WERNER1953 am 17 Dez 2014 11:41:09 Wir haben uns gerade ein neues Wohnmobil gekauft,. Es steht z.Zt. noch beim Händler und soll im März 2015 als Saisonfahrzeug mit VK Versicherung zugelassen werden. Frage: Wer kann uns Tipps zu einer günstigen WOMO Kfz Versicherung geben. Gibt es spezielle WOMO Versicherungen? Die Versicherungen, bei denen unsere PKW`s versichert sind, sind zu teuer für das WOMO. Wir haben noch 2 PKW`s, die wir auch behalten werden. Meine Frau und ich fahren jeweils mit einer noch zu zahlenden Prämie von 30 %, haben also hohe Schadensfreiheitsrabatte., Gelten die dann auch für das WOMO ? Ist das Womo mit Saisonkennzeichen auch in der Zeit , in der es nicht gefahren werden darf, gegen Diebstahl, Brand, Sturm etc,, also Teilkasko versichert?=
Gast am 18 Dez 2014 18:42:01 Da kann ich die RMV (Reisemobilversicherung) eine Untergruppe der KRAVAG empfehlen,ich habe dort mein Womo VK versichert plus Schutzbrief für Abschleppkosten da höher als 3,20 m sowie zusätzlichem Auslandsschutz,bin sehr zufrieden.Fahrzeug ist auch während der Standzeit versichert,ich habe auch Saisonzulassung.
Arno
Gast am 18 Dez 2014 19:41:07 Dito, hatte keine günstigere gefunden .... 5tes Fahrzeug :D
Alf
MaceBo am 18 Dez 2014 21:02:08 Nabend,
Bin auch gerade auf der suche da mein Fahrzeug auch demnächst kommt.
Ist bei Saisonkennzeichen die Ruheversicherung Standard oder muss das extra vereinbart werden?
Marcel
BadHunter am 19 Dez 2014 09:15:32 Ruheversicherung ist praktisch bei Saisonkennzeichen automatisch dabei.
Bei Neufahrzeugen ist RMV sicher eine gute Wahl. Bis vor ein paar Jahren hatten wir auch unsere gebrauchten Womos dort versichert. Allerdings nun seit 3 Jahren nicht mehr, da es auch Versicherungen gibt, die nach Zeitwert versichern, und da war eine andere wesentlich günstiger.
cowboy1958 am 19 Dez 2014 11:40:03 Moin ich habe die 25 % von meinem Motorrad auf mein neues, gebrauchtes, Wohnmobil umschreiben lassen. Haftplicht liegt beim WoMo jetzt bei 30 % und VK bei 32 %
OK Motorrad ist wieder auf 100... aber das macht 60 € mehr im Jahr :D
Übrigens abgeschlossen bei der KRAVAG :wink:
Helmchen am 19 Dez 2014 12:26:54 Kaufe Dir eine aktuelle pm oder RI, suche nach den Anzeigen der Versicherer/Agenturen im hinteren Bereich und lasse Dir von denen ein Angebot machen, vergleiche die Bedingungen und entscheide Dich.
Das Thema wird m.E. immer überschaubarer, denn es gibt gar nicht so viele, wie man zunächst glaubt.
Die bekannten Klassiker unter den Versicherern, wie HUK, AXA usw. wollen uns eigentlich gar nicht mit unseren Mobilen und sind deshalb wegen der hohen Prämien uninteressant. Jedenfalls ist das meine Erfahrung, die ich gerade wieder vor einigen Wochen machen musste.
isii am 20 Dez 2014 16:25:59 Hallo, ich bin auch gerade auf der Suche nach einer Versicherung für mein neues Wohnmobil, welches in 4 Wochen fertig sein wird. Ich war mit meinem Kastenwagen bisher bei der RMV, kann aber zu dazu keine Bewertung abgeben, da ich keinen Schaden hatte.
Nun habe ich ja noch Zeit und habe mir div. Angebote eingeholt. In den Leistungen gibt es schon einige kleine Unterschiede, ich bin mal von Haftpflicht und Vollkasko 100 Mio pauschal und einer SB von 500/150 € ausgegangen. sowie Schutzbrief, Inhaltsversicherung 8000 € ( Zeitwert) , Auslandsschadenschutz Im Großen und Ganzen unterscheiden sich bei den Leistungen, wenn man Zusatzpakete bucht wie Inhaltsversicherung, Schutzbrief (meiner vom ADAC ist leider für die Katz, da der ADAC nur Fahrzeuge bis 3,20 m abschleppt, ich bin genau 12 cm zu hoch, wie ärgerlich !) Wichtig ist für mich u.a. die Neupreisentschädigung - überall 6 Monate , außer bei der Weser-Assekuranz, da sind es 18 mon !! Auslandsschadenschutz, Verzicht auf neu für alt, Fährrisiko mit großer Havarie, erweiterte Wildschadensklausel , beliebiger Nutzer/Fahrer, Reise nach Marokko oder Türkei mitversichert, Reisedauer überall 6 mon. (außer bei der Nürnberger) ich schreibe einfach mal die Preise hin, die Leistungen sind fast identisch, s.u.
Angebote hatte ich von
ESV ( Versicherer HDI) , die geben Clubrabatt 10% ( schnell mal in den Caravan-Salon-Club eingetreten, kostenlos!) und 10 Prozent Kombi-Rabatt, wenn ein anderes Fahrzeug dort versichert ist/wird. Für meinen PKW ist dort sogar die Vers. 20 € günstiger als bei der HUK. enthält Unfall-Fahrerschutz 8 Millionen sehr freundliche und kompetente Beratung !! 879 €
Weser-Assekuranz ( Generali) auch dort Rabatte und Neupreis und Kaufpreisentschädigung 18 mon Angebot € 500/500 SB, lasse ich nochmal berechnen auf 500/150 sehr freundliche und kompetente Beratung !! 946 €
RVM tel. Beratung ließ zu wünschen übrig 1174 €
ADAC tel. Beratung ließ zu wünschen übrig, ohne Schutzbrief wegen der Höhe des WoMos 1002 €
Jahn&Partner (Nürnberger) Reisedauer nur 4 Monate ( betr.: Schutzbrief) Preis wird noch höher, da der Fremdnutzer noch mitgerechnet wird z.Z. € 877
wenn ich noch etwas heraushandeln kann, gebe ich nochmal Bescheid.
Martina
tliner am 21 Dez 2014 10:45:12 Hallo, Hier ein paar Daten der HUK von mir, Tarifgruppe: N Datum der letzten Änderung: 16.03.2013 Ablauf: 16.03.2014 Nächste Fälligkeit: 16.12.2013 Zahlung: vierteljährlich Fahrzeugart: Campingfahrzeug/Wohnmobil Hersteller: Roller Team Leistung: 96 kW 131 PS 2287 ccm Fahrzeug-Identifizierungs-Nr.: ZFA2500..................... Erstzulassung: 03.2013 Versicherungssummen: 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jedoch bei Personenschäden max. 15 Mio. € (bis 31.03.13 12 Mio. €) je geschädigte Person mit Schutzbrief incl. Ausland SF-Klasse: SF 10 (Beitragssatz 45 %) Kaskoversicherung: Vollkasko mit 150 € Selbstbeteiligung einschließlich Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung SF-Klasse: SF 10 (Beitragssatz 35 %) Fahrerschutz : nicht eingeschlossen Ausland Schadenschutz: Die Versicherungssummen entsprechen denen des Haftpflichtvertrags. Beitrag Kfz-Haftpflicht: 44,73 € Beitrag Kasko: 106,11 € Beitrag Ausland-Schadenschutz: 3,75 € Gesamtbetrag: 154,59€ Vierteljährlich Die genannten Beiträge gelten ab 16.12.2013 Und da wir in 15 Jahren noch nie Probleme mit der HUK hatten auch bei Eigenverschulden werde ich nicht für 100€ wechseln. Nachtrag: Jetzt SF 20 Versicherungswert: 60.0000€ Beitrag Kfz-Haftpflicht: 42,11 € Beitrag Kasko: 91,19 € Beitrag Ausland-Schadenschutz: 3,00 € 136,30€ Vierteljährlich Die genannten Beiträge gelten ab 01.01.2015, Mehr unter Suche, z.B. --> Link
kurt2 am 21 Dez 2014 11:33:31 BadHunter hat geschrieben:Ruheversicherung ist praktisch bei Saisonkennzeichen automatisch dabei.
HAllo, für Suchende noch ein kleiner Hinweis bzgl. der Ruheversicherung: Meist sind im "Kleingedruckten" bestimmte Bedingungen aufgeführt. ZB.: Abstellung auf eigenem Grundstück, oder auf eingezäuntem/umzäunten Grundstück,oder einem umschlossenen Raum u.s.w.! Es lohnt deshalb, diese Bedingungen genau zu studieren und mit dem tatsächlichen Unterstellungs-/ Ruheplatz zu vergleichen. Könnte im Fall der Fälle wichtig werden. Beispiel: Bei mir wird in den Vers.- ABG`s ein "umfriedeter Abstellplatz" gefordert. Mein WoMo steht zwar auf eigenem, umzäuntem Grundstück in einem Carport, die Ausfahrt zur Straße hin ist jedoch nur durch eine Kette, nicht mit einem Tor versehen, somit nicht "umfriedet". Ich habe die Situation fotografiert und mit einer entsprechenden Anfrage an die Vers. gesandt. Die schriftliche positive Antwort "Das genügt uns auch"! habe ich selbstverständlich den Vers- Unterlagen beigelegt. :D
BadHunter am 21 Dez 2014 12:36:13 Das mit dem "umfriedeten Grundstück" hat nichtmal unbedingt nur was mit der Versicherung zu tun. Da achtet sogar die Polizei drauf, weil es darum geht, dass es ja rechtlich ein nicht zugelassenes Fahrzeug ist (in der "Ruhephase") und dieses nicht in den öffentlichen Verkehrsraum kommen darf, was bei einem Diebstahl passieren könnte. Deshalb sagen auch Zulassungsstelle und Polizei, dass ein Fahrzeug in der Zeit entsprechend gesichert abgestellt sein muss, also mit abgeschlossenem Tor, Kette oder wie auch immer... So hat es mir mal jemand von der Zulassungsstelle erklärt.
kurt2 am 21 Dez 2014 13:04:52 BadHunter hat geschrieben:... Da achtet sogar die Polizei drauf, weil es darum geht, dass es ja rechtlich ein nicht zugelassenes Fahrzeug ist (in der "Ruhephase") und dieses nicht in den öffentlichen Verkehrsraum kommen darf, was bei einem Diebstahl passieren könnte.
Hallo Jens, da hätte ich den Mitarbeiter der Zulassungsstelle sofort nach der Fundstelle des zutreffenden Polizeigesetztes gefragt. (In Schleswig Holstein geregelt ab § 162 ff des "Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz, LVwG))" . Diese Einlassung des Zulassungsmitarbeites ist natürlich kompletter Unsinn. Aber wichtig ist es halt, wenn z.B. im Kleingedruckten ein "umfriedeter Abstellplatz" gefordert wird und das WoMo steht als Laternenparker auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz etc.! Dann könnte es bei einem Einbruch oder Diebstahl schon zu Problemen kommen, wenn die Vers. darauf pocht, dass die Bedingungen zum Weiterkaufen der Ruheversicherung nicht eingehalten worden sind. (Nur deshalb habe ich auf diesen SV hingewiesen).
BadHunter am 21 Dez 2014 13:40:35 Auf der Straße oder auf öffentlichen Parkflächen darf ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen schonmal überhaupt nicht stehen ausserhalb der gültigen Saison, denn es gilt in der Zeit als nicht zugelassenes Fahrzeug! Dafür zahlt man ja für die Zeit auch keine Steuern!
BadHunter am 21 Dez 2014 13:46:55 Mal was zum Nachlesen: --> LinkDas sind die Allgemeinen Kraftfahrzeugbedingungen, also für alle Versicherer gültig! Somit wird man auch bei keinem Versicherer eine andere Regelung im Kleingedruckten finden...
kurt2 am 21 Dez 2014 14:26:41 BadHunter hat geschrieben:Das sind die Allgemeinen Kraftfahrzeugbedingungen, also für alle Versicherer gültig! Somit wird man auch bei keinem Versicherer eine andere Regelung im Kleingedruckten finden...
HAllo Jens, ?? ich sehe hier nur einen Infodienst für Schadensabteilungen der sich auf ein best. Urteil des OLG Schlesig bezieht. Trotzdem ein interessanter Link. Hinsichtlich des Parkens auf öffentl. Strassen und Parkplätzen hast Du ja völlig Recht, aber das wissen halt nicht alle (oder es ist ihnen egal). Allerdings ist eine "illegale" Parkplatz-/Strassennutzung auch ein völlig anderes Rechtsgebiet das die Versicherungen nicht interessiert. Im Schadensfall gelten halt nur die Buchstaben des Versicherungsvertrages. Sei es drum, ich wollte nur auf evtl. Problemstellung hinweisen, die den Ein- oder Anderen betreffen könnte, aber vielfach überlesen wird.
BadHunter am 21 Dez 2014 14:30:30 In folgendem Absatz des Links ist der Paragraph der AKB zitiert...
"Praxishinweis
Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen besteht während der Saison der einzelvertraglich vereinbarte Versicherungsschutz. Außerhalb der Saison besteht gem. § 5a Abs. 2 S. 1 AKB Versicherungsschutz in der Ruheversicherung (ebenso bei vorübergehender Stilllegung, § 5 Abs. 2 AKB). Die Ruheversicherung umfasst die Kfz-Haftpflicht und die Teilkasko. Gem. § 5a Abs. 2 S. 2 AKB darf das Fahrzeug außerhalb des Einstellraums oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder nicht nur vorübergehend abgestellt werden. "
kurt2 am 21 Dez 2014 14:39:07 Hallo letztmals, ich jedenfalls möchte im Versicherungsfall nicht mit einem "Praxishinweis" als schärfste Waffe in einen Prozess gehen, der die Versicherung zur Zahlung von evtl. mehreren 10.0000.- Euro zur Zahlung verpflichten soll. :gruebel:
BadHunter am 21 Dez 2014 23:53:12 Es ist doch der Paragraph 5 der AKB zitiert! Das ist nun mal Fakt....
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