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Hallo zusammen, mitte September war ich unverschldet in einem Verkehrsunfall verwickelt. Der Unfallgegner gestand in gegenwart der polizei seine Vorfahrtmissachtung ein. Nach tel. Rücksprache mit dem Unfallgegner heute, hat er seinen Schaden zur Regulierung seiner Vollkasko gemeldet und regulierung bekommen. ich war bei einem Anwalt und bis letzte Woche Freitag lief auch alles irgendwie glatt. Gutachten wurde erstellt. Fachwerkstatt im Ort reparierte nach Gutachten. Anwalt sendete komplette Unterlagen an die HDI und hat nach seiner Aussage bis heute keine Reaktion von der HDI bekommen. Mein Schaden bis heute ohne Kosten für den Anwalt ca 7.200,-- . Mein Anwalt rät zur Klage, möchte aber dafür, da ich keine Rechtschutzversicherung habe, zunächst mal Vorschuß für seine und Gerichtskosten haben. Hab ich natürlich nicht. Die Fachwerkstatt kratzt nach 6 Wochen offener Rechnung auch schon an meine Tür. Jemand schon mal Erfahrung mit dieser enormen Verzögerung gemacht? Was kann ichtun? Stephan Hallo Stephan, es ist immer schwierig, aufgrund einer kurzen Sachvérhaltsdarstellung einen seriösen Rat zu erteilen. Es ist aber so, dass die Bearbeitung in den Schadensabteilungen der Versicherungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Oft hilft es, Kontakt zu der Versicherung aufzunehmen. Meist erfahrt man dann, wo es hakt. Da Du anwaltlich vertreten bist, gehe ich davon aus, dass Dein RA dies gemacht hat. Manchmal hilft wirklich nur eine Klage. In dem Fall musst Du die Gerichtskosten als Gerichtskostenvorschuss einzahlen, wenn. Du keine Rechtsschutzversicherung hast (die das sonst übernimmt). Dies ist Voraussetzung für die Zustellung der Klage. Ich kann Dir nur empfehlen, nochmal mit Deinem RA das weitere Vorgehen zu besprechen. Erkläre ihm gegebenenfalls auch, dass und warum Du den Gerichtskostenvorschuss nicht zahlen kannst. stp, da du keine Akteneinsicht erhälts und deshalb auch nicht informiert bist , was der seiner bzw. deiner Versicherung mitgeteilt hat , bleibt dir bei dieser Höhe des Schadens eigentlich nur die Möglichkeit dich mit deinem RA auseinanderzusetzen . Klagen ist heute teuer , sehr teuer . Klug wäre es nach dieser Angelegenheit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen . Giovanni. .... alternativ gibts noch "Gerichtskostenbeihilfe" die auch beim Vorstrecken aushilft, gockel mal danach, ob die allerdings beim 'Wohnmobil' aushelfen weiss ich nicht! ;-) ...... wer hat Dir denn die finanzielle "Freigabe" für die Reparatur gegeben?? :-) Für mich eine bodenlose Frechheit, die Werkstattrechnung 6 Wochen nicht zu bezahlen! Wer die Musik bestellt, bezahlt sie oder hat zumindest eine Kostenübernahmebestätigung. Für mich stimmt hier der Ablauf nicht. In der Regel spricht Du zuerst mit der gegnerischen Versicherung um zu wissen, dass der Unfall gemeldet ist und um zu erfahren wie Du vorgehen sollst (Er muss es der Haftpflicht melden, und nicht wie hier der Vollkasko). Dann im Einvernehmen mit der Versicherung das Gutachten, dass Du Dir absegnen lässt. Dann stellt die Versicherung die Kostenübernahme aus, Du trittst das Ganze an die Werkstatt ab und die rechnet mit der Versicherung ab. Wenn Du das so machst, kannst Du auf den Anwalt verzichten. Ich würde hier auch als erstes mit der Versicherung sprechen (nicht schriftlich mit Anwalt). Vielleicht hat der Unfallgegner seiner VS ganz was anderes erzählt :roll: Dieter irgendwie habe ich auch den Eindruck da schon etwas von Anfang an falsch lief. Bei so einem Unfall nur mit Sachschaden braucht man doch gar keinen Anwalt. Hört sich alles merkwürdig an. :?:
Bei den wichtigen fehlenden Infos zur Sache, könnte da sonst was im Gange sein, deshalb lohnt es nicht die Kugel zu putzen. :wink: Vielleicht warten wir mal auf den TE. Der kann dann sicherlich den Ablauf schildern: Meldung Versicherung, Gutachten der gegnerischen Versicherung, Freigabe der gegnerischen Versicherung zur Reparatur, "Übereignung" des Anspruchs an die gegnerische Versicherung auf die reparierende Werkstatt usw. Hallo Stephan, auch wenn es nicht sicherlich nicht beruhigt: eine "enorme" Verzögerung liegt noch nicht vor, sondern es bewegt sich alles nochm im normalen zeitlich Rahmen. Sprich mit Deiner Werkstatt, ob sie einer Abtretung der Forderung zustimmt. In diesem Fall wäre die Versicherung, bzw Dein Anwalt gehindert, die Reparaturkosten direkt an Dich zu bezahlen, sondern muss diese nach Regulierung direkt an die Werkstatt überweisen. Dein Anwalt sollte ( aber das hat er sicher sowieso ) schon getan, nochmals direkt mit der Versicherung sprechen und die Notwendigkeit einer Zwischenfinanzierung sowe die Einreichung einer Klage androhen. In der Regel zahlt die Versicherung dann- wenn die Haftung klar ist. Oftmals kommt es auch dann zu einer Verzögerung, wenn die Versicherung erst die polizeiliche Unfallakte ( falls vorhanden ! ) einsehen will.
Woher hast Du diese Weisheit ? Wer ist in so einem Fall mein Ansprechpartner? Ist der Fahrer,der mir mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursacht nicht mein ''Partner'', oder muss ich mich mit der gegnerischen Versicherung auseinander setzen? ^ Was heißt "Ansprechpartner" ? Rechtliche Ansprüche hast Du gegen: 1. den Fahrer 2. den Halter 3. die gegnerische Versicherung Nachdem in der Regel von einer Zahlungsunfähigkeit von 3. auszugehen ist und das PflVG dem Geschädigten einen Direktanspruch gegen 3. gibt, wird der Anspruch in der Regel gegen 3. geltend gemacht. Allerdings haften alle drei als Gesamtschuldner und können gemeinsam verklagt werden. Hallo zusammen, einen Fehler im Ablauf kann ich leider nicht erkennen. Unfall, Anwalt. Anwalt sagt ab zur Werkstatt. Werkstatt beauftragt Gutachten. Danach wurde das Auto repariert. Das alles dauerte rund 14 Tage. Alle Unterlagen wurden zum Anwalt gesendet (Gutachten, Bilder dazu, Rechnung der Werkstatt ect) Der Anwalt sendet die Unterlagen nun konsolidiert an die Versicherung mit der Aufforderung, den Betrag an ihn zu zahlen. Nun auch ergämzt um den Betrag der Ausfallzeit, 12 Tage a 27€ . Das war am 08.10.2014. Bereits am 19.09 wurde der Versicherung das Gutachten zur Verfügung gestellt. Insoweit ist zumindest was die unterlagen angeht, alles bereits seit mitte September bei der Versicherung. ME liegen hier keine Unstimmigkeiten vor. Nochmal, der Unfallgegner hat vor der Polizei seine Vorfahtmissachtung zugegeben und wurde entsprechend verwarnt. In einem heutigem telefonat mit dem Unfallgegner sagte mir dieser, sein Schaden sei bereits völlig abgewickelt (Vollkasko) Die Versichrung kennt nun seit ca. 6 Wochen die Schadensumme. Meine Frage war ja nicht, hab ich oder mein Anwalt etwas falsch gemacht, sondern, ob andere Leser hier im Forum schon einmal vergleichbare Erfahrungen mit einer solchen Verzögerung gemacht haben. Stephan sorry: Bei 3. müssen wir natürlich die ZahlungsFÄHIGKEIT unterstellen !! Bei dem Ablauf fehlt mir der Gutachter der gegnerischen Versicherung und deren Freigabe zur Reparatur. Ich glaube, dein Anwalt war etwas vorschnell. Hallo Wolfgang, es ist legitim. dass die generische Versicherung das eingereichte Gutachten prüft. Auf eine "Reparaturfreigabe" der Versicherung muss der Geschädigte allerdings warten. Eine derartige Freigabe berührt seinen Erstattungsanspruch dem Grunde nach nicht. Die Parteien können allenfalls über einzelne Schdespostionen streiten. Eine vorschnelle Handlung des Anwalts des TE sehe ich nicht. Richtig, aber eine Freigabe erspart hinterher den Ärger. Ich vermute mal, das die Versicherung jetzt versucht, den Schaden "niedrigzurechnen". Ich habe immer auf die Freigabe gewartet und die nötigenfalls durch den Anwalt einfordern lassen. Danach lief alles geschmeidig. Danke Edgar! --------------------------------- Den Anwalt würde ich wechseln. --------------------------------- Ein zusätzlicher Gutachter der gegnerischen Vers. Ist absolut unüblich, da der Geschädigte freie Gutachter Wahl hat (nicht bei Kaskoschäden). Unüblich? Letztens wieder erlebt: Schaden über 5000 Euro. Gegnerischer Gutachter hat das Gutachten geprueft und ein wenig rumgemäkelt. Ganze Seite lackieren oder doch nur Kotflügel und die Tür?
:eek: ... so sehe ich das auch, das klingt doch so, als würdet Ihr zwar brav Gutachten schicken, reparieren lassen, Rechnung schicken, aber immer ohne je eine Reaktion der Versicherung abgewartet zu haben!! Ich denke die Versicherung kommt sich überrumpelt vor und zahlt jetzt einfach nicht. Klar wird sie nicht im Recht sein, aber Recht haben und Recht kriegen sind halt zwei paar Schuhe! :? Meine Erfahrung mit Versicherungen sind da ganz anders, ich habe innerhalb einer Minute und innerhalb eines Anrufes einen Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung am Telefon (Zentralruf der Versicherungen anrufen; Autonummer des Unfallverursachers angeben; zur zuständigen Versicherung weiterverbinden lassen), und langsam ist ja auch "Deine" Versicherung nicht grundsätzlich, den Vollkaskoschaden haben sie ja schon bezahlt. :lol: Wie kommst Du darauf dass Du für das Wohnmobil Nutzungsausfall bekommen wirst? Als Auftraggeber eine Werkstattrechnung über 7000 EUR nicht zu bezahlen finde ich aber auch grenzwertig!! :evil: "An der Tür kratzen" halte ich da noch für eine milde Reaktion!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :!: :!:
Richtig. :daumen2: Bei dem hier vom TE angegebenen Ablauf, würde ich mich nicht Wundern, wenn die Versicherung inzwischen von einem eventuellen Betrug ausgeht. Mich würde mal interessieren wann der Versicherung überhaupt der Haftpflichtschaden/Höhe gemeldet wurde, vor und nach der Reparatur, des Wagens. Weil normaler Weise und erst recht bei der Größenordnung, schicken die auf alle Fälle einen eignen Gutachter, was ja so wie der TE hier schreibt gar nicht mehr möglich war. Vor ein paar Jahren ist mir einer seitlich ins Auto geknallt und hat fast die komplette rechte Seite aufgerissen. Es war alles eindeutig und wurde auch von der gegnerischen Versicherung anerkannt. Bis zur kompletten Abwicklung sind trotzdem 6 Monate vergangen. Immer wieder wurde irgendetwas angefordert und wieder und wieder nachgefragt. Klar, bei Betrugsverdacht, machen die das! Habe es noch nie erlebt.......bei ca. 500 Gutachten. Werkstätten wissen in der Regel, welcher vereidigter Sachverständige auch von der Vers. anerkannt wird! Thomas, Ich habe das schon mehrfach erlebt. Wir haben fast 100 Fahrzeuge laufen, da kommt öfter mal was vor. Vielleicht ist heute auch alles anders als annodazumal.....die Versicherungen sind auch darauf angewiesen, die Schäden klein zu halten. Sonst laufen denen die Versicherten weg.... :D OttoWalke, Wenn die Vers. von Betrug ausgehen würde, hätte sie dann den Vollkaskoschaden bezahlt? Oder meinst du fingierte Unfälle? Annodazumal war alles besser! :D
Thomas, bei den letzten drei Schäden bei mir, und die waren alle nicht mal halb so hoch, bestand jedes mal die V. des Verursachers auf Zugang zum Fahrzeug für ihren Gutachter. Ich würde Niemals auf die Idee kommen denen das zu Verweigern oder überhaupt mit der Rep. zu beginnen ohne Freigabe oder Kostenübernahme schriftlich. Ich frage mich auch was da für ein Anwalt am werkeln ist, immer mit Vorbehalt auf die hier vom TE gemachten Angaben zum Hergang. :roll: also der Vollkaskoschaden war bei dem unfallgegner nicht bei mir. Gutachten wurde durch die DEKRA erstellt. Stephan OttoW' Verweigern kannst du auch nicht, das Recht haben sie! Klar lässt man erst nach Freigabe rep..
Und? Wie hat die gegnerische Versicherung darauf reagiert? Freigabe erteilt? Kostenübernahme erklärt? Nun lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen. So kannst du keine Hilfe erwarten.
Ihren Kunden
Nö, soweit würde ich erst mal nicht gehen. Die brauchen doch nur den Verdacht haben, dass die Schadenshöhe, sagen wir mal vom befreundeten Gutachter/Werkstatt, etwas zu deutlich zu hoch angesetzt wurde. Es wurde ihnen ja die Möglichkeit einer Überprüfung gar nicht gegeben. Zum Thema "Vereidigte" Gutachter sage ich hier mal lieber nichts, wer in der Branche zu tun hatte weiß was da über Jahrzehnte alles so getrieben wurde. Nicht umsonst fingen die Versicherungen an mit eigenen Gutachtern zu kontern. :wink: Also jetzt haltet mal den Ball flach. Wie kann man bei dem Sachverhalt auf einen Betrug kommen ??? Und lasst den Anwalt in Frieden: was er bisher gemacht hat, das passt. Was soll er den sonst machen ?? Es ist immer schön hier zu lesen, wie viele Amateuranwälte hier ihre Runden ziehen und ihre Laienmeinungen in die Diskussion weren. Das verunsichert den TE aber mehr, als dass es ihn hilft. Otto, Vers. Haben keine eigenen Gutachter! Die schicken dann nur Andere. Dann soll er mal die Fragen beantworten. Und zu dem Anwalt schweigen wir mal. In allen Fällen, mit denen ich in meiner beschränkten Erfahrung zu tun hatte, wurde eine solche Reparatur nie ohne Kontakt zur gegnerischen Versicherung repariert. Es soll auch weniger gute Anwälte geben. Das muss jetzt nicht gegen deine Ehre gehen.....
Thomas, wir leben in der Neuzeit. Natuerlich haben die grossen Versicherer mittlerweile eigene Gutachter. Ist preiswerter. Ich kenne Gutachter für KFZ, für Feuerschäden, Einbruch.......alle bei den Versicherern angestellt. Hallo Edgar, Ich finde es sagen wir mal gefährlich, dass der Anwalt seinem Mandanten rät, sofort den Reparatur Auftrag zu erteilen. Dadurch ''zittern'' zumindest jetzt Werkstatt und Mandant! Hallo Wolfgang, geht auch nicht gegen meine Ehre, im übrigen sind wir Schwarzkittel nicht unfehlbar :D Aber woher wissen wir denn, ob der arme angegriffene Anwalt nicht mit der Versicherung in Kontakt ist ?
Deshalb soll der TE endlich mal Butter bei die Fische tun.....so kann ihm keiner raten....
Wo lebst Du denn, bei dem was der TE hier bisher zum Hergang schrieb (er beantwortet ja nicht die wichtigen Fragen, siehe auch Wolfgang) klingelt bei jedem Schadenssachbearbeiter ne riesige Glocke.
Warum, wenn der das Handeln/Ablauf so wie hier vom TE geschrieben unterstützt/zu geraten hat, na denn besser gar keinen Anwalt. :mrgreen: Wir wurden gefragt, und wir antworten auf das vom TE geschriebene, fehlen da wichtige Einlassungen, können auch wir hier nur Spekulieren. Schrieb ich hier auch schon als erste Antwort von mir. :ja:
Wissen wir ob er das geraten hat. Im übrigen finde ich das Verhalten der Werkstatt etwas ungewöhnlich, in der Regel wollen diese bei einem Haftpflichtschaden eine Forderungsabtretung oder Kostenübernahmeerklärung der Versicherung. Irgendwie scheint es zu diesem Punkt zwischen dem TE un der Werkstatt keine große Kommunikation gegeben haben.
siehe auch Wolfgang. Die haben hier teilweise welche die vor Ort unter anderem für sie Arbeiten, oder auch bei größeren Geschichten eigene. Ja Früher. Früher hat man so was alles mit einem Anruf klären können, aber dadurch das das dann im großen Stil zum Geschäftsmodell wurde, hat sich das leider alles geändert. :oops: Hallo OttoWalke, ja wo lebe ich denn ? Inmitten von derzeit ca.Unfallakten, die wir abwickeln. Und was meinst Du, wie viele % dieser Fälle dem ( rechtlich) 08/15- Schverhalt des TE ähneln ? Ca. 75 %. Und in wie vielen davon liegt ein Betrug vor ? Den letzten hatten wir vor ca. 3 Jahren. Also bitte nicht die Realität mit irgendwelchen RTL- Soaps verwechseln ! Im übrigen finde ich es langsam unter der Gürtellinie, was ihr dem TE unterstellen wollt.
Oder auch etwas zu viel. :mrgreen:
Nun erzähle mir nicht, ihr ratet zu der hier vom TE geschilderten Verfahrensweise, kann ich nicht glauben.
Hier verwechselt keiner was, aber Du hast hier was in den verkehrten Hals bekommen, hier werden keine Anwälte schlecht gemacht, ließ einfach alles nochmal richtig im Zusammenhang. Was erwartest Du denn wenn die Aussagen des TE so unvollständig gerade in den wichtigen Punkten zu seiner Frage sind. Sollte Dir als Anwalt doch auch sofort auffallen. Denke mal darüber nach wie viele solche Fälle ne etwas größere Werkstatt im Jahr so abwickelt, und das komplett ohne Anwälte, fast immer zur Zufriedenheit aller Seiten. :wink: Vergiss bitte nicht, wir sind hier in nem Forúm, nicht in einer Rechtsberatung, hier darf man auch mal bei so einem Beitrag etwas Spekulieren, dient ja schließlich zur Unterhaltung. :mrgreen: |
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