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Übrigens: Mein Womo-Hersteller hat vor sieben Jahren gesagt: Unsere Wohnmobile haben keine Dichtegarantie, das brauchen wir nicht, die sind dicht!. Er hat bis heute recht!! Fazit: Man kann sauber fertigen, dann braucht es keine Garantie! Man kann billig (mit nicht ausgebildeten Mitarbeitern) fertigen, dann muss man die Folgen über eine Garantieversicherung abdecken. Nur meine Meinung, Andreas
HAllo Andreas, grundsätzlich hast Du recht, aber es gibt auch Materialfehler.
HAllo, das würde ich soooo, nicht unterschreiben. Ich selbst hatte im 6. Jahr der Dichtheitsgarantie ein Problem mit meinem GFK- Dach (Rißbildung). Das Dach wurde ohne Gegenrede im Rahmen dieser Garantie für mich völlig kostenlos bei einer Fachwerkstatt getauscht. Zuvor hatte ich 6x 130.- Euro bezahlt = 780 Euro. (Wobei bei den 130 Euro/Jahr auch ein Aufbauservice mit Überprüfung der Batterien und sämtlicher Technikfunktionen beinhaltet war). Der Dachtausch ohne Dichtheitsgarantie hätte nach Aussage des Werkstattmeisters incl. des Ab- und anbaus sämtlicher Heki`s und der Solaranlage ca 4000.-- Euro gekostet. Die korrekte Einhaltung der Dichtheitsprüfintervalle zahlt sich also doch für den Ein oder Anderen aus. Deshalb m. E. für Neukäufer schon interessant.
Wie bist Du denn drauf! :eek: :ton: Es kann doch wohl hier jeder seine Meinung sagen und nicht nur Lobhudelei. Finde ich schon sehr merkwürdig, :? kaum angemeldet und sich so aufspielen.[/quote] Schliesse mich an. Gottseidank sind die Meinungen unterschiedlich! Wir hatten einen Knaus Sun Ti und haben ihn nach 3 Jahren bei einem Eura-Händler gegen einen Karmann in Zahlung gegeben. Der Knaus wurde anschließend in die Niederlande weiterverkauft. Nach einer Saison stellt der neue Besitzer fest, dass eine heftige Undichtigkeit im Dachbereich den kompletten Austausch der Fahrerhaushutze und des Daches erfordert. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, wie froh der Händler und auch ich waren, das wir die Dichtigkeitsprüfungen immer gewissenhaft haben machen lassen. Knaus hat den Schaden komplett übernommen, dem Holländischen Besitzer sind aus dem Ausfall für 4 Wochen keinerlei Kosten entstanden. Ich jedenfalls lasse keine Dichtigkeitsprüfung schleifen, auf gar keinen Fall. Tom Wie gut, dass der zuständige Service-Leiter wusste, wie man mit solchen "Kunden" umzugehen hat!
es geht nicht nur um die Dichtigkeit des Gehäuses, sondern auch um die Schlampereien der Zulieferer grüße klaus ![]()
Hurraaa, ein Suchbild(?). Hallo Klaus, hatte ich 2014 auf der Beifahrerseite (Kosten: 1500,-- €, abzgl. 66% welche N+B übernahm.) ![]()
Noch'n Suchbild... :oops: Von innen beschlagende Thermopanescheiben evtl. :wink:
richtig, ist ein Zweischeibenisolierglas, und sauteuer ich hatte mich damals auf die Dichtigkeitsgarantie berufen, und damit wars für uns gratis grüße klaus Zu dem Zitat KDL:
Was mag dieser, ich sag mal etwas genervten, Formulierung wohl vorausgegangen sein? Der KDL bringt selbst zum Ausdruck, dass es ihm schwer fällt, die richtigen Worte zu finden.
Also, wie soll man sich artikulieren wenn zu erwarten ist, dass jemand nach der 1. und 2. auch die 3. Ablehnung (aus meiner Sicht begründet) nicht akzeptieren wird?
Mehr als um Verständnis bitten kann man auch nicht, wenn man eine Entscheidung treffen muss, (möchte) welche dem Kunden ganz sicher nicht gefallen wird. Ich schreibe „möchte“, weil es hier zweitens um Kulanz geht. Kulanz gesteht man einem Kunden zu, den man möglichst längerfristig an das Unternehmen binden möchte. Es gibt auch Fälle in denen genau dies nicht gewünscht wird. Kulanz ist außerdem eine gute Werbung; aber Kulanz um jeden Preis? Übrigens, mindestens genau so unsensibel finde ich es die Antwort des KDL aus lauter Frust ….. Um die betreffende Formulierung richtig beurteilen zu können sollte, wie der TE bereits selbst vorgeschlagen hat, der vorangegangene Schriftverkehr hier eingestellt werden. Bis dahin aber erst einmal gute Besserung für den TE. VG Petri
Es gibt Vereinbarungen und Regeln. Du musst dich nicht daran halten, aber dann auch nicht großes Entgegenkommen erwarten. Denke, dass Bürstner ggf. auf solche Kunden verzichten kann, gibt nur Ärger. Manche neu angemeldeten Teilnehmer haben vielleicht eine falsche Vorstellung von dem Forum. Es kostet nichts, fast alle Fragen sind erlaubt sowie die Antworten. Daher nicht nur Fragen stellen wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern auch aktiv hier mitlesen und ggf. beteiligen. Für mich ist der Beitrag mit einem Hintergedanken eingestellt worden. "Wir handeln auch im Sinne der Fairness der Kunden, die lückenlos und pünktlich die Prüfungen durchführen lassen und dann im Falle einer Undichtigkeit zu Recht die vereinbarte Instandsetzung erwarten dürfen." Ich finde, der Satz sagt eigentlich alles, nämlich alles im Sinne der gesamten Kundschaft. Genau auf den Punkt gebracht. Nein, diese Begründung des Kundendienstleiters schiebt den Solidargedanken in den Vordergrund, um selbst keine Leistung erbringen zu müssen. Dabei ist die Gesamtheit der Bürstner Kunden überhaupt keine Solidargemeinschaft. Nicht mal ein Einziger hat einen Vorteil oder einen Nachteil durch die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe - zumal ja auch keiner von ihnen einen Solidarbeitrag leistet. Mit der Begründung versucht er nur, einer Reklamation moralisch den Grund zu entziehen. Dies scheint ihm ja, nach den Kommentaren einiger Forumsmitglieder hier zu urteilen, auch teilweise zu gelingen. Volker Moin, die Begründung des KD Leiters ist durchaus schlüssig und es ist sogar im weitesten Sinne eine Art Solidargemeinschaft vorhanden. Indem Bürstner alle Kulanzansprüche übernehmen würde, müsste entweder das Produkt oder die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung verteuert werden. Somit ist es für die Gemeinschaft der Bürstner Käufer durchaus von Vorteil, wenn unberechtigte Ansprüche abgelehnt werden. Für den Einzelnen, bei dem Kulanzanfragen abgelehnt wurde sicher nicht von Vorteil. Michael
o.k. in solchen Fällen habt ihr recht. Normale Gewährleistung ist nach 2 Jahren vorbei, die "Dichtegarantie" ist länger. Andreas Wo beginnt Kulanz wo endet Kulanz, soll es einen Zeitraum geben ? hängt es von den Bauteilen ab ? Fragen über Fragen Wem gewähre ich noch Kulanz und wem nicht mehr... Es wird immer einen Schnitt geben - und Der der rausfällt wird enttäuscht sein.... geplante Obsoleszenz ? (oder wie bekomme ich etwas "billiger" und mache mehr Gewinn) Und auf ein Garantieversprechen noch Kulanz geben.... Mercedes die früher ein Synonym waren für Haltbarkeit und heute auch nur noch Schnitt sind.... Fast keiner beschwert sich das schon in der Gewährleistung eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten eintritt, die es in bestimmten Fällen dem Käufer fast unmöglich macht eine kostenfreie Reparatur zu bekommen. Selbst renommierte Autohersteller haben das in ihren AGB´s (VW hat übrigens die Beweislastumkehr für den Kunden als Garantieleistung rausgenommen). Das halte ich für viel bedenklicher als ein "unkulantes" Verhalten. Wie steht es da bei Wohnmobilherstellern ? Beste Zitat Volker,
Volker, nun nenn mir mal bitte einen moralischen Grundsatz gegen den der KDLtr. verstoßen hat? Oder anders herum gefragt, welche moralischen Gründe oder Ansprüche hat der KDLtr. dem TE entzogen? Nur zum besseren Verständniss Deiner Behauptung. VG Petri
Die Beweislastumkehr gibt es nur im Zusammenhang mit einer Gewährleistung, nicht aber bei einer Garantie. Gibt ein Hersteller GARANTIE auf seine Produkte kann er die Beweislastumkehr gar nicht reklamieren. Meines Wissen gibt z.B. VW Garantie und nicht Gewährleistung von 2 Jahren, d.h. eine Beweislastumkehr findet dort nicht statt. Einer der letzten die "nur" 2 Jahre Gewährleistung bieten ist m.W. BMW, dort verzichtet man aber grundsätzlich freiwillig auf die Beweislastumkehr, so dass die "Gewährleistung" dadurch annähernd einer "Garantie" gleichgestellt wird, für den Verbraucher also wenig bis kein Unterschied besteht. Tom ätt radfalter22 und nanniruffo: Es wird leider so einiges bei "Beweislast" und "Beweislastumkehr" durcheinander geworfen. Normalerweise liegt lt. BGB die Beweislast bei dem, der etwas will. In unserem Fall bei dem Käufer, der beim Verkäufer etwas reklamiert und abgestellt/ersetzt/repariert/umgetauscht haben will. Der Käufer müßte also normalerweise den Beweis führen, daß die Schadensursache bei der Übergabe der Sache (hier:Fahrzeugabholung) bereits vorlag und damit der Verkäufer ersatzpflichtig wird. Bei der "Schuldrechtsreform" durch die EU wurde, zu Gunsten des Verbrauchers, eine "Beweislastumkehr" in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungspflicht durch den Verkäufer, gesetzlich verankert. Diese "Beweislastumkehr" ist deshalb ein einseitiger Vorteil für den Käufer. Erst ab dem 7.Monat muß der Käufer den Beweis erbringen. Volker ;-) Wenn nach 6Jahren eine Undichtigkeit besteht, die in den Jahren davor (mit Prüfung im 5.Jahr) nicht festgestellt wurde, würde ich auch sauer reagieren wenn man mir sagt: keine Verhandlung, du warst im 4. Jahr nicht da!! Schlussendlich war bis nach dem 5. Jahr alles im grünen Bereich! Solidargemeinschaft gibt es! Alle Dichtigkeitsprüfungen die bezahlt werden, finanzieren dem Womo-Hersteller seine Garantie-Reparaturen bei Undichtigkeit! :D Undichtigkeit im Jahr nach der letzten Prüfung haben für mich auch einen Beigeschmack! (Bei meiner letzten Prüfung wurde nichts gemessen sondern mit der Taschenlampe nach Spuren gesucht "wir wissen wo die Problemstellen liegen")
Exakt deswegen habe ich geraten, einen Anwalt zu beauftragen. Auch Garantiebestimmungen können unwirksame Passagen enthalten, die erst durch eine gerichtliche Prüfung enttarnt werden.
Hallo Wolfgang, der Hersteller sieht exakt 0,00 € von den Kosten aller Dichtheitsprüfungen. Die Garantie ist ausschließlich ein Kundenbindungsmittel für die selbständigen Vertragswerkstätten. Solidargemeinschaften definieren sich durch gemeinsame Absicherung von Risiken. Alle zahlen, Geschädigte werden aus dem "Topf" unterstützt. Das trifft auf die Dichtheitsgarantie überhaupt nicht zu, Volker ;-)
Hallo, da ja die Fakten bei Bürstner bekannt waren, hätte ich nach den Feiertagen, so Mitte Jänner versucht, den Kundendienstleiter telefonisch zu erreichen. Vielleicht wäre in einem persönlichen, sachlichen Gespräch die Sache anders verlaufen. In dieser Woche konnte ich so bei meiner Krankenversicherung nach einer längeren Aussprache eine positive Zusage erhalten, per Email vermutlich nicht. Auch wenn ich manchmal in einer längeren Warteschleife hänge, oder vertröstet werde, " ist gerade in einer Besprechung.." ziehe ich einen persönlichen Kontakt vor. Liebe Mondmann
Hallo, also nach meinen Kenntnissen stimmt dies nicht für alle Hersteller. So wurde mir von einem Dethleffshändler gesagt; er habe von jeder Dichtheitsprüfung 45.-€ ans Werk abzuführen. Im Umkehrschluss ist dies durch die Hintertür; eine Versicherung, oder wie Ihr das nennt eine Solidargemeinschaft. Alle die Zahlen, können die Dichtegarantie in Anspruch nehmen. Dies würde auch die fadenscheinige Ablehnung seitens Bütstner erkären :ja: :ja: Versicherungsbetrag nicht abgeführt, keine Leistungen :!: :!: :!: Viele
Ich weiß ja nicht, wie Dein Händler heißt. Hat er aber den Namen Pinocchio, dann hätte seine Nase bei dieser Aussage gaaaaanz lang werden müssen. :mrgreen: Die Kosten für die Dichtheitsgarantie sind im Basis-Neupreis oder in einem zusätzlichen Ausstattungspaket inkludiert. Das, was unsereins an die Werkstatt bezahlt, ist deren Umsatz ganz allein. Davon sieht der Hersteller Nullkommanix. Achte beim nächsten Werkstatttermin mal darauf, wie der von Dir zitierte Dethleffshändler sich vorwärts bewegt..............................................Lügen haben kurze Beine, Volker :roll:
Stell doch bitte mal die Verträge zwischen den Womo Werkstätten und den verschiedenen Herstellern ein die deine Aussagen untermauern. Es bleibt Dir absolut unbenommen, deinem Händler alles zu glauben, was er dir erzählt, Volker :mrgreen: Ich habe die Dichtigkeitsgarantie für 5 Jahre extra bezahlt. Wenn ich einmal aussetze mit der Prüfung ist die Garantie erloschen, weil Vertrag nicht eingehalten, das weis ich weil es im Vertrag steht. Finde ich auch ganz OK. Dieter
Naja, ein weiß ich gewiss, es war nicht der Pin..... sodern der Eigner eines nicht kleinen Wohnmobilcenters. Er hatte ein verlängertes Wochenende und wir führten als Stellplatznachbarn unter anderem diese Gespräch. Er hatte keinen Vorteil davon mir so ein Märchen zu erzählen, im Gegenteil er war etwas erbost über diese Abführung. In gewisser weise nachvollziehbar, da offensichtlich nicht alle seine Werkstatteinnahmen sein Eigen waren. Für die Aussage des Händlers schulde ich keinen Nachweis. Der betroffene Vertragsteil (Händler -Werk) wurde mir bei dem Gespräch nicht übergeben :mrgreen: :mrgreen: Viele
Bei Carthago ist es definitiv so. Mein Händler muss Aufkleber bei Carthago für 45 EUR kaufen und als Nachweis ins Inspektionsheft einkleben. Von den Beiträgen wird die Versicherung bezahlt. Ohne Versicherungsbeitrag keine Leistung, finde ich normal und nachvollziehbar. Ob es bei anderen Herstellern auch so oder ähnlich läuft weiß ich nicht, kann es mir aber vorstellen. Ob Du das glaubst ist mir egal, es ist jedenfalls Fakt. Michael Junge, Junge, was hier aus einem Versäumnis eines Wohnmobilbesitzers so entsteht und darin hineininterpretiert wird ist wirklich beachtlich... :top: :top: :help:
Bei Dethleffs ist das ähnlich, dort muss der Händler eine sehr teure Dose mit Spezialunterbodenschutz kaufen, dort ist die Plakette für die DI im Deckel. Ob es eine Rückversicherung gibt oder der jeweilige Hersteller aus den Einnahmen eine Rückstellung für DI-Nacharbeiten bildet ist ja erstmal egal. .... auch ICH kann die "Dethleffs-Version" bestätigen. Der Händler muss pro Dichtigkeitsprüfung sauteuer eine Dose "Spezialdichtmittel" kaufen, im Deckel ist dann die Prüfplakette für Heft. Auch unser Händler sprach in diesem Zusammenhang von 'Versicherung'. ;-) Die halbvollen Dosen - für die der Händler dann keine Verwendung mehr hat - gibts übrigens entweder dazugeschenkt oder bei ebäh! ;-) P.S. .... körperlich konnte ich bei ihm keine Abnormalitäten feststellen! :lol: Hallo zusammen, nun versuche ich einhändig (wg Schulper-OP) Licht ins Dunkle zu bringen und stelle meinen Original-Schriftverkehr hier ein. Der ein oder andere wird sich über irgendwelche Kleinigkeiten in meinen Schreiben auch wieder fürchterlich aufregen, aber sei es drum... Mein erstes Schreiben vom 31.12.2014: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Juni 2012 sind wir von LMC auf einen Bürstner Solano 727 umgestiegen. Bisher war es die beste Entscheidung, da wir mit diesem Wohnmobil sehr zufrieden sind. Dies hat auch dazu geführt, dass wir unseren Schwager von Ihnen Reisemobilen überzeugen konnten, dass er von Chausson ebenfalls auf einen neuen Nexxo t 745 gewechselt hat. Nun haben wir ein Problem mit der Dichtigkeit in unserem Fahrzeug. Durch die Firma RSC Dülmen GmbH wurde bereits ein Kulanzantrag zur Reparatur gestellt, der jedoch Ihrerseits abgelehnt wurde. Dies wurde so begründet, dass nicht alle vorgeschriebenen Dichtigkeitsprüfungen durchgeführt worden sind. Mir liegen Prüfbescheinigungen von 2011, 2012 und die letzte vom 07.04.2014 vor. Ob 2013 eine Prüfung durchgeführt wurde, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Leider liegt mir hierzu auf jeden Fall kein Beleg vor. Was mich jedoch am Meisten irritiert ist, dass von im April eine solche Prüfung durch RSC Dülmen GmbH durchgeführt wurde, bei der keine Mangel festgestellt wurde. Nach unserem Urlaub haben wir im Oktober sichtbare Feuchtigkeit festgestellt und unmittelbar einen Termin bei Ihrer Vertragswerkstatt vereinbart. D.h. es liegen gerade einmal 5-6 Monate zwischen der letzten Prüfung und dem festgestellten Schaden. Eine Prüfung im Jahr 2013 hätte daran nichts geändert, da die Prüfung in 2014 positiv abgeschlossen wurde. Aus diesem Grunde möchte wir Sie bitten, dem Kulanzantrag zuzustimmen und die Kosten für die Reparatur zu übernehmen. Wir möchten gerne weiterhin zu überzeugten Bürstner-Fahrern gehören und Ihre Fahrzeuge und Ihren Service uneingeschränkt weiter empfehlen können. Mit freundlichen n..." Die Antwort von Bürstner am 09.01.2015: "Danke für Ihre Anfrage, die wir sorgfältig geprüft haben. Ich habe mir auch den entsprechenden Antrag von unserer Garantie-Sachbearbeitung vorlegen lassen. Die Beurteilungskriterien und der Bewertungsmaßstab für diese Entscheidung unseres Hauses wurden korrekt angewendet. Grundsätzlich werden unterliegen alle eingereichten Garantie-Vorgänge und Kulanz-Anfragen den gleichen Regeln. Diese könnten Sie in den Garantiebedingungen, die als Bedingungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Werk zu Grund legen, nachlegen. Leider hat die erneute Prüfung keine neuen Argumente ergeben, die eine kostenlose Leistung seitens Bürstner untermauern würden. Der Hinweis, dass die ausgefallene Prüfung 2013 keinen Befund ergeben hätte kann nicht gelten. Wir handeln auch im Sinne der Fairness der Kunden, die lückenlos und pünktlich die Prüfungen durchführen lassen und dann im Falle einer Undichtigkeit zu Recht die vereinbarte Instandsetzung erwarten dürfen. Vergleichbar ist die jährliche Prüfung mit einer Versicherung, die auch nur dann leistet, wenn die Prämien (analog Dichtheitsprüfungen) seit Versicherungsbeginn (analog Garantiebeginn) regelmäßig bezahlt werden. Es tut mir sehr leid, dass ich die Erwartung einer Kulanz-Übernahme nicht erfüllen kann. Mit freundlichem aus dem Service-Center!" Meine Rückfrage vom 09.01.2015: (also mein 2ter Kontakt zu Bürstner) "Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre Mail und die ausführlichen Beschreibungen. Uns ist bewusst, dass durch das (einzige) Fehlen der Prüfung für 2013 Ihrerseits keine Garantie übernommen wird. Insofern erschließt sich mir der Vergleich mit der Versicherung. Wenn diese Prüfung vorgelegen hätte, wäre es auch ein Garantieanspruch, den wir hätten geltend machen können. Aus diesem Grunde habe ich bei Ihnen einen Kulanzantrag gestellt. Dies wäre ein Entgegenkommen Ihrerseits und damit für uns ein Rechtsverzicht. Es wäre schön, wenn Sie unter diesem Aspekt noch einmal wohlwollend prüfen, ob Sie uns in diesem Falle doch entgegenkommen können. Mit freundlichen n " Da vom 09.01.2015 bis zum 29.01.2015 KEINE Rückmeldung mehr kam, habe ich mich erdreistet, noch einmal nachzuhören: "Sehr geehrter Herr ..., hatten Sie zwischenzeitlich die Möglichkeit, meinen Kulanzantrag vom 09.01.2015 erneut zu prüfen? Mit freundlichen n" darauf kam folgende Antwort am 29.01.2015: "Sehr geehrter Herr ..., es ist für mich schwierig Ihnen mit der angemessenen Wertschätzung und Höflichkeit eine abschließende Antwort zu geben. Sie baten mich, um die erneute Prüfung einer bereits erfolgten 2. Überprüfung. Ergo eine dritte Überprüfung! Bitte verstehen Sie, dass ich diesem Anliegen weder eine Priorität einräumen kann noch eine Chance sehe, hier zu einem anderen Schluss als bisher zu kommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, auch uns sind, wie jedem anderen wirtschaftlich geführten Unternehme,n Grenzen gesetzt, was die Kulanzspielräume anbelangt. Mit freundlichem " Das ganze Verfahren in kürze aus MEINER Sicht... Ich habe am 31.12.14 einen Kulanzantrag gestellt. Bürstner antwortete am 9.01.15 mit einer Ablehnung unter den Aspekten der verwirkten Garantieanspüche und ging m.E. nicht auf die angefragte Kulanz ein. Daher habe ich am 9.01.15 expliziet nach Kulanz gefragt. Diese Anfrage wurde einfach 20 Tage ignoriert. Daher habe ich noch einmal nach knapp 3 Wochen an mein Schreiben erinnert... Arbeitsbeschaffungsmaßnahme??? Unfreundlich??? Drohung??? Bittsteller??? Charakterschwäche??? Vielleicht überdenkt der ein oder andere seine hier publizierten Meinungen über Menschen, die er gar nicht kennt oder über Sachverhalte, die nach eigenem Ermessen evtl. vorschnell getroffen wurden. Könnte dem Forum bzw. meinem Eintrag nicht schaden... Hallo Solano, so wie es ausschaut wirst Du in den sauren Apfel beißen müssen und die Kosten für die Abdichtung abschreiben müssen. Buche es unter Lebenserfahrung ab. Ansonsten würde ich mir vielleicht einen anderen Händler suchen, notfalls demnächst dann das WOMO verkaufen, wenn der Schaden behoben ist und ein anderes eines anderen Herstellers kaufen. Ob es woanderes besser ist und wie es dann aussieht, steht in den Sternen. Ich habe in 2014 ein neues WOMO gekauft und war schon nach wenigen Wochen von den dringend erforderlichen Werkstattkünsten und dem Verhalten des Händlers kuriert. In einem, in jedem Forum findest Du einen Querschnitt der Gesamtbevölkerung, da gibt es solche und solche und User wie Dich und mich. :D "Mach es wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur !" Damit will ich sagen, siehe und nutze die Vorteile eines Forums, mach was draus und ärgere Dich nicht, wenn Du keine Zustimmung findest zu Deinem Vorgehen und Deinen Erfahrungen, denn es könnte auch sein, das Du mit Deiner Sicht der Dinge falsch liegst. Hallo Solano, für mich ist das ganze von Deiner Seite völlig korrekt abgelaufen. Ich finde es auch ein wenig arg, dass Du genötigt wirst (oder Dich auch nur genötigt fühlst) Dich hier quasi zu offenbaren bis man Dir glaubt. Ich persönlich finde die Antwort auf Dein letztes Schreiben auch völlig daneben. Wie schon ein Vorschreiber meinte, würde ich noch einen freundlichen Brief an die Geschäftsleitung von Bürstner senden bzgl. des besagten und unfreundlichen Antwortschreibens. Verbuch es unter Lehrgeld oder beauftrage einen Anwalt. Beides würde ich verstehen. Ich ganz persönlich aber würde es auf sich beruhen lassen und mich in Zukunft einem anderen Hersteller zuwenden. Und für das Forum: Wenn Du häufig mitliest wirst Du merken, daß der Ton hier des öfteren sehr zu wünschen übrig läßt. Nimm es nicht persönlich (auch wenn es sicher manchmal schwerfällt) :) Herzlichen aus Franken Richy danke für die ausführliche Einsichtnahme ... solltest du vorangegangene Postings von mir als unpassend empfunden haben, bitte ich um Nachsicht und Rehabilitation Meiner Meinung nach hat sich Bürstner völlig korrekt verhalten. Kein Hersteller ist verpflichtet, eine Garantie auf Dichtigkeit über 6 Jahre zu geben. Wenn er das trotzdem tut (wobei ich der Meinung bin, dass ein Wohnmobil durchaus wesentlich länger dich sein sollte), dann kann er auch bestimmen welche Vorgaben er für das Erbringen dieser Leistungen gibt. Wenn dies halt eine lückenlose jährliche Überprüfung der Dichtigkeit beinhaltet, dann ist das so und nicht anders. Es wäre in meinen Augen auch nicht fair denjenigen gegenüber, die fein jedes Jahr pünktlich ihre Prüfung machen. Es ist für denjenigen, der die Prüfung verschlafen hat, natürlich ziemlich bitter. Aber halt nicht zu ändern... geronimo, es kann doch nicht so schwer sein, einfach ein wenig aufmerksam zu lesen. Es wurde keine Garantieleistung von Solano eingefordert da ihm ja klar war, daß dazu scheinbar die Bedingungen nicht erfüllt waren. Er hat eine BITTE um Kulanz gestellt. Das ist doch ein Riesenunterschied! Und dies hat er doch nun schon X mal herausgestellt. Richy Und diese Bitte wurde äusserst höflich gestellt, wie ja nun jeder im Original lesen konnte. Die nicht nur äusserst unhöfliche, sondern nachgerade unverschämte Antwort des KDL war ja auch der Grund für diesen Thread, ausdrücklich nicht die Ablehnung der Bitte um Kulanz. Was daran nicht zu verstehen ist und nun schon einen sechsseitigen Thread füllt, erschliesst sich mir ehrlich gesagt nicht ganz... Liebe Klaus "Sie baten mich, um die erneute Prüfung einer bereits erfolgten 2. Überprüfung. Ergo eine dritte Überprüfung!" Alle guten Dinge sind drei! Ich fand den 1. Antrag schon dreist. :D ........und nochmal :-) Bürstner verhält sich korrekt! Der Besitzer hat klassisch verwachst und hat das Fahrzeug nicht zur vorgeschriebenen Kontrolle vorgestellt. Fertig. Frage an solano: wie wurde die Dichtigkeitsgarantie denn bei eurem LMC geregelt?!?!?
Hallo Richy, lass es, ist nicht nur bei dem zwecklos. :cry: |
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