aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Überholverbot für > 3,5 t - < 7,5 t bald aufgehoben ? 1, 2, 3


Lancelot am 06 Jun 2015 20:00:04

silent1 hat geschrieben: Ich werde gut schlafen heute Nacht mit dem Wissen, ...


... daß sich die überqualifizierten Buskapitäne jetzt sogar ein "Überhol-Gen" eingefangen haben ... :ja:
Das "100 km/h Gen" haben ja wir Womofahrer und die gemeinsam ... nur das "Überhol-Gen" ist ws kraft Zusatzausbildung und/oder natürlicher Evolution ausschließlich denen vorbehalten :D
Na ja .. macht ja nix ... eigentlich .. oder doch .. :wall:

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Tinduck am 06 Jun 2015 20:57:10

Also eigentlich isses eh Wurst... Hinterm LKW mit Tempo 90 ist ja besser fürs Portemonnaie und für die Sicherheit. Nur an Steigungen wäre es schön, wenn man nicht auf tw. 50 km/h runtergezwungen wird.

Und die Sache mit der Gesundheitsprüfung ist ein valider Einwand. Wenn man manchmal so sieht, wie Mann / Frau sich ins Mobil quält, fragt man sich schon, ob da von der Fahrsicherheit noch alles zum Besten steht...

Wobei ich finde, die erlaubten 100 km/h und das überholen dürfen der langsameren Fahrzeuge gehört schon sinnvollerweise zusammen. Ist aber nur meine Meinung, und die teilt der Herr Dobrindt halt nicht.

Dafür dürfen die <3,5 Tonner weiter mit 160 oder mehr über die Bahn suizidieren, ist ja auch voll sicher. An der Stelle würde vielleicht mal ein Limit von 130 oder so Sinn machen. Jehova, Jehova! :D

Bis denn,

Tinduck

brawo1 am 06 Jun 2015 22:48:03

Freedom hat geschrieben:Letztendlich werden doch nur Wünsche einer Minderheit geäußert , die nicht erfüllbar sind , weil sie den Wünschen der Allgemeinheit entgegen laufen .

Es hat doch nichts mit Wünschen zu tun, sondern mit Fakten. Und Fakt ist, wenn jemand 100 km/h fahren darf und dann durch eine unsinnige Regelung ausgebremst wird, dies zumindest in meinen Augen nicht okay ist. Aber da leider Fakten in der Politik häufig nicht zählen, ist die Angelegenheit im Sande verlaufen.
Freedom hat geschrieben:Es wird immer von den meisten Usern auf die Busfahrer verwiesen , aber das ist n.m.M. äußerst anmaßend , wenn sich ein WOMO Fahrer mit einer Durchschnittsleistung von ca. 15000 km und Freizeitkapitäne mit einem Berufsfahrer mit einer guten Ausbildung und jährlicher Untersuchung vergleichen.

Na ja, komisch ist dabei nur, dass die angeführten Berufsfahrer bedeutend schwerwiegendere Unfälle mit vielen Toten bauen als der Womo-Fahrer. Hat also überhaupt nichts mit guter Ausbildung und jährlicher Untersuchung zu tun.
Freedom hat geschrieben:Tatsache ist , im Ganzen gesehen war die Zahl der Eingaben gering und nicht ausreichend . ......
Also doch ein Teilerfolg , der zwar vorher schon feststand , aber doch mindestens keine Ablehnung beinhaltete.

Das ist nur die Meinung eines einzelnen, dass dies Ergebnis schon vorher feststand, aber letztendlich war es auch so schon vorhersehbar, dass die Eingaben allein keine Änderung herbeiführen konnten. Entscheidend war ganz allein, dass die Politik nicht wollte, alles andere ist Augenwischerei.

Anzeige vom Forum


Dan-Hu am 07 Jun 2015 09:52:11

Um mal von den Busfahrern wegzukommen:

Auch Pkw mit Anhänger mit und ohne 100er Zulassung dürfen bei dem Verkehrszeichen überholen.

Freedom am 07 Jun 2015 17:19:40

Lancelot , schau mal was du geschrieben hast :
><Wird nix sachliches, ich geb´s auf ><
Damit sagst du ,nur deine Meinung wäre sachlich . Feine Diskussionsgrundlage .
Aber du hast insofern recht , als du mit deiner Überzeugung mindestens den Mainstream bedienst .
Nicht die Rechtslage und ihre Grundeinstellung zur Gefahrenlage , denn wenn mehrheitlich ältere Womofahrer frei überholen dürften , dann dürften es auch junge, verhinderte Rennfahrer als Kurierfahrer . Vielleicht wäre das mal eine notwendige und der Sache entsprechende Überlegung . Dabei geht es gar nicht um schneller , sondern im Gegenteil um Behinderung durch WOMO Fahrer beim Überholen , denn für diese ist es doch , wie immer wieder
gepostet wird ,auf der Autobahn schon Urlaub und damit ist für sie der - Weg das Ziel -.
Übrigens werden doch Überholverbote nach Zeichen 277 § 41 StVO nur an gefährlichen oder ähnlich prekären Stellen aufgestellt
Aber ich werde mich dazu nicht mehr äußern , denn es zeigt sich eine Uneinsichtigkeit , die scheinbar einem übersteigertem Anspruchsdenken entspringt. Dabei sind doch Womo über 3,5 t zul.Gesmasse n.m.M nur die Minderheit .
Freedom.

Lancelot am 07 Jun 2015 17:56:47

Freedom hat geschrieben: Damit sagst du ,nur deine Meinung wäre sachlich . Feine Diskussionsgrundlage .

Sorry Freedom, ich hatte Dich vorher gebeten Dich zu informieren und die Diskussion in Gänze zu lesen. Mehrere Deiner Statements sind bereits diskutiert und widerlegt worden.

Freedom hat geschrieben: ... denn wenn mehrheitlich ältere Womofahrer frei überholen dürften , ..

Es geht NICHT um die allgemeine Beurteilung der "persönlichen Befähigung zum überholen". Schon gar nicht gekoppelt an "mehrheitlich ältere Womofahrer" :roll: Vielmehr geht´s um die unerklärliche Ungleichbehandlung in EINER speziellen Vorschriftenlage:

Geschwindigkeit : Busse und Womos dürfen auf BAB 100 km/h
Überholen : Busse und Womos dürfen überholen im Rahmen der geltenden Vorschriften
LKW-Überholverbot : Busse dürfen - Womos NICHT :!:

DAS kann niemand erklären ... ich nehm´s vorweg : auch die Profiausbildung der Busfahrer ist imho kein Argument. Sonst dürften die Womos doch sicher generell nicht überholen, sondern ausschließlich die Busse.

Freedom hat geschrieben: Übrigens werden doch Überholverbote nach Zeichen 277 § 41 StVO nur an gefährlichen oder ähnlich prekären Stellen aufgestellt

Hmm .. schon merkwürdige Sache, diese prekären Stellen ... :D Zum einen sind die teilweise mal 50 km und mehr lang - zum anderen gelten die mal von 07:00 bis 20:00 h, mal von 18:00 h bis 05:00 h ... komisches Verhalten ..
Ja, die jeweilige Verkehrsdichte ... :ja: . Wenn jetzt aber im Verbotszeitkorridor meilenweit KEIN anderes Fahrzeug ist .. :nixweiss:

Freedom hat geschrieben: Aber ich werde mich dazu nicht mehr äußern , denn es zeigt sich eine Uneinsichtigkeit , die scheinbar einem übersteigertem Anspruchsdenken entspringt.


Uneinsichtig :ja: , weil ich´s nicht verstehen kann .. kann auch keiner sinnvoll begründen !
Anspruchsdenken : :nein: .. mir wär´s eigentlich völlig piepe, wenn ich es verstehen könnte (siehe oben).

Freedom hat geschrieben: Dabei sind doch Womo über 3,5 t zul.Gesmasse n.m.M nur die Minderheit .


Ja, sind sie ... nicht zuletzt wegen der Einschränkungen .. Die übrigens erst seit 1999 im Rahmen der EU-Harmonisierung gelten ! Nicht etwa, weil man festgestellt hätte, daß dadurch Unfälle vermieden werden o.ä.
Die auch dazu führen, daß Hersteller auf biegen und brechen diese Lastgrenze einhalten - ob sinnvoll/erfüllbar oder nicht. Das Ergebnis sind dann Fahrzeuge mit Restzuladung von 50 kg :roll: .

Ärgern tut mich die ganze Sache deshalb, weil ich da große Hoffnungen in die zuständigen Gremien gesetzt hatte. Die hatten - nach Konsultation der Fachleuchte (nicht nur Lobbyisten) zusammen mit den Fachbehörden bereits signalisiert, einer Anpassung der bestehenden Gesetzeslage zuzustimmen. Noch Anfang des Jahres war das so ... jetzt plötzlich wird das seitens der Politik mit einem Federstrich vom Tisch gewischt .. :wall:
Na ja - wir werden´s sehen ...

ALoisius am 07 Jun 2015 18:21:45

Lancelot hat geschrieben:Noch Anfang des Jahres war das so ... jetzt plötzlich wird das seitens der Politik mit einem Federstrich vom Tisch gewischt...


Das ist so nicht richtig. Erst im April diesen Jahres wurde die Thematik mit einer für alle guten Lösung an die Länder verwiesen. Darin heißt es, die Länder entscheiden in ihrer Zuständigkeit ob das entsprechende ZZ aufgehängt wird oder nicht.
Warum dies für ALLE eine gute Lösung ist, wurde hier ja hinreichend diskutiert.
Es erübrigt sich also, auf einzelne Gruppen Verkehrsteilnehmer einzuhacken, nach dem Motto die dürfen das und ich nicht...

Wie jetzt die Länder damit umgehen, das bleibt abzuwarten.

wolfherm am 07 Jun 2015 18:23:58

Die Länder werden damit sehr "sparsam" umgehen. Denn sie müssten extra Schilder aufhängen. Und bei der Kassenlage gehe ich mal davon aus, dass das so nicht erfolgen wird. Eine generelle gesetzliche Regelung hätte dagegen keine weiteren Kosten verursacht.

ALoisius am 07 Jun 2015 19:04:58

Eine Gesetzesänderung braucht es dafür nicht und schon gar nicht eine neue AusnahmeVO zur STVO.
Das Grundgesetz sieht ein "Weiterleiten" an die Länder bereits vor.

Kosten wird es keine Verursachen, bedenkt man, dass unser Schilderwald bereits ausgedünnt wird und weiter Schilder in den Jahren 2021+2022 "fallen" werden! Vielmehr fürchte ich ein "Unfähigkeit" der Verantwortlichen in den Ländern.
Hierzu gibt es genügend Beispiel......

wolfherm am 07 Jun 2015 19:07:26

Louis,

Es geht doch nicht um die generelle Entfernung der Überholverbotsschilder. Die Länder müssten für Ausnahmestrecken zusätzliche Schilder (7,5 Tonnen) anbringen. Das kostet Geld. Das werden die wahrscheinlich nicht tun.

ALoisius am 07 Jun 2015 19:17:02

wolfherm hat geschrieben:Louis

... wenn, dann Loisl ... :D

Natürlich geht es nicht um die generelle Entfernung von Z 277, um Gottes Willen, Anarchie, Krieg, ......
Es gent um das Anbringen eines ZZ mit der Aufschrift 7,5 unter dem Z 277!
Und das Geld dafür ist da, ohne Zweifel!

Machen wir uns aber nichts vor, von heute auf morgen wird dies nicht geschehen!

wolfherm am 07 Jun 2015 19:18:56

Entschuldigung wegen des Namens. Mein IPad macht sich da manchmal selbständig.... :oops:

Gast am 07 Jun 2015 19:20:51

Danke Wolfgang Lancelot,
für Deine sachliche Antwort auf einen unsachlichen weil von einem unwissenden, nicht Betroffenen geschrieben.
Sein wertfreier Beitrag ist so ähnlich, als würde ein Blinder von der Farbe schreiben. :D

Lancelot am 07 Jun 2015 20:12:22

Lancelot hat geschrieben: Noch Anfang des Jahres war das so ...

ALoisius hat geschrieben: Das ist so nicht richtig.


Nein, sorry .. war schon im November 2014 ... :oops:
--> Link
Die Zeit "rennt" .. :wink:

frajop am 07 Jun 2015 21:37:09

Wir könnten doch einfach mal etwas sammeln und ein paar 7,5t Schilder besorgen und dann des Nachts bei Nebel selbst an uns wohlgefälligen Strecken anbringen. Einen Schildermacher kenne ich, der macht uns bestimmt gud Preis ;-)


frank

ALoisius am 07 Jun 2015 21:58:27

Der Link aus einer Zeitschrift bezieht sich auf eine Petition. Bei der Petition ging es um eine generelle Ausnahme vom Überholverbot für WoMo über 3,5t bis 7,5t. Dies wurde abgelehnt. Auf Anfrage einer Fraktion im Bundestag teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass dies in den Ländern geregelt werden soll.
Stand 10.04.2015......

Dan-Hu am 07 Jun 2015 22:04:13

Nicht nur das Geld was für die 7,5t Schilder aufgebracht werden müssen ist der Grund, warum die Länder da nichts machen werden.

Es müsste auch jemand Verantwortung dafür übernehmen, Und das ist ja fast undenkbar! ;)

Gast am 07 Jun 2015 22:10:58

Dan-Hu hat geschrieben:Nicht nur das Geld was für die 7,5t Schilder aufgebracht werden müssen ist der Grund, warum die Länder da nichts machen werden.

Es müsste auch jemand Verantwortung dafür übernehmen, Und das ist ja fast undenkbar! ;)


Welch vollkommen überflüssiger ubd arroganter Kommentar!!!!!


Rolf

Dan-Hu am 07 Jun 2015 22:16:36

Dan-Hu hat geschrieben:Nicht nur das Geld was für die 7,5t Schilder aufgebracht werden müssen ist der Grund, warum die Länder da nichts machen werden.

Es müsste auch jemand Verantwortung dafür übernehmen, Und das ist ja fast undenkbar! ;)


wavemaster hat geschrieben:Welch vollkommen überflüssiger ubd arroganter Kommentar!!!!!


Rolf


Was ist daran bitte arrogant?

Ob er überflüssig ist mögen andere entscheiden - ich halte ihn für die Wahrheit!

wolfherm am 07 Jun 2015 22:21:04

Ich glaube auch daran. Das Geld wird für die Brückenrenovierungen gebraucht.

kiteliner am 08 Jun 2015 10:34:47

Das irgendwo für Gewichte, oder Alter, oder.. oder.. oder nun einmal Grenzen gezogen werden, ist nun mal so. Sonst könnte man ja auch sagen der mit 3,5to darf, wieso der mit 3,55to darf nicht, dass ist ungerecht.
Wenn ich aber sehe das bei meinem Auto, (okay, gebe zu ist Randgruppe :mrgreen: ) allein die Typisierung entscheidet ob ich überholen darf oder nicht und wie schnell ich fahren darf, fehlt mir der Zugang zu sinnvollen Argumenten.
Als Reisebus dürfte mein Auto bei Schild 277 überholen, aber er bekommt keine 100km/h Zulassung weil keine Scheibenbremsen, als SoKfz WoMo darf er 100 fahren aber nicht überholen :roll: .
Es ist mir durchaus bewusst, dass dieses Formulieren von Gesetzen für jede Eventualität und jedes Schlupfloch zu diesem Gesetzesdschungel und Verordnungsdickicht führt, aber dass da jetzt wirklich tiefe Erkenntnis und irgendwelche Studien oder sonst etwas hinter stehen, wenn solche Sachen beschlossen werden, da fehlt mir einfach der Glauben....

Freedom am 08 Jun 2015 16:14:29

Lanc.:
Es bleibt mir nichts erspart , deshalb möchte ich auf diesen Absatz deines Postings nochmal eingehen.
Zitat :
>Ärgern tut mich die ganze Sache deshalb, weil ich da große Hoffnungen in die zuständigen Gremien gesetzt hatte. Die hatten - nach Konsultation der Fachleuchte (nicht nur Lobbyisten) zusammen mit den Fachbehörden bereits signalisiert, einer Anpassung der bestehenden Gesetzeslage zuzustimmen. Noch Anfang des Jahres war das so ... jetzt plötzlich wird das seitens der Politik mit einem Federstrich vom Tisch gewischt .. :wall:
Na ja - wir werden´s sehen ...<

Du hast die gesamte Diskussion über diese Sache verfolgt und weißt auch , es ist schon einmal vor etwa einem Jahr
an da BVM gesendet worden und eine Referentin hat darauf geantwortet . Mit genau dem gleichem Wortlaut wie die jetzige Antwort auf eine erneute eine Anfrage durch die Reismobilunion .
Wer die Materie nur im Ansatz kennt und weiß welche kolateralen Verkehrsregeln von einer Änderung betroffen wären, und demnach geändert werde müssten , der konnte sich immer vorstellen, - bei allen großen Wünschen :
Das wird nix .
Wie hier ein Nachredner schrieb:
Einfach Zeichen auf 7,5 t zGw ändern , das ist doch Utopie .
Denkt doch mal an die Kurierfahrer die nur darauf warten sich an solche Änderung anzuhängen .
Die haben doch viel mehr Fahrzeuge auf der Straße und deshalb , mit ihrer großen Unfallgefahr will man die etwas eingrenzen , aber ihnen nicht noch Freiheiten zubilligen .
Zum Schluss hast du die Katze aus dem Sack gelassen ,- Du hast es Dir gewünscht -, aber Wünsche werden nur zu Weihnachten erfüllt . Hast du das noch nicht gemerkt .
Ich halte deine Meinung immer für gut durchdacht , aber hier jammerst du mit dem Mainstream , der die Sache nicht durchschaut . Überleg es nochmal . Wünschen kannst immer weiter , vielleicht kaufst du ein kleineres WOMO.
Dann geht der Wunsch in Erfüllung . Ha,Ha.
Übrigens ich weiß genau , was Busfahrer leisten müssen und kann die Unterschiede zwischen meist älteren
WOMO Fahrern die ihren Führerschein irgendwann in den 60-70 ern gemacht haben , besser bekommen haben , und jährlich untersuchten Busfahrern und die Anforderungen in persönlicher Hinsicht an sie sehr genau einschätzen .
Sich damit als Freizeitfahrer zu vergleichen ist absurd .
Freedom.

wolfherm am 08 Jun 2015 16:25:32

Freedom,


Du hattest dich doch schon einmal aus dieser Diskussion verabschiedet.......

Freedom am 08 Jun 2015 16:37:44

Das bedeutet doch nicht , das ich zu einer bisher nicht geklärten Frage Stellung nehmen darf , oder gib es da strenge Regeln ?
Freedom.

Gast am 08 Jun 2015 16:41:07

Freedom hat geschrieben:

Übrigens ich weiß genau , was Busfahrer leisten müssen und kann die Unterschiede zwischen meist älteren
WOMO Fahrern die ihren Führerschein irgendwann in den 60-70 ern gemacht haben , besser bekommen haben
,

und jährlich untersuchten Busfahrern und die Anforderungen in persönlicher Hinsicht an sie sehr genau einschätzen .
Sich damit als Freizeitfahrer zu vergleichen ist absurd .
Freedom.


Das ist schon starker Tobak.
Nur Busfahrer können Auto fahren und Wohnmobilfahrer sind alles Ältere Leute,
die mit dem Fahren von Reisemobilen überfordert sind ?

wolfherm am 08 Jun 2015 16:42:55

Freedom hat geschrieben:Das bedeutet doch nicht , das ich zu einer bisher nicht geklärten Frage Stellung nehmen darf , oder gib es da strenge Regeln ?
Freedom.



Natürlich kannst du dich weiter äußern, du solltest aber mal deinen Schreibstil und deinen kühnen Behauptungen, die von einigen Usern hier zu Recht als Beleidigung aufgefasst werden, überdenken.

Freedom am 08 Jun 2015 17:04:07

Aber Herr wolfherm , sie müssen doch zugeben , ich habe doch nur die Fakten benannt . Wenn die jemand vollkommen verdreht, kann ich doch nichts dagegen machen , oder ?
Ich habe doch nirgens gesagt , WOMO Fahrer können nicht autofahren , das ist doch eine Fehlinterpretation .
Das würde ich nie behaupten. Sondern ich habe festgestellt, ein Freizeitfahrer, häufig ein älterer , das sagt die Statistik ,ist nicht mit einem Busfahrer zu vergleichen. Es wird doch immer das Argument für eine Freigabe des Zeichens 277 benutzt: Busfahrer dürften überholen , Womo über 3,5 t zGW nicht .
an alle die sich getroffen fühlen .
Freedom.

wolfherm am 08 Jun 2015 17:07:10

Jetzt versuchst du aber, spitzfindig zu werden. Wer sagt dir denn, wie viel Erfahrung hier einzelne Fahrer haben? Wieso sind das Freizeitfahrer, wenn sie 50, 60 oder 70.000 KM über Jahre und Jahrzehnte auf dem Buckel haben?

Aber egal, ich wünsche mir einen etwas toleranteren Umgang hier. Bitte respektiere das und lasse die Verunglimpfungen. OK?

brawo1 am 08 Jun 2015 17:09:40

Freedom hat geschrieben:Wer die Materie nur im Ansatz kennt und weiß welche kolateralen Verkehrsregeln von einer Änderung betroffen wären, und demnach geändert werde müssten , der konnte sich immer vorstellen, - bei allen großen Wünschen :
Das wird nix .

Da schreibt einer, der offensichtlich die Materie überhaupt nicht kennt, bzw. sich nicht die geringsten Gedanken darüber gemacht hat. Man hätte nämlich nur die bereits in anderen europäischen Ländern praktizierte Gesetzeslage übernehmen müssen, wie z.B. in Österreich, Italien usw., bei denen Wohnmobile auch in der StVO lt. den EG-Fahrzeugklassen eingestuft werden und schon wäre alles erledigt gewesen.
Freedom hat geschrieben:Wie hier ein Nachredner schrieb:
Einfach Zeichen auf 7,5 t zGw ändern , das ist doch Utopie .

Wäre nicht notwendig gewesen, wenn man wie o.a. gehandelt hätte.
Freedom hat geschrieben:Denkt doch mal an die Kurierfahrer die nur darauf warten sich an solche Änderung anzuhängen .
Die haben doch viel mehr Fahrzeuge auf der Straße und deshalb , mit ihrer großen Unfallgefahr will man die etwas eingrenzen , aber ihnen nicht noch Freiheiten zubilligen .

Niemand hätte sich da angehängt, denn auch in den anderen europäischen Ländern läuft es ganz normal weiter und kein Kurierfahrer fühlt sich benachteiligt.
Freedom hat geschrieben:Übrigens ich weiß genau , was Busfahrer leisten müssen ........

Du meinst etwas zu wissen, aber das war's schon.

wolfherm am 08 Jun 2015 17:11:30

Kleiner Hinweis: Kurierfahrer haben überwiegend die kleineren Tonnagen.....aus gutem Grund.
Meist nicht so voll und dann besonders flott unterwegs....

Bergbewohner1 am 08 Jun 2015 19:16:52

Wolfgang da hast du recht, es gibt kaum Kurierfahrzeuge die über 3,5 Tonnen wiegen. Noch was zu den Busfahrern: die fahren größten Teils genau so rücksichtslos, wie LKW Fahrer.
Ich fahre relativ viel, aber ich mußte immer wieder feststellen, WoMo Fahrer benehmen sich besser, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.

pegasus1955 am 08 Jun 2015 21:53:59

Liebe Foristi,

man kann das auch ganz entspannt sehen. Das Fahrverbot für LKW an Wochenenden, die vorgeschriebenen Ruhezeiten, die Durchfahrverbote werden nicht oder kaum kontrolliert. LKW überfahren in meiner Heimatgegend ständig Brücken, die nur für geringe Achslasten ausgewiesen sind. Das sind wirklich Tatbestände, die unser aller Sicherheit beeinträchtigen. Aber: Es fehlt der Polizei an Personal und den LKW-Fahrern an Flächen, um ihre Fahrzeuge in Ruhezeiten abzustellen.

Wer mit seinem WoMo am Berg einen LKW überholt, ist kein Verbrecher, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein physikalischer Unterschied zwischen WoMo und Bus ist sicherheitstechnisch nicht vorhanden. Eine Denkblockade beim Verkehrsminister wahrscheinlich schon.
Wer einen langsamen LKW überholen möchte, der macht es eben! Davon geht die Welt nicht unter.



Pegasus

silent1 am 08 Jun 2015 21:59:58

:eek:

Ein öffentlicher Aufruf zum Gesetzesbruch.
Wenn das hier mal nicht in die Hose geht.
nur ungern gebe ich zu das ich das auch schon mal gemacht habe. :D

Es geht halt immer ans eigene Portemonnaie und an die eigene Punkteliste.

schnecke0815 am 08 Jun 2015 22:05:23

silent1 hat geschrieben:nur ungern gebe ich zu das ich das auch schon mal gemacht habe. :D


...schreib nicht so klein - mußte mir extra die Brille holen :D

Gast am 08 Jun 2015 22:05:37

Ich würde mit unserem kleinen < 4,25 t Reisemobil niemals nicht in einem LKW Verbot überholen :D

wolfherm am 08 Jun 2015 22:15:43

Na......ob das mal alles stimmt.... :D

silent1 am 08 Jun 2015 22:21:18

schnecke0815 hat geschrieben:
...schreib nicht so klein - mußte mir extra die Brille holen :D


:evil: nun weiß es jeder. :D

Ich darf aber zu meiner Entlastung sagen, das es mir nicht gelungen ist trotz fehlendem Blick für das große Ganze und das hierdurch entstandene Risiko den Verkehr maßgeblich zu beeinträchtigen.

Tinduck am 09 Jun 2015 05:52:58

Andersrum isses noch viel schlimmer, letztens auf der A1 hab ich glatt das Ende des Überholverbotes verpasst (ja, das gibt es!) und bin brav weiter hinter dem LKW hergetuckert. Der fuhr aber auch Tacho 90-92, von daher war es OK :D

Bis denn,

Tinduck

Jambo am 09 Jun 2015 08:15:24

Es wird immer von den meisten Usern auf die Busfahrer verwiesen , aber das ist n.m.M. äußerst anmaßend , wenn sich ein WOMO Fahrer mit einer Durchschnittsleistung von ca. 15000 km und Freizeitkapitäne mit einem Berufsfahrer mit einer guten Ausbildung und jährlicher Untersuchung vergleichen.

Dazu kommt noch ein erwiesen hohes Durchschnittsalter .

In der ganzen Diskussion fehlt noch der Punkt, dass zB in Österreich grössere Womo sehr wohl überholen dürfen. Dort gilt das Überholverbotschild tatsächlich nur für die abgebildeten Fahrzeuge ( rote und schwarze LKW's) :D

Jetzt aber bitte nicht das Argument, dass auf Grund der Go Box eh keiner dort hin fährt oder die gute Alpenluft die ach so alten Womokapitäne wieder wach küsst...

frajop am 09 Jun 2015 08:39:29

Jambo hat geschrieben:In der ganzen Diskussion fehlt noch der Punkt, dass zB in Österreich grössere Womo sehr wohl überholen dürfen. Dort gilt das Überholverbotschild tatsächlich nur für die abgebildeten Fahrzeuge ( rote und schwarze LKW's) :D

Das nutzt dir aber nix, da du dort mit schweren Womos nur 80 km/h fahren darfst.


Frank

Jambo am 09 Jun 2015 09:06:33

Das nutzt dir aber nix, da du dort mit schweren Womos nur 80 km/h fahren darfst.

Die Alpenrepublik hält den ein oder anderen Berg bereit, auch auf der AB. Dort hilft es dann schon.

brawo1 am 09 Jun 2015 10:19:36

Jambo hat geschrieben:In der ganzen Diskussion fehlt noch der Punkt, dass zB in Österreich grössere Womo sehr wohl überholen dürfen. Dort gilt das Überholverbotschild tatsächlich nur für die abgebildeten Fahrzeuge ( rote und schwarze LKW's) :D

Stimmt so nicht ganz :mrgreen: , denn in meinem Posting hatte ich schon darauf hingewiesen:
brawo1 hat geschrieben:Man hätte nämlich nur die bereits in anderen europäischen Ländern praktizierte Gesetzeslage übernehmen müssen, wie z.B. in Österreich, Italien usw., bei denen Wohnmobile auch in der StVO lt. den EG-Fahrzeugklassen eingestuft werden und schon wäre alles erledigt gewesen.

topolino666 am 09 Jun 2015 10:30:16

... wenn wir schon bei den "anderen Aspekten" sind, das eigentliche Thema wahrscheinlich doch - leider - "durch" und schon mancher Stein aus dem Glashaus geflogen kam :D noch ein OT:

Viel öfter als über das Überholverbot setzen WIR (auch >3,5 to) über das Verkehrszeichen 253 "Durchfahrt verboten für Fahrzeuge über 3,5 to" umgangssprachlich "LKW-Durchfahrtsverbot" hinweg.

Nahezu jeder Supermarktparkplatz; aber auch viele Parkplätze an Friedhöfen, Schulen, Volksfestplätze, große (zentrumsnahe) Parkareale, ja sogar vor vielen SP (z.B. Wolnzach, Roding) zieren dieses Schild.
Natürlich mit dem Zweck wirklich die parkenden / abgestellten LKWs zu unterbinden, aber EIGENTLICH triffts auch uns >3,5to-Mobile! :evil:

Dan-Hu am 09 Jun 2015 12:05:03

frajop hat geschrieben:Das nutzt dir aber nix, da du dort mit schweren Womos nur 80 km/h fahren darfst.


Frank


Ups! Da habe ich dann aber schon ein paar mal Glück gehabt….

thomas56 am 09 Jun 2015 12:53:37

topolino666 hat geschrieben:
Nahezu jeder Supermarktparkplatz; aber auch viele Parkplätze an Friedhöfen, Schulen, Volksfestplätze, große (zentrumsnahe) Parkareale, ja sogar vor vielen SP (z.B. Wolnzach, Roding) zieren dieses Schild.


LKW-Parkplätze haben auch einen anderen Unterbau, der die Last auch auf Dauer verarbeiten kann.
Ich musste mal einem CP-Besitzer meinen Fahrzeugschein zeigen.......er glaubte mir nicht, dass ich nur 7,5t wiege. Die Flurschäden von schweren Fahrzeug hat er mir dann gezeigt.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Gewährleistungsfrist läuft bald ab, Mangel nicht behoben
Mischbereifung auf einer Achse bei Womos über 3,5to erlaubt?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt