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Guude! Heute Post bekommen. RP Karlsruhe. :D Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A 8 um 8'km. Die Besonderheit: offenbar haben die in den neuen Fahrbahnen zwischen KA und S Sensoren eingebaut, die die Geschwindigkeit messen. Zu sehen sind jetzt nur noch die Blitzereinheiten. Kein Messgerät! Hab daher nur den "Blitz" gesehen. Also schön aufgepasst! CU Wolf
hallo wolf, danke. was kostet denn sowas mit allem?
Gibt es schon lange auf der A2 zw. Hannover und Helmstedt :ja:
Ich habe auf der Autobahn mit 7 kmh zu schnell :lol: 15€ bezahlt, war allerdings vor der" Reform" des Bußgeldkataloges. Manchmal wünsche ich mir, unsere Judikative und Exekutive wären auch bei anderen Verfehlungen ähnlich erfindungsreich und unnachgiebig. 8 km/h mehr als auf dem Schild steht, auf einer Autobahn, wo es einfach nur geradeaus geht- wahrlich ein ganz schweres Vergehen. Da muß die volle Härte des Verwarngeldkataloges ´ran. Anders halt wie bei Steuerbetrug. Gibt leider keine Straffreiheit bei Selbstanzeige. 8 km/h liegen im Verwarngeldbereich- irgendwas um 15 EUR, über 7,5 to, Gefahrgut o.ä. etwas mehr.
Wenn ich mich recht erinnere werden immer 5% Toleranz eingerechnet, also bei 100 löst der Blitzer ab 105 aus, daher müsste Wolf mit 113 kmh unterwegs gewesen sein. Harald
Ach was, da steht ein Schild, jeder weiß wie schnell er fahren DARF. Wer schneller fährt muß auch wissen das das Geld kosten kann. Sei froh das Du in Deutschland wohnst, gleich über die nächste Grenze (egal welche) wirds erheblich teurer. ciao Ludo Mit echten 113. Also mit 120 auf dem Tacho. Da finde ich 15 Euro sehr günstig. Immerhin werden durch Geschwindigkeitsubertretungen Andere gefährdet. Ein Schwarzfahrer in der Ubahn zahlt viermal mehr und kassiert eine Anzeige im Strafrecht. Ich mein ja bloß, Alf Ich sehe das als freiwillige Spenden. Kann man, muß man aber nicht bezahlen :wink: Dieter Bis 20kmh drüber kostet es nur Geld, ab 21kmh drüber kostet es Geld und es gibt Punkte ! :( Harald Hai! WoMo wird als LKW eingestuft, 88 km/h gefahren, 15 Euro. Nicht akzeptiert, mal sehen, was daraus wird. Werde dann b berichten. CU Wolf
wirste wohl kaum begründen und durchsetzen können. Zahlen wäre klüger und billiger gewesen. ciao Ludo zahlen ist immer am Besten, man bekommt ja auch einen gegenleistung ( Foto) :lach: klebe diese in mein Album und merke wenn man sich die Fotos anschaut man wird älter :cry: Das Kostenrisiko ist minimal, aber die Entscheidung über die Zuordnung wäre fundamental. Bin ich ein Fahrzeug der Klasse M oder eines der Klasse N. Wäre doch auch für die Besteuerung wichtig. Der Gesetzestext ist ganz klar. In der Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a StVZO ist in Ziff 5.1 ist Wohnmobil ohne Berücksichtigung des Gewichtes als ein Fahrzeug der Klasse M eingeordnet. Mal sehen, wie die das beim RP sehen. Auf dieser Strecke sowie bei allen neu gebauten Fahrbahnen werde ich in Zukunft wohl nur noch genau 80 fahren, auch wenn die Kollegen der Brummifraktion dicht auffahren. :D Fazit dieses Vorfalls ist wohl aber auch das, dass man sich nicht mal mehr darauf verlassen kann, dass nur mittels am Strassenrand aufgebauten Geräte kontrolliert wird. Da kann man nur noch darauf warten, dass auch Gewichtssensoren verstärkt eingesetzt werden. Also bis dann Wolf Wie schwer ist dein WoMo?
Das wird von den Behörden offensichtlich ziemlich willkürlich gehandhabt. Über 3,5t bist du ein LKW, drunter nicht. Auf der Rheinbrücke bei Karlsruhe stehen ja auch 3! Blitzer. Für LKW ist dort 60km/h. Ich fahre regelmäßig mit 80 durch (>3,5t) und bin auch öfters geblitzt worden. Eine Rechnung kam noch nie. Frank
Du kennst die Strecke Karlsruhe-Stuttgart offensichtlich nicht. Dort gibts fast täglich Unfälle, oft wg. dieser unsinnigen Raserei. Frank
Da bin ich letzt mit 99 durch (u 3, 5 to) und bin auch geblitzt worde. Zu Tode erschrocken. Aber legal. Alf KudlWackerl, dafür, daß du zu Tode erschrocken bist, biste noch recht lebendig :D Guude! Post vom RP: Offenbar wollten die sich vor der Stellungnahme drücken, ob mein WoMo ein Lkw ist oder nicht. Die haben doch einfach das Verfahren eingestellt. :cry: Dabei wollte ich eigentlich eine Entscheidung, ob Klasse M oder N. Na ja, was soll`s. CU Wolf RaiWo ... sei zufrieden und ärgere dich nicht mal eine Anmerkung zu den abziehbaren Toleranzen: ich war auch der Meinung, dass 5 % abgezogen werden (ist leider ein Irrtum): es werden aktuell abgezogen: gemessene Geschwindigkeit unter 100 km/h -3km/h = Vorwurf bzw. tatsächlich zu beurteilende Geschwindigkeit gemessene Geschwindigkeit über 100 km/h -3 % von der gemessenen Geschw. = Vorwurf bzw. tatsächlich zu beurteilende Geschwindigkeit An den stationären Blitzern an der A8 (Flughafen und Kreuz Stuttgart) werde ich regelmäßig geblitzt - bisher kam nie was. Aber im RP (mal angerufen) konnten sie mir das auch nicht erklären und der Referatsleiter ist nie greifbar ;D :mrgreen: ;D
ein bischen hipp biste schon oder? :D :D :D Leute , Leute : frajo schrieb : über 3,5t bist du ein LKW unter 3,5t nicht . Das ist genau so ein Unsinn wie Raiwo schrieb : Wollte sich um Stellungnahme drücken .....! Die wollten sich nicht drücken , sondern die Aufforderung wird schematisch versandt , vielleicht zahlt auch jemand , erst nach Zurückweisung wird nachgeprüft und was dann unter M fällt wird annuliert. Hier die EU Klassifizierung aus der hervorgeht , ein M Fahrzeug egal welches Gewicht wird nicht zu einem N Fahrzeug , denn dafür müsste es ein KFZ zur Güterbeförderung werden . Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile). Klasse M1G: Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 t. Klasse M2: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen. Klasse M3: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen. Klasse N immer Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung . Es ist genau so , wie ich schon immer wieder feststellte , Kraftfahrer , vor allen Dingen solche die schon länger im Besitz einer FE sind werfen alle Begriffe durcheinander und können sie kaum anwenden . Kraftfahrzeuge , Fahrzeuge , PKW und Lkw sind festgelegte Begriffe und können nur dafür angewendet werden . Die Begrifflichkeiten M und N sind die Oberbegriffe und haben mit dem im Fahrzeugschein und anderen Doc. keine Übereinstimmung . Immer ganz eng am dort beschriebenen Begriff halten . Giovanni. Guude! Nur zur Klarstellung: Ich war ca. 30 Jahre u. a. für Verkehrsdelikte bei einer Staatsanwaltschaft tätig. Ich denke, dass ich schon etwas Ahnung habe und auch weiß, was die Einstellung bedeutet. Sie ist ja nicht erfolgt, weil man jetzt davon überzeugt ist, dass mein Fahrzeug kein Lkw ist, sondern weil man von "geringer Schuld" ausgeht. Wir hatten bisher zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen, einmal in Hessen und einmal in NRW. In beiden Fällen lautete der Vorwurf, dass wir (mein Sohn und auch ich) mit dem PKW zu schnell gefahren seien. Ich vertrete auch den Standpunkt, dass mein WoMo, auch wenn es über 7,5 t hat, ein Fahrzeug der Klasse M ist. In der Klasse M gibt es keine Unterscheidung nach Gewicht, sondern lediglich nach Zahl der Sitzplätze. Das hätte ich jetzt gerne gerichtlich geklärt, aber ...... Im Moment trifft mich das Überholverbot sowieso nicht, weil mit Anhänger unterwegs. CU Wolf Jein, das Ganze ist sehr viel verschachtelter. Viele Wohnmobile werden auf Basis von Fahrgestellen und Nutzfahrzeugen aufgebaut, sind deshalb oft der Klasse N zuzurechnen, auch wegen der Umweltvorschriften für diese Fahrzeugklasse, die anders (meist weniger streng) sind, als bei M1/M2 basierten Wohnmobilen (häufigstes Beispiel T5) Auf der sicheren Seite ist man mit der Faustregel, daß man mit einem Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5to auf Landstraßen 80 km/h fahren darf und auf Autobahnen 100km/h. Die Verkehrszeichen Durchfahrtsverbot für LKW >3,5to sind ebenso zu beachten wie das Überholverbot für Lkw und das Abstandsgebot. Über die Fragen der zulassungsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Geschwindigkeitsbegrenzungen etc. hat der europ. Gerichtshof die verschiedensten, teils nicht ganz einheitlichen Urteile gefällt. Ich blick da immer noch nicht ganz durch. Z.B. Sprinter als Personenfahrzeug zugelassen aber mit 4,6to, darf der mehr als 80 oder nicht? Ich hatte den Fall auch einmal, daß ich mit Hänger und 105km/h geblitzt worden bin, allerdings hatte ich eine 100km/h Zulassung, kurz widersprochen und es war Schicht im Schacht. Thomas Giovanni hat es schon angedeutet: Hier werden zwei vollkommen verschiedene Rechtssystem miteinander vermischt. Die Klasseneinteilung M,N, O, L.... ist EG-Recht und betrifft die Zulassung. Es gibt ein systematisches Verzeichnis der Aufbauarten. Hier wird zwischen EG-typgenehmigten Fahrzeugen und nach national in Verkehr kommenden Fahrzeugen unterschieden. Verkehrvorschriften sind aber Ländersache. Genau deshalb gibt es hier gravierende Unterschiede in den Definitionen. Im deutsche Verkehrsrecht gibt es keine Schilder die "Lkw" bedeuten. Es geht immer um Kraftfahrzeuge über 3,5t und in der Regel ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Das was mit "Durchfahrtsverbot für Lkw" gemeint ist, heißt im Verordnungstext "Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t einschließlich ihrer Anhänger ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen". Das verwendete Lkw-Symbol auf dem Schild ist hier irreführend. Ein Wohnmobil ist nach deutschem Verkehrsrecht kein Pkw. Nach EG-Recht ist es ein Klasse M1 Fahrzeug mit einer besonderen Zweckbestimmung, was aber im deutschen Verkehrsrecht wiederum keine Rolle spielt. Daniela, entschuldige , du warst schneller . Aber genau so issis. Ciao. Giovanni.
DAFÜR gabs von mir die gelbe Karte :evil: ciao Ludo ... wer im Glashaus sitzt, ... Worum geht's hier eigentlich noch? Liebe , Alf :thema: :ton:
:ton:
Ist ja gut, ich weiß das, aber das Verkehrszeichen ist irreführend und wird deshalb oft mißverstanden, was meinst Du, wie viele z.B. SUV Fahrer der Ansicht sind, die Schilder gälten nicht für sie (und ich verkneif mir da jede polemische Anmerkung zu). Im Übrigen find ich Deinen Ton ziemlich neben der Kappe, so ein Bißchen Ahnung hab ich schon wovon ich rede, ich verdien nämlich meinen Lebensunterhalt mit dem Umbau von M1 Fahrzeugen. Und nur weil Du meinst, es besser zu wissen, strunzt nicht gleich jeder andere oder war nur Kleingärtner in der Staatsanwaltschaft. Und wer sich mal durchliest durch die Fälle, die da letztlich beim europ. Gerichtshof gelandet sind, der weiß nun wirklich nicht mehr, was nationale und was europäische Entscheidungen sind, ich hatte das Beispiel mit dem 4,6to Sprinter genannt. Thomas Thomas Moderation:Liebe Duellanten, tragt bitte eure Befindlichkeiten an anderer Stelle aus. Hier wollen wir sachlich bleiben und auch keine Vermutungen über frühere Anstellungsverhältnisse anstellen. Mit adventlichen n. Wolfherm
Guten Abend Moderation:Wort entfernt. Passt nicht zum geforderten Umgang. Wolfherm. Du hast sicherlich ein inhaltlich fundiertes Hintergrundwissen.Die Art und Weise wie Du es hier zum besten gibst ist hingegen intellektueller Tiefflug. Leider passiert Dir das in nahezu jedem Fred. PaulvanS..., wenn du das so siehst , dann entschuldige ich mich . Du solidarisierst dich aber mit Usern die öffentlich Falschansichten verbreiten , die wiederrum Blogger lesen , auch anwenden könnten und dadurch Schaden erleiden könnten. Wenn hier manchmal mit großer Innbrunst und Überzeugung Falschinterpretationen vertreten und verbreitet werden, greife ich ein . Zuerst meistens nur mit einer Richtigstellung , wenn dann immer noch Entschuldigungen und weitere Verfälschungen auftreten , wirklich auch etwas deftiger . Nach dem Grundsatz , wer Heute etwas erklären will, braucht Wissen und einige Lautstärke , sonst hört keiner zu . Meine Beiträge sind aber wenigstens , was die rechtliche Substanz angeht , nicht nur nachvollziehbar, sondern auch nachlesbar . Verkehrsvorschriften sind kein subjektiver Schwatz , sondern für uns alle eine Rahmenrichtlinie an die wir uns halten müssen , sonst wird es teuer und supergefährlich . Für jetzt und später , an alle : Verzeihung , aber siehe oben . Giovanni. So, jetzt sind wir dann wieder auf Normalniveau, hoffe ich. Was mir tatsächlich neu war (ich hoffe, ich bin da nicht allein), ist die Bedeutung des Überholverbotsschildes mit dem roten LKW. Wenn das bedeutet, daß kein Fahrzeug (incl. Anhänger) mit zul. Ges. Gew. >3,5t da überholen darf, hab ich da anscheinend schon ab und zu (eigentlich eher öfter als das, weil ich oft mit dem 100km/h Autotransportanhänger unterwegs bin) was falsch gemacht. Ich hatte da bislang 7.5t im Kopf, aber man lernt halt nie aus. Oder kann mir das mal wer erklären: Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Heißt das, es gilt nicht, wenn das Zugfahrzeug ein Pkw / Wohnmobil ist, auch wenn das zulässige Gesamt(zug)gewicht > 3,5t ist? Was ich mich frage ist, warum ich noch nie entsprechend beanstandet oder kontrolliert worden bin, wahrscheinlich einfach nur Glück gehabt? Was ist eigentlich mit den Wohnmobilen, die noch keine EU Klassifizierung haben, es fahren ja davon auch noch eine erhebliche Anzahl rum? Thomas Thomas Heißt es nicht. Wie kommst du darauf, dass Womos ausgenommen sind? Oder habe ich das jetzt falsch interpretiert?
Ein Wohnmobil ist aber ein "Sonderfahrzeug zur Personenbeförderung", gemäß EU ein Fahrzeug der Klasse M, also "Umgangssprachlich" ein Personenkraftwagen............... ciao Ludo
Nur bei Personenkraftwagen und Kraftomnibussen gilt das Überholverbot nicht. Ein Wohnmobil ist 1. ein Kraftfahrzeug und 2. kein Personenkraftwagen.
Ein Wohnmobil mit EU-Kassifizierung ist ein Fahrezug zur Personenbeförderung von nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen mit besonderer Zweckbestimmung. Somit fällt das Wohnmobil nach nationalem Recht unter Sonstige Kraftfahrzeuge. Ein Wohnmobil ohne EU-Kassifierzung ist, wie zuvor geschrieben, ein Sonstiges Kraftfahrzeug.
So.Kfz heißt Sonstiges Kraftfahrzeug und ist eben kein Personenkraftwagen. Leute, Merkt euch doch mal das Gewicht und nicht die Klassifizierung. Ist doch relativ einfach. Wird hier immer wieder von den Fachleuten erklärt. Sollte man doch verstehen können. Fahrzeug / Kraftfahrzeug................pillepalle............... Kraftwagen + Personen = Personenkraftwagen.......................Du mußt nur die Poliker/Polizisten überzeugen................ ciao Ludo
Nö, da merk ich mir lieber das "Ausgenommen".......... ciao Ludo |
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