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anhaengerkupplung
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Auflastung


LesDeLioncourt am 07 Aug 2014 12:57:43

Hallo Ihrs,

es gibt zwar schon etliche Beiträge zu dem Thema aber nicht soo umfassend, wie es für einen Neuling wie mich nötig wäre. :oops:
Demnächst (jaa.. ich muss noch 12 Tage warten, bis ich mein erstes Wohnmobil abholen darf) hab ich einen McLouis Alkoven (6,21m lang; 3,30 hoch; 2,35m breit) auf Basis eines Fiat Ducato Multijet 2,3ltr mit 131 PS (Bj. 2007). Leermasse ist mit 2,8t angegeben und zul. Gesamtmasse mit 3,3t. Mehr Angaben habe ich leider noch nicht.
Nun hab ich vor lauter Langeweile hier im Forum schon viel gelesen - unter anderem auch zum Thema Gewicht / Zuladung und dass das eventuell schwierig werden könnte, das Fahrzeug nicht zu überladen. Da ich höchstwahrscheinlich meist alleine oder max. zu zweit unterwegs sein werde glaub ich schon, dass ich damit hinkomme - aaaaaber es wäre ja schon nicht schlecht ein bissl mehr Reserve zu haben.
Von daher meine Fragen an euch:
1. Ist es techn. ohne Änderungen am Fahrzeug möglich auf 3,5t (oder 3,49t) aufzulasten?
2. Wenn ja - geht das über eine Werkstatt oder kann man direkt zur Zulassungsstelle gehen und es eintragen lassen?
3. wenn ich alles richtig verstanden habe, gibt es verkehrsrechtlich keinen Unterschied zwischen 3,3 und 3,49t (und bei 3,5t?)
4. wie kostspielig ist das so über den Daumen gepeilt...

Ich glaub, das sind so alle Fragen, die mir grad durch den Kopf gehen und vielleicht kann sie mir ja der eine oder andere "Profi" aus dem "Stand" beantworten. Dafür schonmal vielen Dank.


Les :-)

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Gast am 07 Aug 2014 14:32:12

Hallo Les,

vielleicht findest Du hier eine Antwort: --> Link

Ich selbst habe es noch nicht gebraucht, habe aber hier öfter gelesen,
das es durchaus möglich ist und nur kleines Geld bei der Zulassung kostet,
wenn ja wenn es der Hersteller erlaubt.
Wir haben uns jetzt bei unserem zweiten WOMO gleich ein Maxifahrgestell mit 4,25 t zGG gekauft und sind
mit der Zuladung ;D

chrisc4 am 07 Aug 2014 16:53:27

Du musst in die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" gucken. Das steht unter "technisch höchst mögliche Gesamtmasse" eine Zahl in Kg. und auch die Werte für die Achsen drin.
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung befindet sich bei den Fahrzeugpapieren.

Danach das gesamte Fahrzeug voll beladen wiegen und dann nochmal die Hinterachse extra. Das Gewicht der Vorderachse kannst Du dann ausrechnen.

Auf welcher Achse sind die Gewichtsprobleme?

Bei mir ist das klar die Hinterachse, mit 1960 Kg. Deshalb bring bei mir eine Auflastung nix.
Die Auflastung bringt nur etwas auf der Vorderachse, von 1500 auf 1850 kg. Bei der Hinterachse bleibt alles wie es ist, bei 2000Kg.
Vermutlich ist das bei den meisten so.
Ich müsste versuchen über eine Luftfederung aufzulasten. Das müsste aber zuvor geprüft werden.
Die Nachteile >3,5 to sind schon heftig, das schreckt mich ab. Aber das ist ein anderes Thema.

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LesDeLioncourt am 07 Aug 2014 17:07:38

Dankeschön für eure Antworten.
Also ich hab die Papiere ja noch nicht vorliegen und ich kann auch nicht sagen, welche Achse problematischer ist - aber nun weiß ich wenigstens schonmal, wo ich gucken kann. :)
Ich werd das Fahrzeug auf jeden Fall mal wiegen (voller Diesetank und leerer Wassertank) wenn ichs hier habe und dann überlegen, wie ich weiterverfahre.


Les

underdog am 07 Aug 2014 17:41:38

Der Wassertank muss weitgehend voll sein, der Dieseltank auch, Abwasser darf leer bleiben, der Fahrer zählt zum Leergewicht, der muss mit drin sitzen, oder wird jedenfalls mit 75 kg angenommen. Bestimmte Ausrüstungsteile zählen auch mit, Ersatzrad, "Bordwerkzeug", Gas.
Das wäre das offizielle Leergewicht,

LesDeLioncourt am 07 Aug 2014 17:46:00

ah.. ok.. - ich dachte immer diese angebene Leermasse wäre ohne Wasser und Diesel an Bord also nur das reine Fahrzeug ohne sonstige "lose" Gegenstände...

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