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Hallo zusammen, wir, d.h. meine Frau und ich sind eigentlich erst seit 3 Jahren richtig Wohnmobilfans. Unser Bürstner Solano 727 ist bis auf die "normalen" Kleinigkeiten ein richtig tolles Wohnmobil. Nun möchte ich aber eine Geschichte loswerden, die mich an Bürstner zweifeln lässt. Habt ihr solche Erfahrungen auch schon gemacht??? Dann wird unser nächstes Fahrzeug mit Sicherheit von einem anderen Hersteller sein. Mit unserem 5 Jahre alten Solano 727 sind wir gut zufrieden. Wir haben das Wohnmobil 1,5 jährig gebraucht übernommen. Die Dichtigkeitsprüfungen wurden alle gemacht, leider die im Jahre 2013 versäumt :-( Aber in 2014 bescheinigte man uns wieder in einer Bürstner-Vertragswerkstatt die Dichtigkeit. Nach unserem Kroatienurlaub Ende September 2014 stellten wir eine Undichtigkeit fest. Die Vertragswerkstatt stellte bei Bürstner einen Kulanzantrag, der allerdings abgelehnt wurde. Die Empfehlung der Werkstatt lautete, selbst einen Kulanzantrag zu stellen, da Bürster dann meist großzügiger ist. Das tat ich auch am 31.12.14 per Email. Am 9.01.15 bekam ich vom "Kundendienstleiter" eine Ablehnung per Email. "Der Hinweis, dass die ausgefallene Prüfung 2013 keinen Befund ergeben hätte kann nicht gelten. Wir handeln auch im Sinne der Fairness der Kunden, die lückenlos und pünktlich die Prüfungen durchführen lassen und dann im Falle einer Undichtigkeit zu Recht die vereinbarte Instandsetzung erwarten dürfen. Vergleichbar ist die jährliche Prüfung mit einer Versicherung, die auch nur dann leistet, wenn die Prämien (analog Dichtheitsprüfungen) seit Versicherungsbeginn (analog Garantiebeginn) regelmäßig bezahlt werden. Es tut mir sehr leid, dass ich die Erwartung einer Kulanz-Übernahme nicht erfüllen kann." Hier erklärte mir Herr S. eigentlich die Ansprüche einer Garantie. Denn wenn die Prüfung 2013 stattgefunden hätte, hätte ich eben einen GARANTIEanspruch und hätte keinen KULANZantrag stellen müssen. Mit diesem Hinweis antwortet ich Herrn S. taggleich. Bis zum 29.01.2015 antwortete Bürster gar nicht mehr auf meine erneute Anfrage. Daher habe ich erneut höflich angefragt, ob er inzwischen Gelegenheit hätte, unter diesen Gesichtspunkten den Kulanzantrag erneut zu prüfen. Die ungeheuerliche Antwort kam dann vom Kundendienstleiter ebenfalls taggleich zurück: "es ist für mich schwierig Ihnen mit der angemessenen Wertschätzung und Höflichkeit eine abschließende Antwort zu geben. Sie baten mich, um die erneute Prüfung einer bereits erfolgten 2. Überprüfung. Ergo eine dritte Überprüfung! Bitte verstehen Sie, dass ich diesem Anliegen weder eine Priorität einräumen kann noch eine Chance sehe, hier zu einem anderen Schluss als bisher zu kommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, auch uns sind, wie jedem anderen wirtschaftlich geführten Unternehme,n Grenzen gesetzt, was die Kulanzspielräume anbelangt. Mit freundlichem – ..." Ob ich Bürstner unter solchen Aspekten überhaupt noch empfehlen kann, glaube ich nicht. Mit Kundendienst hat dies auf jeden Fall rein gar nichts zu tun. Auf höfliche Anfragen den Kunden lang zu machen und zu beschimpfen... Wow. Ich habe bisher nur positive Erfahrungen gemacht. Nach 4 Jahren war das Rollo am Skyroof kaputt, sollte 500 Euro kosten. Auf Nachfrage nach Kulanz, habe ich das komplette Rollo, mit Rahmen kostenlos erhalten, zum Selbsteinbau. Da kann nur Dein Händler was machen, er ist der Kunde von Bürstner. Er muss sich halt für Dich dort stark machen. Wenn aber bereits zweimal abgelehnt wurde, wird vermutlich nix mehr gehen. Du kannst nur noch auf eine Kulanz von deinem Händler hoffen, da bist Du Kunde. Hans Ich frage mich, wer beschimpft wem!? Kulanz ist Kulanz und kein Recht auf etwas, was man meint dass im zusteht!? Mit der Fa. Bürstner habe ich seit dreisig Jahren, nur die beste Erfahrungen! Hätten sie Dichtigkeitsprüfung nicht ausgesetzt, wären sie bestimmt jetzt schon beim Anwalt!? Gordan :roll: Ich sehe keine Kundenbeschimpfung. Was hätte er denn antworten sollen? Wie hoch ist eigentlich der Schaden bzw. die Reparaturkosten? zu häufig gestellte freundliche Anfragen könne auch mal nach hinten losgehen (ich hätte da eine Vermutung: ... gegen die Feuchtigkeitsschäden hat sich der Hersteller versichert, die jährlichen Dichtigkeitsprüfungen sind Auflage der Versicherung, bei Versäumniss/Obliegenheitsverletzung verliert der Versicherungsnehmer (Knaurs) den Versicherungsschutz gegen Feuchtigkeitsschäden ... die Antwort des Unternehmens wäre somit nachvollziehbar) Der Schaden beträgt 1000 Euro. Eine Antwort, ohne diese Formulierung hätte ich nachvollziehen können. Aber wenn es dem Kundendienstleiter schwer fällt, in angemessener Höflichkeit und Wertschätzung zu antworten, dann hat er den falschen Job. und... natürlich kann Quängelei auf den Geist gehen... Aber die Ablehnung habe ich nicht verstanden, da sich Bürstner auf die Garantiebedingungen gestützt hat... und einen Garantieantrag habe ich ja nicht gestellt...
Du hast "höflich" also 3-mal das Gleiche gefragt. Siehst Du nicht ein, daß er Dir nix anderes antworten will. Und rein sachlich Recht hat er oben drein auch noch : Du hast eine Prüfung versäumt :!: Und eine Beschimpfung sehe ich da auch nicht, sorry. Daß Du mit dem Kulanzverhalten unzufrieden bist, kann ich nachvollziehen ... hilft Dir aber nix :( Naja mir sagt das wohl vor allem wenn man eine Prüfung vergisst kann man auch die Nächsten auslassen. Ich würde versuchen mit dem Händler zu klären ob die Undichtigkeiten bereits bei der Prüfung bestanden haben müssten. Denn dann ist die Frage warum die ein dichtes Fahrzeug bestätigt haben. an... Gordan wer beschimpft wen... was für eine Frage... könnten Sie mir sagen, in wie fern ich jemanden beschimpfe... Auch die Unterstellung, dass ich im Falle eines Garantieanspruches bestimmt schon ein einem Anwalt wäre, finde ich voll daneben. Wir kennen uns nicht persönlich. Da sollte man mit solchen Aussagen vorsichtiger umgehen. Ich habe jeweils Ausschnitte aus dem Schriftverkehr kopiert und hier eingefügt. Es sind also Zitate.... Es ist schön, wenn Sie seit 30 Jahren gute Erfahrungen mit Bürstner gemacht haben.... Aber in so einem Forum sollte sie auch andere Kommentare zulassen.
Warum sollte das der Händler machen? Damit schneidet er sich doch ins eigene Fleisch.
es geht hier doch um die Dichtheitsgarantie! Die Prüfung in 2013 wurde tatsächlich vergessen.. habe leider auch keinen Hinweis hierzu vom Händler erhalten. Die Prüfung in Mai 2014 bestätigt die volle Dichtigkeit... in September hatten wir feuchte Stelle am Dachhimmel. Selbstverständlich habe ich keinen Anspruch auf Kulanz. Das dies eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, ist mir bekannt. Somit bin ich ja auch nur sehr enttäuscht...
Na ja, da müssen wir alle dran arbeiten. :ja: Aber nochmal zur Sache ... Wenns undicht wird nach 5 Jahren ist halt schon bitter. Aber bedenke, dass der Hersteller Dir gegenüber sowieso keine Garantieverpflichtung hat, du bist schließlich nicht dessen Vertragspartner, hast ja gebraucht also aus zweiter Hand gekauft. Wenn du beim Händler das Gebrauchtfahrzeug gekauft hast und dann im Kaufjahr warum auch immer die Dichtheitsprüfung versäumt hast, würde ich mal nett anfragen ob Die dir preislich ein wenig entgegenkommen. 1.000 € ist ja nicht die Welt. Wenn du von privat gekauft hast, dann ist sowieso keine Kulanz zu erwarten. Ich mein ja blos, Alf Hallo, wir haben bisher nur positive Erfahrungen mit Bürstner gemacht. Reklamationen mit dem Kundendienst wurden kompetent und zu unserem Gunsten entschieden. Auch der Händler zeigte sich immer Kulant. Versäumnisse von Seiten des Kunden kann man doch nicht dem Hersteller/Verkäufer anlasten. Ich denke das sich B. für diese zusätzliche 5 Jahre Dichtheit versichert hat und daher bei Verstoß keine Erstattung vom Versicherer erhält. Würde es unter Erfahrung abbuchen.
Ja, es sind Zitate aber keine Beschimpfungen!? Wie sie das hier Fa. Bürstner unterstellen und hier vorgehen trotz dass sie im Unrecht sind, bestätigt schon wieder mehr oder weniger, meine Vermutung was ihr Verhalten betrifft! Dass schon ihr erster Schreiben, direkt eine Attacke war, ohne dass sie als nötig gefunden haben, sich vorher vorzustellen, sagt auch nicht wenig!? Gordan :roll: Hallo Solano 727
Deine Verärgerung kann ich durchaus verstehen nur sollte sich die auf, aus welchem Grund auch immer, versäumte Prüfung und auf den Schaden selbst beziehen. Ich habe selbst einen kleinen Wasserschaden den die Fa. Bürstner am 08.04.2015, ich hoffe zu meiner Zufriedenheit, beheben wird. Es dauert etwa 2-3 Tage und ich bekomme in dieser Zeit einen PKW gestellt und die Übernachtung en bezahlt. Die Anreise liegt für mich auf dem Weg zum nächsten Urlaubsziel, sodass ich auf diese Kosten einvernehmlich verzichtet habe. Vorweg ging eine sehr freundliche und höfliche Korrespondenz mit dem Kundendienst, sodass ich mich bislang überhaupt nicht beschweren kann. Sicher wurden Deine Erwartungen nicht erfüllt. Das hatte aber eine konkret beschriebene Ursache. Ein Anrecht darauf wurde schließlich verwirkt. Ich kann nicht erkennen, dass es auch nur einen Grund für eine derartige Schlussfolgerung (Zitat oben) gibt. Ja und mit dem Kopf durch die Wand, das sieht kein Händler gern. Trotzdem alles Gute bei der Behebung des Schadens. VG Petri es gibt wohl in jedem Forum den ein oder anderen Gordan... man muss sie einfach nicht verstehen... gibt es irgendwo einen "ignorieren" Button??? also, noch mal ganz kurz... ich weiß ganz klar, dass ich KEINEN Garantieanspruch habe... deshalb habe ich einen Kulanzantrag gestellt. ich werde den abgelehnten Kulanzantrag nun unter Erfahrungen verbuchen... was mich einfach SEHR geärgert hat, ist die Ausdrucksweise der Kundendienstleiters... wenn er geschrieben hätte: "... Ihrem Kulanzantrag können wir leider nicht entsprechen. Wir wünschen Ihnen trotzdem weiterhin viel Freude ....." wäre es sachlich und korrekt gewesen. Die Formulierung: "es ist für mich schwierig Ihnen mit der angemessenen Wertschätzung und Höflichkeit eine abschließende Antwort zu geben. Sie baten mich, um die erneute Prüfung einer bereits erfolgten 2. Überprüfung. Ergo eine dritte Überprüfung!" ist zum einen falsch, da ich nur 1 Kulanzantrag gestellt habe. Der erste Antrag war vom Händler, der mir empfahl, selbst einen zu stellen. Da mein Antrag unter den geltenden Garantiebestimmungen abgelehnt wurde, habe ich eine zweite Mail verfasst und auf die Kulanz hingewiesen... nicht mehr, nicht weniger. darauf hin finde ich die Antwort super unangemessen.... Aber du siehst ja schon in diesem Thread, wie schwer es ist immer die richtigen Worte zu finden. Der gute Mann hatte vielleicht einfach nicht die besten Worte parat. Wer unter euch ohne Sünde ist ... Liebe , Alf Dazu gebe ich dir meine volle Zustimmung. Das ist arrogant formuliert, da hätte ich mich auch sehr darüber geärgert. Das ist sicher nicht im Sinne der Geschäftsführung von Bürstner formuliert. Vermutlich ein Sachbearbeiter, der über das Ziel hinaus geschossen hat. Da Du ja künftig mit Kulanz nicht mehr rechnen kannst, würde ich darauf mit einem freundlichen Brief an die Geschäftsleitung antworten. Dabei geht es nicht mehr um den Kulanzantrag, sondern um die Form, wie man solche Dinge erledigt. Hans
für mein Verständnis kam diese Forrmulierung nachdem Du Deinen 1 Kulanzantrag 3 mal gestellt hast oder war die erste Ablehnung auch schon so ... naja sagen wir mal unfreundlich arrogant? Danke, dass ich hier auch Verständtnis finde. Peter, ich habe nur 1 Kulanzantrag gestellt. Darauf hat der Kundendienstleitern mit den Garantiebedingungen geantwortet. Dann habe ich eine 2te Mail geschrieben und gebeten, den Schaden auf Kulanzebene zu beheben, da ich ja (wissend) keine Garantie habe. Darauf kam eben diese Antwort von Bürstner.... unglückliche Formulierung und erst Recht unerfreuliches Resultat einer versäumten Dichtigkeitsprüfung sieh das Positive: ... es sind ca. 1.000 € Lehrgeld minus der eingesparten (vergessenen Dichtigkeitsprüfung) wünsche allzeit entspannte Reisen mit dem Fahrzeug, möge es dicht bleiben Hi, bei uns ist folgendes passiert. Mitte 2013 kauften wir bei einem Händler einen 2 Jahre altes Womo. Im Januar 2014 lese ich das es eine 5 jährige Dichtigskeitgarantie gibt wenn jedes vorausgegangene Jahr eine Prüfung statt findet. Im Jahr des Kaufes fehlt der Stempel. Bei Nachfrage beim Händler meint dieser das er die Prüfung nicht nachholen kann, aber Dethlefs es nicht so genau nimmt. Wer das glaubt???!!! Also werde ich die fehlende 5. dieses Jahr auch noch machen und hoffen das alles dicht bleibt. Ansonsten gibt es ein sehr anstrengendes Gespräch mit dem Händler. Der immer an das gute glaubende Georg Die Reaktion des Kundendienstleiters ist wirklich etwas unverständlich...., es sei denn, irgendeine Formulierung in der 3. Kulanzanfrage hat den guten Mann so gereizt, dass er so reagiert. Genau dieser Text ist aber in der Threaderöffnung nicht im Wortlaut wiedergegeben, so dass man den wirklich etwas ranzigen Text des Herrn Kundendienstleiters so, ohne diese Information nicht erklären kann. In meinem früheren Berufsleben, wanderten derartige Briefe auch oft über meinen Tisch. Neben vielen vernünftig formulierten Kulanzbegehren, gab es auch recht häufig, vorsichtig ausgedrückt, unglückliche Formulierungen: - wenn nicht, dann werde ich dafür sorgen, dass in meinem Bekanntenkreis nie wieder ein Produkt aus Ihrem Hause.... - wenn nicht, dann werde ich den Vorgang an Auto-Bild, AMS .. berichten, damit von dort entsprechender Druck aufgebaut wird. - wenn nicht, dann werde ich in allen einschlägigen Foren dafür sorgen, dass Ihr Kulanzverhalten an den Pranger gestellt wird. Derartige Texte führen auf der Gegenseite oft zu heftiger Frustation und dann falscher Reaktion. Aber ich will mit diesen Beispielen gar nicht behaupten, das es in diesem, hier vorgetragenen Fall so war, denn den Text kennen wir ja nicht. Ich will nur vorsichtig darauf hinweisen, das bei solchen Vorgängen, auch bei vorher erfolgter Ablehnung eines Kulanzbegehrens grundsätzlich ein freundlicher Ton bei der neuerlichen Anfrage die Chancen erhöht, ein unfreundlicher eher verringert. Tom P.S. übrigens zu dem Thema, Dethleffs nimmt das nicht so genau, hat mir mein Händler genau das Gegenteil gesagt, dass es Dethleffs hier doch recht genau nimmt. Und bei Eura galt schon ein einen Monat verspäteter Dichtigkeitsprüfungstermin als erster Ablehnungsgrund (Aussage des Eura-Händler).
Hallo, warum sollte es eine Kulanz geben? Derjenige der brav seine Dichtheitsprüfungen macht/bezahlt wäre dann im Nachteil! Hallo wir kriegen nächste Woche unseren 5 Bürstner .Waren mit allen Fahrzeugen sehr zufrieden und sind im servicecenter immer zuvorkomment behandelt worden. Wir lassen die Dichtigkeitsprüfung auch immer im Werk in Kehl machen. Bei unserm Elegance hatten wir einige grössere Mängel welche wir garnicht festgestellt hätten.Wurden vom Werkstattmeister bemerkt und zur vollsten Zufriedenheit behoben. Hi allerseits, ich habe im Jahre 2011 ein Neufahrzeug gekauft. Und da der Händler nicht willens oder fähig war Garantieanträge zu stellen, binn ich bereits zweimal im Herstellerwerk vorgefahren um gewisse "Unmöglichkeiten" zu beheben. Das wurde auch immer zu meiner Zufriedenheit durchgeführt. Gleichzeitig ließ ich beim Hersteller auch die Dichtigkeitskontrolle durchführen. Als ich im vergangenen Oktober, auf der Anfahrt nach Spanien, im französischen Valence in einem Wolkenbruch stand stellte ich fest, dass unterhalb des Küchenfensters Wasser eindrang. Ich informierte unverzüglich den Hersteller und bekam folgendes zur Antwort (Zitat): "Die Inspektionen sind wichtig und Grundvoraussetzung für eine Dichtigkeitsgarantie. Allerdings kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass Probleme auch nach einer Inspektion auftreten. Ich kann Ihnen jetzt vorab gegen den Wassereinbruch anbieten, dass Sie das Küchenfenster provisorisch mit einem Klebeband abdichten" (Zitatende) Inzwischen habe ich DREI weitere Stellen in denen Wasser eindringt. Ich habe mich am 5. Januar an das Herstellerwerk gewand und habe einen Werkstatttermin für den 15. JUNI 2015 (!!!!) bekommen. Inzwischen weiss ich, dass ich bei diesem Hersteller zweimal gekauft habe: das erste und das letzte Mal. Der Kracher ist, ein WoMo-Nachbar hier auf der Anlage in Spanien hat die Artikelnummer eines Sonderverkaufsartikels der Firma ALDI auf das Heck meines Fahrzeugs geklebt mit den Worten: "Das ist nicht das Produkt eines Premiumhändlers, sondern die Ware eines Billiganbieters!" Wie Recht hat doch dieser Zeitgenosse! Trotzdem vermiest mir niemand meine gute WoMo-Laune. Hersteller ebenso wie Versicherungen, die sich nicht kulant zeigen, sind allenfalls "2.te Wahl" bei zukünftigen Auswahlentscheidungen. Definition "Kulanz" : Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht (Quelle Wikipedia). Wer sich nicht zu Qualitätsmängeln seiner Produkte steht, der muss mit den Konsequenzen leben und wird langfristig seinen Mitbewerbern unterlegen sein. Allein der fade Beigeschmack dieser Diskussion, verbunden mit Haarspaltereien, hat dem Hersteller geschadet. Der Kundendienstleiter hat nach meinem Ermessen mehr als kurzsichtig gehandelt und ist nach meiner Meinung eine Fehlbesetzung. Der Kunde wird zumindest beim nächsten hochpreisigen Fahrzeug vor "Bürstner" einen großen Bogen machen. Insofern verstehe ich die Unzufriedenheit des Schreibers, der es geschafft hat, bei mir im Kopf "Vorsicht vor Bürstner" abzuspeichern. Hallo, zu Tom´s Frage.... ich habe zu keinem Zeitpunkt Bürstner irgendwie die Pistole auf die Brust gedrückt. Ich habe auch die Wiki Definition von Kulanz gebraucht und damit unterstrichen, dass ich darauf keinerlei Rechtsanspruch habe. Es war in der Tat eine ganz höfliche, nicht aufdringliche und kurze, sachliche Frage. Da ich die Mail nicht hier auf meinem Rechner habe kann ich sie, wenn gewünscht, Anfang kommender Woche einstellen... Morgen habe ich leider erst einmal eine Schulter-OP vor mir und werde somit erst Anfang der Woche im Büro sein. Ich selbst habe ein Dienstleistungsunternehmen und weiß, wie man mit Kunden umgehen sollte. Wenn einer meiner Mitarbeiter sich so unseren Kunden gegenüber äußern würde, würde ich sicherlich ein intensives Gespräch mit ihm führen... Somit hat Bürstner tatsächlich einen faden Beigeschmack für mich bekommen...
Hallo solano, das sind doch schon mal 2 (zwei) Kulanzanträge von Dir. Zusätzlich noch der von Deinem Händler. Das kann man schon als Beschäftigungstheorie sehen. Kann es sein, dass (Zitat) "Wut blind macht"? Aus Deinem Eingangsposting lese ich nicht heraus, dass der KDL Dir die Garantiebedingungen erklärt hätte: M. E. hat er nur dargelegt, unter welchen Rahmenbedingungen hier Leistungen aus einer Vereinbarung abgerufen werden können (mit einem simplen Vergleich zu einem Versicherungsvertrag). Und das auch nur von denen, die sich an die getroffene Vereinbarung halten. Und m. E. auch zu Recht. Was soll an dieser Einstellung falsch sein? Wie würdest denn z. B. Du reagieren, wenn Du jährlich die kostenpflichtigen Dichtigkeitsprüfungen machen lassen würdest und andere dann einfach auf Kulanz solche Dichtigkeitsschäden beheben lassen könnten, und die eben nicht jährlich ihren Obulus dazu beitragen, dass Ansprüche auch finanziell über die Jahresbeträge irgendwie gedeckt sind. Sorry, ist halt meine Meinung dazu. Viele Peter Hallo Peter, natürlich hast du nicht unrecht. Wie ich in meinem ersten Posting geschrieben habe, sind wir ziemlich neu mit dem Wohnmobil unterwegs. Von meinem PKW-Händler kenne ich es so, dass er mich anschreibt oder anruft, wenn TÜV, AU oder Inspektion anstehen. Also waren wir hier unwissend. Wir wollen uns nicht auf Kosten anderer sanieren.... Es war einfach ein Fehler aus Unwissenheit. Mein erster Kulanzantrag wurde eben mit den gängigen Statuten einer Gewährleistung behandelt... Und da ich wusste, dass wir keine Garantieansprüche haben, habe ich noch einmal um Kulanz gebeten. Für mich war das keine Beschäftigungstherapie, sondern ein Ausräumen von evtl. Missverständnissen. Also wurde meine 2te Mail bereits als störend empfunden.... Was der Händler gemacht hat, weiß ich nicht. Er hat uns lediglich gesagt, dass sein Antrag abgelehnt wurde und wir persönlich einen stellen sollten... Vielleicht sind wir ja einfach zu dumm oder unwissend für das Wohnmobilmilieu.... aber wir haben nach besten Wissen und Gewissen gehandelt... und da finde ich so eine Antwort einfach erniedrigend.... Wir werden die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen und uns wohl beim nächsten Wohnmobilkauf besser über die Hersteller und deren Geflogenheiten informieren.... nach wie vor finde ich so eine Antwort des Kundendienstleiters mehr als befremdlich.... Bei uns sind alle Mitarbeiter bemüht, Kunden zu halten... nicht um jeden Preis, aber freundlich und fair...
Und da wunderst Du Dich? Ich nicht, denn das scheint üblich zu sein. Selbst seinerzeit bei Mercedes Benz so erlebt / erfahren müssen. Den Wagen fahre ich auch heute, 26 Jahre danach, immer noch. Kleinlich kann jeder, großzügig und damit kundenfreundlich können nur wenige Hersteller. Mercedes hat mein verrostetes Fahrzeug bis zum Alter von 8 Jahren kostenneutral rostfrei gemacht, BMW hat noch nach 4 Jahren 50% der Elektronikreparaturkosten übernommen, VW hat bei einem 2-jährigen PKW mit Zylinderkopfschaden nichts ersetzt. Glauben Sie, dass ich noch jemals einen VW kaufen werde? Meinen Sie nicht, dass es hier eine elegantere Lösung für den Bürstner Kunden hätte geben können wie etwa die Geste einer prozentualen Kostenbeteiligung? Schon mal was von Kundenbindung gehört? Schließlich handelt es sich bei dem Fahrzeugschaden nicht um eine "aufgeplatzte Konservenbüchse". Und noch einmal, ich kenne weder den Bürstner Kunden noch den ablehnenden Kundendienstleiter. Für mich ist aber bereits jetzt Bürstner nicht mehr erste Wahl. Erschreckt hat mich als "Frischling" in diesem Forum in jedem Fall die "böse Schelte" mit dem Mitglied, der einfach nur nach den Erfahrungen langjähriger Wohnmobilfahrer gefragt hat. Ich bin nicht frei von Fehlern und habe auch schon Termine verschwitzt. Dem kann ich zustimmen! Ich denke es wäre durchaus möglich gewesen eine teilweise Kostenerstattung anzubieten. Voll auf keinen Fall, aber anteilig wäre sicher möglich gewesen und alle wären glücklich gewesen...
Da bin ich, Einer der seine jährliche Dichtheitskontrolle zahlt, anderer Meinung! Warum soll ich zahlen und ein Nichtzahler bekommt die gleichen Leistungen oder anteilmäßig??? Das würde ich dann auch so machen und mich darauf berufen. Es war ein Fehler des TE (Grundsatz:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!) und nun muss er leider mit dem Ergebnis leben. wenn das Bonusheft vom Zahnarzt eine Lücke hat, hat man seine Vorteile verwirkt. Ohne wenn und aber! Es geht nicht (nur) um die Ablehnung der Kulanz, sondern um die provozierende Formulierung, das muss nicht sein und schürt natürlich Emotionen. So ein ungehobelter Sachbearbeiter kann dem Ruf einer Firma sehr schaden. Deshalb sollte der TE meiner Meinung nach einen freundlichen Brief an die Geschäftsleitung schreiben und das Schreiben beilegen. Hans Das ist aber auch Geldschneiderei, die ganzen "Inspektionen", "Dichtheitsprüfung", "Lackprüfung" etc. Ist nur Kundenbindung an den Händler, sonst nichts. Entweder gibt der Hersteller eine Dichtheitsgarantie - wenn der Hersteller auf jährliche Prüfungen besteht, dann hat er auch die Kosten dafür zu tragen oder aber er vertraut seinem Produkt und verzichtet auf die Prüfung - oder nicht und das Fahrzeug wird billiger. 10 Dichtheitsprüfungen ohne Befund bringen soviel ein, wie eine Reparatur kostet. Durch diese Masche mit der Dichtheit werden Einbauten von Dritten für die nächsten 10 Jahre behindert "die Dichtheitsgarantie könnte verloren gehen". Auch wenn die jährliche Prüfung mal ausgefallen ist und die nächste die Dichtheit wieder bescheinigt hat, ist es kein Grund später die Leistung zu verweigern, nur weil die Prüfung nicht immer "lückenlos" war. Die Kosten der Prüfung sind kein "Versicherungsbeitrag" und das hat auch nichts mit Fairness gegenüber den anderen Kunden zu tun. Den Ton des Kundendienstleiters finde ich auch nicht angemessen, vor allem weil er sich noch hat hinreissen lassen, es schriftlich zu formulieren, das würde ich als Eigentor definieren. Von der Sache her hat Bürstner recht, die Bedingungen der Garantie sind glasklar. Allerdings kennt hier niemand den Wortlaut des Anschreibens das die Reaktion des Kundendienstleiters provoziert hat, so eine mehrfaches Nachhaken bei negativem Bescheid hat etwas von Bettelei und Uneinsichtigkeit gegenüber den eigenen Fehlern, nämlich das Versäumen der Dichtigkeitsprüfung. Dafür typisch auch das Argument "Die Werkstatt hätte mich erinnern müssen". Die Uneinsichtigkeit schlägt dann um in Wut, Ärger und Rachegelüste, das ist der Moment wo man sich im anonymen Forum anmeldet, anonym bleibt und dann dem Kontrahenten eins auswischt, alles charakterlich sehr fragwürdig, kommt aber leider laufend vor. Genau so siehts aus, Olly :top: :top: :top: !!! ......und man kann sich drehen, wenden und weinen und Mitleid suchen wie man will...... mit nicht durchgeführter Dichtigkeitsprüfung hat der Eigner verwachst!! Eigentlich unmissverständlich - m.E. nach auch bei Bürstner (haben selbst mal einen gefahren)- wird in den Fahrzeugunterlagen und zum Teil auch auf den HP´s der Hersteller darauf hingewiesen, Inspektionsarbeiten nach Herstellervorgabe durchführen und dokumentieren zu lassen.......
HAllo, o.g. Prüfungen sind keine Kundenbindung an den Händler, sondern prozentual anteilige Bezahlung von Garantieleistungen, entstanden durch mangelhafte Produktion. "Betroffene" holen Ihre "Anteile" wieder gut raus, "Nicht Betroffene" bezahlen dafür. (Ich selbst hoffe, weiterhin zu den "Nicht Betroffenen" zu gehören :D )
Doch, denn Garantieen unterliegen vom Garantiegeber erlassenen Garantiebedingungen als Voraussetzung des Auflebens Selbiger im Garantiefall. Wenn in diesen Bedingungen zum Erhalt der Dichtheitsgarantie eine jährliche kostenpflichtige (s.o.) Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, verwirkt der Garantienehmer die Garantie ganz klar durch Nichtbeachten des jährlichen Turnus. Darauf weisen die Hersteller explizit hin ("Die Dichtheitsgarantie gilt nur, wenn.........). Der Garantienehmer hat hier schlicht die Bedingungen nicht erfüllt. In diesem Fall kann nur noch "Kulanz" in Betracht kommen, deren Gewährung, auch anteilig, von der Kundenfreundlichkeit des Unternehmens abhängt.
Sind sie nicht. Eher eine kollektive Heranziehnung aller die Dichtheitsgarantie in Anspruch nehmenden Käufer zur kostenneutralen Reparatur von Nässeschäden durch den Hersteller. Ich bin erschreckt, wie böse hier miteinander umgegangen wird. Ich denke, dass ich mich aus diesem Forum zurückziehe. Wenn jemand, wie auch immer, Hilfe und Rat bei erfahrenen Forumsteilnehmern sucht, dann sind einige Antworten für mich auf dem Niveau des Verantwortlichen der Firma Bürstner. Kulanz ist auch ein irgendwie geartetes Entgegenkommen mit der Aussage: "Kunde, vertrau unserem Produkt und wenn doch etwas schiefläuft, dann lassen wir Dich nicht im Regen stehen!" Dieser Bürstner Kunde ist aber schon "pitschnass" und hier werden noch etliche Liter Wasser über ihm ausgeschüttet. Ja, es handelt sich um eine Garantieversicherung. Nein, diese Formulierung des Bürstner Mitarbeiters ist falsch:
Der Garantienehmer ist in den Garantiebedingungen nicht zu jährlich zu leistenden Zahlungen an den Garantiegeber (Bürstner) verpflichtet, sondern zu jährlichen Prüfungen in einem berechtigten Werkstattbetrieb. Dem Zwecke nach dienen diese Prüfungen dazu, einen eventuell zwischenzeitlich bereits entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Würde das Prüfungsintervall hingegen zwei Jahre betragen, könnte ein z.B. bereits vor eineinhalb Jahren aufgetretener Schaden ein sehr großes Ausmaß errreicht haben. Das jährliche Intervall dient also einer Beschränkung des möglichen Reparatur- und Kostenrisikos. Diese Möglichkeit liegt im hier von Solano727 geschilderten Fall nicht vor. Durch die, wenn auch verspätete, Prüfung im Mai 2014 wurde der ordnungsgemäße trockene Zustand des Mobils durch die beauftragte und berechtigte Prüfungsinstanz Werkstatt festgestellt. Der dann 4 Monate später bemerkte Schaden muß also seinen Ursprung nach der letzten Prüfung (5/2014) gehabt haben. Die Begründung des -angeblichen- Kundendienstleiters erachte ich als viel zu kurz gesprungen und würde eine Prüfung des Garantieanspruches einem erfahrenen Rechtsanwalt anvertrauen. Ich habe ausdrücklich "Garantieanspruch" und nicht "Kulanzbegehren" geschrieben, Volker ;-)
Wie bist Du denn drauf! :eek: :ton: Es kann doch wohl hier jeder seine Meinung sagen und nicht nur Lobhudelei. Finde ich schon sehr merkwürdig, :? kaum angemeldet und sich so aufspielen. Das mit den Garantiebedingungen ist mir schon klar. Trotzdem muss ich das nicht gutheißen. Diese "Garantie" ist mir den Aufwand nicht Wert. Wenn nach Ablauf der Gewährleistung (2 Jahre) keine Schäden da sind, verzichte ich auf weitere Dichteprüfungen. Ist dann mein Risiko. Ich lasse mich nicht 10 Jahre lang knebeln und in die Werkstatt zwingen. Für mich ist so eine Garantie nicht das Papier Wert, auf dem sie steht - und auch kein Kaufargument für den einen oder anderen Hersteller. Ist aber meine persönliche Meinung, kann natürlich jeder machen wie er will... |
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