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moin,moin, ich habe heute die letzten Handgriffe an meiner Solaranlage gemacht und wollte mal fragen ob das so OK ist. Ich habe ein Dethleffs Wohnmobil Trend T6777. Ich habe mir 2 Module a 100Watt auf das Dach montiert und im Aufbau einen MPPT Regler.Vom Regler bin ich direkt auf die Aufbaubatterie gegangen. Nun habe ich gesehen, das sich unter dem Fahrersitz eine Elektroeinheit befindet bei der man wohl auch die Module anschliessen könnte? Frage, welche Lösung wäre die bessere? Nur die Aufbaubatterie laden oder über die E-Einheit gehen, wo dann aber wohl beide Batterien (Aufbau- und Starterbatterie) geladen werden? Hermann Du hast alles richtig gemacht! Liebe , Alf
HAllo Hermann, in Ergänzung zu Alf: Es gibt auch MPP- Regler die haben einen zusätzlichen Ausgang zum Laden der Starterbatterie. Z. B.: --> Link hallo Kurt, danke für den Hinweis, aber nun ist es zu spät!!?? Hermann Hallo Hermann, Nun bist du ja fertig und kannst Erfahrungen sammeln. Wenn mit der Batterie im Aufbau alles o.k.ist, kannst du immer noch einen kleinen Bypass zur Startbatterie machen. Alles was du dazu brauchst ist eine Sicherung, eine Diode, ein Widerstand und Draht. Du bekommst Hilfe durch das Forum oder du fragst gezielt per PN. Also: Alles gut, testen, dann machst Du weiter. Je nachdem! Liebe , Alf Weiß einer von euch,ob das eingetragen werden muss,wenn man Solarmodule auf dem Dach montiert ? Ich bin seit einem Jahr stolzer besitzer einer Solaranlage,habe aber jedesmal ein ungutes Gefühl,wenn mir ein Polizeiwagen engegen kommt..... Danke und viele , Jürgen Interessante Frage! Dafür solltest du einen getrennten Thread aufmachen? Die Starterbatterie würde ich auf jeden Fall mit aufladen. Ich hatte mal einen Lichtmaschinenschaden und da wäre es gut gewesen, wenn ich die Starterbatterie mit angeschlossen hätte. Dann wäre auf der Fahrt nach Griechenland durch die Sonneneinstrahlung die Batterie aufgeladen worden. So musste ich leider in Italien eine neue Lichtmaschine einbauen lassen. Zur Frage von Jürgen, bzgl. Eintragung der Solaranlage. Die muss nicht eingetragen werden, da sie als Ladung angesehen wird und dementsprechend gesichert sein muss. Das gilt genauso für die Sat-Anlage.
Ja, das ist eine mögliche Begründung für die Nichteintragung! Eine andere Begründung für eine Eintragung wäre: 1. Sat bzw. Solaranlage sind fest installiert und daher Anbauteile und keine Ladung 2. Mit den Anbauteilen wird die, in den Fahrzeugpapieren eingetragene, Fahrzeughöhe überschritten. Die mechanischen Abmessungen des Fahrzeuges stimmen nicht mehr mit den Fahrzeugpapieren überein. Nur zur Erinnerung: Auch abnehmbare Anhängerkupplungen müssen in den Papieren eingetragen sein (Längenveränderung) Wo kein Kläger ist, ist kein Richter! Aber wie ein Richter entscheiden würde, wäre er damit konfrontiert, weiß ich nicht. Andreas
HAllo, zumindest bei Fz`en bei denen sich die eingetragenen Maße ändern (meist die Höhe) ist dies tatsächlich ein heißes Eisen das lieber nicht zu hoch gekocht werden sollte. Bin mal gespannt, wen`s als Ersten trifft.
Die Breite des Fahrzeugs stimmt doch auch nicht (Aussenspiegel?) mit den Eintragungen überein. Und das ist ja offenbar bei allen KFZ so üblich. Die Aussenspiegel und sonstige Funtionsteile haben so KBA oder E-Nummern. Ich bin mir nicht sicher, was passiert wen ein Solarpanel oder der Befestigungsspoiler bricht und das Teil einen Passanten verletzt. Auch deshalb finde ich die flächig verklebten besser. Liebe , Alf danke, die Starterbatterie werde ich als Option mit einbeziehen.Gute Idee. Hermann Hallo, also in meinen Papieren sind alle Veränderungen am WoMoBi, außer SAT-Anlage und Solar eingetragen und Teilweise auch vom TÜV abgenommen. Das betrifft Zusatzluft, andere Felgen und ganz besonders auch Änderungen der Fahrzeuglänge. So den Fahrradträger Velo II, Klappbar, von Sawiko, mit 820 mm zur im "Schein" eingetragenen Fahrzeuglänge. Die Höhenveränderungen scheinen nicht relevant zur Eintragung zu sein? Wobei die Höhe der Solar ja sehr gering zur SAT-Anlage sind. :D :eek: Wobei man an die Höhe schon denken sollte. :lach: :roll: Joachim
HAllo, an sich schon, wobei die Sachen "obendrauf" halt nicht so augenfällig sind. Außerdem ist es m.E. schon richtig, dass die meisten Solaranlagen nicht über das Höhenprofil z. B. von Dachhauben oder Alkovenerhöhungen etc. hinausgehen. Die in den Papieren eingetragene Höhe des Fz`s wird deshalb vermutl. selten überschritten. Kommt wohl sehr darauf an, wo die Platten montiert werden. Eine Überschreitung könnte ich mir z.B. vorstellen bei einer Monatage auf einem dachhaubenfreien Alkoven. (Aber ist wohl eher selten). Hallo zusammen, das muss wirklich vom Tüv geklärt werden,wegen der Höhe. (Solarmodul) Habe per Email nachgefragt. Aber auf der anderen Seite,wenn ich einen Gepäckträger aufs Auto mache, dann verändert sich die Höhe doch auch ?! typich deutschland....
Manchmal wird man überrascht welche seltsamen Vorschriften es in anderen Ländern gibt. Es reicht bereits Europa, wieso gibt es 2 verschiedene Warntafeln für Hecklasten bzw. Überlängen, die spanische und die italienische. Von der Sache her leisten beide das gleiche. Mir gefällt sogar die spanische irgendwie besser. Ich habe übrigens beide dabei weil ich keine Lust auf Stress habe. Ich bin dann aber weder nach Spanien noch nach Italien gekommen und die Tafeln verblieben im Staufach. Bei der Höhe geht es wohl um die Dauerhaftigkeit derselben. Ein Gepäckträger ist entfernbar, von der Solaranlage wird das unter Umständen nicht erwartet, je nach Anbau. Wenn dauerhaft fest angebaut ändert sich eventuell die Höhe, das muss dann eingetragen werden, ist eben so. Meine Luftfeder hat die Höhe verändert, wurde gnadenlos eingetragen. Aber was solls, in welcher Welt wollen wir leben? Wir werden hier gegängelt und reglementiert, aber es gilt für jeden Bürger ohne Ausnahme und dadurch ist es bei uns sehr ausgeglichen und friedlich. In anderen Ländern wird man erschossen weil man schwarz ist oder weil man versehentlich in den Machtbereich einer anderen Gang geraten ist. Ich finde es in Deutschland so schlecht nicht.
Mind. 4 - unsere sind ja wieder anders ! Gibts eigentlich noch weitere ? D: "30 x 30 cm ...oder... ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild...oder..." A: "(2) Das hintere Ende der Ladung ist, wenn sie das Fahrzeug mehr als 1 m überragt, deutlich zu kennzeichnen und bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material zu versehen. " §61 RK :thema:
Nochmals die Frage: Trägt der TÜV eine selbst aufgebaute Anlage ein, ohne ABE der Komponenten? Was ist mit Festigkeitsgutachten für die Klebespoiler? Fragen über Fragen ... Liebe , Alf Ich persönlich finde: alle, die zu dem Thema "Höhenveränderung" Fragen haben, sollten diese ganz einfach vergessen. Das ist, dem Himmel seis gedankt" noch eine Grauzone, die sogar der TÜV gar nicht bemerken will. Also fragt ihn auch nicht. Zur Erinnerung: das Thema "Befestigung Gastankflaschen 20g/8g " hat sich erst in den letzten 1-2 Jahren so richtig ausgebreitet. Vor 10 Jahren hat das niemanden interessiert. Andreas Hätte es den TÜV schon früher gegeben, wäre die Sache mit dem Feuer nie erfunden worden ... :| Liebe , Alf
Hallo Jürgen, die Anlage ist nur eintragungspflichtig, wenn Du damit einen mobilen elektrischen Stuhl betreibst. :mrgreen: Pegasus Dachgepäckträger, Dachboxen, Dachreeling etc. muss auch nicht eingetragen werden, außer man benutzt sie zur Fortbewegung (z.B. im Winter als Kufen für die Abfahrt) Hallo, die Solarplatten sind doch nicht über dem Höhenprofil z. B. von Dachhauben/Lüfterpilzen oder Alkoven-Erhöhungen. Daher sind dafür keine Veränderungen in "Papieren" notwendig, es ist ja keine andere Höhe des Fahrzeuges. :lach: Ganz anders sehe ich den Anbaue eine SAT-Anlage, da gibt es von 14 cm bis 50 cm eine Veränderung der Höhe oder eine Dachklimaanlage, da sind dann auch 25 cm Höhenveränderung da... :eek: :oops: Joachim
So einfach sehe ich es nicht. Wenn ich mir einen selbstgebauten Flügel (ohne ABE) auf die Heckklappe eines PKW schraube, gibt es auch Probleme, obwohl sich die Höhe des Fahrzeuges nicht ändert. So wie Andreas es schon sagt, ist eine rechtliche Grauzone. Na wenn TÜV, dann aber bitte auch Fördergeld für die Solaranlage nach EEG... ;-)
HAllo, dass es eine "rechtliche" Grauzone ist, wage ich zu bezweifeln. Ich denke eher, wie Andreas schrieb: "Das ist, dem Himmel seis gedankt" noch eine Grauzone, die sogar der TÜV gar nicht bemerken will. Also fragt ihn auch nicht". Deshalb schrieb ich auch auf S. 1: "Bin mal gespannt, wen`s als Ersten trifft". Kommt auf's selbe bei raus :wink: Ich denke nicht, dass es eine Grauzone ist. Solange die Anlage fest ist und nicht auf den nachfolgenden Verkehr fallen kann, ist es OK (Ladungssicherung). Und natürlich darf sie die vorgeschriebenen Maße und Gewichte für Fahrzeuge im Straßenverkehr nicht überschreiten (Überbreite etc...) Die Flexmodulen kann man ja noch als Hagelschutzbeschichtung des Daches verkaufen ;-) und mit 1-2kg pro Modul fallen sie auch nicht ins Gewicht. Die Elektrik im Wohnbereich ist ja von der Fahrzeugelektrik getrennt und auch nicht TÜV-relevant. sonst dürfte man gar nicht die Halogenlampen gegen LED auswechseln ohne Eintragung und E-Kennzeichen. Hi Alf,
Der ist gut ! Könnte ich mir glatt in die Signatur kopieren :D (arbeite "bei einem" TÜV)
Tja, eigentlich hast du dir die Antwort selber gegeben: Wenn etwas fest montiert ist (also nicht abnehmbar wie Dachkoffer oder Fahrradträger) und die Abmessungen des Fahrzeuges (wie in den Papieren beschrieben) in Höhe, Länge oder Breite überschreitet, müssen die Papiere geändert werden. Und das geschieht per "Eintrag". Wenn andere eingetragenen Teile die Höhe schon verändert haben (z.B. Kuppelantenne) dann braucht eine 10 cm hohe Solaranlage natürlich keine zusätzliche Änderung. Aufstellbare Dachhauben etc. müssen während der Fahrt geschlossen werden, deshalb wird die Höhe eines Womos bis zu deren Oberkante im geschlossenen Zustand gemessen. Jedenfalls ist das bei meinem Womo (Einzelabnahme der Abmessungen) so geschehen. Sorry, in meinen Augen gibt es da keine Diskussion, das ist festgelegt. (ist aber seit 35 Jahren so nie kontrolliert worden) Andreas
Aber der Dachkoffer oder Dachträger wird doch genauso verschraubt wie eine Solaranlage z.B. an der Dachreling. Aufgeklebte sind da vielleicht etwas anderes. Die üblichen leichten angeschraubten Fahrradträger am Heck werden doch i.A. auch nicht eingetragen !? RK
Hast Du mal einen Link o.ä. Dann würde sich jede Diskussion wahrlich erübrigen. Wundert mich, das dieses im allgemeinen deutschen Regulierungswahn noch nicht berücksichtig bzw. eindeutig festgelegt ist. Ich wage zu bezweifeln, das so manches Womo Anbauteil eine ABE / Betriebserlaubnis hat. Jetzt wo man den Giovanni braucht, ist er nicht da :D Ach....solange ich durch die HU komme, ist es mir eh Wurscht :wink: Mir wurde von einem Meister, der sich wirklich gut auskennt, diese Meinung (der ich selber übrigens auch bin) bestätigt. Ich habe daraufhin beim TÜV Darmstadt, die hier die Einzelabnahmen machen, angefragt, ob ein 'Haus'-Panel mit handelsüblichen Spoilern mit Sikaflex befestigt, eintragbar wäre. Die Auskunft des Prüfingenieurs - grundsätzlich vielleicht, aber hoher Aufwand. Ich solle das Panel doch einfach am Dachträger befestigen, dann sei ich allen Probelmen elegant aus dem Weg gegangen - was ich auch tat. Nun ist es Ladung und kein Anbauteil und ich hab auf keinen Fall Stress. Wie Andreas schon richtig schrieb - wird eigentlich nie kontrolliert. Bloß wenn dann doch mal, hat man 'n Riesenproblem. Und wenn bloß 'ne Versicherung auf die Idee kommt, im Schadensfall wegen dieses nicht genehmigten Anbauteils nicht zahlen zu wollen/müssen (und da sind die extrem findig...). Oder irgendein TÜV-Prüfer findet ein neues Spezialgebiet und verweigert allen mit Solaranlagen ohne ABE die Plakette... Selbst die Anhängerkupplungen werden nicht mehr eingetragen wenn sie nachträglich montiert sind. Der Regulierungswahn wird oft herbeigeredet, oder die deutsche Obrigkeitshörigkeit bringt so manche Stilblüte zu Tage. Weil die Anhängerkupplungen eine ABE haben! Haben Solarpanels eine ABE für Aufbau auf dem Auto? Meine Zusatzluftfederung hatte auch eine ABE und der Tüv hat die "unverzügliche Eintragung" angeordnet.........
Dann stand das in deiner ABE drinnen ... z.B. bei Alu felgen gibt es solche und solche. Je nach Vermerk in der ABE ... Hallo, habe nochmals nachgeschaut in den Unterlagen von meinen Büttner Solarplatten mit je 140 Wp.... Dort steht .....Zur vollen Leistungsentfaltung in allen Einsatzbereichen sind die Module zu unterlüften, was die aufklebbaren, vom TÜV freigegebenen Halterungen gewährleisten. Mit einer Aufbauhöhe von ca. 7 cm kommen die Module dabei nicht höher als eine bereits serienmäßig vorhandene Dachluke ...... Also haben die Halterungen den "Segen" des TÜV und damit ist Alles im grünen Bereich. Joachim Und Du glaubst, wenn der Büttner so was für sein völlig überteuertes Zeug schreibt, dann ist es auch so? :wink: Gott bin ich froh, kommt - wenigstens bisher - nur ein Teil des EU-Regulierungswahns zu uns rüber! Da will bei der MFK (Motorfahrzeugkontrolle) keiner etwas wissen von Aufbauten oder Gas oder ähnlichem. Da geht es nur ums Fahrzeug und dessen Sicherheit, sowie derjenigen der Insassen (Gurten etc.).
d.h......bei Euch ist Gasprüfung keine Pflicht? Der Aufbau interessiert dem Prüfer hier auch eher weniger, ausser die Seitenwände flattern lose im Wind rum :wink:
Nein! Es wurde aber schon von einem Schweizer user berichtet, dass die MFK das Papier vom Fest-Gastank sehen wollte. Bei mir noch nie! Ein anderer berichtete, dass sie das Warnsignal für die ausgefahrene Stufe kontrolliert haben. Interessiert hier niemanden! Die MFKs sind kantonal geregelt und hier halt manchmal auch etwas different --> Wir nennen dies "Kantönligeist" ... :wink: |
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