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Überholverbot für > 3,5 t - < 7,5 t bald aufgehoben ? 1, 2, 3


Gast am 27 Nov 2014 08:49:31

Eine kleine Anfrage meinerseits an die "Fachkundigen" hier im Forum,
was ist davon zu halten ?
Da haben ja einige Leute und auch der ADAC eine Petition eingereicht zum Thema "Aufhebung Überholverbot für Reisemobile"
und nun wurde folgendes beschlossen:
Code: --> Link
"eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur Folge.Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, MdB Kerstin Steinke, schrieb, dass der Deutsche Bundestag seine Petition beraten und am 13. November 2014 dementsprechend beschlossen hat:Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen. Und weiter „...Er (der Deutsche Bundestag) folgt damit der Beschlussempfehlung (Pet 1-18-12-9213) des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 18/3058) dessen Begründung beigefügt ist. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet“.

Dürfen wir nun, die 3,5 -7,5 t zGG Fahrer demnächst tatsächlich im LKW Verbot überholen ?

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Labrador am 27 Nov 2014 08:51:08

Ist das nicht dieses Thema ?

--> Linküberholverbot

Gast am 27 Nov 2014 08:58:30

Nicht ganz, denn es geht mir um "Petitionsverfahren beendet".
Was heißt das auf deutsch ?
Haben die die Petition in die Rundablage gesteckt ?
Muß wieder jemand eine Petition einreichen, damit das Thema wieder auf irgendeine Agenda kommt oder wie ?

Anzeige vom Forum


kitally am 27 Nov 2014 09:26:22

ich lese in der Petition selber
dass die Kommission das geprüft und für ok befunden hat und an die Bundesregierung weiterleitet, mehr nicht

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
der
Bundesregierung -em Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur-als Material
zu überweisen

Jagstcamp-Widdern am 27 Nov 2014 09:40:11

musz vl. auch mal ne petition einreichen - dickschiffe auf der linken spur geht ja mal garnich... :ja:

Christel am 27 Nov 2014 11:14:14

Ob sich Andrea Nahles noch erinnert, dass sie bei einem Besuch in Polch bei den alten Niesmännern versprochen hatte sich wohlwollend darum zu kümmern, dass die Regelungen unter und über 3,5 t bei Wohnmobilen entfallen und sie zur Ausnahme erklärt werden?
Christel

Lancelot am 27 Nov 2014 11:18:57

Oder der Peter Ramsauer, der versprochen hatte, daß das Überholverbot für Womo > 3,5 to dem der großen Reisebusse angepaßt wird :?:

ivthome am 27 Nov 2014 11:24:20

ich denke da ist viel Gerede um Nichts. Wenn es wegfällt melden sich plötzlich alle "Guten".
Im Rahmen der EU Vorgaben wird es sowieso weg fallen. Wir und Portugal sind eh die
letzten Länder die dieses Verbot haben. Oder?

kurt2 am 27 Nov 2014 16:53:15

Lancelot hat geschrieben:Oder der Peter Ramsauer, der versprochen hatte, daß das Überholverbot für Womo > 3,5 to dem der großen Reisebusse angepaßt wird :?:


Hallo Lance,
sie haben`s vom Urvater der Politik gelernt: --> Link

thomas56 am 27 Nov 2014 17:11:25

warum eigentlich nur bis 7,5t, Reisebusse sind doch auch schwerer. :?

Lancelot am 27 Nov 2014 17:25:45

(aber "nur" die Womos < 7,5 to sind geschwindigkeitsmäßig den großen Reisebussen gleich gestellt ..
Womos > 7,5 to dürfen auch nur 80 km/h .. wie die LKW´s. Wen wollen die da überholen .. 8) )

raribay am 27 Nov 2014 17:35:15

Hab diese Pressemitteilung zu diesem Thema gefunden. --> Link

raribay am 27 Nov 2014 17:37:08

raribay hat geschrieben:Hab diese Pressemitteilung zu diesem Thema gefunden. --> Link


Mist der Link funzt nicht.

thomas56 am 27 Nov 2014 17:41:31

Lancelot hat geschrieben:(aber "nur" die Womos < 7,5 to sind geschwindigkeitsmäßig den großen Reisebussen gleich gestellt ..
Womos > 7,5 to dürfen auch nur 80 km/h .. wie die LKW´s. Wen wollen die da überholen .. 8) )

ja und das muss eben auch angepasst werden, also auch Reisemobile bis 24t sollen rasen und überholen dürfen wie die Reisebusse.

Lancelot am 27 Nov 2014 17:41:46

raribay hat geschrieben:Hab diese Pressemitteilung zu diesem Thema gefunden.


Link tut nicht Richard ... irgendwas verbotenes meckert die Forumssoftware .. :?

Egal : die Quintessenz ist

RU e.V. initiiert Durchbruch bei Abschaffung von Reisemobil-Überholverbot: Bald freie Fahrt für Reisemobile dankwohnmobilforum..

Damit ist die seit Langem herrschende Regelung, dass Reisemobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, an Strecken nicht überholen dürfen, an denen gemäß Verkehrszeichen 277 für Lkw Überholverbot besteht, bald Geschichte.


Der "Erfolg" hat und wird noch viele Väter kriegen .. :D
Uns kann´s egal sein - weg mit dem alten Zopf :!:

Lancelot am 27 Nov 2014 17:44:37

thomas56 hat geschrieben: ... also auch Reisemobile bis 24t sollen rasen und überholen dürfen wie die Reisebusse.


"Rasen" .. :gruebel:
Meinethalben dürften die auch 100 km/h .. wär dem Verkehrsfluß viel zuträglicher .. ist 100 km/ schon "rasen" .. :?:

giovannibastanza am 27 Nov 2014 18:23:11

Kitally hat vollkommen recht , der Weg der Petition ist abgeschlossen und hat ihr Ziel erreicht.
Ist beim Minister für Verkehr angekommen und ruht da , wie schon viele Anfragen vor ihr und noch hoffentlich viele danach .
Die Ressortleiter , die ich kennen gelernt habe ,waren alles intelligente und mit der Materie sicher vertraute Leute .
Die werden sich doch nicht mit dem Thema befassen , wenn sie genau wissen , welcher Rattenschwanz an Verordnungsänderungen auf sie zukommen wird .
Die wissen doch genau , LKW Geschwindigkeitsbegrenzer werden auf 89 km /h eingestellt und ein WOMO über 3,5 t darf 100 Km/h fahren . Wegen 10 Km machen die doch keine Verbandsanhörung . Zumal sie genau wissen, da steht ihnen das Transportgewerbe mächtig auf den Füßen ? Dazu kommt STVO § 5 , 2 regelt die Überholgeschwindigkeit : Überholen darf nur , wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fährt als der zu Überholende . Die Rechtsprechung setzt da Maßstäbe , 10 km sind nicht wesentlich .
Es darf zwar fakultativ in den von Brüssel vorgegebenen EU Richtlinien etwas verändert werden , muss aber abgesprochen werden .
Wie soll es denn auch gehen , haben sich das die Befürworter mal überlegt ?
Soll man bei dem Zeichen 277 die Ausnahme ausweiten und PKW , Busse und Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t schreiben ?
Dann müßte die Ausnahne von der Ausnahme dazukommen , denn dann wären wir schnell mal bei WOMO mit Anhänger , also WOMO 7, 5 t zGW + Anhänger = Zuggew. 12t . Der könnte dann überholen
Oder noch schlimmer mit Schlüsselzahl 79 und einem Anhänger mit einer durchgehenden Bremsanlage
und Doppelachse kleiner als 1m dürften die bis 18,5 t fahren .
Zweifelt jemand daran , dass es jemanden geben würde der es dürfte aber nicht täte ?
Der dürfte dann mit Anhänger nicht mehr 100 km/h fahren , nämlich 80 km/h aber hätte einen Freibrief zum Überholen .
Das der neue Boss des VICD als Brautgeschenk solche Aussage macht ist doch klar , er muss doch die Braut schmücken und das Ministerium hat Zeit , viel Zeit , weil das nicht relevant ist . Da gibt es Wichtigeres .
Lasst es wie es ist , wer ein WOMO dieser Größe fahren will bleibt auf der rechten Spur hinter den LKW , denn meistens will er nicht schneller oder kann kaum schneller .
Vielleicht würde die ganze Diskussion abgekürzt werden , wenn man die Geschwindigkeit für diese Fahrzeuge wieder auf 80 reduzierte .
Denn die nächste Ausnahme müßte schon wieder die AUTOBAHNÄHNLICHE KRAFTFAHRZEUGSTR.
und die LANDSTRAßE sein .
Fragen über Fragen und keiner der Protagonisten denkt realistisch.
Giovanni.

Gast am 27 Nov 2014 18:25:39

raribay hat geschrieben:Mist der Link funzt nicht.

Richard, so was nennt sich knoff hoff: :D
--> Link

Einfach einen URL-Shortener nehmen, wie z. B. den von Google --> Link , dann klappt's! :wink:

ulenspeugel am 11 Apr 2015 20:00:54

In einem anderem Forum hat ein Forist folgendes gepostet :
Er habe in einer Heilbronner Zeitung gelesen , dass das Überholverbot für Kfz über 3,5 t bestehen bleiben würde , das hat das BVM den Grünen auf eine Anfrage mitgeteilt .
Die Begründung : Wie schon bei einer vorigen Anfrage bereits mitgeteilt . Die Länder hätten die Möglichkeit im Falle des Falles durch Zusatzbeschilderung eine Freigabe zu erlauben .
Die Möglichkeit hatten sie schon immer , haben aber aus begreiflichen Gründen kaum davon Gebrauch gemacht .
Ich gebe das nur mal weiter , habe den Artikel nicht gelesen .
Giovanni.

topolino666 am 11 Apr 2015 20:44:38

OT:

ulenspeugel hat geschrieben:Giovanni.


..... altes Passwort vergessen :?:

;-)

Gast am 11 Apr 2015 22:10:53

oder hier:
--> Link
hat wohl alles in allem zuviel Streß hier gehabt wegen seiner freundlichen Art.
Da biete sich ein neuer Accounz durchaus als Lösung an...... :D

red-bull am 16 Mai 2015 18:40:50

Halllo alle Uberhol Geschädigte,
jetzt haben wir die Entgultige Antwort von unserem Bundesverkehrsminister.

red-bull am 16 Mai 2015 18:48:41

[quote="red-bull"]Halllo alle Uberhol Geschädigte,
jetzt haben wir die Entgultige Antwort von unserem Bundesverkehrsminister.
[url=https://www.wohnmobilforum.de][/url

Gast am 16 Mai 2015 19:37:53

Ganz einfach, der Typ ist, wie alle seine Vorgänger auf die paar Wählerstimmen der betroffenen Reisemobilbesitzer nicht angewiesen.
Für ihn zählen die Stimmen der Spediteure, die ihre unter 3,5 t LLKWs mit bis zu 180 Km/h
und ohne weitere Beschränkungen über die Autobahnen jagen lassen dürfen, mehr.
Ohne hier politisch werden zu wollen und ohne hier politisch werden zu dürfen
prophezeie ich hier:
Die Reisemobilbesitzer, deren Reisemobile über 3,5 t wiegen, werden auch in Zukunft im LKW Verbot >3,5t
in Deutschland nie mehr überholen dürfen.
Im Ausland ist das alles kein Problem, wie wir jetzt in F wieder erleben durften.

wolfworldwide am 16 Mai 2015 21:14:39

Dieses Überholverbot ist mir sowas von schnurz. Jeden Verwaltungshandschlag an dessen Änderung würde ich für Verschleuderung von Steuergeldern halten. Irgendwie werde ich auch das Gefühl nicht los, das die Mindergewichtler hier daran mehr Anstoß nehmen als die wirklich Betroffenen.

Bleibt entspannt


Womf

Gast am 16 Mai 2015 23:20:05

Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: hält sich jemand daran und wer wurde schon erwischt? Gab's so eine Umfrage schon einmal?

OK, es gibt sicher Wohnmobile denen man ihr zlsg. GGew. auch ansieht: wenn ich mit einem Liner > 9m Länge überhole ist es ganz offensichtlich das das gute Stück nicht < 3.5 To. wiegen kann, aber es gibt unzählige Modelle die werden als <3.5 To. zugelassen und wiegen effektiv zuviel. Das wird dann idR erst interessant wenn kontrolliert und gewogen wird.
Und wie sieht es mit all denjenigen aus, die ein Modell fahren das von aussen betrachtet zw. 3,0 und 4,5 wiegen kann, oder von <3.5 auf >3.5 To aufgelastet wurde. Krieche ich mit dem dann auch an einer Steigung im Überholverbot auf einer dreispurigen AB auch hinter einem alten "LKW-Schätzchen" mit <60 Km/h den Berg hoch?
Ich glaube Letzteres werde ich nicht durchhalten - wo kein Kläger, da kein Richter.

red-bull am 17 Mai 2015 09:21:36

Er geht doch nicht um erwicht werden oder nicht, es geht doch prinzipell um die Grosswohnmobile aus dieserm LKW-Überholverbot herauszunehmen und mit den Reisebussen gleichzustellen. Wenn ich mit Anhänger Fahre häng ich mich auch zwischen die LKW und ziehe mit dem Tross durch die Lande und was man dabei auch nicht vergessen werden soll die Sicherheit der Wohnmobilisten denn was von so einem Wohnmobil ob klein oder gross übrig bleibt wenn es zwischen zwei 40 to.er gerät hat man ja letzt erst wieder gesehen.

RED-BULL

sujokain am 17 Mai 2015 10:04:53

Ich debke, erst wenn endlich 120 oder 130 kommt, wird das Thema ernsthaft diskussionswürdig.Dann wird der Verkehrsfluss auch nicht mehr durch die langsamen Fahrzeuge behindert.Und Busse sind ja ein Sonderthema.Die sind ausgenommen, da man ja die Busse fördern wollte und will.

Lancelot am 17 Mai 2015 10:37:27

wolfworldwide hat geschrieben: Dieses Überholverbot ist mir sowas von schnurz.


MIR NICHT :!:
Mich ärgert´s gewaltig, es bremst mich in meinem Fahrfluß !
(nein, ich rase nicht, ich fahr das, was erlaubt ist - aber das will ich auch fahren dürfen. Nicht einbremsen lassen durch zig-Kilometer lange Überholverbote, wo dann vorn dran einer aus XY-Land mit ner uralten LKW-Gurke ist, der´s grade nicht eilig hat und/oder dem´s Spaß macht, alle anderen mal warten zu lassen ...)

Ich bin auch schon erwischt worden und hab auch schon bezahlt. Ärgerlich, aber verschmerzbar .. aber der Punkt in Flensburg - pro Fall - kann dann irgendwann zum Problem werden. Also "bin ich brav" und bleib hinten .. und ärgere mich weiter .. :roll:

Wenn ich wenigstens einsehen könnte WARUM das so ist ..
Ich häng mich gern an einen flotten Reisebus dran. Wir segeln mit den erlaubten 100 km/h im Formationsflug über die BAB. Schön Abstand halten, alles gaaanz entspannt! Dann LKW-Überholverbot .. der Bus ist weg, klaro !
Ich kann hinten anstellen und nachzuckeln .. :tanz:

thomas56 am 17 Mai 2015 10:52:45

Lancelot hat geschrieben:Ich häng mich gern an einen flotten Reisebus dran. Wir segeln mit den erlaubten 100 km/h im Formationsflug über die BAB. Schön Abstand halten, alles gaaanz entspannt! Dann LKW-Überholverbot .. der Bus ist weg, klaro !

die Reisebusse aber hinter mir müssen auch alle abbremsen bis ich eine Lücke zum einscheren in das Überholverbot gefunden habe.
Das kann an Steigungen schon mal bis auf 60km/h runter gehen und eine Zeit dauern wenn die LKW Stossstange an Stossstange kleben.
Zur Sicherheit und freien Verkehrsfluss trägt dass blöde Gesetz mit mit Sicherheit nicht bei! :?

red-bull am 17 Mai 2015 11:29:26

Hallo ihr Geschädigten,
wir können uns drehen und wenden wie wir wollen, das Gesetz wird im Moment leider nicht geändert und wer dagegen verstösst und erwischt wird kann sich richtig freuen. Es bleibt nämlich meistens nicht dabei, denn dann wird man raus gebeten und dann kommt das grosse Programm mit wiegen u.s.w. Das kann dann richtig teuer werden und die Punkte kommen noch dazu.
MfG
Red-Bull

thomas56 am 17 Mai 2015 12:15:02

ab wann muss eigentlich ein begonnener Überholvorgang abgebrochen werden, sofort ab dem Schild oder kann man den geplanten Vorgang noch zuendeführen? Kann ja eine Zeit dauern bis man 30 LKW`s überholt hat.

Palmyra am 17 Mai 2015 12:28:42

Wuerden die was aendern wuerde es nur noch schlimmer werden .... wahrscheinlich dann wieder abhaenig von der Schadtstoffklasse oder vorhandenem ESP oder was weiss ich ? Farbe vielleicht ?

Es ist noch nie etwas einfacher geworden ..... was ist aus der Bierdeckel Steuererklaerung geworden ?

Schoenen Sonntag .....

Gast am 17 Mai 2015 13:15:40

thomas56 hat geschrieben:ab wann muss eigentlich ein begonnener Überholvorgang abgebrochen werden, sofort ab dem Schild oder kann man den geplanten Vorgang noch zuendeführen? Kann ja eine Zeit dauern bis man 30 LKW`s überholt hat.


eigentlich sofort noch vor dem Schild

Lancelot am 17 Mai 2015 13:52:59

thomas56 hat geschrieben:ab wann muss eigentlich ein begonnener Überholvorgang abgebrochen werden, sofort ab dem Schild ...


VOR dem Schild ... spätest am Schild mußt Du wieder eingeschert sein .. :?
Sonst könnte man doch locker noch 5 km weiter überholen mit dem Argument "war kein Platz zum einscheren" ... 8)

DigiMik am 17 Mai 2015 18:19:39

detmobil hat geschrieben:Ich glaube Letzteres werde ich nicht durchhalten - wo kein Kläger, da kein Richter.

Genau...
Genrerell halte ich mich dran, aber es gibt Steigungen, da tuckel ich bestimmt nicht mit 30 hoch :D
Mit 0 Punkten hab ich ja noch ein Polster :)

LG vom Mikesch

Jambo am 17 Mai 2015 20:00:20

Ich gehöre auch zu den eingebremsten. Jedenfalls theoretisch, denn ich fahre mit Tempomat schön geschmeidig meine 100 - 105 KM/h.

Dann kommt unser Liebliengsschild. Ich möchte ernsthaft den sehen, der über etlich Kilometer hinter nem LKW hergurkt. Ich jedenfalls nicht. Es genügt ein Blick in den Rückspiegel und wenn frei ist, fahre ich dran vorbei. So einfach ist das. Da benötige ich keine Gesetzesänderung zu.

Ich bin auf Reise. D.h., ich muss nicht sofort raus, andere blockieren. So nicht. Aber hinterher tuckern auch nicht.

Sehr spannend finde ich übrigens, daß ich sogar PKW's überholen muss. Wie gesagt, Tempomat und go! Sehr oft passiert mir das bei Regen, am WE oder bei Dunkelheit. Liegt wohl am zunehmenden Alter der Bevölkerung. Aber wehe es kommt so ne 80er Zone, z.B. wegen Rollsplitt. Dann jagen die Renter wieder alle an mir vorbei...

brawo1 am 17 Mai 2015 20:58:56

Jambo hat geschrieben:Sehr oft passiert mir das bei Regen, am WE oder bei Dunkelheit. Liegt wohl am zunehmenden Alter der Bevölkerung. Aber wehe es kommt so ne 80er Zone, z.B. wegen Rollsplitt. Dann jagen die Renter wieder alle an mir vorbei...

Du hast wohl das Ironiezeichen vergessen, wenn nicht, dann ist es ein Schmarrn.

thomas56 am 17 Mai 2015 22:22:41

Lancelot hat geschrieben:
VOR dem Schild ... spätest am Schild mußt Du wieder eingeschert sein .. :?

Man sieht das Schild.......Vollbremsung von 100 auf 60 runter......nötigt einen LKW mich rein zu lassen.....und alle versuchen dann
von 30km/h am Berg zu beschleunigen? Das ergibt Sinn? :eek:

Gast am 17 Mai 2015 22:38:54

Du hast wohl das Ironiezeichen vergessen, wenn nicht, dann ist es ein Schmarrn.[/quote]

Mit Sicherheit, aber einige sind schon dabei!
Das sind übrigens Die die ich am meisten hasse. Eben noch habe ich die mit satten 105 Km/h überholt, dann kommt eine Baustelle mit 80 Km/h und man wird von diesen "Deppen" wieder überholt, denn diese sichersten Kraftfahrer die es gibt, fahren immer und überall 100.
Bist Du Rentner und hast einen so langen Schlips das Du dich durch so einen Beitrag angesprochen bzw. auf diesen getreten fühlst?
Wenn man noch nicht einmal so etwas in einem öffentlichen Forum posten kann ohne Anstoß zu erregen, dann wundern sich "Andere" darüber das man davon redet das wir zu einer "Rentnerrepublik" werden?
Gut das ich kein Politiker bin, denn sonst dürfte ich diese Sätze erst recht nicht schreiben.

Gast am 17 Mai 2015 22:51:01

thomas56 hat geschrieben:Man sieht das Schild.......Vollbremsung von 100 auf 60 runter......nötigt einen LKW mich rein zu lassen.....und alle versuchen dann
von 30km/h am Berg zu beschleunigen? Das ergibt Sinn? :eek:

Natürlich ergibt dies in diesem Fall keinen Sinn, aber die StVO legt dieses Verbot halt so aus.
Das ist auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht anders. Nettes Beispiel gefällig: ich komme auf der linken Spur an eine Baustelle, erst 100, dann 80 Km/h. Auf der rechten Spur fährt ein LKW der "natürlich" seine 89 Km/h (nach GPS, nach meinem Tacho 95) hält. Bremse ich nun ab und schere hinter ihm ein, um dann auf der nachfolgenden maroden Brücke (mit Überholverbot) hinter ihm 60 Km/h fahren zu dürfen, oder versuche ich noch vor der Baustelle vor ihm auf die rechte Spur zu kommen, das aber geht nur wenn ich deutlich schneller als die 89 Km/h des LKW fahre. 80 Km/h gilt ab dem Schild, ergo riskiere ich Strafe und ggf. Punkt.

brawo1 am 17 Mai 2015 23:08:11

detmobil hat geschrieben:Bist Du Rentner und hast einen so langen Schlips das Du dich durch so einen Beitrag angesprochen bzw. auf diesen getreten fühlst?

Selbstverständlich bin ich im Ruhesstand, das kann man doch schon an meinem Avatar erkennen :mrgreen: .
detmobil hat geschrieben:Wenn man noch nicht einmal so etwas in einem öffentlichen Forum posten kann ohne Anstoß zu erregen, dann wundern sich "Andere" darüber das man davon redet das wir zu einer "Rentnerrepublik" werden?

Klar kann man so etwas schreiben, aber ich hasse Verallgemeinerungen und hier wurde allgemein von Rentnern gesprochen.
Jambo hat geschrieben:Dann jagen die Renter wieder alle an mir vorbei...

red-bull am 18 Mai 2015 07:52:11

Hallooooo,
bitte keine persönliche Anfeindungen, ob Rentner oder nicht Rentner ist hier nicht die Frage sondern das verhasste Verkehrszeichen 277 (LKW-Überholverbot). Und nur noch kurz zu dem Beispiel Baustelle, da müssen doch sowieso alle Wohnmobile auf die rechte Seite weil sie doch breiter sind wie 2,0m oder 2,1m .

Red-Bull

Zeitwaechter am 18 Mai 2015 10:37:04

Hallo,
Ich habe mein Reisemobil vor ca. 5 Wochen auf 3.85 t aufgelastet. Nun muss ich mich auch neu orientieren.
Also für mich sind alle Unsicherheiten beseitigt. Die Regel sind doch völlig klar.

Das Gesetz sagt:
Straßenverkehrsordnung Zeichen 277
„Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen , ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“

Noch mal:
„ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“

In meinem KFZ Schein steht Fahrzeugklasse M1. Und nicht „N“, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung.

Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Ich fahre aber nun mal keinen LKW sonder ein Reisemobil (Wohnmobil). Wobei der Begriff Wohnmobil meiner Meinung nach auch völlig falsch ist. Ich reise mit dem Auto incl. der Möglichkeit darin zu übernachten. Wohnen tu ich in meiner angemeldeten Wohnung.
Und auf deren Adresse ist mein Reisemobil auch registriert.

Nach diesen Regeln fahre ich. Fertig aus.
LG, Eugen

PS --- ich bin auf die ersten Diskussionen mit der „Rennleitung“ gespannt, wenn ich denen das so vorlese. Ein mit mir befreundeter Polizist würde das so akzeptieren. Sagt er--- :)



Soo, und nun können die Oberlehrer gerne über mich herfallen. :lol:

Gast am 18 Mai 2015 10:39:59

Die individuelle Auslegung der Gesetze hat den Nachteil, dass diese vor Gericht keinen Bestand hat.

Liebe , Alf :wink:

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