Abscgließend bat ich ihn, doch noch mal mit seiner Versicherung zu sprechen, wan was es denn fehlte, das noch nicht reguliert wurde.
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Versicherung zwar zu melden , ist dann aber raus aus der Geschichte -> dafür zahlt er Beiträge :!:
DU als Geschädigter musst dich immer mit der Gegnerischen Versicherung in Verbindung setzten und erst nach Prüfung aller Voraussetzungen und Freigabe der Versicherung , kannst Du, dein Fahrzeug, erst reparieren lassen .
Was wäre passiert wenn ein Gutachten über den Schaden fehlt -> egal ob vom eigenen Gutachter oder der gegnerischen Versicherung . Im Zweifelsfalle zahlen DIE nicht , weil eben keiner den Schaden offiziell belegen kann ,da schon repariert -> Da hilft auch keine Rechnung der Werkstatt , denn du könntest ja was repariert haben , was nicht kaputt war :wink:
Ich habe auch schon Fälle als Verursacher und Geschädigter gehabt -> ohne Einverständniserklärung bzw. Kostenübernahme Bestätigung der Versicherung ging nichts-> Wenn ich die hatte , zahlten die aber immer sofort (gegnerische Versicherung , wie in deinem Falle ).
Als Geschädigter habe ich den Schaden nur gemeldet und mich um meine Angelegenheiten gekümmert-> alles andere Regelt die Versicherung, nachdem sich der Unfall Gegner gemeldet hat -> Hast Du wohl nicht :idea:

