Baerensucher hat geschrieben:Wegen der Gasprüfung nochmal: reicht das aus, wenn diese im Laufe des Jahres gemacht wird oder auch direkt 2 Jahre nach Zulassung, also im April??
Hallo Evelyn,
das richtet sich danach, was in den Papieren steht.
Du mußt ein so genanntes "Gasprüfungsbuch" haben. In dem ist der zulassungsgemäße Zustand der Gasanlage zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme bestätigt. Darin steht auch, bis wann diese Prüfung gültig ist.
Früher standen dort oftmals nur die Jahreszahlen (
ohne Monat), so daß man bis Ende 2015 Zeit hatte, wenn 2015 eingetragen war.
Vor einiger Zeit wurden sowohl die Einträge wie auch die Prüfplaketten (spezielle für die Gasprüfung) auf die Kennzeichnung des jeweiligen Ablaufmonats umgestellt.
Du wirst also nachsehen müssen.
Ein "kribbeliges" Thema könnte der Termin der Dichtheitsprüfung sein. Manche Garantiegeber verlangen sehr enge Zeitfenster für die Durchführung dieser Prüfung. Wird ein solches Zeitfenster nicht eingehalten, wird die Garantiezusage unwirksam.
An eurer Stelle würde ich per Email direkt beim Wohnmobil-Hersteller (mit Angabe von Fahrgestellnummer und Erstzulassungsdatum) anfragen, bis wann die Dichtheitsprüfung erledigt sein muß.
Ein seltsames Licht auf die Kompetenz des Händlers wirft dessen Einladung zur Hauptuntersuchung nach 2 Jahren ja schon....... :roll:
Volker ;-)