Abend,
ist es grundsätzlich erlaubt in Deutschland bei längerem Aufenthalt auf dem Campingplatz sein Wohnmobil abzumelden?
|
Abend, ist es grundsätzlich erlaubt in Deutschland bei längerem Aufenthalt auf dem Campingplatz sein Wohnmobil abzumelden? Wenn es privates Gelände ist (oder auch verpachteter öffentlicher Grund) und der CP-Betreiber damit einverstanden ist, dürfte einer Abmeldung nichts im Wege stehen. Klärungsbedarf herrscht aber sicherlich noch bei der Versicherung.
Wenn ich die Platzgebühren bezahle, ist es dem Campingplatzbetreiber völlig egal, ob das Fahrzeug angemeldet ist. Die Masse der Wohnwagen von Dauercampern sind ja auch nicht angemeldet, wo soll da das Problem sein?
Und auch der Versicherung ist es völlig egal, ob angemeldet oder nicht. Ich würde als CP-Betreiber sogar eine Kaution verlangen, wenn ich sehe, daß jemand sein Fahrzeug abgemeldet hat, bzw. um eine Erlaubnis nachfragt. Sonst kann es passieren, daß am Ende der Saison sich nicht abgeholte Rostlauben an Rostlauben reihen. Autobahnraststätten können ein Lied davon singen. Die andere Geschichte ist, wenn das Womo brennt und/oder Teile davon Andere schädigen. Sind gleich Tausende Euro futsch. Sinnvoll also, für solche Fälle versichert zu sein. So einfach ist das wohl nicht! Mit der Abmeldung wird auch deine Versicherung informiert. Dein Versicherungsschutz ist dann auch beendet?! Was ist, wenn die Gasanlage explodiert und deine CP-Nachbarn keine heile Scheiben mehr haben oder schlimmer - sogar verletzt werden? Ich weiß es nicht und würde meine Versicherung oder wenigstens einen Versicherunfsfachmann dazu befragen! Vielleicht greift ja auch eine Hausratversicherung ...??? Würde mich auch interessieren ...
Hat du schon mal davon gehört, dass auf Campingplätzen eine Kaution für von Dauercampern abgestellte Wohnwagen bezahlt werden mussten? Und das mit den Rostlauben hast du doch wohl nicht ernst gemeint? Zumindest mir sind an Autobahnraststätten noch keine abgestellten Rostlauben aufgefallen.
Richtig, aber der Versicherung ist doch egal, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht und nur darauf bezog sich die Frage. Die Abmeldung impliziert auch das Ende des Versicherungsschutzes. Und dann? Geht das volle finanzielle Schadensrisiko direkt auf Deinen Geldbeutel über. Kann eng werden. :ja: Eine solche Frage würde ich vorrangig mit meiner Versicherung klären. Die hat dafür sicherlich eine Lösung. Irgendwer versichert ja auch die Unmengen an abgemeldeten Wohnwagen auf CP. Moin, Sofern der Campingplatz kein öffentliches Gelände ist, kein Problem. Das Fahrzeug ist auch bis zu 18 Monate nach Abmeldung versichert, Stichwort Ruheversicherung: Die Ruheversicherung (max. 18 Monate nach Stilllegung) in der Kraftfahrt-Versicherung stellt sicher, dass auch für stillgelegte Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht. Sofern das Fahrzeug unbefugt – z. B. durch Entwendung – benutzt und ein Haftpflichtschaden verursacht wird, leistet der Versicherer Schadenersatz, der als Letzter eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat. Bestand bei Stilllegung eine Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko), besteht für den Zeitraum von max. 18 Monaten auch Teilkaskoversicherungsschutz (außer bei Wohnwagenanhängern). Keine Ruheversicherung tritt ein, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung weniger als 14 Tage beträgt. Die Ruheversicherung ist beitragsfrei. Würde trotzdem mal die Versicherungsbedingungen durchlesen, vielleicht gibt es da Einschränkungen. Michael Meine Eltern hatten 17 Jahre einen Wohnwagen an der Ostsee stehen. Der hatte niemals ein Kennzeichen!!! Es gibt eine Versicherung für Wohnwagen, die nicht gezogen werden. Eine Kaution wurde jedes Jahr im Februar fällig, nämlich die Stellplatzgebühren für das gesamte Jahr im Vorraus :mrgreen: Also alles kein Problem. Matthias
Wow , das ist mir auch neu. Das heisst , ich kann mein Womo in die Einfahrt stellen , abmelden und habe bei einem Schaden Versicherungsschutz :?: :?: VG Uwe Rostlauben (auch aus dem Ausland) habe ich kürzlich an etlichen Raststätten gesehen. Ich fuhr diese an, weil ich eine bestimmte Zigarettenmarke kaufen wollte.
Der Stellplatz muss "umfriedet" sein.. Also Zaun oder Mauer müssen den Zugang zum Fahrzeug erschweren. Beim Schadensgrund drauf achten welche Versicherungsart vor der Abmeldung bestand..
... das gab es schon immer, auch mit Vollkasko wenn die vor dem Abmelden bestand. Wie Pipo schon schrieb, der Abstellplatz muß eingezäunt sein.
Hallo, um bei der Frage zu bleiben: --> Link |
Anzeige
|