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Kulanzantrag Bürstner 1, 2, 3


RichyG am 17 Feb 2015 16:41:45

Du hast recht Kurt.
Manchmal ist es einfach zum Verzweifeln hier :wall:
Richy

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

geronimo6867 am 17 Feb 2015 21:59:01

RichyG hat geschrieben:geronimo,
es kann doch nicht so schwer sein, einfach ein wenig aufmerksam zu lesen.
Es wurde keine Garantieleistung von Solano eingefordert da ihm ja klar war, daß dazu scheinbar die Bedingungen nicht erfüllt waren. Er hat eine BITTE um Kulanz gestellt. Das ist doch ein Riesenunterschied! Und dies hat er doch nun schon X mal herausgestellt.
Richy


Dann kann es doch auch nicht so schwer sein es hinzunehmen, wenn diese Bitte abgelehnt wurde... Und das anscheinend nicht nur einmal. Was wird denn erwartet? Beim ersten mal wird es seitens Bürstner erklärt... Beim zweiten mal noch einmal... Was noch? Sitzkreis? Matetee? Wenn es denn so ist wie es ist...
Solano hat es zu schlucken und kann seine Konsequenzen daraus ziehen und beim nächsten Kauf (sollte es einen geben) einen anderen Hersteller wählen (der es in diesem Falle mit Sicherheit nicht anders handhaben wird)

koschi1304 am 17 Feb 2015 22:28:47

Hallo an alle
Wer in einem Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Es könnte ja sein ,daß es einem selber mal passiert.Die Möglichkeit eines Kulanzantrages würde sicher jeder ausprobieren.
Einige hier hören sich an ,als wären Sie unfehlbar. Vielleicht sollten einige Ihre Meinung nochmal überdenken.
Es ist Schade,daß der Antrag von Solano nicht in Richtung Kundenbindung angenommen wurde .
Ich denke Bürstner hätte sich keinen Zacken aus der Krone gebrochen dies Positiv zu erledigen.
Einen schönen und vielleicht nachdenklichen Abend über die Servicewüste Deutschland.

koschi1304

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rolfwam am 17 Feb 2015 22:40:06

Nen Zacken aus der Krone gebrochen vllt. nicht, aber wenn die immer so kulant wären hätten sie wahrscheinlich bald keine Krone mehr.
Die ausbleibende Antwort war ja eigentlich schon "Antwort" genug. Von daher fand ich die letzte Mail durchaus nachvollziehbar.

geronimo6867 am 17 Feb 2015 22:41:55

koschi1304 hat geschrieben:Es könnte ja sein ,daß es einem selber mal passiert.Die Möglichkeit eines Kulanzantrages würde sicher jeder ausprobieren.
Einige hier hören sich an ,als wären Sie unfehlbar.
Es ist Schade,daß der Antrag nicht in Richtung Kundenbindung angenommen wurde .
Ich denke Bürstner hätte sich keinen Zacken aus der Krone gebrochen dies Positiv zu erledigen


Sicher kann dies jedem passieren. Natürlich würde auch jeder versuchen, einen Kulanzantrag zu stellen. Nein, niemand ist unfehlbar. Wir zum Beispiel haben den großen Fehler gemacht, beim großen "G" einen Black-Edition gekauft und über 2 Jahre auf Wandlung geklagt ( und letztendlich dabei 1600Euro verloren).

Wenn Bürstner solche Anträge positiv (auch im Rahmen der Kundenbindung) erledigen würde, dann wäre das ein Fass ohne Boden. Irgendwie müssten solche Kosten (die ja nun auch nicht klein sind) wieder reingeholt werden, also entsprechend auf die Neufahrzeuge umgelegt werden. Auch das möchte definitiv niemand.

Eine Servicewüste sehe ich in diesem Falle nicht wirklich.

canyon59 am 18 Feb 2015 08:35:33

geronimo6867 hat geschrieben:Wenn Bürstner solche Anträge positiv (auch im Rahmen der Kundenbindung) erledigen würde, dann wäre das ein Fass ohne Boden. Irgendwie müssten solche Kosten (die ja nun auch nicht klein sind) wieder reingeholt werden, also entsprechend auf die Neufahrzeuge umgelegt werden. Auch das möchte definitiv niemand.


moin

das liest sich so als wären viele undicht,
einfach mehr Qualität bauen, dann kann man sich Kulanz leisten.


mnk1200 am 18 Feb 2015 09:15:43

Hiiiiiiiiiiiiilllllllllffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeee!!!!!! Admin, bitte blockier mich für dieses Thema, sodaß ich auch nicht in Versuchung komme, hier nochmal rein zu schauen!

Und alle ach so kulanten Mitstreiter sollten mal über einen Hilfsfonds für beschriebene Fälle nachdenken :wink:

mnk1200 am 18 Feb 2015 09:41:46

rolfwam hat geschrieben:Nen Zacken aus der Krone gebrochen vllt. nicht, aber wenn die immer so kulant wären hätten sie wahrscheinlich bald keine Krone mehr.
Die ausbleibende Antwort war ja eigentlich schon "Antwort" genug. Von daher fand ich die letzte Mail durchaus nachvollziehbar.


Internetforen beweisen: es gibt ein Leben nach dem Hirntod!


Oh, wie du recht hast Rolf!!!!!!!! :top: :top:

amino am 18 Feb 2015 11:11:35

Also ich habe den bürstner ixeo 710g...
bj 5. 2013 den habe ich 8.2014 von einem VW Händler gekauft.

bei der heimfahrt regnete es und unter der eingans tritt stufe bemerkten wir das Wasser rein läuft...

habe dann zu hause bei uns in der nähe eine bürstner Vertragswerkstatt angerufen und dem das erzählt. Der fragte auch direkt nach der Dichtigkeits Prüfung ....ich sagte dem dann das das Womo noch keine 2Jahre alt ist...der erklärte dann das die erste Prüfung zwischen dem 12 und 14 Monat geschehen muss.
Ich schaute dann im Ordner nach und sah das das so stimmt und leider keiner die Prüfung machte. ( ich konne also nicht mal was dafür da ich es im 15 monat gekauft hatte und demnach die frist schon rum ist)

Ich finde das echt nicht in Ordnung das mein Womo noch keine 2 Jahre alt ist und Wasser in die treppe läuft und sich dann darauf beruht das 1 monat vorher keine Prüfung statt fand. Immerhin habe ich noch 45t hin gelegt.


selbst bürstner habe ich aber nicht angeschrieben. ...da es ja so im Heft steht das die Prüfung zwischen 12 und 14 Monat gemacht werden muss...kann ich mir die antwort schon denken. ...

aber trotz allem muss doch die 2 Jahre Garantie gelten?

amino am 18 Feb 2015 11:31:30

Bilder



















Solano727 am 18 Feb 2015 12:24:46

Hallo zusammen,
meine Güte, ist das (für den ein oder anderen) schwierig…

Fakt ist: ich habe die Dichtigkeitsprüfung in 2013 versäumt… mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa!!!

Fakt ist: den Schaden werde ich natürlich aus eigener Tasche reparieren lassen

Fakt ist: ich weiß, dass ich keinen Garantieanspruch geltend machen kann.
(hierbei käme die Frage auf, warum ein Händler eine Dichtigkeitsprüfung in 2014 verkauft, obwohl er weiß, dass 2013 keine gemacht wurde) keine Angst, liebe Leser, ich eröffne keinen neuen Thread

Fakt ist: mein Thread war kein Aufruf, einen Sternmarsch zu Bürstner zu organisieren, und dort die Scheiben einzuwerfen!

Mein subjektives Empfinden ist einfach, dass ich nach höflichen Rückfragen absolut unangemessen behandelt wurde. Es wäre schön gewesen, wenn Bürstner ein wenig guten Willen bewiesen hätte und uns ein Stück weit entgegengekommen wäre. Es gibt den feststehenden Begriff „Kulanzantrag“.
Und so einen habe ich einfach schlicht und ergreifend gestellt.. und ich finde, dass es keine Schande ist.

Auf die Ratschläge hin, mich einmal direkt an die Geschäftsleitung von Bürstner zu wenden, habe dorthin ein Einwurfeinschreiben an die im Impressum genannten Geschäftsführer verfasst.

In diesem Brief habe ich klar herausgestellt, dass es mir NICHT mehr um die Kulanz geht, sondern ob so eine Reaktion wie die des Kundendienstleiters gewünscht sei.

„als Anlage übersende ich Ihnen den bisher mit Ihrem Herrn ... geführten Schriftverkehr.

Im Grundsatz geht es mir bei diesem Schreiben nicht um den gestellten Kulanzantrag, sondern vielmehr darum, wie Ihr „Leiter Kundendienst“ mit Ihren Kunden umgeht.

Sein letztes Schreiben vom 29.01.2015 mit der Formulierung „es ist für mich schwierig Ihnen mit der angemessenen Wertschätzung und Höflichkeit eine abschließende Antwort zu geben.“ finde ich persönlich enorm abschätzig und verletzend.



Da ich, wie bereits erwähnt, auch selbständiger Unternehmer bin, ist mir ein Feedback unserer Kunden sehr wichtig. Insofern hoffe ich, dass dieser Sachverhalt Sie auch interessiert.

Über Ihre kurzfristige Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.“


Überraschender Weise bekam ich zeitnah folgendes Antwortschreiben.
Weniger überraschend war, dass keiner der Geschäftsführer, sondern die „Leitung After Sales“ antwortete.

„Ihr Schreiben an unsere Geschäftsleitung habe ich inklusive Anlage zur Beantwortung erhalten.
Es ist sehr bedauerlich von Ihrer Unzufriedenheit mit unserrer Kundendienstabwickelung zu lesen. Ich habe mich darüber bereits mit Herrn … unterhalten. Die von Ihnen als verletzend aufgefasste Formulierung wurde, das konnte mir Herr … sehr glaubhaft versichern, überhaupt nicht in der Absicht verfasst, Ihnen als Kunden gegenüber unangemessen aufzutreten…..

In allen Garantie- und Kulanzentscheidungen des Hauses Bürstner verfügt unsere Kundendienstleitung, Herr …, über die alleinige Entscheidungsbefugnis…“

Also, in Summe zeigt es, dass ich schlichtweg nur etwas begriffsstutzig bin.

So ist es nun an mir, mich hier in aller Form dafür zu entschuldigen, dass ich diesen Thread eröffnet und den ein oder anderen von euch mit meiner Kleingeistigkeit genervt habe.

Solano727 am 18 Feb 2015 12:57:08

amino hat geschrieben:Also ich habe den bürstner ixeo 710g...
bj 5. 2013 den habe ich 8.2014 von einem VW Händler gekauft.


Hallo amino,
da du ja bei einem Händler gekauft hast, müsste dieser, wenn du den Schaden sofort gemeldet hast, auch beheben.

"Beim Verbrauchsgüterkauf, also einem Verkauf von einem Gebrauchtwarenhändler an einen privaten Käufer, ist der Händler in der Gewährleistung. Tritt ein Mangel binnen sechs Monate nach der Übergabe des Gebrauchtfahrzeuges auf, so wird zulasten des Händlers vermutet, dass das Fahrzeug schon fehlerhaft war, als es übergeben wurde. "

rolfwam am 18 Feb 2015 13:30:07

Moderation:Entsprechend unserer Nutzungsbedingungen sind die Mitglieder gehalten, einen respektvollen Umgang mit anderen Mitgliedern, Firmen oder Moderatoren zu pflegen und in ihren Postings auf Beleidigungen oder Unterstellungen zu verzichten.
Der Inhalt dieses Beitrages wurde daher gegen diesen Hinweis ersetzt. Bitte beachte den Absatz 4 unserer --> Link


silent1 am 18 Feb 2015 13:32:06

rolfwam hat geschrieben:ADMIN-Edit

Eigentlich sollte es doch jetzt mal gut sein. :!:

bert am 18 Feb 2015 13:44:12

Denke auch das ist die beste Antwort.

Der TE hat ja dazu alles gesagt.
Ich hätte wahrscheinlich auch so gehandelt.
Aus der Garantie ist das Mobil ja raus,
der Rest ist freiwillig.
Leider hat es nicht geklappt.
Mobil in Stand setzen (lassen) und dann wieder freuen.

bert

Gast am 18 Feb 2015 13:49:11

rolfwam hat geschrieben:Admin-Edit

:ton: :vogel: :flop: :wall:

kurt2 am 18 Feb 2015 13:54:12

Zitat amino:
Also ich habe den bürstner ixeo 710g...bj 5. 2013 den habe ich 8.2014 von einem VW Händler gekauft.
..........aber trotz allem muss doch die 2 Jahre Garantie gelten?


Hallo amino,
Du hast das WoMo im Aug 2014 bei einem VW- Händler gekauft und kurz darauf bemerkt, dass es undicht ist. Gem. Aussage eines daraufhin aufgesuchten Bürstner- Händlers (der nicht der Verkäufer war) wurde die vorgeschriebene Dichtheitsprüfung nicht zeitgerecht gemacht, deshalb auch keine kostenlose Reparatur auf Grund der Dichtheitsgarantie.

Nun gilt, kurz beschrieben, Folgendes:
Obwohl die Dichtheitsgarantie gegenüber Bürstner wegen Zeitüberschreitung nicht greift, bleibt aber die mindestens 1-jährige Gewährleistung gegenüber dem Händler, von dem Du das WoMo gekauft hast, unberührt. (Anm.: 2 Jahre, wenn sie nicht im Kaufvertrag explizit auf 1 Jahr verkürzt wurde. Weniger als auf 1 Jahr reduzieren geht aber nicht).
Wichtig hierbei: Gewährleistungsansprüche gelten nur gegenüber diesem Händler, nicht gegen Bürstner!
Die Beweislastumkehr gilt innerhalb der ersten 6 Monate. Das bedeutet, dass Du innerhalb von 6 Monaten nicht nachweisen musst, dass der Mangel bereits bei Übergabe der WoMo`s bestand sondern, dass die Fehlerhaftigkeit grundsätzlich zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs angenommen wird. Ob Du möglicherweise nun noch knapp innerhalb der 6 Monate bist, zeigt ein Blick auf das Datum des Kaufvertrages in dem der Übergabetermin (Gefahrenübergang) normalerweise genannt ist.

Solltest Du die 6 Monate bereits überschritten haben musst Du beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Hier sehe ich aber auch wenige Probleme, da Du den Mangel kurz nach dem Kauf bei einer Bürstner- Vertretung gerügt hast.

Nun musst Du den Händler bei dem Du gekauft hast von dem Mangel in Kenntnis setzten und „Nacherfüllung“ (Beseitigung der Undichtigkeit) verlangen. Am besten gleich mit angemessener Fristsetzung. (Nachzulesen BGB §§ 434ff)

V.g. gilt natürlich nur, wenn das Fahrzeug im Kaufvertrag „ohne Wasserschaden“ und ohne explizite Auflistung o.g. Mangels gekauft wurde.

nanniruffo am 18 Feb 2015 14:15:38

Bürstner bietet Ihnen 5 Jahre Dichtheitsgarantie für Ihr Neufahrzeug, wenn Sie die dafür notwendigen Kontrollen bei einem Bürstner Vertragshändler oder Servicepartner jährlich durchführen lassen - beginnend ein Jahr nach Erstzulassung. Ein Karenzzeitraum zur Durchführung von +/- 2 Monaten wird gewährt.

Das bei einer unterlassenen Duchtigkeitsprüfung die 5-Jahresdichtigkeitsgarantie futsch ist, ist mir klar. Bei diesem der Bürstner-website entnommenen Text würde mich aber interessieren, ob die Gesamtfahrzeuggarantie von 2 Jahren bei dem Thema Dichtigkeit auch an die erste Dichtigkeitsprüfung gebunden werden kann, oder ob innerhalb der ersten 2 Jahre der Hersteller nicht "bedingungslos garantieren" muss.

Vielleicht können die "Recht"-Experten dazu was sagen.

Tom

wolfherm am 18 Feb 2015 14:29:24

Du verwechselst jetzt die freiwillige Garantie des Herstellers (zu seinen Bedingungen) mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung des Verkäufers.

nanniruffo am 18 Feb 2015 16:17:46

Weiß nicht, ob ich da was verwechsle. Amino hat geschrieben, dass sein Fahrzeug im Mai 2013 erstmals zugelassen wurde. Müsste denn dann jetzt aktuell nicht noch die 2-jährige Herstellergarantie gelten? und darauf bezog sich meine Frage. Kann der Hersteller innerhalb der Herstellergarantie das Thema Dichtigkeit einschränken, indem er die Dichtigkeitsprüfung vorschreibt?

Zitat Bürstner website

"GARANTIEN*

Bürstner Reisemobile haben 2 Jahre Herstellergarantie mit allen Vorteilen für unsere Kunden.

5 Jahre Garantie auf die Dichtigkeit des Reisemobiles bei jährlicher Überprüfung (kostenpflichtig)."


Tom

wolfherm am 18 Feb 2015 16:22:48

nanniruffo hat geschrieben:Weiß nicht, ob ich da was verwechsle. Amino hat geschrieben, dass sein Fahrzeug im Mai 2013 erstmals zugelassen wurde. Müsste denn dann jetzt aktuell nicht noch die 2-jährige Herstellergarantie gelten? und darauf bezog sich meine Frage.

nanniruffo hat geschrieben:Kann der Hersteller innerhalb der Herstellergarantie das Thema Dichtigkeit einschränken, indem er die Dichtigkeitsprüfung vorschreibt? Tom


Du verwechselst auch Garantie und Gewährleistung. Die Garantie des Herstellers ist eine freiwillige Angelegenheit. Die Bedingungen dafür legt er auch selbst fest.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und dafür ist der Verkäufer, also der Händler, in der Pflicht. Wenn es jetzt zu einer Tür reinregnet, weil eine Dichtung fehlt oder die Tür schräg drin ist, ist der Händler verpflichtet, das auf Gewährleistung zu machen, wenn es noch in die Fristen fällt.

amino am 18 Feb 2015 16:31:44

Das frage ich mich echt auch...


klar hätte ich zum VW Händler gehen und das bemängeln können. ..
Aber dafür bin ich wohl zu menschlich. ..mal ehrlich was kann der Händler dafür das bürstner kacke gebaut hat.

ich habe mir 2 Sika Tuben genkauft für 20 Euro und es mal richtig unten abgedichtet....

wegen sowas fahre ich auch nicht 450km zum VW Händler. ..

Hätte aber wenigstens die 2 Tuben von Bürstner gerne bezahlt bekommen...


ich finde es nicht fair ein Womo das mit 60teuro angesetzt mal war, das nach 15 Monaten schon nicht mehr die Dichtigkeit zählt bzw behoben wird...wenn man eine Prüfung nicht macht....
was ist da für ein unterschied. ...den plastik boden von der treppe hätten die auch nie geprüft...selbst wenn hätte es vorher regnen müssen.

selbst wenn die dann den Schaden gefunden hätten...
dann reparieren die es (bzw dichten es richtig ab)
Aber wenn man nach 15 Monaten kommt...machen die es nicht?
Und der Schaden kam ja nicht in dem 15 Monat. ..sonder war seit Auslieferung mangelhaft abgedichtet. ..

passiert bestimmt sau oft das Leute die Frist vergessen und schon sind die gut raus..

mnk1200 am 18 Feb 2015 16:37:05

............steht hier irgendwo ne Kamera?!?!? Al..r , sowas kann es doch gar nicht geben!!!!! Ich schwöre.... ich werde hier nicht mehr lesen :lol:

nanniruffo am 18 Feb 2015 16:40:58

Auch wenn ich jetzt starrsinnig erscheine: ich verwechsel nichts. Mir ist der Unterschied von Garantie und Gewährleistung präsent. Mein Gedanke war ein ganz anderer und ich habe es wahrscheinlich nur nicht richtig ausgedrückt.

Der Hersteller sagt ausdrücklich, dass er eine 2-jährige Herstellergarantie bietet. Diese Erklärung ist für den Hersteller freiwillig und kann die Bedingungen für seine Garantie selbst bestimmen und muss das aber auch, wenn er Bedingungen setzt, kundtun. Er sagt aber in diesem Zusammenhang z.b. dazu kein Wort, dass dies beim Thema Dichtigkeit eingeschränkt ist auf die dringend vorzunehmende Dichtigkeitsprüfung. Ich beziehe mich hier wohlgemerkt nur auf die 2 Jahres-Grenze.

Nirgendwo steht, dass auch innerhalb der ersten 2 Jahre die "freiwillige" Garantie auf das Fahrzeug beim Thema Dichtigkeit nur gilt, wenn eine Dichtigkeitsprüfung gemacht wird.


Darüberhinaus gibt der gleiche Hersteller eine Dichtigkeitsgarantie von 5- Jahren, die er aber (in dem Zusammenhang mit den 5 Jahren) an die erfolgten Dichtigkeitsprüfungen knüpft. Auch einen freiwillige Entscheidung, die der Hersteller treffen kann und der Kunde hat sich daran zu halten. Ist aber das Thema Dichtigkeit damit automatisch aus den 2 Jahren "freiwilliger" Herstellergarantie herausgenommen???


Tom

wolfherm am 18 Feb 2015 16:52:42

Die einzige Garantie, die der Hersteller gibt, ist die fünfjährige Dichtigkeitsgarantie. Wo hast du die zwei Jahre her?

nanniruffo am 18 Feb 2015 16:57:31

Steht so auf der Website von Bürstener, der Text weiter oben war rauskopiert, hier noch einmal eingefügt.

"GARANTIEN*

Bürstner Reisemobile haben 2 Jahre Herstellergarantie mit allen Vorteilen für unsere Kunden.

5 Jahre Garantie auf die Dichtigkeit des Reisemobiles bei jährlicher Überprüfung (kostenpflichtig)."


Tom

buccaneer am 18 Feb 2015 16:58:27

etwas zu Gewährleistung bzw. Garantie zum Nachlesen --> Link

wolfherm am 18 Feb 2015 17:04:39

nanniruffo hat geschrieben:Steht so auf der Website von Bürstener, der Text weiter oben war rauskopiert, hier noch einmal eingefügt.

"GARANTIEN*

Bürstner Reisemobile haben 2 Jahre Herstellergarantie mit allen Vorteilen für unsere Kunden.

5 Jahre Garantie auf die Dichtigkeit des Reisemobiles bei jährlicher Überprüfung (kostenpflichtig)."


Tom


Ja, aber was garantieren die da? Was steht in den Bedingungen?

buccaneer am 18 Feb 2015 17:07:57

oh oh Spekulationspotential ... vielleicht möchte Bürstner mit der "Herstellergarantie" seine Kunden bzgl. der Beweislastumkehr besser stellen :wink:

rolf51 am 18 Feb 2015 17:10:04

Solano727 hat geschrieben:Hallo zusammen,
meine Güte, ist das (für den ein oder anderen) schwierig…

So ist es nun an mir, mich hier in aller Form dafür zu entschuldigen, dass ich diesen Thread eröffnet und den ein oder anderen von euch mit meiner Kleingeistigkeit genervt habe.


Hallo,
das musst Du in keiner Weise!
Ein Forum ist dazu da auf eine gestellte Frage Antworten zu bekommen. Die Antworten können je nach Sichtweise unterschiedlich ausfallen und sollten respektiert werden. Wiederum kann jeder seine eigene Sichtweise hier wiederspiegeln und ggf. Argumente aufzeigen.
Das Forum lebt dadurch wenn es auch manchen nervt.

a.miertsch am 18 Feb 2015 20:20:34

Ich finde, das Forum nervt nicht, das einzig nervige ist, auch wenn es mich zum Glück nicht betrifft, die bewusst schwammige Aussage von Hersteller und Händler zum Thema "Dichtigkeitsprüfung".
Dem Kunden wird vorgegaukelt, er hat eine "Garantie", die aber letzten Endes nur dazu taugt, dem Händler Nachfolgeaufträge zu sichern und den Hersteller ein scheinbar solides Geschäftsgebahren zu bescheinigen, das er von vornherein garnicht gewillt ist, durch entsprechende Leistungen zu bestätigen. Mit geringen Skrupel könnte man so etwas auch schlichtweg als Gaunerei durchgehen lassen.
Ist ja auch kein Einzelfall, diese Philosophie haben sich ja inzwischen alle Fahrzeughersteller zu Eigen gemacht. Loben ihre Qualität, aber du musst alle Jahre zum Kundendienst, auch wenn du nur 5000Km gefahren bist. Dazu wird auch mal so eine Nervensäge im Cockpit eingebaut, die dich alljährlich auf den fälligen Kundendienst hinweist.
Albert

rolf51 am 18 Feb 2015 20:32:59

Hallo Albert,
die Händler möchten auch leben, daher der jährliche KD.
Kulanz ist freiwillig und auch im PKW Bereich wird diesem ggf. nur zugestimmt wenn Du alle KD bei einer Niederlassung durchgeführt worden sind. Und trotzdem sterben sich einige Hersteller nach Ablauf der Garantie eine Kulanz zu geben.

sternleinzähler am 19 Feb 2015 00:00:24

Hallo Albert,
wir mögen anscheinend solche Garantien :D
(aber nicht die , welche sich nicht an die Durchführungsvorschriften halten) :evil:

ist die gleiche Ebene für mich wie:

Kostenlos telefonieren für nur 29€ Grundgebühr!

Toll der Mann /die Frau der/die das erfunden hat!

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