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brawo1 am 29 Aug 2015 23:00:40

RETourer hat geschrieben:Der Beamte muss das Bußgeld bei Vorliegen der Vorsätzlichkeit nach §3 Abs. 4a BKatV verdoppeln.

Okay, Daniela, dein Hinweis ist okay, aber würde das nicht auch bedeuten, wenn lt. § 10 OWiG in der Regel nur vorsätzlich gehandelt werden kann, dass der Polizeibeamte grundsätzlich bei allen Owi nach eigenem Ermessen das Verwarnungs-, bzw. Bußgeld verdoppeln kann? Und das kann ich mir nicht so richtig vorstellen.

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brawo1 am 29 Aug 2015 23:08:30

§3 BKatV hat geschrieben:4a) Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. ...

RETourer hat geschrieben:Der Beamte muss das Bußgeld bei Vorliegen der Vorsätzlichkeit nach §3 Abs. 4a BKatV verdoppeln.

Hier ging es aber um ein Verwarnungsgeld von 35 € bei 19 % Überladung, wenn ich das richtig abgelesen habe, so dass eine Verdoppelung nicht infrage kommt.

Gast am 30 Aug 2015 12:15:42

Grundsätzlich ist das Ganze recht kompliziert geschrieben und in verschiedene Gesetze und Verordnungen gepackt.

Das Verdoppeln des Bußgeldes ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine Bedingung ist, dass das Bußgeld mindestens 55 Euro betragen muss.

Bis 19% Überschreitung sind tatsächlich nur 35€ vorgesehen. Über 19% ist die Strafe deutlich größer und es kann tatsächlich die Strafe verdoppelt werden.

Du hattest Recht, dass die 35€ nicht verdoppelt werden können, nur die Begründung dazu war irreführend.

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brawo1 am 30 Aug 2015 13:29:15

Hallo Daniela,
RETourer hat geschrieben:Du hattest Recht, dass die 35€ nicht verdoppelt werden können, nur die Begründung dazu war irreführend.

ich muss ehrlich sein, die Begründung war deshalb irreführend, weil mir bis zu deinem Posting nicht bekannt war, dass ab 55 € eine Verdoppelung des Bußgelds möglich ist. Also danke für deinen Hinweis.

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