Tja, Googel ist euer Freund, leider kann ich aufgrund der hiesigen Gepflogenheiten den Link nicht nennen.
Anderes Forum hat auf Vorschriften verlinkt.
Bauwägen haben teils nur eine 33kg Flasche an Bord
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Tja, Googel ist euer Freund, leider kann ich aufgrund der hiesigen Gepflogenheiten den Link nicht nennen. Anderes Forum hat auf Vorschriften verlinkt. Bauwägen haben teils nur eine 33kg Flasche an Bord .....wir haben so ein Ding dazwischen (sorry auch Anfänger) ich glaube das heißt Manometer .. mit der Zeit habe ich raus, ab wieviel bar es brenzlig und kalt wird. (Außer unsere Heizung hat mal wieder eine Eigenleben und stellt sich von alleine auf Störung) .... wir haben übrigens auch das erste mal an einem Ort gestanden , der uns sicher erschien für den Fall, das wir nicht klar kommen (nämlich zu Hause aufm Hof) ;-) :-D
Google ändert nichts daran, daß deine Zahlen falsch sind. Schau in die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und Du wirst sehen, daß "Kleinmengentransporte" bis zu (theoretischen) 1.000 kg erlaubt sind. Da Propan den Gefahrgutfaktor "3" hat, wären bei alleinigem Transport von Propan 1.000 kg : 3 --> 333,3 kg möglich. Das wären also 30 Flaschen á 11 kg oder 10 á 33 kg.
Ja, ich kenne sogar Bauwagen, die gar keine Flasche an Bord haben - heißt das, daß dort Gasflaschen verboten sind? :mrgreen: Volker ;-) In dem Link zur Gasprüfung nach G607 (aus einem anderen Thread) steht unter FAQ: Maximal zwei Gasflaschen mit bis zu 15kg Inhalt dürfen im Fahrzeug mitgeführt werden. Je eine Versorgungsflasche und eine Reserveflasche. Die Flaschen müssen aufrecht stehend gelagert und vor Hitzeeinwirkung geschützt sein. Würde dieser Angabe eher trauen als den vorher genannten 30 Flaschen. Nein, das zitierte Regelwerk gilt! Das mit den 2 Flaschen ist nicht richtig so. Das bezieht sich nur auf die Transportmöglichkeit im Womo. Willst du im Womo mehr transportieren bist du für die Ladungssicherung verantwortlich. Frank
Würdest Du den Link bitte bekanntgeben. In dem gelben Gasheft, Prüfbescheinigung, ist ein Auszug aus dem DVGW Arbeitsblatt G 607. Da steht nichts von 2 Gasflaschen oder 15 kg. Das mit dem Bauwagen. Bauwagen ist ein gewerblich genutztes Fahrzeug, da gelten berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Scout Google mal DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", da steht es unter 2.1.4.
Dieses Arbeitsblatt gilt schon ca. 10 Jahre nicht mehr. Zitat Anfang Vor Inkrafttreten der EN 1949 waren die Installation, Überwachung und der Betrieb der Flüssiggasanlage in dem alten DVGW Arbeitsblatt G 607 geregelt, wobei diese Regelung nur Deutschland betraf. Dann wurde die Installation der Flüssiggasanlage europaweit in der EN 1949 geregelt. Diese EN 1949 wurde als Deutsche Norm DIN EN 1949 übernommen. Deshalb enthält das neue DVGW Arbeitsblatt G 607 nur noch die Überwachung und den Betrieb der Flüssiggasanlagen, nicht mehr die Installation. Zitat Ende Zitat aus dem Artikel "Regelwerke für Flüssiggase - Propangas" im Camping -Wiki Zu finden bei Google Suchbegriff "Regelwerke für Flüssiggase - Propangas – Camping-Wiki" Scout Ah, dann darf ich also in einem PKW keine Gasflaschen transportieren, da gibts ja keine Gasanlage... Was hier teilweise für ein Unsinn geschrieben wird... Wieso? Immer die Gültigkeitsbereiche der Normen beachten, steht in der Regel im ersten Satz ... Installation der Flüssiggasanlage - Eine Gasflasche an sich ist keine Anlage! für den Transport von Komponenten gilt nicht die DIN EN 1949 sondern allenfalls Vorschriften der STVO oder bei Gewerbe der Berufsverbände. Liebe , Alf
Mit dem Unsinn meinst Du bestimmt deinen Kommentar. Vermutlich hast Du den Punkt „Transport zusätzlicher Gasflaschen„ in dem Artikel nicht richtig verstanden.
Jetzt nochmals speziell für dich. Nehmen wir mal an Du bist ein Klempner und holst dir für deinen Betrieb eine Propangasflasche. Diese Flasche darfst Du nicht in deinem Pkw transportieren. Du musst deinen Kleinlaster nehmen und die Flasche auf der Ladefläche verstauen. Du bist immer noch Klempner, aber Du brauchst jetzt eine Propangasflasche für den Grillabend. Diese Flasche darfst Du in deinem Pkw transportieren. Warum? Jetzt hast Du wieder Gelegenheit für einen unsinnigen Kommentar. Scout In der Diskussion fielen Begriffe wie ADR, ADR-Karte, Gefahrgut, Mindestmenge, Kleinmengenregelung der GGVS, 333 kg Propan, Begriffe mit denen Insider etwas anfangen können. Ich mochte dies in einen Zusammenhang bringen. Propan ist ein Gefahrgut, das ist wohl jedem verständlich. Für den Transport von Gefahrgütern gibt es eine internationale Regelung. Das ist das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). In Deutschland GGVS (Gefahrgutverordnung Straße)
Fahrer von Fahrzeugen die ein Gefahrgut transportieren brauchen eine besondere Befähigung. Sie müssen hierzu eine besondere Schulung machen. Die Fahrzeuge müssen besonders gekennzeichnet sein. Das sind die gelben Nummern die man an den Fahrzeugen sieht. Die UN Nummer 1203 steht für Benzin, Propan hat die UN Nummer 1965. Da es einen Unterschied gibt ob man einen 20000 l Tank oder 27 l Gasflasche transportiert, gibt es eine Kleinmengenregelung. Die Kleinmengengrenze für Propan sind 333 l. Wer 335 l Propan transportiert braucht den ADR-Schein und das Fahrzeug muss mit den gelben Tafeln gekennzeichnet sein. Wer 333 l transportiert braucht das nicht. Dabei darf der einzelne Behälter aber nicht größer als 50 l sein. Wenn, dann transportieren wir vielleicht zusätzlich zwei Flaschen in der Garage zu denen im Gaskasten. Transportiert man eine Propanflasche gelten nach den ADR Transportvorschriften folgende Bedingungen. Es dürfen keine anderen Gefahrgüter geladen sein, wie z. B. ein Ersatzkanister mit Diesel oder Benzin. Ein Karton mit hoch prozentigem Korn würde wohl auch darunter fallen. Die Verstauung muss getrennt vom Fahrgastraum erfolgen. Es sind zwei Lüftungsöffnungen mit einem freien Querschnitt von je 100 cm² erforderlich (eine in Boden-, die andere in Deckennähe), die diagonal versetzt im Fahrzeug angeordnet sein müssen. Bei diesen Transportbedingungen wäre ein Transport in einem Pkw nicht möglich. Jeder der eine Propanflasche im Pkw transportierte hat gegen die Transportvorschriften verstoßen. Das wurde anscheinend toleriert. Ab 2009 gilt eine andere Regelung. Nun ist für den privaten Transport von Flüssiggasflaschen besonders deren Transportsicherung nicht mehr das ADR/GGVSE sondern die Straßenverkehrsordnung zuständig. Das bedeutet. Man braucht keine Belüftung mehr. Die Flasche kann im Fahrgastraum transportiert werden. Man kann jede Menge Korn daneben bunkern. Die Flasche muss lediglich festgezurrt oder gegen verrutschen gesichert sein. Das gilt allerdings nur wenn die Flaschen für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Für einen gewerblichen Zweck nicht. Nun komme ich zurück:
Im ersten falle handelt es sich um einen Transport für gewerbliche Zwecke. Im zweiten Falle um einen Transport für private Zwecke, Diese Regeln gelten nicht für die angeschlossenen Flaschen im Gaskasten. Scout Sali zämä Bitte eröffnet für Eure unendliche Diskussion wer wann, wie und wo wieviele Gasflaschen mitführen darf einen eigenen Thread. Die Schweizer haben wie immer recht! :lol: , Gerd Wir Schwarzwälder schließen bei -22 Grad das Fenster und packen bei -30 Grad den Grill ein. Gas ist zum grillen und nicht zum heizen. :lol: Im Ernst: Ich habe mir bei Amaz... einen Füllstandsmesser gekauft. Der funktioniert wirklich gut. Link: --> Link Das Teil ist von TRUMA ind heisst "Truma Gasinhaltsmesser Level Check" Kostet um die 70 €. |
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