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Weiß nicht , ob der TE das so unterhaltsam findet, wenn man ihm Betrugsabsicht unterstellt. Und ja, ich dachte schon, das er TE auch ein bisserl Rechtsberatung und nicht nur Unterhaltung wollte. Und nein, die Anwälte stört es nicht, wenn sie schlecht gemacht werden, schließlich ist in den Gebühren das Schmerzensgeld schon enthalten :D Also, Betrug unterstelle ich nicht. Ich frage ganz normal nach fehlenden Fakten. Dann kann man beraten. Sorry, wenn ich das mal so klar ausdrücke, aber der Anwalt des Geschädigten scheint der Idiot zu sein. Oder einfach nur unterbeschaftigt. Normalerweise wird da kein grosses Fass aufgemacht. Ich mein ja blos, Alf Edgar, ich unterstelle ihm auch nichts, ich habe eigentlich nur seine Frage beantwortet, warum sich das eventuell so lange hinzieht. Und das eben in Bezug zu seinen Angaben hier zum Vorfall. Wir haben ja nicht umsonst immer wieder zu den nicht "unwichtigen" Punkten nachgefragt. OK :) OW
Wie Edgar schon schrieb, wir wissen auch nicht wann der Anwalt das ganze auf den Tisch bekommen hat, eventuell ja auch erst als schon "alles" vorbei war. :mrgreen: Hallo zusammen, einen Fehler im Ablauf kann ich leider nicht erkennen. Hallo Stephan, du hast alles richtig gemacht. So einen Anwalt würde ich in die Wüste schicken, so dilettantisch wie der arbeitet. bussi
.????? Muss man das jetzt verstehen? Wolfgang, ich wollte gerade Fragen ob er den Thread hier gelesen hat? Warst schneller. :mrgreen: Nächstes mal du..... :D Ihr beiden solltet vielleicht mal überlegen, was der TE empfindet, wenn er das liest. Ich mein ja blos, Alf
Er sollte vielleicht die Fragen beantworten, dann können wir ihm vielleicht aus unserem unermesslichen Erfahrungsschatz heraus Ratschläge geben. Dann kann er sich wieder besser fühlen...meine ich nur. Sollte der Schadenhergang und Schuldfrage geklährt sein hat die Gegnerische Versicherung nur noch eines zu tun - zahlen. Es muß weder vor Reparatur ein Gutachter oder die gegnerische Versicherung gefragt werden. Der Anwalt kann auf jeden Fall gleich nach Eingang des Gutachtens einen Vorschuß fordern, damit er weiß woher der Wind weht. Wenn Zweifel an der "Rechtmäßigkeit" des Gutachtens besteht oder (was sowieso passiert) die gegenerische Versicherung auf Zeit spielt dann muß das eben vor Gericht passieren. Keiner muß hier vor einer Versicherung zu Kreuze kriechen- die haben ihre Anwälte doch sowieso beschäftigt. Problem ist natürlich der Zeitfaktor und das Geld für den Geschädigten. Da kann aber der Anwalt nichts für und die Werkstatt eigentlich auch nicht. Auch bei einer Abtretung wird die Werkstatt ihrem Geld nicht hinterherlaufen und den Auftraggeber der Reperatur mit ins Boot nehmen. Ich weiß nicht warum hier die Angst vor der gegnerischen Versicherung besteht. So lange ein sauberes Gutachten vorliegt können die höchstens Zeit gewinnen. Vor Gericht haben die bei klarer Rechtslage keine Chance. Aber auch die Verzugszinsen die dann von der Versicherung übernommen werden müssen helfen wenig wenn dir im Moment das Geld fehlt. Mich würde interessieren welche Statements von der Versicherung bis jetzt gekommen sind. Gibt irgentwelche Begründungen warum die nicht zahlen? Wäre ja noch besser wenn wir bei der gegnerischen Versicherung um das Geld betteln welches einem zusteht. Du bist gut. Gericht. Was meinst du, wann du dann zu deinem Geld kommst? Und die gegnerische Seite hat immer die Möglichkeit, sich den Schaden und deren Beseitigung anzusehen. Das wäre mir ganz neu, das ich als Geschädigter den Schaden und dessen Behebung definiere und der Schädiger (in dem Falle die gegnerische Versicherung) das glauben muss.......und zahlt dann mal eben so....von meiner Versicherung erwarte ich da schon etwas Bösgläubigkeit. Sonst sind die Prämien ja kaum noch finanzierbar.....
Zuerst einmal die von Dir beauftragte Reparatur und die sich daraus ergebende Werkstattrechnung ausgleichen. Kein Geld für den Kostenvorschuß des Anwaltes aber ohne schriftliche Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung sich auf dem Rücken der Werkstatt den Schaden reparieren lassen - ziemlich dreist. Im übrigen und das wurde bisher nicht erwähnt, ist jeder dazu verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ob man also gleich mit dem Elefant (sprich Anwalt) in den Porzellanladen reinspazieren muß bezweifel ich stark. Die längere Schadenabwicklung der Versicherung wird Dir dies schon zeigen. Bernd logisch hat die gegnerische Versicherung das Recht den Schaden zu begutachten. Deswegen meldet der Anwalt ja den Schaden an die. Dann sollen die ihren Hintern heben und das Teil anschauen wenn sie wollen. Aber ich werde mit Sicherheit keine Woche warten bis ich Anfange zu reparieren. Oder zahlt mit die Versicherung etwa einen Leihwagen für die Wartetage?? Ausgetauschte Teile werden noch paar Wochen aufgehoben und dann entsorgt - also nach sechs Wochen hätten die Zeit genug gehabt. Die Reparatur erfolgt schließlich auf dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen - den Gutachter der Versicherung wurde in bei einem Haftpflichtschaden sowieso nicht akzeptieren. Bzw eine Gegengutachten bei etwaigen Differenzen anstreben. Moin, also ich kenne das als Geschädigter so das ich die Versicherung des Verursachers anrufe, denen den Sachverhalt mitteile und die Werkstatt die ich aufsuchen werde. Wenn ich dort eintreffe haben die bereits ein Fax der gegnerischen Versicherung, ich unterschreibe eine Abtretungserklärung(?) und für mich ist der Fall erledigt. Volker
Nun fängst Du aber das Würfeln an - reparierst Du selbst oder beauftragst Du die Reparatur? Dies ist für die gegnerische Vers. nicht ganz unerheblich. Sofern Du dein Fahrzeug nicht nur zum reinen Freizeitvergnügen nutzt steht Dir sehr wohl ein Leihwagen bzw. ein entsprechender Nutzungsausfall zu. Bernd
Die erste Hürde hat uns der TE doch schon genannt: Er ist nicht RS-versichert. Also muss er den GK-Vorschuss leisten, was er nicht kann! Der zweite Punkt ist, dass dem TE viel mehr geholfen ist, wenn sein RA Kontakt zur gegnerischen. Versicherung aufnimmt. Wie eingangs beschrieben, erfahrt man so recht einfach, wo es hakt oder kann die Abwicklung in einem kurzen Gespräch etwas beschleunigen. Das Gerichtsverfahren wird erfahrungsgemaß deutlich länger dauern. der Vertrauensmann der Versicherung kann auch schon für Klarheit sorgen, muss nicht immer ein Anwalt sein. Wer alles nur noch online abwickelt, hat diesen Service leider meist nicht. Das einfachste bleibt nach wie vor, wenn der Anwalt direkt mit dem Sachbearbeiter telefoniert und fragt, wo es denn noch hakt. Die Gründe hierfür sind meistens: - der Sachbearbeiter ist krank / im Urlaub - der Schädiger hat den Unfall noch nicht gemeldet - es gibt noch Probleme zur Feststellung der Haftung; Zeugenaussagen liegen noch nicht vor, der Ausgang eines Bußgeldverfahrens soll abgewartet werden ( was für den Geschädigten in der Regel aufgrund der Verfahrensdauer nicht zumutbar ist ) - das eingereichte Gutachten wird intern noch geprüft ( was vor allem bei nicht alltäglichen oder besonders hochwertigen Fahrzeugen und entsprechender Schadenshöhe der Fall ist ) - Versicherung wartet noch auf den Nachweis der durchgeführten Reparatur durch Vorlage der Rechnung In den beiden letztgenannten Fällen sollte jedoch die Leistung einer entsprechenden Vorschusszahlung kein Problem sein. das sind doch alles nur Vermutungen. Die erste Frage : hat der Unfallverursacher den Schaden überhaupt seiner Versicherung gemeldet ? Ich meine den richtigen Unfallhergang, denn seinen Kaskoschaden hat er ja da sein Fahrzeug repariert und auch schon bezahlt wurde. und lieber Anwalt Edgar, Weisheit kommt von Erfahrung oder Wiki sagt dazu: Weisheit ist eine menschliche Kardinaltugend und bezeichnet vorrangig ein tiefgehendes Verständnis von Zusammenhängen in Natur, Leben und Gesellschaft sowie die Fähigkeit, bei Problemen und Herausforderungen die jeweils schlüssigste und sinnvollste Handlungsweise zu identifizieren. lg Robert Hallo Robert, was soll mir Dein Zitat sagen ?
siehe Dein posting auf Seite 1 hier Sie hatte aber keine Gelegenheit, einen eigenen Gutachter zu schicken, denn sie erhielt die Unterlagen komplett nach erfolgter Reparatur!! Das ist meines Wissens unüblich, bei Schäden über 1000,- € Ist aber nur meine Meinung, Andreas Was manche hier so ablassen verwundert mich sehr. Ich kenne das so: Als Geschädigter habe ich 1. sehr wohl das Recht einen Anwalt einzuschalten. Habe ich dann keine RV, muss ich eben damit rechnen, dass der RA evtl. einen Vorschuß von mir möchte. 2. kann ich als Laie wohl kaum den Schaden schätzen und habe sehr wohl das Recht (ab einer gewissen Schadenshöhe ca. 1000€) mir einen neutralen GU dazuzuziehen. 3. Ist es immer noch meine Entscheidung ob ich auf Gutachterbasis mit der gegnerischen Versicherung abrechnen möchte, oder ob ich eine Werkstatt einschalte die den Schaden reparieren soll, oder ob ich den Schaden selbst oder gar nicht repariere. 4. Möchte ich mein Fahrzeug nun in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, unterschreibe ich entweder eine Abtretungserklärung (Werkstatt rechnet dann direkt mit der gegn. Versicherung ab) oder ich komme nach erfolgter Reparatur sofort für die Kosten auf. 5. Vor Reparatur muss aber mit der gegnerischen Versicherung abgeklärt werden, ob noch ein Gegengutachten erfolgen soll. 6. Mir als Geschädigtem ist aber auf keinen Fall zuzumuten, dass ich wochenlang mein Fahrzeug nicht repariert bekomme. 7. Die Zahlung der Versicherung kann sich durchaus länger hinziehen, da gibt es vielfältige Gründe die bereits genannt wurden. 8. Ob beim Wohnmobil (da Sonderkfz) Nutzungsausfall anfällt, müsste ich nachschauen, da bin ich mir nicht mehr sicher ob wir einen bekommen haben beim letzten Unfall. Es ist im übrigen heutzutage völlig normal, dass sich Versicherungen 6-10 Wochen mit der Regulierung Zeit lassen. So ist es Susanne :? und Kürzungen an den Regulierungsbeträgen sind seitens der Versicherungen auch keine Seltenheit mehr. Schon aus diesen Gründen empfiehlt sich auch das Einschalten eines RA, damit dieser meine Interessen vertritt.
Hmm, kannst du diese Aussage belegen? Ich hatte schon mehrere Schäden, mal als Verursacher, mal als Geschädigter. Zum Großteil mit Schäden in der hier geschilderten Höhe. Den letzten Anfang des Jahres (Geschädigter, 4000 EUR Schaden). Und jedes Mal lief es so ab: Unfall, Schuld festgestellt. teilweise ohne Polizei (ja, es gibt tatsächlich noch ehrliche Menschen). Als Verursacher: So bald wie möglich den schaden der Versicherung gemeldet. damit war es im Normalfall für mich erledigt. OK, ein Unfall mit Personenschaden lief auf einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft hinaus, was mir Punkte ersparte. Als Geschädigter: Ich warte einen Tag, dann rufe ich die generische Versicherung an (den Namen und das Kennzeichen hatte ich vom Verursacher). Dort bekam ich entweder direkt eine Schadensnummer. Bei bedarf auch einen kontakt zum Mietwagenverleih mit entsprechender Referenz. Mietwagen wurde oft sogar gebracht, weil das Fahrzeug in der Werkstatt war. In der Werkstatt wurde eine Abtretungserklärung erstellt. Danach hat die Werkstatt den Rest erledigt, Gutachter, Reparatur, Abrechnung. Beim letzten Fall fanden die nachträglich einen Schaden, den der Gutachter nicht gesehen hatte. Also musste der Gutachter noch einmal her. Außerdem war ein Ersatzteil nicht gleich lieferbar. Die Versicherung hat zwar gemurrt, verlängerte aber den Mietwagen. Insgesamt war ich einen Monat mit dem Mietwagen unterwegs. Die Versicherung meinet, alles was über Tage geht sei Kulanz. Ob das stimmt, weiß ich nicht, aber mein Fazit lautet: Je einfacher man den Prozess gestaltet (ohne Anwalt und Gemecker), desto problemloser läuft die Abwicklung. Ich glaube nicht mal dass die Versicherung Böses unterstellt, wenn man sich selbst den Gutachter raussucht oder einen Anwalt nimmt, aber dann müssen die eben auch erst mal den Gutachter prüfen, die Unterlagen laufen vielleicht noch mal eine Sonderschleife über die Rechtsabteilung und dauern extra lange. Unfallschadenregulierung ist Tagesgeschäft, aber wenn man die ausgetretenen Pfade verlässt, dauerts länger. Ein guter Ansprechpartner für die Vorgehensweise war übrigens auch immer meine eigene Versicherung. Zum vorliegenden Fall: Mir fehlt hier einfach grundsätzlich eine Info über die offizielle Sicht der gegnerischen Versicherung zu dem Vorfall. Kann doch nicht so schwierig sein, selbst mal dort anzurufen und zu fragen wie der Status ist. ganz entspannt, ohne Stress. Den kann man hinterher immer noch machen, wenn es denn nötig ist. Vielleicht warten die auch auf den Anruf, weil noch eine Info angefordert wurde, die der Anwalt verpennt hat...
Sicherlich, aber es ist die Frage, wer den bezahlt :D Bei eindeutigen Rechtslagen ist es aus Gründen der Schadensminimierung und der Verhältnismäßigkeit nicht angebracht, gleich einen Anwalt einzuschalten. Da bleibt man schnell auf seine Kosten sitzen. Gibt es einige Urteile zu... Erst wenn eine Forderung nicht erfüllt wird, oder es zum Streit kommt, dann... Wie ich das so lese und verstehe, hat der TO die Kiste in den Sand gesetzt, da er ohne Deckungszusage auf seine Kosten den Wagen hat reparieren lassen. Er ist der Vertragspartner der Werkstatt und hat erst mal zu zahlen. Der Weg geht nun erst mal über die Versicherung, erst wenn die sich doof stellt, dann kann man einen Anwalt aufsuchen. Ist zwar blöd, wenn man das Fahrzeug erst mal nicht nutzen kann, dafür gibt es dann halt eine Entschädigung, sofern man im Recht ist... LG vom Mikesch Also wenn man diesen Thread durchliest, kann man fast nur noch den Kopf schütteln. Es ist aber leider wie fast immer bei solchen Themen. Es melden sich die Laien mit manchmal gefährlichem juristischen Halbwissen, die echten Experten, also Volljuristen, die sich zu einem Sachverhalt äußern, der nicht vollständig bekannt ist, und zwischendurch immer mal wieder Leute, die wirklich helfen wollen, es aber nicht können, weil ihnen Informationen fehlen. Es wird auf Teufel komm raus spekuliert und "wenn...dann" beherrscht die Antworten. Ich weiß nicht wie oft z. B. Wolfgang den TE um Zusatzinfos gebeten hat oder konkrete Fragen gestellt hat, ohne eine Reaktion. Solange diese Informationen nicht vorliegen und auch der TE sichtlich nicht bereit ist, alles preiszugeben oder die gestellten Rückfragen zu beantworten, würde ich ihm - sorry - was husten und meine Ratschläge für mich behalten. Ich mein ja auch nur, H.-J. Eines habe ich durch den Thread hier gelernt. Werde sobald mein Womo Ende März 2015aus dem Winterschlaf geholt wird, eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Mache es am besten sofort. Das kannst du es nicht mehr vergessen... :D .... und Du bist dann zum Saisonstart aus einer möglichen Wartezeit raus! ;-) Ihr habt Recht. Habe gerade eine Mehrfahrzeug-Verkehrsrechtsschutzversicherung (3 Fahrzeuge) abgeschlossen beim Adac , Kosten 96,30 im Jahr. Die Police ist per email auch schon gekommen, Versicherungsbeginn ist 13.11.2014. Wartezeit ist keine vorhanden, aber jetzt kann ichs nicht mehr vergessen. lg rainer AG Hamm 24C 128/13 und AG Hannover 463C 14215/13 billigen den KFZ-Versicherungen nach Antragseingang ein mindestens 6-wöchige Prüfungsrecht zu.
Hmmm. So werden aus 4 - 6 Wochen im Urteil also "mindestens" 6 Wochen... Im Urteil aus Hamm steht: Der Beklagten zu 1) als KFZ-Haftpflichtversicherer ist eine angemessene Prüfungsfrist zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage noch nicht i.S.v. § 93 ZPO veranlasst ist. Auch bei zügiger Schadensbearbeitung ist eine Prüfungszeit von etwa vier bis sechs Wochen einzuräumen. Macht der Versicherer die sofortige Zahlung zunächst von der Einreichung von Schadensbelegen abhängig oder verweigert er die Regulierung, weil es an ordnungsgemäßer Vorlage fehlt, dann gibt er dadurch noch nicht Anlass zur Klageerhebung, sofern er mitteilt, was er konkret noch benötigt (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 93 Rz. 6 "Haftpflichtversicherung" m.w.N.). Und hier geht es auch nur darum, ob nach 6 Wochen schon geklagt werden darf. Glück Auf, hier mal wieder der TE. Gestern kam ne Mail vom Abnwalt, eingebettet die Zahlungsavise der Versicherung. Was ich lustig fand, am 10.11 gegen 15 Uhr hab ich den Unfallgegner angerufen, worauf hin er mir erklärte, sein Schaden sei bereits abgewickelt. Ich habe in diesem Gespräch den Unfallgegner auf das "Verursacherprinzip" hingewiesen und die These aufgestellt, dass ich mir die Kohle im Zweifel auf dem Wege der Zwangsvollstreckung von ihm holen werde. (Natürlich völlig ohne Grundlage einfach mal so in den Raum geworfen) . Abscgließend bat ich ihn, doch noch mal mit seiner Versicherung zu sprechen, wan was es denn fehlte, das noch nicht reguliert wurde. Das Fax der HDI an meinen Anwalt kam dan am 10.11 um ca. 16:30 Uhr. Ein Schelm der böses dabei denkt.. Abschließend finde ich die Diskusion sehr amüsant und bedanke mich bei allen für die konstruktiven Denkanstöße und Hinweise :D aus'm Pott Stephan
WOZU hast Du denn einen Anwalt? DU weißt doch alles und machst sowieso alles selber.... :vogel:
nicht wirklich... War eine Fixe Idee die mir so kam. Glück Auf Glückwunsch....man hat ja richtig mitgefiebert :roll: :mrgreen: Ich finde es sehr schön, dass du uns jetzt (schon) informierst. :D :lol: :D Na also, viel Aufregung um nichts. Kein Betrug, keine Verschwörung, kein idiotischer Anwalt, kein bestochener Gutachter, nur eine ganz normale Unfallschadensabwicklung Und? Zahlen sie den Betrag, den Du haben willst? Nabend,
Ja, sorry, bin nicht vorher am PC gekommen. Ich gelobe Besserung beim Nächsten Beitrag :D
Die vom Anwalt der Versicherung übergebenen Forderungen wurden zu 100% ohne Abzüge beglichen. Stephan |
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