen, wenn ich mein 7" Mini TAB von Nexus einspanne, macht diese APP wunderbare lange und hochqualitative Aufnahmen auf den Chip 32 GB auf die Blackbox. Auch Einzelfotos je nach Bedarf, mit sensiblen Crash-Einstellungen, wann das Gerät weiter aufzeichnet.
Das reicht meinen Anforderungen und diese App kostet um die 2,32€. Das TAB wird über 12V gespeist wie ein Navi, bedarf nur einer größeren, stabileren Halterung für die Mittelkonsole für diese 7 Zoll.
Benutzen tuh ich das aber auch nicht permanent, weil es ist einfach nur ne moderne Spielerei, die man erst mal "haben will", und da zum Glück nix passiert, wird es später auch langweilig.
Sollte mal etwas passieren, ist noch nicht garantiert, ob das vom Gesetzgeber oder Gericht später wirklich anerkannt wird. Also auch hier, so wie jeder mag .... Ich finde es ne schöne Spielerei !
usareidi am 27 Apr 2014 06:38:37
Ob sinnvoll oder nicht, muss wohl jeder selber Wissen. Aber was wichtiger ist, bei uns in der Schweiz sind sie eigentlich verboten? --> Link Zumindest wenn sie im Dauerbetrieb sind, dann ist es nämlich "Videoüberwachung im öffentlichen Raum", was der Datenschutz ohne Genehmigung verbietet.
wolfherm am 27 Apr 2014 08:10:26
Auch in D gilt diese Regelung.
silent1 am 27 Apr 2014 08:22:24
Ich bilde mir ein, das der schlaue Richter Hold (heißt der so?) letztens im Frühstücksfernsehen erzählt hat das nicht das Aufnehmen mit einer solchen Kamera verboten ist, sondern die Veröffentlichung z.b. auf Youtube. Für die private Nutzung sollte da nichts gegen sprechen.
Gast am 27 Apr 2014 10:42:02
Rofalix hat geschrieben:Bei einem Unfall kann ich vielleicht ein spektakuläres Video auf YouTube laden, aber nützt mir das was?
Da der TE das Video veröffentlichen will ist die Aufnahme grundsätzlich unzulässig und spätestens nach der Veröffentlichung wird das ganze Strafrechtlich relevant.
Wer ein entsprechendes Gerät ( --> Link ) zur Unfallerfassung hat und z.B. in Deutschland betreibt, überschreibt permanent nicht benötigte Daten. Kommt es zu einem Unfall wird das Gerät als Beweis anerkannt, sofern es sich um ein Strafverfahren handelt. Hier muss das Gerät ausgewertet werden.
Ob das Zivilgericht das Gerät als Beweis anerkennt ist deren Sache.
Dies ist aber in der Regel gar nicht notwendig, da alleine das kleine Filmchen das man per E-Mail den Versicherungen zusendet bereits den Sachverhalt klärt.
So meine Erfahrung, ich möchte das Gerät nicht mehr missen.
Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
kurt2 am 27 Apr 2014 11:47:04
Hallo, ich würde eher für so etwas plädieren --> Link und zwar serienmäßig für alle Neufahrzeuge, jedoch also "Stand- alone- Gerät" zum Aufzeichnen best. Fahrparameter und nicht mit der Versicherung vernetzt.
brawo1 am 27 Apr 2014 11:50:12
UlrichS hat geschrieben:Da der TE das Video veröffentlichen will ist die Aufnahme grundsätzlich unzulässig und spätestens nach der Veröffentlichung wird das ganze Strafrechtlich relevant.
Ganz so schlimm ist die Sache ja nun doch nicht, denn wenn ich Nummernschilder und Gesichter unkenntlich mache, spricht nichts gegen eine Veröffentlichung.
Gast am 27 Apr 2014 12:06:32
kurt2 hat geschrieben:ich würde eher für so etwas plädieren ...
Aufgrund der leidvollen Erfahrung, dass im Unfallfall in 99 % der Fälle alle Zeugen weitergehen bzw. weiterfahren sind alle unsere Fahrzeuge mit der Blackbox ausgerüstet die auch nach vorn und hinten filmt.
Das man ( meines Wissens ) jetzt im Motorsteuergerät die letzten 10 Sekunden oder so speichern will ist gut und schön aber das ersetzt aus meiner Sicht nicht ein vollwertiges System mit Filmen nach vorn und hinten.
Wer schon mal gehört oder selbst erlebt hat das er Strafrechtlich verfolgt wurde, weil im "anderen Unfallfahrzeug" 4 Personen saßen die sagen wir "andere Erinnerungen hatten", wird bestimmt nie mehr ohne fahren wollen.
Denn die Staatsanwälte hören sich die Aussagen an und dann steht 1 gegen 4 und wie das wohl ausgeht kann man sich denken. Ist dann lustig wenn plötzlich so ein FIlmchen auftaucht wie z.B. bei meinem "Köln Unfall" --> Link
Der eine sagte so und der andere so, meine Kamera sagte dann so wie ich aus :D und mein Unfallgegner durfte auch Anbetracht seiner "Aussage" ( die sich doch sehr ... sehr ...erheblich von der Kamera Aufzeichnung entfernt hatte :D ) 400 € Strafe bezahlen.
Auch bei dem Unfall wurde ein Mensch ( in einem PKW ) verletzt, da ist die Staatsanwaltschaft immer "ganz elektrisch" ... was ich auch richtig finde. Da ist so ein "Filmchen" Gold wert.
Veröffentlichen würde ich so etwas nie, auch nicht im Unfallfall !
wenn ich darauf achte, dass ich ausschließlich nur in meinem Garten filme, um evt. Diebe Räuber zu erkennen, dann habe ich also nicht den öffentlichen Raum verletzt. oder?
Rofalix am 11 Dez 2014 21:17:12
wolfherm hat geschrieben:Allen Nutzern zum Nachdenken: --> Link
In diesem Artikel wird beschrieben, wie einer Straftäter mit einer Überwachungskamera gefilmt wird und dann übergibt der "Filmer" die Bilder der Polizei und wird bestraft, da er die Einwilligung vom Täter nicht hat. Aber die Lösung wäre die: der Polizei sagen, dass man einen Film hat, wo der Täte drauf ist. Wenn die Polizei den Film will, ordnet sie eine Hausdurchsuchung an, findet den Film und darf in legal verwenden, ohne dass der gestraft wird, der ein gefilmt hat...
Ob das sinnvoll ist? Nein, ist es nicht, aber eine Lösung...
Rolf
wolfherm am 11 Dez 2014 21:21:29
Darum geht es doch gar nicht. Es geht um die unzulässige Überwachung des öffentlichen Raumes. Den Privatbereich darf ich überwachen. Aber nicht jeden Menschen auf der Strasse oder im Auto filmen. Haben wir hier ja schon oft diskutiert. Ich bin froh, dass das endlich mal geregelt ist. Nicht jeder Privat-Sheriff darf demnächst ungestraft jeden Menschen filmen.
brawo1 am 11 Dez 2014 21:30:17
Rofalix hat geschrieben:Aber die Lösung wäre die: der Polizei sagen, dass man einen Film hat, wo der Täte drauf ist. Wenn die Polizei den Film will, ordnet sie eine Hausdurchsuchung an, findet den Film und darf in legal verwenden, ohne dass der gestraft wird, der ein gefilmt hat...
Ob das sinnvoll ist? Nein, ist es nicht, aber eine Lösung...
Die Polizei darf keine Hausdurchsuchung anordnen, dafür sind die Gerichte zuständig und die werden mit Sicherheit keinen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Aber die Polizei könnte nett fragen, ob sie den Film bekommen kann :mrgreen: und dann weitere Ermittlungen durchführen.
wolfherm am 11 Dez 2014 21:34:18
Nein, vielleicht sind es unzulässige Beweismittel. Wer weiß?
brawo1 am 11 Dez 2014 21:35:00
wolfherm hat geschrieben:Aber nicht jeden Menschen auf der Strasse oder im Auto filmen. Haben wir hier ja schon oft diskutiert. Ich bin froh, dass das endlich mal geregelt ist. Nicht jeder Privat-Sheriff darf demnächst ungestraft jeden Menschen filmen.
Wolfgang, der Einsatz einer Dashcam ist höchstrichterlich noch nicht geregelt. Wenn ich einen solchen Film für rein private Zwecke mache, ist momentan noch nichts dagegen einzuwenden. Und so sehe ich es auch bei diesem EU-Urteil, Überwachung ja, aber nicht zur weiteren Verwendung, wenn öffentlicher Raum aufgenommen wurde.
ellapinella am 11 Dez 2014 21:35:54
Dann würde ich mit der Polizei einen Deal machen, sie wollen doch eine höhere Aufklärungsrate erziehlen!!! Und wenn ich denen sage etwas vom Film, aber den darf ich ja nicht zeigen, und die wollen es sehen, dann nur unter den Umständen, die zeigen mich nicht noch an.
Wie die Polizei das dann dreht und die Beweise offen legt müssen die doch wissen.
Ist doch wie im Film .... :) um 20:15 Uhr :( :) ja wäre schön, wenn es so wäre....im wahren Leben ist alles kompliziert!
Acki am 11 Dez 2014 21:37:37
Ist also so was --> Link jetzt nicht mehr erlaubt? :eek:
wolfherm am 11 Dez 2014 21:41:18
Wolf,
der EU-GH ist das höchste Gericht, für dich und für mich......welches irdische Gericht gibt es darüber noch?
brawo1 am 11 Dez 2014 22:32:47
wolfherm hat geschrieben:Wolf,
der EU-GH ist das höchste Gericht, für dich und für mich......welches irdische Gericht gibt es darüber noch?
Ja, Wolfgang, schon richtig, aber jeder Fall liegt anders. Und da bin ich halt der Meinung, dass u.a. die Dashcam nicht darunterfällt, warten wir mal ab.
wolfherm am 11 Dez 2014 22:36:02
Es geht um den öffentlichen Raum. Und das ist die Strasse ganz bestimmt. Da kommt auch bestimmt keiner zu einer anderen Entscheidung. Warum auch? Würdest du einen Grund erkennen?
brawo1 am 11 Dez 2014 22:36:18
Acki hat geschrieben:Ist also so was --> Link jetzt nicht mehr erlaubt? :eek:
Ich gehe davon aus, dass es zumindest in Deutschland noch erlaubt ist, denn bzgl. der Dashcam wurde noch nicht höchstrichterlich entschieden. Wie schon zuvor erwähnt, jeder Fall liegt anders.
wolfherm am 11 Dez 2014 22:37:56
Wo ist der Unterschied? Kamera ist Kamera. Aufzeichnung ist Aufzeichnung. Verstehe ich jetzt nicht. Wo ist die Begründung für einen Unterschied?
Torsti5 am 11 Dez 2014 22:41:37
aufgrund einer falschen Zeugenaussage - ich war zur falschen Zeit am falschen Ort - hatte ich vor drei Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriff in dem Straßenverkehr und wegen Nötigung am Hals. Bis zum Gerichtsverfahren musste ich 6 Monate lang um meinen Führerschein und um meine berufliche Existenz zittern. Nur wegen widersprüchlichen Aussagen des Zeugen vor Gericht wurde ich nicht wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt. Die angebliche Nötigung ist aber an mir hängengeblieben. Noch heute nage ich an der Tatsache für etwas bestrafft worden zu sein was ich nicht begangen hatte. Mit so einer Kamera hätte ich vielleicht die Chance gehabt meine Unschuld zu beweisen. Deswegen fahre ich grundsätzlich nur noch mit Kamera. Vor diesem Ereignis hätte ich vermutlich noch über solche Dash Cams gelacht. Das Lachen und der 100%ige Glauben an unserem Rechtstaat ist mir aber in dieser Hinsicht völlig vergangen.
wolfherm am 11 Dez 2014 22:44:39
Deswegen ist es aber trotzdem nicht erlaubt. Tut mir leid, was dir widerfahren ist. Aber dadurch werden solche Dinge nicht rechtmaessig. Und dann kämen zum Vorwurf der Nötigung noch der Vorwurf wegen Verstosses gegen das Recht auf das eigene Bild, den Datenschutz und was weiß ich dazu...
brawo1 am 11 Dez 2014 23:28:37
wolfherm hat geschrieben:Wo ist der Unterschied? Kamera ist Kamera. Aufzeichnung ist Aufzeichnung. Verstehe ich jetzt nicht. Wo ist die Begründung für einen Unterschied?
Der Unterschied liegt darin, dass das Video öffentlich gemacht wurde.
wolfherm am 11 Dez 2014 23:38:32
Das ist total egal. Frag mal einen Datenschutzexperten. Alleine das Aufnehmen und Speichern personenbezogener Daten ist nicht zulässig. Aber das wird jetzt zu diffizil. Lassen wir es dabei.
brawo1 am 11 Dez 2014 23:47:45
wolfherm hat geschrieben:Das ist total egal. Frag mal einen Datenschutzexperten. Alleine das Aufnehmen und Speichern personenbezogener Daten ist nicht zulässig. Aber das wird jetzt zu diffizil. Lassen wir es dabei.
Ja, da sind wir halt unterschiedlicher Meinung.
Gast am 12 Dez 2014 00:37:26
Ich habe auch so ein Teil, benutze es nicht wirklich bewusst, aber als mir auf der Autobahn auf der Gegenfahrbahn ein LKW mit platzendem Reifen sehr nahe an mein Auto heran gekommen ist und Reifenteile an meine Scheibe schmetterten, dachte ich, "gut das Teil zu haben". Auf Datenschutz pfeife ich, wenn ein Video zu meiner Entlastung beiträgt. Dann zahle ich halt den kleinen Strafzettel.
usareidi am 12 Dez 2014 07:22:46
Erläuterungen vom eidgenösischen Datenschutzbeauftragten: --> Link
Meiner Meinung nach gut erklärt, warum eine Dashcam nicht zulässig ist. Wobei, so lange es keine Gerichtsurteile gibt ist abschliessend nicht klar was zulässig ist und was nicht.
brawo1 am 12 Dez 2014 09:21:02
usareidi hat geschrieben:Meiner Meinung nach gut erklärt, warum eine Dashcam nicht zulässig ist. Wobei, so lange es keine Gerichtsurteile gibt ist abschliessend nicht klar was zulässig ist und was nicht.
Nein, nur zum Teil, denn es wird mit keinem Wort darauf eingegangen, wie der Einsatz zu bewerten ist, wenn die Dashcam nur zur Dokumentation einer Reise benutzt wird, also zur reinen privaten Nutzung, keine Veröffentlichung des Videos.
Und dbzgl. gibt es noch kein höchstrichterliches Urteil in Deutschland und der gesamten EU, wenn doch, so ist mir etwas entgangen und ich bitte um einen entsprechenden Link.
Sollte es einmal höchstrichterlich verboten werden, müsste konsequenterweise auch der Einsatz von ganz normalen Videokameras nicht gestattet sein und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
xbmcg am 12 Dez 2014 09:46:19
In D gibt es Gesetze, die das regeln. Dauerhafte Installation von Überwachungskameras im öffentlichen Raum darf nur der Staat und seine Organe. Gelegentliches Fotografieren / Filmen für rein pivate Zwecke ist erlaubt.
Wenn doch Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum publiziert werden sollen, muss man die abgebildeten Personen um Erlaubnis bitten oder unkenntlich machen.
Wenn man zu Hause Kameras installiert, darf man damit die Straße / öffentliche Wege nicht erfassen, die Aufnahmen von öffentlichen Raum sind nicht gerichtlich verwertbar. Es sind Hinweisschilder anzubringen, dass das Grundstück videoüberwacht wird, damit Besucher / Postboten etc darauf hingewiesen werden.
Also Dashcam Betrieb im öffentlichen Raum und dann auf Youtube laden ist gesetzlich verboten, weil man die Rechte der Beteiligten auf Privatsphäre verletzt, auch sind diese Aufnahmen in einem Verfahren als Beweismittel nicht zulässig.
Es sind eh schon zu viele Glassholes unterwegs, reicht Euch denn die Überwachung des Staates nicht, muss sich jeder als Hobby-IM betätigen?
Es ist ja nichts gegen ein paar Urlaubs-Schnappschüsse einzuwenden, aber Dauerfilmen?
rinto am 12 Dez 2014 12:24:07
Die gestrige EuGH- Entscheidung zur Videoüberwachung eines private Grundstücks dürfte generell der privaten Videoüberwachung in Zukunft noch engere Grenzen setzen, erst recht der zulässigen Nutzung einer Dashcam.
bennykater am 12 Dez 2014 14:20:36
Für mich steht diese rigide Haltung völlig im Gegensatz zu Google Streetview.
Wenn man als Gesetzgeber schon auf dem Standpunkt steht, dass auf den Einsatz von Dashcams zu verzichten ist, dann sollte auch Streetview verboten werden, wenngleich es sich dabei nicht um Bewegt-Bilder sondern um Fotos handelt. Da werden - zumindest in der BRD - Gesichter und sonstige personenbezogene Aufnahmen nur auf Antrag gelöscht bzw. unkenntlich gemacht. Wie Streetview in der Schweiz gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht.
Das Argument des Torsti5 ist nicht von der Hand zu weisen. Es gibt Menschen, die im Straßenverkehr ihre Aggressionen austoben, und ich bin sicher, dass die meisten hier schon mal so einem Autofahrer begegnet sind. Wenn man dann allein im Wagen ist und der andere zwei/drei Zeugen im Auto hat, hielte ich es beinahe schon für "putative Notwehr" :D eine Dashcam zu betreiben. Allein zum Eigenschutz setzt die Polizei in vielen Ländern Personal-Cams ein, die an der Uniform getragen werden. Es ist nicht einzusehen, warum dem "gemeinen Verkehrsteilnehmer" diese Art von Schutz der Persönlichkeit verwehrt bleiben sollte. Dass es Länder gibt (geben soll?), die den Einsatz der Dashcams (angeblich) vorschreiben, hat uns zwar nicht zu beeinflussen, aber vielleicht könnte man dort mal die Erfahrungen der Gerichte abfragen.
Martin
Labrador am 12 Dez 2014 14:31:55
Für fotografische Zwecke - also zum erstellen schöner Bilder - ist die Kamera sowieso wertlos. Als Beweismittel für eventuelle Verkehrsunfälle zur Zeit höchst umstritten. Die Tendenz scheint dahin zu gehen, dass die "Beweise" entweder gar nicht verwertet oder gar noch mit einem Bussgeld für den Betreiber der dashcam belegt werden. Solange keine klare gesetzliche Regelung da ist, lass ich für mich lieber die Finger davon. :wink:
xbmcg am 12 Dez 2014 14:36:03
Google Streetview ist auch kein Maßstab, meinetwegen kann das ruhig auch verboten werden. Es ist eine Verletzung der Privatsphäre und Missachtung der Rechte der Mitmenschen.
Ich würde übrigens auch die Nutzung von Google Glass in der Öffentlichkeit ächten, in Kinos darf man die Brille ja auch nicht mitnehmen um die Rechte der Industrie nicht zu verletzen, wieso soll man diese Rechte über die Persönlichkeits-Rechte des Einzelnen stellen?
Wenn man nicht gerade einen bestimmten Filmszene drehen will, sollte die Kamera aus bleiben.
Was Dash-Cams angeht, würde ich vielleicht eine Black-Box tollerieren, die eine Endlosschleife aufzeichnet und alle 15 Minuten oder so die Aufzeichnungen überschreibt. So kann man bei einem Unfall die Aufnahme anhalten, hat die letzten 15 Minuten drauf, verletzt aber die Rechte all der anderen in den Stunden / Tagen / Wochen vorher nicht, auch sollten solche Aufzeichnung nicht für persönliche Zwecke heruntergeladen werden können.
Unfall passiert, Knopf drücken und Film wird Eingefroren.
Gast am 12 Dez 2014 14:37:14
bennykater hat geschrieben:Da werden - zumindest in der BRD - Gesichter und sonstige personenbezogene Aufnahmen nur auf Antrag gelöscht bzw. unkenntlich gemacht. Wie Streetview in der Schweiz gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht.
Martin, das stimmt so leider nicht. Gesichter und Autokennzeichen werden grundsätzlich automatisch unkenntlich gemacht. Nur wenn der "Verwischungsautomatik" etwas durchrutschen sollte, dann kann man einen Antrag stellen. --> Link
bennykater hat geschrieben: Wenn man dann allein im Wagen ist und der andere zwei/drei Zeugen im Auto hat...
Das sehe ich auch so. Ich hatte bisher noch keine Veranlassung, mir eine Dashcam zuzulegen, aber wenn ich eines Tages der Meinung sein sollte, ich müsste so ein Teil haben, dann werde ich mir zum Selbstschutz eine zulegen. Ich denke auch, dass sich die Entwicklung nicht aufhalten lässt und die Verbreitung der Kameras zunehmen wird... Gesetzeslage hin oder her.
bennykater am 12 Dez 2014 15:21:14
tztz2000 hat geschrieben:Martin, das stimmt so leider nicht. Gesichter und Autokennzeichen werden grundsätzlich automatisch unkenntlich gemacht.
Danke für diesen Hinweis, Thomas! :dankeschoen: Das wußte ich nicht. Dennoch, die ganze Streetview-Geschichte ist mir suspekt. Wenn ich Schlechtes im Sinne hätte, z.B. Wohnungseinbrüche, würde ich es leicht haben, zu schauen, welche Wohngebiete ertragreich erscheinen oder wo es nur Wohnblocks gibt. Natürlich kann ich auch hin fahren, aber ich empfinde es durchaus als meine Privatsphäre, wo ich wohne. Egal, dazu ist es jetzt sowieso zu spät. Und wahrscheinlich gibt es genug ausgefeilte Juristen, die einem den Unterschied zwischen Dashcam und Streetview aufs feinste herausarbeiten können.
Was den Datenschutz angeht, hat man oftmals das Gefühl, nur noch kapitulieren zu können. Und solange demokratisch gewählte Regierungen am Ruder sind, sollte man meinen, dass der sog. unbescholtenen Bürger nichts zu befürchten hätte (was Unsinn ist! Das ist auch nicht meine Haltung dazu), aber wenn sich das Blatt mal wendet, und radikale Parteien dran kommen, ist es wahrscheinlich selbst zum Flucht ergreifen zu spät.
Lassen wir es, ich will auch keine Schwarzmalerei betreiben. Schönes Wochenende!
Martin
xbmcg am 12 Dez 2014 15:31:31
Hilft nur noch Burka tragen (das Verbot wird aber auch schon geprüft)... Bald müssen wir alle nackig herumlaufen wegen Vermummungsverbot - aber wer nichts zu verbergen hat... :P
lex2222 am 12 Dez 2014 17:04:38
xbmcg hat geschrieben:Was Dash-Cams angeht, würde ich vielleicht eine Black-Box tollerieren, die eine Endlosschleife aufzeichnet und alle 15 Minuten oder so die Aufzeichnungen überschreibt. ... Unfall passiert, Knopf drücken und Film wird Eingefroren.
... genauso funktioniert doch eine Daschcam!!
xbmcg am 12 Dez 2014 17:15:26
Die Dashcam hat eine SD Karte und kann viele Stunden aufzeichnen, die Aufzeichnungen können kopiert, manipuliert, bearbeitet und in Youtube & Co veröffentlicht werden....
Eine BlackBox wäre manipulationssicher wie ein Flugschreiber und nur durch Autorisierte (zerstörend) auslesbar, damit auch die Aufzeichnung schließlich beweissicher verwertbar ist.
Variophoenix am 12 Dez 2014 19:47:09
Warum ist uns der Täterschutz so wichtig? Wenn einem Unrecht geschieht und es sind Beweismittel vorhanden, welche auch immer, ist das doch für die Rechsprechung des Opfers gut.
Meine Erfahrung mit Polizei ist, dass die selber auch froh sind solche Viedeos zu sehen. Schon ein paarmal bei mir vorgekommen. Nie hatte jemand einen Einwand nur weil auch noch öffentlicher Raum zu sehen war. Ich hatte früher beruflich viel mit denen zu tun.
Das die Datenschützer eben Daten gar nicht zulassen wollen, ist doch klar. Aber die meisen Polizisten sehen das anders.
Ausserdem haben wir hoffentlich alle unseren gesunden Menschenverstand. Und wenn jemand so ein Video sieht und dadurch die Fakten geklärt sind, stehen meine chancen gut recht zu bekommen.
Gesetzt gibt es viele, aber wenn ich ein leben retten oder sonst zur Gerechtigkeit dazutragen kann, dann mache ich das. Gesetz in oder her.