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Hallo zusammen, aus dem Urlaub zurück, bin ich doch ein wenig verunsichert, was die Bereifung unseres Chalenger Mageo 397 (Länge 7,34 m) angeht. Das Fahrzeug hat ein 3,5 t ligth Fahrgestell mit Breitspurhinterachse. Wegen der bekannten Überladungsproblematik wurde das Fahrzeug vor der Zulassung auf 3,85 t aufgelastet mit einer Goldschmidt Zusatzluftfederung. Die Bereifung ist z.Zt. ein Michelin Agilis+ (215 70R 15CP 109 Q AT 80 PSI auf Stahlfelge. Im Fahrzeugschein ist eine Zulassung mit V: 1850 / H: 2000 vermerkt. Durch einen anderen WOMO-Fahrer bin ich nun beunruhigt. Ich bin völliger Laie und kann dessen Aussage, die vorhandene Bereifung sei nicht so nicht ausreichend und möglicherweise auch nicht zugelassen, nicht wirklich überprüfen. Ich bitte um Unterstützung und Hilfe, denn ich möchte auf keinen Fall mit dem Risiko einer Überladung, eines abspringenden Reifens und anderen Sorgen in diesem Sinne unterwegs sein. Viele Franz Wenn Du wirklich eine zuverlässige Antwort haben willst, dann frag beim TÜV nach. Du kannst auch Michelin anschreiben und Dir eine schriftliche Freigabe für den Reifen und Deine Kombination aus Fahrzeug, Gesamtgewicht und Achslast geben lassen. Die Freigabe bzw. Abweisung machen die Reifenhersteller in der Regel kostenlos innerhalb weniger Tage. Schau mal hier: --> Linkähigkeitsindex Da kannst du die Tragkast deiner Reifen ablesen. Du hast 109 pro Reifen. Das müsste reichen. Mehr ist nie schlecht.
Hallo Wolfgang, Irgendwie funktioniert der Link bei mir nicht 109 entspricht 1030 kg pro Reifen, ist eng an der Hinterachse, aber wohl in Ordnung. Wenn Du es genau wissen möchtest, dann musst Du dein Fahrzeug vollbeladen, Reisefertig achsenweise wiegen. Ein Problem könnte die Belastung der Hinterachslast darstellen. Die 215/70R15C 109/107 haben eine Traglast von 1030Kg. Ich vermute, dass die Hinterachse mit mehr als 2000Kg belastet ist. Dann ist knapp oder schon zu viel. Die Auflastung hat nur Auswirkungen auf die Vorderachse, von 1500 auf 1850 Kg. Das bringt eigentlich nicht viel. Ich hatte fast das gleiche Problem und habe gerade auf Reifen mit einer höheren Traglast aufgerüstet. Leider waren die nicht eingetragen. Wenn Du wissen möchtest, wie man auf Reifen umrüstet, die nicht in eingetragen sind, dann lese hier --> Link Hans Gib mal Tragfähigkeitsindex in Tante Gurgel ein. Oder direkt in Wikipedia. mit serienmäßige Bereifung ist hinten max. 2t möglich. Bei 7,34m Gesamtlänge gibt es sicherlich einen gewaltigen Überhang. Wir haben 7,38m Gesamtlänge, einen gewaltigen Überhang und ein ähnliches Problem. 3,85 t Gesamtgewicht haben wir durch ein Stück Papier erreicht. Tatsächlich hatten wir allerdings fast leer schon über 2t auf der Hinterachse. Zur Erhöhung der Achslast auf 2,24t war eine Goldschmitt Luftfederung, stärkere Felgen (Goldschmitt Alu's) und größere Reifen erforderlich ! Die Luftfederung alleine reicht nicht ! Christian Hallo Franz, und wenn du dir 225 70R 15 Reifen antust? passen auf die gleiche Felge, werden/wurden bei mir ohne Probleme eingetragen (244er Duc) Vorteil Lastindex höher (110), größere Auswahl kleinerer Preis! Noch besser Lastindex 112 = 1120Kg. pro Reifen auf der original Stahlfelge. 225/70R15C 112/110, die 110 gelten bei Zwillingsbereifung Das mit den Reifen ist zwar richtig, die serienmäßige Stahlfelge darf aber nur 1030kg tragen! Frank
So ist es. Mit den Alufelgen GSM4 von Goldscmitt und den 225/70 R15C geht die HA bis 2240 kg. Ich habe von Bürstner eine Unbedenklichkeitsbestätigung erhalten für die 225/70R15C 112/110, darin wird extra darauf hingewisen, das die Freigabe nur in Verbindung mit der original Felge gilt (ST 6JX15 E68) gültig ist. Von GTÜ wurde alles geprüft und freigegeben, mit Gutachten. Hast Du eine Information (Tabelle etc.) über die Tragfähigkeit von Felgen? Hans Hi, vielleicht hat dein Fahrzeug bereits eine verstärkte Felge drauf!? Könnte gut sein, da du ja auch bereits breitere Reifen mit höherer Traglast drauf hast. Welche Achslast ist denn bei dir eingetragen? Hier das TÜV Gutachten für z.B. die Kromag 8877 Felge. Mit dieser Felge ist eine Achslast bis 2240kg erlaubt. --> Link Frank Hallo und guten Tag, erst einmal herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich habe eine Mail zu Michelin geschickt und um Antworten gebeten. Die werde ich auch hier einstellen. Hier eine ergänzende Frage: Kann ich möglicherweise nur auf die Hinterachse die belastbareren Felgen und Reifen aufziehen und die Vorderachse lassen wie sie ist? Natürlich muss ich dazu zum TÜV wegen der Eintragungen in die Papiere - das ist schon klar. L.G. Franz Zuerst musst Du nachschauen ob die 225er in der Zulassungsbescheinigung oder in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung eingetragen sind. Wenn nicht, brauchst Du eine Unbedenklichkeitsbestätigung vom Aufbauhersteller. Da geht es um Bedenken wegen ABS, ESP, Bremswirkung, Tachoabweichungen wegen anderem Raddurchmesser. Der TÜV prüft nur, ob die Daten übereinstimmen und die Freigängigkeit der Räder. Da bekommst Du ein Gutachten, keine Eintragung. Danach musst Du zur Zulassungsstelle, wegen der Eintragung. Die Montage nur hinten ist theoretisch möglich, wird aber bei modernen Fahrzeugen mit ABS, ESP wohl aus verständlichen Gründen nicht genehmigt werden. Hans Hallo! Wie schon besprochen, ist unser Fahrzeug im Prinzip korrekt ausgestattet (Reifen mit einem Last-Index, die das zgg. von 3.850 kg bewältigen können). Dabei ist leider nicht berücksichtigt die Achslastverteilung. Wenn die Achsen getrennt gewogen werden stimmen die Wiegeergebnisse nicht mehr mit den zugelassenen Werten überein. Es ist leider so, das unser Fahrzeug in weitgehend fahrbereitem Zustand (habe ich heute auf der Waage der Raiffeisen überprüft) 3.840 kg Gesamtgewicht wiegt (Zugelassen sind 3.850 kg zgg. durch nachträglichen Einbau einer Goldschmidt Zusatzluftfederung) 1.460 kg macht die Vorderachse (Zugelassen sind 2.000 kg zgg.) und 2.380 kg macht die Hinterachse Zugelassen sind 2.000 kg zgg). Die Gewichtsverteilung des Fahrzeugs stimmt einfach nicht und wir können nun auch keine massive Umverteilung von Gewicht von hinten nach vorne vornehmen. Die Lösung kann da eigentlich nur eine korrekte Bereifung und Felge mit dem richtigen Traglastindex sein. Ich habe mich im Internet einmal umgeschaut und folgende Bereifung gefunden: 235/65 R 16 115 von Conti als Sommerreifen auf 16er Felge. So wäre die Hinterachse bis 2.430 kg zugelassen. Wird dieser Reifen/Felge von Fiat/Trigano zugelassen ? Kann ich dann die 235er auf der Hinterachse und die schon vorhandenen 215er auf der Vorderachse fahren? Und wo krieg ich die speziellen Felgen für diese 235er her? Passt das alles auf das original Ducato Fahrgestell? Es gibt für einen Laien hier einfach zu viele Fragen! :?: Hallo Hans. Im Auflastgutachten von Goldschmitt steht auch drin das man mit tragfähigen Rädern die HA auf 2240 kg mit auflasten kann. Da reichen locker die 225/70 R15 C auf 15" Alufelgen. Die GSM4 von Goldschmitt sind bestens dafür geeignet, und sehen auch ganz passabel aus.. Dieter Da stimmt doch etwas grundsätzlich nicht! Was hat Dein Fahrzeug für ein Leergewicht? Ich vermute mal so um 2900kg, dann hättest Du bis 3,5 to eine mögliche Zuladung von 600kg, abzüglich der Zubehöreinbauten, wie Solar usw. Tatsächlich hast Du 940 Kg!!! Was nimmst Du mit, hast Du säckeweise Kartoffeln in der Garage oder hast Du einen Roller hinten dran hängen? Du überforderst dein Fahrzeug total. Das kann ins Auge gehen. Auflastung hat nichts gebracht, da nur die Vorderachse aufgelastet wurde. Schaffe den Krempel aus der Garage und laste ab auf 3,5 to, dann passt alles wieder. Den Rest (Motorrad? etc.) kannst Du mit einem Anhänger transportieren. --> Link Hans Viele Traktoren aber auch mein Smart haben schon ab Werk vorne und hinten unterschiedliche Reifengrößen und unterschiedliche Felgen .dies ist dann aber auch in der Hersteller ABE so eingetragen. Ich denke, dass Du weder von Fiat als Fahrgestellhersteller, noch vom Aufbauhersteller eine Freigabe für die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen bekommen wirst. Dann stimmen Abrollumfang, Aufstandfläche an Vorderachse und Hinterachse nicht mehr überein, damit stimmt dann auch die Bremsberechnung für das Fahrzeug nicht etc. Als Einzelgutachten/Prototypenabnahme mit Fahrversuchen und Bremsversuchen ist das möglicherweise machbar. Da sind aber 4 gleiche Reifen und 4 gleiche Felgen preiswerter ... und die alte Bereifung bietet man hier im Forum oder bei e..y an. Gerd Hallo zusammen, nun ist es für uns recht klar: Die Auflastung unseres WOMO an der Hinterachse durch eine GS-Zusatzluftfederung war, so wie sie eingebaut wurde, für die Katz. Die Auswirkung des größeren zGG von 3,5 t auf 3,85 t liegen NICHT auf der Hinterachse, wie man ja als Laie wohl annehmen darf, sonder wirken sich offiziell nur auf die Vorderachse aus. Das hilft uns nun nicht weiter. Wir benötigen mehr zugelassenes Gewicht auf der Hinterachse. Auf der Messe in Düsseldorf haben wir nun mit einem Mitarbeiter der Firma Goldschmitt gesprochen, der uns die Lösung unseres Problems nannte. Für die tatsächliche Auflastung unseres Fahrzeugs benötigen wir über die Zusatzluftfeder hinaus noch Reifen mit einem höheren Traglastindex (113) und entsprechende Felgen (zusammen ca. 1.800,-- €), die auch der erhöhten Belastung standhalten können und zugelassen sind. --> Link Dann muss das alles noch beim Straßenverkehrsamt eingetragen werden. Erst dann können wir unser Fahrzeug rechtlich abgesichert bis 3,74 t beladen und das muss dann reichen. Wir sind gespannt, wie sich unser Händler (zugleich Werkstatt) dazu stellt. Der hatte uns das Neufahrzeug bei Bennenung unserer Zuladungswünsche incl. der Zusatzluftfeder die "falschen" Reifen mit verkauft (Sommer- und Winterreifen). Wir erwarten dessen Vorschläge, wie wir aus der Nummer ohne Schaden für uns herauskommen.--> Link In der Erwartung von 2 wunderschönen Wochen im Elsass (Herbstferien) -->Link frantep,die richtigste Antwort hat -Chris4- gegeben . Der Letzhersteller kann dir bestens helfen , entweder gleich an Ihn eine e-Mail senden oder versuchen tel. Kontakt aufzunehmen , manchmal geht es auch nur über den Händler . Da bekommst du gleich mit einer Bescheinigung eine Freigabe , bzw . die alternative Lösungen genannt . Wenn du dann Reifen oder Felgen ändern willst oder musst , hast du dem TÜV gegenüber etwas in der Hand. Du kannst doch z.B. nicht erst Reifen kaufen , die möglicherweise nicht auf der Liste stehen . Giovanni. |
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