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Strafe bei überladung 1, 2, 3


Molle1 am 05 Sep 2009 09:09:20

Hallo
Ja ja ich weiß dieses Thema gibts bestimmt schon oft hier. Aber trotzdem die Frage. Wieviel bezahlt man bis wieviel überladung. Habe auf 3,85 aufgelastet und komm aber bei voller beladung auf etwa 3,7t. Ich hörte das das wenn die mich mal anhalten nur ca. 10 Euro kosten würde. Da ich mit 3,85t jedes Jahr zum Tüv muss würde sich das eigentlich gut rechnen. Angehalten wurde ich bisher nie.
Danke für eure Beiträge.
Reinhard

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901red am 05 Sep 2009 09:17:59

? du darfst 3,85t und hast nur 3,7t bei vollbeladung?
ich würde sagen, dann bekommste noch was raus :D
o. - der das problem nicht versteht..

sloter am 05 Sep 2009 09:58:27

Hallo Reinhard
Meinst du die Strafe bei 3700 gesamtgewicht und einer zulassung von 3500 kg.

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agu am 05 Sep 2009 10:00:09

Vermutlich will er auf 3,5 to ablasten.

friedhelm28 am 05 Sep 2009 12:47:09

Hallo Reinhard

Stelle die Frage BITTE noch einmal, aber ein bisschen verständlicher. Man weiss nicht auf eas sich die Frage bezieht :!: :?

Molle1 am 05 Sep 2009 14:11:40

Hab die Frage wohl etwas unverständlich gestellt. Wie Sloter meinte wenn ich ablasten würde auf 3,5t, wieviel Strafe kostet das wenn das Womo bei voller Beladung 3,7t wiegen würde. Gibts da ne Tabelle dafür? Wie sieht es bei der Versicherung aus, wenn mal, was wir nicht hoffen, was passiert?
Danke Reinhard

friedhelm28 am 05 Sep 2009 14:51:04

Hallo Reinhard

Klar Du hast ja recht. Aber Du musst beachten das Du im Ausland das Übergewicht komplett ausladen musst, das im Ausland. Dort ist die Strafe auch wesentlich höher. Gebe mal in Suche "Überladung ein, da findest Du alles was Du Wissen willst.
Schönes Wochenende noch.

901red am 05 Sep 2009 15:07:31

die betriebserlaubnis = versicherungsschutz erlischt dabei nicht, oder doch?
o.

friedhelm28 am 05 Sep 2009 18:30:57

901red hat geschrieben:die betriebserlaubnis = versicherungsschutz erlischt dabei nicht, oder doch?
o.



"NEIN"

oldie2002 am 05 Sep 2009 18:59:24

friedhelm28 hat geschrieben:
901red hat geschrieben:die betriebserlaubnis = versicherungsschutz erlischt dabei nicht, oder doch?
o.



"NEIN"


aber die versicherung kann den halter des überladenen fahrzeugs ggflls. in regress nehmen,k deshalb lieber kein risiko eingehen, das kann teuer werden

canter am 05 Sep 2009 21:12:39

Wie Oldie schreibt ist es richtig. Die Versicherung wird erst einmal zahlen ( Haftpflicht ) anschließend ( falls Übergewicht festgestellt wurde ) durch einen Gutachter klären ob der Schaden ohne die Überladung zu vermeiden / zu verringern gewesen wäre.
Falls ja, wird die Verischerung dich in Regress nehmen. Im schlimmsten Fall also Pfändung auf den Mindestsatz bis zum ableben.
Und da reicht ein Unfall mit Personenschaden weil dir ein Reifen geplatzt ist.

pilote600 am 06 Sep 2009 10:52:07

Allein die Frage ....

so etwas ist vorsätzlicjher Betrug!
Du betrügst die Versicherung.
Spätestens im Schadensfall, egal wie labidar, wird die Versicherung ein Gutachten mit Gewichtsbestimmung verlangen, weoil ja in der Historie des KFZ festgestellt worden ist, es war mal ein 3,8irgendwas Fahrzeug. Und dann ist das Vorsätzlich, nicht mehr nur überladden aus unwissendheit, oder auf gutem Glauben, weil ja in den Papieren ein sooo tolles Gewicht angegeben worden ist.
Und ich bin nicht sicher ob in solchen Foren wie hier, nicht der eine oder andere Gutachter, oder Versicherungsmensch mitliest!?

Sorry, die Frage an sich reiht sich in die:

... darf ich mein Klo in die Landschaft kippen?
... Muss ich mich anschnallen?
... wenn ich den Tempomat einschalte und das Lenkradfestklemme, kann ich dann während der Fahrt Kaffee kochen gehen?


So meine Meinung

migula am 06 Sep 2009 22:41:43

pilote 600 ist also der Meinung, wenn jemand sein Mobil von 3,85 t (vielleicht weil die Kinder nicht mehr mitgehen) auf 3,5 t ablastet und mit 6 % Übergewicht durch die Gegend fährt ist das ein Betrüger und derjenige der ein Mobil hat das nur für 3,5 t ausgelegt ist und 6 % überladen hat, ist ein "Ehrenmann". Bevor solche Behauptungen aufgestellt werden sollte erst man geprüft werden, ob das zul. Gesamtgew. überhaupt Beitragsrelevant ist. In der Kaskoversicherung ist der Beitrag auf jeden Fall vom Fahrzeugwert abhängig nicht vom Gewicht:!: Ferner kann im Schadensfall (beim ehemaligen 3,85 t Mobil)niemals eine Überladung bis 3,85 t unfallursächlich sein, weil Fahrwerk und Bremsen für das höhere Gewicht ausgelegt ist.

bluestar11 am 06 Sep 2009 23:00:13

migula hat geschrieben:pilote 600 ist also der Meinung, wenn jemand sein Mobil von 3,85 t (vielleicht weil die Kinder nicht mehr mitgehen) auf 3,5 t ablastet und mit 6 % Übergewicht durch die Gegend fährt ist das ein Betrüger und derjenige der ein Mobil hat das nur für 3,5 t ausgelegt ist und 6 % überladen hat, ist ein "Ehrenmann". Bevor solche Behauptungen aufgestellt werden sollte erst man geprüft werden, ob das zul. Gesamtgew. überhaupt Beitragsrelevant ist. In der Kaskoversicherung ist der Beitrag auf jeden Fall vom Fahrzeugwert abhängig nicht vom Gewicht:!: Ferner kann im Schadensfall (beim ehemaligen 3,85 t Mobil)niemals eine Überladung bis 3,85 t unfallursächlich sein, weil Fahrwerk und Bremsen für das höhere Gewicht ausgelegt ist.


Ich denke eher hier geht es um Maut, Geschwindigkeit etc.

hartmut49 am 07 Sep 2009 06:13:41

Hallo,
das Problem, der Überladung, ist in meinen Augen, in erster Linie, ein bürokratisches Problem!
In einer Fehrnsehsendung, wurde mal, auch mit Tests da gestellt,
daß man von der statischen Tragkraft, eher ein PKw überläd, als ein Keintransporter!
Man füllte Vergleichsweise einen PKW , und einen Bulli, mi Beton!
Der PKW brach schon nach geringer Überladung zusammen!
Der Bulli, überstand ein Mehrfaches ,seiner auf dem "Papier" angegeben Tragkraft !
Was viel endscheidener ist, wie ich mit dem schweren Gefährt umgehe!
Wenn ich auf der" Bahn" beobachte, wie eilig, manche unserer Kollegen es haben, graut es mir!
Es sind dann besonders bei Überladung rollend Bomben !
Das wikliche Problem, einer Überladung, kommt erst nach einem Unfall!
Und den wünsche, ich Euch alle , ob Überladen, oder in der Norm, nicht!
Allzeit gute Fahrt,
Hartmut

pilote600 am 07 Sep 2009 06:21:52

migula hat geschrieben:pilote 600 ist also der Meinung, wenn jemand sein Mobil von 3,85 t (vielleicht weil die Kinder nicht mehr mitgehen) auf 3,5 t ablastet und mit 6 % Übergewicht durch die Gegend fährt ist das ein Betrüger und derjenige der ein Mobil hat das nur für 3,5 t ausgelegt ist und 6 % überladen hat, ist ein "Ehrenmann". Bevor solche Behauptungen aufgestellt werden sollte erst man geprüft werden, ob das zul. Gesamtgew. überhaupt Beitragsrelevant ist. In der Kaskoversicherung ist der Beitrag auf jeden Fall vom Fahrzeugwert abhängig nicht vom Gewicht:!: Ferner kann im Schadensfall (beim ehemaligen 3,85 t Mobil)niemals eine Überladung bis 3,85 t unfallursächlich sein, weil Fahrwerk und Bremsen für das höhere Gewicht ausgelegt ist.



Wo habe ich das geschrieben?????

Überladen ist nicht in Ordnung, und wer dies Vorsätzlich tut, um damit Geld zu sparen ist in meinen Augen ein Betrüger.

Ob nun unfallursächlich oder nicht spielt meist keine Rolle, es geht dem Versichere darum aus seiner haftung herauszukommen. So ist z.B. 0,3 Promille Alkohl für die meisten Fahrer kein Problem, selbst bei einer Kontrolle. Kommt es jedoch zu einem Unfall haben manche Versicherungen die Möglichkeit Regress zu fordern, egal ob ursächlich oder nicht.

Achja bevor hier noch mehr Lügen über mich gepostet werden, mein Womo hat 3,5t ZGG und wiegt Urlaubsklar mit allen Tieren und Personen sowie Wasser usw zwischen 3200 und 34000 kg (mehrfach gewogen). Es geht also auch.

warzup am 07 Sep 2009 07:23:12

Nur die Ruhe liebe Freunde des Forums ...

Zurück zum Thema:
1. Es gibt keine offiziellen Straftabellen bei Überladung eines WoMos.
2. Offiziell werden auch nicht 5% Überladung durch die Polizei tolleriert.
3. Im Ausland kann es sehr viel teurer werden und man muss ggf. ausladen.
4. Jeder ist für sein Fahrzeug persönlich verantwortlich, egal ob Vorsatz, Unwissenheit etc.. Das macht die Sache aus dem Blickwinkel der Polizei nicht besser oder anders.
5. Versicherungen versuchen sich sowieso immer aus der Verantwortung zu ziehen und dem Versicherungsnehmer zumindestens eine Teilschuld angedeihen zu lassen (egal ob Betrüger oder Nichtbetrüger!).

pilote600 am 07 Sep 2009 10:09:31

warzup hat geschrieben:Nur die Ruhe liebe Freunde des Forums ...

Zurück zum Thema:
1. Es gibt keine offiziellen Straftabellen bei Überladung eines WoMos.
2. Offiziell werden auch nicht 5% Überladung durch die Polizei tolleriert.
3. Im Ausland kann es sehr viel teurer werden und man muss ggf. ausladen.
4. Jeder ist für sein Fahrzeug persönlich verantwortlich, egal ob Vorsatz, Unwissenheit etc.. Das macht die Sache aus dem Blickwinkel der Polizei nicht besser oder anders.
5. Versicherungen versuchen sich sowieso immer aus der Verantwortung zu ziehen und dem Versicherungsnehmer zumindestens eine Teilschuld angedeihen zu lassen (egal ob Betrüger oder Nichtbetrüger!).


Hallo,

zum Thema... es geht beim Threateröffner darum ein Fahrzeug wissentlich zu Überladen, nicht darum eine unnötige Gewichtsfreigabe zu reduzieren.

Ansonsten kann ich dem oben geschrieben nur noch folgendes hinzufügen
zu 1. sihe da --> Link

2 und 3 so kenn ich das auch

4 richtig, und die Polizei bekommt ja auch nicht mit dass das Fahrzeugabgelastet worden ist, da ja im gültigen Schein das ZGG steht, meist zumindest

zu 5. und wenn man denen dann noch so ne Steilvorlage liefert .....

bluestar11 am 07 Sep 2009 10:15:55

pilote600 hat geschrieben:
Achja bevor hier noch mehr Lügen über mich gepostet werden, mein Womo hat 3,5t ZGG und wiegt Urlaubsklar mit allen Tieren und Personen sowie Wasser usw zwischen 3200 und 34000 kg (mehrfach gewogen). Es geht also auch.


Mensch Ralph, da haste aber die Grenze deutlich überschritten. :D

Gast am 07 Sep 2009 10:19:38

Ich habe damals ein älteres Womo gehabt bis 3,5 to. Als ich ein neueres Modell wollte stellte ich fest, dass die mögliche Zuladung gegenüber unserem Alten minimal ist. So bin ich heute mit einem 4,5 Tonner unterwegs und ärgere mich manchmal über die Nachteile. Aber mir ein kleineren anschaffen und diesen ständig zu überladen wäre für mich nie in Frage gekommen. Ich finde daher den Eingangsbeitrag etwas befremdlich. Wie kann man nur über so etwas nachdenken? Ich, für meinen Teil, wäre, wie gesagt, nicht auf so eine Idee gekommen.

pilote600 am 07 Sep 2009 10:19:59

bluestar11 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:
Achja bevor hier noch mehr Lügen über mich gepostet werden, mein Womo hat 3,5t ZGG und wiegt Urlaubsklar mit allen Tieren und Personen sowie Wasser usw zwischen 3200 und 34000 kg (mehrfach gewogen). Es geht also auch.


Mensch Ralph, da haste aber die Grenze deutlich überschritten. :D



aber die Straßenlage ist bei 34000kg genial, liegt flach wie ne flunder da!!!!


ok, da war wohl eine null am ende zu viel!
3400 kg oder auch 3,4t

migula am 07 Sep 2009 10:41:59

Pilote 600 hat geschrieben:

4 richtig, und die Polizei bekommt ja auch nicht mit dass das Fahrzeugabgelastet worden ist, da ja im gültigen Schein das ZGG steht, meist zumindest

Wenn jemand schreibt ich möchte ablasten sollte man zunächst davon ausgehen, dass er das Ablasten auch im "Schein" eintragen lässt und keine "betrügerische" Absicht unterstellen. Beim Nachdenken muss man sich fragen, wenn im "Schein" noch die 3,85 t Gewicht stehen, wie soll der TÜV nach 6 Jahren die 2 Jahresfrist bestätigen?

pilote600 am 07 Sep 2009 11:33:00

migula hat geschrieben:Pilote 600 hat geschrieben:

4 richtig, und die Polizei bekommt ja auch nicht mit dass das Fahrzeugabgelastet worden ist, da ja im gültigen Schein das ZGG steht, meist zumindest

Wenn jemand schreibt ich möchte ablasten sollte man zunächst davon ausgehen, dass er das Ablasten auch im "Schein" eintragen lässt und keine "betrügerische" Absicht unterstellen. Beim Nachdenken muss man sich fragen, wenn im "Schein" noch die 3,85 t Gewicht stehen, wie soll der TÜV nach 6 Jahren die 2 Jahresfrist bestätigen?


Im Schein steht dann 3,5 tonnen, aber meist jedoch nicht "abgelastst auf 3,5 Tonnen)
Und eine betrügerische absicht hat der Threateröffer wohl schon, den er möchte sein Fahrzeug dass über 3,5 Tonnen wiegt auf ein ZGG von 3,5t ablasten um HU Gebühren usw zu sparen.
Beim Nachdenken kann man auch auf so darauf kommen. Wie soll man den sonst ablasten und die Vorteile der 3,5 Tonner in anspruch nehmen wenn man den Schein nicht ändern lässt, bzw einen neuen ausgestellt bekommt, den es gibt ja keine Änderungen mehr im KFZ Schein.
Folglich ist der Schein mit 3,85 tonnen wech, nur noch der mit 3,5 Tonne da, wie soll hier nun ein Polizeibeamter erkennen das Fahrzeug wurde bewust und mit Vorsatz überladen???? Folglich ist der Satz 4 so wie er steht richtig!

Gast am 07 Sep 2009 13:03:45

pilote600 hat geschrieben:Im Schein steht dann 3,5 tonnen, aber meist jedoch nicht "abgelastst auf 3,5 Tonnen)
Und eine betrügerische absicht hat der Threateröffer wohl schon, den er möchte sein Fahrzeug dass über 3,5 Tonnen wiegt auf ein ZGG von 3,5t ablasten um HU Gebühren usw zu sparen.
Beim Nachdenken kann man auch auf so darauf kommen. Wie soll man den sonst ablasten und die Vorteile der 3,5 Tonner in anspruch nehmen wenn man den Schein nicht ändern lässt, bzw einen neuen ausgestellt bekommt, den es gibt ja keine Änderungen mehr im KFZ Schein.
Folglich ist der Schein mit 3,85 tonnen wech, nur noch der mit 3,5 Tonne da, wie soll hier nun ein Polizeibeamter erkennen das Fahrzeug wurde bewust und mit Vorsatz überladen???? Folglich ist der Satz 4 so wie er steht richtig!

Du schreibst zwar etwas wirr aber trotzdem ist zu erkennen, dass du dich verrannt hast. Es ist kein Betrug Geld zu sparen. Es ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit überladen zu sein.

pilote600 am 07 Sep 2009 13:19:40

Vieleicht ...
aber wer z.B. mit einem Euro 5 LKW mit Blue Tec Technik unterwegs ist, aber kein Ad Blue im Tank hat ist ein Steuerhinterzieher, obwohl er ja nur Geld sparen will.

Also eine Überladung in dem Fall hier ist mA mehr als ne Ordnungswidrikkeit weil ja unter Vorsatz begangen.

Ist meine Meinung, die ich aber gerne ändere wenn echte Argumente geschrieben werden.

Gast am 07 Sep 2009 13:35:31

pilote600 hat geschrieben:Vieleicht ...
aber wer z.B. mit einem Euro 5 LKW mit Blue Tec Technik unterwegs ist, aber kein Ad Blue im Tank hat ist ein Steuerhinterzieher, obwohl er ja nur Geld sparen will.

Kein Vergleich.

Also eine Überladung in dem Fall hier ist mA mehr als ne Ordnungswidrikkeit weil ja unter Vorsatz begangen.

Wenn ich mir ein Womo kaufe der 300 kg hinzuladen kann, ich aber weiß das ich immer mind. 400 kg zu laden werde, dann ist das zwar Vorsatz aber im juristischen Sinn nicht beweisbar und letztendlich eine Ordnungswidrigkeit.

Ist meine Meinung, die ich aber gerne ändere wenn echte Argumente geschrieben werden.

Ich bezweifle es.

magic6 am 11 Sep 2009 23:15:31

Neulich hab ich einen Hymer gesehen der auf 3,5t abgelastet war.

Im Schein steht 3,5t, am Womo aussen ist ein Typenschild mit 3.85 t angebracht.

würde er also mit 3,7t erwischt wäre obwohl abgelastet lange nicht am Limit vom Fahrzeug.

wie soll hier irgendwas im falle eines Unfalls wegen Überladung gegen ihn Verwendet werden ?

Die meisten Fahzeuge vertragen gut ein paar Kilo mehr und wenn das Fahrzeug technisch absolut ok ist machts auch nix.

Mir ist ein gut gewarteter 3,5 tonner mit leichter Überladung lieber, als ein bis ans Limit beladener 4 Tonner in schlechtem Wartungszustand.

Wir fahren alle in der Ortschaft lieber 45 km/h als 55, wir fahren nach einem Bier alle mit dem Taxi nach Hause, wir nehmen nie eine Abkürzung über irgendwelche Feldwege usw?

Klar machen wir das alles nicht ! Leute bleibt mal bisschen menschlich.

Martin

Bergbewohner1 am 12 Sep 2009 20:24:59

Lange Rede kurzer Sinn, lasse es ablasten, Versicherung kann dir nicht, da die Achslasten nicht überschritten werden.
Bin über 10 Jahre mit 300 kg mehr gefahren, hauptsächlich Ö, Slo, HR, bin nie gewogen worden, aber nicht über die Achslasten :!:
Nun hab ich mir ein Teil gekauft, den kann ich nicht mehr überladen, zahle einen Haufen Steuern und bis Istrien rund 200 € Maut. Den kann ich leider nicht ablasten.

bluestar11 am 12 Sep 2009 20:36:21

Sind nicht sowieso bis 20% Überladung im Bereich des "erlaubten".Klar muss man was zahlen (nicht viel), mehr passiert da aber auch nicht, oder? Hab ich das noch richtig in Erinnerung?

Pijpop am 13 Sep 2009 11:28:39

Schaut euch mal die neueren KFZ Scheine ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) ganz genau an - sucht die Felder F 1 und F 2

Da steht einmal das zul. Gesamtgewicht wie das Fahrzeug zur Zeit zugelassen ist und das ab Werk technisch mögliche zulässige Gesamtgewicht.

Wohnmobile oder Wohnwagen und Zuladung ist eine Story die exsistiert
seit es solche Fahrzeuge gibt. Ein 1990er Clou Liner mit guter Ausstattung
war zugelassen mit 7 490 KG ein Witz - das Ding war im Prospekt schon
überladen. Fast alle Hersteller haben deswegen schon Fahrzeuge zurückgenommen - trotzdem die eierlegende Wollmilchsau wirds in dieser
Branche nicht geben.

Ladet zu was Ihr wollt - die meistens tun es eh - jammert aber nicht falls
dann mal was schief geht und es mit 2 - 400 Euro nicht getan ist.

Wenn ich auf einer BAB wo 100 KM/H erlaubt ist mit 130 rumgondele
weiss ich auch das dies nicht erlaubt ist - und trag die Konsequenzen.

Pijpop

Bergbewohner1 am 13 Sep 2009 14:29:05

Was hier immer auf die WoMos rumgehackt wird.
Nun zu meiner Dekraüberprüfung meines MV T5,
Gewogen ohne Fahrer, vollgetankt, 2585 kg, Sitzplätze 7, bleibt eine Zuladung von 415 kg : für was brauche ich da 7 Sitze :?: , wo bleibt das Gepäck :?:
Auflasten nicht möglich, es kommt bei voller Beladung auch noch zur Achslastenüberschreitung. Schon bei dieser Wiegung hatte die Vorderachse nur noch eine freie Zuladung von rund 80 kg, die T5 fahren Massenweise bei uns rum :!:

pilote600 am 13 Sep 2009 16:58:20

Pijpop hat geschrieben:Schaut euch mal die neueren KFZ Scheine ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) ganz genau an - sucht die Felder F 1 und F 2

Da steht einmal das zul. Gesamtgewicht wie das Fahrzeug zur Zeit zugelassen ist und das ab Werk technisch mögliche zulässige Gesamtgewicht.

Wohnmobile oder Wohnwagen und Zuladung ist eine Story die exsistiert
seit es solche Fahrzeuge gibt. Ein 1990er Clou Liner mit guter Ausstattung
war zugelassen mit 7 490 KG ein Witz - das Ding war im Prospekt schon
überladen. Fast alle Hersteller haben deswegen schon Fahrzeuge zurückgenommen - trotzdem die eierlegende Wollmilchsau wirds in dieser
Branche nicht geben.



Ladet zu was Ihr wollt - die meistens tun es eh - jammert aber nicht falls
dann mal was schief geht und es mit 2 - 400 Euro nicht getan ist.

Wenn ich auf einer BAB wo 100 KM/H erlaubt ist mit 130 rumgondele
weiss ich auch das dies nicht erlaubt ist - und trag die Konsequenzen.

Pijpop





mein schreiben! 100% zustimmung

farmerj am 13 Sep 2009 17:56:28

Molle1 hat geschrieben:Hab die Frage wohl etwas unverständlich gestellt. Wie Sloter meinte wenn ich ablasten würde auf 3,5t, wieviel Strafe kostet das wenn das Womo bei voller Beladung 3,7t wiegen würde. Gibts da ne Tabelle dafür? Wie sieht es bei der Versicherung aus, wenn mal, was wir nicht hoffen, was passiert?
Danke Reinhard


Ich weiß nicht wie hoch die Strafe tatsächlich ist, aber meines Erachtens erlischt die Betriebserlaubnis und somit die Versicherung.........

meine persönliche Meinung:
Wer ABSICHTLICH so überladen rumfährt sollte für mind. 6 Monate mal seinen Schein abgeben...vlt. wird man dann einsichtiger, dass man für alle anderen ein Sicherheitsrisiko darstellt.....

Bergbewohner1 am 13 Sep 2009 19:49:55

farmerj hat geschrieben:
Molle1 hat geschrieben:Hab die Frage wohl etwas unverständlich gestellt. Wie Sloter meinte wenn ich ablasten würde auf 3,5t, wieviel Strafe kostet das wenn das Womo bei voller Beladung 3,7t wiegen würde. Gibts da ne Tabelle dafür? Wie sieht es bei der Versicherung aus, wenn mal, was wir nicht hoffen, was passiert?
Danke Reinhard


Ich weiß nicht wie hoch die Strafe tatsächlich ist, aber meines Erachtens erlischt die Betriebserlaubnis und somit die Versicherung.........

meine persönliche Meinung:
Wer ABSICHTLICH so überladen rumfährt sollte für mind. 6 Monate mal seinen Schein abgeben...vlt. wird man dann einsichtiger, dass man für alle anderen ein Sicherheitsrisiko darstellt.....


Wieso sollte die Betriebserlaubnis erlöschen, so ein Quatsch, er hat doch gesagt, daß er die Achslasten nicht überschreitet, selbst wenn ist dies nicht erloschen.
@Wer ABSICHTLICH so überladen rumfährt sollte für mind. 6 Monate mal
:wall: da müßten erstmal ganz Andere ihren Schein abgeben

Frank26264 am 13 Sep 2009 23:01:29

Hallo,
ich glaube das Thema ist schon rauf und runter diskutiert worden.
Wichtig ist, das das Fahrzeug für das bewegte Gewicht auch technisch geeignet ist.
Wenn nicht und es passiert deshalb ein Unfall, hat man m.E. ein ernstes Problem. Wenn mir so jemand wegen Überladung einen Schaden zufügt wäre ich nicht nur sauer, sondern auch juristisch sehr aggressiv.
(ich meine damit nicht, wenn einer 50 kg mehr hat, sondern so richtig überladen. Soll es ja geben)

Mein Fazit: In jedem Land gelten dazu andere Bestimmungen. Ein Risiko ist es immer. Soll ich mich schon im Urlaub deshalb verrückt machen, oder noch schlimmer ein zusätzliches Unfallrisiko eingehen wenn mein Fahrzeug gar nicht für das Gewicht ausgelegt ist.
Ich hab doch Urlaub und schlafe einfach besser, wenn ich weiß, das ich nicht überladen rumfahre.

pilote600 am 14 Sep 2009 05:53:58

Hallo zusammen,

jeep hier wurde schon jede Richtung angesprochen...

Fakt ist, in diesem Fall handelt es sich um keine technische Überladung, da das Fahrzeug ja auf 3,85t ausgelegt ist, aber mit 3,7 t unterwegs sein wird.
Denoch wird es Konsekensen geben können, im Falle einer Kontrolle oder gar eines Schadens (vor allem wenn es sich um Personenschaden handelt).

Klar könnte man nun wieder rechnen wie hoch ist das Risiko erwischt zu werden, oder in einen Unfall verwickelt zu werden bei dem das ganze auffliegt? Und wieviel Maut, Tüvgebühr und sonstiges muss ich bis zu diesem Zeitpunkt bezahlen? Wer so rechnen mag, ok.... da hätte ich noch einige Tips.... WC kann man sehr gut in Gullis, oder in der Natur entsorgen, spart bei jeder Leerung bis zu 2 Euro! Wer spät auf Stellplätze kommt uind früh wieder geht kann jede Menge Geld sparen. Auf Baustellen stehn an WE jede Menge Dieseltanks rum, die nur darauf warten von Sparfüchsen abgezapft zu werden.

So meine Meinung zur Frage diese Posting.

farmerj am 14 Sep 2009 08:20:18

Waldtroll hat geschrieben:
farmerj hat geschrieben:
Molle1 hat geschrieben:Hab die Frage wohl etwas unverständlich gestellt. Wie Sloter meinte wenn ich ablasten würde auf 3,5t, wieviel Strafe kostet das wenn das Womo bei voller Beladung 3,7t wiegen würde. Gibts da ne Tabelle dafür? Wie sieht es bei der Versicherung aus, wenn mal, was wir nicht hoffen, was passiert?
Danke Reinhard


Ich weiß nicht wie hoch die Strafe tatsächlich ist, aber meines Erachtens erlischt die Betriebserlaubnis und somit die Versicherung.........

meine persönliche Meinung:
Wer ABSICHTLICH so überladen rumfährt sollte für mind. 6 Monate mal seinen Schein abgeben...vlt. wird man dann einsichtiger, dass man für alle anderen ein Sicherheitsrisiko darstellt.....


Wieso sollte die Betriebserlaubnis erlöschen, so ein Quatsch, er hat doch gesagt, daß er die Achslasten nicht überschreitet, selbst wenn ist dies nicht erloschen.
@Wer ABSICHTLICH so überladen rumfährt sollte für mind. 6 Monate mal
:wall: da müßten erstmal ganz Andere ihren Schein abgeben


Er hat geschrieben, dass er ABLASTEN will...und dann steht das in seinem FZ-Schein...und das ist ausschlaggebend für Versicherung etc..

und wenn er das dann überschreitet, erlischt seine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, das nicht mehr den Angaben in seinen Papieren entspricht...so einfach ist das.....

"da sollen erstmal andere ihren Schein abgeben"...

ich weiß nicht genau wen du damit meinst, aber ich bin ganz schlicht und einfach der Meinung, wer wissentlich andere gefährdet und Fremdschäden oder gar Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nimmt (um ein paar lumpige Euros zu sparen noch dazu), der soll anständig und richitg richtig hart dafür bestraft werden......!!!!!!!

MobilIveco am 14 Sep 2009 08:53:40

farmerj hat geschrieben: ich bin ganz schlicht und einfach der Meinung, wer wissentlich andere gefährdet und Fremdschäden oder gar Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nimmt der soll anständig und richitg richtig hart dafür bestraft werden......!!!!!!!


Moment mal, ich habe ja volles Verständnis dafür wenn die Ablastungsabsichten hier kritisiert werden.
ABER! Von einer wissentlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann doch überhaupt keine Rede sein! An dem Fahrzeug ändert sich doch nichts.

Eine andere Frage ist, ob generell die Auflastungen eine Verkehrsgefährdung nach sich ziehen, weil die Basisfahrzeuge nun mal nicht für 3,85 oder 4,0 to gebaut wurden. Das wäre dann aber unabhängig davon ob sie eingetragen sind oder nicht.

CKgroupie am 14 Sep 2009 08:54:40

Was mich mal interessiert:

Beim Ablasten (oder auch beim Auflasten) wird da am Fahrzeug irgendetwas technisch verändert?
Oder ändert sich lediglich der Fahrzeugschein?

migula am 14 Sep 2009 09:08:19

Beim Ablasten ändert wird nur der "Fahrzeugschein" geändert. Jemand der sein Fahrzeug ablastet darf aber nicht automatisch unterstellt werden, dass er künftig generell überladen durch die Gegend fahren will.
Wenn beim Überladen die Betriebserlaubnis erlöschen würde, gebe es keine Verwarnung wegen Überladen, sondern ein Verfahren wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis. Auch bedeutetet bei Führerscheininhabern bis 3,5 t ein Überladen (auf 3,7 t) nicht, dass der Fahrer ohne gültigen Führerschein unterwegs ist!

pilote600 am 14 Sep 2009 09:12:07

migula hat geschrieben:Beim Ablasten ändert wird nur der "Fahrzeugschein" geändert. Jemand der sein Fahrzeug ablastet darf aber nicht automatisch unterstellt werden, dass er künftig generell überladen durch die Gegend fahren will.
Wenn beim Überladen die Betriebserlaubnis erlöschen würde, gebe es keine Verwarnung wegen Überladen, sondern ein Verfahren wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis. Auch bedeutetet bei Führerscheininhabern bis 3,5 t ein Überladen (auf 3,7 t) nicht, dass der Fahrer ohne gültigen Führerschein unterwegs ist!



Nicht autom,atisch, hier aber schon weil es im Eingangsposting steht!
Was Intresannt wäre, wie schwer ist das Mobil leer? Also wäre eine "Legale" Fahrt mit unter 3,5 Tonnen machbar? Oder wiegt das Teil schon ohne Wasser Kleider Fahrer etc mehr als 3,5 Tonnen. Im 2. Fall wärer es wohl irgendwas in Richtung erlöschen der Betriebserlaubniss, im 1. eher eine Sache der Überladung.

pilote600 am 14 Sep 2009 09:14:44

MobilIveco hat geschrieben:
farmerj hat geschrieben: ich bin ganz schlicht und einfach der Meinung, wer wissentlich andere gefährdet und Fremdschäden oder gar Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nimmt der soll anständig und richitg richtig hart dafür bestraft werden......!!!!!!!


Moment mal, ich habe ja volles Verständnis dafür wenn die Ablastungsabsichten hier kritisiert werden.
ABER! Von einer wissentlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann doch überhaupt keine Rede sein! An dem Fahrzeug ändert sich doch nichts.

Eine andere Frage ist, ob generell die Auflastungen eine Verkehrsgefährdung nach sich ziehen, weil die Basisfahrzeuge nun mal nicht für 3,85 oder 4,0 to gebaut wurden. Das wäre dann aber unabhängig davon ob sie eingetragen sind oder nicht.



Eine Auflaszung geht nur wenn der Hersteller dieser Zustimmt, eventuell unter Auflagen (Andere Federn, Bremsen, etc) also sind Aufgelastete Fahrzeuge ebenso sicher wie STandardfahrzeuge, ob es was an der Lebenszeit ändert, weil ja der Motor und das Fahrwerk mehr belastet wird steht auf einem anderen Blatt, und ist vermutlich gar nicht generell zu beantworten.

CKgroupie am 14 Sep 2009 09:48:29

Ja aber ist denn diese ganze 3.5t Grenze dann nicht völlig albern, wenn sich technisch an den Fahrzeugen gar nichts ändert?

Jemand der von der technischen Seite her mit 3.8t fahren kann gefährdet ja dann eigentlich niemanden, wenn in seinem Fahrzeugschein nur 3.5t stehen.

Und jemand der 3.5t drin stehen hat, wo es aber von der technischen Seite möglich ist auf 3.8t aufzulasten muss sich dann in der Tat ja nicht so viele Gedanken machen wenn er überlädt.

Das ist doch irgendwie hirnrissig. Warum werden die Fahrzeuge nicht so behandelt, wie sie tatsächlich gebaut sind? Warum können Fahrzeuge also ab- und aufgelastet werden und werden nicht grundsätzlich in die Kategorie eingestuft in der sie von ihrer technischen Möglichkeit her sind?

Vielleicht sollte man die 3.5t Grenze mal gründlich überdenken.

Haikumsai am 14 Sep 2009 09:53:13

CKgroupie hat geschrieben:Das ist doch irgendwie hirnrissig. Warum werden die Fahrzeuge nicht so behandelt, wie sie tatsächlich gebaut sind? Warum können Fahrzeuge also ab- und aufgelastet werden und werden nicht grundsätzlich in die Kategorie eingestuft in der sie von ihrer technischen Möglichkeit her sind?



Der Grund sind TÜV, ASU (jährlich) und Wegekosten (Maut)

Lancelot am 14 Sep 2009 09:57:39

Haikumsai hat geschrieben:Der Grund sind TÜV, ASU (jährlich) und Wegekosten (Maut)


UND (für die jüngeren FS-Besitzer): der entsprechende Führerschein :)

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