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Hallo Eugen, kein Grund über Dich herzufallen. Ich sehe es auch so wie Du und hatte bisher auch noch nie ein problem damit. Allerdings haben wir auch keinen > 7,49 t Liner und schon gar kein ebenso schweres Gespann. Anderseits denke ich, wer sich solche Reisemobile zulegt, der weiß warum er sich in die kilometerlangen LKW Schlangen einreihen muß und verhält sich dementsprechend und hat auch kein Problem mit dem LKW Verbot.
Vergiss es ;-) Meine Gedanken gehen ja auch dort hin, nur, den Richtern interessiert das einen Pups, Urteile gibt es genug dazu 8) umgangssprachlich PKW und Wohnmobile: Eben, durch das Wort UND argumentiert die Gerichtsbarkeit, dass ein Womo kein PKW ist. Ebenso, dass ein Womo nicht ausschließlich der Personenbeförderung dient, sondern auch dem Wohnen. Du müsstest also die Eier in der Hose haben, mindestens bis vor dem BGH zu gehen. Na denn viel Spaß :D LG vom Mikesch
Ja dann ... :kuller: Andererseits : bevor sich jeder seine Regeln selber macht ... sollten wir vl doch beim Überholverbot bleiben .. notfalls :D
Wozu :?: Das erledigt ein Verkehrsrichter sicher viel eleganter .. und nachhaltiger 8) Och komm Wolfgang, Du tust es doch auch ;D .
"Manchmal" schon .. :oops: Wenn keiner kuckt .. 8) UND wenn es sich "rentiert" (also nur um 1 LKW-Länger weiter vorn zu sein ist doof. Wenn nur 1-2 LKW´s zu überholen sind, dann ist vorn alles frei .. ja dann :oops: ) Aber ich weiß, daß es verboten ist, bin auch schon erwischt worden und hab auch schon bezahlt. Deshalb : nur im "absoluten Notfall" Keinesfalls aber da einen Freibrief konstruieren ..
Das stimmt nur sehr eingeschränkt. Die Auslegungen unserer Gerichtsbarkeit sind so vielfälltig wie die Richter selbst. Gib einen Fall mehreren Anwälten und / oder Richtern, und Du wirst die unterschiedlichsten Antworten erhalten, obwohl alle nach gleicem Recht urteilen müssten! Hallo alle Überholverbotgeschädigten, ich glaube hier muss doch mal was klar gestellt werden, wir sprechen hier nicht von den umgebauten VW Bus oder dergleichen sonder von Grosswohnmobilen über 3,5to. zGG., dass alle klein Wohnmobile freie fahrt haben ist doch klar und die können auch in Baustellen links weiterfahren. Nur wir Armen ab 3,5to. haben doch das Problem auch in den Baustellen wegen der Breite. MfG Red-Bul Seit wann sind "kleine" Wohnmobile so schmal, dass sie in Baustellen links fahren duerften?
Maße Volkswagen T5 Multivan Länge 4,89 m Breite 1,90 m Höhe 1,97 m Gewicht (Leergewicht) 2259 kg Zuladung 821 kg So breit sind Kastenwagen Modell: Fiat Ducato 1994–2006 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 2024 mm Breite über Außenspiegel: keine Angabe Modell: Fiat Ducato ab 2006 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 2050 mm Breite über Außenspiegel: 2690 mm Modell: Fiat Scudo ab 2005 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1870 mm Breite über Außenspiegel: 2194 mm Modell: Ford Transit ab 2000 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1974 mm Breite über Außenspiegel: 2374 mm Modell: Mercedes Vito 1995–2003 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1880 mm Breite über Außenspiegel: 2216 mm Modell: Mercedes Vito/Viano ab 2003 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1901 mm Breite über Außenspiegel: 2253 mm Modell: Mercedes Sprinter 1995–2006 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1933 mm Breite über Außenspiegel: 2326 mm Modell: Mercedes Sprinter ab 2006 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1993 mm Breite über Außenspiegel: 2425 mm Modell: VW Caddy ab 2004 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1794 mm Breite über Außenspiegel: 2062 mm Modell: VW T4 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1840 mm Breite über Außenspiegel: 2175 mm Modell: VW T5 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1904 mm Breite über Außenspiegel: 2283 mm Modell: VW Crafter ab 2006 Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1993 mm Breite über Außenspiegel: 2426 mm *Herstellerangaben Liebe , Alf
Was kostet so ein "Notfall"? Nur für den Fall, dass ich auch einmal erwischt werde ... :oops: Hallo noch mal, weiter oben hat sich ein freundlicher nicht Betroffener eine Liste von den "Kleinwohnmobilen eingestellt, vielen Dank dafür, aber auch da sind schon verschiedene dabei die über die Spiegel gemessen ( ist jetzt das neuste polizeiliches Maß) auch nicht links in der Baustelle vorbei fahren dürfen. Also die sind normaler weise nicht von dem LKW-Überholverbot betroffen. MfG Red-Bull Aus dem Gesetz hat Zeitwächter richtig zitiert,
aber die anschließende Argumentation von ihm
ist völlig falsch,
da es im Gesetz, wie oben zitiert wurde, nicht um Lkw, Wohnmobile oder andere Vehikel geht, sondern ganz einfach um Kraftfahrzeuge und kein Wohnmobilfahrer wird vor einem Polizeibeamten abstreiten können, dass sein Wohnmobil kein Kraftfahrzeug ist. Also, noch einmal, es geht hier in der StVO nicht um die Fahrzeugklasse M 1, sondern es geht allgemein um Kraftfahrzeuge, da fallen sogar Motorräder drunter, falls sie eine zGM von mehr als 3,5 t haben; keine Ahnung, ob es solche Motorräder gibt, aber möglich ist alles.
Traurig, dass ein Polizeibeamter sich nicht mit der StVO auskennt.
Richtig! Nur, es heißt auch ...ausgenommen Personenkraftwagen, dann spielt die Klassifizierung doch wieder eine Rolle. Nur hat sich die Rechtsprechung ausreichend darüber ausgelassen, ob ein WoMo dieser Ausnahme mit der Begrifflichkeit PKW entspricht, nämlich nicht. Damit ist das WoMo das ganz stinknormale Kraftfahrzeug, wo die Beschränkung halt gilt. LG vom Mikesch
Bei diesem Gesetzestext spielen die Fahrzeugklassen keine Rollen. Erläuterungen, bzw. die Rechtsprechung, was ein Personenkraftwagen ist, gab es schon, als noch niemand an solche Fahrzeugklassifizierungen dachte.
Wir sind uns ja vom Grundsatz her einig. Aber dann erkläre mir mal, wieso es dort heißt, ...ausgenommen PKW? LG vom Mikesch Leute, dieses Thema hatten wir schon sehr häufig. Auch die Aufklärung hatten wir schon. Jetzt kann jeder hier seine eigene Interpretation versuchen ....und damit scheitern. Der Text ist doch klar: Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen...also auch Womos. , MIR NICHT :!: Mich ärgert´s gewaltig, es bremst mich in meinem Fahrfluß ! (nein, ich rase nicht, ich fahr das, was erlaubt ist - aber das will ich auch fahren dürfen. Nicht einbremsen lassen durch zig-Kilometer lange Überholverbote, wo dann vorn dran eine Nun ja, wenn Du aber mit Deinem Dampfer zusätzlich auf der linken Spur rumhampelst störst Du den Fahrfluss der vielen tausenden Flinkfahrer, denen der Gesetzgeber in vielen Fällen eine uneingeschränkte Höchstgeschwindigkeik zugesteht. Was glaubst Du wie angepestet die erst sind. Wohnmobile sind in aller Regel reiner Lustverkehr, velocitymässig ohne Relevanz, anders als der Busverkehr, von daher was solls. Wenn ich nachdenke dann habe ich in gut fünf Jahren über 3,5 Tonnen einmal bewusst gegen das Überholverbot verstoßen. Mit fröhlichen n vom CP Leiputrija Wolf Wolf, was jeder daraus für sich persönlich macht, ist jedem unbenommen. Nur diese ewige Streiterei um die Auslegung einer klaren Textpassage........ Einspruch euer Ehren . :D schaut mal hier: --> Link Der Gesetzgeber hat es offenbar verseumt den Begriff "PKW" klar zu regeln. Ich habe eine genaue Difinition für PKW bis heute nicht finden können. Nur in den Europäischen Fahrzeugklassen von 1970 findet sich dazu eine klare Ansage. Und das ist die Klasse M. Hier heist es :"Zur Personenbeförderung ausgelegte...." und (.... PKW und Wohnmobile und Busse) . So wie Äpfel und Birnen und Pfaumen. Alles Obst und kein Gemüse. (LKW) :D Klasse M1 ist gleich aber ohne Busse. Demnach bleib ich bei meiner Meinung, das Reisemobile Fahrzeuge zur Personenbeförderung sind. Und für diese gilt Zeichen 277 ausdrücklich nicht! Vileicht muss das mal jemand ausfechten. Ich bin gespannt drauf. Die Eier dazu hätte ich schon, auch die richtigen Anwälte, aber das Kostenrisiko ... :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: Eugen Eugen, ich habe jetzt keine Lust, in den alten Beiträgen zu suchen. Tu dir das mal an. Dann wirst du schnell erkennen, dass du auf dem Holzweg bist. Und wenn nicht, dann klage doch durch alle Instanzen. Lieber Wolfgang, ich werde suchen, lesen und lernen. Ich habe zwar eine eigene Meinung aber die ist ja nicht massgeblich. Und wenn ich einsehen mus das ich auf dem Holzweg bin, dann ist das OK für mich. E.
Eugen, so ist es, aber deine Aussage sollte sich so mancher hinter die Ohren schreiben, denn irren ist menschlich und dazu stehen kann leider nicht jeder.
Nun ja .. :D die Flinkfahrer werden ja schon gestört - durch den Flinkbus, an dem ich dranhänge .. Zusätzlich hample ich also störungsfrei ... :rofl: Wolfgang, Flinkfahrer, mit und ohne Womo 8)
Der Gesetzgeber nicht, aber der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt vielmehr ein eigenständiger Pkw-Begriff zu Grunde, wie auszugsweise diesem Urteil zu entnehmen ist: --> Link , siehe dort Ziffer 25.
Jetzt alles klar?
Sehr cool, daran musste ich auch sofort denken. Hinzu kommen dann noch die Flinkopas, Flinkomas, Flinkfahrschüler, Flinkhastdunichtgesehen etc. Ist mir aber auch rille, fahre nach FIA Classement :D Ich hab's tatsächlich gefunden. Das ist alles sehr verwirrend und unlogisch, aber es ist nun mal so. :twisted: :twisted: :twisted: Also hier stehts: Die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO bestimmt, dass für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h beträgt. Die Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Wohnmobile, sofern aus den Fahrzeugpapieren eindeutig zu erkennen ist, dass das zulässige Gesamtgewicht 7,5 t nicht überschreitet. Ohne die Ausnahmeverordnung würde für derartige Wohnmobile die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h betragen. Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlassen und trat am 30. Mai 2005 in Kraft. Ursprünglich war sie bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Befristung wurde mit Wirkung zum 5. November 2009 gestrichen, so dass die Verordnung unbefristet gültig ist. Offenbar wird hier deutsches Recht über das der EU gestellt. Finde recht seltsam aber ich war wirklich auf dem Holzweg. :lol: :lol: :cry: :cry: , Eugen
Was du gefunden hast, hat aber nichts mit dem Überholverbot zu tun.
Ja das stimmt hat es nicht. Da war ich wohl zu schnell. Bei erlaubten 100 km/h kann man sehr wohl LKW's überholen. :? :? Aber was anderes konnte ich trotz intensivem suchen und lesen nicht finden. :nixweiss: Also bleib ich erstmal bei Womos sind PKW. Wers besser weiß und mir zeigt wo es steht , immer her damit. bin gespannt.... :?: Ich fahre erst seit 3 Jahren Reisemobil und lerne gern von den alten Hasen. :mrgreen: E.
Ich wiederhole mich, steht schon weiter oben... :D In der Richtlinie EU 2007/46/EG steht: Klasse M1 (Obst) ist PKW (Apfel) UND Wohnmobil (Birne) Äpfel dürfen überholen, auch wenn sie fett sind, Birnen nicht. Nun schaue in Deiner Zulassung, was drin steht... :) LG vom Mikesch P.S.
Hast du nicht mein Posting mit dem Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung gelesen? Das hat Gesetzeskraft, da wird der unterschied zwischen Pkw und Lkw genau beschrieben. Hallo zusammen, ich kann diese Diskusion langsam nicht mehr verstehen, ob EU Recht oder deutsche Gesetzgebung ist doch alles Sch......egal. NACH DEM VERKEHRSZEICHEN 277 LKW-ÜBERHOLVERBOT IM VOLKSMUND GENANNT DÜRFEN KRAFTFAHRZEUGE JEGLICHER ART ÜBER 3,5TO ZGG. NICHT MEHR ÜBERHOLEN, OB MIT ANHÄNGER ODER OHNE. Nur der Reisebus ist die Ausnahme, der darf überholen auch mit 11to zGG. Laut pm hat der Herr Dobrindt sich geweigert, den Empfehlungen der Experten und Lobbyverbände zu folgen und wird keine Ausnahme für WoMos hinzufügen, wie sie für Reisebusse existiert. Das Thema scheint damit zumindest bis zum nächsten Ministerwechsel erstmal vom Tisch zu sein. Bis dahin muss man halt hinterherfahren oder einen Punkt und XXX Euro riskieren, wenn man trotzdem überholt. Ein gründlicher Blick in den Rückspiegel und das Vermeiden von Elefantenrennen könnte das Risiko, erwischt zu werden, stark mindern. Und wenn es doch passiert... Kismet. Bis denn, Tinduck Foristen , es doch gar nicht ganz abgelehnt worden , sondern es ist der Hinweis gegeben worden , dass die Länder , die für die Umsetzung von Richtlinien zuständig sind , die Möglichkeit haben Ausnahmen zu erlassen . Diese Antwort ist doch schon vor einem Jahr vom VKM gekommen . Der persönliche Wunsch jedes Einzelnen kann doch wegen zu geringer Fachkompetenz und Breitenwissen nicht die STVO umkrempeln . Es sind doch auch schon wieder Stimmen von Wohnmobilisten laut, den Führerschein Klasse B ändern zu wollen , weil Söhni das Fahrzeug nicht fahren darf . Da kommt niemand auf den Gedanken , dass es ein schmaleres Fahrzeug auch tun würde. Es gibt doch nicht nur Foris auf der Straße . Mehr als diesen Verweis im Umgang mit dem Zeichen 277 war doch einfach nicht zu erwarten . Wer die Sache fachkundig bedacht hat , kann doch überhaupt nicht zu einer anderen Regelung gekommen sein . Der Rattenschwanz von Änderungs - und Ausnahmekriterien wäre fast unüberschaubar geworden . Außerdem verstehe ich als Außenstehender kaum , warum die User so erpicht darauf sind jemanden der absolut nicht verstehen will, unbedingt zu überzeugen .( Siehe oben) Wenn jemand nicht kapieren kann oder will , dass er ein Wohnmobil und keinen Pkw fährt , dann lasst ihn doch mal an einen anderen kundigeren Polizisten geraten , als der , der ihn beraten hat . Polizisten sind auch nicht mehr auf allen Gebieten Fachleute . Die Frage wäre , hat er einen gefragt ? Im Internet ist jede Aussage nicht unbedingt an Wahrheit gebunden . Manche Kraftfahrer , auch Wohnmobilfahrer müssen erst durch einen Griff in die Tasche geweckt werden . Freedom. Das mit den Ländern ist so eine Sache... Die können keine generelle Ausnahme erlassen, sondern müssten jedes einzelne Überholverbot mit dem Zusatschild "7,5 t" ausstatten, damit es erst ab 7,5 t gilt. Da das eine Menge Geld kosten würde, wird es natürlich nicht gemacht, was der Herr Bundesverkehrsminister wohl auch so beabsichtigt hat. Und was die Sinnhaftigkeit des Überholverbotes angeht: da die Reisemobile über 3,5 t bis 100 km/h fahren dürfen, sollten Sie LKW, die ja nur 80 fahren dürfen, auch im LKW-Überholverbot überholen dürfen. Aus diesem Grund dürfen Reisebusse das ja auch. Diese Ausnahme müsste einfach auf sämtliche Fahrzeuge erweitert werden, die schneller als LKW fahren dürfen, das wäre dann auch verständlich und nachvollziehbar. Wäre dann noch nicht mal speziell für Wohnmobilisten... Bis denn, Tinduck Verkehrsregeln werden nicht nach der Maßnahme -Wünsch Dir was- erlassen , sondern da arbeiten viele Fachleute aus vielen Verbänden intensiv und lange dran. Da müssen viele Randregeln und übergreifende Vorschriften beachtet werden , von denen der Normalo nicht einmal weiß , dass es sie gibt. Freedom.
Jau, alles klar. :kuller: Entschuldige bitte. Aber bei einigen Dingen die da so beschlossen werden fehlt mir allein der Glaube das es sich bei den Entscheidern und auch den Beratern um Fachleute handelt. Ich sehe da vielmehr Interessengemeinschaften, Ignoranten, und Ahnungslose.
Dazu noch reichlich alte Seilschaften, saubere Lobbyarbeit und parteipolitische Interessen, garniert mit reichlich Proporzgedanken - ich stimm bei Dir so, Du bei mir so :!: Das "Wohl des Volkes", auf das die alle mal geschworen haben, kommt da irgendwie nicht mehr vor .. :gruebel: Hier : obwohl und trotzdem die "Fachleute aus vielen Verbänden intensiv und lange dran" gesessen haben und die Ausnahme der "scheren Womos" analog zu den Reisebussen befürwortet haben, kommt die Politik und bläst das Ganze wieder ab. Warum :?: Na ja ... :wall: Hallo, von der Logik sehe ich es auch so, dass Fahrzeuge über 3,5t die 100 kmh fahren dürfen, genau wie Reisebusse im "LKW"-Überholverbot überholen dürfen sollten. Ist leider nicht so. Glücklicherweise gibt es einige Strecken, wo das Zusatzschild ab 7,5t angebracht ist. z.B. weitgehend auf der Strecke Nürnberg - Heilbronn. Da ich mit meinem 4,25t Womo, dass äußerlich nicht unmittelbar als "über 3,5t" erkennbar ist, dank 3,0l-Maschine locker 130 - 140kmh fahren kann, ignoriere ich gelegentlich das Überholverbot und ziehe zügig vorbei. Passiert aber auch, dass ich mit Tempomat gemütlich LKW-Tempo fahre und mich über den niedrigen Dieselverbrauch freue. gerhardo Lancelot / Silent , man muss doch auch nicht alles verstehen . Wünschen darf man ja. Wenn es dann nicht klappt , dann werden diejenigen sauer , weil ihre Wünsche nicht in Erfüllung gehen . Die Reisemobilfunktionäre nun als Fachleute zu bezeichnen halte ich für sehr übertrieben . Eigentlich wollen sie doch nur mit einem Reizthema ihrer Leserschaft und Mitgliedern helfen evtl. um ihre Daseinsberechtigung zu dokumentieren , ohne dabei das Große und Ganze im Auge zu haben . Es gibt sicher genau so viele Leute die gegen eine Änderung sind , wie solche , die es begrüßen würden . Vielleicht sogar mehr Gegner , denn mit einer nennenswerten Zahl von Unterschriften hat es doch nicht geklappt. trotzdem an alle die sich ärgern . Vielleicht später mal. Freedom.
:roll: :roll: Du könntest Dich wenigstens richtig informieren .. Lies den Tröt halt mal von Anfang an ... :? Natürlich habe ich die Antworten gelesen , aber da wird soviel Ungereimtes geschrieben , da kann ich schon aus Zeitgründen nicht alles verfolgen . Letztendlich werden doch nur Wünsche einer Minderheit geäußert , die nicht erfüllbar sind , weil sie den Wünschen der Allgemeinheit entgegen laufen . Es wird immer von den meisten Usern auf die Busfahrer verwiesen , aber das ist n.m.M. äußerst anmaßend , wenn sich ein WOMO Fahrer mit einer Durchschnittsleistung von ca. 15000 km und Freizeitkapitäne mit einem Berufsfahrer mit einer guten Ausbildung und jährlicher Untersuchung vergleichen. Dazu kommt noch ein erwiesen hohes Durchschnittsalter . Tatsache ist , im Ganzen gesehen war die Zahl der Eingaben gering und nicht ausreichend . Hätte aber trotzdem keinen Bestand gehabt. Grundsätzlich ist doch auch keine Ablehnung erfolgt , sondern es wurde auf die Länderkompetenz verwiesen . Also doch ein Teilerfolg , der zwar vorher schon feststand , aber doch mindestens keine Ablehnung beinhaltete. Freedom . Wird nix sachliches, ich geb´s auf ... :roll: Gut gelaunt und frohen Mutes blicke ich auf die Zunkunft unserers Landes. Ich werde gut schlafen heute Nacht mit dem Wissen, dass sich bei uns Menschen mit Blick für das große Ganze um unser Wohlergehen kümmern. :wink: |
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