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Abmeldung des WoMo's auf Campingplatz


traeumer am 13 Aug 2014 22:13:46

Abend,

ist es grundsätzlich erlaubt in Deutschland bei längerem Aufenthalt auf dem Campingplatz sein Wohnmobil abzumelden?


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WomoRadler am 13 Aug 2014 22:39:11

Wenn es privates Gelände ist (oder auch verpachteter öffentlicher Grund) und der CP-Betreiber damit einverstanden ist, dürfte einer Abmeldung nichts im Wege stehen.

Klärungsbedarf herrscht aber sicherlich noch bei der Versicherung.

brawo1 am 13 Aug 2014 22:58:22

WomoRadler hat geschrieben:Wenn es privates Gelände ist (oder auch verpachteter öffentlicher Grund) und der CP-Betreiber damit einverstanden ist, dürfte einer Abmeldung nichts im Wege stehen.

Wenn ich die Platzgebühren bezahle, ist es dem Campingplatzbetreiber völlig egal, ob das Fahrzeug angemeldet ist. Die Masse der Wohnwagen von Dauercampern sind ja auch nicht angemeldet, wo soll da das Problem sein?
WomoRadler hat geschrieben:Klärungsbedarf herrscht aber sicherlich noch bei der Versicherung.

Und auch der Versicherung ist es völlig egal, ob angemeldet oder nicht.

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WomoRadler am 13 Aug 2014 23:21:52

Ich würde als CP-Betreiber sogar eine Kaution verlangen, wenn ich sehe, daß jemand sein Fahrzeug abgemeldet hat, bzw. um eine Erlaubnis nachfragt.
Sonst kann es passieren, daß am Ende der Saison sich nicht abgeholte Rostlauben an Rostlauben reihen. Autobahnraststätten können ein Lied davon singen.

Die andere Geschichte ist, wenn das Womo brennt und/oder Teile davon Andere schädigen. Sind gleich Tausende Euro futsch. Sinnvoll also, für solche Fälle versichert zu sein.

Standgaaaaas am 13 Aug 2014 23:39:14

So einfach ist das wohl nicht! Mit der Abmeldung wird auch deine Versicherung informiert. Dein Versicherungsschutz ist dann auch beendet?!
Was ist, wenn die Gasanlage explodiert und deine CP-Nachbarn keine heile Scheiben mehr haben oder schlimmer - sogar verletzt werden?
Ich weiß es nicht und würde meine Versicherung oder wenigstens einen Versicherunfsfachmann dazu befragen! Vielleicht greift ja auch eine Hausratversicherung ...???
Würde mich auch interessieren ...

brawo1 am 13 Aug 2014 23:47:36

WomoRadler hat geschrieben:Ich würde als CP-Betreiber sogar eine Kaution verlangen, wenn ich sehe, daß jemand sein Fahrzeug abgemeldet hat, bzw. um eine Erlaubnis nachfragt.
Sonst kann es passieren, daß am Ende der Saison sich nicht abgeholte Rostlauben an Rostlauben reihen. Autobahnraststätten können ein Lied davon singen.

Hat du schon mal davon gehört, dass auf Campingplätzen eine Kaution für von Dauercampern abgestellte Wohnwagen bezahlt werden mussten? Und das mit den Rostlauben hast du doch wohl nicht ernst gemeint? Zumindest mir sind an Autobahnraststätten noch keine abgestellten Rostlauben aufgefallen.

WomoRadler hat geschrieben:Die andere Geschichte ist, wenn das Womo brennt und/oder Teile davon Andere schädigen. Sind gleich Tausende Euro futsch. Sinnvoll also, für solche Fälle versichert zu sein.

Richtig, aber der Versicherung ist doch egal, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht und nur darauf bezog sich die Frage.

WomoRadler am 14 Aug 2014 03:03:27

Die Abmeldung impliziert auch das Ende des Versicherungsschutzes.
Und dann? Geht das volle finanzielle Schadensrisiko direkt auf Deinen Geldbeutel über. Kann eng werden. :ja:

wolfherm am 14 Aug 2014 06:58:07

Eine solche Frage würde ich vorrangig mit meiner Versicherung klären. Die hat dafür sicherlich eine Lösung. Irgendwer versichert ja auch die Unmengen an abgemeldeten Wohnwagen auf CP.

Trollo am 14 Aug 2014 07:16:18

Moin,

Sofern der Campingplatz kein öffentliches Gelände ist, kein Problem.

Das Fahrzeug ist auch bis zu 18 Monate nach Abmeldung versichert, Stichwort Ruheversicherung:

Die Ruheversicherung (max. 18 Monate nach Stilllegung) in der Kraftfahrt-Versicherung stellt sicher, dass auch für stillgelegte Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht. Sofern das Fahrzeug unbefugt – z. B. durch Entwendung – benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz, der als Letzter eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat. Bestand bei Stilllegung eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko), besteht für den Zeitraum von max. 18 Monaten auch Teilkaskoversicherungsschutz (außer bei Wohnwagenanhängern). Keine Ruheversicherung tritt ein, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung weniger als 14 Tage beträgt. Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.

Würde trotzdem mal die Versicherungsbedingungen durchlesen, vielleicht gibt es da Einschränkungen.



Michael

xs650 am 14 Aug 2014 08:30:14

Meine Eltern hatten 17 Jahre einen Wohnwagen an der Ostsee stehen. Der hatte niemals ein Kennzeichen!!! Es gibt eine Versicherung für Wohnwagen, die nicht gezogen werden. Eine Kaution wurde jedes Jahr im Februar fällig, nämlich die Stellplatzgebühren für das gesamte Jahr im Vorraus :mrgreen:

Also alles kein Problem.

Matthias

pool2004 am 14 Aug 2014 09:17:25

Trollo hat geschrieben:Moin,
Das Fahrzeug ist auch bis zu 18 Monate nach Abmeldung versichert, Stichwort Ruheversicherung:
Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.

Michael


Wow , das ist mir auch neu. Das heisst , ich kann mein Womo in die Einfahrt stellen , abmelden und habe bei einem Schaden Versicherungsschutz :?: :?:
VG Uwe

Mover am 14 Aug 2014 09:20:16

Rostlauben (auch aus dem Ausland) habe ich kürzlich an etlichen Raststätten gesehen. Ich fuhr diese an, weil ich eine bestimmte Zigarettenmarke kaufen wollte.

pipo am 14 Aug 2014 09:23:30

pool2004 hat geschrieben:ich kann mein Womo in die Einfahrt stellen , abmelden und habe bei einem Schaden Versicherungsschutz :?: :?:

Der Stellplatz muss "umfriedet" sein.. Also Zaun oder Mauer müssen den Zugang zum Fahrzeug erschweren.

Beim Schadensgrund drauf achten welche Versicherungsart vor der Abmeldung bestand..

Gast am 14 Aug 2014 11:13:19

pool2004 hat geschrieben:Wow , das ist mir auch neu. Das heisst , ich kann mein Womo in die Einfahrt stellen , abmelden und habe bei einem Schaden Versicherungsschutz :?:



... das gab es schon immer, auch mit Vollkasko wenn die vor dem Abmelden bestand.

Wie Pipo schon schrieb, der Abstellplatz muß eingezäunt sein.

kurt2 am 14 Aug 2014 12:02:54

traeumer hat geschrieben:Abend,
ist es grundsätzlich erlaubt in Deutschland bei längerem Aufenthalt auf dem Campingplatz sein Wohnmobil abzumelden?


Hallo,
um bei der Frage zu bleiben:
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