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Mein Bürstner A 625 ging nach einem Hagelschaden (ca. 15000€) in die Reparatur. U.a. Die klebte die Werkstatt Neublech auf altes. Durch die Blechaufdoppelung (Blech auf Blech) erhöhte sich das Leergewicht , die Aufbaustatik wurde verändert und nach relativ kurzerZeitdauer sind bereits Blechablösungen, welche dann zu Blasenbildungen führten, eingetreten. Soweit ich weiß, lehnen alle Caravanhersteller diese Reparaturmethode ab. Der Gutachter, der die Gutachten vor und nach der Reparatur erstellt hat, hat mir einen wesentlichen Wertverlust bescheinigt. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es eine Stelle an die man sich wegen eines möglichen juristischen Weges wenden kann? Gleich zum Rechtsanwalt? Und wieder ein neues Gesicht :mrgreen: Herzlich Willkommen im Forum :!: Was sagt denn die Werkstatt zu diesem Dilemma? Hallo, und willkommen im Forum. Leider schreibst Du zu Deinem Problem sehr wenig. Hast Du schon mal mit dem Betrieb gesprochen, der die "Doppelung vorgenommen hat? War es ein Caravan/Wohnmobilhändler mit angeschlossener Werkstatt? Ist der Betrieb Innungsmitglied und unterwirft er sich dem Schiedspruch der Schiedstelle? --> Link Außerdem gibt es für eine rechtliche Übersicht die Möglichkeit einer "Erstberatung" bei einem auf dem Gebiet der Sachmängelhaftung/des Gewährleistungsrechtes versierten Anwalts. Die Erstberatung ist auch nicht zu teuer, ist verhandelbar und per Gesetz auf 190 Euro plus MwSt. gedeckelt. --> --> Link Im Rahmen dieser Erstberatung wird Dir ein guten Anwalt auch den richtigen (Verfahrens-)Weg, die verschiedenen Möglichkeiten der Nacherfüllung, die zu beachtenden Fristen und das Recht der Wegkostenentschädigung erläutern. Ein in v.g. Zusammenhang auf Wohnmobile spezialisierter RA (U. Dähn) ist hier im Forum mit dem Nick "Mückenstürmer" aktiv. Zum Einlesen in die Materie ein Link zu dessen Beratungsseite: --> Link Ich denke, dass in Deinem Fall eine Rechtsberatung lohnt. Das kann ich mir gut vorstellen, denn das aufgeklebte Blech dehnt sich ja viel schneller aus als das untere und so wie eine Eisenbahnschine sich ausdehnt und irgendwo hin muss so muss ja das Blech auch irgendwo hin. Entweder wirf es Blasen ( lange Wasserwaage drauflegen ) oder sonst etwas. So eine "Reparaturmethode" kann doch nicht halten und ist aus meiner Sicht Pfusch. Auch gibt es viele Fragen, so die Frage ob die Versicherung wenn es ein Versicherungsschaden war an Dich ausgezahlt hat oder direkt an die Versicherung d.h. ob die Versicherung der Auftraggeber war. Grundsätzlich ist es so, dass die Frage relavant ist, ob Du mit der "Lösung" einverstanden warst, wie lang ist der Zeitraum der Reparatur her usw. Danke für die Reaktionen und Tipps. Da es sich bei der Reparatur wohl um eine bewusst unsachgemäße, eben (für die Werkstatt) kostengünstigere gehandelt hat, werde ich den direkten Kontakt zu dieser Werkstatt nicht mehr suchen. Danke auch für den Link! Der Reparateur hat direkt mit der Versicherung abgerechnet und lt. Gutachten deutlich mehr berechnet, als er nach diesem Gutachten hätte reparieren müssen. Ich werde wohl eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. hast du dir gar nicht vorher erklären lassen wie die Reparatur aussehen soll ?
Das wurde ja durch das Gutachten festgelegt; z.B. verhageltes Dach runter, neues Dach drauf... Was ich Dir dringend raten würde, sofort Fotos zu machen ( mit Wasserwaage ), Dokumentieren ist immer sehr wichtig. Da das ganze wohl länger dauert, mit einem Zeugen jedes Vierteljahr Fotos machen ( sofern was ich annehme eine Änderung des Zustand eintritt )
Rechtsanwalt ist richtig, aber hast Du auch schon Deine Versicherung informiert, dass der Schaden nicht nach Vorgabe des Gutachtens repariert wurde? Was ich nicht verstehe: Dir war der vom GA vorgegebene Reparaturweg bekannt ? Und Du hast trotzdem den Reparaturweg der Werkstatt akzeptiert ? Hast Du reklamiert ? Wann war der Vorgang ? Hat der Gutachter nicht nach erfolgter Reparatur nachbesichtigt ? Deine Kenntnis vom Abweichen der Werkstatt vom vorgegebenen Reparaturweg könnte u.U. maßgeblich für den Beginn der Verjährung Deiner Ansprüche gegenüber der Werkstatt sein. Viele aus Nürnberg, Edgar Zunächst verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum ein Hagelschaden repariert werden muss.... Dann ist es für einen Laien ja auch nicht zumutbar sich über Reparaturwege erkundigen zu müssen, wenn dies einer ausgewiesenen Fachfirma übergeben wird, oder? Da der Krug ja bereits gebrochen ist, kann ich auch nur zu einer anwaltlichen Unterstützung raten. Der kennt alle wichtigen Sachverhalte wie Fristen, Vorgehensweisen etc..
In dem Fall würde ich wohl auch eher dazu tendieren, die 15K€ zu kassieren und die Dellen in der Außenhaut einzeln farbig auszumalen und mich über die Farbkleckse und die damit verbundene, schöne Grundlage fürs nächste WoMo zu freuen. In diesem Falle würde ich selber keinerlei Kontakt zu der "Firma" aunehmen um evtl spätere Widersprüche zu vermeiden - alles weitere: Anwalt!
Hat der "Reparateur" lt. deiner Aussage nicht gemacht. Er hat gemacht: auf altes Dach Klebstoff drauf und neue Aluhaut drüber!! Das ist Pfusch! und eine nicht "gutachtensgemässe" Reparatur. Meine Meinung, Andreas Ich vermute mal. dass durch den Hagelschaden lediglich Dellen entstanden sind. Schlimm genug, a b e r dafür von der Versicherung für eine Reparatur 15.000.00 € anerkannt, wäre für mich ein Grund, dass Dach so zu lassen und mir keinen Pfusch einzuhandeln wie es beschrieben wurde. Wer schaut denn auf das Dach ? und geht davon die Welt unter ? Schlimm wäre es, wenn keine Versicherung zahlen würde. Was hätte man dann unternommen :?: Ich glaube nicht, dass man sich dann zu einer Reparatur entschlossen hätte. Manch einer würde man für das " heilige Blechle " in Tränen ausbrechen ( Achtung: IRONIE ). Sicherlich ist ohne Reparatur ein Wertverlust vorhanden. Aber wie es denn jetzt aus. ? Unter Umständen schlimmer als ohne Reparatur, abgesehen davon, wenn man an einen Verkauf denkt und den Pfusch nennen muß. Manfred Schau doch auf diese Seite: --> Link Ist selbst Wohnmobilist und nach meiner Kenntnis sehr kompetent, was Dein Thema betrifft. Hallo Edgar, klar war der Reparaturweg durch Gutachten vorgegeben und akzeptiert, wurde aber nicht eingehalten. Habe den Gutachter und die Versicherung informiert; Gutachter hat dann ein Nachgutachten erstellt. Hagelschaden war im Sommer letzten Jahres, Reparatur Anfang 14. Info an Versicherung und Gutachter Februar/März. Da verjährt noch nichts! Was sagt das neue Gutachten aus? Wenn Du 15 000 € für die Reparatur bescheinigt bekommst, kriegst Du bei Verzicht auf die Reparatur noch lange nicht den selben Betrag ausbezahlt. (Evtl. 6-7000€! ) Im Übrigen machte der Hagel nicht vor der Rückwand und einer Seitenwand halt. Das wär mir dann doch zu bunt!!
Das Nachgutachten bescheinigt die grob unsachgemäße Reparatur und einen wesentlichen Wertverlust des Womos.
.... das ist falsch, du bekommst nur die Steuer nicht, also 15.000 abzgl 19 % ergibt immerhin noch 12.605,-, ausser in DEINEM Versicherungskleingedrucktem steht was anderes!! Topolino, so pauschal kann man nicht sagen dass das falsch ist. Bei vielen Versicherungen ist mittlerweile ein Passus in den VHB das bei fiktiver Abrechnung nur noch 50% der Schadensumme - MwSt - SB abgerechnet werden. Reitho, hast Du denn die Werkstatt schon mit dem Gutachten konfrontiert? Was sagen die denn? ... ich hab schneller editiert als Du geantwortet ;-) z.B. gibts bei den 'neuen' Verträgen der RMV / Kravag bei Abrechnung nach Gutachten nur die Summe x pro Laufmeter, da klettert der Gutachter nicht mal mehr hoch!! Wozu diese Diskussion? Der TE hat doch den Schaden reparieren lassen :!: Von Auszahlung ist doch keine rede..
Dann würde ich asap einen RA mit der Übernahme meiner Interessen beauftragen :ja:
:zustimm: Genau die Diskussion was wäre wenn bringt den TE nicht weiter. Die erste Frage ist und bleibt, wer war nun konkret Auftraggeber gegenüber der Werkstatt. Wie lautete der Auftrag ganz genau, lautete sie nun Reparatur durch Erneuerung des Dach ? |
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