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Fahrradkupplungsträger - welche sind für's Womo erlaubt???


trevor2 am 22 Apr 2015 21:05:30

Hallo zusammen,

wir wollten uns eigentlich den Fahrradträger P 22 S von Uebler für's Womo (und Mitnutzung am PKW) anschaffen. Nun habe ich irgendwo gelesen, dass er nur für PKWs zugelassen ist???
Wie sieht es denn nun nach StVO aus? Wieviel kleiner darf er sein?

Irgendwie habe ich im Ohr, wenn die Originallampen/-nummernschild nicht verdeckt sind, darf er ruhig schmaler/kleiner sein - stimmt das???

Welche StVO-konformen Fahrradträger (für 2 E-Bikes) auf AHK benutzt Ihr an Euren Womos?

Danke für die Infos im Vorhinein!

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

volker030 am 22 Apr 2015 21:53:16

Man kann sich auch ins Hemd machen .... :D
ALle Trägersysteme kann man benutzen!!
Nirgendwo steht geschrieben, das sie NICHT an ein WOHNMOBIL verwendet werden dürfen.

trevor2 am 22 Apr 2015 21:57:30

Woher weisst Du das mit der Erlaubnis für ALLE Fahrzeuge? Steht das irgendwo? Wäre toll, eine Quelle zu wissen...

Ich mach' mir nicht ins Hemd, möchte nur nicht bei einer Polizeikontrolle die Fahrräder abnehmen und in unserem klitzekleinen Womo transportieren müssen, weil der Träger nicht erlaubt ist am Womo... :roll:

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Gast am 22 Apr 2015 22:16:22

Warum fragst du nicht den Hersteller?

Liebe , Alf

Nille am 22 Apr 2015 22:17:16

Dazu gibt es hier schon einen Beitrag. Die Beleuchtung des Trägers ist für Womos zu schmal. Irgendwo steht es hier genauer, probier mal die Suche.

katja-jiscon am 22 Apr 2015 22:26:31

Hallo Anne,

ich weiß zwar nicht wo so etwas geschrieben steht,
aber vieleicht hilft es für dir einwenig:

Ich habe einen Reisebus mit "normalen" AHK-
Fahrradträger auf der Autobahn gesehen !!

Kai

mantishrimp am 22 Apr 2015 22:34:53

Hallo,

das: "der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein" wird der Knackpunkt sein, dort --> Link zu finden.
Ich fahre aber auch mit einem normalen Thule Kupplungsträger, bisher hat es niemanden interessiert :D

Gast am 22 Apr 2015 22:40:59

mantishrimp hat geschrieben:"der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein"


Was ist, wenn die originalen Heckleuchten nicht verdeckt werden?

mantishrimp am 22 Apr 2015 22:54:02

Hallo,

in einem älteren Thread ist folgendes zu finden:

willy13 hat geschrieben:Ein freibleiben der Rückleuchten genügt leider nicht, ein Sichtwinkel eingehalten werden.
Rückleuchten: Horizontal 45° innen bis 80° außen, Vertikal +-15°
Bremsleuchten:Horizontal +-45°. Vertikal +-15°
Rückfahrscheinwerfer: 1er: Horizontal 45°
2er: Horizontal 30° innen bis 45° außen
Vertikal 15° nach oben, 5° nach unten


Daniela (retourer) kann zu dem Thema bestimmt eine korrekte Aussage machen.

trevor2 am 23 Apr 2015 09:36:14

Moin zusammen!

Danke Euch für die teilweise sehr detaillierten Antworten! Damit können wir endlich etwas anfangen.

Weder unsere Womo-Fachwerkstatt noch der Hersteller noch der Verkäufer der Fahrradträger konnten uns dazu bisher etwas Genaues sagen. :?
Die Suche hier ergab auch nichts Brauchbares (hatte aber schon manchmal das Gefühl mir fehlt noch die richtige Spürnase für die richtigen Stichworte! :ja: :roll: ), deshalb bin ich Euch sehr dankbar für Eure Kommentare. :ja:

Ich habe auch schon einige mit Kupplungsträgern hinter Womos fahren gesehen und bei uns wären die Leuchten auf jeden Fall nicht verdeckt! Aber wenn es da nun doch richtige Regeln gibt, dann müssen wir mal ausmessen, ob das hinkommt bei uns?! Komisch, in der StVO habe ich gestern abend dazu auch nichts Genaueres gefunden... woher soll man sowas also wissen???

Tausend Dank Euch allen schon mal! Ich wusste, auf Euch ist Verlass... :ja:

Mich würde noch interessieren, ob diejenigen von Euch, die auch so einen schmalen Kupplungsträger nutzen, schon mal Probleme deswegen hatten?

dieter2 am 23 Apr 2015 10:01:46

Es gibt auch Träger wo die Lampenhalterungen verschiebbar sind.

Es muß auch ein Folgekennzeichen dran sein.

Dieter

trevor2 am 23 Apr 2015 10:43:39

Kennzeichen ist klar. Das wird ja auch wirklich verdeckt.

Von den im Test gut abgeschnittenen Trägern hab' ich keinen mit verschiebbaren Lampen gesehen???

Zebrahalter am 23 Apr 2015 11:41:19

Hallo!
Mit etwas handwerklichem Geschick lassen sich die Lampen sicher etwas nach außen setzen.
Da könnte zur Not auch ein Metallbauer für schmales Geld helfen.
Alles Neue farblich anpassen.
Evtl. müssen die Kabel verlängert werden.
Würde ich mir überlegen wenn ich den passenden Träger gefunden hätte.

Der Zebrahalter

trevor2 am 23 Apr 2015 11:55:57

Darüber haben wir schon nachgedacht. Habndwerkliches Geschick ist vorhanden.
Bei dem Uebler ist es aber so verbaut, dass sich da nix rausziehen und verlängern lässt.
Evtl. gäbe es aber die Möglichkeit mit einer zusätzlichen Lampe an einer Art verlängertem Arm auf beiden Seiten? Hatte hier im Forum, meine ich, auch irgendwie mal ein Foto von so einer selbstgebastelten Verlängerung gesehen, aber nicht an einem Uebler-Träger... :?: Und dann ist die Frage, doppelte Lampen dürfen sicher dann auch nicht sein???

Ach, es ist irgendwie schwierig dieses Thema, scheint ja irgendwie noch recht lax gehandhabt zu werden auf der Strasse - bis dann ein Unfall mit so einem Womo passiert! Und dann ist man dran und bekommt zumindest eine Mitschuld nur weil das Ding nicht regelkonform ist... :roll:

Deshalb wollen wir uns lieber vorher informieren. :ja:

Und wir wollen auf keinen Fall so'ne richtige Rollerbühne. Dann haben wir das Ding immer dran und zudem auf einigen unserer bisher problemlos bewältigten Strecken und kurzen Parkplätzen womöglich mit Aufsetzen und/oder zu großer Länge Probleme und das wollen wir gerade ganz und garnicht!

Und zum zweiten wollen wir den Träger auch am PKW bei Bedarf nutzen. :ja:

Also, ich warte gespannt auf Daniela's Meinung und auf die noch ausstehende Antwort von Uebler. Kann Euch dann hoffentlich den neuesten rechtlichen Stand berichten...

dieter2 am 23 Apr 2015 12:05:17

Muß es unbedingt der Übler sein ?

Dieser sieht so aus als lassen sich die Leuchten verschieben, und wenn´s nicht reicht mit ein Aluprofil verlängern.

Link zum eBay Artikel

Dieter

udob am 23 Apr 2015 12:16:49

Ich habe seit einem Jahr den Thule Träger 931, den kann man sehr gut klappen, sehr gut von der Kupplung bekommen, sehr gut transportieren und ist klein im Packmaß.

Über die Vorschriften habe ich mir wenig Gedanken gemacht, eher über die Handlichkeit.
Das Kennzeichen lässt sich in Sekunden wechseln und so kann ich ihn auch für meinen PKW benutzen.
Das abklappen ( um an die Toilette zu kommen geht mit einem leichten Fußtritt.
Stabilität ist i. O.
Erst vor 2 Wochen wurde ich von freundlichen Verkehrsteilnehmern darauf aufmerksam gemacht, das meine Fahrräder sehr stark wippen würden, da hatte ich den Träger nach der Entsorgung nicht mehr hochgeklappt hatte, aber der Träger hat nach wie vor super fest auf der Kupplung gesessen und nach dem Hochklappen konnte ich keine Beschädigungen feststellen ( gut 2 km vom Stellplatz Wesel bis Wesel City gefahren).

trevor2 am 23 Apr 2015 12:46:14

Danke, Udo für Deine Erfahrungen!
Ja, genau der Thule-Träger war mit in unserer engsten Wahl. Allerdings hat uns der hiesige Fahrradhändler eher zum Uebler geraten, weil der vor allem für mich leichter zu bedienen ist als der Thule.

Zudem hat der Uebler in allen Dauertests, die ich im Netz gefunden habe, einen Hauch besser abgeschnitten. Preislich tun sie sich nicht viel nach unseren Recherchen. Und auch den Thule 931 gibt es ja nur in dieser schmalen Version, oder?

Dieter, ich meine genau dieser Träger war der, der in einem ADAC- oder Stiftung Warentest-Test beim Slalomfahren die Grätsche gemacht hat??? Finde diesen Test grade nicht wieder??? Blöd, wenn man sich nicht immer Lesezeichen macht... :roll:


Es bleibt spannend!

udob am 23 Apr 2015 13:30:54

Komisch gerade die Frage der Bedienung war für mit auch entscheidend, auch ein Bekannter hat sich bei der Auswahl zwischen den beiden für den Thule entschieden.
Den Thule nimmst du so von der Kupplung und trägst ihn in dieser Stellung auch weg, den Übler muss du m.E. querlegen?!

Gast am 23 Apr 2015 15:17:52

Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht und alle Texte zum Thread gelesen, aber soviel zu dem Thema Fahradträger:

Grundsätzlich handelt es sich bei einem abnehmbaren Fahrradträger um Ladung. Ladung, die bis zu 1,5 Meter nach hinten übersteht, ist zu kennzeichnen.
Werden die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt, sind diese zu wiederholen. Gleiches gilt für das amtl. Kennzeichen.

Fahrradträger, die an der Rückwand befestigt sind, sind in der Regel so angebracht, dass keine Beleuchtungseinrichtungen verdeckt oder eingeschränkt sind.

Fahrradträger, die auf eine Anhängekupplung montiert werden, waren ursprünglich für den Pkw gedacht und hier verdeckt die Ladung die rückwärtige Beleuchtung des Fahrzeugs. An einem Wohnmobil gibt es grundsätzlich andere Breitenverhältnisse, so dass die Wiederholung der Beleuchtung unter Umständen garnicht erforderlich ist, sofern die rückwärtige Beleuchtung nicht eingeschränkt wird. Es ist hierbei aber statthaft, die rückwärtige Beleuchtung auch ohne Erfordernis zu wiederholen. Die Schaltvorschriften sind allerdings einzuhalten.
Wird die rückwärtige Beleuchtungseinrichtung eingeschränkt (Verdeckt oder Sichtwinkel), ist die rückwärtige Beleuchtung "nach Art und Anzahl" zu wiederholen. Siehe hierzu §49a StVZO Abs. 9a:

(9a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Absatz 2), Schlussleuchten (§ 53 Absatz 1), Bremsleuchten (§ 53 Absatz 2), Rückstrahler (§ 53 Absatz 4), Nebelschlussleuchten (§ 53d Absatz 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Absatz 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlussleuchten ist so auszuführen, dass am Fahrzeug vorhandene Nebelschlussleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlussleuchten muss selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzlichen Nebelschlussleuchten erfolgen.

Wird ein Fahrradträger/Motorradbühne fest an den Fahrzeugrahmen angebaut, so wird der Fahrradträger/die Motorradbühne Bestandteil des Fahrzeugs und ist demzufolge keine Ladung mehr. Somit greifen auch die Anbauvorschriften für die Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen hinsichtlich Abständen und Sichtwinkeln.

Narbe am 23 Apr 2015 16:27:02

Ich habe seit 4 Jahren einen Übler U22 Fahrradträger für AHK.
Hatte vorher einen Carribike Lift Fahrradträger dran .
Der Grund des Wechsels war, dass ich dem Fahrradträger und meiner Rückwand am Wohnmobil das Gewicht zweier E-Bikes nicht zumuten wollte und für den Übler habe ich mich entschieden, weil der um 90° abklappbar war.
Wenn Du aber meinst, dass er vielleicht nicht am Wohnmobil zulässig ist, frag Übler, oder den TÜV oder Polizei "oder, oder, oder",
du wirst mehrere Antworten bekommen und nachher genauso Gescheid sein wie vorher.
Deshalb Sprichwort: "Wer lange fragt geht lange irr!"

Narbe am 23 Apr 2015 16:32:50

Hab mich in der Bezeichnung des Übler vertan, ist natürlich ein P22 S

trevor2 am 23 Apr 2015 17:08:48

Hallo alle zusammen,

ich danke Euch nochmal ganz herzlich für Eure ganzen Ausführungen und Tipps! :ja: Auch Dir, Daniela ganz besonders für die rechtliche Durchsicht!!! :wink:

Also, wir werden uns nach dieser eindeutigen Sachlage den Uebler P 22 S anschaffen! :ja: :)

Na, dann kann es jetzt ja erstmal mit der AHK weitergehen, die ist schon so gut wie in Auftrag gegeben... :wink:

Euch einen wunderschönen Frühlingsabend!

trevor2 am 05 Mai 2015 09:30:05

Nachtrag.

Habe nun eine Antwort von Uebler erhalten.
Sie schreiben, dass keiner ihrer Träger für unser Womo (Breite 2,30m) erlaubt sei nach StVO.
Ich habe dann zurückgeschrieben, ob sie mir sagen können warum und wo das genau dort steht, habe aber bis heute noch keine Antwort erhalten.
Der Kundenservice von Uebler scheint jedenfalls nicht sooo dolle zu sein - naja, mal sehn, wie das da weitergeht... ich halte Euch auf dem Laufenden! :wink:

Wir haben uns trotzdem einen besorgt und werden uns auf 'abnehmbar' berufen, wie Daniela schrieb. :ja:

fcawl am 05 Mai 2015 19:52:29

Nille hat geschrieben:Dazu gibt es hier schon einen Beitrag. Die Beleuchtung des Trägers ist für Womos zu schmal.


100 % richtig !

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