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Überholverbot für > 3,5 t - < 7,5 t bald aufgehoben ? 1, 2, 3


Gast am 18 Mai 2015 10:43:18

Hallo Eugen,

kein Grund über Dich herzufallen.
Ich sehe es auch so wie Du und hatte bisher auch noch nie ein problem damit.
Allerdings haben wir auch keinen > 7,49 t Liner und schon gar kein ebenso schweres Gespann.
Anderseits denke ich, wer sich solche Reisemobile zulegt, der weiß warum er sich in die
kilometerlangen LKW Schlangen einreihen muß und verhält sich dementsprechend
und hat auch kein Problem mit dem LKW Verbot.

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DigiMik am 18 Mai 2015 10:52:29

Zeitwaechter hat geschrieben:Noch mal:
„ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“

In meinem KFZ Schein steht Fahrzeugklasse M1. Und nicht „N“, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung.

Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Vergiss es ;-)
Meine Gedanken gehen ja auch dort hin, nur, den Richtern interessiert das einen Pups, Urteile gibt es genug dazu 8)
umgangssprachlich PKW und Wohnmobile: Eben, durch das Wort UND argumentiert die Gerichtsbarkeit, dass ein Womo kein PKW ist.
Ebenso, dass ein Womo nicht ausschließlich der Personenbeförderung dient, sondern auch dem Wohnen.
Du müsstest also die Eier in der Hose haben, mindestens bis vor dem BGH zu gehen. Na denn viel Spaß :D

LG vom Mikesch

Lancelot am 18 Mai 2015 11:07:21

Zeitwaechter hat geschrieben: Nach diesen Regeln fahre ich. Fertig aus.

Ja dann ... :kuller:
Andererseits : bevor sich jeder seine Regeln selber macht ... sollten wir vl doch beim Überholverbot bleiben .. notfalls :D


Zeitwaechter hat geschrieben: Soo, und nun können die Oberlehrer gerne über mich herfallen. :lol:

Wozu :?:
Das erledigt ein Verkehrsrichter sicher viel eleganter .. und nachhaltiger 8)

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silent1 am 18 Mai 2015 11:13:48

Och komm Wolfgang,


Du tust es doch auch ;D .

Lancelot am 18 Mai 2015 11:18:55

silent1 hat geschrieben:Och komm Wolfgang,
Du tust es doch auch ;D .


"Manchmal" schon .. :oops:
Wenn keiner kuckt .. 8)
UND wenn es sich "rentiert" (also nur um 1 LKW-Länger weiter vorn zu sein ist doof. Wenn nur 1-2 LKW´s zu überholen sind, dann ist vorn alles frei .. ja dann :oops: )

Aber ich weiß, daß es verboten ist, bin auch schon erwischt worden und hab auch schon bezahlt.
Deshalb : nur im "absoluten Notfall"
Keinesfalls aber da einen Freibrief konstruieren ..

Jambo am 18 Mai 2015 13:29:01

Die individuelle Auslegung der Gesetze hat den Nachteil, dass diese vor Gericht keinen Bestand hat.

Das stimmt nur sehr eingeschränkt. Die Auslegungen unserer Gerichtsbarkeit sind so vielfälltig wie die Richter selbst. Gib einen Fall mehreren Anwälten und / oder Richtern, und Du wirst die unterschiedlichsten Antworten erhalten, obwohl alle nach gleicem Recht urteilen müssten!

red-bull am 18 Mai 2015 14:26:25

Hallo alle Überholverbotgeschädigten,
ich glaube hier muss doch mal was klar gestellt werden, wir sprechen hier nicht von den umgebauten VW Bus oder dergleichen sonder von Grosswohnmobilen über 3,5to. zGG., dass alle klein Wohnmobile freie fahrt haben ist doch klar und die können auch in Baustellen links weiterfahren. Nur wir Armen ab 3,5to. haben doch das Problem auch in den Baustellen wegen der Breite.
MfG
Red-Bul

wolfherm am 18 Mai 2015 14:31:31

Seit wann sind "kleine" Wohnmobile so schmal, dass sie in Baustellen links fahren duerften?

Gast am 18 Mai 2015 14:41:06

wolfherm hat geschrieben:Seit wann sind "kleine" Wohnmobile so schmal, dass sie in Baustellen links fahren duerften?



Maße Volkswagen T5 Multivan

Länge 4,89 m
Breite 1,90 m
Höhe 1,97 m
Gewicht (Leergewicht) 2259 kg
Zuladung 821 kg

So breit sind Kastenwagen
Modell: Fiat Ducato 1994–2006
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 2024 mm
Breite über Außenspiegel: keine Angabe
Modell: Fiat Ducato ab 2006
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 2050 mm
Breite über Außenspiegel: 2690 mm
Modell: Fiat Scudo ab 2005
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1870 mm
Breite über Außenspiegel: 2194 mm
Modell: Ford Transit ab 2000
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1974 mm
Breite über Außenspiegel: 2374 mm
Modell: Mercedes Vito 1995–2003
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1880 mm
Breite über Außenspiegel: 2216 mm
Modell: Mercedes Vito/Viano ab 2003
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1901 mm
Breite über Außenspiegel: 2253 mm
Modell: Mercedes Sprinter 1995–2006
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1933 mm
Breite über Außenspiegel: 2326 mm
Modell: Mercedes Sprinter ab 2006
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1993 mm
Breite über Außenspiegel: 2425 mm
Modell: VW Caddy ab 2004
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1794 mm
Breite über Außenspiegel: 2062 mm
Modell: VW T4
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1840 mm
Breite über Außenspiegel: 2175 mm
Modell: VW T5
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1904 mm
Breite über Außenspiegel: 2283 mm
Modell: VW Crafter ab 2006
Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1993 mm
Breite über Außenspiegel: 2426 mm
*Herstellerangaben


Liebe , Alf

Acki am 18 Mai 2015 14:48:45

Lancelot hat geschrieben:...
Aber ich weiß, daß es verboten ist, bin auch schon erwischt worden und hab auch schon bezahlt.
Deshalb : nur im "absoluten Notfall"
Keinesfalls aber da einen Freibrief konstruieren ..

Was kostet so ein "Notfall"?
Nur für den Fall, dass ich auch einmal erwischt werde ... :oops:

Lancelot am 18 Mai 2015 15:05:15

Acki hat geschrieben: Was kostet so ein "Notfall"?


Damals :D - immerhin schon 2009 - waren´s € 40 plus 1 Punkt in Flensburg :(
--> Link

Heute mindest € 70 plus 1 Punkt ...
> 7,5 to wird´s noch teurer. Also aufpassen, Acki .. 8)
--> Link

red-bull am 18 Mai 2015 15:06:52

Hallo noch mal,
weiter oben hat sich ein freundlicher nicht Betroffener eine Liste von den "Kleinwohnmobilen eingestellt, vielen Dank dafür, aber auch da sind schon verschiedene dabei die über die Spiegel gemessen ( ist jetzt das neuste polizeiliches Maß) auch nicht links in der Baustelle vorbei fahren dürfen. Also die sind normaler weise nicht von dem LKW-Überholverbot betroffen.
MfG
Red-Bull

brawo1 am 18 Mai 2015 16:51:55

Aus dem Gesetz hat Zeitwächter richtig zitiert,
Zeitwaechter hat geschrieben:Das Gesetz sagt:
Straßenverkehrsordnung Zeichen 277
„Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen , ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“

aber die anschließende Argumentation von ihm
Zeitwaechter hat geschrieben:Noch mal:
„ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“

In meinem KFZ Schein steht Fahrzeugklasse M1. Und nicht „N“, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung.

ist völlig falsch,
Zeitwaechter hat geschrieben:Ich fahre aber nun mal keinen LKW sonder ein Reisemobil (Wohnmobil).

da es im Gesetz, wie oben zitiert wurde, nicht um Lkw, Wohnmobile oder andere Vehikel geht, sondern ganz einfach um Kraftfahrzeuge und kein Wohnmobilfahrer wird vor einem Polizeibeamten abstreiten können, dass sein Wohnmobil kein Kraftfahrzeug ist. Also, noch einmal, es geht hier in der StVO nicht um die Fahrzeugklasse M 1, sondern es geht allgemein um Kraftfahrzeuge, da fallen sogar Motorräder drunter, falls sie eine zGM von mehr als 3,5 t haben; keine Ahnung, ob es solche Motorräder gibt, aber möglich ist alles.
Zeitwaechter hat geschrieben:Ein mit mir befreundeter Polizist würde das so akzeptieren. Sagt er---

Traurig, dass ein Polizeibeamter sich nicht mit der StVO auskennt.

DigiMik am 18 Mai 2015 17:31:58

brawo1 hat geschrieben:es geht hier in der StVO nicht um die Fahrzeugklasse M 1, sondern es geht allgemein um Kraftfahrzeuge, da fallen sogar Motorräder drunter,

Richtig!
Nur, es heißt auch ...ausgenommen Personenkraftwagen, dann spielt die Klassifizierung doch wieder eine Rolle.
Nur hat sich die Rechtsprechung ausreichend darüber ausgelassen, ob ein WoMo dieser Ausnahme mit der Begrifflichkeit PKW entspricht, nämlich nicht.
Damit ist das WoMo das ganz stinknormale Kraftfahrzeug, wo die Beschränkung halt gilt.

LG vom Mikesch

brawo1 am 18 Mai 2015 17:59:36

DigiMik hat geschrieben:Nur, es heißt auch ...ausgenommen Personenkraftwagen, dann spielt die Klassifizierung doch wieder eine Rolle.
Nur hat sich die Rechtsprechung ausreichend darüber ausgelassen, ob ein WoMo dieser Ausnahme mit der Begrifflichkeit PKW entspricht, nämlich nicht.

Bei diesem Gesetzestext spielen die Fahrzeugklassen keine Rollen. Erläuterungen, bzw. die Rechtsprechung, was ein Personenkraftwagen ist, gab es schon, als noch niemand an solche Fahrzeugklassifizierungen dachte.

DigiMik am 18 Mai 2015 18:08:34

brawo1 hat geschrieben:Bei diesem Gesetzestext spielen die Fahrzeugklassen keine Rollen.

Wir sind uns ja vom Grundsatz her einig. Aber dann erkläre mir mal, wieso es dort heißt, ...ausgenommen PKW?

LG vom Mikesch

wolfherm am 18 Mai 2015 18:14:16

Leute,

dieses Thema hatten wir schon sehr häufig. Auch die Aufklärung hatten wir schon. Jetzt kann jeder hier seine eigene Interpretation versuchen ....und damit scheitern. Der Text ist doch klar: Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen...also auch Womos.

wolfworldwide am 18 Mai 2015 18:18:10

,
MIR NICHT :!:
Mich ärgert´s gewaltig, es bremst mich in meinem Fahrfluß !
(nein, ich rase nicht, ich fahr das, was erlaubt ist - aber das will ich auch fahren dürfen. Nicht einbremsen lassen durch zig-Kilometer lange Überholverbote, wo dann vorn dran eine

Nun ja,

wenn Du aber mit Deinem Dampfer zusätzlich auf der linken Spur rumhampelst störst Du den Fahrfluss der vielen tausenden Flinkfahrer, denen der Gesetzgeber in vielen Fällen eine uneingeschränkte Höchstgeschwindigkeik zugesteht. Was glaubst Du wie angepestet die erst sind. Wohnmobile sind in aller Regel reiner Lustverkehr, velocitymässig ohne Relevanz, anders als der Busverkehr, von daher was solls. Wenn ich nachdenke dann habe ich in gut fünf Jahren über 3,5 Tonnen einmal bewusst gegen das Überholverbot verstoßen.

Mit fröhlichen n vom CP Leiputrija


Wolf

wolfherm am 18 Mai 2015 18:22:04

Wolf,

was jeder daraus für sich persönlich macht, ist jedem unbenommen. Nur diese ewige Streiterei um die Auslegung einer klaren Textpassage........

Zeitwaechter am 18 Mai 2015 18:35:50

Einspruch euer Ehren . :D

schaut mal hier:
--> Link

Der Gesetzgeber hat es offenbar verseumt den Begriff "PKW" klar zu regeln. Ich habe eine genaue Difinition für PKW bis heute nicht finden können. Nur in den Europäischen Fahrzeugklassen von 1970 findet sich dazu eine klare Ansage. Und das ist die Klasse M.
Hier heist es :"Zur Personenbeförderung ausgelegte...." und (.... PKW und Wohnmobile und Busse) .

So wie Äpfel und Birnen und Pfaumen. Alles Obst und kein Gemüse. (LKW) :D

Klasse M1 ist gleich aber ohne Busse. Demnach bleib ich bei meiner Meinung, das Reisemobile Fahrzeuge zur Personenbeförderung sind. Und für diese gilt Zeichen 277 ausdrücklich nicht!

Vileicht muss das mal jemand ausfechten. Ich bin gespannt drauf. Die Eier dazu hätte ich schon, auch die richtigen Anwälte, aber das Kostenrisiko ...
:cry: :cry: :cry: :cry: :cry:

Eugen

wolfherm am 18 Mai 2015 19:00:38

Eugen,

ich habe jetzt keine Lust, in den alten Beiträgen zu suchen. Tu dir das mal an. Dann wirst du schnell erkennen, dass du auf dem Holzweg bist. Und wenn nicht, dann klage doch durch alle Instanzen.

Zeitwaechter am 18 Mai 2015 19:10:12

Lieber Wolfgang,
ich werde suchen, lesen und lernen.
Ich habe zwar eine eigene Meinung aber die ist ja nicht massgeblich. Und wenn ich einsehen mus das ich auf dem Holzweg bin, dann ist das OK für mich.
E.

brawo1 am 18 Mai 2015 19:31:13

Zeitwaechter hat geschrieben:Ich habe zwar eine eigene Meinung aber die ist ja nicht massgeblich. Und wenn ich einsehen mus das ich auf dem Holzweg bin, dann ist das OK für mich.

Eugen, so ist es, aber deine Aussage sollte sich so mancher hinter die Ohren schreiben, denn irren ist menschlich und dazu stehen kann leider nicht jeder.

Lancelot am 18 Mai 2015 19:41:27

wolfworldwide hat geschrieben:Nun ja,

wenn Du aber mit Deinem Dampfer zusätzlich auf der linken Spur rumhampelst störst Du den Fahrfluss der vielen tausenden Flinkfahrer, denen der Gesetzgeber in vielen Fällen eine uneingeschränkte Höchstgeschwindigkeik zugesteht.


Nun ja .. :D
die Flinkfahrer werden ja schon gestört - durch den Flinkbus, an dem ich dranhänge ..
Zusätzlich hample ich also störungsfrei ... :rofl:

Wolfgang, Flinkfahrer, mit und ohne Womo 8)

brawo1 am 18 Mai 2015 19:49:02

Zeitwaechter hat geschrieben:Der Gesetzgeber hat es offenbar verseumt den Begriff "PKW" klar zu regeln. Ich habe eine genaue Difinition für PKW bis heute nicht finden können.

Der Gesetzgeber nicht, aber der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt vielmehr ein eigenständiger Pkw-Begriff zu Grunde, wie auszugsweise diesem Urteil zu entnehmen ist: --> Link , siehe dort Ziffer 25.

Die Abgrenzung zwischen Lkw und Pkw ist nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs vorzunehmen. Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z. B. das äußere Erscheinungsbild


Jetzt alles klar?

Jambo am 18 Mai 2015 20:06:38





Nun ja .. :D
die Flinkfahrer werden ja schon gestört - durch den Flinkbus, an dem ich dranhänge ..
Zusätzlich hample ich also störungsfrei ... :rofl:

Sehr cool,

daran musste ich auch sofort denken. Hinzu kommen dann noch die Flinkopas, Flinkomas, Flinkfahrschüler, Flinkhastdunichtgesehen etc.

Ist mir aber auch rille, fahre nach FIA Classement :D

Zeitwaechter am 18 Mai 2015 22:00:59

Ich hab's tatsächlich gefunden. Das ist alles sehr verwirrend und unlogisch, aber es ist nun mal so. :twisted: :twisted: :twisted:
Also hier stehts:

Die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO bestimmt, dass für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h beträgt. Die Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Wohnmobile, sofern aus den Fahrzeugpapieren eindeutig zu erkennen ist, dass das zulässige Gesamtgewicht 7,5 t nicht überschreitet.

Ohne die Ausnahmeverordnung würde für derartige Wohnmobile die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h betragen.

Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erlassen und trat am 30. Mai 2005 in Kraft. Ursprünglich war sie bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Befristung wurde mit Wirkung zum 5. November 2009 gestrichen, so dass die Verordnung unbefristet gültig ist.


Offenbar wird hier deutsches Recht über das der EU gestellt. Finde recht seltsam aber ich war wirklich auf dem Holzweg. :lol: :lol: :cry: :cry:

, Eugen

brawo1 am 18 Mai 2015 22:11:32

Zeitwaechter hat geschrieben:Ich hab's tatsächlich gefunden. Das ist alles sehr verwirrend und unlogisch, aber es ist nun mal so. :twisted: :twisted: :twisted:

Was du gefunden hast, hat aber nichts mit dem Überholverbot zu tun.

Zeitwaechter am 18 Mai 2015 22:26:17

Zeitwaechter hat geschrieben:
Ich hab's tatsächlich gefunden. Das ist alles sehr verwirrend und unlogisch, aber es ist nun mal so. :twisted: :twisted: :twisted:


Was du gefunden hast, hat aber nichts mit dem Überholverbot zu tun.


Ja das stimmt hat es nicht. Da war ich wohl zu schnell. Bei erlaubten 100 km/h kann man sehr wohl LKW's überholen. :? :?
Aber was anderes konnte ich trotz intensivem suchen und lesen nicht finden. :nixweiss: Also bleib ich erstmal bei Womos sind PKW. Wers besser weiß und mir zeigt wo es steht , immer her damit. bin gespannt.... :?:
Ich fahre erst seit 3 Jahren Reisemobil und lerne gern von den alten Hasen. :mrgreen:
E.

DigiMik am 18 Mai 2015 23:07:21

Zeitwaechter hat geschrieben:Also bleib ich erstmal bei Womos sind PKW.

Ich wiederhole mich, steht schon weiter oben... :D
In der Richtlinie EU 2007/46/EG steht:

Klasse M1 (Obst) ist PKW (Apfel) UND Wohnmobil (Birne)

Äpfel dürfen überholen, auch wenn sie fett sind, Birnen nicht.
Nun schaue in Deiner Zulassung, was drin steht... :)

LG vom Mikesch

P.S.

brawo1 am 18 Mai 2015 23:14:24

Zeitwaechter hat geschrieben:Wers besser weiß und mir zeigt wo es steht , immer her damit. bin gespannt.... :?:

Hast du nicht mein Posting mit dem Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung gelesen? Das hat Gesetzeskraft, da wird der unterschied zwischen Pkw und Lkw genau beschrieben.

red-bull am 19 Mai 2015 06:38:55

Hallo zusammen,
ich kann diese Diskusion langsam nicht mehr verstehen, ob EU Recht oder deutsche Gesetzgebung ist doch alles Sch......egal.
NACH DEM VERKEHRSZEICHEN 277 LKW-ÜBERHOLVERBOT IM VOLKSMUND GENANNT DÜRFEN KRAFTFAHRZEUGE JEGLICHER ART ÜBER 3,5TO ZGG. NICHT MEHR ÜBERHOLEN, OB MIT ANHÄNGER ODER OHNE.

red-bull am 19 Mai 2015 06:42:10

red-bull hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich kann diese Diskusion langsam nicht mehr verstehen, ob EU Recht oder deutsche Gesetzgebung ist doch alles Sch......egal.
NACH DEM VERKEHRSZEICHEN 277 LKW-ÜBERHOLVERBOT IM VOLKSMUND GENANNT DÜRFEN KRAFTFAHRZEUGE JEGLICHER ART ÜBER 3,5TO ZGG. NICHT MEHR ÜBERHOLEN, OB MIT ANHÄNGER ODER OHNE.
Nur der Reisebus ist die Ausnahme, der darf überholen auch mit 11to zGG.

Tinduck am 19 Mai 2015 08:09:37

Laut pm hat der Herr Dobrindt sich geweigert, den Empfehlungen der Experten und Lobbyverbände zu folgen und wird keine Ausnahme für WoMos hinzufügen, wie sie für Reisebusse existiert. Das Thema scheint damit zumindest bis zum nächsten Ministerwechsel erstmal vom Tisch zu sein.
Bis dahin muss man halt hinterherfahren oder einen Punkt und XXX Euro riskieren, wenn man trotzdem überholt. Ein gründlicher Blick in den Rückspiegel und das Vermeiden von Elefantenrennen könnte das Risiko, erwischt zu werden, stark mindern. Und wenn es doch passiert... Kismet.

Bis denn,

Tinduck

Freedom am 28 Mai 2015 15:26:09

Foristen , es doch gar nicht ganz abgelehnt worden , sondern es ist der Hinweis gegeben worden , dass die Länder , die für die Umsetzung von Richtlinien zuständig sind , die Möglichkeit haben Ausnahmen zu erlassen . Diese Antwort ist doch schon vor einem Jahr vom VKM gekommen . Der persönliche Wunsch jedes Einzelnen kann doch wegen zu geringer
Fachkompetenz und Breitenwissen nicht die STVO umkrempeln . Es sind doch auch schon wieder Stimmen von Wohnmobilisten laut, den Führerschein Klasse B ändern zu wollen , weil Söhni das Fahrzeug nicht fahren darf . Da kommt niemand auf den Gedanken , dass es ein schmaleres Fahrzeug auch tun würde. Es gibt doch nicht nur Foris auf der Straße .
Mehr als diesen Verweis im Umgang mit dem Zeichen 277 war doch einfach nicht zu erwarten .
Wer die Sache fachkundig bedacht hat , kann doch überhaupt nicht zu einer anderen Regelung gekommen sein .
Der Rattenschwanz von Änderungs - und Ausnahmekriterien wäre fast unüberschaubar geworden .
Außerdem verstehe ich als Außenstehender kaum , warum die User so erpicht darauf sind jemanden der absolut nicht verstehen will, unbedingt zu überzeugen .( Siehe oben)
Wenn jemand nicht kapieren kann oder will , dass er ein Wohnmobil und keinen Pkw fährt , dann lasst ihn doch mal an einen anderen kundigeren Polizisten geraten , als der , der ihn beraten hat . Polizisten sind auch nicht mehr auf allen Gebieten Fachleute . Die Frage wäre , hat er einen gefragt ? Im Internet ist jede Aussage nicht unbedingt an Wahrheit gebunden .
Manche Kraftfahrer , auch Wohnmobilfahrer müssen erst durch einen Griff in die Tasche geweckt werden .
Freedom.

Tinduck am 28 Mai 2015 20:20:40

Das mit den Ländern ist so eine Sache... Die können keine generelle Ausnahme erlassen, sondern müssten jedes einzelne Überholverbot mit dem Zusatschild "7,5 t" ausstatten, damit es erst ab 7,5 t gilt. Da das eine Menge Geld kosten würde, wird es natürlich nicht gemacht, was der Herr Bundesverkehrsminister wohl auch so beabsichtigt hat.

Und was die Sinnhaftigkeit des Überholverbotes angeht: da die Reisemobile über 3,5 t bis 100 km/h fahren dürfen, sollten Sie LKW, die ja nur 80 fahren dürfen, auch im LKW-Überholverbot überholen dürfen. Aus diesem Grund dürfen Reisebusse das ja auch. Diese Ausnahme müsste einfach auf sämtliche Fahrzeuge erweitert werden, die schneller als LKW fahren dürfen, das wäre dann auch verständlich und nachvollziehbar. Wäre dann noch nicht mal speziell für Wohnmobilisten...

Bis denn,

Tinduck

Freedom am 05 Jun 2015 17:35:20

Verkehrsregeln werden nicht nach der Maßnahme -Wünsch Dir was- erlassen , sondern da arbeiten viele Fachleute aus vielen Verbänden intensiv und lange dran. Da müssen viele Randregeln und übergreifende Vorschriften beachtet werden , von denen der Normalo nicht einmal weiß , dass es sie gibt.
Freedom.

silent1 am 05 Jun 2015 17:48:04

Freedom hat geschrieben:Verkehrsregeln werden nicht nach der Maßnahme -Wünsch Dir was- erlassen , sondern da arbeiten viele Fachleute aus vielen Verbänden intensiv und lange dran. Da müssen viele Randregeln und übergreifende Vorschriften beachtet werden , von denen der Normalo nicht einmal weiß , dass es sie gibt.
Freedom.



Jau,

alles klar.
:kuller:


Entschuldige bitte.
Aber bei einigen Dingen die da so beschlossen werden fehlt mir allein der Glaube das es sich bei den Entscheidern und auch den Beratern um Fachleute handelt.
Ich sehe da vielmehr Interessengemeinschaften, Ignoranten, und Ahnungslose.

Lancelot am 05 Jun 2015 18:01:19

silent1 hat geschrieben: Ich sehe da vielmehr Interessengemeinschaften, Ignoranten, und Ahnungslose.


Dazu noch reichlich alte Seilschaften, saubere Lobbyarbeit und parteipolitische Interessen, garniert mit reichlich Proporzgedanken - ich stimm bei Dir so, Du bei mir so :!:
Das "Wohl des Volkes", auf das die alle mal geschworen haben, kommt da irgendwie nicht mehr vor .. :gruebel:

Hier : obwohl und trotzdem die "Fachleute aus vielen Verbänden intensiv und lange dran" gesessen haben und die Ausnahme der "scheren Womos" analog zu den Reisebussen befürwortet haben, kommt die Politik und bläst das Ganze wieder ab. Warum :?:
Na ja ... :wall:

gerhardo am 05 Jun 2015 21:03:36

Hallo,
von der Logik sehe ich es auch so, dass Fahrzeuge über 3,5t die 100 kmh fahren dürfen, genau wie Reisebusse im "LKW"-Überholverbot überholen dürfen sollten.
Ist leider nicht so. Glücklicherweise gibt es einige Strecken, wo das Zusatzschild ab 7,5t angebracht ist. z.B. weitgehend auf der Strecke Nürnberg - Heilbronn.
Da ich mit meinem 4,25t Womo, dass äußerlich nicht unmittelbar als "über 3,5t" erkennbar ist, dank 3,0l-Maschine locker 130 - 140kmh fahren kann, ignoriere ich gelegentlich das Überholverbot und ziehe zügig vorbei. Passiert aber auch, dass ich mit Tempomat gemütlich LKW-Tempo fahre und mich über den niedrigen Dieselverbrauch freue.
gerhardo

Freedom am 06 Jun 2015 16:00:24

Lancelot / Silent , man muss doch auch nicht alles verstehen . Wünschen darf man ja.
Wenn es dann nicht klappt , dann werden diejenigen sauer , weil ihre Wünsche nicht in Erfüllung gehen .
Die Reisemobilfunktionäre nun als Fachleute zu bezeichnen halte ich für sehr übertrieben .
Eigentlich wollen sie doch nur mit einem Reizthema ihrer Leserschaft und Mitgliedern helfen evtl. um ihre Daseinsberechtigung zu dokumentieren , ohne dabei das Große und Ganze
im Auge zu haben .
Es gibt sicher genau so viele Leute die gegen eine Änderung sind , wie solche , die es begrüßen würden .
Vielleicht sogar mehr Gegner , denn mit einer nennenswerten Zahl von Unterschriften hat es doch nicht geklappt.
trotzdem an alle die sich ärgern . Vielleicht später mal.
Freedom.

Lancelot am 06 Jun 2015 16:43:57

Freedom hat geschrieben: Vielleicht sogar mehr Gegner , denn mit einer nennenswerten Zahl von Unterschriften hat es doch nicht geklappt.


:roll: :roll:
Du könntest Dich wenigstens richtig informieren ..
Lies den Tröt halt mal von Anfang an ... :?

Freedom am 06 Jun 2015 17:35:29

Natürlich habe ich die Antworten gelesen , aber da wird soviel Ungereimtes geschrieben , da kann ich schon aus Zeitgründen nicht alles verfolgen .
Letztendlich werden doch nur Wünsche einer Minderheit geäußert , die nicht erfüllbar sind , weil sie den Wünschen der Allgemeinheit entgegen laufen . Es wird immer von den meisten Usern auf die Busfahrer verwiesen , aber das ist n.m.M. äußerst anmaßend , wenn sich ein WOMO Fahrer mit einer Durchschnittsleistung von ca. 15000 km und Freizeitkapitäne mit einem Berufsfahrer mit einer guten Ausbildung und jährlicher Untersuchung vergleichen.

Dazu kommt noch ein erwiesen hohes Durchschnittsalter .
Tatsache ist , im Ganzen gesehen war die Zahl der Eingaben gering und nicht ausreichend . Hätte aber trotzdem keinen Bestand gehabt. Grundsätzlich ist doch auch keine Ablehnung erfolgt , sondern es wurde auf die Länderkompetenz verwiesen .
Also doch ein Teilerfolg , der zwar vorher schon feststand , aber doch mindestens keine Ablehnung beinhaltete.
Freedom .

Lancelot am 06 Jun 2015 18:22:20

Wird nix sachliches, ich geb´s auf ... :roll:

silent1 am 06 Jun 2015 19:13:34

Gut gelaunt und frohen Mutes blicke ich auf die Zunkunft unserers Landes.
Ich werde gut schlafen heute Nacht mit dem Wissen, dass sich bei uns Menschen mit Blick für das große Ganze um unser Wohlergehen kümmern. :wink:

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