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Überladung in der Schweiz


Aandrea1 am 20 Mai 2015 21:22:24

hallo zusammen wir sind seit kurzem besitzer von einem wohnmobil bürstner fiat ducato 3,5t. wir haben das Womo heute mal bei einem bekannten auf die waage gefahren,schreck nach lass wir hatten genau das gesamtgewicht von 3,5t. mit vollem tank aber ohne gefüllten wassertank. leider ist aber noch nicht alles geladen es kommt noch das vorzelt von ca.30kg.dazu,essen,getränke und kleider dann haben wir sicher zwischen 50-100kg überladen.weiss jemand wie das in der schweiz ist oder wo ich mich informieren kann wir sind in der schweiz wohnhaft.liebe grüsse

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Variophoenix am 20 Mai 2015 21:29:43

Du hast 1% Toleranz Das sind 35 Kg. Überladen fahren ist in der Schweiz sehr teuer.

Sellheimer am 20 Mai 2015 21:31:18

Hallo,

schau mal hier --> Link unter Ziff. 3 ff.

Sellheimer

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ENTDECKER am 20 Mai 2015 21:33:51

Und wenn Du schon an der Grenze gewogen wirst, kommst Du erst gar nicht rein. Ist einem Bekannten von uns passiert. Der hatte aber nicht nur 35 kg zuviel :D

,
Christian

Variophoenix am 20 Mai 2015 21:45:57

Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV)
a. um nicht mehr als 100 kg
100
b. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 5 Prozent
200
c.
bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, bis 5 Prozent, aber nicht mehr als 1000 kg
250

2. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination nicht eingehalten ist (Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)

a. um nicht mehr als 100 kg
100
b. bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent
250

3.
Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht sowohl des Fahrzeugs als auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist (Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)

a. um mehr als 2 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozent
40

b. um mehr als 5 Prozent
100

Gast am 20 Mai 2015 21:51:15

hokeyass hat geschrieben:Du hast 1% Toleranz Das sind 35 Kg. Überladen fahren ist in der Schweiz sehr teuer.

3% Toleranz, siehe hier:
--> Link

Zitat:
Mit der auf den 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Änderung der VRV wird daher grundsätzlich eine Nulltoleranzregelung bei Gewichts- und Achslastüberschreitungen eingeführt.

Um den Ungenauigkeiten der Wägeeinrichtungen (Brückenwaage, Radlastwaage) sowie der Wägemethoden und -umständen (Witterungsbedingungen, Messplatz usw.) Rechnung zu tragen, hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit dem Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) die vorliegenden Weisungen erarbeitet. Die Weisungen sehen eine Geräte- und Messtoleranz von 3% vor, die vom ermittelten Messergebnis abgezogen wird. Damit wird sichergestellt, dass kein Fahrzeugführer zu Unrecht bestraft wird.

Variophoenix am 20 Mai 2015 21:54:05

Also max. 5% dann ist es noch bezahlbar. = 175KG.

Gast am 20 Mai 2015 22:01:42

Hallo,
wir waren zum Jahreswechsel in der wunderschönen Schweiz, ca. 30 km nach dem Grenzübergang hat uns die Polizei angehalten, nach freundlicher Begrüßung war die erste Frage das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs! Überladung würde ich vermeiden, die sind gut geschult und kennen die Fahrzeuge!

soletti1 am 20 Mai 2015 22:09:29

Hallo

hier unter Rubrik 3 kannst du es nachlesen - musst halt etwas runterscrollen

--> Link

rkopka am 20 Mai 2015 22:47:40

tztz2000 hat geschrieben:3% Toleranz, siehe hier:

Man sollte nur vorsichtig sein, diese 3% ausnutzen zu wollen. Wenn man Pech hat, ist die benutzte Waage schon bei 3% plus (wofür diese Toleranz ja gedacht ist).

RK

brawo1 am 20 Mai 2015 22:58:28

hokeyass hat geschrieben:Also max. 5% dann ist es noch bezahlbar. = 175KG.

Wie kommst du auf 5 %, im Schreiben ist von 3 % Toleranz die Rede, ruf dir den Link noch mal auf und lies das Schreiben --> Link

Flatus am 21 Mai 2015 07:09:38

hokeyass hat geschrieben:Also max. 5% dann ist es noch bezahlbar. = 175KG.

200 Franken und abladen :!:

Flatus
.

Variophoenix am 21 Mai 2015 20:56:18

brawo1 hat geschrieben:Wie kommst du auf 5 %, im Schreiben ist von 3 % Toleranz die Rede, ruf dir den Link noch mal auf und lies das Schreiben --> Link

Ich meinte bis 5% ist es noch eine Ortnungsbusse.

b. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 5 Prozent
200 Fr.

tobi02 am 24 Mai 2015 09:11:52

Mir würde diese Ausnutzung der Toleranzgrenzen bis zum Anschlag ehr zu denken geben aber jeder so wie er will.
Man muss nicht mit vollem Sprittank und vollem Wassertank durch die Schweiz fahren! Sprit ablassen geht natürlich nicht. Ist ja kein Flieger. Aber die Schweiz ist nicht unendlich gross und meistens will man nicht in die Schweiz sondern DURCH die Schweiz. Das bedeutet i.d.r A2 oder A13. Wie viel Km sind das max.? 300? 350? Man kann für die eine Fahrt durch die Berge schon mal so tanken das man nicht 80 Lieter drin hat bevor man in die Schweiz einreist. Und mal ganz ehrlich - warum und für was muss man 100l Frischwasser über die Alpen karren. Gibt es in Italien so schlechtes Wasser das man es mitnehmen muss? Das Wasser ist doch im Grunde nur für den Reisebedarf. Und wenn man nicht gerade 3x am Tag duschen möchte reichen 30-40l beim Fahren locker aus. Ich hatte am Anfang den Tank auch immer randvoll gemacht. Aber wozu? Warum soll ich aus Norddeutschland 100l Frischwasser bis nach Sizilien oder Sardinien schaukeln. Ohne es auszurechenen ist das sicherlich ne halbe Tankfüllung Sprit wenn man das deutlich reduziert.

andwein am 24 Mai 2015 11:37:17

100 kg mehr an Gewicht sind faustformelmässig (lt. ADAC) auf 100 km ca. 0,5l.
Der auf 12V laufende 120W Kühlschrank ist allerdings mit 0,4l auf 100 km auch nicht ohne.
Andreas

dieter2 am 24 Mai 2015 11:48:34

Wenn ich anfangen muß bei alles was ich mitnehme es in lt Diesel auf 100 km umzurechnen
währe ein Womo für mich zu teuer :wink:

Dieter

SeeTramper am 14 Feb 2016 15:07:11

Hallo

Mal eine (evtl. dumme) Frage...

Nach welchem Wert in der Zulassungsbescheinigung richtet sich in der Schweiz das zulässige Höchstgewicht?
-- F1 zulässige Gesamtmasse oder F2 im Zulassungsland zulässige Gesamtmasse --

Diese Werte können unterschiedlich sein, z. B. nach einer Ableitung, F1 3850kg und F2 3500kg.

Gruß

benimar62 am 14 Feb 2016 15:39:59

SeeTramper hat geschrieben:Hallo

Mal eine (evtl. dumme) Frage...

Nach welchem Wert in der Zulassungsbescheinigung richtet sich in der Schweiz das zulässige Höchstgewicht?
-- F1 zulässige Gesamtmasse oder F2 im Zulassungsland zulässige Gesamtmasse --

Diese Werte können unterschiedlich sein, z. B. nach einer Ableitung, F1 3850kg und F2 3500kg.

Gruß


in der Schweiz wie auch in Österreich wird immer die Klassifizierung des höchstzulässigen
Gesamtgewicht unter F 2 vorgenommen

Gruß franz

volki am 14 Feb 2016 16:05:17

SeeTramper hat geschrieben: Nach welchem Wert in der Zulassungsbescheinigung richtet sich in der Schweiz das zulässige Höchstgewicht? -- F1 zulässige Gesamtmasse oder F2 im Zulassungsland zulässige Gesamtmasse --
Diese Werte können unterschiedlich sein, z. B. nach einer Ableitung, F1 3850kg und F2 3500kg. Gruß

ob jetzt F1 oder F2 weiss ich nicht, aber beim allerersten Vorzeigen auf dem Strassenverkehrsamt, nach dem Selbst-Import wurde das Mobil schön ausgemessen (H+B+L) und gewogen.
Jetzt steht im Fahrzeuge-Ausweis:
zulässiges Höchstgewicht = 3500kg ( im Ausweis hat es hier noch ein F und bei LEER noch ein G) :?:
Leergewicht = 3250 (da ist aber alle nachträglich im Werk eingebaute Mehrausstattung+Zubehör dabei)
zulässiges Achsgewicht:
Achse 1 = 1750 kg
Achse 2 = 2240 kg

Ich hätte den Camper auch gleich auflasten können, (ich habe ihn mit allem Nötigen bestellt), auf 3850 kg.
Aber das hätte neue Führerausweise (2 x C1) bedeutet und 350 kg mehr sind auch nicht die Welt

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