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Chausson Flash 11- Fehler am Alkoven bemerkt


Spassvogel am 02 Jun 2014 17:04:49

Habe da mal eine Frage an die Leute, die sich mit Rechtsfragen auskennen.
Ich habe im Februar einen Chausson Flash 11 gekauft von einen Händler Nähe Berlin.
Bisher soweit auch alles okay, aber am WE bei der Reinigung musste ich eine reparierte Stelle am Alkoven feststellen.
Es war mir bisher nicht aufgefallen, da an dieser Stelle immer ein schwarzer Streifen war.
Nachdem dieser aber mit ELA-Tex auch nicht wegging, bin ich mal auf die Leiter.
An der Außenkante des Alkovens wurde ein 20 cm langes Stück gespachtelt, aber nicht lackiert, deshalb matt weiß.
Sicher mal der Vornutzer einen leichten Streifschuss gehabt.
Aber nun meine Frage.....Händler hat mir das Fahrzeug als unfallfrei verkauft!!
Zählt so etwas als Unfall oder nur als Schönheitsfehler.


Thomas

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Spassvogel am 02 Jun 2014 23:14:30

Hey Leute.......niemand im Forum der Rechtssicher ist?????

Gast am 02 Jun 2014 23:29:07

Ich bin zwar kein Jurist, aber Google meldet mir folgendes:

„Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder ‚unfallfrei‘ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat,
der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden
und ‚Schönheitsfehler‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“
--> Link

Einen "erheblichen" Schaden kann ich Deiner Schilderung nicht entnehmen.

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emil77b am 03 Jun 2014 00:01:35

Hi Spassvogel,

was hältst Du davon, den Verkäufer darauf anzusprechen?

Emil

schmerzfrei am 03 Jun 2014 06:18:03

Zum jetzigen zeitpunkt nachzuweisen, dass der schaden bereits bei fahrzeuguebergabe bestand, wird nicht moeglich sein.

Spassvogel am 03 Jun 2014 06:56:34

Danke für Eure Meinungen. Bin in den nächsten Tagen bei meinem Händler und werde ihn darauf mal ansprechen.
Mal sehen, wie seine Reaktion ist.
Danke Euch
Thomas

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