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Strafe bei überladung 1, 2, 3


volley97 am 24 Sep 2009 07:36:55

Waldtroll hat geschrieben:
vmax hat geschrieben:heute im Goldschmitt Katalog gefunden:

Bußgelder bei Überschreitung der zulässigen Achslast/Überladung:
mehr als 5 - 10% = 10 €
mehr als 10 - 15% = 30 €
mehr als 15 - 20% = 35 €
mehr als 20% = 50 €/3 Punkte
mehr als 25% = 75 €/3 Punkte
mehr als 30% = 125 €/3 Punkte :eek:

Die wollen ja auch ihre Auflastung verkaufen, da gibt es noch bessere Strafen, zum Bsp wenn man unter Alkohohl fährt oder gar zu schnell unterwegs ist, da wirde es richtig teuer. Wer fährt schon mit 20 % Überladung, da sind bei 3500 kg ja 700 kg, ist ja ein Witz.
Freiwillige die über 20 % überladen bitte melden, zeige auch keinen an, habe Bekannte bei den Blauen :auslach: :kindergarten:


naja, kenn emich zwar gar nicht aus, aber vor 1 - 2 Wochen kam im Fernsehen ein Bericht, von AB Kontrollen, da hatten die einen Wohnwagen gefilzt, der hatter am Ende 900kg Übergewicht, das war sicher sogar mehr wie 20% :eek: :roll:
bei dem Beitrag lernte ich auch, dass Gasflaschen währerd der Fahrt abzuklemmen sind.......kostet sonst auch :(

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Pijpop am 24 Sep 2009 16:57:44

Anzumerken wäre - bei diesem Beitrag lernten wir: Ab und zu hat die
Trachtengruppe KEINE AHNUNG.
Das mit dem Gas abklemmen ist Schwachsinn.

Pijpop

Gast am 24 Sep 2009 17:42:13

farmerj hat geschrieben:Also ehrlich gesagt versteh ich das sowieso alles nicht........

ich komm mit meinen 3,1 t wunderbar klar..........reicht völlig aus und ich hab alles dabei was ich brauch.

Noch anzumerken:
Mehr dürft ich wohl mit meinen 75 PS nicht haben :kuller:


das kenn ich auch von meinem Alten :!:

Gewicht mit Fahrräder ; Vollgetankt (Diesel + Wasser )und Proviant und Frau und 2 Kinder und Kompletter Ausstattung an Bord Fernseher Bettwäsche etc ....2898 Kg Gesamt ohne mich als Fahrer :!: bleiben 200 Kg für mich ..
wenn die Kinder grösser sind wird sich das Gewicht sicher ein wenig erhöhen aber ich komme damit klar .... und habe noch Luft :!: Mehr Gedanken mache ich mir nur wegen der Hinterschse da , dort nur noch 30 kg Luft ist bis zur Überladungsgrenze ( Vorderachse hat 400 kg L U F T , )Lade schon viel in den Alkoven !reicht aber anscheinend nicht ...


Das Problem was die Neueren Modelle habe ist sicher die bessere Ausstattung und das damit verbundene höhere Gewicht :!: :!:

Ich habe mir schon viele Neue Modelle angeschaut und nach Abwägung der Masse und Zuladung festgestellt das ich nicht mehr mit 3,1selbst mit 3.5 to nicht auskomme die Neuen sind einfach schwerer......
( PS: die Gewichte stimmen bei fast keinem Hersteller )

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dieter2 am 24 Sep 2009 20:18:42

meier923 hat geschrieben:Das Problem was die Neueren Modelle habe ist sicher die bessere Ausstattung und das damit verbundene höhere Gewicht :!: :!:



Stimmt,unser als Neuer hat nur noch ca. halbe Zuladung wie unser Jetziger.

Dieter

Gast am 24 Sep 2009 20:56:02

siehst Du Dieter diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht ...
Die Mobile haben zwar das gleiche Gesamtgewicht haben aber oft nur die halbe Zuladung und noch weniger ....

bluestar11 am 24 Sep 2009 22:40:57

vmax hat geschrieben:heute im Goldschmitt Katalog gefunden:

Bußgelder bei Überschreitung der zulässigen Achslast/Überladung:
mehr als 5 - 10% = 10 €
mehr als 10 - 15% = 30 €
mehr als 15 - 20% = 35 €
mehr als 20% = 50 €/3 Punkte
mehr als 25% = 75 €/3 Punkte
mehr als 30% = 125 €/3 Punkte :eek:


Danke, das sind doch mal zahlen mit denen man was anfangen kann. :gut:

volley97 am 25 Sep 2009 07:41:08

Pijpop hat geschrieben:Anzumerken wäre - bei diesem Beitrag lernten wir: Ab und zu hat die
Trachtengruppe KEINE AHNUNG.
Das mit dem Gas abklemmen ist Schwachsinn.

Pijpop


der Beitrag ist mir zu kurz mit der Info, wo steht, dass ich fahren darf, wenn die Gasflasche angeschlossen ist, weil in dem Beitrag wurde ein § zitiert, wo dies stand, weil ein Camper sich dagegen wehrte, und in einer Zeitschrift unter Rechtshinweise stand dies auch!

Gast am 25 Sep 2009 08:26:48

Hallo volley97,

schau mal etwas weiter unten,
da startet ein jemand das Thema "Gasanscluß während der Fahrt".
Da steht alles drin, was du wissen möchtest.

aus Bad Salzuflen

Hans S.

weissekuh704 am 28 Sep 2009 19:50:51

Hallo Ihr Lieben,
jetzt möchte ich aber noch einmal zum Thema kommen. Ich habe errechnet, daß ich im schlimmsten Fall, aufgerödelt u. mit Moped aufm Heck genau 5,15 % überladen wäre. Das meine Reifen das Können, bzw. dürfen hatte ich ja bereits aufgeführt.
Welche Strafen würden mich erwarten? Der Tabelle aus dem Thread kann ich nicht ganz glauben.
Hat jetzt wirklich schon jemand Erfahrung im Ausland gesammelt?
Ich habe gehört, daß z.B. in der Schweiz automatisch beim Überfahren der Mautstationen gewogen wird, stimmt das?
Musste wirklich schon einmal jemand im Ausland ausladen??
Bitte bitte keine Belehrungen, die gab es jetzt schon genug..

Silvio

Bergbewohner1 am 28 Sep 2009 21:04:32

weissekuh704 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
jetzt möchte ich aber noch einmal zum Thema kommen. Ich habe errechnet, daß ich im schlimmsten Fall, aufgerödelt u. mit Moped aufm Heck genau 5,15 % überladen wäre. Das meine Reifen das Können, bzw. dürfen hatte ich ja bereits aufgeführt.
Welche Strafen würden mich erwarten? Der Tabelle aus dem Thread kann ich nicht ganz glauben.
Hat jetzt wirklich schon jemand Erfahrung im Ausland gesammelt?
Ich habe gehört, daß z.B. in der Schweiz automatisch beim Überfahren der Mautstationen gewogen wird, stimmt das?
Musste wirklich schon einmal jemand im Ausland ausladen??
Bitte bitte keine Belehrungen, die gab es jetzt schon genug..

Silvio

Bin schon paar Tage dabei, davon hat noch keiner als Betroffener berichtet. Also fahrt so und last euch nicht verrückt machen. Bei Auflastung kommen zu dem teuren Hobby, dann erst recht noch mal richtige Kosten drauf.

volley97 am 28 Sep 2009 22:39:39

Hans S hat geschrieben:Hallo volley97,

schau mal etwas weiter unten,
da startet ein jemand das Thema "Gasanscluß während der Fahrt".
Da steht alles drin, was du wissen möchtest.

aus Bad Salzuflen

Hans S.

Hallo Hans,
vielen Dank für den Hinweis, nun habe ich es kapiert :D
8)

chrisk am 29 Sep 2009 09:33:05

weissekuh704 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
jetzt möchte ich aber noch einmal zum Thema kommen. Ich habe errechnet, daß ich im schlimmsten Fall, aufgerödelt u. mit Moped aufm Heck genau 5,15 % überladen wäre. Das meine Reifen das Können, bzw. dürfen hatte ich ja bereits aufgeführt.


Meinst Du mit den 5,15% Überladung das Gesammtgewicht oder die Achslast ?
Man kann nämlich auch z.B. mit 3400kg bei einem 3500kg Fahrzeug überladen fahren.

weissekuh704 am 29 Sep 2009 09:53:51

Ich meine das zul.Gesamtgewicht..
Meine Hinterachse ist natürlich vom Übergewicht am Meisten betroffen.
Doch ich habe mittlerweile erfahren, daß ich die Hinterachse vom Heavy-Fahrwerk habe. In Verbindung mit meinen Luftfedern gelingt es mir wahrscheinlich die Hinterachslast anzuheben, aber das kläre ich am Freitag, da will ich mal zur Dektra damit...
Die Reifen habe ich ja wie erwähnt schon auf Index 112 erhöht.

Gast am 29 Sep 2009 10:20:44

jetzt sind wir schon an der 7. Seite. Also abhängig von der Ordnungskraft und deren Verständnis für den Sachverahlt und des Gesetzes heißt es, von Verwarnung über Abladung vor Ort zuzüglich eventueller Entsorgungskosten bis zur Strafanzeige vor Gericht.

D.h. es kann dich so 30,-€ kosten und ein Lächeln, oder aber eine saftige Geldstrafe und eventuell Fahrverbot (das wenn du dann das 2, mal erwischt wurdest)
Hinzu kommt, (wenn das irgend wie nachgewießen wird z.B. bei mehrmaligen Verstoß/ Erwischen) VORSATZ gegen die StVo, KFZ-SteuerG., Umweltverordnungen und Versicherungsschutz.

Und im Ausland hat man das Vergnügen einer ganz anderen Auslegung von Recht und Ordnung.

Also entweder verstößt man gegen Regeln aus Dummheit, (man wuste es eben nicht besser) oder man läßt sich nicht erwischen. Der Preis für Fehlverhalten wird i.R. immer hinterher festgelegt. Aussnahmen sind generelle und allgemein vorkommende Verstöße wie z.B. zu schnelles Fahren ohne erkennbare Regelmäßigkeit, und Überladung gehört nicht dazu.

Jörg

migula am 29 Sep 2009 11:27:58

Wer vor der Abfahrt noch beim Wiegen war sollte darauf achten, dass die Wiegekarte nicht im Fahrerhaus oder bei den TÜV - oder Fahrzeugpapieren liegt.

weissekuh704 am 29 Sep 2009 11:44:58

Soweit so gut bzw. nicht so gut, wie ist das mit dem automatischen Wiegen in der der Schweiz?? Gibt es das?

elinor am 29 Sep 2009 15:46:07

... und wo gibt es in der Schweiz Mautstationen???

weissekuh704 am 29 Sep 2009 17:34:42

Sorry, ich habe die Schweiz aus diesem vielleicht falschen Grund gemieden.
Vielleicht habe ich auch etwas falsch gehört, vielleicht sind es ja Tunnelmautstationen oder ähnliches...

Silvio

Bergbewohner1 am 29 Sep 2009 19:27:37

migula hat geschrieben:Wer vor der Abfahrt noch beim Wiegen war sollte darauf achten, dass die Wiegekarte nicht im Fahrerhaus oder bei den TÜV - oder Fahrzeugpapieren liegt.

Das ist echt gut :!: Habe gerade meine Personenwaage aus dem Fenster geschmissen, die druckte jedesmal mein Gewicht aus, nun nicht mehr und nun fahr ich auch nicht mehr unter Vorsatz mit Übergewicht.
Ich fahr jetzt unwissend, also strafmildernd :kuller:

Gast am 29 Sep 2009 20:18:20

wir sind schon 2 mal in der Schweiz gewesen dieses Jahr
einmal durch den Bernadino Tunel gefahren,
gewogen wurden wir nirgends...

Wir haben die Schwerlast-Jahres-Maut für 10 Fahrtage gekauft,
das hat glaube ich 30 oder 34 CHF gekostet,
und diese wurde nur von den Zöllnern auf der Ein- und Ausreise kontrolliert.

weissekuh704 am 29 Sep 2009 23:34:14

Danke vmx... :wink:

RaiWo am 30 Sep 2009 09:28:35

Guude!
Wenn man die immer wieder aufflammenden Diskussionen verfolgt, welche Strafen man bei Überladung zu erwarten hat, wird immer ein Gesichtspunkt weg gelassen:
Der Reifenplatzer! Habe mal im Netz ein Bild nach einem solchen Platzer gesehen. Da konnte man im Waschraum durch den zerstörten Radkasten auf die Fahrbahn sehen. Da war der Schaden wohl einige Tausend Euro!
Ganz abgesehen davon, daß man auch einen Unfall "bauen" , der auch zu Personenschäden führen kann!
Also lieber mit mehr "Nutzlast" fahren.
CU
Wolf

weissekuh704 am 01 Okt 2009 16:21:23

Hallo Wolf,
schau mal auf Seite 5, dort habe ich zu diesem Problem Stellung genommen..

RaiWo am 01 Okt 2009 20:40:23

Guude!
Sorry! Hab ich übersehen. Nun zur Schweiz: Es soll dort Sensoren in der Fahrbahn geben, die das Gewicht automatisch messen. Da merkst du nichts, wenn du drüber fährst. Hab mich nur mal gewundert, als ich eine LKW-Kontrolle erlebt habe und auf Nachfrage die obige Auskunft erhalten.
CU
Wolf

gary32 am 01 Okt 2009 21:18:46

Hallo,

auf der A31 in F. zwischen Metz und Nancy werden die Fahrzeuge fliegend gewogen und protokolliert mit Foto und Achsgewichte:

--> Link

zur Info,

gary32

Pijpop am 02 Okt 2009 14:20:56

Forumsmitglied " Frebeka " hatte ein unliebsames Erlebnis bezüglich
Überladung und Geldbuse in der Schweiz.

Wer kann den " Fred " dazu hervorzaubern?



Pijpop

Gast am 07 Okt 2009 08:50:19

aus einem Urteil, wo eine Versicherung es abgelehnt hatte, ein Segway zu versichern, mit der Begründung der fehlenden Betriebserlaubnis:

......denn natürlich ist grundsätzlich auch ein Fahrzeug ohne
Betriebserlaubnis versicherungspflichtig, denn sonst wären gerade in den oben genannten Fällen des Erlöschens der Betriebserlaubnis, welche eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, potentielle Geschädigte ohne den vom Pflichtversicherungsgesetz erstrebten Schutz und müssten sich auf einen Anspruch allein gegen den möglicherweise nicht liquiden Schädiger verweisen lassen anstatt auf eine Versicherung zurückgreifen zu können, was sicher nicht die Intention des Gesetzgebers war.

grüße klaus

Lancelot am 07 Okt 2009 09:56:51

Pijpop hat geschrieben:Forumsmitglied " Frebeka " hatte ein unliebsames Erlebnis bezüglich
Überladung und Geldbuse in der Schweiz.

Wer kann den " Fred " dazu hervorzaubern?


Meinst Du DEN: --> Link

magicklaus am 01 Nov 2009 12:18:34

Hallo,
es scheint schick zu sein Überladen zu fahren,ich hoffe nicht.
Zum Thema Überladung:
Es giebt da eine Kannbestimmung die da sagt,das nur bis zu 3% Übergewicht tolleriert werden können,das zu Schweiz und Östereich.
In Deutschland soll die 5% Klausel tolleriert werden.
Die Info in der Schweiz war,das bei Übergewicht ab 1kg bezahlt werden muß,und die Betriebserlaubnis erlöscht ist.
Ich war in der Schweiz und Östereich schon mehrmals auf der Waage,und habe in der Scheiz für 82kg Übergwicht bei einem 5,2t Fahrzeug 100 Franken bezahlt.
Es wurden Fahrzeuge gestoppt,die hatten ein Fahrzeug für 3,85t aber auf 3,5t runter gesetzt,und 3,9t schwer,kosten 400 Franken,und ausladen (Spedition)
Die 10% Klausel soll ein Märchen sein.
Ich fahre nur noch in meiner Gewichtsvorgabe.
Klaus

Bergbewohner1 am 01 Nov 2009 15:21:18

magicklaus hat geschrieben:Hallo,

Ich fahre nur noch in meiner Gewichtsvorgabe.
Klaus

Ich auch !!! wer es nicht kann. sollte Helium in die Reifen füllen.
Ehe ich es vergesse, fahre auch nie mehr zu schnell fahren,werde nei mehr rechts überhohlen oder gar auf dem Standstreifen fahren, es darf nie mehr jemand während der Fahr aufstehen, wo kämen wir denn wenn jeder im Straßenverkehr machen könnte was er wolle, für was sind denn die Gesetzet da :?:
Natürlich damit wir WoMobilisten sie einhalten :!: :kindergarten:

Katrin PS 177 am 01 Nov 2009 15:54:53

Um diese Uhrzeit schon betrunken :?:

goldmund46 am 01 Nov 2009 18:02:31

Hallo Gemeinde,

macht Euch nichts vor! Ein gut ausgestattetes, geräumiges WoMo mit 2 Personen ist mit 3,5 to zGG überladen! Wenn wir eine Gesetzgebung hätten wie z.B. die Franzosen, dann wäre das alles kein Problem!

Was will uns das sagen? Machen wir unserem Polit-Gesindel einfach tüchtig "Feuer unter den A....", dann lässt sich das alles ändern. Und zwar in unserem Sinne.

Die Herrschaften wollen ja wieder gewählt werden...

pilote600 am 01 Nov 2009 18:07:01

goldmund46 hat geschrieben:Hallo Gemeinde,

macht Euch nichts vor! Ein gut ausgestattetes, geräumiges WoMo mit 2 Personen ist mit 3,5 to zGG überladen! Wenn wir eine Gesetzgebung hätten wie z.B. die Franzosen, dann wäre das alles kein Problem!

Was will uns das sagen? Machen wir unserem Polit-Gesindel einfach tüchtig "Feuer unter den A....", dann lässt sich das alles ändern. Und zwar in unserem Sinne.

Die Herrschaften wollen ja wieder gewählt werden...



Wo bizze haben da die Franzosen einen Vorteil???????


Übrigens, es gibt Wohnmobile für 2 Personen die Platz haben und nicht überladen sind, es sei denn man bekommt unter 7m Platzangst

goldmund46 am 01 Nov 2009 18:21:15

Hallo Gemeinde,

macht Euch nichts vor! Ein gut ausgestattetes, geräumiges WoMo mit 2 Personen ist mit 3,5 to zGG überladen! Wenn wir eine Gesetzgebung hätten wie z.B. die Franzosen, dann wäre das alles kein Problem!

Was will uns das sagen? Machen wir unserem Polit-Gesindel einfach tüchtig "Feuer unter den A....", dann lässt sich das alles ändern. Und zwar in unserem Sinne.

Die Herrschaften wollen ja wieder gewählt werden..
javascript:emoticon(':razz:')

dieter2 am 01 Nov 2009 18:42:50

goldmund46 hat geschrieben:Ein gut ausgestattetes, geräumiges WoMo mit 2 Personen ist mit 3,5 to zGG überladen!


Stimmt natürlich nicht.

Wir sind mit 2 Personen und geräumigen Womo gut unter 3,5 to.

Sogar mit unseren Roller,eine 125 ccm Vespa,kommen wir gerade an der Grenze.

Dieter

goldmund46 am 01 Nov 2009 18:45:32

Hallo Ralph,

meines Wissens kennen die Franzosen die 3,5-to-Grenze (Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot etc.) nicht.

Bisher fuhren meine Frau und ich einen Bürstner 531 i mit 3,5 to. Seit neuestem fahren wir RMB 620 mit 4,6 to und Garage. Von den Platzmöglichkeiten und dem Komfort einer geschlossenen Garage her ein Quantensprung!

Ich gestehe, dies gilt nur für mich - für andere gelten andere Maßstäbe!

:blume:

Campoverde am 01 Nov 2009 18:49:10

Hallo Goldmund,

natürlich kennen die Franzosen die Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5 t. Ebenso gilt für diese Fahrzeuge Fahrverbot auf der dritten Spur. Du solltest Dich vielleicht noch einmal erkundigen.


Heinz-Campoverde

pilote600 am 01 Nov 2009 18:49:37

goldmund46 hat geschrieben:Hallo Ralph,

meines Wissens kennen die Franzosen die 3,5-to-Grenze (Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot etc.) nicht.

Bisher fuhren meine Frau und ich einen Bürstner 531 i mit 3,5 to. Seit neuestem fahren wir RMB 620 mit 4,6 to und Garage. Von den Platzmöglichkeiten und dem Komfort einer geschlossenen Garage her ein Quantensprung!

Ich gestehe, dies gilt nur für mich - für andere gelten andere Maßstäbe!

:blume:


Also dann frische mal dein wissen etwas auf. Auch die Franzosen haben ab 3,5t spezielle Trgeln. Das liegt unter anderem daran dass es sich bei der 3,5t Sache um ein EU Recht handelt, klar mit nationalen Auslegungen, aber die 3,5t Grenze gibt es in ganz Europa.

Ich have nicht bestritten dass mehr Platz auch schöner sein kann, aber nicht unbedingt sein muss.

pilote600 am 01 Nov 2009 18:53:33

noch was zu der Meinung:" Alle anderen machen es besser und schöner!"

Zitat aus dem Internet:

"Wie jedes Land, so hat auch Frankreich einige landesspezifische Verkehrschilder und –regelungen, die man beim Besuch des Landes mit dem eigenen Fahrzeug kennen sollte.

So hat auch in Frankreich die Straßenbahn immer Vorfahrt. Das Gleiche gilt für den Kreisverkehr. Aber anders als in Deutschland muss dort bei Schnee oder Regen ständig mit eingeschaltetem Abblendlicht gefahren werden. In Tunneln besteht generell Lichtpflicht. Bei einer durchgehenden gelten Linie am Fahrbahnrand sollte man dort lieber nicht parken, denn es bedeutet Parkverbot und die Strafen in Franreich sind – insbesondere bei zu hohem Tempo und bei Alkoholverstößen (über 0,5 Promille) – wesentlich empfindlicher als bei uns.

Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur hinten sitzen.
Erlaubte Geschwindigkeiten sind in Frankreich in Ortschaften/außerhalb von Ortschaften/Auf Schnellstraßen/auf Autobahnen: für Motorräder, PKW und für Wohnmobile: 50/90/110/130 km/h. Allerdings muss man sein Tempo auf einer feuchten oder nassen Fahrbahn nochmals um 10 km/h (auf Autobahnen sogar um 20 km/h) reduzieren. Außerdem gelten für Führerscheinneulinge (Papiere unter 2 Jahre) 80 km/h und 110 km/h auf Autobahnen.
Wer in Frankreich tanken muss, der ist – genau wie in Deutschland auch – mit einer freien Tankstelle oder an einem Einkaufszentrum gut beraten. Preisunterschiede von 10 Cent pro Liter und mehr sind keine Seltenheit.

Für falschen Parken muss man in Frankreich mit etwa 35,- €, für eine ignorierte rote Ampel ab 90,- € aufwärts zahlen. Wer 20 km/h zu schnell erwischt wird, ist auch etwa 90,- € los. Richtig teuer wird es in Frankreich bei Alkoholverstößen, da drohen schon mal 750,-€ und ein Fahrverbot sowie der Entzug der Papiere. Und wer die 0,5 Promille ganz massiv überschritten hat, der findet sich auch schon mal im Gefängnis wieder. Auch das telefonieren mit dem Handy ist ohne Freisprecheinrichtung strafbar, hier werden ab 25,- € aufwärts aufgerufen."


Also so Autofahrerfreundlich ist Frankreich auch nicht!!!

goldmund46 am 01 Nov 2009 19:35:05

Hallo Gemeinde,

vielen Dank für Eure Hinweise. Ja, da werde ich mich wohl etwas intensiver mit den französischen Regeln vertraut machen müssen...

:oops:

BernhardK am 01 Nov 2009 22:58:00

Hallo !

Alle EU-Länder haben die 3,5 t-Regelung. Bei gewerblichem Gütertransport gilt EU-weit die EGVO. In Deutschland gibt es noch für gewerblichen Gütertransport eine nationale Vorschrift, die ab 2,8 t gilt. Durch die EU-einheitliche 3,5 t-Regelung sind wir Deutschen in den Genuss gekommen, dass wir mit unseren WoMo´s erst bei mehr als 3,5 t teilweise unter die LKW-Bestimmungen fallen. Denn was kaum noch einer weiß, vor einigen Jahren hatten wir noch die 2,8 t-Regelung, da fielen wir schon bei mehr als 2,8 t ZGG unter die LKW-Regelung. Wir durften damals mit einem WoMo mit mehr als 2,8 t auf der BAB nur 80 km/h fahren. Insoweit haben wir nun mit der 3,5 t-EU-Regelung im Vergleich zu früher einen Vorteil erhalten.

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