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Vier oder fünf Winterreifen?


Troll am 23 Feb 2006 15:35:46

Hallo Zusammen,
ich stelle mir gerade die Frage muß ich ab Mai vier oder fünf Winterreifen kaufen. Also muß das Reserverad auch eine Winterreifen sein? Oder kann ich wie mit einem Notrad bis in die nächste Werkstatt mit einen Sommerreifen und drei Winterreifen fahren? Mischbereifung ist ja verboten, aber ist das Notrad nicht auch schon Mischbereifung?

Viele !

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Gast am 23 Feb 2006 16:12:17

muß ich ab Mai vier oder fünf Winterreifen kaufen

Also im Mai brauchst du in unseren Breiten eigentlich gar keine Winterreifen mehr. :kuller:

Nein, im Ernst. Ich habe auch nur 4 Winteerreifen, da ich davon ausgehe, dass ich schon keinen Platten haben werde.

In den nunmehr gut 20 Jahre die ich Auto fahre hatte ich bisher einen schleichenden Plattfuß am PKW und einen Reifenplatzer am Wohnwagen.

Bei der Statistik spare ich mir den 5. Reifen und die 5. Felge.

Wie das ganze rein rechtlich aussieht, habe ich bisher nie bedacht.

Stephan

Oloeschi am 23 Feb 2006 16:24:59

Isch abe gar keine Sommerreifen. :D





Fahre immer M&S. :wink:

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Gast am 23 Feb 2006 16:33:14

... und wir haben 6 (in Worten SECHS) Winterreifen gekauft ...

Spinne am 23 Feb 2006 16:49:49

Hallo lira,
so ist es eben wenn man wie Du Zwillingsreifen oder eine Tandemachse hat.

Gast am 23 Feb 2006 17:26:56

mit 4 rädern kommst du hin; viele pkw's haben ja nur ein schmales notrad als reserve, an "winterbereifung" ist da gar nicht zu denken weil kein platz... :wink:

Gast am 23 Feb 2006 17:36:01

Habe auch nur 4 Allwetterreifen mit "Snowsymbol" M&S, der Reserve ist wie vom Werk geliefert.

Mit der Mischbereifung, m.E. ist da doch nur Diagonal.- und Radilreifen gemeint ?

mauimeyer am 23 Feb 2006 17:39:54

Warum OffTopic?
Habs verschoben!

Wenn ich einen Platten mit Winterreifen habe, dannist das Reserverrad nur als Notlösung zu sehen. Normalerweise fährst Du bis zum nächsten Reifenhändler und läßt reparieren oder wechseln. Moderne Autos haben z.T. nur noch Sprax drin und gar kein Reserverrad bestenfalls noch ein Notrad drin.

Gast am 23 Feb 2006 17:43:21

@Spinne
Ja klar, war ja nur ein kleiner Scherz ... (ist nicht Fasching oder sowas??)

Oloeschi am 23 Feb 2006 17:44:57

Ist aber trotz allem eine Überlegung wert.Ich habe beim PKW noch nie den Ersatzreifen gebraucht.Ist folglich "neue"4 Jahre alt.Wenn ich im Winter mit Winterbereifung eine Reifenpanne haben sollte und den Reifen wechseln muß und dann zu allem Übel einen Unfall habe:Zahlt dann die Versicherung anstandslos?Müßte man mal nachfragen?So blöd sich das anhört.

Polarwolf am 26 Feb 2006 19:09:35

Troll hat geschrieben:Hallo Zusammen,
ich stelle mir gerade die Frage muß ich ab Mai vier oder fünf Winterreifen kaufen. Also muß das Reserverad auch ein Winterreifen sein?


Das ist eine sehr gute Frage, auf die ich auch keine offizielle Antwort weiß. :nixweiss:
Für meinen Pkw habe ich nur vier Winterreifen, wie es normalerweise üblich ist. Das Ersatzrad, obwohl ein vollwertiger Sommerreifen, sehe ich in diesem Fall nur als Notrad für den vorübergehenden Einsatz, bis ein defekter Reifen repariert oder erneuert ist, das sollte dann aber schnellstmöglich geschehen. Ich achte lediglich darauf, daß ich den Ersatzreifen alle paar Jahre austausche, damit er nicht zu alt wird. Außerdem sollte er auch immer genügend Restprofil aufweisen. Über den Einsatz im Winter kann ich mir nicht vorstellen, daß der Gesetzgeber da im Pannenfall etwas gegen hat. Auf jeden Fall ist der Kauf eines fünften Winterreifens ein absoluter Sichertheitsgewinn. Aber auch ein sehr kostspieliger, wenn man berücksichtigt, daß man nur ganz selten mal einen Platten hat. Wenn man es dann genau nimmt, ist ein weiteres Problem die oft vorgeschriebene Laufrichtung bei den modernen Winterreifen. Da müßte man dann auch noch für beide Fahrzeugseiten ein Reserverad dabei haben (also doch sechs kaufen!). - Keine Sorge, ist nicht ganz ernst gemeint.
Bei meinem Wohnmobil sieht es so aus, daß ich abgefahrene Reifen gegen Allwetterreifen tausche - ist bei den beiden vorderen schon geschehen, die hinteren werden im Laufe dieses Jahres fällig. So wird durch den turnusmäßigen Austausch, wohl auch irgendwann das Ersatzrad ein Allwetterreifen sein.

--> Link

markensammler am 27 Feb 2006 00:00:23

Hallo Troll

Mitführpflicht im Kfz besteht ausschliesslich für Verbandskasten (inkl. Rettungsdecke + Gummihandschuhen) und Warndreieck.

Ob Du Reserverad oder auch Bordwerkzeug dabei hast, bleibt Dir vom Gesetzgeber selbst überlassen. Es zwingt Dich auch niemand, einen Reservekanister mitzuführen oder eine Austauschkupplung dabei zu haben.

Dieses kann Dir auch jeder Tüv-Prüfer bestätigen.


Dieter

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