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Ist unter einem Tempobegrenzungs - Schild das Zusatzschild mit der Schneeflocke angebracht gilt die Tempobegrenzung das ganze Jahr ! Das hat das OLG Hamm entschieden. Das Tempolimit muss demnach auch bei 40° C im Juli befolgt werden. Für das Zusatzschild "bei Nässe" gilt diese Regelung nicht. OLG Hamm Az. 1 RBs 125/14 Zitat: Das Schild ist also wie folgt zu interpretieren: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, weil es winterliche Straßenverhältnisse geben kann. Es bedeutet nicht: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nur bei winterlichen Verhältnissen. Quelle : NW vom 15.10.14 und : --> Link "Nässe" ist ein das Verkehrszeichen beschränkendes Zusatzschild. "Schneeflocke" ist ein die Gefahr konkretisierendes Zusatzschild. Früher waren diese Hinweise direkt im Verkehrszeichen angebracht. Das würde aus Vereinfachungsgründen abgeschafft. wenn die Begrenzung durchgängig gilt, wofür dann noch das Zusatzschild? In der Pressemitteilung schreibt das OLG selbst, dass der Hinweis entbehrlich war.
Das sieht das OLG auch so: Das OLG bekräftigte aber auch, dass der Zusatz "Schneeflocke" entbehrlich sei: Wörtlich heißt es: "Das eine 'Schneeflocke' darstellende Zusatzschild enthalte bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen - entbehrlichen - Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlichen Straßenverhältnisse abwehren solle." Und wenn man sich den entschiedenen Fall genau ansieht, liest sich das ganze schon anders: Der Beschwerdeführer wurde im Januar (Winter) geblitzt. Dort war ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen, das die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzte. Unter diesem elektronischen Verkehrszeichen war das Zusatzschild "Schneeflocke" angebracht. Wenn dieses elektronische - also variable - Verkehrszeichen in diesem Moment die Geschwindigkeit auf 80 begrenzt hat, sollte man davon ausgehen, dass man dies einzuhalten hat und bei Nichtbeachtung Ain Bußgeld oder mehr riskiert. Ich wusste auch nicht, dass das Zusatzschild anders zu verstehen ist, als das Schild "Bei Nässe". Aber wenn ich jetzt darüber nachdenke, kann ich mich nicht erinnern, die Schneeflocke mal unter einem statischen Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern immer nur unter einem Warnschild gesehen zu haben. Somit ist das Problem doch schon wieder entschärft. Weiß jemand, ob das in A genauso ist ? Außerdem wäre der Titel eher: Schneeflockensymbol ist nur Info, keine Einschränkung. RK
HAllo, ich würde sogar so weit gehen, dass in dieser, bundesweit sicher tausendfachen Konstellation, das Hinweisschild irreführend ist.
OK, ich habs gefunden, sogar in einem Gesetzblatt auf einem staatlichen Server, also wohl als sicher anzunehmen. --> Link §54 f In A ist die Bedeutung der Zusatztafel folgende: "Diese Zusatztafel weist darauf hin, dass das Straßenverkehrszeichen bei Schneelage oder Eisbildung auf der Fahrbahn zu beachten ist." Demnach anders als in D. RK Das OLG Hamm ist ja für kuriose Urteile bekannt. Hier muss aber zu seinen Gunsten klargestellt werden, dass es sich um ein Wechselverkehrszeichen auf einer Schilderbrücke gehandelt und dass sich der streitgegenständliche Vorgang im Januar ereignet hat. Ob das OLG bei einem festmontierten Verkehrszeichen Schneeflocke genau so entschieden hätte, ist die Frage. Allerdings ist der Unterschied zum Zusatzschild Nässe der, das hier ausdrücklich der Zusatz "bei" vorhanden ist, während die Schneeflocke letztendlich nur zur Begründung der Geschwindigkeitsbeschränkung dient. Hier wäre die zuständige Straßenmeisterei wohl in der Pflicht, im "Nicht- Winter" die Schilder zu entfernen.
Hat denn schonmal jemand das Schild unter einem festmontierten Schild zur Geschwindigkeitsbeschränkung gesehen? Hallo Also ich finde das Schneeflocken-Schild sehr sinnvoll. Wie sonst sollte man feststellen, dass es schneit? Vor allem im Hochsommer bei 35°C. Flatus ... es spinnen nicht nur die " Römer " :D Es ist hier schon mehrmals auf die Umstände die zu dem Urteil führten hingewiesen . Wenn ihr nur die ersten Gründe lesen würdet , wäre schon fast alles gesagt . Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h angezeigt gewesen (elektronische Anzeige ) und er ist mit 125km/h da durchgenagelt . Diese Geschwindigkeitsbeschränkung , nicht das Schneeflockenzeichen ist der Knackpunkt. Da hätte man auch Stau , Schlechte Wegstrecke oder Unfall hinhängen können. Das hat nur Erklärungscharakter . Das hat das Amtsgericht so gesehen . Zu Recht . Und OLG Hamm hat das bestätigt . Die Presse liest aber Urteile anders, angetrieben von ihrem medienwirksamem Umgang mit Negativjournalismus und bezogen auf die Aufmerksamkeit die solche Urteile, wenn man sie von hinten aufzäumt, werden bei der manchmal sehr schlichten Zuhörer- und Leserschar Voreingenommenheiten gegen die Justiz erzeugt. Die Kommentare in den Automobilforen sprechen Bände. Giovanni.
Und genau das ist für viele halt unverständlich und nicht bekannt, obwohl Gesetz. Das Nässeschild ist für den Normalsterblichen fast das gleiche, trotzdem hat es (abgesehen von Wasser/Schnee) eine ganz andere Wirkung. Und in anderen Ländern - wie beschrieben - gilt das mit der Schneeflocke also wirklich nur bei Schnee. Wenn anscheinend schon die wenigsten Deutschen diese Feinheiten kennen, wie sollen dann die Ausländer damit zurechtkommen ? Noch dazu ist es eben ein Schild, das man sich so wirklich sparen könnte, weil es den größten Teil des Jahres sinnlos ist. Sagt ja so ähnlich sogar das Gericht. Das gilt alles für Blechschilder. Wenn man es auf einer Computertafel darstellt, dann gibts sicher klarere Möglichkeiten. RK rkopka, es ist wie überall auf der Welt , abgesehen von der EU geht man davon aus , dass der Ausländer , so wie du im Ausland auch , sich um die Rechtsnormen des besuchten Landes kümmern muss . Dem Zeichen -Nässe - ist ein Gefahrzeichen zugeordnet oder in Verbindung mit Zeichen 274. Diese Geschwindigkeit muss eingehalten werden . Das Urteil hat soweit ich sehen konnte Bestand und könnte nur angefochten werden wenn Rechtsfehler aufgetreten sind . Sind aber wohl nicht . Aber auch so verstehe ich die Diskussion nicht , denn Tatsache ist : Der Bursche ist bei dem Zeichen STVO § 41 Nr.274 statt 80km 125 km/h gefahren und hat es versucht . Er ist hinten runtergerutscht . Giovanni.
Richter die Gesslerhüte gut heissen sollte man Teeren und Federn ;) ciao Ludo
Hallo Ludo, kannst Fu uns diese Aussage vielleicht erklären? (Ja, ich weiß, was man mit "Gesslerhut" bezeichnet.) Nö Karsten, die Aussage war wirklich unmißverständlich (und schon fast Richterschelte) ciao Ludo
Dann gehe ich mal davon aus, dass Du das Urteil, bzw. die Pressemitteilung des Gerichts nicht gelesen hast. Für den Beklagten gilt das URTEIL, nicht die Presseerklärung............... ciao Ludo
Wer ist "Beklagter" und was möchtest Du und jetzt damit sagen? Mit Deinem letzten Beitrag zitierst Du nicht das OLG sondern ein Forenmitglied. Nichts gegen das Forenmitglied, aber in solchen Fällen Halte ich mich dann in solchen Fragen lieber an die Presseerklärung des Gerichts.
Gilt auch hier. Aber wer macht das tatsächlich ? Studierst du vor einer Fahrt z.B. nach Spanien die STVOs (falls in Deutsch verfügbar) von CH, I, F, E, bzw. für Kroatien von A, SLO, HR ? Von Griechenland über den Landweg ganz zu schweigen. Für >90% der Regeln und Schilder ist das ja auch nicht nötig, da sie gleich sind. Gerade wenn dann ein Schild identisch aussieht, aber im Nachbarland eine deutlich andere Bedeutung hat, wird es schwierig.
Bei Nässe -keine Frage. Nur scheint das Schneeflockenschild nur als Variation davon. Und ohne die STVO genau im Kopf zu haben, nehmen viele wohl fälschlich an, es würde auch genauso angewendet. Womit sie in anderen Ländern ja auch recht hätten :-)
Ich sage nichts gegen das Urteil, nur die Vorschrift ist nicht unbedingt schlüssig. Lernt man diese Details in der Fahrschule ? Wieviele der hier mitlesenden Deutschen kannten vor der Meldung diesen Unterschied ? Kennen die nach A fahrenden D den Unterschied in A ? Die Schweiz ist da eher konform mit D, schränkt aber ein wenig ein: "Die Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» (5.13) warnt den Führer vor Schneeglätte oder vereister Fahrbahn. Sie wird namentlich dem Signal «Schleudergefahr» (1.05) beigefügt und entfernt oder abgedeckt, sobald nicht mehr mit Schneeglätte oder Eisbildung zu rechnen ist." Ich hab mal auf die Schnelle nach den Regeln in F gesucht, aber da braucht man erstmal die passenden Worte in F um etwas zu finden und muß etwas F können, um die Dokumente lesen zu können. OK, ab da können die automatischen Übersetzer helfen. RK .... oh mann ... das ist ja wirklich reine Haarspalterei und reine Interpretationssache :eek: rkopka, der Gesetzgeber geht davon aus , dass seine Vorschriften nicht nur von den einzelnen Verkehrsteilnehmern verstanden werden , sondern auch angewandt werden können . Für Inländer und Ausländer , in jedem Land. Deshalb solltest du dich tunlich um Richtlinienänderungen hier und im Urlaubsland kümmern . Wisse: Nicht wissen schützt vor Strafe nicht. Eigentlich sollten wir doch alle stolz darauf sein , dass der Gesetzgeber solche hohe Meinung von uns , dem Verkehrsteilnehmer hat . Oder . Manche können aber nicht einmal mit diesem Anspruch , etwas anfangen und schimpfen deshalb über jede f verkehrsrechtliche oder rechtsprecherische Änderung oder Inanspruchnahme herum. Jeder will zu jeder Zeit , von der Wiege bis zur Bahre, vom Staat gekuschelt werden , kommt dann mal ein Urteil , dass eigentlich von vorn herein klar ist, geht die subjektive Einschätzung los . Wer es nicht versteht, sucht sich eben jemanden der es versteht , das verlangt man von Erwachsenen . Es ist nun mal nicht einfach , so ein Urteil nachzuvollziehen . Ich hatte schon einmal daraufhingewiesen : Nicht jeder der vor x Jahren einen Führerschein gerade so geschafft hat ist ein Verkehr?perte. Die kleinteilige Diskussion in diesem Forum über dieses Urteil ändert doch überhaupt nichts daran . Abzuwarten wäre nur eine Berufung , die dem Kläger regelrecht in den Mund gelegt wurde . Giovanni.
Anscheinend liest du nicht wirklich die Beiträge !? In den meisten Punkten bin ich auch der Meinung. Das Urteil steht nicht zur Debatte. Aber sag ehrlich, wußtest du vor der Debatte genau die Bedeutung der zwei Schilder ? Warst du mal in A ? Hast du dir vorher die enstprechende STVO durchgelesen und wußtest, wie hier die Bedeutung ist ? Falls ja, Applaus. Damit wärst du aber sicher in einer Minderheit. RK Das will ich hoffen . Eigentlich hat nur derjenige mit diesem Urteil der es nicht gelesen hat .Sich also nur auf die Auszüge eingelassen hat die von den Medien verbreitet wurden . Die Grundlage ist doch nicht das Zeichen Schneeflocke über das sich alle aus Soldarität mit dem Dummkopf an Autofahrer beschäftigen , sondern die elektronische Anzeige der Höchstgeschwindigkeit . Der Bursche hat es doch nur versucht . Die Tatsache war vorher schon durch das Amtsgerichturteil abgehakt . Giovanni. gilt das auch in italien :?: katze, ging die Frage an mich ? Was sollte in Italien auch gelten ? Giovanni.
Ich denke bei Italien immer an M&S Reifen :? KC50, auch das hat sich doch nun erledigt und war das ganze Geräusch nicht wert. Oder ? Giovanni. Mir ist ähnliches passiert und ich bin auch bis Heute im Zweifel. Auf der A8 von München in Richtung Stuttgart wurde auf einer Schilderbrücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Km/h angezeigt, daneben der Zusatz "Nebel ".Trotz strahlend blauem Himmen und klarer Sicht bin ich mit ca. 90 Km/h weitergefahren, wurde aber laufend von sehr schnelleren Fahrzeugen überholt. Ich habe mich gefühlt wie ein Depp. Irgendwann bin ich dann auch wieder schneller gefahren. ob das richtig war konnte ich auch nicht erfahren. Es gibt wohl mehr derartige Unsicherheiten. Roland
Ja, DER Dauerbrenner der letzten Wochen! :lol:
Ich sehe das anders... Es wird oft darüber gejammert, dass auf einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung auftaucht, ohne Sinn... Insofern finde ich es einen netten Zug, dass das Warum erklärt wird :) Verbote und Gebote werden wahrscheinlich viel eher eingehalten, wenn das Warum erklärt wird, eben dies wird der Hintergedanke sein. Genau so habe ich die Schilder schon immer verstanden, sei es Glatteis, Nebel, Wasser u.s.w. LG vom Mikesch
Kommt das Zusatzschild tatsächlich so oft unter einem Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung vor? Ich kenne es so spontan eigentlich nur unter einem Warnschild.
Ich hab jetzt mal die STVOs angeschaut, und insgesamt gibt es nur sehr wenige dieser einschränkenden Zusatztafeln. Sowohl in D als auch in A sind das neben zeitlichen und Fahrzeugtypen im wesentlichen Nässe und Schnee/Eis(einschränkend nur in A). Für Nebel gibt es nichts. Demnach war das auf der Anzeige eine reine Zusatzinfo ohne juristische Relevanz. Demnach gelten die 80km/h, auch wenn da ein Sensor oder Mitarbeiter Mist gebaut hat. RK KC 50 , bitte sieh unter folgendem Thema in Urteile -Gesetze ... nach , da habe ich die Antwort des Konsulats der Bundesrepublik mit einer Verlautbarung der autonomen Region Bozen eingestellt . Was Eindeutigeres Gibt es nicht . Allerdings wird niemand verhindern können , das Märchenerzähler wieder eine Story daraus machen . >>Reifenkontrollen in Italien bei M+S Reifen ab 2014 , Seite 15 .<< Giovanni.
Giovanni, vielen Dank, mir ist in etwa klar, was es damit auf sich hat, und dass WoMo in der Regel nicht davon betroffen sind. |
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