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Anzahlung bei Bestellung eines Frankia Wohnmobils?


ralf123 am 14 Mär 2015 23:13:48

Ich plane die Anschaffung eines neuen Frankia Wohnmobils. Der Händler möchte von mir vorab eine Anzahlung von 10000,-€ da es sich bei Frankia ja um eine Manufaktur handelt und ein Womo erst gefertigt wird wenn es eine konkrete Bestellung dazu gibt.

Die Frage richtet sich also nur an Frankia Kunden die ein neues Womo bestellt haben.

Wie wurde dies bei euch gemacht?

Habt ihr eine Anzahlung geleistet bzw. wurde überhaupt eine gefordert?

Danke.

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camptourer am 15 Mär 2015 09:59:29

Hallo und guten Morgen,

bei unserem Wohnmobil hat der Händler eine Anzahlung von 5% verlangt. Es handelte sich um einen Lagerwagen. Die Anzahlung wollte er für die noch anzubringenden
Teile ( Sat-Antenne, TV usw).
Begründung von Ihm: wenn ich das Fzg. nicht abnehme hat er die Kosten zu tragen.
Dies wollte ich erst vorab nicht zahlen, habe es dann doch gemacht.
Fakt ist aber:
Sollte der Händler in der Zeit bis zur Auslieferung Deines Fzg. in Insolvenz gehen ist das Geld weg und Du hast keine Chance wieder an das Geld zu kommen.
Mehr wie diese 5% hätte ich nicht gezahlt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Frankia vorab vom Händler eine Anzahlung verlangt.
und einen schönen Sonntag
Reinhard

sini2000 am 15 Mär 2015 10:02:13

Jein. Der Händler wollte die immer erst als das Fahrzeug auf dem Hof bei ihm stand. Aber nicht schon bei Bestellung.

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Gast am 15 Mär 2015 10:20:43

Mehr wie diese 5% hätte ich nicht gezahlt.


Es ist egal ob 5 oder 10% oder .... angezahlt werden.
In jedem Fall kommst Du dann aus dem Vertrag, aus welchem Grund auch immer, nicht wieder raus.
Wenn der Händler darauf besteht, dann mußt Du genau dieser Fahrzeug abnehmen.
Keine Anzahlung tätigen! Ich bin sicher der Händler läßt sich darauf ein; schließlich will er ja verkaufen.

VG Petri

pipo am 15 Mär 2015 10:31:03

ralf123 hat geschrieben:Der Händler möchte von mir vorab eine Anzahlung von 10000,-€

Tipp: Keine Ahnzahlung ohne Bankbürgschaft als Sicherheit. Der Händler wird über die Zusatzkosten jammern aber bei Insolvenz ist euerGeld futsch :!:

shorty am 15 Mär 2015 10:52:32

....scheint wohl immer mehr in Mode zu kommen . Mei Kumpel musste bei Bestellung seines Carthago auch 8500€ anzahlen. Bei bisher vier Neufahrzeugen ist mir so etwas noch nie passiert . Ich würde es auch nicht machen es sei denn ich lasse mir ein Fahrzeug nach meinen Wünschen bauen. Im Sonderbau ist das Fahrzeug bei Fertigstellung zur Hälfte bezahlt. :D

Pooh335 am 15 Mär 2015 11:41:55

Das ist nicht nur bei Frankia üblich.
Wir sollten auch anzahlen. Als ich dann eine Garantie für den Betrag haben wollte ging es auch ohne. Natürlich möchte der Händler zum Einen sehen ob du Zahlen kannst und zum Anderen sicher gehen, dass er auf dem Fahrzeug nicht sitzen bleibt, da es ja nach deinen Wpnschen gefertigt wird.
Ohne Garantie, dass das Geld zu dir gehört und nicht in eine eventuelle Insolvenzmasse würde ich aber nicht zahlen.

Re_tep am 15 Mär 2015 11:55:16

ralf123 hat geschrieben: Der Händler möchte von mir vorab eine Anzahlung von 10000,-€ da es sich bei Frankia ja um eine Manufaktur handelt und ein Womo erst gefertigt wird wenn es eine konkrete Bestellung dazu gibt.


Als erstes einmal... KEINE Anzahlung leisten! Wenn der Händler mit dieser wahnwitzigen wahrheitswidrigen Erklärung zu Lasten von Frankia um die Ecke kommt, kann man nur vermuten, was da im Argen ist. Welcher Händler macht denn so etwas?

Am besten mal als Neukunde sich beim Kundendienstleiter oder der Geschäftsleitung von Frankia über dieses Geschäftsgebahren "erkundigen". Notfalls gibt es sicherlich noch andere Händler, die einen "normalen" Kaufvertrag schliessen, denn der Händler muß bis Auslieferung ja auch nicht bei Frankia in Vorkasse gehen. Bei finanziellen Problemen bei dem Vertragspartner/Händler wäre das Geld weg und der Kaufvertrag hat keinerlei Gültigkeit, wird die verbindliche Bestellung nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich bestätigt.

Der Händler ist bei vorliegendem rechtsgültigen Kaufvertrag sowieso jederzeit bei Anlieferung des Wohnmobils in der Lage, Inkassoschritte gegen den Käufer bei Nichtabnahme/Nichtzahlung legal vornehmen zu lassen, also wozu eine Vorauszahlung. Zahlung gegen Übergabe nach Besichtigung!!!

brainless am 15 Mär 2015 14:25:51

ralf123 hat geschrieben:Ich plane die Anschaffung eines neuen Frankia Wohnmobils. Der Händler möchte von mir vorab eine Anzahlung von 10000,-€ da es sich bei Frankia ja um eine Manufaktur handelt und ein Womo erst gefertigt wird wenn es eine konkrete Bestellung dazu gibt.


Vielleicht willst Du Dir die sogenannte "Manufaktur" ja auch erst einmal ansehen und danach entscheiden, ob es immer noch ein Frankia sein soll.......


Habt ihr eine Anzahlung geleistet bzw. wurde überhaupt eine gefordert?


Den Händler, der von mir eine Anzahlung bei Bestellung haben will, würde ich fragen, ob er ein Händlerverzeichnis hat...........................................damit ich mir einen anderen Händler aussuchen kann. 8)
Entweder ist Dein Händler "klamm", unverschämt oder will Dich für dumm verkaufen.
Du mußt jetzt nur noch überlegen, welcher dieser drei Gründe Dich veranlaßt, dort nicht zu kaufen,



Volker ;-)

Julia10 am 15 Mär 2015 14:37:58

Zitat Tipp: Keine Ahnzahlung ohne Bankbürgschaft als Sicherheit. Der Händler wird über die Zusatzkosten jammern aber bei Insolvenz ist euerGeld futsch :!:[/quote]

Die Frage nach dem Grund der Anzahlung, würde ich auch gerne stellen, aber wenn es schon sein muss, ist Pipos Vorschlag annehmbar. So ist das Risiko einer evt. Insolvenz abgefangen.

Als ich meinen letzten "Gebrauchten" abholen wollte, forderte die Firma die komplette Kaufsumme einige Tage vorher ein. Auf Nachfrage wurde mir geantwortet, dass es sich um ein Fahrzeug im Besitz von TEC handelt und diese den KFZ Brief erst aushändigen, wenn der Händler die Summe an TEC überwiesen hat. Das Fahrzeug stand bereits beim Händler auf dem Hof.
Bis zur Auslieferung war ich schon sehr nervös, zumal sich der Termin um zwei Tage verschob, weil TEC den KFZ Brief etwas zu spät in die Post gegeben hatte.


Julia

mnk1200 am 15 Mär 2015 15:48:43

Den Vorschreibern kann ich mich nur anschließen. Für mich wäre das Verlangen einer Anzahlung bei einem Kfz- Neukauf unseriös.
Bei der Bestellung unseres FRANKIA A740 im Dez. 2014, wie auch bei bei den 3 Halbjahres Mobilen davor, waren Anzahlungen nie ein Thema.

Menkehorstbecker am 15 Mär 2015 15:55:07

Hallo,
mehr als eine symbolische Anzahlung von 500 € würde ich ohne Bankbürgschaft nicht zahlen, alles andere Zug um Zug.

Insbesondere wenn der Händler wie teilweise beschrieben noch nicht einmal der Eigentümer des Fahrzeuges ist, gibt man Geld für "nichts".

Sicher gibt es aber auch schwarze Schafe bei den Käufern, aber das ist ja hier nicht Diskussionsgegenstand.

Viele
Thomas

brainless am 15 Mär 2015 17:37:24

Menkehorstbecker hat geschrieben:Hallo,
mehr als eine symbolische Anzahlung von 500 € würde ich ohne Bankbürgschaft nicht zahlen, alles andere Zug um Zug.



Hallo Thomas,

würde es Dich denn trösten, wenn Du im Falle einer Händlerinsolvenz den faktischen Totalverlust einer symbolischen Anzahlung zu verbuchen hättest?


Volker :mrgreen:

Guenni2 am 15 Mär 2015 20:48:12

Keine Anzahlung leisten. Bei Insolvenz ist die Kohle futsch.
Günter

Menkehorstbecker am 15 Mär 2015 23:41:43

Teilweise habe ich auch Verständnis für den Händler, der vielleicht auch schon mal Kunden hatte, die mit nichts in der Tasche auf "dicke Hose" machten und den Händler dann mit dem Fahrzeug und ggf. noch Sonderausstattung sitzen ließen. Solche Menschen gibt es, bei Ebay heißen sie Spaßbieter, im Immobilienbereich Mietnomaden, und den einen oder anderen habe ich persönlich auch schon mal auf Campingplätzen erlebt.

Die "symbolische Anzahlung" eines überschaubaren Betrages, der von der Höhe her kein besonderes Risiko darstellt, aber dennoch die Ernsthaftigkeit des Willens zur Vertragserfüllung unterstreicht, ist aus meiner Sicht ein für beide Seiten tragbarer Kompromiss.

Wenn der Verkäufer auf einer größeren Anzahlung besteht, ist die Frage des Kunden nach einer Bankbürgschaft berechtigt, und der seriöse Händler wird sich dem entweder nicht entgegenstellen, oder ggf. auch von dem Ansinnen nach einer Anzahlung absehen, weil ihm der Aufwand oder die damit verbundenen Kosten zu hoch sind. Falls nicht, würde ich das Risiko nicht eingehen und die Finger von diesem Geschäft lassen. Wohnmobile gibt es überall, und das nächste Schnäppchen findet sich auch.

Grundsätzlich ist aber immer eine gute Idee, sich bei Geschäften, deren Umfang bei Wohnmobilen gewöhnlich zigtausende von Euro umfasst, und wo auch Gewährleistung, Service etc. eine große Rolle spielen, über die Verläßlichkeit des jeweils anderen Vertragspartners zu informieren. Solche Anfragen findet man hier ja öfter im Forum.
Viele
Thomas

ramWFnet am 16 Mär 2015 08:59:04

Hallo ralf123,

wenn du das Fahrzeug neu bestellst solltest du auch noch eine andere (theoretische) Falle beachten:
Du unterschreibst eine "Verbindliche Bestellung" meist das Standardformular vom CIVD für ein Wohnmobil. Der Händler muss dieser Bestellung innerhalb von 3 Wochen (siehe Kleingedrucktes Rückseite der Bestellung) mit einer Auftragsbestätigung zustimmen. Tut er dieses erst nach den 3 Wochen, ist kein Kaufvetrag zustande gekommen. In diesem Fall kann sowohl der Käufer wie auch Verkäufer den Kauf stornieren oder ähnliches, weil garkein Kaufvetrag zustande gekommen ist. Hast du nun 10.000€ angezahlt bist du dem Händler ausgeliefert....

Ich würde nur "Leistung gegen Gegenleistung" akzeptieren.

Viele Ratgeber/Tipps findest du beim goggeln nach "Ulrich Dähn"


Marten

a.miertsch am 16 Mär 2015 10:53:46

Ich würde den Händler im Gegenzug fragen, ob er mir dann den Restbetrag auch als zinsloses Darlehen gewährt. Denn nichts anderes stellt die Anzahlung in deinem Fall dar. Und das ohne Sicherheiten.
Albert

Gast am 16 Mär 2015 11:11:35

Genau wie die Beschaffenheit der bestellten Ware sind auch der Preis und die Zahlungsmodalitäten in unserer sozialen Marktwirtschaft frei verhandelbar.

Also das beste Mobil zum niedrigsten Preis bei dem Händler kaufen, welcher das Geld erst bei Übergabe verlangt. Guckst Du: --> Link

So einfach kann es sein.

Liebe , Alf

brainless am 16 Mär 2015 12:49:31

ramWFnet hat geschrieben:....solltest du auch noch eine andere (theoretische) Falle beachten: Tut er dieses erst nach den 3 Wochen, ist kein Kaufvetrag zustande gekommen.

Das ist so nicht richtig.
Wenn der Verkäufer die Annahmerklärung schickt (innerhalb der Bindungsfrist; hier: 3 Wochen) ist der Kaufvertrag einvernehmlich geschlossen.
Kommt die Annahmeerklärung nach Ablauf der Bindungsfrist beim Käufer an, kann dieser entweder den Vertrag scheitern lassen oder der Annahmeerklärung zustimmen und damit den Kaufvertrag wirksam werden lassen.

In diesem Fall kann sowohl der Käufer wie auch Verkäufer den Kauf stornieren oder ähnliches, weil garkein Kaufvetrag zustande gekommen ist.

Wieso kann der Verkäufer den Kauf stornieren? Es ist noch gar kein "Kauf" (-Vertrag) zustande gekommen, s.o.

Hast du nun 10.000€ angezahlt bist du dem Händler ausgeliefert....

Wer vor wirksamem Abschluß eine Zahlung leistet, gehört mit dem Klammerbeutel gepudert - mal ganz abgesehen von der Sinnhaftigkeit einer Zahlung vor Übernahme des Kaufgegenstandes.
Ausgeliefert ist man auch nicht: Wenn der Käufer den Vertrag scheitern läßt, hat der Verkäufer die geleistete Zahlung in vollem Umfang zurückzuerstatten. Er hat keinen Anspruch, eine "Gebühr" oder ähnliches zurückzuhalten,


Volker ;-)

eisbaerchen am 16 Mär 2015 14:43:22

Hm,
also wenn es schon eine (größere) Anzahlung sein soll, dann nur gegen Bankbürgschaft. Wenn der Händler die
nämlich nicht von seiner Bank bekommt ist da schon was nicht ganz koscher. Und sooo hoch sind die Gebühren für eine Bankbürgschaft auch nicht. Zählt also als Ausrede nicht wirklich.


Eisbaerchen
Helmut

ralf123 am 16 Mär 2015 20:47:40

eisbaerchen hat geschrieben:Hm,
also wenn es schon eine (größere) Anzahlung sein soll, dann nur gegen Bankbürgschaft.


So habe ich es jetzt letztendlich auch gemacht...

Danke für alle Antworten :-)

memorie am 16 Mär 2015 22:00:23

moin

hi julia, das liest sich toll,
der händler verlangt von dir den kaufpreis, in diesem sinne den vollen, incl. seines gewinnes, weil er nicht fähig ist, für die paar tage,
den betrag "" ohne "" seinen gewinn auf zu treiben,nicht bekommt, oder einfach net will, und das auto an die firma zu bezahlen, leichter gehts wohl nicht, und da jammern sie immer vom unternehmer-risiko..
wo is den da das risiko ?? andersrum, die firma hat wohl auch net viel vertrauen in ihren händler, wenn er die papiere erst nach voller bezahlung bekommt..
mann mann, warum bin ich kein auto-händler geworden....

gruß karl

filischeif am 16 Mär 2015 23:03:24

Hi,

Dass ein Händler egal welcher Marke, eine Anzahlung will, wenn er ein Fahrzeug extra bestellen muss ist üblich und zumindest aus meiner Sicht verständlich. Alle Händler von welchen ich ein Angebot erhalten habe wollten das. Weil wir eine etwas spezielle Option bei unserem Carthago bestellt haben wollte der Händler bei welchem wir schlussendlich bestellt haben, nicht seine sonst üblichen 5% sondern 10% als Anzahlung. Eine Bankbürgschaft war für ihn aber selbstverständlich. Ich habe nach Erhalt des Dokumentes die Süddeutsche Sparkasse, welche diese Bürgschaft ausgestellt hat angeschrieben ob alles o.k. sei, was diese mir postwendend bestätigt hat mit dem Hinweis, dass diese Bürgschaft für sie wirksam werde, sobald meine Zahlung auf dem in dem Dokument erwähnten Konto eingetroffen sei.
Wichtig: Zu dem Papier Sorge tragen. Der Händler will am Tag der Auslieferung das Dokument zurück. Hat man es nicht dabei, fährt man womöglich wieder mit dem Zug nach Hause.

, Kurt

bernd3 am 17 Mär 2015 10:43:44

ralf123 hat geschrieben: ... Der Händler möchte von mir vorab eine Anzahlung von 10000,-€ ...

Ist das der Händler in der Pfalz?

brainless am 17 Mär 2015 11:24:40

filischeif hat geschrieben:Dass ein Händler egal welcher Marke, eine Anzahlung will, wenn er ein Fahrzeug extra bestellen muss ist üblich und zumindest aus meiner Sicht verständlich.



Tja,

wenn Du ihn dazu gezwungen hast, daß er ein Fahrzeug extra bestellen mußte..........
Wer läßt sich schon gerne zwingen - und dann noch die ganze Arbeit, die so eine Bestellung macht. Da verstehe ich, daß Strafe sein muß.
Hast Du keine Bearbeitungsgebühr für die "Extra-Bestellung" zahlen müssen?
Da bist Du mit den 10% aber noch gut davongekommen,



Volker :rolleyes:

Gast am 17 Mär 2015 11:59:31

Hoffe,

die Bürgschaft ist unbefristet! Bürgschaften mit Laufzeitbefristung haben den Teufel gesehen, weil die im Fall der Fälle gern mal abgelaufen sind bis du ziehen kannst ...

Liebe , Alf

wolfherm am 17 Mär 2015 12:22:21

Moderation:Einige Beiträge entfernt, die nichts mit dem Thema zu tun haben. Bitte bleibt beim Thema.


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